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Am 13. Juni entschlief nach langem, schwerem Leiden unser lieber und treusorgender Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Heinrich Weimer

Bauunternehmer

im 73. Lebensjahr.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Geschwister Weimer.

Gießen (Wetzlarer Weg 37), den 15. Juni 1940.

Die Einäscherung fand auf Wunsch des Entschlafenen in aller Stille statt

__________________________2867p

Gießen, Bergkaserne, den 15. Juni 1940.

2845 D

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Gießen (Wilhelmstr. 69), Neu-Isenburg, Essen/Ruhr, Charlotten- bürg, Grandingen/Schl., Küstrin, den 13. Juni 1940.

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In tiefem Schmerz:

Erika Schneider, geb. Matusch und Kinder

Ingeborg,

Helmut (z. Z. RAD.)

Hans Joachim.

Am 3. Juni fiel im Kampfe für das Vaterland mein innig- geliebter, herzensguter Mann, unser treusorgender Vater, unser lieber Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Onkel

Theodor Hild

Stabsfeldwebel in einem Infanterie-Regiment

fünf Tage nach der Vollendung seines 33. Lebensjahres.

In tiefem Schmerz, im Namen der Hinterbliebenen:

Elisabeth Hild, geb. Ziegler Ingrid und Edeltraud Hild.

Im Kampf für Führer und Großdeutschland starb am 10. Juni an der Saarfront kurz vor Vollendung seines MM 49. Lebensjahres mein herzensguter Mann, unser lieber Vater, Bruder, Schwager und Onkel

Steuerinspektor Karl Schneider

Leutnant in einem Infanterie-Regiment - Weltkriegsteilnehmer.

.,.;.tdenn Erleichterung bei pult* ßgSCflWEL-

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Steinbach, den 13. Juni 1940.

2841 D

Danksagung.

Allen denen von Nah und Fern, welche uns bei unserem, ach so schweren Geschick so liebevoll ihre Teilnahme ver­sicherten, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden, herzlichen Dank. Besonders danken wir noch Herrn Pfarrer Döll für seine trostreiche Grabrede, den Schulkameraden von Steinbach und Albach, der NS.-Frauenschaft Stein­bach, sowie allen, die unserer teuren Entschlafenen die letzte Ehre erwiesen haben.

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Bekanntmachung.

Belr.: Die Bekämpfung des Kartoffelkäfers.

Nach der siebenten Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers (RGB. vom 8. V. 1939 S. 882) haben sämtliche Grundbesitzer, die im Stadtkreise Gießen Kartoffeln angebaut haben, auch die außer­halb wohnenden, ihre Kartoffelfelder jeden Mitt­woch in der Zeit zwischen 14 und 19 Uhr abzusuchen. Das erforderliche Personal ist entsprechend der Größe des Anbaues zur Verfügung zu stellen, damit das Absuchen in der vorgenannten Zeit erfolgen kann. Außerdem wird sich in derselben Zeit das Jungvolk an dem Suchdienst beteiligen. Die Kartoffelanpflan­zungen der geschlossenen Anstalten und eingefriedigten Gärten sind nur von den Besitzern in der vorgenann­ten Zeit abzusuchen. Das Absuchen wird von dem Feldschutzpersonal überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Aufforderung werden nach § 18 der Verordnung mit Strafe belegt. 2837C

Gießen, den 12. Juni 1940.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.

Bekanntmachung.

Betr.: Oeffentliche Erft-Impfung der Kleinkinder aus dem Geburtsjahr 1938 und früheren Geburts­jahren.

Für diejenigen Kleinkinder in Gießen (nicht in den Stadtteilen Wieseck und Klein-Linden), die im Kalenderjahr 1938 und in früheren Kalenderjahren geboren und noch nicht erstgeimpft sind, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen von der Impfung zurückgestellt waren oder ungeimpft in Gießen zugezogen sind, findet letzter

öffentlicher Jmpflermm wie folgt statt:

Impfung: Mittwoch, den 19. Juni 1940, 15 bis 16 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 26. Juni 1940, 16 bis 17 Uhr.

Jmpflokal: Turnhalle der Schillerschule, Schiller­straße.

Für die Kleinkinder aus dem Geburtsjahr 1939 werden in Kürze weitere öffentliche Impftermine bekanntgemacht. 2855C

Die Eltern und Pflegebefohlenen der obenbezeich- neten Kinder werden aufgefordert, die Kinder pünkt­lich zu obigen Impfterminen zu bringen, andernfalls Strafanzeige erfolgen muß. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß die Kinder und ihre Kleider sich in sauberem Zustand befinden müssen, und daß Kinder aus Häusern, in denen zur Zeit ansteckende Krankheiten bestehen, zur Impfung nicht zugelassen werden können. In Fällen letzterer Art ist ärztliche Bescheinigung dem Staatlichen Gesundheitsamt Gie­ßen, Wilhelmstraße 59, alsbald oorzulegen.

Gießen, den 14. Juni 1940.

Der Oberbürgermeister.

J.V.: Nicolaus, Beigeordnetem

Bekanntmachung.

In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag haben Rohlinge auf dem Ludwigsplatz Bänke auf den neu­angelegten Rasen bei der Brunnenanlage gestellt mid zwei Blumenkübel von den Sockeln geworfen und umgestürzt. Diese rücksichtslose Handlungsweise zeugt nicht nur von einer flegelhaften Gesinnung, sondern beweist, daß die Täter auch in Kriegszeiten jede Achtung vor städtischen Arbeiten, die lediglich im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt werden, vermissen lassen. 28686

Ich muß die Bevölkerung dringend bitten, mich bei der Ueberwachung der Grünanlagen zu unterstützen und von sich aus jeden, der die Grünanlagen der Stadt betritt, beschmutzt oder verschandelt, zu melden.

Gießen, den 14. Juni 1940.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

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