Einzelbild herunterladen

Hand drückte, glaubte man wohl, durch diese Provo-' kation nicht nur das deutsche Volk in Verwirrung, sondern auch durch einen geschickten Hetzfeldzug die Weltmeinung wie die demokratischen Regierun­gen gegen den Nationalsozialismus in Harnisch zu bringen. Es ist alles ganz anders gek o in - m e n. Der Anschlag auf den Frieden ist mißglückt, und der Giftpfeil fliegt auf den Schutzen zurück. Das deutsche Volk, gesammelt und stark in seinem Vertrauen zum Führer, weiß nun endgültig, was in der Judenfrage auf dem Spiel steht. Es wird, auf­geklärt und unterstützt von den Propagandisten der Bewegung, nicht ruhen und rasten, bis die jüdische Gefahr restlos aus dem Wege geräumt ist. Nun sind wir am Zuge, und das Gesetz des Han­delns liegt bei uns! n. Fvers.

Gangstermoral.

DieN e w Park Daily New s", mit einer Auflage von 1,6 Millionen das verbreitetste Mas­senblatt der Vereinigten Staaten, hat sich nicht entblödet, die Zuschrift eines Juden Max R o s en­de r g zu bringen, der die Negierung in Washington auffordert, sie solle aus den Zuchthäusern zehn oder zwölf Mörder unter der Bedingung f r e i l a f s e n , daß diese Verbrecher nach Deutscb- land reisen, um den Führer sowie seine näch­sten Mitarbeiter und Ratgeber zu ermorden. Soweit hat es also die planmäßig betriebene Hetze des internationalen Judentums gebracht, daß die größte Zeitung Amerikas es ungestraft und ge­duldet von den Behörden! wagen darf, offen zu einem Verbrechen aufzufordern, das in den Strafgesetzen aller Kulturvölker als das schwerste Delikt gilt. Was ist in Großdeutschland geschehen? Im Sinne des Nationalsozialismus sind seit fast sechs Jahren Gesetze und Verordnungen erlassen, um Schritt für Schritt die artfremden Juden auf sehr menschliche Weise vom deutschen Volkskörper zu trennen bzw. aus dem deutschen Reichsgebiet zu entfernen. Diese Juden haben immer wieoer ver­sucht, dem Druck auszuweichen, sie sind im Aus­lande sogar dazu ubergeaangen, eine großanaelegte Hetze gegen Las Dritte Reich zu betreiben, die sie sich ungeheure Summen kosten lassen, eine Hetze, die sich u. a. auch darin geäußert hat, daß-im Aus­lande Repräsentanten des Dritten Reiches von Ju- denbuben feige ermordet wurden. Freilich nur dort, wo keine Todesstrafe droht, wo es die Demokratie als solche zuläßt, feige Mörder zu glorifizieren.

Diese an sich schon brüchige Moral muß sich folge­richtig zur Gesetzlosigkeit und zur Anarchie schlecht­hin entwickeln, wenn sie es möglich macht, daß schwerste Verbrechen in aller Oefentlichkeit angeregt und organisiert werden können. Das ist Gangstermoral, die auf internationale Bezie­hungen übergegriffen hat, denn es geht nicht mehr die Vereinigten Staaten allein an, wenn einer ihrer Staatsangehörigen dazu auffordert, das Ober­haupt eines anderen Staates zu ermor­den, mit dem die Vereinigten Staaten noch in einem durchaus friedlichen Verhältnis leben. Hier hat die Demokratie die Quittung dafür, wie es in Wahrheit mit ihrer vielgerühmten Freiheit beschaf­fen ist. Hier haben aber auch gewisse führende Politiker die Quittung dafür, daß es für sie selbst und für ihr Staatswesen nicht gut ist, den autori­tären Staaten, deren Wesen sie offenbar gar nicht begreifen, Unduldsamkeit oder gar Grausamkeit vor­zuwerfen. Diese war nur notwendig, um solche ver­brecherische Erscheinungen zu verhindern, wie sie in den Demokratien an der Tagesordnung sind. Was würde wohl Herr Roosevelt beisvielsweise dazu sagen, wenn in einer deutschen Zeitung zu feiner Ermordung aufgefordert worden wäre? Nur ein Jude ist zu solchem Handeln frech und feige genug, aber auch so dummdreist, daß er gar nicht einmal merkt, wie er durch seine Schamlosigkeit sehr nach­drücklich jene Politik rechtfertigt, die sich gegen das

