Für die Redaktion verantwortlich i. B.: R. Dittmann,
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teibniz. W atfan §
Nr. 100
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Kamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der B r ü h l'scheu Unioers.-Buch» u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Erpeditton und Druckerei:
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Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.
— Elcktrizitätsindustrie. Wir haben schon vor einigen Wochen darauf aufmerksam gemacht, daß die Elettrizitätsinbustrie durch kolossale Ueberprodutlion zu leiden hat. Inzwischen hat sich die «Situation in keiner Weise gebessert. Vorläufig scheint man überhaupt auf diesem Gebiete an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt zu sein. Alan hat eine Zeitlang davon gesprochen, daß die Elektrizität sich auch bald der Schnellbahnen und des Fernverkehrs bemächtigen werde. Zn der jüngsten Versammlung des Vereins deutscher Ingenieure wurde hei-vorgehoben, daß alle in dieser Richtung gemachten Verbuche bis jetzt vollständig fehl- geschlagen find.
— Gelsenkirchener Bergwerks-Gesellschaft. Ter lieber* schuß der Gesellschan ist int März hinter demjenigen des Februar um Alk. 79109 zurückgeblieben. Atit dem vorjährigen März er- giebl sich ein Ausfall von Mk. 281374 und seit Jahresbeginn ein Rückgang um Mk. 1 057 618.
— Bochumer Bereiu für Bergbau uud Gußstahl-Fab» rikation. Der Verwaltungsrat teilt mit, ~bie Beschäftigung habe sich seit November ivejenllich gehoben. _ Tie Aufträge erreichen gegenwärtig etwa dieselbe öohe wie zu Ende des letztetr Geschäftsjahres. lieber die Zukunft laße sich schwer etwas sagen, da sie vor vielen Zufälligkeiten abhänge.
Wien, 28. Aprrl. Behufs Rückzahlung, beziv. Konvertirung der in StaatSschuldverschreibungen riingewandelten Aktien der Galizischen Karl t.'udwig-Bahn emittiert die Staatsverwaltung eine neue steuerfreie 4vrozentige S ta atseisenb ahn ° A nleihe im illominalbetrage von 4 320 000 Kronen, welche in auf den Inhaber laulendeit Schuldoerfchreidungen ä 400, 2000 und 10 000 Kronen ausgefertigl und halbjährlich ab 1. Januar 1902 postnumerando verzinst wird. Tie Nummern der Slaalsschuldoerschreibungen werden ab 1903 längstens bis 1989 vierteljährlich verlost und drei Monate nach der Ziehung al pari zurückbezahlt. Ten Besitzern der genannten Karl-Ludwig-Bahn-Aktien nmb das Recht eingeräumt, die Titres gegen die neuen 4proz. Staatsschuld-Verschreibungen umzulauschen. Die Emission erfolgt bei dem Postsparkassenamt, der Kreditanstalt, der Bodenkreditanstalt und dem Hause Rothschild.
Landwirtschaft.
n. Bon der mittleren Nidda, 28. April. Die bis zum letzten Samstag herrschende überaus milde Witterung hat die Vegetation ungemein rasch gefördert. Die jungen Aprikosen haben schon die Große von dicken Bohnen erreicht, Birnen unb Zwetschen haben zum größten Teil abgeblüt, die Aepfelblüten brechen eben auf. An den Epalierobsrbäumchen haben sich schon junge Triebe von über 10 Elm. Länge entwickelt. So weil waren wir in früheren Jahren erst Ende Mai. Auch im Felde sieht alles wunderschön auS. Nach einer allen Bauernregel soll sich am 1. Mai ein Rabe im Roggen verstecken tonnen. Tas war in diesem Jahre aber schon anfangs April möglich. Auch der Weizen steht sehr schön. Ein warmer Regen würde indessen der Winterfrucht doch noch zu statten kommen, denn in Lagen mit schwerem Boden hat sich bereits eine feste Kruste gebildet, die den so notwendigen Luftzutritt zu den Wurzeln hemmt. Ter Stand des Klees und Grases läßt nichts zu wünschen übrig. Die Frühjahrsbestellung ging dank der günstigen Witterungs- verhällmsse sehr rasch von slallen. Sämlliche Zuckerrübenäcker sind bestellt und die Kartoffeln fast alle gesteckt. Um so mehr aber ist zu wünschen, daß die kalte Witterung der letzten Tage nicht anhält.
ment mißliebig war und oftmals Schlägereien mit Kameraden anfing.
