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T3i#e denken, Sie daran:

MAGGI ist die gesetzlich geschützte Fabrikmarke

Oes Führers Anordnungen für den sozialen Wohnungsbau.

Or. Ley mit der Durchführung des großzügigen Programms betraut

Bau

gelten-

26 qm

Die Initiative des Führers

5

6

3

ein Duschraum mit getrenntem Abort ein Flur ein Balkon

22 qm

16

10

5

6

3 ,,

Auf Grund dieses Erlasses Hal der Führer den Reichsorganisalionsleller der NSDAP. und Leiter der Deutschen Arbeitsfront Dr. Robert Ley zum Reichskommissar für ben sozialen Woh­nungsbau bestellt.

zu entwickeln.

X. Verfahrensvereinfachung.

küche: eine Wohnküche

Eine Verbilligung der Herstellungs- osten der Wohnung muß mit allen Mitteln er-

ttonsstätten zu betreiben. Daneben Herstellung neuer geeigneter

ein Elternschlaf^immer 16

drei weitere Schlafzimmer mit je 10 qm - 30

74 qm cc) Fünfzimmerwohnung einschl. Wohn-

le Wohnungen

Neichsorganifattonsleiier

reicht werden, ohne daß dadurch die architektonische Gestaltung beeinträchtigt wird. Es sind daher für die Wohnungsgrößen Grundrisse zu entwickeln und vorläufig für die Dauer von fünf Jahren für verbindlich zu erklären. Darüber hinaus sind die Geschoßhöhen, die Waydstärken und die Konstruk­tionen für Dächer, Decken und Treppenhäuser ein­heitlich festzulegen. Die eingebauten Teile der Der- orgungseinrichtungen sowie die Fenster und Türen

Die aus dem Gebiet des Wohnungsbaues den Vorschriften werden im Sinne dieses Erlasses durch ein Gesetz über den neuen deutschen Woh- nungsbau für bas gesamte Reich vereinfacht und vereinheitlicht.

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küche:

eine Wohnküche

ein Elternschlafzimmer

ein weiteres Schlafzimmer

ein Duschraum mit getrenntem Abort ein Flur

ein Balkon

Berlin, 18. Roo. (DNB.) Der Führer bat den nachstehenden Erlaß zur Vorbereitung des deutschen Wohnungsbaues nach dem Kriege vom 15. November 1940 vollzogen.

Der erfolgreiche Ausgang dieses Krieges wird das Deutsche Reich vor Ausgaben stellen, die es nur durch eine Steigerung seiner Bevölke­rungszahl zu erfüllen vermag. Es ist daher notwendig, daß durch Geburtenzuwachs die Lücken geschlossen werden, die der Krieg dem Volks- körper geschlagen hat. Deshalb muß der neue beut- sche Wohnungsbau in der Zukunft den Voraus­setzungen für ein gesundes Leben kin­derreicher Familien entsprechen. Um die sofortige Inangriffnahme eines diesen Grundsätzen entsprechenden Wohnungsbauprogram­mes nach dem Kriege zu gewährleisten, find schon jetzt vorbereitende Maßnahmen hierfür zu treffen. Ich ordne daher an:

L

XI. Gamvohnungskommiffare.

Für die gebietliche Lenkung des Woh­nungsbaues und seine Steuerung im Rahmen des gesamten Bauwesens in den Gauen sind die Gau­leiter als Gauwohnungskommissare verantwort- lich. Sie bedienen sich zur Erfüllung dieser Aus­gabe der vom Reichsminister des Innern zu bestim­menden staatlichen Verwaltungsstellen und können im Rahmen der Gesetze und nach Maß. gäbe der ihnen von den Obersten Reichsbehörden erteilten Weisungen allen unmittelbar ober mittel­bar mit dem Wohnungsbau befaßten Behörden des Gaugebietes Anordnungen geben. Soweit auf Grund des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte besondere Beauftragte berufen worden find, bleibt deren Zuständigkeit unberührt. Die Durch­führung des Wohnungsbauprogrammes in der Reichshauptstadt Berlin obliegt dem Generafbau- infpettor für die Reichshauptstadt nach Maßgabe näherer Regelung.

