Einzelbild herunterladen

Volkswirtschaftliche Zeitfragen.

Ztigemeur und Volkswirt.

Von Or. Alexander Görner, Technische Hochschule, Berlin.

Die Naturgesetze und die Naturkräfte nutzbar ma­chen für die Güterherstellung das ist die Auf­gabe des Technikers. Die wirtschaftlichen Elemente der verschiedenen Produktionszweige sinnvoll und mit dem Ziel der wirtschaftlichen Ergebnisse kombi­nieren das ist die Aufgabe des Volkswirts, fei er Kaufmann oder Planer. Beide Berufstypen find für die Volkswirtschaft notwendig und von entschei­dender Bedeutung. Von ganz besonderer Bedeutung für die moderne Volkswirtschaft ist der Techniker, weil heute wohl fast alle Produktionsvorgänge irgendwie von der Technik getragen werden. Dieser Tatsache entspricht auch die berufliche Gliederung des deutschen Volkes; mehr als ein Drittel der gei­stigen Arbeiter sind technisch tätig, oder bauen auf der Technik auf. So wurden z. B. nach der Be­rufszählung von 1933 762 000 geistige Arbeiter gezählt, davon waren 265 000 in technisch-wissen­schaftlichen Berufen tätig. Dieser Anteil dürfte in­folge der gewaltigen Aufgaben, die uns die Zu­kunft stellt, noch weiter steigen. Jene Ausgaben stellen aber auch an die geistigen Arbeiter und hier vor allem wieder an die Ingenieure Anforderun­gen, die über das Bisherige weit hinaus gehen.

Diese Tatsache hat Geheimrat Bücher, General­direktor der AEG., kürzlich in eindringlichster Weise herausgestellt. Wenn man die Lage der anderen Volkswirtschaften in Industrie, Handel und Ge­werbe betrachtet, so findet man, daß wir es erheb­lich schwerer haben, als alle anderen. Wir sind da­her gezwungen, die höchste Leistungsfähigkeit als Norm anzunehmen und müssen daher mehr als alle anderen an der Hebung unseres Bildungs­niveaus arbeiten. Der Techniker muß mehr als bis­her seinen Blick auf die großen Zusammenhänge richten, so wie umgekehrt der Volkswirt und der Kaufmann die Beziehungen zur Technik vertiefen müssen, wenn sie in der neuen Volkswirtschaft die Stellung ausfüllen sollen, die sie einnehmen müssen im Dienst der nationalsozialistischen Wirtschaftslen­kung. Sie müssen also eine engereTuchfühlung" zur Technik suchen.

Damit sind wir im Grunde am entscheidenden Punkt angelangt, von dem aus die Wertung und der Einsatz der technischen Begabungen zu erfolgen hat. Man darf nicht durch Ueberbetonung des Standesbewußtseins die geistigen Arbeiter vonein­ander trennen, sondern man muß trachten, sie so auszurüsten, daß sie fachlich und seelisch zur Ge­meinschaftsarbeit fähig sind. Im allgemeinen klagt die Technikerschaft darüber, daß sieam Rande stehe" und in der Verwaltung der Großwirtschaft und in der Staatsaufsicht nur wenig in Erscheinung trete. Soweit dies tatsächlich zutrifft, lag und liegt es am durchschnittlichen Studiengang des angehen­den Technikers, der bisher zum reinen Fachmen- fchen ausgebildet wurde und im Betriebe vor allem in den ersten Berufsjahren dann noch weiter zur Spezialisierung gedrängt wurde. Der Ingenieur war also das gerade Gegenteil des Ju­risten, der vor dem Krieg und in der liberalen Zeit als Alles-Könner auftreten mußte.

