Ausgabe 
27.12.1902 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt.

Samstag 27.Dezember 19058

152. Jahrgang

Schrrlstraße 7, Adresse für Depeschen: «nzetger Gießen. Krrnsprechanschluß Nr. 51.

Nr. 30B

Erscheint täglich außer Sonntag-.

Dem Eigener Anzeiger -werden im Wechsel mit dem hefßschen Landwirt die Sietzener Zamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen -Univerf.-Buch- u. Stein­druckerri (Piets ch Erben)

GlchenerAnzelgerW

General-Anzeiger

v den polit. u. allgem. Teil

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Stehen

zeigenteil: HanS Beck.

KoMische Tagesschau.

Tabak-Statistik.

Das 4. Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reiches, Jahrgang 1902, enthält u. a. eine Statistik über die Labakernte und Tabatbcsteuerung im deutschen Zollgebiet für das Erntejahr 1901 (1. Juli 1901 bis 30. Ium 1902) nebst einigen vergleichenden Zusammenstellungen für die letzten zehn Erntejahre. Im Anschluß daran werden vorläufige Nach­weise über den Tabakanbau im Jahre 1902 veröffentlicht. Mit Tabak bebaut wurden im Erntejahr 1901 innerhalb des Zollgebiets 16 963 Ha (1900: 14751 Ha., 1899: 14 615 Ha., 1898 17 652 Ha.). Die Ernte an trockenen, dachreffen Tabakblättern betrug 40 013 T. (1900: 34 790 T., 1899: 30 075 T 1898: 32 559 T.), sodaß aus 1 Ha. der ab- aeernteten" Fläche durchschnittlich 23,6 Dz. Tabakblätter, ebensoviel wie im Vorjahre, entfallen und der zehniähnge Durchschnittsertrag von 21,5 Dz. nicht unerheblich übertroffen wird Die Preise dagegen, welche von den Pflanzern erzielt wurden, blieben im allgemeinen etwas unter den vorjährigen. Als mittlerer Preis, einschließlich der Steuer für 1 Dz., wurden durchschnittlich 85,4 Mk. ermittelt (1900: 89,1 Mk., 1899: 81,8 Mk., 1898: 75,3 Mk.).

Die Tabakernte des Jahres 1901 ist nach Menge und Beschaffenheit im allgemeinen als gute Mittelcrnte, m vielen Bezirken als gut und teilweise sogar als sehr gut zu bezeichnen, obwohl sie an Qualität hinter der vorjährigen Ernte etwas zitrückstand. Schuld daran soll, namentlich in Suddeutschland, die ungünstige Witterung zur Zett der Ernte

Parlamentarisches.

Ter Zweiten hessischen Kammer ist eine Mitteilung der Großh. Regierung, zugegangen über die poli- zeilicheBeaufsichtigung der Mietwohnungen und Schlafstellen. Sie enthält eine Uebersicht üder Zahl, Art und Beschaffenheit der dem bez. Gesetze vom 1. Juli 1893 unterliegenden Mietwohnungen, Schlafstellen und Schlafräume, sowie über die Zahl der auf Grund der Artikel 7 und 15 l. c. beanstandeten Wohnungen und ver­fügten Ausweisungen aus dem Zeitraum vom 1. April 1901 bis 31. März 1902. Zu der Uebersicht wird erläuternd be­merkt, daß in den Städten Darmstadt, Mainz und Offenbach eine Vermehrung der Zahl der beanstandeten Wohnungen (Spalte 5 der Uebersicht) im Vergleich zu der im Zeitraum 1'900/1901 festgestellten Zahl zu kon­statieren ist.

Dagegen hat im Kreise Offenbach, die Stadt Offenbad) ausgenommen, nunmehr eine erhebliche Ver­minderung der beanstandeten Wohnungen stattgesunden. Infolge reger Bauthätigkeit haben sich dort die Wohnungs­verhältnisse in der Mehrzahl der Landgemeinden ge­bessert.

Was die beanstandeten Wohnungen in der Stadt Darmstadt anlangt, so ist zu bemerken, daß die Zahl derselben int Verhältnis zu der Zahl der daselbst bestehen­den Mietwohnungen nicht aUzu hoch zu nennen ist, so daß von einem eigentlichen Wohnungselend keine Rede sein kann.

In der St adt O ff en b ach erklärt sich die Zunahme von beanstandeten Wohnungen daraus, daß die Stadtver­waltung zur Zeit größere Arbeiten Herstellen läßt, was ein Anwachsen der arbeitenden Bevölkerung und damit der Zahl der Schlafstellen im Gefolge hat.