XII. Ikbergangsbefflmmungen.

Die Bestimmungen dieses Erlasses gelten nicht für die auf der Baustelle begonnenen sozialen Bau­vorhaben. Die in der Planung und Finanzierung abgeschlossenen Bauvorhaben können nach den bis- herigen Bestimmungen durchgeführt werden, sedoch mit der Einschränkung, daß die Zahl der Klein- und Kleinstwohnungen in einer Gemeinde 20 v. H. der für das erste Wohnungsjahr vorgesehenen Woh­nungen nicht übersteigt.

XIII.

Der Reichskommissar erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Obersten Reichsbehörden die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses er­forderlichen Rechts« und Derwaltungsoorschriften.

sind weitestgehend zu normen. Die Arbeiten an der Baustelle find zu mechanisieren mit dem Ziel, die Handarbeit soweit wie möglich auszuschalten. Es sind Mechoden zu suchen und in größeren Der- suchen praktisch zu entwickeln, die in absehbarer Zeit zu einer wesentlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeiten am Bau führen.

IX. vauwirlfchaflliche voraüssehungen.

Im Auftrage des Reichsleiters Dr. Ley sprach der Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsfront, Oberbefehlsleiter Marrenbach, vor her Presse über die Bedeutung des vom Führer an Dr. Ley erteilten Auftrages. Der Führer roill, daß der beut- che Sieg jedem deutschen Menschen ein besseres und glücklicheres Leben bringt. Das ist der Sinn des sozialistischen Programms, das nach dem Siege in die Tat umgesetzt wird, dessen Planung aber schon heute begonnen worden ist. Der Führer hat dem Reichsorganisationsleiter Dr. Ley den Auftrag erteilt, dieses größte Sozialwerk der Welt in Angriff zu nehmen, das folgende fünf Fra­gen umfasse: 1. Die Altersversorgung des deutschen Volkes, 2. die Durchführung eines umfaf- lenden Gesundheitswerkes, nebst einem Freizeit- und Erholungswerk, 3. eine neue R e i ch s l o h n o r b n u n g , 4. ein Berufs­erziehungswerk, 5. ein großes soziales Wohnungsbauprogramm. Das Altersver- sorgungswerk ist im Entwurf fertiggeftellt. Gesund­heitswerk und Lohnordnung sind in Arbeit. Das Berufserziehungswerk wird den schaffenden Deut­schen zu höchster Tüchtigkeit führen. Das große fo= uale Wohnungsbauprogramm ist durch den Erlaß des Führers um einen entscheidenden Schritt seiner Verwirklichung nähergebracht worden.

Es ist eine nationalsozialistische Forderung, daß jeder Deutsche, insbesondere jede deutsche Farnllie, in einer anständigen und sauberen Wohnung wohnen soll. Die gesunde und g e nügenb große Wohnung ist die Voraus- setzung für ein gesunbes Familienleben, unb dieses ist wieder die Voraussetzung für jede Bevölkerungs- Politik. Die Dolkswohnungen müssen zu Mietsätzen bereitgestellt werden, die in einem gesunden Verhältnis zum Einkommen stehen.

Der Führer hat in einer eingehenden Instruktion seine Ansichten über die Gestalt einer Dolkswoh- nung und die Durchführung des Bauprogramms bis ms Kleinste ni eher gelegt. Einem Ausschuß un­ter ber Leitung Dr. Leys wurde bie Aufgabe ge­stellt, binnen vier Wochen die Richtlinien für die Durchführung der vom Führer gestellten Forde- mmgen auszuarbeiten. Dr. Ley und Prof. Speer konnten dem Führer den Niederschlag der Arbeiten des Ausschusies am 2. November 1940 oorlegen. Daraufhin hat der Führer den Erlaß unterzeichnet. Der Führererlaß erklärt den Wohnungsbau zu einer

62 qm bb) Dierzimmerwohnung einschl. Wohn­küche:

eine Wohnküche 24 qm

ein Elternschlafzimmer 16

zwei Schlafzimmer zu je 10 qm 20 ein Dusch raum mit getrenntem Abort 5

ein Flur 6

ein Balkon 3

gen in zwei- und mehrgeschossigen Bauten erhalten tunlichst einen Balkon-

bb) 10 v. H. der neuen Wohnungen sollen einen Roum mehr und 10 v. H. e i n e n R a u rn weniger erhalten;

cc) außerdem soll in allen Fällen ein Speise- unb Abstellraum vorgesehen werben.

