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Kleine politische Nachrichten.

Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat Hauptmann Wick, Kommandeur einer Jagdgruppe, das ihm aus Anlaß seines 40. Luftsieges als viertem Offizier der Wehrmacht verliehene Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes persönlich überreicht.

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Der Führer hat auf Vorschlag des Reichsmimsters für Volksaufklärung und Propaganda , und des Reichspressechefs die Abteilungsleiter in der Presse­abteilung der Reichsregierung den Leiter der Ab­teilung Auslandspresse, Ministerialrat Professor Dr. Karl B ö m e r, und den Leiter der Abteilung Deutsche Presse, Ministerialrat Hans Fritzsche zu Ministerialdirigenten im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda befördert.

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Der Führer hat den Reichsstatthalter Gauleiter Albert Forster in Anerkennung seiner militäri­schen Verdienste und seines persönlichen Einsatzes bei den Kämpfen um Danzig im September 1939 das Kriegsverdien ft kreuz I. Klaffe mit Schwertern verliehen.

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Reichsleiter Dr. Ley besuchte die Baustelle des großenKraft-durch-Freude"-Seebades, das für 20 000 ^Schaffende auf Rügen errichtet wird. In einem mehrstündigen Rundgang besichtigte Dr. Ley den weit fortgeschrittenen Bau und besprach dabei mit den Bauleitern und Architekten zahlreiche Ein­zelheiten der Ausgestaltung. Einen sich anschließen­den zweitägigen Aufenthalt in Stettin benutzte Dr. Ley zu Betriebsbesichtigungen

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Der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste hat eine Anordnung über den Vertrieb minderwertiger Kunsterzeugnisse er­lassen. Der Reichsbeauftragte für künstlerische Form- gebuna Professor Schweitzer ist mit der Leitung des Ausschusses beauftragt worden, dem die Be­gutachtung aller Kunsterzeugnisse unterliegt, soweit sie unter die Anorgnung fallen. Damit wird einem seit langem in der Künstlerschast bestehenden Be­dürfnis Rechnung getragen.

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In Anwesenheit zahlreicher Vertreter von Partei und Wehrmacht des Generalgouvernements eröff­nete Generalgouverneur Reichsminister Dr. Frank am Mittwoch in Radom die erste Messeveranstal­tung im Generalgouvernement.

Prinzessin Mafald a von Hessen, die Gattin des Oberpräsidenten von Hessen-Nassau Prinz Phi­lipp von Hessen, ist in Rom von einer Tochter entbunden worden. Prinzessin Mafalda von Hessen ist die zweite Tochter des italienischen Königspaares.

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Auf Einladung des Reichswirtschaftsministers und Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Walter Funk,

wird der italienische Handelsminister Riccardi am Freitag zu einem mehrtägigen Deutschlandbesuch in Berlin eintreffen.

Marschall de Bono wird dem Caudillo in Ma­drid den ihm vom König und Kaiser verliehenen Annunziatenorden überbringen. Marschall de Bono wird von einer Sondermission begleitet, der auch der Generaldirektor des Ministeriums für Italie­nisch-Afrika angehören wird.

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Der Duce nahm in der Nähe von Görz die Parade über das XI. Armeekorps ab. Gegen Mittag traf der Duce in der Nähe von Lipizza ein, um zu­sammen mit dem Kronprinzen und dessen General- staü dem Manöver eines Infanterie-Bataillons bei­

zuwahnen, das die Eroberung stark befestigter Stel­lungen zur Aufgabe hatte.

In Rom gab der Reichsmusikzug des Reichsar­beitsdienstes unter Leitung von Herms Niel, bei schönem Wetter, im Pinciopark ein Platzkonzert, das sowohl bei den deutschen als auch den zahl­reichen italienischen Besuchern starken Beifall fand.