Restaurateur Kretschmann, der als Zeuge er- cheint, bekundet auf Befragen des Verhandlungsleiters, es tranken wohl in seinem Lokal einmal einige Ofsiziere Wein. Sie ließen inn auch mittrinken. Er könne aber weder sagen, wann das war, oder was dies für Ofsiziere waren.
Ter Verhandlungsleiter: Haben unmittelbar nach der Ermordung Krosigks Offiziere bei Ihnen Sekt getrunken und den Tod des Rittmeisters gefeiert? Zeuge: Tas ist vollständig unwahr. Verhandlungsleiter: Können Sie etwas ähnliches Bartel mitgeteilt haben? Zeuge: I bewahre! Verhandlungsleiter: Sie haben ja gestern in der „Preußisch-Littauischen Zeitung" eine Erklärung erlassen, in der Sie den ganzen Inhalt des Bartelschen Briefes als erfunden bezeichnen nnd erklären, daß Sie die Herren Offiziere Brandt und Weiß überhaupt nicht kennen. Zeuge: Jawohl, ich ließ dies in die Zeitung einrücken.
Ter Zeuge wird aufgefordert, diese seine Erklärungen vorzulesen. Auf Befragen des Vorsitzenden bemerkt Zeuge, daß er die Erklärungen beschwören könne.
Fleischermeister Mattern, der danach als Zeuge er- cheint, bekundet, im Herbst 1900 ritt Rittmeister v. Krosigk mit seiner Frau über den Magazinplatz. Tabei ging ein Offizier vorüber, der das Ehepaar grüßte. Ich weiß nicht, ob es ein Infanterie- oder Dragoneroffizier war. v. Krosigk hob plötzlich die Reitgerte und schlug seine Frau zweimal auf den Rücken. Ich kann nicht sagen, ob dies willkürlich war, oder ob der Rittmeister sein Pferd schlagen wollte. Ter Offizier blieb verwundert stehen und sagte vor sich hin: „Na, lange wird er nicht mehr schlagen."
Ter Verhandlungsleiter erklärt darauf die Beweisaufnahme für geschlossen. Tie weitere Verhandlung wird auf Mittwoch 9 Uhr vormittags vertagt. Morgen finden die Plaidohers des Vertreters der Anklage nnd der Verteidiger statt.
Gerichtssaal.
M. Gießen, 29. April. Strafkammer. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Tr. Güngerich, die Anklaaebehörde verkrüt Staatsanwalt Reuß. Der Vorarbeiter Johann Kohlbund und der Zementarbeiter Giovanni Silvestri sind angeklagt, in Bad-Narcheim anfangs Oktober v. I. bei Leiümg und Ausführung eines Baues — des städtischen Schulhauses in Bad-Nauheim — wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt gehandelt zu haben, daß hieraus für Andere Gefahr entstanden und — ideell konkurrierend mit diesem Vergehen — durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines Anderen verursacht zu haben, unter Außerachtlassung der Aufmerksamkeit, zu der sie durch ihren Beruf besonders verpflichtet waren. Ter Angeklagte Kohlhund ivar von seinem Tienslherrn mit der Leitung der Betonrerungsarbeiten in dem Neubau beauftragt worden. Nachdem das Betongewölbe im 3. Stockwerk fertig gestellt war und ca. 7 Tage gestanden hatte, befahl Kohlhund, die Ausschalung zu entfernen. Nachdem dies geschehen war, wurden auf das Gewölbe ca. 500 Kgr. Schlacken aus- geschichiet und zwar, ohne daß Kohlhund dagegen einschritt, aus einem kaufen. Tas Gewölbe, das' infolge der zu frühen Entfernung der Ausschälung sich nicht genügend erhärten konnte, war nicht im stände, die übermäßige Belastung zu tragen uni) stürzte ein. Im Durchschlagen brach auch das Gewölbe des 2. und 1. Stockmetts ein. Ein im letzteren beschäftigter Weißbinder wurde von dem Gerüst, auf dem erstand, herabgerissen, jedoch nur unbedeutend verletzt. Nach dem sachverständigen Gutachten ist die Ursache des Einsturzes die allzusrühe Wegnahme der Ausschälung in Verbindung mtt dem Aufhäufen der Schlacken auf einer Stelle. Beides hat der Angeklagte Kohlhund zu vertreten. Ter Angeklagte Silvestri soll die Schlacken an einer Stelle aufgeschichret haben, obwohl er dies für gesährlich gehalten habe. Tie Verhandlung ergab, daß Silvestri nur den kleineren Teil der schlacken an die Durchbruchs- slelle geschafft hatte, mühin für deren übermäßige Belastung nicht verantwortlich zu machen war. Er wurde von Sttafe und Kosten freiqesprochen, während gegen Kohlhund auf eine Geldstrafe von 30 Mk. coent. 