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Reitet in der SA. - Erwerbt den Reiterschein!

Nach der neuesten Vereinbarung zwischen der Wehrmacht und der Obersten SA.-Führung ist die vor- und nachmilitärische Ausbildung in die Hände der SA. gelegt worden.

In diesem Rahmen haben auch d'e SA.-Reiter- standarten ihre ganz besondere Ausgabe Das Reiten in der SA.-Reiterei kann also keineswegs nur als Sport oder als besondere Liebhaberei gelten; viel­mehr hat im Rahmen der gesamten Wehrertuch- tigung das Reiten eine ganz wichtige Bedeutung.

Vielleicht denkt mancher, bei dem heutigen Grad der Motorisierung sei die Ausbildung am Pferd nebensächlich. Aber das vergangene Jahr hat ge­zeigt, dah der Bedarf an Männern, die am Pferde ausgebildet sind, sehr groß ist.

Vor dem Kriege dauerte die Dienstzeit bei den reitenden und fahrenden Truppen drei Jahre, im Gegensatz zu zwei Jahren bei den Fußtruppen. Heute ist es bei der gleichmäßig langen Dienstzeit von zwei Jahren in allen Truppengattungen ganz besonders nötig, daß die Rekruten der Truppenteile, die früher ein Jahr länger zu dienen hatten, bereits bei chrem Eintritt in das Heer eine Dorausbildung mitbringen. Diele berittene Regimenter nehmen da­her nur solche Rekruten, die bereits eine erste Aus­bildung am Pferd hinter sich haben und diese durch das Dorlegen des Reiterscheines Nachweisen können Und auch da, wo das Regiment heute noch nicht den Besitz des Reiterscheines fordert, wird der Be­

sitzer des Reiterscheines immer den anderen Kame­raden gegenüber vieles voraushaben. Man kann daher allen angehenden Rekruten, die in diesem oder im nächsten Jahr bei einem Reiterregiment eintreten wollen, nicht eindringlich genug nahelegen:

Lernt reiten reitet in der SM.-Keilerei erwerbt bei der S2L den Keiterscheiu!

Der Dienst in der SA.-Reiterstandarte ist auf die Prüfung für den Reiterschein zugeschnitten

Die Gelegenheit ist in Gießen besonders gün­stig da die Ausbildung innerhalb des SA.-Reiter- stur'ms 6/147 in den Händen des SA -Sturmführers S ch ö m b s liegt, der gleichzeitig auch Reitunterricht bei der Wehrmacht erteilt.

Einige Dorbesichtigungen durch den Führer der SA. - Reiterstandarte 147, Obersturmbannführer Münker, Ende des vergangenen Jahres sind sehr befriedigend verlaufen. Bis Ende März wird vor­aussichtlich eine größere Anzahl SA.-Männer die Prüfung für den Reiterschein abgelegt haben.

Es ist jederzeit möglich, an Mnfängerfurfen im Keifen leilzunehwen!

Daß der Umgang mit Pferden und der SA.» Dienst hoch zu Roß für jeden, der über die ersten unangenehmen Anfängererfahrungen einmal hin­weg ist, einen besonderen Reiz haben und jedesmal wieder zum besonderen Erlebnis werden, macht die­sen Dienst ganz besonders lieb. K. E.

Aus den Gießener Gerichtssälen.

Amtsgericht Gießen.

Ein Einwohner von Gruningen erhielt vom Amtsgericht Gießen wegen Uebertretung des Reichs- viehssuchengesetzes einen Strafbefehl über 20 RM., Hilfsweise 4 Tage Haft. Er hatte am 18. November 1938 w^rend der Maul- und Klauenseuche aus dem Sperrbezirk Grüningen ohne polizeiliche Er­laubnis Mist von Klauenvieh auf seinen Acker gefahren. Eine gebührenpflichtige Verwarnung durch die Gendarmerie in Höhe von 1 RM. wei- aerte er sich zu bezahlen. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein. In der aestrigen Haupt- Verhandlung wurde er jedoch überführt.

