7;
I
be-
getroffen:
den auf
rumänischen Gebieten wird folgende sondere Vereinbarung getroffen:
Schutz der deutschen Volksgruppen in Ungarn und Rumänien.
Die Königlich Ungarische Regierung wird in diesen Gebieten ansässigen Volksdeutschen deren Antrag die Möglichkeit gewähren, in bas Deutsche Reich umzusiedeln. Die Volksdeutschen, die von diesem Recht Gebrauch machen
risierung der v o l k s d e u t s ch e n Familiennamen, dienen könnten. Die Angehörigen der Volksgruppe haben das Recht, einen in ihrer Familie früher geführten Namen wieder anzunehmen.
8. Die Angehörigen der Volksgruppe haben auf kulturellem Gebiet das Recht zum freien Verkehr mit dem großdeutschen Mutterlands.
II.
Zwischen der Reichsregierung und der Königlich Ungarischen Regierung besteht volles Einverständnis darüber, daß die vorstehenden Grundsätze in keiner Weise die Pflicht der Angehörigen der Volksgruppe 3ur Loyalität gegenüber dem ungarischen Staate berühren sollen.
III.
Für die Angehörigen der deutschen Volksgruppe in den mit Ungarn wiederoereinigten, bisher
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meinen Vorschriften das Recht, sich zu organisieren und Verbände für besondere Zwecke wie zum Beispiel für Jugendpflege, für Sport, für künstlerische Betätigung usw. zu bilden.
2. Die Angehörigen der Volksgruppe können in Ungarn jeden Beruf unter den gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wie die anderen ungarischen Staatsangehörigen ausüben.
3. Die Angehörigen der Volksgruppe werden entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung Ungarn bei der Besetzung der ungari- -schen Behörden und der Zusammensetzung der Selb st Verwaltungskörper, insofern die Besetzung durch. Ernennung erfolgt, berücksichtigt werden. Die volkdeutschen Beamten sind vorzugsweise bei den Behörden in den volksdeutschen Siedlungsgebieten und den ihnen übergeordneten Zentralbehörden ,jü verwenden.
4. Alle Kinder der Angehörigen der Volksgruppe sollen die Möglichkeit haben, unter den gleichen Bedingungen, wie sie für die ungarischen Schulen gelten, eine Erziehung auf volksdeutschen Schulen zu erhalten, und zwar auf höheren, mittleren und Grundschulen, sowie aus Fachschulen. Die Ausbildung eines geeigneten und ausreichenden volksdeutschen Lehrernachwuchs s e 5 wird ungarischerseits in jeder Weise gefördert.
5. Die Angehörigen der Volksgruppe haben das Recht-auf freien Gebrauch ihrer Sprache in Wort und Schrift, sowohl tn ihren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als auch in öffentlichen Versammlungen. Die Herausgabe von Tageszeitungen, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen in deutscher Sprache wird keinen Beschränkungen unterworfen werden-, die nicht auch für die Herausgabe entsprechender Veröffentlichungen in ungarischer Sprache gelten. In den Verwaltungsgebieten, in denen die Angehörigen der deutschen Volksgruppe mindestens ein Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachen, können sie sich für den amtlichen Verkehr in diesen Bezirken der deutschen Sprache bedienen.
6. Die Volksgruppe hat die Befugnis zu wirtschaftlicher" Selb st Hilfe und Ausgestaltung ihres Genossenschaftswesens.
7. Ungarischerseits werden alle Maßnahmen vermieden werden, die dem Zwecke einer zwangsweisen Assimilierung, insbesondere durch M a g y a -
und der Nordbukowina an Rußland, wie der Süd- dobrutscha an Bulgarien nun sich mit einem neuen Gebietsverlust einverstanden erklären mußte, so ist dabei zu bedenken, daß Rumänien am Ende des Weltkrieges trotz seiner Niederlage auf dem Schlachtfelde seine Grenzen weit über den rumänischen Dolksboden hinaus ausgedehnt hatte. Das künstlich aufgeblähte Großrumänien, das die Pariser Vorort- Diktate geschaffen hatten, konnte den Stürmen einer politischen Krisis wie sie die letzten Jahre mit der Revision des Unsinns von Versailles über die damaligen Sieger gebracht haben, nicht widerstehen.