Die in der Stadt Mainz erhobenen zahlreichen Beanstandungen haben sich schließlich durchweg als gering­fügig erwiesen, und sind zum größten Teile alsbald er­ledigt worden.

Im übrigen ist die Zahl der in den verschiedenen Kreisen des Landes beanstandeten Wohnungen durchschnttt- lich die gleiche geblieben wie im Jahre 1900/01.

Eine Ausdehnung der Besttmmungen des Gesetzes auf Gemeinden unter 5000 Einwohner hat im Jahre 1901/02 nicht statt gefunden. In dieser Rich- tung liegen zwar aus dem K r e i s c G r o ß - G e r a u bere its eingehende statistische Erhebungen vor; von einer Weiter­verfolgung der Sackte ist jedoch vorerst Abstand genommen worden, da die Zeit wirtschaftlicher Depression nicht ge­eignet erscheint, durch die Verbesserung der Wohnungs­verhältnisse auf dem Wege einer Erweiterung des Gel­tungsbereiches des Mietwohnungsgesetzes zugleich die Ver­anlassung zu einer damit Hand in Hand gehenden Stei­gung der Mietpreise zu geben.

Ein Antrag des Aog. Seelinger lautet: Ver- ehrliche Kammer wolle beschließen. Großherzogliche Re­gierung zu ersuchen, veranlassen zu wollen und zu be­antragen, daß bei dem WärterhauS Rr. 10 an der Bür- städter-Wormjersttaße der Gemarkung Lampertheim dem­nächst eine Halte- und Güterverladestelle er­richtet werde.

E i n e V o r ste l l u n g der Großherzoglichen Domanral- forstwarte betrifft die Erhöhung ihres'Diensteinkommens; eine Vorstellung des Karl Heinrich Ganß, Gendarm in Pension, betrifft Gewährung der Dienftbeschädtgungs- ^E^-ne Anfrage des Abg. Köhler betrifft die Be- känwsuug des ansteckenden Sck)eidekatarrhs unter dem Rind­viech sowie eine zu erlassende Vorschrift für gewerbs- mänia Viehhandel treibende Geschäftsleute zur Führung von Registern über Ab- und Zugang des verhandelten Viehes und seine Herkunft. Eine Anfrage der Abgg. Horn und Genossen betrifft das Brechen von Tannenzapfen. Eine Anfrage der Abgg. Dr. Schmitt und Genossen betrifft die elektrische Bahnantage MainzWiesbaden.

gewesen sein, da der Tabak häufig naß eingebracht werden mußte. Feuchte Nebel und schlechte Behandlung während der Hänge- und Trockenzeit führten dahin, daß der Tabak häufig an Dachbrand und Rippenfäule erkrankte und viel Abfall ergab. Der nicht beschädigte Tabak ist jedoch in der Regel zur Zufriedenheit des Käufers ausgefallen und hat in Bezug auf Leichtigkeit, Geruch, Brennbarkeit und Feinheit des Blattes den vorjährigen Tabak fast erreicht.

Die Tabaksteuer hat im Erntejahre 1901 einen Er­trag von 13,1 Millionen Mk., der Eingangszoll vom Tabak 53,9 Millionen Mk. ergeben. Nach Abzug der gezahlten Ausfuhr - Vergütung verblieb eine Netto - Einnahme von 66,6 Millionen Mk., das ist 1,16 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung. Der Verbrauch von Rohtabak und Fabrikaten, umgerechnet in fabrikationsreifen Rohtabak, berechnet sich für den Durchschnitt der letzten sechs Jahre auf 1,62 Kg. auf den Kopf. Dte vorläufigen Nachweise über den Tabakanbau im Jahre 1902 zeigen, daß der Flächeninhalt der mit Tabak bepflanzten Grundstücke gegen das Vorjahr um 394 Ha. zugenommen hat; es wurden 17 357 Ha. mit Tabak bepflanzt.________________________________________________________

Aus StM uni> Kund.

Gießen, den 27. Dezember 1902.