Schutz der Volksgruppen durch direkte Verständigung Ein deutfch-tschecho-slowakifcher Regierungsausschuß.

Berlin, 23.Jtoo. (DNB.) Die deutsche Regie­rung und die tschecho-slowakische Regierung, von dem Dünsche geleitet, im Deutschen Reich und besonders in den sudetendeutschen Gebieten bzw. in dem Ge- amtstaat der Tschecho-Slowakei und in dessen ein­zelnen Ländern die Lage der beiderseitigen Volks­gruppen im Geist einer verständnisvollen Zusam­menarbeit zu regeln, erklären folgendes:

1. Die beiden Regierungen sind gewillt, über die Fragen, die der Lrhaltung, freien Ent­wicklung und Betätigung des Volks­tums der obengenannten Volksgruppen betreffen, ich fortlaufend zu verständigen.

2. Ls wird ein Ständiger Deutsch- Tschecho - S lowakischer Regierungs­ausschuß gebildet, der grundsätzliche und Liuzel- ragen aller Art, die sich auf das Volkstum der obengenannten Volksgruppen und ihrer Angehöri­gen beziehen, im Verhandlungswege zu regeln be­rufen ist.

3. Dieser Regierungsausschuß besteht aus vier kündigen Mitgliedern, nämlich aus je einem Vertreter des deutschen und tschecho-slowaki- chen Außenministeriums und aus je einem Vertre­ter des deutschen Reichsministeriums des Innern und des tschecho-slowakischen Innenministeriums in ' Zrag. Erforderlichenfalls wird sich der Regierungs­ausschuß durch eine beiderseits gleiche Zahl von Ver­tretern aller Ressorts ergänzen, sowie Vertreter der obengenannten Volksgruppen und Sachverständige hinzuziehen.

4. Der Regierungsausschutz hält seine Sitzungen unter wechselseitigem Vorsitz abwechselnd in beiden Staaten ab.

5. Falls in dem Regierungsausschuß keine Eini­gung erzielt wird, bleiben unmittelbare Ver­handlungen zwischen den beiden Regierungen Vorbehalten.

Berlin, den 20. November 1938.

*

Das Reich beschreitet mit der gemeinsamen Er­klärung über den Schutz der beiderseitigen Volks­gruppen einen neuen Weg. An Stelle des so­genannten Minderheitenschutzes, wie er ebenso sche­matisch wie wirkungslos in den Friedensdiktaten der Pariser Vororte festgelegt und von der Genfer Liga mehr zur Sabotage als zur gewissenhaften Wahrnehmung der Volkstumrechte ausgenutzt wurde, tritt nun d i e ständige und direkte Füh­lungnahme mit denjenigen, die für das Wohl­ergehen der Volksgruppe verantwortlich gemacht werden müssen.