Auch die in Bukarest seinerzeit angenommene englische Garantie hat Rumänien vor dieser Revision nicht schützen können. Die Neuordnung auch im Südosten des europäischen Kontinents erfolgt unter
anderen Vorzeichen. Die englische Garantie hat sich lediglich als schwere Belastung der rumänischen Außenpolitik ausgewirkt. Sie ist heute längst hin- fällig geworden, und an ihre Stelle tritt die von den Achsenmächten eingeleitete Befriedung des Donau- und Dalkanraumes, zu der der Wiener Schiedsspruch den Schlußstein setzt. Durch ihn dürfte das volksdeutsche Siedlungsgebiet Sieben, bürgens im wesentlichen bei Rumänien verbleiben, während etwa 100 000 Volksdeutsche zu Ungarn zurückkommen werden. Daß diese in ihren nationalen weltanschaulichen und kulturellen Belangen alle Sicherheiten erhalten, die sie erwarten dürfen, dafür bürgen die zwischen Deutschland und Ungarn getroffenen besonderen Abmachungen.
wollen, haben ihren Antrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren vom Tage dieser Vereinbarung an zu stellen. Bei der Umsiedlung können die Volksdeutschen ihr bewegliches Vermögen frei mit s i ch führen. Sie können ihr unbewegliches Vermögen vor ihrer Abwanderung liquidieren und den Erlös unter durch die betreffenden Notenbanken zu vereinbarenden Bedingungen ausfübren bzw. überweisen. Die Einzelheiten der Umsiedlung werden zwischen der Reichsregierung und der Königlichen Ungarischen Regierung alsbald festgesetzt werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird auch die Frage geregelt, unter welchen Bedingungen jenes unbewegliche Eigentum, dessen Liquidierung dem Eigentümer in der vorgesehenen Frist nicht gelingt, vom ungarischen Staat übernommen wird. Beide Regierungen werden sich dabei unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse von den Grundgedanken leiten lassen, die für die Reichsregierung und die Königlich Italienische Regierung bei der Regelung der Umsiedlung der Volksdeutschen in Südtirol maßgebend gewesen sind.
Kronrot in Bukarest.
Bukarest, Zl.Aug. (DNB. Funkspruch.) Der- Minister des königlichen Hauses teilt mit, daß in bei\ Nacht zum Samstag ein Kronrat unter dem Präsidium des Königs stattgefunden hat. Der rumänische Gesandte in Berlin erstattete Bericht über den Wiener Schiedsspruch. Anschließend teilte der Mint- sterpräsident die Garantie mit, die von Deutsch- land und Italien für die Integrität und Unverletzlichkeit des rumänischen Staatsgebietes gegeben wurde. Sämtliche Berater des königlichen Hauses, sowie alle Mitglieder der Regierung, auch die früheren Ministerpräsidenten M a n i ü und Dratianu roarefl zugegen.
Anläßlich der Besprechungen in Wien hat die Reichsregierung mit der ungarischen und der rumänischen Regierung Abmachungen getroffen: zum Schutze der deutschen Volksgruppe n in den genannten Ländern. Die Abmachungen haben folgenden Wortlaut:
In dem Wunsche, die Stellung der deutschen Volksgruppe in Rumänien entsprechend den freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Rumänien zu gestalten, haben die Reichsregierung und die Königlich Rumänische Regierung folgendes vereinbart: Die Königlich Rumänische Regierung übernimmt die Verpflichtung, die Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Rumänien den Angehörigen rumänischen Volkstumes in jeder Weife gleichzustellen und die Stellung der deutschen Volksgruppe im Sinne der Karlsburger Beschlüsse zur Erhaltung ihres Deutschrums weiter auszubauen.
Die Abmachung mit Ungarn.
