der Angeklagte nicht besonders willensstark, trotzdem aber für feine Taten voll und ganz verantwortlich ist. Da er von Anfang an seine Taten zugegeben hat und auch starke Reue zeigt, billigte das Gericht ihm mildernde Umstände zu. Weiterhin wurde berücksichtigt, daß der Angeklagte bis heute noch nicht vorbestraft ist. Anderseits wurde mit Rücksicht aus die Höhe der unterschlagenen und veruntreuten Gelder aus eine harte Strafe erkannt. Zwei Fälle des Beiseiteschaffens von Schecks konnten dem Angeklagten nicht einwandfrei nachge- wiesen werden; es mußte daher in diesen Fällen Freisprechung erfolgen. Im übrigen verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen fortgesetzter schwerer Amtsunterschlagung im Sinne der §§ 350, 351 StGB, und wegen eines fortgesetzten Vergehens der Untreue zu einer Gefängnis st rase von zwei Jahren und drei Monaten und, gesetzlicher Bestimmung gemäß, zu einer Geldstrafe von 500 Mark. Die Geldstrafe wurde durch einen Monat der Untersuchungshaft für verbüßt erklärt. Auf die Strafe wurden dem Angeklagten weitere fünf Monate und eine Woche der Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht. Soweit der Angeklagte verurteilt wurde, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit Freisprechung erfolgen mußte, trägt die Reichskasse die Kosten.
Amtsgericht Gießen.
Der 44 Jähre alte Heinrich Ludwig Bender in Gambach lebt seit Jahren in schlechten finanziellen Verhältnissen. In den Jahren 1934 und 1935 war er u. a. nicht in der Lage, seine Stromrechnungen zu bezahlen. Trotzdem erschien er im März 1936 im Geschäft eines hiesigen Radiohändlers, suchte fick einen Radioapparat, der über 230 Mark kosten sollte, aus und gab an, er wolle nur gegen bar kaufen. Der Geschäftsmann stellte ihm auch den Apparat zur Probe in seine Wohnung, gab ihm nach einiger Zeit, da sich der Angeklagte noch nicht zum Kauf entschließen konnte, einen zweiten Apparat und wollte wiederum nach Ablauf einiger Zeit fragen, welchen Apparat der Angeklagte nun zu kaufen beabsichtige. Die Mutter des Angeklagten erklärte, daß ihr Sohn, der Angeklagte, der nicht anwesend war, den einen Apparat kaufen wolle, so daß der zweite Apparat mitgenommen werden könnte.
Der Angeklagte, der u. a. wegen Pfandverschleppung, Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft ist und mit feinen betrügerischen Manövern schon andere Volksgenossen geschädigt hat, versuchte noch andere Gegenstände von der Lieferfirma zu erhalten, was diese aber, da ihr inzwischen von dritter Seite das wahre Gesicht des Angeklagten geschildert worden war, ablehnte.
Da der Angeklagte trotz wiederholter Aufforderung nicht zahlte, wurde er auf die Klage der Lieferfirma hin rechtskräftig verurteilt. Trotzdem versuchte der Angeklagte in der gestrigen Hauptverhandlung das Gericht glauben zu machen, daß er jederzeit in der Lage fei, den Rechnungsbetrag zu bezahlen, daß er aber, da er den Apparat noch
nicht gekauft habe, nicht daran denke, diesen zu bezahlen.
Der Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, -lautete auf drei Monate Gefängnis. In >der Verhandlung stellte sich heraus, daß es sich bei dem Angeklagten um einen Menschen handelt, dem es nicht darauf ankommt, wen er schädigt, und dem
es auch einerlei ist, wie hoch sich die Schadenssumme jeweils beläuft. Auch mit Rücksicht auf die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten erhöhte das Gericht die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe auf vier Monate Gefängnis und belegte den Angeklagten mit den Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte wurde sofort in Haft genommen.
Lungmädel auf dem Wege zum Führer.
Aufnahme der zehnjährigen Mädel in die Lungmädchenschaff des Obergaues Hesien-Aastau.
NSG. Ueberall, in Dorf und Stadt, werden die Jungmäüelführerinnen in den nächsten Tagen die Eltern der Mädels besuchen, die am Geburtstag des Führers als neue Kameradinnen in die große Gemeinschaft ausgenommen werden, um noch einmal die Eltern um das Vertrauen zu bitten, ohne daß die Arbeit der Jugend sinnlos wäre. Denn — dann gehören sie uns für ihr ganzes Leben!
