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Gerechte Steuern!

Von unserer berliner Schriffleiiung.

Die großen finanziellen Aufgaben des Reiches erfordern gebieterisch die feinste und gerechteste Er­fassung aller Steuerpflichtigen, und zwar, gemäß der nationalsozialistischen Weltanschauung, unter weitestgehender Schonung der Volksmassen, die ihre bevölkerungspolitische Pflicht gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit erfüllen. Dieser Grundsatz wird in demGesetz zur Aenderung des Ein­kommensteuergesetzes vom 17. Februar 1939" durch­geführt. Und zwar werden im wesentlichen die bis­herigen Steuerprivilegien, die in der Zeit einer Riesenarbeitslosigkeit ihren Sinn hatten, beseitigt. Es sollen also künftighin die steuerlichen Begün­stigungen für Hausgehilfinnen fortfallen. Ferner ist die Kirchensteuer nicht mehr abzugsfähig, da die Aufwendungen des einzelnen Steuerzahlers für die Konfessionen unzweifelhaft eine Personensteuer sind, die daher nicht einkommensteuerfrei bleiben darf, wie es bisher der Fall war. Schließlich werden die Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonder­ausgaben in Höhe von 200 Mark beseitigt, dagegen bleiben sie in der Lohnsteuertabelle, womit sich also der Angestellte und Arbeiter, die keine Veran­lagung erfahren, besser stehen als die Veranlagten, und endlich wird eine Erhöhung der Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder um das Doppelte einem Ge­bot der sozialen Gerechtigkeit entsprechen. Wie der nationalsozialistische Staat im einzelnen dieses Vor­gehen begründet, zeigt sich am bemerkenswertesten in den Aenderurgen der Einkommensteuern der ein­zelnen Gruppen.

Der Staat geht von der Notwendigkeit aus, die Lebenskraft unseres Volkes zu fördern, und hat demgemäß schon ein Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934 die kinderreichen Familien gegen­über den Unverheirateten und den kinderlosen Ehen steuerlich durch die Kinderermäßigungen besser ge­stellt. Wir werden künftighin vier E i n k o m - mensteuergruppen zählen, die je nach der Struktur der einzelnen Steuerträger verschieden hoch sind. In die Gruppe I kommen alle Unverhei­rateten, in die Gruppe II die kinderlos Verheirateten, wenn die Ehe fünf Jahre b e st a n d e n hat und ihr keine Kinder entsprossen sind, in die Gruppe III kommen die kinderlos Verheirateten bis zum fünften Ehe­jahre und in die Gruppe IV alle Verheira­teten mit Kindern. Dabei ist wesentlich, daß der Unverheiratete, der 65 Jahre alt geworden ist, aus der Gruppe I in die Gruppe III, die unver­heiratete Frau, die 50 Jahre alt geworden ist, in die Gruppe II, und wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet hat, in die Gruppe III kommt. Hierbei hat die unverheiratete Frau einen Vorzug, da der unverheiratete Mann 15 Jahre länger in der Gruppe I bleiben muß. Die unverheirateten Steuer­zahler werden also besonders scharf angefaßt, und zwar wird ihre Einkommensteuer um 12,5 v. H. erhöht, darf aber nicht mehr als 55 v. H. des Ein­kommens betragen. Für die Gruppe II, also die kinderlosen Ehepaare, die länger als fünf Jahre verheiratet sind und die unverheirateten Frauen ab 50 bis 65 Jahre, wird eine Einkommensteuer porgeschrieben, die um rund 22 v. H. unter dem höchsten Satz, dem der Gruppe I, liegt, aber höher ist als die der Gruppe III. Diese Einkommensteuer gilt für Einkommen bis zu 1800 Mark. Sie darf 45 v. H. des Gesamteinkommens aber nicht über­steigen.

