Samstag 28. Juni 1903
Viertes Blatt.
152. Jahrgang
Ungleich größer ist die symptomatische — Vor allem aber leben wir nicht
Etablissement allerersten Ranges.
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k.
Darmstadt, im Juni 1802.
Bank für Handel und Industrie
Hedderich.
Parcns.
Conrad Dietz
Hof-Möbelfabrik und Kunstsohreinerei von Ludwig Alter in Darmstadt.
Grossh. Hessischer und Kaiserlich Russischer Hoflieferant Permanente Ausstellung von 120 Zimmer-Einrichtungen Auf Wunsch kostenlose Unterbreitung meiner Haupt-Kollektion.
$ h Der charakterische Unterschied zwischen dem Röntge, welcher öen Junkern gegenüber seine Autorität wie einen rocher de brot.ce stabilisierte, und seinem großen Sohne einerseits und dem Absolutismus des roi soleil und semer Nachfolger andererseits war bekanntlich der, daß jene Preußenkönige sich allem von der Staats- raison und der salue publica leiten ließen und persönlichen Neigungen, Liebhabereien und Jmpresswnen kernen Einfluß auf ihr
Politische Tagesschau.
„Das persönliche Regiment."
Freiherr v. Zedlitz, der bekanntlich seines Amtes als Seehandlungs-Präsident verlustig gegangen ist, arbeitet seitdem offen für die journalistische Fronde und findet eine besondere Freude in möglichst greller Portraitirun^ der Person Wilhelms IL In den »Hamb. Nachr.^ veröffentlicht dieser
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Nr. 149
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Lamllien- blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Un wers.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schnlstratze 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr. 51.
Hochfeine, stilvolle
Einrichtungen |
Mit Bezug auf die obige Ankündigung bringe ich meiner werten Kundschaft zur Kenntnis, dass mit dem 1. Juli 1. J. mein Geschäft an die
Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Bank)
übergeht, welche dasselbe in unveränderter Weise unter meiner persönlichen Mitteilung weiterführen wird. Laufende Rechnungen und sämtliche schwebenden Geschäfte werden an dem gleichen Termin auf die Bank für Handel und Industrie, Depositenkasse Giessen, ubergeleitet. 4679
Hochachtungsvoll
Korps, das sich auf Aktien seiner zeitigen oder früheren Mitglieder ein Haus für eine Vereinigung ausbaue, in diesem auch solche Aktionäre dulden müsse, die unsreiwillrg aus dem Korps ausgeschieden seien; die Form der Aktien^ gesellschast brauche nicht gewählt zu werden.
Bezugspreis: monatlich 75Pf., viertel^ jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk.2.—viertel- jährl. ausfchl. Bestellg. Annabme von Anzeige« für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf, auswärts 20 Pfg.
Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für „Stadt und lianir und „Gerichtssaal"; Curt Plato; für den Anzeigenteil: Hans Beck.
abgeändert haben.
Ferner bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, dass wir das Bankgeschäft des Herrn Conrad Dietz in Giessen mit Wirkung vom 1. Juli a. c. übernommen haben und von dem genannten Tage ab unsere Niederlassung in Giessen von Wiesenstrasse No. 2 in das seither von Herrn Dietz innegehabte Haus
Regiment gestatteten. Sie waren als Regenten die Verkörperung des Kantschen Imperativs der Pflicht, und darauf beruht zum großen Test ihre Größe und ihr Verdienst um Preußen und Deutschland. In den Rahmen ihrer strengen Auffasstmg ihres Herrscherberufs paßt der Krefelder Vorgang doch nicht ganz hinein. Das ist an sich nicht eben erfreulich, aber außerdem politisch so unerwünscht als möglich. Denn es führt der ohnehin schon weitverbreiteten Ansicht neue Nahrung zu. daß Liebh ab ereren, Stimmungen und s o n ft i g e M o m e n t e subjektiver Art sich jetzt sehr viel stärker geltend machen, als dies fachlich gerechtfertigt ist. Wie stark gerade Aus- faffunaen dieser Art dazu beigetragen haben, den Kanalstreit zu verschärfen und die Verständigung zu erschweren, ist noch in frischer Erinnerung. Auch vom Standpunkt der monarchischen Autorität ist es natürlich zu beklagen, wenn der Befürchtung, daß Liebhabereien und Tagescind rücken ein größerer Einfluß eingeräumt wird, als gut ist, neue Nahrmng zugesührt und weitere Verbreitung gegeben wird, genau so, wie es derselben keineswegs förderlich sein wird, wenn demnächst der Reichstag seine Zustimmung zu der Verlegung eines Husaren-Regimenls an den Hauptsitz unserer Sammet- und Seidenindustrie versagt und so die den Krefelder Ehrenjungfrauen gegebene Zusage unerfüllt bleibt. Die Zusage selbst ist natürlich nichts als das Produkt einer durchaus harmlosen Augeublicksstimmung, und muß an sich unter diesem Gesichtspunkte beurteilt werden. Tas, was berechtigtes Aufsehen erregt, ist der schwer abzuweisende Eindruck, den man aus dem Vorgang betreffs gewisser Grundanschauungen Kaiser Wilhelms II. erhält.