In dem Wunsche, die Stellung der deutschen Volksgruppe in Ungarn entsprechend den beiderseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu gestalten, haben die Reichsregierung und die Königlich Ungarischen Regierung nachstehende Vereinbarung
Die Königlich Ungarische.Regierung gewährleistet den Angehörigen der deutschen Volksgruppe die Möglichkeit, ihr deutsches Volkstum un- eingeschränkt zu erhalten. Sie wird dafür Sorge tragen, daß den Angehörigen der deutschen Volksgruppe aus der Tatsache ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe und aus ihrem Bekenntnis zur nationalsozialistischen Weltanschauung in keiner Weise und auf keinen Gebieten Nachteil irgendwelcher Art erwachsen. Angehöriger der Volksgruppe ist, wer sich z um Deutschtum bekennt und von der Führung des Volksbundes der Deutschen tn Ungarn a l s Volksdeutscher anerkannt wird. Entsprechend diesen Grundsätzen wird insbesondere folgendes festgestellt:
1. Die Angehörigen der deutschen Volksgruppe haben unter Berücksichtigung der bezüglichen allge-
haft, aber mit gutem Recht die größte Szeklerstadt genannt hat.
In diesem Zusammenhang muh auch der 600 000 Volksdeutschen, der Siebenbürger Sachsen, gedacht werden, die immer eins der aufbaufreudigsten Elemente in diesem Lande gewesen sind. Siebenbürgen wurde im 12. und 13. Jahrhundert von Deutschen aus der Rhein- und Moselgegend besiedelt. Si< tarnen mit Pflug und Schwert, und zwar zum „Schutze der Krone" mit ausgesprochenen militärischen Pflichten. Sie hatten die besondere Aufgabe, die Karpathenpässe zu bewachen gegen die ständig einbrechenden Tatarenhorden. Es wurde ihnen der sogenannte „K ö n i g s b o d e n" vergeben, auf dem ste besondere Rechte und eine weitgehende Selbstverwaltung besaßen. Die deutschen Städte Hermannstadt, Kronstaat, Mediasch, Schähdurg und andere entstanden als Bollwerke der europäischen Kultur. Zwischen den Städten wurden die Kirchenburgen als kleine Festungen ausgebaut, so daß das ganze Land zu einer Bastion des Grenzlanddeutschtums wurde. Die Siebenbürger Sachsen haben das vorher mfr äußerst schwach besiedelte Land in einen ©arten verwandelt. Sie führten Ackerbau und Weinbau ein, und ihr Gewerbe spielte während des Mittelalters eine führende Rolle im ganzen Südosten.
Bis 1526 war Siebenbürgen ein Bestandteil des ungarischen Königreiches. Während der 300jährigen Türkenkriege hat sich das Deutschtum tapfer aehal- ten, wenn sich auch ein Rückgang seiner Zahl und seines Einflusses auf die Dauer nicht vermeiden ließ. Nach der Türkenherrschaft kam Siebenbürgen 1697 unter habsburgisches Zepter. Im Jahre 1848 wurde die Union mit Ungarn proklamiert. Im eigentlichen Siebenbürgen leben heute gut 250 000 Volksdeutsche, während im Banat mehr als 330 000 Deutsche wohnen. Das Bartat wurde erst im 18. Jahrhundert nach der Vertreibung der Türken von deutschen Bauern besiedelt und zu großer Blüte geführt. Mittelpunkt des Banats ist die Stadt Temeschburg, in der bereits Prinz Eugen wohnte und später General eldmarschall von Mackensen sein Hauptquartier auf chlug. Von 100 000 Einwohnern sind hier etwa 40 000 deutsch. Der hohe Anteil, den das Deutschtum an der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Siebenbürgens gehabt hat, ist für die Regierung des Großdeutschen Reiches sicherlich ein Grund mehr gewesen, ein entsAei- dendes Wort zur endgültigen Neuordnung des Südostraums zu sprechen.
Bevor sich Rumänien und Ungarn mit der Bitte um einen Schiedsspruch an die Achsenmächte gewandt hatten, ging der rumänische Vorschlag dahin, den Ungarn soviel Land zu überlassen, wie sie zur Umsiedlung der im jetzigen Siebenbürgen ansässigen ungarischen Volksgruppe benötigt hätten. Demgegenüber verlangten die Ungarn unter dem Gesichtspunkt der völligen Austilgung des Diktats von Trianon rund zwei Drittel des gesamten Gebietes, das ihnen 1919 verloren gegangen war, wobei besonders die obengenannten Szekler berücksichtigt werden sollten, deren Gebiet, wie schon gesagt, durch einen breiten Streifen rumänischen Volksbodens vom übrigen Magyarentum abgetrennt ist. Die nun durch den Wiener Schiedsspruch neugezogene Grenze zwischen Rumänien und Ungarn ist, wenn sie auch den Rumänen den Verlust eines Gebietes von 50 000 Quadratkilometer auferlegt, doch keineswegs eine einfache Wiederherstellung der Grenzen aus der Zeit vor dem Weltkrieg.
