Nach Artikel 4 ist daS TarlehenSgefuch durch Vermittelung deS Kreisamts beim Ministerium deS Innern einzu- reichen.
Artikel 5 wird wie folgt gefaßt:
„Einer Gemeinde kann ein Darlehen auch zu dem Zwecke newührt werden, einer gemeinnützigen rechtsfähigen Vereinigung deS öffentlichen oder privaten Rechts, welche die Erdeinung von Wohnungen für Minderbemittelte zur Aufgabe hat, die erforderlichen Mittel ebenfalls darlehensweise zu beschaffen.
Im Falle eines in anderer Weise nicht zu beseitigenden Mangels an solchen Wohnungen kann die Gemeinde zu dieser Darlehensaufnahme auf Antrag einer Vereint- gung der bezeichneten Art durch Erkenntnis des SttciS* ausschusses für verpflichtet erklärt werden.
In diesem Erkenntnis sind zugleich die Bedingungen der Darlehenshingabe an die bez. Vereinigungen, welche eine zweckentsprcckcirde Benützung der herzustellenden Wohnungen und deren angemessene bauliche Unterhaltung gewährleisten, festzusctzen.
Aus daö Verfahren vor dem KrciSausschuß und die Anfechtung seines Erkenntnisses finden die Artikel 48 H 2 und 67 der Kreis- und Provinzialordnung entsprechende Anwendung."
Artikel 6 bestimmt, daß bei der Darlehenshingabe an Gemeinden zwecks Weitergabe an Bauvereine rc. bis zu 90 Proz. der Gcländccrwerbs- und Baukosten gegangen werden kann.
Der Rest deS Gesetzes wird ohne Debatte genehmigt.
Damit ist das Wohnungsgesetz erledigt. Das Inkrafttreten des Petzes wird durch Verordnung bestimmt.
Den Beschlüssen der Ersten Kammer über das Denkmalschutzgesetz wirb zugestimmt. DaS Gesetz wird am 1. Oktober in Kraft treten.
Für die Professur für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule wird nach dem Beschluß des Hauses ein entsprechender Betrag im Budget 1903/04 eingestellt.
Es folgt der Gesetzentwurf, das Eigentum an Kirchen, Pfarrhäusern rc. betr.
Staatsminister Rothe erklärt daß der Entwurf einem früheren Antrag des Abgeordneten Schmitt zu verdanken sei.
Ministerialrat Best: Die Regelung dieser Materie solle nicht nur in Bezug auf Rheinhessen, sondern in Bezug auf das ganze Großherzogtum erfolgen. Es handle sich indes hier nur um formelle Eingriffe. 9tad) dem Entwurf sollten Gebäude zu gottesdienstlichen Zwecken, wie Kirchen und Pfarrhäuser, die bisher im Eigentum der Gemeinden ständen, oder im Grundbuch auf den Namen der bürgerlichen Gemeinden eingetragen seien, in das Eigentum der betreffenden Ktrchengemeinden übergehen, wenn die betr. Kirchengemeinde vor der Zett, in welcher daS Grundbuch als angelegt gelte, mit Genehmigung des Kreisamtes und der höheren Kirchcnbehörde den Eigentumsübergang beim Kreisamt beantrage, und nicht binnen 3 Monaten von Zustellung des Antrages an Widerspruch erfolge.
Sämtliche Artikel der Vorlage werden debattelos angenommen.
Nächste Sitzung Freitag 9 Uhr. Tagesordnung: Land- wirtschaftskammer, Wahlvorlage.
Dolitijche Cagesschau.
Ein Arrestbefehl des Kaisers.
