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Nr. 204 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

Zreitag, l. September My

Polen läßt großzügigen deutschen Vorschlag für das Danzig-Korridor-Problem unbeantwortet.

jwei Tage wartet die Reichsregierung vergeblich auf bevollmächtigten polnischen Unterhändler.

Berlin, 31.Aug. (DNB.) Der k g l. b r i t i s ch e Regierung Hal sich in einer Role vom 28. August 1939 gegenüber der deutschen Re­gierung bereit erklärt, ihre Vermittlung zu direkten Verhandlungen zwischen Deutschland und Polen über die strittigen Probleme zur Verfügung zu stellen. Sie hat dabei keinen Zweifel darüber gelassen, daß auch ihr an­gesichts der fortdauernden Zwischenfälle und der allgemeinen europäischen Spannung die Dring- l i ch k e i t des Vorganges bewußt wäre. Die deutsche Regierung hat sich in einer Antwortnote vom 29. August 1939 trotz ihrer skeptischen Beurteilung des Willens der polnischen Regierung, überhaupt zu einer Verständigung zu kommen, im Interesse des Friedens bereit erklärt, die englische Vermitt­lung bzw. Anregung anzunehmen. Sie hat unter Würdigung aller der zur Zeit gegebenen Umstände es für notwendig erachtet, in dieser ihrer Rote dar­auf hinzuweisen, daß, wenn überhaupt die Gefahr einer Katastrophe vermieden werden soll, dann schnell und unverzüglich verhandelt werden muh. Sie hat sich in diesem Sinne bereit erklärt, bis zum 3 0. August 1 9 3 9 abends einen Beauftragten der polnischen Regierung zu empfangen unter der Vor­aussetzung, dah dieser auch wirklich bevoll- m ä ch t i g t sei, nicht nur zu diskutieren, sondern Verhandlungen zu führen und abzu- fchließen.

Die deutsche Regierung hat weiter in Aussicht gestellt, dah sie glaubt, bis zum Eintreffen dieses polnischen Unterhändlers in Berlin der britischen Regierung die Grundlagen über das Ver­ständigungsangebot ebenfalls zugänglich machen zu können.

Statt einer Erklärung über das Eintreffen einer aulorifierten polnischen Persönlichkeit erhielt die Reichsregierung als Antwort auf ihre Verständi­gungsbereitschaft zunächst die Rachricht der polnischen Mobilmachung und erst am 30. August 1939 gegen 12 Uhr nachts eine mehr allgemein gehaltene britische Ver­sicherung der Bereitwilligkeit, ihrerseits a u f den Beginn von Verhandlungen hinwirken zu wollen.

Trotzdem durch das Ausbleiben des von der Reichsregierung erwarteten polnischen Unterhänd­lers die Voraussetzung entfallen war, der britischen Regierung noch eine Kenntnis über die Auffassung der deutschen Regierung inbezug auf mögliche Ver­handlungsgrundlagen zu geben, da die britische Re­gierung ja selbst für direkte Verhandlun­gen zwischen Deutschland und Polen plädiert hatte, gab Reichsaußenminister von Ribbentrop dem britischen Botschafter anläßlich der Uebergabe der letzten englischen Rote eine genaue Kenntnis des Wortlautes der für den Fall des Lin- treffens des polnischen Bevollmächtigten als Ver­handlungsgrundlage vorgesehenen deutschen Vor­schläge.

Die deutsche Reichsregierung glaubte ein Recht darauf zu haben, daß unter diesen Umständen wenigstens nachträglich die sofortige Benennung einer polnischen Persön­lichkeit stattfinden würde. Denn es ist der Reichs­regierung nicht zuzumuten, ihrerseits fortgesetzt die Bereitwilligkeit zur Inangriffnahme solcher Ver­handlungen nicht nur zu betonen, sondern auch da­für bereit zu sitzen, von der polnischen Seite aber nur mit leerenAusflüchten und nichts­sagenden Erklärungen hingehalten zu werden.

Aus einer inzwischen stattgefundenen Demar­che des polnischen Botschafters geht er­neut hervor, dah auch dieser nicht bevoll­mächtigt ist, in irgend eine Diskussion einzu- lreten oder gar zu verhandeln.

Somit haben der Führer und die deutsche Reichs­regierung nun zwei Tage vergeblich auf das Eintreffen eines bevollmächtigten polnischen Unterhändlers gewartet.

Unter diesen Umständen sieht die deutsche Regierung auch diesmal ihre Vor­schläge als abgelehnt an, obwohl sie der Meinung ist, dah diese in der Form, in der sie auch der englischen Regierung bekannt gegeben worden sind, mehr als loyal, fair und erfüllbar gewesen wären.

Die Reichsregierung hält es für angebracht, der Oeffentlichkeit Kenntnis von diesen dem briti­schen Botschafter durch den Reichsauhenminister von Ribbentrop mitgeteilten Verhandlungsgrund­lagen zu geben.