Wenn Rumänien nach der Abtretung Bessarabiens
kommt es an!
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Oe Auslastung der Wagen bis zum Ladegewicht und nach Möglichkeit fetzt tm innerdeutschen Verkehr bl» 1000 kg über die Tragfähigkeit. Raumersparnis durch geschickte» Stapeln der Güter, ganz besonder» durch sachgemäßes und überlegtes Verladen sperriger Güter.
IO« Zrachtbriefc und sonstige Begleitpapiere sorg« faltig ausfüllen zur Vermeidung von önläufcn.
6. Durch zweckmäßige Ladegeräte und yilfsmittel das Le- und Entladen erleichtern.
Jede planvolle Ersparnis an Wagenraum bedeutet eine Vermehrung des jur Verfügung stehenden Wagenbestandes. Und jeder einzelne Verfrachter hat dazu den Vorteil, daß bei besserer Wagenaus- Nutzung die Kracht nach niedrigeren Krachtsätzen berechnet wird. Deshalb lohnt es sich für jeden Verfrachter, den Wagenversand so zu regeln und einzuteilen, daß eine voll ausgelastete Wagenladung für jeden Bestimmungsort zusammenkommt. \
Schon vor Beginn der Verladung empfiehlt es sich, die Unterbringung der Güter im Wagen genau ju berechnen. Auskünfte über die Abmessungen der Güterwagen geben alle Güterabfertigungen. Zweckmäßig gewählte Verpackung, Ginbauten aus Latten und Brettern - das alles kann zur sicheren und raumsparenden Verladung beitragen. Besonders wenn es sich um sperrige Güter handelt, zeigt sich der Weister im Ausnutzen des bezahlten Laderaumes. Hier kommt es auf zweierlei an: Auf den bestmöglichen Einsatz der mechanischen und menschlichen Hilfskräfte und auf engste Zusammenarbeit mit den Güterabfertigungen. Das bedeutet eine wichtige Hilfe für die Deutsche Reichsbahn bei der Überwindung der Beförderungsschwierigkeiten.
1« Güterwagen schnellstens be- und entladen. Rückgabe der Wagen möglichst vor Ablauf dec Ladefcisten; vberschreitung der Ladefrist hat Ausfall wertvollen Laderaums zur ßolge.
T. Wagen rechtzeitig und nur für den tatsächlichen Ledarf bestellen. Angebotene Lrsatzwagcn verwenden, selbst wenn kleine Unbequemlichkeiten damit verbunden sind.
3. pünktliche An- u. Abfuhr derSüter. Mit dcx Le- und Entladung sogleich nachWagenbereitstellung beginnen.
4. Kür Güterwagen gibt cs jetzt keine Sonntagsruhe. Daher Güter, wenn möglich, auch Sonntag» verladen. Zür eingegangene Güter besteht die pflicht zur Entladung an Sonntagen.
5. Güterwagen beim Le- und Entlad^nicht beschädigen. Lademaße innehalten. Güter ordnungsmäßig und betriebssicher verladen.
Ä. Nicht mehr Güter zu gleicher Zeit beziehen, als rechtzeitig entladen werden können.
9. Entladung sogleich beim Eingang der versand- anzeige des Absender» oder bei der Voravisierung durch die Güterabfertigung vorbereiten. Zuhrwerke und Ladepersonol schon tm voraus für die Zeit der bevorstehenden Entladung freihalten.
Ver Güterverkehr, den die Veutsche Reichsbahn tm großdeutschen Saum zu bewältigen hat, ist gewaltig an- gestiegen. Vierjahresplan, Lüstungsbettiebe, Versor.
gung der Bevölkerung und
vor allen Dingen unsere Wehrmacht stellen größte Anforderungen an den Güterwagenpark. Alles kommt daher darauf an, jeden vorhan- denen Güterwagen bis gum letzten auszunutzen.