6 Tage Gefängnis ettannt wurde. — Ter Schorn- steinfegcrmeister Heinrich Gaub V. von Homberg a. d. O. wird be- schnldlgl, zu Rieder-Ofleiden int Februar d. I. durch Fahrläjstgken den Brand eines fremden Wohngebäudes verursacht zu haben. Entgegen der Vorschttft des Regulativs vom 22. Februar 1875 unterließ er bet einet Schornsteinreinigung auf Wunsch der Haus- besitzerirr, den herabgefallenen Ruß aus dem Kamm zu entfernen. Der am Boden des Kamins lagernde Ruß geriet alsbald in Brand, der sich dem Hause muteilte. Es entstaub ein Brandicyadeu von ca. 300 Mark.' Ter Angeklagte erhält wegen fahrlässiger Brand-
tiftung eine Gelbstrafe von 30 Matt evcnt. 6 Tage Gefängnis. — Ter Tienstknecht Peter Cloos aus Frankenbach wirb des Dieb- tahls im wiederhollen Rückfall in fünf Fällen beschuldigt und — unter Einbeziehung einer früher erkannten vierjähttgen ZuchthauS- trafe — zu insgesamt fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. — Die Tienstmagd Auguste Becker von Gießen hat aus dem Zimmer eines anderen Dienstmädchens, daS sie mit einem falschen Schlüssel öffnete, ein Hemd im Werte von 1.80 Bit. entwendet und wird des halb zu einer zweiwöchentlichen Gefängnisstrafe verurteilt. — Die Angeklagten Fröber und Walter, gegen die bereits in der Freitag, itzung verhandelt worden war, wurden wegen des ihnen zur Last gelegten Embruchsdiebstahls zu je 6 Monaten Zuchthaus, beziv. unter Einbeziehung der vom Schwurgericht gegen sie verhängten Strafe von je 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus, zu einer Gesamt- Zuchthausstrafe von je 1 Jahr 9 Monaten verurteilt. — Das Urteil gegen die Angeklagten Amend und Genossen, gegen die am Dienstag, den 25. d. Mts., wegen Sittlichkeitsverbrechen verhandelt worden war, lautet: Gegen Amend auf 3 Monate Gefängnis, abzüglich 3 Wochen erlittener Untersuchungshaft; gegen Kuhl, Jödt, Weber, Krauskopf auf je zwei Monate Gefängnis, abzüglich drei Wochen Untersuchungshaft; gegen Kahn auf Freisprechung. Ter Angeklagte Kuhl, der, trotz Verwarnung eines Mitangeklagten in der vorigen Verhandlung, ieinen Hut vor dem Verlassen deä Sitzungssaales aufsetzte, wird mögen Ungebühr in eine Haftstrase von 24 Stunden genommen und zur Verbüßung sofort abgeführt.— Die Ehefrau Karöline Gorr I V. von Stammheim ist der fahrlässigen Brandstiftung beschuldigt. Sie hat Asche in einem Holzkasten auf den Boden des Hauses, in dem sie zur Miete wohnte, gestellt: durch Funken dieser glimmenden Asche geriet der Kasten, sowie Holzstücke, die auf dem Hausboden lagen, und teilweise auch das Sparrenwerk in Brand, der durch einen Zufall noch rechtzeitig entdeckt und gelöscht wurde. Tie Angeklagte mirb in eine Geldstrafe von 10 Mk. verurteilt. — Ter Schutzmann Heinrich Kraft von Darmstadt war von dem Schöffengericht Ulrichstein wegen Vergehens im Sinne des § 136 des St.-G.-B. — unbefugten Erbrechens eines amtlichen Siegels — zu einer zweitägigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hat gegen dies Urteil Berufung eingelegt mit dem Erfolg, daß er sreigesprochen wird, da sein guter Glaube außer Zweifel stehe. — In der Privatklagesache der Ebestau Elist Baumbach gegen ben Nachtwächter Johann Karl Bley, ucibc von Trais-Horloff, war der Privatbeklagte oom Schöffengericht Hungen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5 Mk. verurteilt worden. Die Privatklägerin hat Berufung eingelegt, da die Schwere der Beleidigung — durch den Ausdruck Hure — ihr zu niedrig sei. Das Berusungsoericht schließt sich dieser Sluffcffung an und erhöht die Geldstrafe aus lo M.