Vorschlag

für eine Regelung des Danzig-Korridor- Problems sowie der deutsch-polnischen Minderheitenfrage.

Die Lage zwischen dem Deutschen Reich und Polen ist zur Zeil so, dah jeder weitere Zwischen­fall zu einer Entladung der beiderseits in Stellung gegangenen militärischen Streitkräfte führen kann. Jede friedliche Lösung muh so beschaffen sein, dah sich nicht bei nächster Gelegenheit die diesen Zustand ursächlich bedingenden Ereignisse wiederholen kön­nen und damit nicht nur der Osten Europas, son­dern auch andere Gebiete in die gleiche Spannung verseht werden.

Die Ursachen dieser Entwicklung liegen

1. in der unmöglichen Grenzziehung,

wie sie durch das Versailler Diktat vorgenommen wurde:

2. in der unmöglichen Behandlung der Minderheit in den abgetrennten Gebieten. Die deutsche Reichsregierung geht daher bei diesen Vor­schlägen von dem Gedanken aus, eine endgültige Lösung zu finden, die die unmögliche Situa­tion der Grenzziehung beseitigt, bei­den Teilen ihre lebenswichtigen Verbin- dungsstrahen sichert, das Minderheiten­problem soweit irgend möglich beseitigt und, soweit dies nicht möglich ist, das S ch i ck s a l d e r Minderheiten durch eine sichere Garan­tie ihrer Rechte erträglich gestaltet.

Die deutsche Reichsregierung ist überzeugt, dah es dabei unerlählich ist, wirtschaftliche und physische Schädigungen, die feit dem Jahre 1918 stattgefunden haben, aufzudecken und in vollem Umfange wieder gutzumachen. Sie sieht selbstverständlich diese Ver­pflichtung als eine für beide Teile bin­dende an.

Aus diesen Erwägungen ergeben sich folgende praktische Vorschläge:

1. Die Freie Stadt Danzig kehrt auf Grund ihres rein deutschen Charakters sowie des einmütigen Willens ihrer Bevölkerung sofort in das Deutsche Reich zurück.

2. Das Gebiet des sogenannten Korridors, das von der Ostsee bis zu der Linie Marienwerder Graudenz Kulm Bromberg (diese Städte ein- schliehlich) und dann etwa westlich nach Schönlanke reicht, wird über seine Zugehörigkeit zu Deutschland oder zu Polen s e l b st entscheiden. Zu diesem Zweck wird dieses Gebiet eine Abstimmung vornehmen. Abstimmungsberechtigt sind alle Deut­schen, die am 1. Januar 1918 in diesem Gebiet wohnhaft waren, oder bis zu diesem Tage dort ge­boren wurden, und desgleichen alle an diesem Tage in diesem Gebiet wohnhaft gewesenen, oder bis zu diesem Tage dort geborenen Polen, Kaschuben usw. Die aus diesem Gebiet vertriebenen Deutschen keh­ren zur Erfüllung ihrer Abstimmung zurück. Zur Sicherung einer objektiven Abstimmung, sowie zur Gewährleistung der dafür notwendigen umfang­reichen Vorarbeiten wird dieses erwähnte Gebiet, ähnlich dem Saargebiet, einer sofort zu bildenden internationalen Kommission unterstellt, die von den vier Großmächten Italien, Sowjet­union, Frankreich, England gebildet wird. Diese Kommission übt alle hoheltsrechle in diesem Ge­biet aus. Zu dem Zweck ist dieses Gebiet in einer zu vereinbarenden kürzesten Frist von dem pol­nischen Militär, der polnischen Poli- z e i und den polnischen Behörden zu räumen.

4. Von diesem bleibt ausgenommen der polnische Hafen Gdingen, der grundsätzlich polnisches Hoheitsgebiet ist, insoweit er sich territorial auf die polnische Siedlung beschrankt. Die näheren Grenzen dieser polnischen Hafenstadt wären zwischen Deutsch­land und Polen fesizulegen und nötigenfalls durch ein internationales Schiedsgericht festzusehen.

5. Um die notwendige Zeit für die erforderlichen

umfangreichen Arbeiten zur Durchführung einer ge­rechten Abstimmung sicherzustellen, wird diese A b - stimmung nicht vor Ablauf von zwölf o n a (e n stattfinden.

6. Um während dieser Zelt Deutschland seine Verbindung mit Ostpreußen und Polen seine Ver­bindung mit dem Meere unbeschränkt zu garan­tieren, werden Straßen und Eisenbahnen feftgelegt, die einen freien Transitverkehr ermöglichen, hierbei dürfen nur jene Abgaben er­hoben werden, die für die Erhaltung der Verkehrs­wege bzw. für die Durchführung der Transporte erforderlich find.