Ausschluß aus der Aktiengesellschaft.
Der Ausschluß aus einer Aktiengesellschaft ist nicht zulässig wegen der persönlichen Qualisiiation und der persönlichen Leistung des Aktionärs. So hat das Reichsgericht entschieden gegenüber der Deutschen Tageszeitung. Hier war ein Mitglied der Aktiengesellschaft „Deutsche Tages- §tg." durch Beschluß der Hauptversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ,weil er aus dem Bunde der Landwirte ausgetreten und in den Satzungen der Aktiengesellschaft bestimmt war, daß nur Mitglieder des Bundes der Landwirte Aktien zeichnen konnten. Das Reichsgericht hat dieseu Ausschließungsbeschluß für nichtig erklärt und dabei ausgeführt, daß die Bestimmung der Satzungen, die der Hauptversammlung das Recht der Ausschließung eines Aktionärs für den Fall gebe, daß er aufhöre, Mitglied der Bundes der Landwirte zu sein, nicht rechtsverbindlich fei . Das Wesen der Aktiengesellschaft bestehe nämlich in der Bereinigung von Vermögen oder vermögensrechllichen Leistungen zu den Zwecken der Gesellschaft. Der Zweck der Gesellschaft könne ein eigennütziger der Aktionäre oder gemeinnützig fein, aber immer nur ein Zweck, der durch Vermögen oder vermögensrechit- liche Leistungen erreicht werden könne, denn nach dem Begriff der Aktiengesellschaft erschöpfe sich die Verpflichtung des Aktionärs in vermögensrechtlichen Leistungen. Die Person des Aktionärs, seine persönliche Leistung, feine persönliche Qualifikation träten ganz zurück; nicht die Person zähle, sondern die Aktie, die vermögensrechtliche Beteiligung. Es verschlage dabei auch nichts, daß ein Aktionär den Vorstand lebensgefährlich bedrohen, die Verhandlungen in den Hauptversammlungen schikanös stören, der Gesellschaft Wettbewerb machen, ihre Interessen gefährden könne, ohne daß die Aktiengesellschaft ihn los werden könne. Wer die Form der Aktiengesellschaft wähle, habe auch die rechtlichen Folgen der gewählten Form zu übernehmen. Es verschlage deshalb nichts, wenn ein studentisches
verlegen werden.
Mit der Leitung dieser Niederlassung haben wir neben den seitherigen Vorstehern, Herren Arnold Freiherrn von Jungenfeld und Gustav Müller, Herrn Conrad Dietz derart betraut, dass je zwei der genannten Herren die Firma gemeinschaftlich zu zeichnen berechtigt sind.