Der Vertreter der Anklage beantragte, den An­geklagten wegen Vergehen (nicht Uebertretung) gegen das Reichsviehseuchengesetz zu einer Geld­strafe von 40 RM., Hilfsweise 8 Tage Gefängnis, zu verurteilen. Das Gericht verurteilte den An- geklagten zu einer Geldstrafe von dreißig Reichsmark, Hilfsweise sechs Tage Gefängnis Straferschwerend kam in Betracht, daß der Ange- klagte überhauvt fein Verständnis für die Allge­meinheit aufgeoracht habe.

Kleine Gtraskammer Gießen.

Der H. Sch. in Michelbach erhielt vom Amts- gericht Schotten wegen fahrlässiger Körperverletzung (Veroehen gegen §230, Absatz 1, StGB.) 60 Mark Geldstrafe, Hilfsweise 12 Tage Gefängnis. Geaen den Strafbefehl legte er Einspruch ein. In der darauffolgenden Verhandlung am 2. November 1938 wurde er freigesprochen.

Der dem Verfahren als Nebenkläger beigetretene Verletzte legte gegen das Urteil Berufung ein. Nach der Vernehmung der Zeugen wurden weitere Be­weisanträge gestellt, die abgelehnt wurden. Die Be­weisaufnahme ergab dasselbe Bild wie in der früheren Verhandlung.

Der Vertreter des Nebenklägers beantragte, den Angeklagten schuldig zu erkennen. Der Anklagever­treter beantragte ebenfalls auf Grund der Beweis­aufnahme. den Angeklagten schuldig zu erkennen.

Urteil: Die Berufung des Nebenklägers wird unter Belastung des Nebenklägers mit den Kosten verworfen.

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Die P. W. in Massenheim wurde am 21. Dezem­ber 1938 vom Amtsgericht Vilbel wegen des ihr

zur Last gelegten Diebstahls (Vergehen gegen § 242 StGB.) freigesprochen. Gegen das Urteil legte der Vertreter der Staatsanwaltschaft Berufung em. Die Berufungsverhandlung ergab nichts neues.

Der Vertreter der Anklage beantragte, an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von fünf Tagen auf eine Geldstrafe von 25 Mark, Hilfsweise fünf Tage Gefängnis, zu erkennen.

Urteil: Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird, unter Belastung Der Staatskasse mit den Kosten, verworfen.

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Der H. L. B. in Gambach wurde am 16. Dez. 1938 vom Amtsgericht Butzbach wegen Betrugs und Pfandveräußerung (Vergehen gegen §§ 263, 137 StGB.) zu einer Gesamtgefängnis­strafe von einem Jahr, sechs Mona­ten verurteilt. Gegen dos Urteil legte er Berufung ein und beantragte in der BerufungsverHandlung, da er unschuldig sei, seine Freisprechung.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufung zu verwerfen, und betonte, daß oas Gericht im Wiederholungsfälle bet dem einschlägig und erheblich vorbestraften Angeklagten zu prüfen habe, ob dieser als Gewohnheitsverbrecher in Siche­rungsverwahrung zu nehmen sei.

Die Berufung wurde, unter Belastung des An­geklagten mit den Kosten, verworfen.

Der O. R. in Friedberg wurde am 6. Dezember 1938 vom Amtsgericht Friedberg wegen Unterschla­gung in zwei Fällen (Vergehen gegen § 246 StGB.) zu einer Gesamtgefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte er Berufung ein In der Berufungsoerhandlung wurde der Ange- klagte wiederum überführt.

Der IBerteibtger betonte, daß sich der Angeklagte strafbar gemacht habe, daß sich die Berufung jetzt nur noch gegen das Strafmaß richte, und bean­tragte, auf eine wesentlich geringere Strafe zu er­kennen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt die Strafe ebenfalls für zu hoch: er stellte aber die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts.

