Ausgabe 
28.8.1902 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 201

Crf^etttf tSgltch außer Sonntags.

Dem Gießener 'Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kelfischen Landwirt die Siebener Zamilien- blätler viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch» u.Stein- druckerei (Pietsch Erbens Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulstraße 7.

Adresie für Depeschen: Anzeiger Gießen.

FernsprechanschlußNr.51.

Erstes Matt. 152. Jahrgang Donnerstag 28. August LS«2

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger v **

Amts- Md Anzeigeblatt für den ttreiz Gießen

Ye-«g»pret»r monatlich7bPs.,viertel sährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Ps.; durch diePost Mk. 2. viertel- fährt. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormillags 10 Uhr« 3eilenpret5; IokalI2Ps^ auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den polu. u. allgem, Teil: P. W.ltko;, Stadt und l'anb* und .Gerichlssaal* Eurl Plato: für den An­zeigenteil: Hans Beck.

KeKanntmachMg.

6etr.: Schweinerotlauf in Allertshausen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem Heinrich Müller zu Allertshausen am 24. d. M.

Schwein an Rotlaufseuche gefallen ist.

Gehöftsperre ist angeordnet.

Gießen, den 27. Aug. 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen-

I. V.: Dr. Heinrichs.

Kekanntmachung.

Unter den Schweinen des Gutsbesitzers Ruth zu Goß­felden ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.

Gehöftsperre ist angeordnet.

Marburg, den 23. August 1902.

Der Königliche Landrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Nebenbahn ButzbachLich.

Nachdem sich unter der FirmaButzbachLicher Eisenbahn-Aktiengesellschaft" eine Aktiengesellschaft gebildet hat, welche den Bau und Betrieb der vollspurigen Neben­eisenbahn von Butzbach nach Lich nach Maßgabe der ihr ver­liehenen Konzession übernehmen wird, sinden die in § 6 der Verordnung vom 13. Juni 1885 (den Bau und Betrieb von Nebenbahnen betr.) vorgeschriebenen Verhandlungen an folgenden Tagen und in den nachstehend verzeichneten Orten statt:

am 15. September l. I.

in Ober-Hörgern nachmittags V/e Uhr auf Großh. Bürger­meisterei,

in Eberstadt nachmittags 2>/2 Uhr desgleichen,

am 16. September l. I.

in Muschenheim vormittags 8 Uhr auf Großh. Bürger­meisterei,

in Hof-Güll vormittags 9i/3 Uhr,

, Arnsburg v ioy3

, Kolnhausen lll/2

,, Lich 12 , auf Großh. Bürgermeisterei.

In obigen Terminen können von den Gemeinden sowohl, wie auch von den sonst Beteiligten Ansprüche wegen Ver­legung und Aenderung öffentlicher Wege, Ab- und Zufahrten auf Grundstücke, Einfriedigungen, Wasserläufe und Vorflut- verhältnisse u.s.w. sowie die Herstellung von Schutz­vorrichtungen zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehenden Gefahren und Nachteile oorgebracht werden.

Es empftehlt sich, hierbei etwaige Ansprüche vor dem Termin der zuständigen Großh. Bürgermeisterei zu Protokoll zu geben.

Die Pläne über die Bahnanlage liegen bei den zu­ständigen Bürgermeistereien vom 1.10. September L I. zur Einsicht der Beteiligten offen.

Gießen, den 19. August 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen-

I. V.: Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemariung Garbenteich.

Dienstag den 16. September 1902 findet die Lieberweisung der neuen Grundstücke und die Versteigerung der Massegrundstücke vom II. (letzten) Felde an Ort und Stelle statt.

Zusammenkunft vormittags 9 Uhr im Gemeindehaus zu Garbenteich, woselbst auch die Versteigerungsbedingungen be­kannt gegeben werden.

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationsarbeiten können auf den überwiesenen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Eigentumsveränderungen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen und Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Aus­führung dieser Arbeiten notwendig werden, müffen die neuen Eigentümer dulden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bezw. zugeschrieben.