Es liegt in der Natur der Sache, wenn der Nur- Techniker zum Spezialisten wird. Und das ist gut so, denn gerade das deutsche Volk braucht in den Laboratorien, in den Hütten und Zechen, am Bau­platz und in den Konstruktionsbüros die Besten von den Besten! Aber das nationalsozialistische Deutsch­land muß vom Techniker außerdem noch verlangen, daß er den Ort seiner Leistung im Rahmen der Volkswirtschaft richtig erkennt und den Zusammen­hängen, die zwischen Technik und Mrtschaft im praktischen Leben bestehen, entsprechende Beachtung schenkt. Das heißt mit anderen Worten, daß sich der Techniker, den der Wille zur Gestaltung und zur technischen Leistung treibt, über die wirtschaft­liche Bedingtheit feiner Schöpfungen im klaren sein muß, oder darüber Klarheit zu schaffen sucht. Vor dem angehenden Techniker steht also die schwerwie­gende Frage, ob und wie weit er sich während seines Ausbildungsganges noch mit wirtschaftlichen Studien belasten kann und belasten will. Bisher hat jedenfalls die Erfahrung gezeigt, daß der Tech­niker nur geringe Neigung hat, eine wirtschafts­wissenschaftliche Disziplin beim Abschluß-Examen mitzunehmen. Wenn da Wandlung geschaffen wer­den kann, dann werden auch die zum Teil berech­tigten Klagen der Technikerschaft auszuräumen sein.

Diese Erkenntnis ist heute schon in weite Kreise der Technikerschaft gedrungen; sie war gewisser­maßen der Grundton auf der letzten Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Auslands- und Kolonial­technik im VDJ. Zur Förderung des zwischenstaat­lichen Handels schlug hier Zivil-Jng. Wilhelm im Interesse des deutschen Jndustrieexportes vor, die deutschen Konsularposten doch auch mit erfahrenen Wirtschafts-Jngenieuren zu besetzen. Dr. Staebel stellte dazu fest, daß der Auslands-Ingenieur kein ausgesprochener Spezial-Arbeiter sein dürfe; er müsse vielmehr auf dem Gebiet der Volkswirtschaft, der Betriebswirtschaft, des Handelsrechts ausgebil­det sein, er müsse genaue wirtschaftsgeographische Kenntnisse haben. Der deutsche Ingenieur im Aus­land müsse sich mit dem fremden Volk verständigen können, und er müsse auch in der Lage sein, als Schulungsmann zu arbeiten.

Wir sehen, daß die Ingenieure selbst die ver­stärkte wirtschaftliche Ausbildung für viele Zweige ihres eigenen Arbeitsgebietes bereits als eine Not­wendig kÄt ansehen und daß sie diese an die Stelle der Spezialisierung setzen wollen. Wir sehen, die Entwicklung drängt also dahin, einen Typ zu pro­duzieren, der in erster Linietechnischer" Volkswirt ist. Dieser Volkswirt mit technischen Kenntnissen ist es, der in Staat und Wirtschaft ein unentbehrlicher Faktor geworden ist; und dessen Bedeutung im Zeitalter der Wirtschaftsplanung noch erheblich stei­gen wird. Wo und auf welchem Wege dieser Typ seine Ausbildung zurückgelegt hat ob auf der technischen Hochschule, oder einer Wirtschaftsfakul­tät ist unwichtig. Wichtig ist nur, daß wir neben den Spezialisten und Forschern einen Stamm an geistigen Arbeitern bekommen, die gründliches wirt­schaftliches Wissen mit gutem technischen Allgemein­wissen verbinden. Dieser Typus wird mit seinem Bildungsziel also weder als Schmalspur-Jurist, noch als Fachingenieur in Erscheinung treten. Das For­male des Ausbildungsganges, das beim Juristen oder beim Fachingenieur erheblichere Bedeutung hat, tritt im Wirtschaftssektor mehr in den Hinter­grund. Zur Durchführung wirtschaftlicher Operatio­nen ist der Mann mit dem weiten Horizont quali­fiziert und nicht der Mann mit den besten Einzel-

Prüfungsergebnissen. Wenn es also erst in zweiter Linie auf eine entsprechende Gliederung des Stu­dienganges ankommt, so ist es selbstverständlich rich­tig, daß man bereits auf der Hochschule alle Vor­bedingungen schaffen muß, um wirtschaftliche Be­gabungen aufzufinden und zu entwickeln. Die Hoch­schule ist in dieser Beziehung ein wichtiger Filter.