Wichtig ist die Gruppe III, die Gruppe für un­verheiratete Ehepaare, die noch kein Kind haben, sowie für Personen, die unter bestimmten Um­ständen ebenfalls dieser Gruppe zugezählt werden. Das Ehepaar ohne Kinder hat bis zum fünften Ehejahre 44 v. H. weniger Steuer zu zahlen als die Unverheirateten der Gruppe I und 22 v. H. weniger als die der Gruppe II Angehörenden. So­bald ein Kind kommt, werden sie der Gruppe IV überwiesen, also den Personen, die Kinderermäßi­gung erhalten. Die Sätze für die Kinder­ermäßigung sind die gleichen geblieben, aber der Kreis der Kinder, für die Ermäßigung gewährt wird, ist wesentlich erweitert worden, denn künftig­hin wird die Ermäßigung auch dann gewährt, wenn die eigenen Kinder, die Adoptiv- und Pflegekinder nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören, jedochim Deranlagungszeitraum überwiegend auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten und er­zogen worden find".

Die Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Kirchen­steuer, die nicht rückwirkend geschieht, erfolgt des­halb, weil sie als Personensteuer bisher die einzige Ausnahme von der Regel bildete. Richt abzugs­fähig find, wie bisher, die Beiträge zur NSDAP., die Spenden zum Winterhilfswerk, zur NSV. usw. Dagegen sind nach wie vor abzugsfähig die nach­gewiesenen Schuldzinsen, Versicherungsprämien, Beiträge zu Bausparkassen, die Werbungskosten wie die Beiträge zu Berufsverbänden und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Für die Lohnsteuerpflichtigen ist bereits ein Pauschbetrag vorgesehen gewesen, der dadurch nicht berührt wird, dagegen wird für die Deranlagungspflichtigen der Pauschbetrag für Sonderausgaben und Werbungs- kosten nach Der Veranlagung, die im Frühjahr 1940 für 1939 erfolgt, fortfallen.

Der Fortfall der steuerlichen Vergünstigung für Hausgehilfinnen ist schon deshalb notwendig, weil diese Vergünstigung nur für die Zeit galt, in der wir zu viel Arbeitskräfte hatten, während wir heute zu wenig haben. Wo in kinderreichen und nicht wohlhabenden Familien Haushaltsgehilfinnen durch­aus erforderlich find, können auf Antrag Aus­nahmen gestattet werden.

Die geschilderten Bestimmungen lassen erkennen, daß es sich bei den Einkommensteueränderungen nicht um eine allgemeine Erhöhung, sondern um einen Ausgleich .von Unebenheiten handelt, die durch die nationalwirtschaftliche Ent­wicklung der letzten Jahre hervorgerufen wurden.^ Darum find selbstverständlich auch alle jene Ver­mutungen, die von einer Vermögensabgabe wissen wollten, ins Reich der Fabel zu verweisen. Ebenso­wenig ist, schon im Interesse der Erhaltung der allgemeinen Finanzkraft, an eine Erhöhung der Körperschaftssteuer gedacht. Der jährliche Ertrag dieser Einkommensteueränderungen, der 1940 erst­malig in Erscheinung tritt, wird aus 300 bis 320 Millionen RM. geschätzt. Er ist also, gemessen am Gesamtaufkommen, ziemlich gering, aber diese Aen­derung wird 'das Gefühl für die steuerliche Gerech- tigkeitz mit der der nationalsozialistische Staat vor­geht, nur noch erhöhen. D. S.

Deutsch-tschecho-slowakische Sonderkommission.

Berlin, 28. Febr. (DNB.) Die auf Grund des Münchener Abkommens über die Räumung des ab- Mtretenden sudetendeutschen Gebietes ohne Zer­störung oder Beschädigung irgendwUchex Einrich