Urteil: Unter Verwerfung der Berufung des An­geklagten wird das Urteil I. Instanz im Strafmaß dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Gesamtgefängnis strafe von n Monaten und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt wird.

tigen.

In der neuen Reichsschule für Gemeinschaftsver­pflegung, mit der ein langgehegter Plan in die Wirklichkeit umaesetzt wird, oll vor allem die Ge­meinschaftsverpflegung im ge amten Reich auf einen möglichst einheitlichen Nenner gebracht werden, um damit überall eine hochwertige Ernährung sicher­zustellen. Ferner soll erreicht werden, daß die Köche die Spezialgerichte der verschiedenen Landschaften unseres Vaterlandes zubereiten lernen. Dadurch wird es möglich, daß die Köche, wo sie auch ihren Beruf ausüben, das Heimatgericht der Volksgenos­sen Herstellen können, die sie zu betreuen haben.

Oer Mainzer Kau-überfall

/ vor dem Sondergericht.

Die Täler zu schweren Zuchthausstrafen verurteilt.

LPD. M a i n z, 17. Febr. Das Darmstadter Son­dergericht hat in einer Verhandlung im Justlzge- bäude in Mainz am Freitag den Raububer - all abgeurteilt, bei dem die Täter in einer 21 uto- zentrale in Mainz 600 Mark erbeuteten. Der Anstifter zu dem nächtlichen Ueberfall, bei dem die nunmehr Abgeurteilten eine Angestellte der Auto- zentrale mit einem Spielzeugreooloer in Schoch 'sielten, der 29jährige Wilhelm Daum, wurde zu einer Zuchthaus strafe von acht Jahren und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Sein Kom­plice, der um vier Jahre jüngere Hermann Die- gelmann, erhielt sechs Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust. Bei beiden Angeklagten ist auf die Zulässigkeit der Stellung unter Polizei- aufsicht erkannt worden.

Aeichsschule für Gemeinschasts- verpfleaung in Fra iffurt

NSG. Frankfurt a.M., 16. Febr. Auf dem Gelände der Reichskoch- und Sprachenschule der DAF. in Frankfurt a. M. wird eine Reichs­schule für Gemeinschaftsverpflegung .... -----,-------- - . _ .. . .

gebaut, die bis spätestens Anfang Juni fertiggestellt Nicht zuletzt aber wird der Unterricht dieser Schule werden wird. Damit erhält die Reichsschule ber | von den grundsätzlichen Gesichtspunkten der Ernah- DAF. eine bedeutende Erweiterung, die sich beson- rungspolitik und Verbrauchslenkung bestimmt sein, ders auf das Gebiet der Ernährungspolitik ausdehnt. Gerade die Großküchen sind dazu angetan, tn der In der Schule sollen in dreiwöchigen Kursen zu je Nahrungsmittellenkung wesentlich einzugreifen.

40 Tellnehmern durch eine zusätzliche Schulung jene Köche ausgebildet werden, die für die Zubereitung einer Massenverpflegung bestimmt sind.

Für die Lehrgänge kommen vor allem Köche der Wehrmachtsteile, des Reichsarbeitsdienstes, der Or­dens- und Parteischulungsburgen, der Krankenhäu­ser und Werkskantinen in Frage. Die Schule wird großzügig ausgestattete Küchen erhalten, in denen neben den bequemsten Kocheinrichtungen behelfs­mäßige Anlagen aufgestellt werden, damit den Kö­chen gezeigt werden kann, wie sie sich in jeder Lage zu helfen wissen müssen. 2llle drei Energiequellen Kohle, Gas und Elektrizität werden zur Verfügung gestellt Aber auch Feldküchen und ähnliche Einrich­tungen sind vorhanden, um alle Möglichkeiten ber Speisezubereitung und Verpflegung zu berücksich-

Rhein-mamische Jugendherbergen 1938 wieder gut besucht.