Wir brauchen Erfinder, Konstrukteure, Organisa­toren; wir brauchen Kaufleute, Planer und Jndu- strieführer. Das heißt aber, daß wir neben dem Nur-Techniker alle Typen des Wirtschastsakademi- kers (Ingenieur, Kaufmann, Volkswirt) brauchen, und zwar dringend brauchen. Sie alle müssen tech­nische und wirtschaftliche Kenntnisse haben, wenn sie ihren Platz in der praktischen Wirtschaft ausfüllen sollen. Ob und in welchem Ausmaß die technischen oder die wirtschaftlichen Disziplinen überwiegen, das hängt von der persönlichen Neigung ab und weniger von bestimmten Bedürfnissen der praktischen Wirt- ^V^er in der Wirtschaft an führender Stelle einge­setzt werden soll, muß Gestalter sein, aber Gestalter von Dingen, die man nicht am Reißbrett in die

letzte Form bringen kann und deren letzter Sinn nicht allein in der Erfolgsbilan^ zu suchen ist. Die Reform der Studien- und Prüfungsordnungen der einschlägigen Fachrichtungen wird dieses dringende Bedürfnis der Praxis mehr beachten müssen, als dies die frühere Zeit wollte. Wir brauchen in Zu­kunft eine breite Schicht von geistigen Arbeitern, die in großen Zusammenhängen denken können. Wir brauchen vor allem Volkswirte, die, wenn sie nicht selbst Techniker sind, sich mit dem Techniker über die künftige Gestaltung und Technisierung der deutschen Volkswirtschaft verständigen können. Diese Kräfte sind einstweilen noch dünn gesät, weil der Ingenieur aus Unkenntnis der wirtschaftlichen Tat­sachenwelt zu leicht technokratischen Ideen erlegen ist und der Volkswirt wohl das Laientum des Tech­nikers erkannte, aber seine eigenen Wissenslücken übersah. Erst der Nationalsozialismus hat die Syn­these von Wirtschaft und Technik auf die Tages­ordnung gestellt; er verpflichtet damit alle Werktä­tigen, eine Basis der Verständigung und der ge­meinsamen Arbeit zu schaffen.

Umsatz und Kosten im Einzelhandel.

Die volkswirtschaftliche Leistung des Einzel­handels besteht darin, daß er die vom Groß­handel oder auch unmittelbar von der Industrie be­zogene Ware für den letzten Verbraucher bereit­stellt, also die letzte Phase der Verteilung übernimmt. Um diese Leistung zu bewirken, ist eine Reihe von Aufwendungen notwendig, unter denen die Entlohnung der im Einzelhandel tätigen Men­schen einschließlich der Unternehmer selbst die Miete und die sonstigen Raumkosten, die Wer­bungskosten, die auf dem Geschäftsbetrieb ruhenden Steuern und die Zinsen für Fremdkapital die wich­tigsten Posten ausmachen. Der Gegenposten ist die Einzelhandelsspanne, die erst dann einen Gewinn für den Einzelhändler gestattet, wenn sie größer ist als im Einzelfall der Anteil der Kosten am Verkaufspreis, oder, im ganzen gesehen, am Gesamtumsatz. Für die volkswirtschaftliche Beurtei­lung und die auf einem solchen Urteil aufbauende wirtschaftspolitische Beeinflussung der Handels­spanne, für eine Frage also, die sehr aktuell und weitreichend ist, hat demnach die statistische Erfas­sung und vergleichende Gegenüberstellung der Ein­zelhandelskosten die sachliche Grundlage zu liefern. Die Forschungsstelle für den Handel beim RKW. hat dieser Aufgabe ein Heft ihrer Schriftenreihe (Neue Folge Nr. 1) gewidmet, in dem ,ch i e Kosten des deutschen Einzelhandels, ihr Gefüge und ihre Entwicklung im Verhältnis zum Umsatz von 1930 bis 1935" dargestellt werden.

Der beobachtete Zeitraum zerfällt in zwei scharf geschiedene Abschnitte: in die Abstiegs- und Krisen­zeit von 1930 bis 1933 und die Zeit des Wieder­anstiegs von 1933 an. Die Wert ums ätze des Einzelhandels gingen im ersten Abschnitt um 35 vom Hundert zurück und stiegen im zweiten Ab­schnitt bis einschließlich 1935 wieder um 18,8 v. H. an. Das vergangene Jahr, das in die Untersuchung noch nicht einbezogen werden konnte, brachte eine weitere Umsatzsteigerung um 10 v. H. gegen d. V. und damit um nunmehr 30 v. H. gegenüber 1933. Die K o st e n des Einzelhandels sanken in der Zeit des Abstieges um 24,9 v. H., also beträchtlich we­niger als die Umsätze, und stiegen bis Ende 1935 um 6,1 v. H. bis Ende 1936 schätzungsweise um etwa 12 v. H. an, also ebenfalls sehr viel weniger als die Umsätze. Der Anteil der K o st e.n am Gesamtumsatz erhöhte sich dementsprechend in der Abstiegsperivde um rund ein Sechstel und sank in der Wiederanstiegszeit bis 1935 einschl. um ein