tung eingesetzte deutsch-tschecho-slowakische Sonder- kommission trat unter dem deutschen Vorsitzenden usammen. Die ständigen deutschen Mitglieder sind: Regierungspräsident z. D. Dr. B r e s g e n als Dor- itzender, Dr. jur. Alfred Rosche, MdR., Vertreter des Reichskommissars der sudetendeutschen Gebiete, Ministerialrat Dr. W e i ß e r vom Reichsministerium ür Ernährung und Landwirtschaft und Regierungs­rat Dr. A s ch e n a u e r vom Reichswirtschaftsmini- terium. Die ständigen tsche cho-slowakischen Mitglie- )er sind: Ministerialrat Dr. Ludwig als Vor- itzender, Ingenieur Oskar C e r m a k, Generaldirek­tor-Stellvertreter der staatlichen Forsten und Güter, Obersektionsrat Dr. Josef Netik und Ingenieur Georg Kamenizek. Nach Festlegung einer Ge- chäftsordnung trat die Sonderkommission in die Be­handlung von Einzelfällen ein.

Leiflungsreserven im Handwerk.

Berlin, 28. Febr. (DNB.) Der Reichswirt- chaftsminister hat eine Verordnung erlassen, um üne möglichst große Ausnutzung vorhandener Lei­tungsreserven, insbesondere in den übersetzten Handwerkszweigen, sicherzustellen. Da eine Durchkämmung dieser Handwerkszweige notwendig ist, sieht die Verordnung vor, daß die nicht am richtigen Arbeitsplatz stehenden oder nur unvoll- tändig mit ihrer Arbeitskraft in Anspruch genom­menen Handwerker für einen zweckvolleren Arbeitseinsatz herangezogen werden.

Zwei Gruppen von Handwerkern sind es vor allem, die beim Vorhandensein der Arbeitseinsatzfähigkeit zum Einsatz als Facharbeiter gelangen ollen: Die erste Gruppe umfaßt alle diejenigen Handwerker, die persönlich oder betrieblich insbeson­dere den fachlichen Voraussetzungen, die zur Füh­rung eines selbständigen Handwerksbetriebes erforderlich find, nicht genügen, es fei denn, daß die Aufrechterhaltung eines derartigen Betriebes volkswirtschaftlich notwendig ist. Weiterhin wird die Gruppe derjenigen Handwerker erfaßt, bei denen ein v o l k s w i rt sch a f t l i ch gerechtfertigtes Bedürfnis für die Aufrechterhaltung ihres Be­triebes nicht b e st e h t. Die Verordnung, bei deren Durchführung staatliche und Parteidienststellen Zusammenwirken, ist befristet bis zum 31. Dez. 1942. Das Verbot des Abwerbens von Gefotgschastsmitgliedern

6000 Mark Geldstrafe für Nebertretung der Anordnungen des Meichstreuhänders der Arbeit.

Der Nationalsozialistische Gaudienst Hessen-Nassau teilt mit: Die unzulässigen Abwerbungen und Lohn­steigerungen haben solche Ausmaße angenommen, daß die verantwortlichen Staatsstellen, nachdem alle Hinweise und Ermahnungen unbeachtet geblieben sind, zu energischen Abwehrmaßnahmen schrei­ten mußten. Der Reichstreuhänder der Arbeit sür das Wirtschaftsgebiet Hessen hat in seiner Anord­nung zur Sicherstellung einer stetigen Lohnentwick­lung vom 10. November 1938 das Abwerben von in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehenden Ge­folgschaftsmitgliedern durch Anbieten besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen verboten und mit Strafe bedroht.

Am 24. Februar 1939 hat nun das Bezirksschöf­fengericht Darmstadt eine grundsätzliche Entschei­dung über die Abwerbung von Arbeitskräften getrof­fen. Angeklagt war der Betriebsführer einer Jnstalla- tionsfirma in Darmstadt, der in mehreren Fällen Gefolgschastsmitglieder einer anderen Bausirma durch Anbieten besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen zu sich herangezogen hatte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten auf Grund der angeführten Anord­nung des Reichstreuhänders zu einer Geldstrafe von 6000 RM. Von der Verhängung einer an sich ebenfalls vom Staatsanwalt beantragten Gefäng­nisstrafe wurde abgesehen, weil durch die Inhaf­tierung des Angeklagten die Existenz des Betriebes bedroht ist und damit die Arbeitsmöglichkeit einer rund 300 Mann starken Gefolgschaft gefährdet er­scheinen.