7. lieber die Zugehörigkeit des Gebietes entschei­det die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

8. Um nach erfolgter Abstimmung ganz gleich, wie diese ausgehen möge die S i ch e r h e i t des freien Verkehrs Deutschlands mit seiner Provinz Danzig-Ostpreußen und Polen seine Ver­bindung mit dem Meere zu garantieren, wird, falls das Abstimmungsgebiet an Polen fällt, Deutschland eine exterritoriale Verkehrszone, etwa in Richtung von BütowDanzig bzw. Dirschau gegeben zur An­lage einer Reichsautobahn, sowie einer vier-

gleisigen Eisenbahnlinie. Der Bau der Straße und der Eisenbahn wird so durchgeführt, daß die polnischen Kommunikationswege dadurch nicht berührt, d. h. entweder über- oder unterfahren werden. Die Breite dieser Zone wird auf einen Kilometer festgesetzt und ist deutsches Hoheitsgebiet. Fällt die Abstimmung zugunsten Deutschlands aus, erhält Polen zum freien und uneingeschränkten Ver' kehr nach seinem Hafen Gdingen die gleichen Rechte einer ebenso territorialen Straßen- bzw. Vahnver' bindung, wie sie Deutschland zustehen würde.

9. Im Falle des Zurückfallens des Korridors an das Deutsche Reich erklärt sich dieies bereit, einen Vevölkerungsauskausch mit Polen in dem Ausmaß vorzunehmen, als der Korridor hierfür geeignet ist.

10. Die etwa von Polen gewünschten Sonder' rechte im Hafen von Danzig würden pari' tätisch ausgehandelt werden mit gleichen Rechten Deutschlands im Hafen von Gdingen.

11. Um in diesem Gebiet jedes Gefühl einer Ve- drohung auf beiden Seiten zu beseitigen, würden Danzig und Gdingen den Charakter reiner Handelsstädte erhalten, d.h. ohne militärische Anlagen und militärische Befestigungen.

polnische Freischärler und Soldaten greisen an.

Kämpfe auf reichsdeutschem Boden.

Oppeln, 1. September. (DRB.) lieber die be­reits gemeldeten Angriffe polnischer Freischärler auf deutsches Reichsgebiet erfahren wir weitere Einzelheiten. Daraus geht hervor, daß es sich ohne Zweifel um einen vorbereiteten Angriff polnischer Aufständischer handelt, hinter denen regu­läre polnische Soldaten stehen.

Bisher konnte einwandfrei festgestellt werden, dah ein Angriff auf P i t s ch e n in der Rähe von Kreuzburg erfolgt ist. Ein weiterer Angriff auf h o ch l i n d e n nordöstlich von Ratibor hält zur Zeit noch an. Insbesondere bei dem Angriff auf hochlinden, der wohl der Verbindungsstrahe Glei- wihRatibor gilt, scheint einwandfrei festzustehen, daß es sich um polnische Truppenteile handelt.

In h o ch l i n d e n wurde u. a. das neue Zoll­haus von polnischen Aufständischen und Soldaten gestürmt. Rach IV- stündigem Gefecht gelang es der Grenzpolizei, das Zollhaus wieder zu be­sehen. Infolge der Dunkelheit konnte die Zahl der Toten und Verwundeten noch nicht genau fest- gestellt werden. Acht polnische Insurgenten und sechs polnische Soldaten wurden gefangen ge­nommen.

Zu dem Angriff auf Pitschen erfahren wir noch folgende Einzelheiten: Gegen 20.30 Uhr stieß eine Streife der Grenzpolizei in der Gegend des Schlüs­selwaldes bei Pitschen etwa zwei Kilometer von der Grenze entfernt aufdeutschem Reichs­

gebiet auf eine aus polnischen Insurgen­ten und Militär zusammengesetzte Gruppe in Stärke von über 100 Mann. Die Polen eröff­neten sofort das Feuer, das von der in­zwischen verstärkten Grenzpolizei erwidert wurde. Die Polen verloren zwei Tote, darunter einen pol­nischen Soldaten. Die Grenzpolizei halte einen Toten und mehrere Verwundete. 15 Polen, darunter 6 An­gehörige polnischen Militärs, wurden ge­fangen genommen.

Seit dem 26. August hat der von der polnischen Grenze umschlossene Ort R e u b e r s t e i ch im Kreise Gleiwih ständig unter nächtlichem Feuer von polnischer Seite zu leiden. Diese Schießereien arteten in der vergangenen Rächt zu einem Feuer- überfall aus, durch den die Bevölkerung aufs schwerste beunruhigt wurde. Wie immer gänzlich un­motiviert, wurde um 23.15 Ahr der Ileberfall mit Gewehrschüssen eröffnet, dem bald darauf Hand­granatenwürfe der auch am Tage bewaffnet umherstreichenden Aufständischen folgte.

Deutlich sind die Verwüstungen durch das polnische Feuer in Reubersleich festzustellen. An mehreren Stellen weist das deutsche Zollhaus schwere Ein­schläge auf. Deutlich sieht man auch an Baumstäm­men die Spuren der Einschläge. Telephoulel- (ungen sind zerstört und die Lichtleitung am Zollhaus wurde zerstört. lleberall '" n Drähte herunter.

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