Der Führer hat in seiner Rede vom 20. Februar 1938 den Schutz unserer deutschen Volks­

genossen in der Tschecho - Slowakei verkündet. Das Deutsche Reich wirkt dafür, daß dieser Schutz nun auch für die in der Tschecho-Slo- wakei verbleibende deutsche Volksgruppe in die Tat umgesetzt wird. Die Erklärung gibt gerade in ihrer Kürze und Einfachheit dem einzusetzenden Regierungsausschuß diejenige Freiheit, die not­wendig i|t, um rasch und tatkräftig aus- tauchende Fragen zu lösen. Darüber, um welche kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Güter es sich dabei für die deutsche Volksgruppe in der Tschecho-Slowakei handelt, kann es für Deutsche wie Tschechen aus der langen Zeit schwerer Aus­einandersetzungen keinen Zweifel geben. Es wird nicht mehr möglich fein, deutsche Volksgenossen wegen ihres Bekenntnisses zur deutschen Weltan­schauung zu verfolgen oder ihnen aus der Pflege der Beziehungen zum deutschen Mutterland einen Vorwurf zu machen. Ihre kulturelle, wirt­schaftliche und soziale Entwicklung

wird nicht mehr eingeengt werden fön» neu. An der Selbstverwaltung und an den öffent­lichen Mitteln wird ihnen ein gebührender Anteil einzuräumen fein. Der nationalsozia- listifche Grundsatz der Achtung vor der Eigenständigkeit fremden Volkstums bietet von deutscher Seite die Gewähr einer un­voreingenommenen Stellungnahme. Die Lage und Aufgabe der einzelnen Volksgruppe ist je nach den Örtlichen und geschichtlichen Bedingungen, unter denen sie mit dem Staatsoolk zusammenlebt, ver- schieden. Das Deutschtum in der Tschecho-Slowa- kei kann auf eine Jahrhunderte alte kulturelle und geschichtliche Leistung zurückblicken. Diese Lei­stung ist auch der Tschecho-Slowakei zugute ge- kommen. Es ist zu erwarten, daß man auch tfchechischerseits nach einer langen Zeit der Verneinung der gemeinsamen Aufgaben nunntehr zu einer aufrichtigen Zus ammenarbeit mit dem Deutschtum zurückkehrt.

Option und Abwanderung.

Ein zwischen Deutschland und der Tschecho-Slo­wakei getroffenes Minder Heiten-Ab kom­me n beweist ebenso wie der Vertrag über öie Optionen und die Staatszugehö­rig k e i t, daß beiderseits das Bestreben vorhanden ist, klare Verhältnisse zu schaffen, damit die Regelung der wirtschaftlichen und Derkehrs- fragen zwischen beiden Staaten um so reibungs­loser vor sich gehen kann. Rechllich ist die Frage so, daß mit dem 20. November 1938 alle_ im ©ubeien» land wohnenden Personen, gleichgültig welcher Nationalität, Reichsdeutsche geworden sind. Dasselbe gilt für Personen, die aus diesem Gebiet stammen und sich in anderen Tellen des Reiches oder auch des Auslandes aufhallen. Mit einer Aus­nahme allerdings: sie dürfen nicht nach dem 1. Oktober 1910, dem Tag der letzten öster­reichischen Volkszählung, zugewandert fein, Tschechen, die nach diesem Datum in das Sudeten­land gekommen sind, ohne daß ihre Vorfahren vor­her dort gewohnt haben, sind abwanderungs­pflichtig, ebenso ihre Abkömmlinge. Sie gehören in das Reftaebiet des tschechischen Staates. Das­selbe gilt für Deutsche in den Sprach­inseln der Tschecho-bowakei. Wessen Vorfahren in diesen Bezirken verwurzelt waren, der kann dort wohnen bleiben und wird tschechischer Staatsbürger; wer nach dem 10. Oktober 1910 dorthin gezogen war, gehört ins deutsche GM et.

Eine weitere Regelung gilt den Optanten. Solche Angehörigen der tschechischen Volks­gruppe, die i n jetzt deutschen Gebieten wohnen, können bis $um 29. März 1939 sechs Monate nach dem Münchener Abkommen für d ie Tschecho-Slowakei optieren. Das­selbe können deutsche Volkszugehörige in der

restlichen Tschecho-Slowakei für das Deutsche Reich tun. Für die Abwanderung der Optanten und der seit 1910 Zugezogenen und ihrer Kinder wird ein gemischter Ausschuß eingesetzt, ferner sind ausreichende Fristen vorgesehen. Die ^Betreffenden können das bewegliche Vermögen mitnehmen, bei Gold- und Wertsachen dürfte eine Art Verreck)- nungsverfahren stattfinden.