Der Tag der Aufnahme in die Jungmädelschast wird nicht ein Tag äußerer Festlichkeit sein, sondern schon bei dem zehnjährigen Mädel ein ganz bewußter, stolzer und froher Schritt. Von nun ab gehört das Mädel einer Idee, nicht mehr den Eltern und der Schule allein, sondern darüber hinaus dem ganzen Volk, auch schon im scheinbar -kleinen Dienst der Jugendbewegung.
„Es soll keine Werbezeit sein, diese Wochen bis zur eigentlichen Aufnahme unserer neuen Kameradinnen, denn eine Organisation, die so wie die Hitler-Jugend das größte Vertrauen des Führers besitzt, braucht nicht mehr für sich zu werben, es wird jedem echten Mädel eine Ehre und ein großer Stolz sein, wenn es zehn Jähre alt ist, dieser
Jugend anzugehören", so sagte uns die Ober- gau-Jungmädelführerin, als wir sie baten, uns doch etwas von der bevorstehenden Aufnahme des Jahrgangs 1927 in ihre Jungmädel- schaft zu berichten.
Durch die Schulen erhalten die 10jährigen Mädel Aufnahmeschein, ärztliches Tauglichkeitszeugnis und arischen Unbedenklichkeitsnachweis ausgehändigt. Vom 15. bis 20. März werden in allen Orten und Städten unseres Gaues M e l d e st e l - len errichtet, hier liefern die Mädel die ausge- füllten Formulare ab; der arische Unbedenklichlich- keitsnachweis muß vom zuständigen Hoheitsträger der Partei unterschrieben sein.
In der „Woche der Pimpfe und Jungmädel" werden dann die neuen Kameradinnen zum erstenmal zum Heimabend zusammengefaßt, noch dürfen sie nicht Halstuch und Knoten tragen, aber sie erleben doch schon ihren ersten richtigen Jungmädeldienst und werden vorbereitet für den Tag, an dem sie für immer in die Bewegung des Führers ausgenommen werden.
Obecheffen.
Ratssitzung in Schotten.
00 Schotten, 8. März. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeind erat mit dem Voranschlag für Rj. 1 9 3 7. Gegen das Vorjahr hat sich im allgemeinen nichts wesentliches geändert. Für Die Obstbaumpflege wird ein erhöhter Beirag eingestellt, mit dem Baumwart soll ein entsprechendes Üebereinfommen über die Pflege der städtischen Obstbäume erzielt werden. Eine größere Menge Nußbäume wird angepflanzt. Das Ergebnis der diesjährigen Holzoerwertung ist gegen das Vorjahr höher, 12 000 Mark. Für das städtische Wasserwerk wird ein besonderer Voranschlag geführt, ebenso auch für das Krankenhaus. Für die Erbauung eines HJ.-Heimes wird ein größerer Betrag eingestellt. Die Errichtung des Heimes wird mit Beschleunigung durchgeführt. Eine Ortsbesichtigung und Besprechung mit den maßgebenden Stel
len findet in aller Kürze statt, mit dem Bau wird bald begonnen. Die Gemeindeumlagen wurden in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr festgesetzt. Der Steuerausschlag, der gegen die Vorjahre durch die Umgestaltung der Gewerbesteuer eine Aende- rung erfährt, wird demnächst noch erfolgen.
3m Waide tot ausgefunden.
* Lich , 9. März. Im benachbarten Walde fand man am Montag ein herrenloses Fahrrad, das als Eigentum des seit etwa fünf Wochen vermißten 37 Jahre alten Georg Laux aus Holzheim erkannt wurde. Die weiteren Nachforschungen hatten das Ergebnis, daß man den vermißten Mann, über dessen spurloses Verschwinden wiederholt berichtet worden war, mehrere Meter hoch in einem Fichten st amm hängend tot auffand. Der Mann hatte sich vor etwa fünf Wochen an einem Sonntag auf dem Wege von Holzheim nach
Reiskirchen befunden und war zuletzt in einer Gast« wirtschaft in Lich gesehen worden, alsdann spurlos verschwunden geblieben. Nach Lage der Verhältnisse kommt Freitod in Betracht.
Landkreis Gießen.