freikonseroative Abgeordnete Betrachtungen über „das persönliche Regiment*; denen folgende Stellen entnommen feien:
„Die Krefelder Husarengeschichte wird an sich wohl deine praktischen Folgen haben, sondern im Sande verlaufen. Wenn nicht die Stadverwaltung selbst schon so verständig ist, den Plan an den dieserhalb an die Stadt zu stellenden Anforderungen scheitern zu lassen, so wird die Sache zwar dem K r t e g § m t n i ft e r einige alsdann nicht unverdient unangenehme Stunden bereiten, aber mit der Ablehnung der bezüglichen Forderung im Reichstage endigen. Eigentlich müßte schon das Reichs-Schatzamt ein entschiedenes Veto einlegen, allein das ist bei der Sch wäche der Posiition dieser Zentralstelle selbst bei so schlechter Finanzlage nicht zu erwarten, ebensowenig eine Absetzung im Bundesrate. Ungleich größer ist die symptomatische Bedeutung des Vorganges. — Vor allem aber leben wir nicht mehr im absoluten Staate und das persönliche Regiment des Herrschers ist nicht nur durch die verfassungsmäßigen Rechte der Volksvertretung beschränkt, sondern auch an die Mitwirkung selbstständig verantwortlicher Minister gebunden. Es ist ein planmäßiges Bestreben unverkennbar, jene Schranke des persönlichen Regiments zu beseitigen. Kaiser Wilhem IL sieht in seinen verantwortlichen Räten im Reiche und in Preußen anscheinend allein ausführende Organe seines Willens. Das Wort vorn „Handlanger" spiegelt wohl durchaus richtig seine Auffassung von der Stellung des Monarchen zu seinen Ministern wieder. Wie sehr dies tn den zunächst beteiligten Kreisen empfunden wird, geht aus emer Aeußerung hervor, welche ein unlängst verstorbener hoher Staatsbeamter ge- laqentlid) einer der parlamentarischen Abende dieses Jahres gelhan hat. Er meinte, daß Herrn von Miquels Rücktritt nicht sowohl wegen der Kanalfrage, sondern deshalb herbeigeführt worden sei, weil er versucht habe, im Sinne seiner politischen DeraMwortlichkeit die Entscheidungendes K a i s e r s z u beeinflussen. Die Richtigkeit der Version kann dahingestellt bleiben, sie ist aber jedenfalls Tür die Stimmung in obersten Streifen der Beamtenschaft bezeichnend. Unter dem hier in Rede stehenden Gesichtspunkte gewinnt auchid ic zunehmende Militarisierung des preußischen Staats m int ft ertum§ eine besondere, aber keineswegs unbedenkliche Bedeutung. Früher repräsentierte allein der Kriegsminister das militärische Element im Staatsministerium. Seit der Staatssekretär im Reichs-Marineamt Mitglied des Staatsministeriums und das Landwirtschasts- und Arbeltsministerium mit Generalen außer Dienst besetzt sind, gehören dem Staatsministerium nack- gerade vier Manner an, welche erzogen und gewohnt sind, Willensäußerungen des obersten Kriegsherrn gegenüber mit den Sporen zusammenzus chlagen und zu sagen: „Zu befehlen, Euer Majestät!" Die letzte Ministerernennung, bei der es sich um ein Reffort von der allergrößten Bedeutung handelt, verdient daher auch unter diesem Gesichtspunkte besondere Beachtung. In einem wesentlichen Punkte aber unterscheidet sich der Krefelder Vorgang und nicht zu seinem Vorteil von der preußischen Königsherrltchkett des achtzehnten
Der Internationale Kongreß für Arbeitern erfichermrg
in Düsseldorf brachte u. a. auch ein Referat des Geh. Regierungsrats Prof. Konrad Hartmann über: „Die Entwickelung der Unfallverhütungstech nik in Deutschland". Der Redner empfahl den Weg des Preisausschreibens. Eine bedeutende Förderung hat nach feinen Ausführungen die Unfallverhütungstechnil durch eingehende Untersuchungen erfahren, die von staatlichen und privaten Kommissionen, sowie von einzelnen Sachverständigen zur Feststellung besonderer Gefahrenverhältnisse ausgeführt worden sind. Von großem Wert für die Entwickelung der Unfallverhütungstechnik sei auch die Wirksamkeit der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichts-Beamten. Interessant war der Vorschlag des Ingenieurs Villa n i - Mailano, der zur Unfallverhütung färb ige Gefahrmarken empfahl. Alle gefährlichen Stellen an Maschinen re. sollen mit einer bestimmten, allen Arbeitern als Gefahr kennzeichnenden Farbe deutlich sichtbar markiert werden; der Vorschlag ist gewiß beherzigenswert. Bekanntlich arbeitet auch die Eisenbahn und der Seyifsahrts- betrieb mit farbigen Signalen.
Ueber australische Arbeiterfürsorge sprach Mr. Cok-- burn, der die vortrefflichen Arbeiterversicherungs-Gesetze in Deutschland lobte und dann die australische Gesetzgebung schilderte. In Australien haben drei Staaten Jnvaliditäts- und Altersversicherung, nämlich Neu-Seeland, Neu-Südwales und Viktoria. Die Rente wird ausgezahlt im 65. Lebensjahr. Die Maximalrente beträgt in Neu-Seeland 18 Pfund Sterling, in Neu-Südwales 26 Pfund Sterling und in Viktoria 8 M. wöchentlich.
Gietzener Anzeiger
M General-Anzeiger w
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Hierdurch zeigen wir ergebenst an, dass wir mit Wirkung vom 1. Juli a. c. ab die Firma unserer Zweigniederlassung in Giessen (seither „Giessener Depositenkasse und Wechselstube der Bank für Handel und Industrie“) in
„Bank für Handel und Industrie
Depositenkasse Giessen“
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Unerreichter Insectentödter!
Kaufe aber nur in Flafchen/wo Plakate aushängen.