rundes Zehntel, bis 1936 einschl. um reichlich ein Sechstel. Die aus diesen Zahlen sich ergebende verhält­nismäßige Starre der Ko st en im Vergleich zu den Umsatzschwankungen ist in der Hauptsache auf die Grunderscheinung zurückzuführen, daß der Ein­zelhandel seinen Apparat auf die nur jeweils für kurze Zeitspannen erreichte Beschäftigungsspitze ein­stellen muß und ihn in der übrigen Zeit nur un­genügend ausnützen kann. Mit anderen Worten, di- Betriebsbereitschaft muß stetig sein, die Umsätze dagegen sind nicht stetig. Die beiden Hauptkostenaruppen: Personal- und Raum­kosten (zusammen rund zwei Drittel der Gesamt­kosten), sind deshalb in der Krisenzeit nur sehr wenig zurückgegangen ein Umstand, der sich später recht angenehm bemerkbar machte, weil die nun wieder anfteiaenöen Umsätze zunächst wenigstens ohne eine beträchtliche Erhöhung dieser starren Kostengrößen bewältigt werden konnten.

Der Kostenanteil am Umsatz ist in den verschiedenen Einzelhandelszweigen sehr unterschied­lich, und zwar ist hierfür das jeweilige Verhältnis zwischen Betriebsbereitschaft und Umsatzdurchschnitt maßgebend. Besonders niedrig ist der Kostenanteil deshalb im Lebensmittelhandel mit seinen sehr steti- gen Umsätzen, besonders hoch dagegen im Kavier­handel, der sehr unregelmäßige Umsätze hat. Aehn- lich ungünstig ist das Verhältnis zwischen Bettiebs- bereiffchaft und Umsatz beim Einzelhandel mit Uhren, Juwelen und Goldwaren, beim Nähmaschi­nenhandel und beim Blumenhandel. Der Kraftfahr­zeughandel hat den niedrigsten Kostenanteil von allen Einzelhandelszweigen, weil bei ihm der hohe Umsatzwert im einzelnen Verkaufsfall Ausgleich für die Unregelmäßigkeit des Geschäfts fcbafft.

Die von der Forschungsstelle für Die verschiede­nen Einzelhandelszweige errechneten Durchschnitts­umsätze der Kostenanteile am Umsatz sowie die Auf­teilung der Gesamtkosten in die einzelnen Kosten­gruppen sollen nicht etwa als Richtzahlen angesehen werden, denen sich anzunähern allen Angehörigen der betreffenden Fachgruppen zu empfehlen wäre. Sie sind vielmehr gedacht als Anregung für den Einzelhändler, seine eigene Kalkulation nach den gleichen Grundsätzen zu betrachten und bei Abwei­chungen vom Durchschnitt die Ursachen hierfür zu prüfen, die sich sehr wohl aus besonders gelagerten Voraussetzungen ergeben, ebensogut aber auch als Fehlerquellen entpuppen können, die der betreffende Kaufmann dann schleunigst verstopfen wird.

enthält, für deren Wahrheitsgemäßheit der Verleger bürgt.

Die Anzeigenmarktordnung bedeutet zweifellos eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung für den werbungtreibenden Wirtschafter. Die technische Vereinheitlichung durch die Normung der Spalten« breiten fördert die Verwendung von Matern und Maternstöcken. Die Anzeigenpreisliste und der Grundsatz der Preistreue geben dem Unternehmer die Sicherheit in der Auswertung seines Werbe­etats für die Anzeigenwerbung. Anderseits er­ziehen sie den Anzeigen-Auftraggeber zu der einem ehrbaren Kaufmannes einzig würdigen Auffassung, daß die Leistung des die Anzeigenwerbung aus- ftihrenden Verlegers auch preistteu bezahlt werben muß. Die einmal festgesetzten Preise gelten für alle. Drgünstigungen an einzelne dürfen nicht gewährt werden. Preisnachlässe sind möglich, aber unter gleichen Bedingungen für jeden Werbungtreibenden in gleicher Höhe. Diese Verpflichtung, alle Anzeigen­kunden gleich zu behandeln, die Pflicht der Preis­treue und die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Auflagenhöhe machen den Verleger zum Treuhänder des Werbungtteibenden in feiner Wirtschastswerbung durch die Zeitungsanzeige.