Diele Ausländer hielten auch Einkehr.

NSG. Der Reichsverband für Deutsche Jugend- Herbergen, Landesverband Rhein-Main, kann wie­der auf eine stattliche Besucherzahl in feinen Jugendherbergen im vergangenen Jahre zurück- blicken. In den rund 70 Jugendherbergen waren aus allen Teilen des Reiches Jugendliche und Er- wachsene zu Gast, die auf Wanderungen die land­schaftlichen Schönheiten des Rhein - Main - Gebietes kennenlernen wollten. Besonders stark war auch im vorigen Jahre wieder der Zustrom von Ange­hörigen fremder Nationen. Sie konnten sich wäh­rend chres Aufenthaltes neben dem Einblick in das große Aufbauwerk unseres Führers auch von dem vorbildlichen nationalsozialistischen Jugendherbergs- wesen überzeugen, das dazu dient, allen deutschen Volksgenossen die Erschließung ihres Vaterlandes zu ermöglichen.

Im vergangenen Jahre wurden in den 7 0 Jugendherbergen des Rhein-Main-Gebietes insgesamt 375 000 Uebernachtungen ge­zählt. Mit dieser Zahl steht der Landesverband Rhein-Main mit an vorderster Stelle aller Landes­verbände des Reichsgebietes, und damit ist der Be­weis erbracht, daß das Rhein-Main-Gebiet mit zu den bevorzugtesten Wandergebieten unseres Vater­landes gehört. Die höchsten Uebernachtungsziffern konnten 1938 die Jugendherbergen Frankfurt a. M mit 60 000 und Rüdesheim mit 34 000 aufweisen. Es folgen dann Wiesbaden mit 27 250. Mainz mit 16 715, Schlitz mit 15 659, Gersfeld mit 14500 Zwingenberg mit 12 900 und Limburg mit 11123 Uebernachtungen. Einen hohen Prozentsatz der Uebernachtungen konnten natürlich wieder die Hitler-Jugend, die die Herbergen in immer steigen­dem Maße für ihre Aufgaben und Ziele bean­sprucht, und die Schulen auf sich vereinigen.

Bei Ausländern wurden in den Jugend­herbergen des Rhein - Main - Gebietes 14 518 Uebernachtungen gezählt. Sie verteilen sich auf die einzelnen Länder wie folgt: Großbritannien

2919, Dänemark 2825, USA. 1445, Niederlande 1232, Italien 1168, Belgien 746, Schweden 660, Tschecho-Slowakei 643, Norwegen 470, Frankreich 388, Rumänien 253, Schweiz 218, Polen 140, Finnland 83, sonstige europäische Länder 1097, Australien 117, Asien 84, Südamerika 24 und Afrika 6. Für die Ausländer ist der Aufenthalt in unseren Jugendherbergen immer ein großes Erleb­nis. Wie aus vielen Anerkennungsschreiben an den Landesverband hervorgeht, sind für sie auch die

Uniformen in feinster Maß-Anfertigung für Heer, Luftwaffe, Marine, Förster, Arbeitsdienst.

Vollständige Offiziers-A usrüstungen

Krevert & Sohn

Abende, die sie mit der glücklichen Jugend unseres Volkes in den Jugendherbergen verbringen können, unvergeßlich. Diele Freundschaftsbande werden ge­knüpft, die auch nicht zerreißen, wenn sie schon lange wieder über die Grenze in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Der Landesverband Rhein-Main im Reichs­verband für Deutsche Jugendherberben hat auch im vergangenen Jahre keine Gelegenheit versäumt, das Jugendherbergsnetz, das sich über das gesamte Rhein-Main-Gebiet spannt, noch enger zu ziehen. Zahlreiche Neubauten sind errichtet worden, die landschaftlich herrliche Gegenden für den Wander- verkehr erschließen und würdige Heime für unsere Jugend sind. Ferner hat der Landesverband in be­sonderem Maße den weiteren Ausbau der bestehen­den Jugendherbergen vorgenommen, um sie immer mehr zu dem auszugestalten, was sie sein sollen, nämlich ein zweites Elternhaus. Auch im neuen Jahre wird der Landesverband seine Aufgabe darin sehen, mit unermüdlicher Tatkraft an der Weiter­entwicklung des Iugendherbergswesens zu arbeiten.