Aus Berlin, 26. Juni, wird uns geschrieben:
A u f V e r a n la s s u n g des Kaisers ist der englische Dampfer „F i r s b y", der das Torpedoboot „S 42" in den Grund rannte, vom Marinefisku s mit Arrest belegt worden. Die englische Rhederei soll für den Verlust des Torpedobootes ersatzpflichtig gemacht, der „Firsbh" nur gegen Hinterlegung von 500 000 Mart freigelafsen werden. Dem „Hamb. Korr.," zufolge beharrt die Rhcderei aus ihrem ablehnenden Standpunkt. — Die Entwicklung dieser Angelegcnhett wird nicht minderes Interesse beanspruchen, wie die Beantwortung der Frage, wer hier die Entscheidung zu fällen hat? Der Unfall hat sich auf der Elbe ereignet; cs würde danach, wenn zwei Handelsfahrzeuge in Betracht kämen, das Obcrfeeamt in Hamburg zuständig sein. Warum eS nicht zuständig sein sollte, weil eines der kollidierten Fahrzeuge ein Marme- boot war, ist nicht zu ersehen, und englischerseits wird sich dagegen schwerlich etwas einwcndcn lassen. Im übrigen ist die Auffassung deS Kaisers, daß hier eine Verpflichtung der britiscycn Rhedcrci zum Schadenersatz vorliege, unzweifelhaft berechtigt. Die Sache kann doch mit dem Untergang deS Torpedobootes nicht erledigt sein. Schon aus allgemeinen Gründen wäre es wünschenswert, daß die englische Rhederei für einen nicht zu knappen Betrag haftbar gemacht wird; fahren doch^gerade englische Kapitäne mtt einer Rücksichtslosigkeit auf <see herum, als ob sie das blaue Wasser „in Erbpacht" besäßen! Schon wiederholt ist von deutschen Schisfsführetn darüber geklagt worden. Auch der Kominandaiit des in beit Fi chercigründen der Nordsee die Kontrolle ausiibendcn deut cheu Kriegsfahrzeugs dürfte davon zu berichten wissen.
Freiherr v. Wangeuheim.
Der Vorsitzende des Bundes der Landwirte machte in einer Provinzialversammlung zu Elbing über daS Verhalten der Agrarier zu den Zollfragen folgende Bemerkungen: Ein Fehler sei bisher insofern gemacht worden, als man daS Ausland allein als Konkurrenten angesehen habe. Im Osten Deutschlands habe die Landwirtschaft erfahren, daß die Industrie ein ebenso gefährlicher Konkurrent werden kann. Die Industrie habe bte Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter in die Höhe getrieben. Der Zollschutz ber landwirtschaftlichen Erzeugnisse müsse daher im richtigen Der- hältnis zu den Jndustriezöllen stehen. Falle der Zolltarif so aus, daß die Stellung der Landwirtschaft für die nächsten zehn oder zwölf Jahre gebessert und gesichert erscheine, so werde er sich damit zufrieden erklären. Sollte es $um Krach kommen, so wünsche er ihn sobald wie möglich. Wirrde der Zolltarif nach Wunsch der Landwirtschaft Gesetz, so könne der Eisenbahnminister seine Wirkung noch immer unterbinden, indem er billige EinfulMarife für (betreibe ausstelle. Die wahre Königstreue beS Bundes liege darin, daß er auch einmal „Nein" sagen könne. Er, Redner, stimme nach seinem Gewissen, ohne Rücksiclft nach oben und unten. Dadurch erweise er dem Vaterlande und Königtum den besten Dienst. Der Provinzialvorsitzeiche des Bundes, Abg. v. Oldenburg, fügte hinzu, daß von dem Reichskanzler für die Landwirtschaft wenig zu erwarten sei.
-koch etwas von den Monopolbestredungea der Deutsch-Amerika- mschcu Petroleum-Gesellschaft.