Bei der Planung von neuen Städten ober von Großbauvorhaben, Die das Gefüge einer Gemeinde von Grund auf ändern, kann mit Zustimmung des Reichs komm issars von den Derhältniszahlen ab-ge- wichen werden.

c) Größe ber Räum«. Die Räume bzw. bie Wohnungen sollen folgende Mindestmaße nicht un­terschreiten:

aa) Dreizimmerwohnung einschl. Wohn-

Oer Wehrmachibeamie.

In Frieben unb Krieg, in Front unb Heimat fin­den wir bei nahezu allen Dienststellen und Ein­heiten unserer Wehrmacht für besondere Ausgaben, vor allem auf dem Gebiet der Versorgung, neben dem Soldaten bcn W e h r m a ch t b e a m t e n. Nicht wenige Dienststellen sind überwiegend oder sogar ausschließlich mit Wehrmachtbeamten besetzt oder stehen unter ihrer Leitung. Der Wehrmacht­beamte ist gleich dem SoldätenWehrmachtange« höriger" im Sinne des Gesetzes. Er untersteht ber Wehrstrafgerichtsbarkeit und den militärischen Diszi­plinarstrafordnungen. Er ist uniformiert unb beklei­det einen militärischen Rang, unb zwar in ber Regel einen bestimmten Rang, z. B. Leutnants-, Majors-, Generalsrang, in einigen Ausnahmefällen allgemeinen Offiziersrang ober allgemeinen Unter- ofstziersrang.

Den zahlreichen unb vielseitigen Aufgaben, bie bem Wehrmachtbeamtenkorps gestellt finb, entspricht die große Zahl der einzelnen Laufbahnen. Sie er­gibt sich einmal aus den verschiedenen Dienstzweigen, von denen als wichtigste nur Verwaltung, Kriegs- gerichtsbarkeit, technischer Dienst und sonstige Son- lerbienstzweige genannt seien, zum anderen aus Vorbildung unb Dienststellung des einzelnen. Aus diesen folgt die Unterteilung in bie Laufbahnen bes höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dien­stes.

Der Wehrmachtbeamte bedarf einer doppel- t e n Vorbildung: der soldatischen und der fach­lichen. Die soldatische Vorbildung gewinnt ber Wehr- machtbeamte bes höheren Dienstes in der Regel auf bem Wege über den Offizier des Beurlaubtenstan­des. Bei den Wehrmachtbeamten des gehobenen, des mittleren und des einfachen Dienstes handelt es sich ohnehin vielfach, wenn nicht meistens, um ehe­malige Berufssoldaten, da ein großer Teil dieser Stellen den Militäranwärtern (früher Berlorgungsanwärtern) vorbehalten ist. Bei ihnen liegt die soldatische Ausbildung in der,zwölf­jährigen oder noch längeren Dienstzeit als Berufs- soldat. Soweit die Stellen jedoch mit Zivil anwär- fern besetzt werden, müssen diese ihrer gesetzlichen Dienstvslicht genügt haben und bleiben z. T. dar­über hinaus während des Vorbereitungsdienstes noch im Soldatenverhältnis.

Die fachliche Dorbildun g entspricht der­jenigen der Zivilbeamten. Der Werdegang des Wehrmachtbeamten des höheren Dienstes ist da­her im allgemeinen: je nach dem Dienstzwelge Hoch- schuil- bzw. Unioersitätsstudium, erste Staats- (Re­ferendar-) Prüfung, mehrjähriger praktischer Vor­bereitungsdienst, zweite Staats- (Assessor-) Prüfung. Beim Wehrmqchtbeamten des gehobenen Dien­stes bildet die Regel: dreijähriger praktischer Vor­bereitungsdienst und Anstellungsprüfung, beim Wehrmachtbeamten des mittleren Dienstes: ein­jähriger praktischer Vorbereitungsdienst und An­stellungsprüfung, beim Wehrmachtbeamten des einfachen Dienstes: eine mehrmonatige Prvbe- d'.enstzeit.