** Hessische Handwerkskammer. Am Montag den 22. Dezember fand im Sitzungszimmer der Handwerks- kanuner zu Darmstadt eine gemeinsame Sitzung des Vor­standes und des Ausschusses für das Lehrlingswesen statt. Mit kurzer Unterbrechung während der Mittagspause dauerte die Sitzung von halb li Uhr morgens bis halb 8 Uhr abends. Zum ersten Male wohnte der neue ^Kom­missar der Kammer, Herr Regierungsrat Dr. Wagner den Verhandlungen bei, während sich der bisherige Kammer­kommissar Herr Ober-Regierungsrat Dr. Usinger von der Versammlung mit herzlichen Worten verabschiedete. Tie reichhaltige Tagesordnung, deren einzelne Punkte ein- gehende Durchberatung fanden, umfaßte u. a.: i. Bericht­erstattung über die Ansschiußsihung zu Braunschweig; 2. Be­richt über die Ergebnisse der im Jahre 1902 stattgefundenen Gesellenprüfungen; 3. die Wahlen für den Gesellenaus­schuß vt Jahre 1903, hier die AuStoiuug; 4. Eingabe der freien Bereinigung bec Maler, Lackierer und Tüncher­meister von Worms bett. Regelung des Submissionswesens, hier Trennung von Berputz und Anstrich bei Ausschjreib- ungen; 5. Gesuch des Verbandes der deutschen Beruss- genossenschaften um Unterstützung ihrer an den Herrn Reichskanzler gerichteten Eingabe betr. die Aufhebung der die wettere Ansammlung von Reservefonds vorschreiben­den Bestimmung des § 34 des Gewerbeunsallversicherungs- gesetzes; 6. Verstaatlichung der Mobiliarversicherung mit Beitrittszwang; 7. Herstellung einer 2. Auflage des Leit­fadens zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung; 8. die Revisionen der Handwerksbetriebe. Ter im (Ättwurf vor­liegende Fragebogen, nach, welcher Richtung hin die Or­gane, welcl)e die Revision der Handwerksbetriebe vornehmen werden, ihre Erhebungen anzustellen haben, wurde nach eingehendster Aussprache mit einigen Abänderungen fest- gestellt und beschlossen; 9. der Erwerb der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen durch den Besuch von gewerb­lichen Schulen; 11. die Prüfung von Bildhauer-, Treher- rc. Lehrlingen bei der Mainzer Möbelfabrikanten- und Schreinermeifter-Jnnung. Wad) Erledigung einiger weiterer Einläufe wurde die Sitzung von dem Vorsitzenden mit Worten des Tankes an die Mitglieder geschlossen.

** Innere Einrichtung des Stech en Hauses. Wir berichteten seinerzeit über die stattgehabte Submission der Betten und Wüsche für das Siechenhaus. Tie Ver­gebung dieser Lieferung, um die sich, wie sich unsere Leser erinnern werden, awfy große Firmen aus ganz Deutschland beworben hatten, hat zu einem überaus ehrenden Zeugnis betreffs der Leistungsfähigkeit der Geschäftsleute unserer Provinz Oberhessen geführt. Es ist bei der Vergebung dieser Lieferung durch Sachverständige festgcstellt, daß nach den vorgelegten Mustern und den dazu eingcgangenen Offerten bei der gesamten ausgeschrieben gewesenen Lieferung der Betten, Bettstellen, Matratzen, Wäsche rc. betreffs der Preise und der vorliegenden Qualitäten die Offerten aus der Provinz Oberhessen die günstigsten waren. Es sind bei der im einzelnen vorgenommenen Vergebung dieser Liefe­rung alle Kreise der Provinz bedacht worden, besonders aber ist es erfreulich, konstatieren zu können, daß es auch möglich war, kleineren Geschäftsleuten Aufträge für das Siechenhaus erteilen zu können. Es soll übrigens an ge­wisser Stelle die Absicht bestehen, mit der Anfertigung der Einrichtung für das Tirektorzimmer der Anstalt freihändig Schreiner, die in Oberhessen wohnen, zu bettauen, sodaß also das von der Provinz auszugebende Geld für die Ein­richtung des. Siechenhauses allein dem Gewerbe in Ober­hessen wieder zufließt.

** Einziehung derNoten derDankfür Süd­deutschland. Aus Grund des Bankgesetzes hat der Bundesrat den Aufruf und die Einziehung der von der Bank für Süddeutschland ausgegebenen Noten zu 100 Mk. mit der Maßgabe ungeordnet, daß diese Noten nad) dem 31. Dezember 1902 aufhörcn Zahlungsmittel zu sein. Vom

1. Januar ab werden deshalb von den öffentlichen Kassen Noten der Bank für Süddeutschland nickst mehr in Zahlung genommen.

Allgem elner Verein für Armen- und Krankenpflege. Wie alljährlich hat Herr C. W. Fernie, der frühere Besitzer des Braunsteinbergwerks, durch den Ge­neralbevollmächtigten, Herrn S. Pascoe, eine größere Anzahl von Gaben zu wohlthätigen Zwecken gespendet, so unter Anderem au Herrn Pfarrer Schlosser 250 Mk. (100 Mk. f. d. Allgemeinen Verein f. Armen- und Krankenpflege, 150 Mark für Liebeswcrke in der Mathausgcmeinde und im Oberhessischen Verein für innere Mission.