Der deutsche Ableger der Rockes all er scheu Standard Ott Co., die Deutsch-Amerikanische Petroleum-Gesellschaft zu
Bremen, hatte an das sächsische Staatsministerium das Gesuch gerichtet, ihr auf bestimmten Eisenbahnstationen, namentlich im Osten Sachsens, Plätze zur Anlegung kleiner Petroleumtanks von etwa 25 000 Kilogr. Inhalt zu überlassen. Aus den Tanks soll das Petroleum in Fässer oder Straßenkesselwagen geleitet werden, in denen die Gesellschaft das Petroleum ihren Abnehmern zuführen will; jedoch sollten nur Mengen von 20 Liter aufwärts abgegeben werden, und zlvar im allgemeinen an Wiederver- käufer. Die Ausnutzung der Tantanlage will die Deutsch- Amerikanische Petroleum-Gesellschaft gegen Provision an Privatunternehmer übertragen. Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen hat hierzu die Ansichten der Handelskammer zu Dresden eingehvlt. Sie ist nach genauer Erörterung zu der Ansicht gekommen, daß die Petroleum- Gescllschaft das Monopol im Petroleumhandel an den betreffenden Orten zu schaffen geeignet sei und dadurch der am Petroleum beteiligte Groß- und Kleinhandel erheblich geschädigt werde. Die Kammer glaubt auch, bofä nach Erreichung des Monopols viel eher eine Verteuerung als eine Verbilligung des Petroleums zu erwarten sei. Die Kammer hält es aber nicht für richtig, daß durch behördliche Maßnahmen das Vordringen der mit ausländischem Kapital arbeitenden, ihren Nutzen zum größten Teil an das Ausland abgebenden Gesellschaft zum Nachteil des heinüschen Handels und Gewerbes, und schließlich auch zum späteren Nachteil der Verbraucher gefördert werde. Die Dresdener Handelskammer hat deshalb beschlossen, der Staatseisenbahn zu empfehlen, dem Gesuch der DeutsckMmerikanischen Petroleum-Gesellschaft um Ueberlassung von Plätzen auf sächsischen Eisenbahnen zur Anlage von Tanks nicht stattzugeben. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Generaldirektion die Meinung der Handelskammer zu der ihrigen machen wird und die Bittsteller mit ihrem Gesuch abweist .
Aus Stadt und Zand.
Gießen, den 27. Juni 1902.
— Die Zweite Kammer beriet gestern und vorgestern über das Gesetz, betreffend die Woh nungsfürsorge für Minderbemittelte. Dasselbe soll, wie wir hier kurz zusammenfassen wollen, nicht nur für größere Städte gelten, sondern auch auf die Gemeinden bis 5000 Einwohner ausgedehnt werden. ES sieht ferner die Schaffung einer Wohnungsinspektion nicht als Polizeiaufsicht, sondern als Organ der Wohlfahrtspflege vor, sowie die Förderung der Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte. Das Gesetz, das, wie der Regierungsvettreter hervorhob, ein Versuch sein soll, die Schäden des Alkohols, der Tuberkulose rc. im Interesse des Volkswohls zu verhüten und der Allgemeinheit zu dienen, fand einstimmige Annahme. (Vgl. im übrigen den ausführlichen Landtagsbericht.)