Der Sinn der Bestimmungen ist klar. Die bodenständige oder die in der Landschaft ver­wurzelte Bevölkerung soll in ihren Rechten nicht angetastet werden, gleichgültig, ob es Deutsche oder Tschechen sind. Wohnen diese Menschen in einem Staat fremden Volkstums, so sollen ihnen die Minderheitenrechte in kultureller und wirt­schaftlicher Hinsicht zuteil werden. Z u g e w an­der t e Leute fremder Volkszugehörigkeit aber sollen in ihr Heimatland zurückkehren. Das wird die tschechischen Siedler betreffen, die das deutsche Element an der Grenze unterhöhlen sollten, ferner die tschechischen Beamten, die man in deutsche Ge­meinden gesetzt hat. Diele von den letzteren sind schon jetzt zurückgekehrt. Dagegen werden 3. B. tschechische Bauern, die schon länger als 28 Jahre ansässig sind, auch dann nicht von Der Abwanderung betroffeft, wenn die Gemeinde sonst rein deutsch ist. Sie können für die Tschecho-Slowakei optieren, müssen aber dann in einer bestimmten Frist ab­ziehen. Eine Unterwanderung der tschechischen Lan­desteile durch Deutsche hat nicht stattaefunden. Hier handelt es sich durchweg um alteingesessenes Volks­tum. Die Abwaüderungspflicht wird bei ihnen weniger in Frage kommen.. Falls sie in der Tschecho-Slowakei wohnen, aber das deutsche Staatsbürgerrecht erwerben sollen, wird es sich bei ihnen meist um den Weg der Option handeln.

Alaska ist die nordwestliche Halbinsel, die sich vom nordamirkanischen Kontinent um das Be- ringsmeer weit nach Sibirien vorschiebt. Die Ver­einigten Staaten haben sie 1867 gegen 7,2 Millio­nen Dollar von Rußland erworben und sie in der taatsrechtlichen Form eines Territoriums sich an- gegliedert. Mit rund 60 000 Einwohnern, von denen 30 000 Indianer und Eskimos sind, auf 1,5 Millio­

nen Quadratkilometer, also 0,04 auf den Quadrat­kilometer, ist Alaska eines der dünn st besie­delten Länder der Welt. Das ozeanische Klima begünstigt die Vegetation, trotzdem stehen vorerst noch Lachsfischerei, Pelztierhandel, Holz­wirtschaft und Bergbau (Gold und Kupfer) im Vor­dergrund. Hauptort und Sitz des Gouverneurs ist Juneau, das 4000 Einwohner zählt.

Lande zu denken, an Schulen, Geschäftshäuser und Berufe in Amerika, die weder Juden noch Ne­ger aufnehmen. Auch die Nahrungsmittelblockade, die mit großem Erfolg gegen Spanier und Deutsche angewandt wurde, und der viele Nichtkämpfer zum Opfer fielen, sei eine rein amerikanische Erfindung, die Amerikaner sollten am besten vor ihrer eigenen Tür kehren, anstatt heuchlerische Kritik am Ausland zu üben.

er-

Regierungskrisis in Ungarn.

Spaltung der Regierungspartei. Demission ZmredyS

eine Vermehrung der Treib st off Vorräte vor­gesehen. Anfang nächsten Jahres dürste man auch mit der Registrierung aller im Kriegsfälle

konischen Regierungskreisen die Möglichkeit erwäge, :------'erd. uden ----- r- or -

Amerikaner, kehrt vor Eurer eigenen Ar!"

