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Lichtpausanstalt am Platze.

2116Ä

Frau Christine Faber, geb. Stoll

im 80. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit

Oeffentliche Bekanntmachung.

Lang-Göns, Kirch-Göns, Gießen, den 24. März 1939.

Fichtenwertholzstämme

Gießen, den 25. März 1939.

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Gießen. Bahnhofstr. 49, Bnf 3941

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I. Ring II. Ring III. Ring IV. Ring V. Ring

Für die Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hin­scheiden unseres lieben Entschlafenen, für die vielen Kranzspenden, sowie den Vereinen und allen, die ihm das letzte Geleit gaben, sagen wir herzlichen Dank.

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Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 26. März, um 14 Uhr, vom Trauerhause, Obergasse 59, aus statt

Straße 2:

13 St. Kiefernwertholzstämme

Nach kurzem schweren Leiden rief Gott der Herr unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Urgroßmutter. Schwester, Schwägerin und Tante

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Abhol- und Zubringerdienst: Anruf 2315

In tiefer Trauer: Familie Heinrich Faber Familie Wilhelm Faber Familie Karl Faber Familie Otto Faber Familie August Faber.

Giesser? Friedrichstr.7 Lieferant aller Kassen

Nummernoerzeichnisse können auf Zimmer 8 des Stadthauses, Bergstraße, empfangen werden. Ge­bote dürfen nur von Mitgliedern der Marktver­einigung abgegeben werden.

Für den Ankauf von über 15 fm Nadelnutzholz ist Einkaufsschein notwendig.

Gießen, den 21. März 1939.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Nicolaus.

Doppelherz Verkaufssteil.:Drog.H. Elges, Seltersw.66. C.Seibel, Frankf. Str. 0. Winterhof!, Kreuzplatz 9/10. Brog. Bornemann, Bahnhofstr. 17. Grünberg: Kari Schott u. sämt­liche Filialen, ljaiibach: Solms- Laubacher Drog. Karl Klein. 272V

Montag, 3. April, 10 Uhr, wird im Saale von August hisgen in Lich das Werlholz und Nutzholz für örtliche Selbstverbraucher und Selbstverarbeiter öffentlich verkauft. Zum Ausgebot kommen: fm Schnittholz: Eiche 50,64, Buche 28,79, Kiefer 38,33, Lärche 5,36, Weymouthskiefer 0,69, Fichte 29,38; Stamm- und Dagnerholz: Eiche 38,45, Esche 1,54, Elsbeere 0,17, Maßholder 0,26, Linde 0,70; Stück Derbstangen: Fichte 3. 500, 2. 600, 1. 1000; Reis­slängen: Fichte 4. 800, 3. 50, Bohnenstangen 1500;

Leib­binden Bruchbänder

Einlagen Anfertigung in eig. Werkstälte Kurt Kling vonn. Keßer Nach. Bandaßisteomeist. JIarktstr.16

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Eine Nummerliste über das Schnittholz über­senden wir auf Anforderung; im übrigen geben die Revierförster Auskunft. Das Holz liegt in allen Di­strikten und ist rot gekreuzt Die Derb- und Reis­stangen sind nicht geschält und liegen im Höhler, 'Hard, Schmerhütte und Münchwald.

strafen von je 3500 R2N. bestraft worden. Gießen, den 22. 3.1939.

Das Finanzamt.______

u. a. m. wird hingewiesen.

Oberförsterei Lich.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Katharine Volz Wwe.

. Familie Otto Alt.

6,40 5,40 3,20 3,20 2,

Doppclherz eine Wohltat und herrlich mun­dende Köstlichkeit, die dem Wohl­ergehen dient, die uns lo ftählt und fehaffenofreubig macht!

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Gtadiiheater-Miete.

Die Einlösung der siebten Rate der Stammiete hat an der Theaterkasse, Johannesstraße 3, zu er­folgen, und zwar: 2112C

Montag, den 27. TNärz 1939, für die Dienstag- Meter,

Dienstag, den 28. TNärz 1939, für die Mttwoch- Meter,

Mittwoch, den 29. März 1939, für die Freitag-

Mieter

. in der Zeit von 10 bis 13 Uhr.