Mörder Grünspan voll verantwortlich.

Die ärztliche Untersuchung abgeschlossen.

Paris, 28. Febr. (DNB.) Das ärztliche Gutachten über den Mörder Herschel Grün­span liegt nunmehr im Wortlaut vor. Die vom Untersuchungsrichter bestellten französischen Aerzte Dr. Genil-Perrin, Ceillier und Heuyer sind zu dem Ergebnis gekommen, daß Grünspan in keiner Weise in einem Zustand der Störung seiner Geistestätig­keit gehandelt habe, auch nicht unter einem unwider­stehlichen Zwang. Auch die Behauptung, daß Grün­span die Tat in einem Zustand von Hypnose durch- aeführt und die Beschaffung des Revolvers in einer Art von Automatismus vorgenommen habe, findet durch das Unterfuchungsergebnis keinerlei Bestäti­gung. Nach Meinung der Aerzte ist auch die Aus­sage des Mörders, er habe zunächst Selbstmord ver­üben wollen, vollständig unbegründet. Nach den ärztlichen Feststellungen verfügt Grünspan auch über die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforder­liche Einsicht. Er ist also in vollem Umfange für fein mit Vorsatz und Ueberlegung durchgeführtes Verbrechen strafrechtlich verantwortlich.

Aus dem Bericht der Aerzte geht hervor, daß der Mörder nicht unmittelbar von Hannover nach Paris gekommen ist, sondern sich in der Zwischen­zeit etwa sechs Wochen bei einem Verwandten i n Brüssel aufgehalten habe will. In Brüssel soll ihm auch der Rat gegeben worden fein, die franzö­sisch-belgische Grenze ohne Visum zu überschrei­ten. lieber seinen Pariser Aufenthalt hat der Mör­der angegeben, daß er mit verschiedenen jungen Mit­gliedern eines jüdischen Sportklubs, in dem auch Politik getrieben worden sei, ständige Verbindung unterhalten habe.

Mit diesem Gutachten ist ein wesentlicher Abschnitt der Voruntersuchung abgeschlossen. Andererseits machen die zahlreichen Widersprüche, in die Grün­span und seine Verwandten sich verwickelt haben, noch weitere Erhebungen notwendig. Nähere An­gaben über den Termin der Hauptoerhandlung sind daher noch nicht möglich.

Marschall petain wird bei Oaladier vorstellig.

Paris, 1. März. (Europapreß.) Der französische Heerführer aus dem Weltkrieg, Marschall P 6 t a i n, suchte am Dienstagabend den französischen Minister­präsidenten D a l a d i e r im Kriegsministerium auf. Der Marschall brachte seine Bedenken darüber zum ..usdruck, daß trotz aller bisherigen Anstrengungen

die französische Flugzeugindustrie die ihr gestellten Produktionsziffern noch nicht zu er­reichen vermocht habe.

Arabischer Generalstreik in Jerusalem.

Jerusalem, 28. Febr. (Europapreß.) Die jü­dischen Bomben- und Minenanschläge vom Montag wurden am Dienstag von arabischer Seite durch die Ausrufung eines Generalstreiks in Jeru­salem beantwortet. Die arabischen Läden blieben geschlossen. Die Besitzer von Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln nahmen ihre Arbeit nicht auf. Die Lage ist sehr gespannt. Die britischen Trup­pen sind im ganzen Lande in Alarmzustand versetzt worden. Man befürchtet, daß die Juden wei­tere Anschläge ausführen werden, um damit auf die Regierung in London einen Druck auszuüben. Man hält es nicht für ausgeschlossen, daß die arabischen Nationalisten, die allein am Montag z w e i u n d - dreißig Anhänger verloren haben, zu Gegenmaßnahmen greifen werden.