Tie Erklärung, welche der Vorsitzende, Oberstleutnant v. Rohden, zu Beginn der gestrigen Verhandlung in der Angelegenheit ihrer Verlesung des vorn Landwehrunter- ossizier Bartel aus Berlin herrührenden Briefes ab gab, hat folgenden Wortlaut: „In der Samstagsitzung hielt es Rechtsanwalt Horn als Vertreter des Angeklagten Hickel ür nötig, einen Brief d es Landwehrunterofsiziers Bartel aus Berlin vorzulesen, welcher unerhörte Anschuldigungen gegen Offiziere des hiesigen Tragonerregiments enthält. Ättts die Gründe dieses Antrages hier einzugehen, fehlt mir ede Berechtigung. Wenn daran anschließend der Vertreter >er Anklage vorschlug, die Sache ad acta zu legen, so kann >ies doch nur seinen Grund darin haben, daß derselbe den Inhalt des Briefes für unwesentlich zur Feststellung des Mörders hält. Und daran anschließend war Rechtsanwalt Horn so gütig, das Interesse des Offizierkorps des Tragonerregiments wahrzunehmen, indem *er daraus hinwies, daß die Mitglieder des Gerichtshofes die Ehre des Offizierstandes in erster Linie zu wahren hätten. Wenn nun auch eder Gebildete wohl keinen Zweifel darüber haben konnte, >aß dies auch ohne Anregung des Herrn Rechtsanwalts geschehen wäre, so kann ich, da die Sache nun einmal öffentlich verhandelt ist, auch hier öffentlich darauf Hinweisen, daß das Dragonerregiment Graf Wedel sogleich nach Bekanntwerden des unglaublichen Briefes die nötigen Schritte zur Aufklärung ganz energisch einleitete."
Zweites Blatt. 152. Jahrgang Mittwoch 30.2IbrtIlOO2
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Amts- und Anzeigeblatt für den Meis Gießen WM
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XIV.
Gumbinnen, 29. April.
Zu Beginn der heutigen Verhandlung beantragt der Vorsitzende Oberstleutnant v. Rohden, daß der Gerichtshof sofort Beschluß fasse über den vom Verteidiger Horn am Samstag mitgeteilten Brief des Landwehr-Unteroffiziers Barthel in Berlin, in dem das Offizierkorps des Dragoner-Regiments in unerhörtester Weise beschuldigt wird. Der Vertreter der Anklage ersucht, über den Bries zur Tagesordnung überzugehen. Die Verteidigung stellt den Beschluß dem Gerichtshof anheim.
Rechtsanwalt Horn fügt hinzu, es sei bekannt, daß das Ehe leb en des ermordeten Rittmeisters kein besonders glückliches gewesen sei. Metzgcrmeister M a t t e r n ui Gumbinnen habe ihm noch folgendes mitgeteilt: „Er, Mattern, sei im September oder Oktober 1900 über den Magazin-Platz gegangen, wo ein Dragoneroffizjer das vorübergehende Ehepaar v. Krosigk grüßte. Als dasselbe passiert war, schlug der Rittmeister seine Gemahlin dreimal mit einer Reitgerte übe*r den Rücken. Da äußerte der Offizier ganz laut, sodaß die Nahestehenden es hörten: „Du wirst Deine Frau auch nicht lange mehr schlagen!" Da nun die Vermutung aufgetaucht ist, der Mörder sei auch unter den Offizieren zu suchen, halte er, der Verteidiger, den Antrag des Vorsitzenden für eirheblich. Trotzdem der Vertreter der Anklage und der zweite Vertewiger Burchardt die Sache für unerheblich erachten, und die Sache abzulehnen bitten, beschloß der Gerichtshof, den Metzgermeister Mattern, den Restaurateur Kretschmann und die Offiziere Weiß und Brandt als Zeugen zu laden.