Nach Einsendung auf Postscheckkonto Frankfurt am Main 37210, Kasse des Stadttheaters Gießen, erfolgt Ueberfendung einer besonderen Quittung.

Die zu zahlende siebte Rate beträgt:

Familienlogen mit 5 Plätzen 22, RM.

Familienlogen mit 4 Plätzen 21,60

Gründliche Vorbereitung für die Reifeprüfung und die Aufnahme in die höheren Schulen. Tägliche, gewissenhaft beaufsichtigte Arbeits­stunden Aufnahme von Schülern und Schüle­rinnen jederzeit. Sprechstunde des Schul leiters, Studienassessor Walther, täglich von lll/2 bis 13 Uhr, Fernruf Nr. 2129.

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gemäß § 399 RAbgO.

Die früheren jüdischen Viehhändler Moses ham- merschlag, früher in Treis a. d. Lda., jetzt in Gießen, und Ludwig Israel Hammerschlag, früher in Treis a. d. Lda., jetzt in Neuyork (USA.), sind gemäß § 396 der Reichsabgabenordnung wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Hinterziehung der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1931 bis 1937 mit Geld- " ' *----------- 1 2144D

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Werl- u. Formwertyolz-Verkaus der Stadt Gießen.

Freitag, den 31. März 1939, 10 Uhr beginnend, GastwirtschaftZum Schühenhaus", Grünberger

Nach kurzer schwerer Krankheit entschlief heute früh unsere liebe, treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Schwiegertochter, Schwester, Schwägerin und Tante Frau Katharine Fett Wwe., geb. Weiß im 52. Lebens]ahrc.

In tiefer Trauer: Anna Degen, geb. Fett . Ida Fett

Karl Degen

Großcn-Linden, den 24. März 1939.

Die Beerdigung findet Sonntag, 26. März, um 15 Uhr statt

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(Eine einzigartige Ferienfahrt um den halben Erdball läßt uns Gerd Düesberg in seinem Buch*) miterleben. Frisch und lebendig berichtet er, wie er auf Grund einer sonderbaren Einladung aus dem Urwald - mit schmalem Beutel, aber erlebnisfrohem Herzen ins Land der unendlichen Wälder und der zauber­haften Seen kommt. Fesselnd und ein­gehend schildert er seine Eindrücke von dem ihm bisher fremden Lande, seinen Städten und seinen Menschen, von unfern Landsleuten in Übersee und schließlich eine erlebnisreiche Jagd in unberührten Wäldern, wo er Elchen und Bären in freier Wildbahn begegnet. Wer den Reiz ferner Länder, die Schönheit un» berührter Natur und die Freiheit aben­teuerlichen Fagdl^bens liebt, lieft:

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Betr.: Wiegegebühren für die städtischen Lastwaagen.

Bekanntmachung.

Die Gebühren für Verwiegungen auf den städti­schen Lastwaagen werden mit Wirkung vom 1. April 1939 auf . ......... ,05 RM.

für je 100 kg Nettogewicht festgesetzt.

Die Mindestgebühr für eine Ver­wiegung beträgt........,40 RM.

Für Verwiegungen außerhalb der festgesetzten Dienststunden ist die doppelte Wiegegebühr zu be­zahlen.

Die bisher bestandenen Großverwiegerrabatte fallen mit Wirkung vom 1. April 1939 weg.

Gießen, den 20. März 1939. 2113C

________Der Oberbürgermeister: Ritter.________

Bekanntmachung

I. Das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuer­gesetzes vom 17. Februar 1939 und damit in Ver­bindung die neuen Lohnsteucrdurchführungsbestim- mungen vom 10. März 1939 haben für das Lohn­steuerabzugsverfahren verschiedene Aenderungen ge­bracht. Die Aenderungen bestehen insbesondere in der Einführung neuer Tarifvorschriften und in der Be­seitigung der steuerlichen Vergünstigung für bie Beschäftigung von Hausgehilfinnen und der Beseiti­gung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer. Diese Aenderungen konnten aber bei der Ausschreibung der Steuerkarten 1939 durch die Gemeindebehörden sowie bei der Bearbeitung der Anträge auf Eintragung steuerfreier Beträge für 1939 durch die Finanzämter noch nicht beachtet werden. Daraus ergeben sich nun­mehr sowohl für die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber verschiedene Verpflichtungen, auf die in den nachfolgenden Abschnitten II und III besonders hingewiesen wird.