() Klein-Linden, 23. Dez. Durch Vermittelung des Direktors Pasloe wurden wiederum aus der Fer- nie'schen Stiftung der hiesigen Kleinkinderschule 100 Mark und einer armen Witwe 40 Mark als Weihnachtsgabe in hochherziger Weise gespendet.

Groß en-Lin den. Dieses Jahr ist unsere hiesige Kleinkinderschule wieder zum Weihnachtsfeste mit einer freudig begrüßten Gabe im Beträge von 150 Mk. durch die viele Jahre her erfahrene und erprobte Liberalität des früheren Besitzers des Gießener Braunsteinbergwerks, des Herrn C. W. B. Fernie, erfreut worden, wofür auch öffentlich dem freundlichen Geber der herzlichste Dank ausge­sprochen wird.

t>. Leihgestern, 23. Dez. Auch in diesem Jahre haben wir von einer reichen Weihnachtsgabe zu berichten, welche die hiesige Kleinkinderschule durch die Güte des Herrn Direktor Pascoe erhalten hat. Sie ist gerade jetzt doppelt willkommen, da die nicht unbedeutenden Kosten zu bezahlen sind für die Erweiterung des Schulsaales, die wegen der großen Anzahl der Kinder (91) unvermeidlich war. Dem herzlichen Dank für die uns gewordene Unterstützung möge an dieser Stelle öffentlich Ausdruck gegeben sein.

1. Garbenteich, 24. Dez. Eine Weihnachts­freude wurde heute drei Arbeitern der hiesigen Cigarren­fabrik bereitet. Die Inhaber der Firma Aug. Ackermann überreichten nämlich bei der Auslohnung jedem dec drei Cigarrenarbeiter, K. Panzer, K. Damasky und Johs. Hinkler, die 25 Jahre ununterbrochen in dem Geschäfte thätig sind, ein ansehnliches Geldgeschenk.

Gerichtssaal.

Mainz, 23. Dez. Vor der Kammer für Handelssachen wurde heute nachmtttag in der Klagesache des Emil Disch gegen die letzte Generalversammlung der Aktiengesellschaft für Handel und Schifffahrt H. A. Tisch wegen Berechnung der Tantiemen vom Saldovortrag Urteil gesprochen. Das Gericht wies die Klage als zum größeren Teil unbegründet ab, nur wurde bei der Extra­zuweisung auf den Erneuerungsfonds in Höhe von Mk. 66 000, von welcher summe der Direktion vertragsmäßig ebenfalls 10 pCt. Tantieme zusteht, die Klage über den Betrag von Alk. 45 400 hinaus, mit Mk. 2059 Tantieme, als begründet erklärt. Der Kläger wurde in 6Z, und die Beklagte in V7 der Kosten verurteilt.

Insterburg, 23. Dez. Das Kriegsgericht der 2. Division verurteilte den Militärbäcker Georg Reimann, der am Tage vor seiner Entlassung in betrunkenem Zustande an einem Krawall gegen zwei Unteroffiziere teilgenommen hatte, wegen militärischen Auf­ruhrs, Gehorsams-Verweigerung und Achtungs-Verletzung zu 6 Jahren 1 Monat und 2 Wochen Gefängnis.

Eine für Hausbesitzer und Mieter gleich wichtige Ent­scheidung hat nach der neuesten Nummer der juristischen Zeitschrift Tas Recht" das Reichsgericht gefällt, indem es folgenden Rechts- fatz aufstellte : Wird dem Vermieter das Vorhandensein von Mängeln durch den Mieter angezeigt, so darf er nicht einfach unthätig bleiben, wenn er selbst nicht beurteilen kann, ob die Beseitigung dieser Mängel ihm oder dem Mieter obliegt. Er muß vielmehr, um nicht gegen feine Verpflichtungen als Vermieter zu verstoßen, in einem derartigen Falle burd) einen Sachverständigen ermitteln lassen, welches die Ursache der hervorgetretenen Mängel ist. Tiefe Ent­scheidung ivird die Herren Hausbesitzer zu größerer Bereitwilligkeit, nachgewiesene Mängel freiwillig abzustellen, wohl schwerlid; ver­anlassen; aber sie stärkt doch die Stellung des Mieters dem Ver­mieter gegenüber.

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