Friedberg, den 22. August 1902.

Der Großh. Bereinigungskommissär:

I. V.: Schnittspahn, Regierungsassessor.

Gießen, den 26. August 1902. Betr.: Den direkten Verkehr des Kaiserlichen Statistischen Amts mit diesseitigen Behörden und Dienststellen.

Das Großherzsgliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien und Krankenkasten-

Borstände des Kreises.

Der Herr Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat bei Großh. Ministerium des Innern darum nachgesucht, daß das Kaiserliche Statistische Amt, Abteilung für ArbeitMstatistik, zur Beschaffung solcher statistischer Daten, aus denen Rück­schlüsse auf die Lage des Arbeitsmarktes gezogen werden können, sowohl unmittelbar wie durch Vermittelung der Ortsbehörden mit den kommunalen Arbeitsnach­weisen, den Krankenkassen und den Gewerbege­richten in direktes Benehmen treten dürfe.

Nachdem diesem Ersuchen seitens des Gr. Ministeriums I

entsprochen worden ist, empfehlen wir Ihnen, den an Sie ergehenden Anfragen des Statistischen Amtes nach Möglichkeit zu entsprechen.

I. V.: Dr. Heinrichs.

Gießen, den 26. August 1902.

Betr.: Die Benachrichtigung der öffentlichen Kaffen von der Terminsbestimmung im Zwangsversteigerungs­verfahren.

Das Großherzugliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und die Herren Gemeindceinrrehmcr des Kreises.

Von dem nachstehenden Ausschreiben des Großh. Ministeriums der Justiz an die Großh. Amtsgerichte vom 23. Juli d. I. zu Nr. I. M. 12 756 (Ministerial-Amtsblatt Nr. 25) geben wir Ihnen unter dem Anfügen Kenntnis, daß diese Anordnung nur für diejenigen Gemarkungen Geltung hat, in welchen das Grundbuch als angelegt anzusehen ist.

Die Herren Gemeindeeinnehmer weisen wir darauf hin, daß von ihnen auf Grund der Mitteilung des Vollstreckungs­gerichts anzumelden sind:

a. die dem Grundsteuerkapital zur Last fallenden Beiträge zu Kriegslasten, Provinzial-, Kreis-, Gemeinde- und Kirchspiels-Umlagen,

b. die Beiträge zur Brandversicherungsanstalt des Groß­herzogtums,

sowie daß bei der Anmeldung im Hinblick auf die Nummern 3 und 7 des Paragraphen 10 des Zwangsversteigerungsgesetzes (Reichsgesetzblatt von 1898 S. 713) die aus den letzten zwei Jahren rückständigen Beträge der Steuern rc. und die älteren derartigen Rückstände auseinander zu halten sind.

I. V.: Dr. Heinrichs.

Darmstadt, am 23. Juli 1902. Betr.: Wie oben.

Das Großh. Ministerium der Justiz

an die Großh. Amtsgerichte.

Nach dem § 45 des Reichsgesetzes über die Zwangs­versteigerung und die Zwangsoerwaltung ist ein aus dem Grundbuch nicht ersichtliches Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nur in soweit zu berücksichtigen, als es rechtzeitig (§ 37 Nr. 4 Z. V. G.) angemeldet und, falls der Gläubiger widerspricht, glaubhaft gemacht wird. Diese Vor­schrift bezieht sich auch auf den Anspruch auf die Entrichtung der laufenden und der rückständigen Beträge der öffentlichen Lasten des Grundstücks (§ 10 Nr. 3 Z. V. G., Art. 1, 2, A. G. z. Z. V. G.)