II. (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. März 1939 ohne besondere Aufforderung die Berichtigung seiner Steuerkarte 1939 bei dem zuständigen Finanzamt bzw. der zuständigen Ge­meindebehörde zu beantragen:

a) wenn auf der Steuerkarte 1939 ein steuerfreier Betrag wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin eingetragen ist,

b) wenn auf, der Steuerkarte 1939 ein steuerfreier Betrag wegen erhöhter Werbungskosten und Sonderausgaben eingetragen ist und bei Er­mittlung dieses Betrags Kirchensteuer von mehr als 6,50 RM. monatlich (1,50 RM. wöchentlich 0,25 RM. täglich) berücksichtigt worden ist,

c) wenn auf der Steuerkarte 1939 der Vermerk verheiratet" eingetragen ist und die Ehe schon am 31. Dezember 1932 bestanden hat, ohne daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist,

ds'wenn auf der Steuerkarte 1939 eines Juden andere Kinder als nichtjüdische eheliche Ab­kömmlinge oder nichtjüdische Stiefkinder ver­merkt sind,

k) wenn auf der Steuerkarte 1939 eines Juden keine Kinder eingetragen sind, aber der Vermerk verheiratet" oder der VermerkGilt für die Lohnsteuer als verheiratet" enthalten ist.

(2) Im Fall Abs. 1 c) entfällt die Verpflichtung zur Herbeiführung der Berichtigung der Steuerkarte:

a) wenn die Ehegatten früher wegen eines nichi- jüdischen Stiefkindes Kinderermäßigung gehiibi haben, oder

b) wenn ein Ehegatte das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder

c) wenn aus einer früheren Ehe eines Ehegatten ein nichtjüdisches Kind hervorgegangen ist, ober d) wenn die Ehefrau ein nichtjüdisches Kind geboren hat, oder

e) wenn das Einkommen der Ehegatten im Ka­lenderjahr 1939 voraussichtlich den Betrag von 1800, RM. nicht übersteigen wird, oder

f) wenn einer der Ehegatten vor dem 2.1.1884 geboren ist und die Ehegatten im Kalenderjahr 1937 nicht mehr als 12000, RM. Einkommen gehabt haben.

(3) Der Antrag auf Berichtigung der Steuerkarte ist in den Fällen des Absatzes 1 a) und b) bei dem für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt, in den Fällen des Absatzes 1 c)e) bei der für den Wohnsitz zu­ständigen Gemeindebehörde zu stellen.

(4) Kommt ein Arbeitnehmer der hiernach für D bestehenden Verpflichtung, seine Steuerkarte 1939 berichtigen zu lassen, nicht nach, so wird die Setidy- tigung von Amts wegen vorgenommen. Für bic zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird nur der Arbeit­nehmer in Anspruch genommen.

(5) Verwitwete oder geschiedene männliche Arbeit­nehmer über 50, aber unter 65 Jahren, auf bereit Steuerkarte 1939 der VermerkGilt für die Lohn­steuer als verheiratet" nicht enthalten ist und auch keine Kinder vermerkt sind, erhalten auf Antrag von der Gemeindebehörde ihres Wohnsitzes die Steuei- gruppe III bescheinigt, wenn sie nachweisen, daß aus ihrer Ehe ein nichtjüdisches Kind hervorgegangen ist oder wenn sie früher wegen eines nichtjüdischen Stiefkindes Kinderermäßigung gehabt haben. Ebenja können Juden, bei denen Kinderermäßigung für nicht« jüdische eheliche Abkömmlinge oder nichtjüdische Stiel­kinder früher in Betracht kam, bei denen aber die Voraussetzungen hierfür weggefallen sind (-. » durch Tod des Kindes) bei der Gemeindebehörde ihres Wohnsitzes die Eintragung der Steuergruppe l>> beantragen.

