Große SevisenschiebulMn der Juden Sichel.
Hohe Zuchthaus- und Geldstrafen gegen die Verbrecher beantragt.
LPD. Mainz, 16. Ian. Vor einer Mainzer Strafkammer mürbe am Montag im Abwesenheits- Verfahren ein großer Devisenschieber-Prozeß verhandelt. Angeklagt sind die früheren Inhaber einer Mainzer Weinfirma, die vier Juden Sichel. Das Unternehmen, das zu den größten deutschen Weinhandlungen zählt, wird heute treuhänderisch verwaltet. In ihm stecken nach wie vor sehr bedeutende Werte, da es den ins Ausland geflüchteten Juden nicht gelungen ist, die raffiniert eingefädelte Schiebungsaktion völlig durchzuführen.
In Amsterdam, Bordeaux und London hatten die Juden Sichel Konzernfirmen gegründet, deren finanzieller Aufbau so verschachtelt war, daß die deutschen Behörden möglichst keinen Einblick hatten. In einem Schreiben vom März 1938, nach ihrer Flucht ins Ausland, räumten die Juden Sichel zynisch ein, daß sie Alleininhaber dieser Firmen sind.
Bereits 1932 wurde damit begonnen, in diesen Auslandsgesellschaften weit über Betriebsbedarf Vermögen zu binden. Mit dem Erlös der aus Deutschland ausgeführten Weine wurden bei der Bank von England 20 Barren Gold im Werte von 700 000 RM. gekauft, die in den Safes englischer Banken gelagert wurden.
Die scharfen Devisenbestimmungen nach dem Umbruch durchkreuzten allerdings diesen Plan, und unter dem Druck eines von oer Frankfurter Zoll- fakmdungsstelle eingeleiteten Verfahrens mußten die
gehorteten Werte über die Grenze zurückgeführt werden. Die deutschen Behörden verlangten nun, daß mit den im Ausland eingehenden Geldern Kredite abgedeckt werden sollten (die die Firma Sichel in größtem Umfange an ausländische Bezieher vergeben hatte), im übrigen sollte aber nur das unbedingt notwendige Betriebskapital in den Konzernsirrnen belassen werden. Die Juden Sichel verstanden auch, diese Bestimmung zu umgehen, und mit der Begründung, der Export deutscher Weine nach England sei sprunghaft angestiegen, wurden außerhalb der deutschen Grenzen gewaltige Lager ausgeführter deutscher Weine angelegt. In Wirklichkeit war der Export der Firma Sichel nach London zurückgegangen.
Anfangs 1938 hatten die Juden Sichel insbesondere bei der Londoner Zweigstelle ein außerordentlich hohes Betriebsvermögen in ungezahlten Warenlieferungen, ungetilgten Darlehen und ausländischen Wertpapieren angehäuft. Im Juni 1937 kamen Anträge auf Devisengenehmigung zur Unterhaltung eines zweiten Wohnsitzes im Ausland für die vier Juden Sichel. Im Frühjahr 1938 wanderten die Sichel, ohne die Verhandlungen mit den ^deutschen Behörden abzuwarten, illegal aus. Zuvor hatten sie bedeutende Abhebungen auf ihren Bankkonten gemacht und das Geld über die Grenze mitgenommen.
Die Verhandlung gegen die vier Juden, die sich heute wahrscheinlich in London aufhalten und eine
Reche schwerer Devisenvergehen betraf, erstreckte sich bis in die Abendstunden. Der Staatsanwalt stellte folgende Strafanträge:
Gegen Hermann Sichel wegen unerlaubter Ausführung der Anteilscheine der ausländischen Konzernfirmen und der Verwertung von Exporterlösen ohne Genehmigung der Devisenstelle eine Gesamtstrafe von fünf Jahren sechs Monaten Zuchthaus und, eine Geldstrafe von 1 900 000 RM., Hilfsweise für je 1000 RM. einen weiteren Tag Zuchthaus-,
gegen Eugen Sichel wegen der gleichen Delikte sechs Jahre Zuchthaus und eine Geldstrafe von 1915 000 RM.:
gegen Karl Sichel 6 Jahre drei Monate Zuchthaus und 1 960 000 RM. Geldstrafe:
gegen Franz Sichel fünf Jahre sechs Monate Zuchthaus und 1 900 000 RM. Geldstrafe.
Außerdem beantragte er, die Angeklagten zu den gesamten Kosten des Verfahrens zu verurteilen.
Oie Hausfrau kaust nicht beim wilden Straßenhändler.
VA. „Schnürriemen, meine Dame, Druckknöpfe, Mangelknöpfe, Stecknadeln!" Alles das preist der junge Mensch der Hausfrau an, die eben nach beendetem Einkauf ihrem Heim zustrebt. All' diese Schätze birgt sein kleiner „Bauchladen", den ar zugleich zuklappen kann, wenn es ihm geboten erscheint, schleunigst das Feld zu räumen. Aber jetzt Überzeugt ihn ein kurzer Seitenblick nach rechts und nach links, daß ihm keine Gefahr in Gestalt eines Polizeibeamten droht, und so kann er ruhig aufdringlich werden. Die Hausfrau aber.
nur um ihn los zu werden, nimmt ihm etwas ab, nicht etwa, well sie die gekaufte Sache wirklich benötigte.
Gewiß, diese „fliegenden Straßenhändler", die nur den anständigen Wandergewerbetreibenden in einen schlechten Ruf gebracht haben, sind in letzter Zeit dank durchgreifender Maßnahmen schon bedeutend weniger geworden. Aber daß sie gänzlich verschwunden sind, wird leider niemand feststellen können.
Ja, liebe Hausfrau, und du trägst mit die Schuld daran, wenn sich noch immer hier und da dunkle Existenzen oder arbeitsscheue Elemente herumtreiben und dich bei deinen Einkäufen mit ihren Anpreisungen belästigen. Ganz besonders trägst du die Schuld, wenn du diesen Menschen noch etwas abkaufst. Aber auch, wenn du ihn nur duldest, wenn du still weitergellst, ohne dich um ihn zu kümmern, machst du dich schon mitschuldig.
Du fragst, was denn du daran ändern kannst? Sehr viel. Große Reden allerdings nützen bei derarttgen Elementen nichts. Aber es gibt ein probates Mittel: Ohne überhaupt etwas zu sagen, machst du dir die kleine Mühe und gehst zum nächsten Polizeibeamten und du wirst sehen, daß der Bursche alsbald verschwunden ist. Das andere kannst du beruhigt der Polizei überlassen. Sie wird schon dafür sorgen, daß auch dieses arbeite» ; scheue Element bald einer nützlichen Tätigkeit zu- I geführt wird. Mancher aber, der seit Jahr und Tag der Arbeit entwöhnt war, wird, wenn er erst einmal die Arbeit wieder einmal richttg kennen und schätzen gelernt hat, ein ordentliches und nützliches Glied unserer Gemeinschaft werden.
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