Ein amerikanischer Journalist geißelt das Pharisäertum seiner Landsleute,

ner vertrieben. Nach Beendigung der Kämpfe be- .. . . o . richtete der Gouverneur dann nach Washington, die

den immer g"ö r uden i - v. 2Tmc Indianer seien offenbar nicht imstande gewesen, den rifa strömenden jüdischen Emigranten in Charakter ihrer Vertragsverpflichtungen zu Alaska ständige Wohnsitze anzuweisen.'

Australiens Aufrüstung.

Canberra, 24.Nov. (DNB. Funkspruch.) Das australische Bundeskabinett beabsichtigt eine enorme Erhöhung der für die Durchführung des dreijähri­gen 2Iufrüftungsprogramm5 zur Verfügung stehen­den Summe. Ursprünglich waren dafür 43 Millio­nen Pfund vorgesehen. Dieser Betrag soll jetzt b i s auf 60 Millionen Pfund, möglicherweise sogar bis auf 70 Millionen Pfund, erhöht werden. Die Regierung will dabei ihr besonderes Augen­merk der Verstärkung des Landheeres und der Luftwaffe zuwenden. Es ist geplant, zwei mobile Garden gut ausgebildeter techni­scher Truppen, die Berufssoldaten werden sollen, auszustellen. Der australischen Flotte soll ein bri- tisckes U-Boot zugeteilt werden. Gleichzeitig ist eine Eryöhung der Munitionserzeugung und

1 kennen.

Amerikanische Unternehmer brachten die Bildung

N e u y o r k, 22. Nov. (DNB.) ImAmerican Mercury" prangert der amerikanische Journalist Fletcher Pratt die pharisäerhafte Haltung derjeni­gen Amerikaner an, die sich über die Vorgänge in anderen Ländern entrüsteten, uneingedenk der zahl­losen politischen und militärischen Gewalttätigkeiten, deren Amerika sich im Lauf seiner Geschichte in einem Maße schuldig gemacht habe, wie weder Lud­wig XTV. noch Dschingiskhan noch das römische Reich und noch viel weniger Deutschland unter Adolf Hitler es erreicht habe. Pratt schreibt u. a.:

In über 100 von insgesamt 150 Fällen haben amerikanische Truppen Gebiete überfallen, die un­zweifelhaft anderen gehörten. Fast jedem Krieg folgte ein von Amerika diktierter Friede. Dieser martialische Geist beschränkt sich keineswegs auf eine prähistorische, etwas «anrüchige Vergangenheit, er macht sich noch he^te bei den Besprechungen über den Dau des Nikaraguakanals bemerkbar, wobei man durchblicken läßt, daß den Nikaraguanern d i e Ohren abgeschnitten würden, falls sie sich nicht fügten. Derselbe martialische Geist kommt deut­lich in der Regierungserklärung zum Ausdruck, daß amerikanische Schiffe den Pangtse befahren werden, gleichgültig, ob dort Krieg herrscht oder nicht, wobei unmißverständlich mit Gewalt ge­droht wird.

Amerikas Marsch nach der Westküste, so fährt der amerikanische Journalist fort, ist eine einzige Kette von Vertragsbrüchen. Pratt zählt die vielen mit Jndianerstammen abgeschlossenen Ver­träge auf, die regelmäßig nach kurzer Zeit mißachtet wurden und zur Besetzung von Ländereien führten, die den Amerikanern nicht gehörten. Der Sieg von Tippecanoe wurde von einer amerikanischen Armee errungen, die im tiefsten Frieden in indianisches Land einmarschierte. Als der Kampf vorüber war, wurden die Wohnstätten der Indianer verbrannt und deren Frauen und Kinder mitten im Winter in die Wälder geschickt.