DieAufsichWerdaMedttwesen.

Eine sehr weitreichende, bedeutungsvolle Tätigkeit in der Beaufsichtigung des Kreditgewerbes übt der Reichskommiffar für das Kreditwesen aus. Schon ein flüchtiger Ueberblick über die 59 Paragraphen des Kreditwesengesetzes zeigt, daß in zwei Dritteln aller Anordnungen der Reichskommissar und sein« Befugnisse erwähnt sind. Er, der oerwaltungsrecht- lich dem Reichswirtschaftsminister untersteht, ist die! Reichsbehörde", die für die Durchführung des Gesetzes Sorge zu tragen hat, und somit fällt auch dem Reichskommissar neben dem Aufsichtsamt eine Fülle von richterlichen, gesetzgebenden und verwal­tungsmäßigen Funktionen zu.

Ob z. B. eine Unternehmung als Kreditinstitut im Sinne des Gesetzes zu gelten hat oder eine Sparkasse als Werksparkasse anzusehen ist, die der Auflösungsverpflichtung unterliegt, entscheidet der Reichskommissar. Seine Entscheidung bindet aus­drücklich die Gerichts- und Verwaltungsbehörden; steht z. B. im Handelsregister ein Unternehmen als Bank" eingetragen und der Reichskommissar ent­scheidet, daß das Unternehmen keine Bank im Sinne des Kreditwesengesetzes ist, so muß das Register­gericht eine dementsprechende Berichtigung veran­lassen.

Will jemand einen Bankbetrieb eröffnen, so muß die Erlaubnis hierzu vom Reichskommissar einge­holt werden. Stellt dieser fest, daß die für ein Bankunternehmen erforderlichen Betriebsmittel nicht zur Verfügung stehen oder der Unternehmer nicht ehrbar oder fachlich nicht genügend vorgebildet ist oder die örtlichen und gesamtwirtschaftlichen Be­dürfnisse die Errichtung eines neuen Kreditinstituts nicht rechtfertigen, so darf er die Erlaubnis ver­sagen. Es kann eine erteilte Erlaubnis auch wieder gurücfgenommen werden, wenn der Geschäftsbetrieb nicht innerhalb eines Jahres eröffnet oder ein Jahr lang nicht mehr ausgeübt wird. Der Reichskornrnissar kann auch die Fortführung des Geschäftsbetriebes unterfagen, wenn die Erlaubnis durch unrichtige Angaben oder durch täuschende Handlungen er­wirkt worden ist, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleiter offenbaren, ferner, wenn das Kreditinstitut keine Gewähr für oie Sicherheit der ihm anoertrauten Gelder ober Wertpapiere bietet oder wenn es wichtige allge­meine Interessen verletzt. Jeder Wechsel in der Person der Geschäftsleiter, Kapitalveränderungen, Fusionsabsichten, Uebernahme von dauernden Be-

Die Zeitung im Dienste i

V. A. Jeder Zeitungsleser weiß, daß seine Zei­tung rn der Hauptsache von den Anzeigenlebt", die ihr von der werbungtteibenden Wirtschaft ge­geben werden. Die wenigsten Zeitungsleser aber wissen, daß in dem gleichen Maße, wie die Zei­tung auf die Wirtschaft, auch umgekehrt die Wirtschaft auf die Zeitung angewie­sen ist. Jeder Unternehmer wird nämlich in der Praxis seiner Wirtschastswerbung vor die Not­wendigkeit gestellt, außer der Eigen- oder Direkt­werbung durch Schaufensterwerbung, Werbebriefe, Werbegeschenke, Wurfsendungen, Kataloge, Preis­listen usw. auch die indirekte oder Fremdwer­bung durch Zeitungsanzeigen in An­wendung zu bringen. Wie groß in der Fremd - werbung der Anteil des Anzeigenmarktes, also der Wirtschastswerbung durch Zeitungen und Druckschriften ist, geht schon daraus hervor, daß Prof. Dr. Hunke, der stellv. Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft, bei einer Aus­gabe von 1000 bis 1100 Millionen Mark für Re­klamezwecke im Jahre 1935 den Anteil für An­zeigenwerbung in Zeitungen und Druckschriften auf 276 Millionen Mark errechnet, also auf etwa 25 v.H. des gesamten jährlichen Werbeetats der deuffchen Wirtschaft geschätzt hat.