Die Wchrmachtbeamten des einfachen und mitt­leren Dienstes in Eingangsstellen stehen im Unter- offiziersrang, alle übrigen Wehrmachtbeamten im Offiziersrang. Im einzelnen umfaßt die Laufbahn des einfachen Dienstes ben Felbwebels- unb Ober- felbwebelsrang, die des mittleren Dienstes den Ober­feldwebels- bis Leutnants- bzw. Oberleutnantsrang, die des gehobenen Dienstes den Leutnants- bis Majors- bzw. Oberstleutnantsrang, die des höheren Dienstes den Hauptmanns- bis Generalleutnantsrang. Der Rang kommt äußerlich in den Dienstgradab­zeichen der Uniform zum Ausdruck. Ebenso, wie ' sich das aktive Offizierkorps Im Kriege durch Offiziere i des Beurlaubtenstandes verstärkt, so bedürfen viele . der genannten Wehrmachtbeamtenlaufbahnen im Kriege der Auffüllung durch entsprechende Wehr- machtbeamte des Beurlaubtenstandes.

als das Badezimmer gehalten. In allem ist bie große Fürsorge bes Führers um bie kleinsten Dinge bes täglichen Lebens im deutschen Volke erkenn­bar. Schließlich ist noch bemerkenswert, daß der Führer die aus dem Luftkrieg gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt sehen will. Das gilt so­wohl für die Standortwahl der Wohnstätten, für die Bebauungsdichte, für die Konstruktion des Hau- ses und für die Anlage von bombensicheren Luft- schutzräumen, die so groß sein sollen, daß alle Haus­bewohner darin eine Schlafgelegenheit finden.

Der Führer hat für das erste Nachkriegsjahr schon jetzt die Zahl der neuzubauenden Wohnungen auf 300 000 festgesetzt. In Anbetracht der riesigen Bauausaaben, die das Reich in den ersten Nach­kriegsjahren auf allen anderen möglichen Gebieten zu erfüllen hat, muß diese Zahl als eine großartige Leistung angesehen werden. Hervorzuheben ist noch, daß der Landarbeiterwohnungsbau unb der Woh­nungsbau in ben kleineren und mittleren Stäbten besonbers geförbert werden wirb.

Die Wohnunaen werben zu einem angemes­senen Mietsatz, b. h. zu dem Einkommen an­gemessenen Mietsatz, vermietet werden. Es besteht heute schon Einigkeit darüber, daß man darunter normalerweise eine Durchschnittsmiete von 3 0 Reichsmark monatlich zu verstehen tat Die Finanzierung des Wohnungsbaues hat sich die­sem Mietiatz anzupassen, und nicht umgekehrt soll sich der Mietsatz nach der Finanzierung richten. Es ist daran gedacht, auch den Reichsarbeit s- dienst etwa In der Weise einzuschalten, daß er die Ausschachtungsarbeiten und das Legen von Funda­menten durchführt Es wird die Aufgabe des Reichs­kommissars m Zusammenarbeit mit den Dienst­stellen von Gneralbauinspektor Speer und Reichs­minister Dr. Todt sein, diesen neuen Baumetho- den zum Durchbruch zu verhelfen.

Der Führererlaß über den Wohnungsbau ist ein Dokument über das persönliche Wollen und die Für­sorge des Führers auf sozialpolitischem GMet, eines Mannes, der mitten im Kriege als Lenker der Schlachten unb der großen Politik bie Zeit finbet, sich mit den allerkleinsten Bedürfnissen und Sorgen jedes, kleinen Mannes aus dem Volke, z. B. bei der Einrichtung der Wohnung, im einzelnen zu beschäf­tigen. Mitten im Kriege geht ber Führer daran, nicht nur die neuen außenpolitischen Grundlagen Deutschlands zu schassen, sondern auch eine neue innere Ordnung aufzubauen.