Um zu verhüten, daß durch ein Uebersehen der öffent­lichen Bekanntmachung der Terminsbestimmung (§§ 39, 40 Z. V. G. Art. 4 A. G. z. Z. V. G.) der Staat und die Kommunalverbände auf Grund der vorbezeichneten Be­stimmungen ihres Vorrangs verlustig gehen (§ 37 Nr. 4 Z. B. G.) und dadurch Gefahr laufen, einen Ausfall zu er­leiden, ordnen wir an:

1. Das Vollstreckungsgericht hat die Terminsbestimmung (§ 37 Z. V. G) denjenigen Kassestellen (Bezirkskassen, Ge- meindeeinnehmereien) mitzuteilen, die in Ansehung des zu versteigernden Grundstücks für die Erhebung von Steuern, Beiträgen und Renten der in dem Artikel 1 Nr. 1, 2 und in dem Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes, betr. die Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung rc., vom 23. Juli 1899 bezeichneten Art zuständig sind.

2. Die Mittellung hat nicht, wie in den Fällen des § 41 Abs. 1 Z. V. G., durch Zustellung von Amtswegen (vergl. auch § 9 Nr. 2 und § 3 Z. V. G.), sondern je nach der Lage des Falles mittelst Zustellung durch den Gerichtsdiener oder m der Weise zu erfolgen, daß die Terminsbestimmung den Kassestellen mittelst einfachen Briefes durch die Post über­sendet wird.

Dittmar.

Schwarz.

Bekanntmachung.

Betr.: Vorträge über Obstbau.

Der Obstbautechniker des Oberhessischen Obstbauvereins, Herr H. Wießner aus Friedberg, beabsichtigt, die nach­benannten Orte des Kreises Gießen zu besuchen, um Vor­

träge über Obstbau zu halten und an Obstbäumen praktische Unterweisungen zu erteilen.

Die Vorträge beginnen an Wochentagen abends 8 Uhr, an Sonntagen nachmittags 3 Uhr, die praktischen Unter­weisungen am folgenden Tage vormittags 8 Uhr, nur Sams­

tags nachmittags 5 Uhr.

Sonntag den 31. August in Watzenborn-Steinberg, Verlosung.

Montag den 1.

Dienstag , 2.

Mittwoch , 3.

Donnerstag 4.

Freitag 5.

Samstag 6.

Sonntag , 7.

September in Wieseck.

, Daubringen.

Trais a. d. Lda.,

, , Londorf.

, Queckborn.

, Saasen.

w w Hattenrod,

Verlosung.

Am Sonntag dem 31. August findet in Watzenborn- Steinberg eine Gratis-Verlosung von Obstbäumen an er­

schienene Mitglieder, auch solche von Hausen, Leihgestern und Grüningen statt, desgl. am Sonntag dem 7. September in Hattenrod, einschließlich Harbach und Lindenstruth.

Den Herren Bürgermeistern und Obmännern gehen noch besondere Mitteilungen zu.

Zahlreiche Beteiligung ist erwünscht.

Gießen, den 28. August 1902.

Der Vorsitzende

des Vereinsbezirks Gießen des Oberhess. Obstbauvereins. Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

Die Sandgasse zwischen Löbers Hoz und Marttstraße wird wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten von heute an bis auf weiteres für den Fuhrwerksoerkehr gesperrt.

Gießen, den 28. August 1902.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Roth.

DaUtische Tagesschau.

Das Verhältnis der Burengenerale zu Krüger und der Soudergesandtschaft.