Das finnisch-russische Abkommen über die Ent­militarisierung und Nichtbefestigung der Alands-Inseln wurde vom Finnischen Reichs­tag einstimmig angenommen. Außenminister Wit- ting erklärte, daß das Abkommen im Einverneh­men mit der finnischen Friedenspolitik sowie der innerhalb der neuen Grenzen vor sich gehenden Auf­baupolitik stehe.

lager Stoffe, Futterstoffe, Schuhe usw. bei meh­reren Hehlern sicherzustellen. Vier weitere Personen wurden in Haft genommen. Es be­steht der dringende Verdacht, daß der Täter noch mehr und sehr umfangreiche Diebstähle begangen und das Diebesgut an Bekannte und Freunde ab- gefetzt hat.

Zuchthaus und Sicherungsverwahrung für Ladendiebin.

LPD. Mainz, 9. Okt. Die 45jährige Ehefrau Helene Christine Thomas ist eine unverbesserliche Ladendiebin. Nachdem sie schon 13 einschlägige Vorstrafen verbüßt hat, stahl sie im April in einem Mainzer Warenhaus Schürzen und eine Handtasche. Die 2. Strafkammer verurteilte sie zu zwei Jah­ren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

Kolonialwarenladen. Zur Errichtung eines Kolo­nialwarenladens ist eine Genehmigung nach den Vorschriften des Einzelhandelsschutzgesetzes erfor­derlich. Diese Genehmigung müssen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt bean­tragen. Im Kreise Gießen ist der Antrag also bei dem Landratsamt in Gießen vorzubringen.

D. S. Ihr Nachbar durfte mit der Erhöhung des Bodens seines Grundstücks bis an die Grenze Heran­gehen. Eine Bestimmung, daß er in einem Fall, wie dem von Ihnen geschilderten, in einem gewissen Abstand von der Grenze bleiben mußte, kennt das Gesetz nicht. Ebenso dürfen Sie natürlich auch auf Ihrem Grundstück bis an die Grenze Herangehen, wenn Sie auf diesem eine Mauer errichten. Da die Mauer dann ausschließlich den Interessen Ihres Grundstückes dient und ausschließlich zu diesem ge­hört, müßten Sie auch die Kosten für die Errich­tung tragen. Dg aber Sie und Ihr Nachbar an einer massiven Abgrenzung der beiderseitigen Grundstücke interessiert sind, ist es vielleicht mög­lich, daß Sie mit Ihrem Nachbarn zu einer Eini­gung dahin kommen, daß die Mauer auf der Grenz­linie selbst errichtet wird und daß die Kosten der Errichtung von Ihnen und Ihrem Nachbarn ge­meinsam getragen werden. Eine Verpflichtung für Sie, eine Mauer errichten zu müssen, besteht nicht, wenigstens gibt Ihre Darstellung keinen An­haltspunkt hierfür. Ein Schadensersatzanspruch Ihrerseits bezüglich der Beschädigung des Zauns könnte nur dann von Ihnen mit Aussicht auf Er­folg geltend gemacht werden, wenn Sie nachweisen könnten, daß diese vorsätzlich oder fahrlässig von Ihrem Nachbarn verschuldet worden ist. Dieser Nachweis dürfte von Ihnen nach Läge der Dinge kaum zu führen sein.

Aus Oer engeren Heimat.

Verwechslung gleichnamiger Postorte.