Die Erfüllung der von mir gestellten Förberun- fien ist Aufgabe des Reiches. Zu ihrer Durch- uhrung bestelle ich einen Reichskommissar für ben sozialen Wohnungsbau, der mir unmitteb bar untersteht. *

II. Wohnungsbauprogramm.

Der Wohnungsbau wird nach einem von Jahr zu Jahr festzustellenden Wohnungsbaupro­gramm durchgeführt. Die Zahl ber in ben einzel­nen Jahren insgesamt au bauenden Wohnunaen wirb von mir se st gesetzt. Hierzu legt mir bei Reichskommissar einen gemeinsam mit dem Gene- ralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirt- schäft aufgestellten Iahresplan vor. Der Ge­neralbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirt- schast ist dafür verantwortlich, daß ber für bas Jahr vorzufehenbe Umfang von Wohnungsbauten mit den allgemeinen Bauaufgaben Im Reichsgebiet, die auf bie jeweilige Leistungs­fähigkeit ber Bauwirtfchaft abzustellen sind, in Einklang steht. Der ßanbarbei- terwohnungsbou ist innerhalb des Gesamt­wohnungsbauprogrammes besonders zu fördern. Das gleiche gilt für den Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen bei vorhandenem Eigen- kapital. Für das erste Nachkriegsjahr ist der Neubau von insgesamt 3 00 000 Wohnun- gen vorzubereiten und durchzusühren.

IIL Durchführung des Vauprogrammes.

Bei der Finanzierung sind soweit möglich die Einrichtungen der Wirtschaft heranzuziehen. Die , Bauburchführung unb -Verwaltung geschieht, , soweit sie nicht von ben Gemeinden übernommen wirb, burch gemeinnützige Wohnungsunternehmen ; ober sonstige geeignete Träger auf Grund befände- \ rer Zulassung. Die Einweisung ber Mieter erfolgt durch die Gemeinden mit Zustimmung der Partei nach Grundsätzen, über bie besondere Richt» Unten erlassen werden.

IV. Mielhöhe.

Die Lasten undMietendes neuen deutschen ; Wohnungsbaues sind so zu gestalten, baß sie in einem gesunden Verhältnis zu dem Einkommen ber Volksgenossen stehen, für bie bie Wohnungen be» stimmt sind. Zur Erreichung dieses Zieles ist die Förderung des Wohnungsbaues aus Mitteln des Reiches so weit auszudehnen, daß tragbare Mieten und Lasten erreicht werden.

V. Vaulandbeschaffung.

a) Ausweisung von Wo hnungssieb- fungsgebieten. 3n Orten, in denen nach dem Kriege mit einem erhöhten Wohnungsbedarf zu rechnen ist, finb, soweit nach nicht geschehen, auf Grunb bes Gesetzes über bie Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933 Wohnsiedlungsgebiete auszuweisen und Wirtschaftspläne aufzustellen.

b) R i ch t p r e i s e für Wohn- und Siedlungs­flächen. Für das im Wirtschaftsplan als Wohn- unb Siedlungsfläche ausgewiesene Bauland haben die Preisbildungsbehörden im Benehmen mit bei Gemeinde Richtpreise festzusetzen.

c) Umlegung von Grundstücken. Die Umlegung von Grundstücken wird durch Reichsgesetz erleichtert.

d) Erleichterte Beschaffung von Bauland. Die Be­schaffung von Bauland wird durch ein Reichs- gesetz geregelt, durch das der freihändige Erwerb von Grundstücken erleichtert und beschleunigt sowie die Möglichkeit zu einer. Enteignung gegen ange- messens Entschädigung gegeben wird.

VI. Gelänbeerschließung unb Gemeinschafts­einrichtungen.

Die Deckung der Kosten, die den Gemeinden durch die Erschließung von Baugelände und durch die Er­richtung von Gemeinschaftseinrichtungen entstehen, wird zum Zwecke der Vereinheitlichung und Ver­einfachung der geltenden Bestimmungen durch Rsichsgesetz geregelt.

Die von ben Gemeinben an die Ausschließung xu stellenden Anforderungen haben sich in den vurch Volksgesundheit, Verkehr und Sicherheit be­dingten Grenzen sparsam zu bewegen.

VII. Planung.

a) Formen des Wohnungsbaues. Der neue deuÄche Wohnungsbau nach dem Kriege erfolgt in ber Form der Geschoßwohnungen, des Eigenheimes (mit Gartenzulage) und der Kleinsiedlung (mit Wirtschaststeil unb Landzulage).