Daily Mail" schließt em längeres Telegramm aus dem Haag über Krügers und Leyds' Rücktritt mit folgenden Bemerkungen:Botha, Dewet und Delarey wollev kein Buren-Bureau oder -Kanzlei in Europa mehr an­erkennen. Die Propaganda der Buren wird, soweit Botha, Dewet und Delarey in Betracht kommen, künftig ausschließ­lich in Südafrika betrieben werden, doch können vielleicht Reitz, Steijn und vielleicht auch Fischer es der Mühe wert halten, noch verschiedene Jahre in Europa den Topf im Sieden zu erhalten. Der Kampf der Zukunft wird aber auf verfassungsmäßigem Wege in ganz Südafrika geführt werden. Die holländischen Afrikander werden die Home-Ruler zum Vorbild nehmen und eine nie ruhende Agitation betreiben, welche alle Festigkeit und Voraussicht, deren die englischen Staatsmänner fähig sind, beanspruchen wird. Der erste Schachzug wird gemacht werden, wenn die Burengenerale in der nächsten Woche nach England zurückkehren. Gewisse Vor­schläge werden als unverrückbare Bedingungen der englischen Regierung unterbreitet werden, unter welchen allein die Mit« Wirkung der Buren in den neuen Regierungsausschüssen er­wartet werden kann. Werden diese Bedingungen nicht zu- geslanden, so wird dies als Vorwand dafür dienen, daß man sich grollend fernhält von der Pazisizirung des Landes und der Beseitigung des Rassen-Gegensatzes."

DieKorrespondenz Nederland" ist ermächtigt zur Ver­breitung der folgenden Erklärung:

Tie Generale Botha, Tewet und Delarev wünschen, fest- Auftellen, daß ihnen in englischen Blättern wiederholt angeblich von Kerrespondenten im Haag, in Brüssel und anderswo auf dem Fest lande herstammende Berichte ausgefallen sind, die den Zweck haben, das gegenseitige gute Einvernehmen und die Einlgkei zwischen den Generalen und dem Praßdenten Krüger, der Sonder- Gesandtschast oder Dr. Leyds durch völlig unbegründete Mü­leilungen über Meinungsverschiedenheiten, die in ihren ver- schiedentlichen Konferenzen zu Tage getreten, zu stören und als gestört hinzustellen. Tie Generale wünschen demgegenüber nach­drücklichst zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, daß zwischen ihnen und den genannten Persönlichkeiten die vollkommenste Har­monie herrscht und stets geherrscht hat. Jede gegenteilige Be­hauptung oder Unterstellung ist von (Ärund aus wahrheitswidrig und hat nur böswillige oder schlecht unterrichtete und leichtgläubige Leute zu Urhebern.

Haag, 26. August 1902.

gez. Brebner, Sekretär der Surengenerale.

Präsident Krüger hat übrigens im Laufe dieses Jahres seine Lebenserinnerungen zwei hohen Staatsbeamten, die sein besonderes Vertrauen gemeßen, diktiert. Zur Heraus­gabe dieses Manuskriptes wurde der Redakteur desBuren- freundes", A. Schowalter, der die Interessen der Buren seit Langem litterarisch vertritt, nach Utrecht berufen. Um das Verlagsrecht haben sich 27 der größten Verleger der ganzen Welt beworben und, um das hochinteressante Werk zu er­halten, enorme Summen angeboten. Zumal wurden von amerikanischer Seite große Anstrengungen gemacht, in den Besitz des Manuskripts zu kommen. Wir können jetzt melden, daß ein Verlag in München das Verlagsrecht für alle Länder angekauft hat und das Werk im November dieses Jahres gleichzeitig in allen Kultursprachen erscheinen zu lassen gedenkt.

Schuckert.

Nürnberg, 27. August.

In der heutigen Generaloersammlung der Schuttert Elektrizitäts-Aktiengesellschaft sind 13 436 Aktien angemeldet. Nach! Eintritt in die Tagesordnung gab die Direktion Ergänzungen zu dem Geschäftsbericht, woraus hervorgeht, daß die diesjährigen Verluste durch die To cht er u n 1 ern eh m u n a en in Rußland, England und Frankreich, die Wasserkraftunterneh- mungen an den Hykkelorad-Fällen in Hawslund und Bergamo, durch die Unternehmungen in Lonza und Jaice, durch die Zentralen in eigener Ver­waltung und durch die Kontinentale Gesellt chaft für elettrischo Unternehmungen veranlaßt wurden Begründet wurden die Verluste mit dem allgemeinen Rück­gang der Industrie.

3u Punkt 1 der Tagesordnung: Geschäftsbericht, schck-