Kommunalpolitische Tagung in Alsfeld.

Aus der engeren Heimat.

Großes Schadenfeuer in Beuern

* Beuern, 18. Febr. Nachdem erst vor kurzer Zeit unsere Gemeinde durch Feuer heimgesucht wor­den ist, brach am heutigen Samstagmorgen aber­mals ein Brand aus, dem erhebliche Werte zum Opfer fielen. Das Sägewerk von Heinrich Funk I. wurde mit allen Betriebsanlagen und -einrichtungen ein Raub der Flam­men. Das Feuer ist höchstwahrscheinlich im Ma­schinenhaus ausgebrochen.

Als heute morgen gegen 6.15 Uhr das Milch- laftauü) oorbeifuhr, bemerkte der Beifahrer des Kraftwagens im Maschinenhaus der, Sägewerks Licht, und er nahm an, daß der Heizer bereits an der Arbeit sei. Auf der Rückkehr von Bersrod mußten die Kraftfahrer aber bemerken, daß es sich in der Maschinenhalle nicht um Licht, sondern um Heuer gehandelt hatte, denn als sie 20 Minuten später vorbeikamen, stand das Maschinen­haus bereits in hellen Flammen, die rasch auf die Arbeitshalle des Sägewerks Über­griffen. Die Pflichtfeuerwchr von Beuern war in- zwischen alarmiert worden, rückte mit der Spritze aus und griff den Brand an. Das Feuer war aber nicht zu bewältigen, da das Maschinenhaus aus Fachwerk bestand und die Arbeitshalle aus Holz den Flammen reiche Nahrung gab. Auch die Bezirks- Motorspritze von Großen-Buseck wurde herbei­gerufen. durch sie konnte aber auch nichts mehr gerettet werden. Nach zwei Stunden bot das ganze «Sägewerk nur noch den Anblick eines rauchen- den Schutt- und Trümmerhaufens.

Der Schaden ist erheblich. Sämtliche Ma- sch in en wurden zerstört. Die Gendarmerie nahm sofort die Ermittlungen über die Brandursache auf.

90 3«6re alt.

* Oppenrod, 18. Febr. Am heutigen Sams- tag feiert die älteste Einwohnerin unseres Ortes Frau Kacharine Balser, Ehefrau des verstorbenen Schneidermeisters Johannes Balser VII., ihren 9 0. Geburtstag. Trotz chres hohen Alters erfreut sie sich noch körperlicher und geistiger Rüstig- feit und nimmt an den Geschehnissen der Zeit noch regen Anteil. Wir gratulieren der Jubilarin herzlich.

Landkreis Gießen.

> Holzheim, 18. Febr. Am heutigen Sams­tag, 18. Februar, kann der Landwirt und Zimmer­mann Adam Diehl I., Sackstraße 2, bet bester Gesundheit seinen 7 7. Geburtstag feiern. Der hochbetagte Mann arbeitet noch täglich im land- wirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes mit. Er war lange Zeit in Frankfurt a. M. als Zimmermann tätig. Unseren herzlichen Glückwunsch.