Als erster Zeuge wird heute der Sergeant Schied at vernommen, der bekundet, daß Hickel etwa 10 Minuten vor dem Morde mit ihm zusammen im Stall war. Beide seien sofort nach der Reitbahn gelaufen, als sie von dem Mord hörten. Sergeant Scyiedat bekundet weiter, daß er und Hickel erst durch das Guckloch sahen, und als sie den Rittmeister auf der Strohpuppe liegend bemerkten, in die Reitbahn eingetreten seien. Erst der Zeuge gab Oberleutnant Hoffmann ein Taschenmesser, um dem Ermordeten Rockkragen und so weiter aufzuschneiden. Diese Angabe veranlaßt den Verteidiger Horu je st stellen zu lassen, daß sonach Hickel nicht an der Baudenthür gestanden haben könnte.
Vizewachtmeifter Bun kus sagt aus, daß er mit Hickel etwa 5 Minuten zusammen war, als er die Ermordung erfuhr.
Mährend Zeuge W a d z i ck Hickel nicht im Stall bemerkt hat, bekundet Dragoner S a t u r s e e, daß er Hickel durch oen hinteren AB-Stall nach dem erleuchteten Stall gehen sah. Hickel wunderte sich noch, daß die Lampen nicht brannten.
Mehrere Dragoner bekunden, daß sie Hickel hätten sehen müssen, wenn er im Stall gewesen wäre und sich mit Domming 10 Minuten unterhalten hätte. Sie hätten ihn aber nicht bemerkt. Andere Zeugen sagen aus, daß Hickel, als er in die Reitbahn kam, ein freudiges Gesicht gemacht habe.
Der Verteidiger B u r ch a r d l macht darauf aufmerksam, daß der Dragoner Mach, als er das vorigemal vereidigt wurde, die Möglichkeit zugab, daß er Hickel im Stalle gehen und auch mit Domming sprechen gehört habe. Der Verhandlungsführer bemerkt, daß Mach diese Möglichkeit auch heute zugegeben habe.
Sodann wird der frühere Unteroffizier Domming hereingerusen. Er hält seine Aussage aufrecht. Die Verteidiger ersuchen, Domming zu vereidigen, da seine Aussagen weder unwesentlich, noch unglaubwür- d i g seien und ein gesetzlicher Grund nicht vorliege, das nicht zu thun. Wenn Domming betreffs der Zeit anfänglich andere Angaben gemacht habe, so sei dies erklärlich dadurch, daß er zunächst nicht die Tragwette der Angaben erkannte. Generalleutnant o. Mten habe, als er diesmal vernommen wurde, seine früheren Angaben auch geändert, da könne ein Gleiches bei Tomming rücksichtlich des Bildungsgrades nicht auffallen. Die vernommenen Dragoner konnten das Gespräch zwischen zwei Unteroffizieren sehr wohl überhören, da sie mtt dem Tränken und Putzen der Pferde beschäftigt waren, und die Pferde viel Geräusch verursachten. Auch seien diese Zeugen erst vier Wochen später vernommen worden, sodaß sie kaum noch Bestimmtes bekunden können.
Inzwischen wird der aus Bismarck in Westfalen ein- getrofsene Straßenbahnschaffner Loos vernommen, welcher bei der vierten Sckjwadron in Stallupönen diente, als Krosigk die Wagenpolster zerschnitten wurde. Zeuge bekundet, daß er der That vollständig sernstehe und den Thäter überhaupt nicht kenne. Es erfolgt die Vereidigung dieses und mehrerer anderer Zeugen, auch Tommings.
Danach wird Leutnant Brandt vom hcesigen Dragoner-Regiment vernommen. Er bekundet, daß er ben Namen des Lokales Kretschmann durch die Zeitung zum ersten Male erfahren und es niemals betreten habe. Er stand zur Zeit des Mordes in Stallupönen und fei nicht in Gumbinnen gewesen. . , ,
Leutnant Weiß sagt ebenfalls, daß er niemals bei Kretschmann war. Zur Zeit des Mordes war er in Berlin. Oberstleutnant Winterfeld befragte Die Olsiziere des Tragoner-Regiments. Sie bekundeten, keinerlei jemals in diesem Lokal gewesen. Zeuge bezeichnet den In halt des Bartelschen Briefes als von Abis Z unwahr; Bartel habe einen sehr schlechten Ruf.
Auch der Angeklagte Hickel bezeichnet den Bartel als unverträglichen Menschen, der im ganzen Regi-