Bei Zusammenstößen zwischen englischen Truppen und Arabern zwischen Akre und Safed wurden sechzehn Araber erschossen. Zwei Araber, die sich in der Nähe von Nablus ihrer Verhaftung entziehen wollten, wurden ebenfalls von englischen Soldaten erschossen. In der Nähe von Rehoboth wurden eine Frau und zwei Kinder ge­tötet und ein Mann verwundet. Die Täter sollen angeblich arabische Nationalisten sein. In Sanur will die Polizei größere Waffen- und Munitions­vorräte beschlagnahmt haben. Zahlreiche führende Männer jüdischer Organisationen sind in Jerusalem verhaftet worden. Jhney wird vorgeworfen, durch aufrührerische Tätigkeit die Anschläge des Wochenendes zu einem großen Teil verschuldet zu haben.

Englands Vefefligmigen im Indischen Ozean.

London, 1. März. (Europapreß.) Aus dem am Dienstag veröffentlichten Flottenhaushalt teilt der Daily Expreß" diejenigen Voranschläge mit, die sich auf den Ausbau derBefestigungs- fette Singapu rT r i n c o m a 11 e e21 den beziehen. Die Aufwendungen für diese drei Marine­stützpunkte werden nicht weniger als fünf Mil­lionen Pfund (etwa 60 Millionen RM.) be­

tragen. Singapur, das neuzeitlich ausgebaut ist und bereits sieben Millionen Pfund erfordert hat, macht eine weitere Summe von insgesamt 2,6 Mil­lionen Pfund notwendig. Neben diesen Befestigungs­anlagen werden die in und bei Singapur in Bau befindlichen Militär- und Marineflughäfen noch ein­mal eine Million Pfund verschlingen.

Trincomallee auf Ceylon soll so stark befestigt werden, daß es an Schlagkraft nur hinter Singa­pur stehen wird. Der Flughafen, der eine halbe Mil­lion Pfund kosten wird, ist bereits im Bau. Dieser Hafen wurde mit Geschützen modernster Art be-

Versäumen Sie nicht! 1457°

Verdi« Requiem

Donnerstag, den 2. März, in der Stadtkirche.

festigt. In militärischen Kreisen gilt daher Trincom­allee als uneinnehmbar. Es beherrscht die Wasser- und Luftstraßen des Indischen Ozeans, der Bucht von Bengalen und des Persischen Golfs und besitzt Munitions-, Betriebsstoff- und andere für die Kriegführung zur See erforderlichen Lager. Dazu soll noch eine Sendestation kommen, die 150 000 Pfund kosten wird. Aden am Einaana zum Roten Meer wird ebenfalls stärkere Hafenbefestigun­gen erhalten, deren Kosten auf 600 000 Pfund ge­schätzt werden.

Das Ende der amerikanischen Flottenmanöver.

R e u y o r k, 28. Febr. (DNB.) Die amerikanischen Flottenmanöver, die am Montag in einer großen Seeschlacht 100 Seemeilen östlich von Portorico gip­felten, bei der die gesamten Luftstreitkräfte ein­gesetzt wurden, sind am Dienstag beendet wor­den. Obwohl das Ergebnis der Manöver streng geheim gehalten wird, verlautet doch, daß es der angreifenden schwarzen Flotte ge­lungen sei, die um die Karibischen Inseln, dem Panamakanal und an der Atlantikküste gelegte Verteidigungslinie der weißen Flotte zu durchbrechen. Präsident Roosevelt begibt sich an Bord des KreuzersHouston" nach der Insel C u l e b r a m i n , um an der Kritik teilzunehmen, die der Oberkommandierende der Flotte, Admiral Bloch, und der Chef der Mariineleitung, Admiral Leahy, halten werden. Am Donnerstag wird Roosevelt in Miami (Florida) zurückerwartet.

Aus aller Welt.

Seefalke^ wieder in der Heimat.