* Wieseck, 10. März. Seit Montag wird der 84 Jähre alte Heinrich Löwenstein von hier vermißt. Der alte Mann ist etwa 1,60 Meter groß und hat einen grauen Bart. Es wird angenommen, daß er sich' auf einem Gang verlaufen hat. Wahrnehmungen über den Verbleib des Mannes werden an die Gendarmerie in Gießen erbeten.
a Klein-Linden, 9 März. Der Männer« gefangoeretn „21 r i o n" unternahm am Sonntag einen Ausflug nach Frankfurt und fang bei dieser Gelegenheit im Rundfunk. Unter Leitung von Ehrenchormeister Konrad N i c o l a i (Großen- Buseck) wurden Chöre von Silcher, Cornelius, Schu« bert, Walraut, Rein, Schreiber, Neumann und Zöllner vorgetragen. Von berufener Seite wurde dem Verein große Anerkennung für seine hervorragende Leistung gezollt. Auch von privaten Hörern wurden mündlich und schriftlich Glückwünsche übermittelte Der Gesangverein „Anon", der jüngste Männer- aesangverein unseres Dorfes, kann den Tag als ichönen Erfolg in seiner Vereinsgeschichte buchen, hat er doch auch zugleich den Namen unserer Gemeinde weit über unsere engere Heimat hinaus getragen.
! Großen-Linden, 8. März. Der Zweig« verein ,,S) ü 11 e n b e r g" vom V H C. unter« nahm gestern seine Monatswanderung. Vormittags begann es zu schneien, und es hörte auch nicht während der Wanderung auf. Besonders schön waren die Waldbäume, die über und über mit Schnee beladen waren. Freilich taute er bald wie« der, und das Ziel der Wanderung — Kloster Arnsburg — konnte wegen der Nässe nicht erreicht werden. Aber die Wanderung von Großen-Linden über Leihgestern, Watzenborn-Steinberg und Grüningen an dem Pfahlgraben entlang wird allen Wanderern, als letzter Gruß des Winters, in froher Erinnerung bleiben.
s. Lang-Göns 8. März. Nachdem die meisten Obstbaumbesitzer der Aufforderung, ihre Bäume auszulichten und zu reinigen, nachgekommen sind, hat man mit dem Spritzen der Obstbäumö jenseits des Bahnkörpers begonnen. Die Spritzarbeiten werden im Auftrag der Gemeinde von Fachleuten vorgenommen.
* Lang-Göns, 8. März. In der Hauptversammlung des Geflügelzuchtvereins am Samstag wurde bekanntgegeben, daß im Oktober dieses Jahres 25 Jahre seit der Gründung verflossen sind. Es wurde deshalb beschlossen, aus diesem Anlaß eine größere allgemeine Schau von Zuchttieren im November oder Dezember zu veranstalten. Der Ausstellung soll eine Eröffnungs-
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Stammbuch, soviel wie Gästebuch, in das Widmungen eingetragen werden; s. u. Gästebuch. Stammeln, siehe Sprachstörungen.
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dabei zugegen gewesene Person und die Mutter, sobald sie dazu imstande ist. Die Anzeige muß binnen einer Woche erfolgen. Bei Sterbefällen ist zur Anzeige verpflichtet in erster Linie das Familienoberhaupt oder, wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. Die Anzeige muß spätestens am nachfolgenden Wochentag erfolgen. Eheschließungen müssen vor dem Standesbeamten erfolgen (siehe Ehe). Wer die ihm obliegende Anzeigepflicht verletzt, wird mit Geldstrafe oder Haft bestraft. Die Bestrafung unterbleibt, wenn die Anzeige von einer anderen Person gemacht worden ist. Siehe auch Aufgebot.
Stangenleinen, österreichische Bezeichnung für locker gewebten Zwillich.
Stanniol, Papier, dünn gewalztes Zinnblech oder Aluminium, das zu Kapseln auf Weinflaschen oder zum Einwickeln von Zigaretten usw. verwendet wird. In Stanniol eingewickelte Silber- gegenstände laufen nicht an.
Star, dunkelgefiederter Sperlingsvögel, der sich in Deutschland von Februar bis November aufhält, manchmal auch überwintert. Stare bevorzugen Starkästen, die ihnen Nistgelegenheiten bieten. Stare sind eifrige Sänger, lernen aber auch Töne nachahmen. Sie sind nützliche Insektenfresier, die aber auch Obst nicht verschmähen. Stare
Wenn der Wasserhahn spritzt...
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3- V. Häuser, Gießen, am Oswaldsgarten. Fernsprecher 2145/2146.