3) Lich, 17. Febr. Der hiesige Sturm 5 / M 147 des NSKK. hatte an seinem jüngsten Sturmabend im holländischen Hof" Besuch von der Standarte in Gießen; unter anderem Stan­dartenführer Nagel ung Staffelführer Dr. Schäfer. Im Laufe des Abends hielt Obertrupp- ührer Dr. R u l a n d von der Standarte einen kurzen Vortrag über Judentum und Freimaurerei". Truppführer B r e u n i n g von der Standarte hielt anschließend einen Vortrag über den Reichswett­kampf des NSKK. und erläuterte die zur Aus­tragung kommenden Wettkämpfe. Zum Schluß sprach noch Standartenführer Nagel zu den Kameraden und gab der Hoffnung Ausdruck, daß auch im kom­menden Jahr der Sturm bedingungslos hinter der Fahne des Führers marschieren werde.

Kreis Bübingen

* Schotten, 18. Febr. Am kommenden Sonn' tag, 19. Februar, kann unser Mitbürger Friseur Karl Becker I. in geistiger und körperlicher Frische seinen 7 8. Geburtstag feiern. Er hllft noch bei jeglicher Feldarbeit mit. Im Gesangverein ist er bas älteste Ehrenmitglied; er versäumt keine Sing­stunde. Der hochbetagte Mann gehört seit langer 3eit zum Leserkreis Des Gießener Anzeigers. Dem Jubilar unseren herzlichen Glückwunsch zum Ge­burtstag.

Marburger Fasching im des

Marburg, 18. Febr. Die Marburger werden ouch in diesem Jahre wieder einen originellen Fa- ichlng feiern. Die Vorbereitungen sind im vollen Gange. Die Maler schwingen eifrig die Pinsel, denn es soll in diesem Jahre am Faschingsdienstag ein be» sonders schöner Umzug werden. Der Marburger Fa- sching steht diesmal unter dem TitelAchtung! Großaufnahme". Man wird alle möglichenFilm- großen zu sehen bekommen und mancher Film der Vergangenheit wird lustige und originelle Auf- erstehunz feiern.

A Alsfeld, 15. Febr. Hier fand unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. V ö l s i n g em» Arbeitstagung der Kreisabteilung Alsfeld des Deutschen Gemeindetages statt.

Der Kreisobmann begrüßte mit herzlichen Wor­ten die infolge Auflösung des Kreises Schotten zum Kreise Alsfeld gekommenen Bürgermeister. Von Seiten des Landratsamtes war Landrat Dr. S ch ö n h a l s anwesend, ferner waren der Beauf­tragte der NSDAP, für den Kr-äs Alsfeld-Lauter- boch, Kreisleiter Zürtz, und für dis Kreisamts­leitung des Amtes für Kommunalpolitik Bürger­meister Thiele (Lauterbach) erschienen.

Zu Beginn der Tagesordnung erstattete Bürger­meister Dr. V ö l s i n g einen Bericht über kom­munale Gegenwartsfragen. Er gab einen Ueberblid über den Stand der kommunalen Gesetzgebung und über die in nächster Zeit zu er­wartenden neuen Gesetze und Maßnahmen der Reichsregierung auf kommunalpolitischem Gebiete, wobei von besonderem Interesse die Mitteilungen über die Reichs- und Derwaltungsreform sowie über die voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde­finanzen im Rechnungsjahr 1939 waren.

Zum nächsten Punkt der Tagesordnung sprach Bürgermeister Dr. V ö l s i n g über die Aus­wirkungen d e s innerhessifchen Finanzausgleichs. Er erläuterte die gesetz­geberischen Maßnahmen zur Aenderung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeoerbänden, welche durch die Realsteuergesetzgebung vom 1. Dezember 1936 infolge der Bestimmungen des neuen Reichs­gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes notwendig geworden sind. Von besonderem Interesse waren die Ausführungen über die künftige Ge­staltung und Verteilung der Reichsstcuerüberwei- jungen an die Gemeinden. Aus den Ausführungen war zu entnehmen, daß künftig eine grundlegende Aenderung des Verteilungsschlüssels erfolgen wird, der auch die Größe der Gemeinde, deren eigene Steuerkraft und die Zusammensetzung der Bevölke­rung (Kinderreichtum) berücksichtigt Mit der Ein­führung des neuen Steuerkraftschlüssels ist damit zu rechnen, daß im allgemeinen die größeren Städte an Steuerüberweisungen verlieren und die kleineren ländlichen Gemeinden gewinnen werden. Damit werden die Finanzzuweisungen auf die Aufgabe des Ausgleichs zwischen den Gemeinden beschränkt Der Referent gab dann einen Ueberblick über die Aus­wirkung Des innerhessischen Finanzausgleichs auf die Gemeinden des Kreises Alsfeld, wobei er auf die steuerliche Ungleichheit der Auswirkung der den Gemeinden auferlegten Stellenbeiträge von je 2000 Mark für jede Volksschulstelle hinwies, die als besonders drückende Belastung empfunden wird.