Am Dienstag, um 19.42 Uhr, traf das Lufthansa- Flugboot Do 26 ,, Oeefalte" von Lissabon kom­mend in Travemünde ein, wo die aus Flugkapitän Graf Schack, Flugkapitän Blume, Funker- maschinist D i e 1 e w i c z und Oberflugzeugfunker Wittrock bestehende Besatzung herzlich willkom­men geheißen wurde. Damit hat das eigens für den Nord- und Südatlantikdienst entwickelte vier­motorige Atlantikflugboot einen Flug beendet, der in aller Welt Aufsehen erregt hat.Seefalke" startete am 14. Februar in Travemünde, um die von der Reichsregierung dem von dem Erdbeben betroffenen chilenischen Volk geschenkten Medikamente nach Süd­amerika zu bringen. Der 10 722 Kilometer lange Flug von Travemünde nach der brasilianischen Hauptstadt war in 36 Stunden 11 Minuten reiner Flugzeit durchmessen worden, d. h. die Do 26 hat eine Fluggeschwindigkeit von fast 300 Kilometer in der Stunde erreicht.

Vollstreckung von Todesurteilen.

Berlin, 28. Febr. Am 28. Februar ist der am 22. August 1906 geborene Josef Mayer hinge­richtet worden, der am 26. Januar 1939 vom Sondergericht Köln wegen Verbrechens gegen das Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens, ferner wegen Mordversuches und versuchten schweren Rau­bes zum Tode, zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jah­ren und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt woroen ist. Mayer, ein schwer vorbestrafter Verbrecher, hat am Abend des 11. Januar 1939 in Alsdorf-Kellersberg bei Aachen einen Raubüberfall auf den Inhaber einer Trinkhalle unternommen und ihn durch einen Pisto­lenschuß schwer verletzt. Bei feiner am 13. Januar 1939 durch zwei Polizeibeamte erfolgten Festnahme setzte er sich zur Wehr, zog eine Pistole und drückte auf einen Polizeibeamten ab. Da die Schußwaffe versagte, blieb der Beamte glücklicherweise unver­letzt.

Am 28. Februar ist der am 28. Juni 1912 gebo­rene Wilhelm Busch aus Wülfrath hingerich - t e t worden, der am 12. Januar 1939 vom Sonder- gericht in Düsseldorf wegen Mordes zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte verurteilt worden ist. Busch hat in der Nacht vom 31. Dezember 1938 seine Eyefrau erdros­selt, weil sie der von ihm beabsichtigten Eheschlie­ßung mit seiner Geliebten im Wege stand.

Todesurteil im walchower wuttermordprozeß.

Prenzlau, 28. Febr. (DNB.) In dem grauen­haften Prozeß gegen das Mörderehepaar P o r a t h, das die Witwe Anna Schulz, die Mutter der Ehe­frau Poraths in furchtbarer Weife ermordete, wurde das Urteil gefällt: Der Angeklagte Alfred Porath wird wegen Mordes zum Tode und dauerndem Ehrverlust und wegen Blutschande, Kup­pelei in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen Dieb­stahls in vier Fällen zusätzlich zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Außerdem wird gegen ihn als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher die Sicherungs­verwahrung und Polizeiaufsicht angeordnet. Die an­geklagte Ehefrau Elise Porath wird wegen Muttertotschlages zu zehn Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurteilt. Die Ange­klagten nahmen das Urteil mit stumpfsinniger Kälte auf.

Dreizehn Jahre Zuchthaus für einen jüdischen Rassenfchänder.

Das Hamburger Landgericht verurteilte den 38 Jahre alten Dolljuden Oswald Israel Behrens zu 13 Jahren Zuchthaus wegen zweier Fälle der Vornahme unzüchtiger Handlungen zwischen Lehrer und minderjährigen Schülern und in fünf Fällen wegen Rassenschande. Außerdem wurde ihm die Berufsausübung auf fünf Jahre untersagt. Der Jude Behrens war bei einem Hamburger Kon­servatorium als Lehrer tätig und leitete auch einen Frauenchor. Er verging sich an minderjährigen Schülerinnen, die teilweise erst 14 Jahre alt waren. 1925 bis 1933 war Behrens mit einer deutsch­blütigen Frau verheiratet gewesen, aber auch nach der Scheidung kam es noch einmal zu intimen Be­ziehungen. die nunmehr Rassenschande darstelltep.