Bei vielen Postämtern gehen immer noch häufig Postsendungen ein, die nach gleichnamigen Orten in anderen Provinzen oder Gauen bestimmt sind. Die Fehlleitungen, durch die die Sendungen erhebliche Verzögerungen erleiden, sind in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Absender die Bestimmungs­orte nicht richtig bezeichnen. Vereinzelt kommen auch Orte im Elsaß, in Oberschlesien und Westpreußen in Betracht, die noch nicht im Ortsverzeichnis für das Deutsche Reich enthalten sind. Es liegt im Vorteil der Absender, auf die vollständige Bezeich­nung solcher Orte und auf die richtige Schreibweise des Namens dieser Orte und ihrer zusätzlichen Be­zeichnung zu achten, wie z. B. des Namens der Orte Mühlhausen (Thür.), aber Mülhausen (Elf.), Straßburg (Els.), Straßburg (Kärnten), Straßburg (Oder), aber Strasburg (Uckermark) und Strasburg (Westpr.); ferner Bielitz über Lamsdorf (Oberschl.), aber Bielitz (Oberschl.) Kreisstadt in Oberschlesien. Werden Sendungen mit ungenügender Ortsan­gabe durch den Briefkasten aufgeliefert, so werden sie pastseitig mit einem Vermerk oder Klebezettel Angabe des Bestimmungsortes ungenügend; ist Mühlhausen (Thür.) oder Mülhausen (Els.) usw. gemeint?" versehen und zurückgegeben, wenn die Zweifel nicht ohne weiteres geklärt werden können. Dadurch wird die Uebermittlung der Sendungen verzögert.

Die Abblendung der Taschenlampen.

Heber die Abblendung der Taschenlampen herrscht vielfach noch keine Klarheit. Es wird daher auf fol­gendes hingewiesen:

Die Abblendung der elektrischen Hand- und Taschenlampen kann erfolgen:

1. Durch eingebaute Abblendeeinrichtungen (Ab­schirmung, lichtdämpfender Filter;

2. behelfsmäßig durch Einlegen von Zeitungs­

papier zwischen Glühbirne und Scheinwerfer­licht.

Für die behelfsmäßige Mblendung reichen bei den üblichen Taschenlampen Mei Lagen Zeitungs­papier aus. Bei lichtstärkeren Handlampen sind ent­sprechend mehr Lagen erforderlich.

Farbige Lichtwirkungen sind unzulässig; die zur Zeit in oen Handel kommenden Lampen mit einer Vorrichtung zum Vorschalten farbiger Scheiben aus Glas, Zelluloid oder einem ähnlichen Stoff sind da­her auf der Straße verboten.

Ganz abgesehen von der Art und Weise, in der die Taschenlampe verdunkelt ist (Abschirmung, licht­dämpfender Filter, eingelegtes Zeitungspapier lichtundurchlässiges Papier mit eingeschnittenem Schlitz usw.) ist bei der Handhabung der Taschen­lampe stets darauf zu achten, daß ihr abge - blendeter Lichtschein nicht nach oben dringt und andere Verkehrsteilneh­mer nicht geblendet werden.

Die Taschenlampe muß also stets so gehalten werden, daß die Lichtöffnung annähernd senk­recht nach unten gerichtet i st, so daß der austretende, abgeblendete Lichtschein nur eine ganz kleine Strecke vor die Füße derjenigen Person fällt, die die Taschenlampe führt. Dadurch können auch die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.

Ein ganzes Lager Stoffe zusammenaestohlen.

LPD. Frankfurt a. M., 9. Okt. Vor einiger Zeit wurde von der Kriminalpolizei ein bei der Reichsbahn beschäftigter Güterbodenarbeiter wegen mehrerer K o l l i d i e b st ä h l e festgenommen. Der Täter wurde wegen dieser Straftaten bereits rechts­kräftig verurteilt. Im Laufe der weiteren Ermitt­lungen wurde festgestellt, daß der Bestrafte weit mehr Diebstähle, wie zugegeben, ausgeführt hat. Inzwischen ist es gelungen, ein ganze s Waren­

Gießen-Wieseck, den 10. Oktober 1940.

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ist plötzlich und unerwartet im Alter von 53 Jahren von uns gegangen.

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Heute Donnerstag Neuaufführung

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Donnerstag, den 10. Oktober, 20 Uhr, im Stadttheater : 1. Konzert (Gruppe A Nr. 1)

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Solist: Conrad Hansen, Berlin (Klavier)

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Das indische Grabmal

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