III. Die Arbeitgeber haben infolge Acndenmi der Tarifvorschriften des Einkommensteuergesetzes ab 1. April 1939 folgendes zu beachten:

a) Arbeitnehmer, auf deren Steuerkarte 1^0 Kinder vermerkt sind, fallen in die Steuer­gruppe IV.

b) Arbeitnehmer, auf deren Steuerkarte 1939 dec Vermerkverheiratet" enthalten ist und keine Kinder vermerkt sind, sind grundsätzlich nach Steuergruppe III zu behandeln, sofern mchl nach einem besonderen Vermerk der Gemeinde­behörde die Lohnsteuer nach Steuergruppe zu berechnen ist.

c) Arbeitnehmer, auf deren Steuerkarte vermerkt istGilt für die Lohnsteuer alo ver­heiratet", fallen in die Steuergruppe III.

d) Arbeitnehmer, auf deren Stcuerkarte 19-, vermerkt istledig",verwitwet" oder schieden", ohne daß gleichzeitig bescheinigt u Gilt für die Lohnsteuer als verheiratet u. ohne daß Kinder auf der Steuerkarte vernier sind,' fallen grundsätzlich in die Steuergruppe *

Dies gilt aber nicht

aa) bei nichtjüdischen weiblichen Arbeitnehmern? die das 50., aber nicht das 65. Lebensjon vollendet haben; diese Arbeitnehmer fallen die Steuergruppe II, .

bb) bei nichtjüdischen männlichen und weibliche Arbeitnehmern, die das 65. Lebensjahr v endet haben; diese Arbeitnehmer fallen tn Steuergruppe III.

IV. Die Finanzämter und die Gemeindebehörden werden in den Vermerken über die Berichtig der Steuerkarten 1939 zum Ausdruck bringen, welchem Zeitpunkt ab die Berichtigung 91-^ Arbeitgeber werden ersucht, in den Fällen, lw o hiernach die Berichtigung auf eine Zeit vor 2 -

der geänderten Steuerkarte zurückwirkt, bei berno^i Lohnsteuer so viel mehr bzw. weniger an einzubehalten, als bei den vorhergegangenen . Zahlungen seit dem Tag der Rückwirkung zu ^iD bzw. zu viel einbehalten worden ist.

Finanzamt

Gießen, Grüuberg i. H., Alsfeld, Lauterbach, Schotten, Büdingen, Hungen und Friedberg

Die Einlösung der 7. Rate muß unbedingt vor der 25. Mietvorstellung erfolgt fein.

Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösung der einzelnen Raten nur an der Tageskasse zu erfolgen hat. Eine Einlösung an der Abendkasse ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Gießen, den 22. März 1939.

_____________Der Oberbürgermeister.______________

Nutzholz-Verkauf

der Fürstlichen Aorstverwaltung Lich.

Oberförsterei Hohensolms.

Dienstag, den 28. TNärz, 10 Uhr, wird im Führer- fchen Saat zu Hohensolms Werl- und Nutzholz aus den Distrikten: Windelbach, Helfholz, Jffelfcheid, Eberstein, Eichelsberg, Scheuernwald, Pfaffenmark, Buchenberg und Junkernwald öffentlich verkauft, und zwar, fm Schnittholz: Eiche 0,42, Kiefer 1,87, Lärche 1,55, Fichte (Abschnitte) 13,70; Wagnerholz: Eiche 9,28, Esche 1,68; Stück Derbstangen: Fichte 3.: 700, 2.: 600, 1.: 1000; Reisslängen: Fichte 4.: 340, 3.: 250; Bohnenstangen: Fichte 1600.

Rot gekreuzte Stämme kommen zum Ausgebot, ebenso alle nicht geschälten Stangen. Nummerlisten über das Schnittholz werden auf Wunsch versandt; im übrigen geben die Förster Auskunft. Besonders auf die schönen Stangen, die für Selbstverbraucher und Selbstverarbeiter verkauft werden an der Staatsstraße GießenGladenbach in der Jsselscheid

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