Der Bericht des Kongreßausschusses, der 1822 den Georgiafall untersuchte, so schreibt Pratt weiter, lieft sich besonders hübsch für Amerikaner, die über die Heiligkeit internationaler Verpflichtungen schwätzen. Dieser Bericht empfahl der amerikanischen Regie­rung kaltblütig, Verträge mit Indianern in Georgia derart abzuschließen, daß alle indianischen Gebiets­ansprüche gelöscht werden. In Ausführung dieser Empfehlung machte eine Regierungskom- Mission bte Indianerhäuptlinge be­trau f e n , veranlaßte sie, Dokumente zu unter- kreuzen, die den eindeutigen LmHverzicht ausspra­chen, und entsandte bann Truppen, die die Jndia-

Budapest, 23. Nov. (DNB.) Die am 15. No­vember neu gebildete Regierung Imrödy hat am Mittwoch im ungarischen Abgeordnetenhaus eine Niederlage erlitten. Der M a s s e n aus­tritt von Abgeordneten aus der R e - gierungspartei hat in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt. Unter den ausgeschiedenen Abgeordneten befanden sich nicht nur die persön­lichen Anhänger des früheren Ackerbauministers Sztraniawski und des früheren Ministers Bornemifza, die bisher dem rechten Flü­gel der Regierungspartei angehörten, sondern auch ein Teil der sogenannten gemäßigten mitt­leren Gruppe. Die Gruppe des früheren Acker­bauministers vereinigt 61 der aus der Regierungs­partei ausgetretenen Abgeordneten hinter sich. Dar­unter befinden sich der Präsident und der Vizepräsi­dent des Abgeordnetenhauses, die früheren Minister Borneyiisza, Dr. Mikecz, Szell, Dr. Lazar. Der Führer der Gruppe, Sztraniawski, warf dem Mi­nisterpräsidenten vor, zu wenig mit dem Parlament Fühlung zu halten. Durch die geplante Verschärfung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses werde die Mitarbeit des Parlaments am Gesetzgebungs­werk weiter eingeschränkt. Der Führer der Partei der Kleinen £anbmirte, Tibor Eckhardt, trat für die Schaffung einer nationalen Einheitsfront ein. Das Reformprogramm des Ministerpräsidenten werde wohl von der Mehrheit gebilligt, doch müsse es in einer weitgehenden Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Land in Angriff genommen werden. Ministerpräsibent Jmreby wies die Be­schuldigungen der Opposition zurück und erklärte, er sei bereit, sein Programm auch auf Grund der

Washington, 24. Nov. (DNB. Funtspruch.) Vor der Presse machte der amerikanische Innen­minister Ickes die Mitteilung, baß man in ameri-

Profiten. > u ,

Der Verfasser empfiehlt seinen Landsleuten, die I tauglichen australischen Männer imb der Hilfsmittel so gerne die deutsche Rassenpolitik kritisieren, a n beginnen.

bie Rassenauffassung im eigenen, -----

bisherigen parlamentarischen Geschäftsordnung durchzuführen. Er beantragte, das Haus möge zu­nächst die Abgeordneten des ungarischen O b e r l a n d e s , die die ungarische Volksgruppe im Prager Reichstag ober im Preßburger slowakischen Landtag vertreten hatten, als vollwertige Mitglie­der des Abgeordnetenhauses aufnehmen. Mit die­sem Antrag bezweckte die Regierung offenbar die Erhöhung ihrer Mehrheit, da sie sicher auf die Un­terstützung der oberländischen Avgeordneten rech­nen zu können glaubte. Daher stellte der Wortfüh­rer der aus der Regierungspartei ausgetretenen Gruppe, Abgeordneter Franz Marschall, den Antrag, zunächst das Regie rungspro gramty zu erörtern. Die Abstimmung ergab 115 Stimmen für den Antrag der Opposition und nur 94 Stim­men für bie Regierung. Die Regierung Jmrödy blieb damit in der Minderheit. Für die Re­gierung hatten außer dem verbliebenen Teil der Regierungspartei nur bie Christlich-Nationale Par­tei, sowie zwei parteilose Abgeordnete gestimmt. Ministerpräsident JmrLdy hat darauf dem Neichs- oerweser v. Horthy die Demission der Re­gierung überreicht. Der Reichsverweser hat sich bie Entscheidung vorbehalten, er wird verschiedene Politiker zu Besprechungen empfangen.