Mit welcher Frechheit dieser Jude vorging, ergibt sich aus einer Aeußerung, als ihm Vorhalte gemacht wurden, ob ihm nicht Bedenken gekommen seien über seine frivole Mißachtung der Nürnberger Ge­setze:Ich dachte, daß ich nicht geschnappt werden würde".

Sieben australische Flugzeuge durch Feuer vernichtet.

Auf dem Flugplatz von Melbourne, Essendon, ge­rieten sieben große Passagierflugzeuge aus noch un­bekannter Ursache in Brand und wurden völlig vernichtet.

Schweres Grubenunglück in der Türkei.

In einem Kohlenbergwerk von Songuldak an der Küste des Schwarzen Meeres ereignete sich ein schwe­res Grubenunglück. Bei einer Explosion von Grubengas, das aus unbekannter Ursache zur Ent­zündung kam, wurden mehrere Stollen eingedrückt, wodurch 23 Bergleute getötet wurden, 10 weitere konnten schwer verletzt aus den Trümmern ge­rettet werden.

Bad Wildlingen erhält ein neues Kurhaus.

Staatssekretär Dr. Landfried vom Preußischen Finanzministerium besichtiate Bad Wildungen und seine Anlagen. Im Anschluß daran nahm er an einer Sitzung des Aufsichtsrates der Fürstlichen Wildunger Mineralquellen AG. teil und erklärte, daß der Preußische Staat die seit längerer Zeit be­stehende Absicht, in Bad Wildungen 'staatlicherseits ein ne u e s Kurhaus zu errichten, nunmehr ver­wirklichen werde. Die Jnangrifnahme des Baues werde erfolgen, sobald die Lage auf dem Arbeits­und Baustoffmarkt es gestatte. Der Staatssekretär knüpfte an diese Erklärung die Hoffnung, daß mit dem Kurhausneubau die Entwicklung des Bades Wildungen eine wirksame Förderung erfahren werde zum Wohle der leidenden Volksgenossen.

Waler Zeno Diemer f.

In München ist der Maler Professor Michael Zeno Diemer aus Oberammergau im Alter von 72 Jahren verschieden. Diemer hat sich auf aus­gedehnten Studienreisen gebildet und wurde bald ein bekannter und geschätzter Landschafts- und Ma­rinemaler. Seine Bekanntschaft mit Graf Zep­pelin ließ ihn zum ersten künstlerischen Darstel­ler der Luftschiffe werden. Zeno Diemer schuf auch zahlreiche Reliefgemälde.

Wetterbericht

Durch eine schnelle OftroärtsDerlagerung einer xtep druckstörung über der Nordsee hat In Westdeutsch­land wieder schnell wechselndes Wetter Schauer­wetter mit lebhaften westlichen Winden eingesetzt, wobei in den Gebirgen leichte Schneefälle eintreten. Eine Aenderung des schnellwechselnden, unbeständi­gen Wetters ist vorläufig nicht zu erwarten.

Vorhersage für Donnerstag: Unbe­ständiges Wetter mit wieder zunehmender Nieder­schlagsneigung, Temperaturen wenig geändert. Leb- hafte westliche Winde.

Vorhersage für Freitag: Fortdauer des herrschenden Wetters.

Lufttemperaturen am 28. Februar: mittags 2,9 Grad Celsius, abends 3,7 Grad: am 1. März: mor­gens 4,2 Grad. Maximum 4,2 Grad, Minimum heute nacht 3,1 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 28. Februar: abends 3,4 Grad: am 1. März: morgens 3,7 Grad. Niederschläge 0,5 mm. Sonnenscheindauer 3,1 Stunden.

Hauptfchrtftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Slum- schein Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für Feuilleton: Dr. HansThyriot; für den übrigenTeil:ErnstBlumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der An- zeigen: Theodor Kümmel. D. 21.1. 39: 10 896. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R.Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illu­strierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pi und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr 4 vom 1. September 1937 gültig.