Von den auf der Tagesordnung stehenden volks­wirtschaftlichen Gebieten behandelte Dr. Hanf vom Pflanzenschutzamt Gießen das ThemaSchäd­lingsbekämpfung und Pflanzenschutz"'. Der Redner befaßte sich hauptsächlich mit der Be­kämpfung der Obstbaumschädlinge. Auch die kleinste Gemeinde mit wenigen Obstbäumen müsse die Obst­erzeugung steigern, um uns von der Obst einfuhr des Auslandes unabhängig zu machen. Hierzu (et in erster Linie die Schädlingsbekämpfung von be­sonderer Bedeutung. Als die wichtigsten Maß­nahmen bezeichnete der Referent die Entfernung aller kranken und schlechten Obstbäume sowie die einheitliche und sachgemäße Durchführung ber Winterspritzung aller Obstbäume. Es fei Aufgabe der Bürgermeister, die richtige Organisation dieser Maßnahmen durchzuführen.

Anschließend sprach Obstbauinspektor Kurz (Lauterbach) über die Organisation des Seidenbaues und die Maulbeer- Pflanzungen. Er konnte die Feststellung machen, daß auf diesem Gebiete durch die Ge­meinden schon eine erhebliche Arbeit geleistet wor­den ist. Der Redner gab sodann Ratschläge über den Anbau und die Unterhaltung der Maulbeer« Pflanzungen. Es sei zwecklos, in klimatisch un­geeigneten Orten, besonders in den höher gelegenen Orten, Anpflanzungen vorzunehmon. weil der größte Teil der Pflanzen im Winter dort zugrunde gehe

Kreisleiter Zürtz ging tm Anschluß an die ein­zelnen Vorträge auf die verschiedenen Gebiete ein und wies insbesondere auf die Wichtigkeit der Schädlingsbekämvfung hin. Er forderte die Bür­germeister zur Mitarbeit auf. Der Kreisleiter be­handelte alsdann die Schulungsarbeit der Partei und machte insbesondere auf die Verpflichtung der Bürgermeister und Gemeinderäte zur Teil­nahme an den Lehrgängen der Kommunalpoliti­schen Schule in Frankfurt a. M aufmerksam.

Landrat Dr. S ch ö n h a l s gab in der Aus­sprache über laufende Verwaltunas- angelegenheiten den Runderlaß des Reichs­ministers des Innern vom 6. Janaur 1939 über Maßnahmen zur Hebung der Verwaltungskraft kreisangehöriger Gemeinden bekannt.. Danach sol­len fünftia Gemeinden unter 200 Einwohnern mit anderen Gemeinden zusammengelegt werden, wo^ bei jedoch immer die örtlichen Verhältnisse berück­sichtigt werden sollen. Landrat Dr. S ch ö n h a l s richtete einen Appell an die Bürgermeister zur Unterstützuna des Deutschen Roten Kreuzes unter Hinweis auf dessen wichtige Aufgaben.

Der Kreisobmann schloß dann die Arbeitstagung mit Dankesworten an die Erschienenen und mit dem Treuegelöbnis an den Führer,