Die Anwendung ber einzelnen Form bestimmt sich nach ber Lage bes Bauortes.

b) Gliederung der Wohnung. Bei der Pla­nung von Wohnungsbauten in den ersten fünf Jah­ren nach bem Kriege ist von folgender Raumgliede- rung auszugehen:

aa) 80 v. H. ber neuen Wohnungen enthalten eine geräumige Wohnküche unb drei Schlafzimmer, außerdem einen Duschraum mit getrenntem Abort. Wohnun-

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86 qm Geringfügige Abweichungen sind zulässig, sofern bie Beschaffenheit des Geländes dies erfordert.

d) Berücksichtigung ber Luftkriegserfah­rungen. Die aus bem Luftkrieg gewonnenen Er- ahrungen finb bei der Stcmbortwahl der Wohn- tätten, bei ber Bebauunasbickte, bei ber Konstruk­tion bes Hauses unb bei Der Anlage von Luftschutz- räumen zu berücksichtigen. Soweit hiernach der Be- bauungsplan Luftschutzräume vorsieht, sind sie bombensicher zu errichten und so zu bemessen, daß alle Hausbewohner darin eine Schlasge- legenhett finden.

VIIL Normung unb Rationalisierung.

Ausgabe bes Reiches. Das soll keineswegs bie Verstaatlichung ber gesamten Wohnungsbau- wirtschaft bedeuten. Der private Wohnungs­bau, insbesonbere ber Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen mit vorhandenem Eigenkapital soll vielmehr aus bas stärkste geförbert werben. Der freien Initiative werden feine Schranken gesetzt. In besonderem Maße gilt bas für bie Erstellung von Wohnungen burch bie Betriebe für ihre Ge­folgschaften Von Zurückbrängung der Privatwirt­schaft kann also keine R^be fein.

Bauburchführung unb Derwaltuna der Wohnun­gen erfolgt burch die Gemeinden ober burch g e meinnujjige Wohnungsu.nternehmen. Es wirb eine der ersten Aufgaben des Reichskom­missars sein, das ganze Reich mit einem lückenlosen Netz solcher Unternehmen zu überziehen, die vorhan­denen Unternehmen gebietlich zu gliedern und zu- sammenMfassen unb in einer gemeinsamen Spitze Im Reich zu zentralisieren. Hier wie an fo vielen anderen Stellen werben bie alten Gauleiter ber NSDAP, ihre bekannte persönliche Energie unb bie Stoßkraft ber Partei ein setzen unb damit auch in den Gauen die Durchsetzung der Bauziele garan­tieren.

Es ist klar, daß über bie so gebauten Wohnun­gen auch nach politischen Gesichtspunkten verfügt werden muß. Die erbbiologisch wertvolle, die k i n derreiche Familie ober sonstige sörderungs roürblge Volksgenossen, z. B. Frontkämpfer, werben bei ber Verteilung der neuen Wohnungen zu bevorzugen sein. Die Grundsätze, nach denen über die Wohnungseinheiten verfügt werden soll, stellt die Partei auf. Die Einweisung der Mieter selbst wird durch die Gemeinden im Einvernehmen mit der Partei erfolgen.

Die Bestimmungen über Form und Glie­derung ber Wohnuna, Größe der Räume sowie Konstruktion von Luftschutzräumen sind vom Führer selbst in allen Einzelheiten festgelegt worden. Es ist wichtig, daß 80 v. H. der neuen Wohnungen eine geräumige Wohnküche, drei Schlaf­zimmer, einen Duschraum, einen Balkon, einen Speiseraum und einen Abstellraum enthalten wer­den. 10 v. H. der neuen Wohnungen sollen einen Raum weniger unb weitere 10 o. H. einen Raum mehr enthalten. Man wirb vielleicht fragen: Dusch- raum, warum nicht. Badezimmer Der Führer selbst hat hen Duschraum für zweckmäßiger

Die bauwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Durchführung bes Wohnungsbauprogrammes regelt ber Generalbevollmächtigte für bie Re­gelung ber Bauwirtfchaft. Er bestimmt ben Einsatz von Baustoffen unb Einsatzkräften für bas jeweilige Bauprogramm, bezüglich bes Arveitseinsatzes im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister. Für bie Bereitstelluna ber notroenbigen Baustoffe ist schon jetzt eine Ausweitung ber Produk- 11 o n s ft ä 11 e n zu betreiben. Daneben ist bie

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