Innerhalb der Fremdwerbung nimmt also der Anzeigenmarkt eine überragende und beherrschende Stellung ein. Allein die Wirtschaftswerbung durch die zirka 2680 Tageszeitungen mit einer Durch­schnittsauflage von täglich 17,5 Millionen umfaßt mit 53 v. H. mehr als die Hälfte der ge­samten indirekten Werbung. Schon diese Zahlen und Tatsachen zeigen, wie groß die Bedeutung der Tageszeitung im Dienste der Wirtschaftswerbung ist, und berechtigen zu der Forderung, daß jeder über die werbewirtschaftliche Stellung der Zeitung Bescheid wissen müßte.

Der überwiegende Anteil der Wirffchaftswerbung in der Zeitung kommt der Anzeige zu, der Anzeige im Anzeigenteil, der Anzeige im Textteil und der Anzeige in Textform (unterm Strich). Dazu gehört ferner die Anzeigenbeilage, der der Tageszeitung bei gelegte oder der Zeitschrift bei­geheftete Werbeprospekt.

An keinem Punkte hat die Erneuerung der deut­schen Werbung im Sinne nationalsozialistischer Wirffchastsethik so früh und durchgreifend eingesetzt wie gerade auf dem Gebiete des Anzeigenwesens. Entsprechend der Rolle, die der Zeitung im öffent­lichen Leben zukommt, mußte auch aus dem An­zeigenteil alles Undeutsche und nach dem national­sozialistischen Wirtschaftsdenken Unsittliche ausge­merzt werden. Niemand wird es leugnen, daß ge­rade hier, wo Wirtschaft und Oeffentlichkeit, wer­bender Erzeuger und umworbener Verbraucher sich

ft

unmittelbar berührten, Zustände eingerissen waren, die weder für den Werbungtteibendcn noch für den Verleger als Werbungsmittler, noch auch für den Leser des Anzeigenteils, an den die Werbung ge­richtet ist, auf die Dauer erträglich fein konnten: der Großinferent versuchte, die Anzeigenpreise zu drücken, nach Belieben Platzvorschriften zu machen und Bedingungen auf Ausschluß des Wettbewer­bes zu stellen, der in die Enge getriebene Verleger suchte die Auflagenhöhe seiner Zeitung zu multipli­zieren, und der Leser lief Gefahr, oaß er durch unklare oder unwahre marktschreierische Reklame­texte irregeführt wurde. Allem diesem Unwesen setzte die Dritte Bekanntmachung des Werberats der deuffchen Wirtschaft vom 21. November 1933 (er­gänzt durch die Fünfte Bekanntmachung des Werbe­rates vom 6. Dezember 1933) ein Ende, welche die Marktordnung auf dem Gebiete des Anzeigen­wesens darstellte, die Wirtschastswerbung im Rah­men der Zeitung ein für allemal wirtschastsethisch bereinigte und auch gleichzeitig den technischen Wirrwarr beseitigte, der im Verkehr zwischen Wer­bungtreibende und Verlegern immer wieder Schwie­rigkeiten bereitete, indem sie die Normung der Anzeigen-Spaltenbreiten durchsetzte.