Als Jmreby sein zweites Kabinett der Deffent- lichkeit vorstellte, verkündete er gleichzeitig ein Programm des nationalen Fort­schritts auf allen Gebieten. Er hatte sich vor­genommen, Ungarn von grunbauf zu reformieren. | An die Spitze" seines Programms stellte Jmrödy [Die Bodenreform in der Weij^ daß ftmftifl

Judentum wendet.

Iudengesetze auch in Danzig verkündet.

Schutz auch des artverwandten Blutes.

Danzig, 23. Nov. (DNB.) Eine Verordnung des Senats zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre bezweckt, wie das deutsche Vor­bild und die unter dem NamenNürnberger Gesetze" bekannten gesetzlichen Bestimmungen, die Reinerhal­tung des deutschen und des ihm artverwandten Blutes und die Ausmerzung des jüdischen Einschlags. Der Senat hat damit der Forderung der Danziger Bevölkerung entsprochen, die Rechtseinheit mit dem deutschen Mutterlande besonders auf dem Gebiete der Rassengesetzgebung verlangt. Die Verordnung ge­währt Schutz nicht nur dem deutschen, sondern auch dem artverwandten und somit auch dem polni­schen Blute. Die Belange der Danziger Staats­angehörigen polnischer Nationalität sind daher in vollem Umfange gewahrt.

Die Palästina-Konferenz.

London, 23. Nov. (Europapreß.) Die Ein- 1abungen zur Palästina-Konferenz in London sind nach einer Mitteilung des Kolomalministers M a c b o n alb an die Regierungen von Aegypten, Irak, Saubiarabien unb Transjordanien sowie an die jüdische Agentur ab gegangen. Mit der Regierung des fernen sind noch Besprechungen un Gange. Der Kolonialminister erklärte weiter, er habe den Oberkommissar in Jerusalem davon verständigt, daß die Regierung den Wunsch habe, alle bedeu­tenden Gruppen der Palästina-Ara­ber in der arabischen Abordnung vertreten zu sehen. Der Oberkommissar sei angewiesen worden, mit den Gruppen in Verbindung zu treten unb dem Kolonialminister über das Ergebnis zu be­richten. Hinsichtlich des Großmuftis von Jerusalem erklärte Macbonall)' jedoch, der früheren ablehnenden Stellungnahme der Regierung nichts hinzufügen zu können. Persönlichkeiten, die aus Palästina ausgewiesen seien, sollen, sofern sie in die Vertretung der Palästina-Araber einbezogen werben, bie Möglichkeit zur Reise nach London gegeben werben. Er hoffe, die Beratungen würden in wenigen Wochen beginnen können. Wenn eine Verständigung auf der Konferenz nicht bald erreicht werde, werde die Regierung von sich aus handeln.

Alaska sott jüdische Emigranten aufnehmen.

einer unabhängigen Republik Panama zuwege, während gleichzeitig amerikanische Kriegsschiffe an der Küste kreuzten, umnach dem Rechten zu sehen" und bie Eingeborenen haufenweise von amerikani­schen Kugeln getötet wurden. Genau so, wie Stalin den Kaukasus unter bas sowjetrpssische Joch zwang, wurde Rhode Island gegen feinen Willen der Union einverleibt. Portöriko unb die in blutigem Krieg gewonnenen Philippinen sind weitere Bei­spiele einer Behandluna rasssscher Minderheiten nach stalinschem Muster. Beim Erwerb des Staates Texas mischte sich Amerika ohne jede Berechtigung in innerpolitische Angelegenheiten eines Nachbar­staates und füllte sich alle Taschen mit territorialen