Der Werberat hat weder absolute Höchstpreise für Anzeigen, noch relative, nach der Auflagen­hohe abgeftufte Höchstpreise festgesetzt. Der Wer­bungtreibende sollte mit dem Verleger als freiem Kaufmann ab schließen können. Aber dafür hat der Werberat gesorgt, daß der Werbungtreibende (un­beschadet etroaiger Preisnachlässe) beim Anzeigen­abschluß mit einem f e ft e n Preis rechnen konnte. Darum fordert der Werberat die Aufftellung einer gedruckten Anzeigenpreisliste, in die der Unterneh­mer vor Abschluß eines Inserates Einsicht nehmen kann. Dem Grundsatz der wirtschastsethischen Be­reinigung des Anzeigenwesens entspricht in der Dritten Bekanntmachung des Werberats der Ab­schnitt von der Preistreue:Wer Wirtschaftswer­bung durch Anzeigen ausführt, ist verpflichtet, alle Verträge über Anzeigenwerbung nur noch nach der Preisliste des Verlegers (preistreu) ab­zuschließen. lieber die Preisliste hinausgehende Ver­günstigungen dürfen in keiner Form weder be­ansprucht noch gewährt werden." Von der gleichen werbewirtschaftlichen Bedeutung ist die Bestim­mung des Werberats, daßder Verleger verpflichtet ist, für jede laufend erscheinende Druckschrift, für die Anzeigen angenommen werden, ein Auf - lagenbud) zu führen". Außerdem fft die Hohe der Durchschnittsauflagen anzugeben (bei Tages­zeitungen die des abgelaufenen Monats). Am Ende des Tertteils jeder Zeitung muß also der sog. Pflichtindruck erscheinen, der neben den Na­men der verantwortlichen Schriftleiter und des verantwortlichen Anzeigenleiters die Auflagenangabe

teiligungen, Einstellung des Geschäftsbetriebes oder Schließung von Zweigstellen, alles das muß dem Reichskommissarunverzüglich" angezeigt werden. Solide Geschäftsgrundsätze erfordern bei der Kreditverteilung auch eine weitgehende Risikoberück­sichtigung. Uebermäßige Kredite an ein und den­selben Kreditnehmer und solche, die zum Eigen- kapital des Kreditgebers nicht mehr in einem Der- tretbaren Verhältnis stehen, auch sogenannteOr­gankredite", die an Geschäftsleiter, Verwaltungs* ratsmitglieder, Beamte und Angestellte des eigenen Kreditinstituts gewährt werden, bergen Gefahren in sich. Das Kreditwesengesetz schreibt daher hier gewisse Normen vor. Desgleichen enthält es be­kanntlich eingehende Vorschriften zur Sicherung einer angemessenen Liquidität, deren gewissenhafte Beobachtung im Vordergrund jeder soliden Bank­politik stehen muß.

Die Innehaltung all dieser Vorschriften überwacht der Reichskommissar und hat die Befugnis, bei Ueberschreitungen gegebenenfalls einzugreifen. Daß er auch Mehrheitsbeschlüsse der Spitzenoerbände des Kreditgewerbes, wie z. B. das Zins- und Wett­bewerbsabkommen, für allgemein verbindlich er­klären, Umfang und Art von Depotprüfungen be­stimmen kann, möge das Bild abschließen, ohne daß damit eine erschöpfende Darstellung der Funk­tionen des Reichskommissars für das Kreditwesen gegeben ist. .

Äst somit dem Reichskommissar die Möglichkeit des verwaltungsmäßigen Eingriffs in die Privat­rechtssphäre des Kreditgewerbes gegeben, wie sie gegenüber einem anderen Berufsstand in Deutsch­land bisher nicht existiert, so darf andererseits nicht übersehen werden, daß die Befugnisse des Reichs­kommissars in der Mehrzahl keine Muß-, sondern Kann Vorschriften enthalten, die zudem zahlreiche Ausnahmen von den gesetzlichen Bestimmungen zu­lassen. Der Reichskommissar soll und will also keine das Kreditgewerbe in seiner Tätigkeit einengenden und beschränkenden Anordnungen treffen, sondern vornehmlich sein Augenmerk darauf richten, daß die Kreditinstitute in chrer Struktur und ihrer Ge- schäftspolitik im Sinne der vom Staat verfolgten Wirtschaftspolitik zum Besten der Allgemeinheit ausgerichtet werden. In der Praxis hat sich zwischen dem Reichskommissar und dem Kreditgewerbe daher auch eine enge Zusammenarbeit herousgebildet, bei ber beide Teile darauf bedacht sind, die Durch­führung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen im Wege vertrauensvoller Verständigung zu er­möglichen, ohne daß es dazu neuer umfangreicher Anordnungen und Erlasse bedarf. In die fern Sinne hat der Reichskommissar sich gelegentlich dahin ge­äußert, daß es nicht in seiner Absicht läge, sich in die Geschäftsführuna der einzelnen Kreditinstitute einzumengen und daß er nach wie vor entscheiden­des Gewicht darauf lege,daß die Verantwortung für die Geschäftsführung in vollem Umfange bei den Geschäftsleitern der einzelnen Kreditinstitut» verbleibe".