•* Die Kosten der Volksschule. Wie wir bereits berichteten, ging der Zweiten Kammer eine Regierungs- mitteilung über die Kosten der Volksschule zu. Die Regierung hat ihre Erhebungen über die finanzielle Wirkung wiederholt, welche die Uebernahme der gesamten Volksschullasten auf den Staat äußern würde, und die Ergebnisse, denen die Steuerausschläge für 1901/02 zu Grunde liegen, in ihren Mitteilungen der Kammer zugänglich gemacht. Hiernach beträgt der Koöfsizicnt zur Erhöhung b*er direkten Steuern bei Uebernahme der gesamten Volksschulkosten auf die Staatskasse 1,5 für jede Mark Steuerbetrag und der Kotzsflzient zur Erhöhung der direkten Steuern bei Uebernahme der p ers örtlichen Ausgaben für die Volksschule auf die Staatskasse 1,4 für jede Mark Steuerertrag. — Die gesamten Volksschulkosten einschl. der Kosten für die Unterhaltung der Schulgebäude betrugen nach dem Voranschlag pro 1901/02 für den Kreis Gießen 378 904 Mk., für Alsfeld 120448 Mk., für Büdingen 144 980 Mk., für Friedberg 307 495 Mk., für Lauterbach 99 935 Mk., für Schotten 87 508 Mk., im Ganzen für Oberhessen 1 139 271 Mk. Für Starkenburg betrugen die Kosten im Ganzen 2 800 006 Mk., für Rheinhessen 1 772 227 Mk., sodaß die Hauptsumme 5711505 Mk. ergiebt. Für den Kreis Gießen verteilen ftch die Kosten für die Volksschule folgendermaßen: Gemeinde Gießen 131 878 Mk., Gemeinde Climbach 1 405 Mk., Gemeinde Dorf-Güll 1 331 Mk. und Gemeinde Hattenrod 1 323 Mk. Zum Vergleich seien noch folgende Ziffern genannt: Kreis Darmstadt an erster Stelle mit 903 594 Mk., bann folgt Kreis Offenbach mit 758 664 Mk., ferner Kreis Worms mit 488 819 Mk., an vierter Stelle erscheint dec Kreis Gießen und an letzter Stelle der Kreis Schotten, dessen Kosten wir oben angegeben haben.
fi. Die Genehmigung der Verlegung der Engel- und Hirsch-Apotheken ist nunmehr vom Ministerium erteilt worden. Gestern ist auch der Kauf des Hauptmann Kramer'schen Hauses an der Frankfurterstraße an Dr. Caesar ortsgerichtlich abgeschloffen worden, während die Kaufnotul zwischen der Firma Alexander Mayer und dem Apotheker Schmieder bereits früher gemacht worden ist.
fi. Elektrisches Licht wird zum ersten Male im Philosophenwalde am Abend der Feier zur 1000. Immatrikulation leuchten. Man hat daS Kabel dahin von den Wiesen gelegt, auf denen der Eisvcrein im Winter eine Eisbahn herstellt.
— Vogelsberger Höhenklub. Am Sonntag dem 6. Juli findet der Haupt-Ausflug auf den Hoherodskopf statt. Der Beginn deS Festes ist auf 12 Uhr mittags an- gesetzt. Das Programm bietet Konzert und geselliges Zusammensein. Die Festwirtschast ist dem Klubhauswirt I. Stein übertragen. Letzte Züge: Schotten ab 8.20 abends, Gedern ab 8.00 abends (Anschluß nach Gießen), Mücke ab 9.05 nach Gießen, 9.22 nach Fulda.
w. Klein-Linden, 23. Juni. Kürzlich stürzte ein Schuljunge beim Spielen in einer Scheune vom Gerüst in die Tenne, wobei er sich so schwere Verletzungen zuzog, daß man ihn gleich in die Klinik brachte. — Um dieselbe Zeit wurde einem Landwirt in seiner Wohnung, vermutlich von herumziehenden Kanncngießern ober Korbmachern, eine Uhr entwendet. Obwohl fofort Nachforschungen angestellt wurden, gelang eß dem oder den Dieben, zu enttvischen. Der Landwirt hatte seinen Kindern die Aufsicht über das unverschlossene Haus übertragen.
p. Reiskirchen, 25. Juni. Dr. Noll, ein Deutsch- Amerckaner, schentte dem hiesigen Gesangverein „Harmonie" anläßlich seines Fahnenweihfestes einen prachtvollen Tattstock
(Dirigentenstab). Lehrer Bürstlein übergab denselben mit herzlichen DankeSworten an den Gesangverein.
)( Harbach, 24. Juni. Die hiesige Schulstelle ist dem Lehrer Thöt in Oberau definitiv übertragen worden.
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Der Leipziger Bankprozetz.
VIII.
Leipzig, 26. Juni.
Der Vorsitzende kommt nochmals auf die Memeler Transaktionen zurück. Der Grund für die damalige Umbuchung ist nach Exners Ansicht diesem heute unerfindlich, nach Ansicht, des Staatsanwalts Weber hat Kassel jedenfalls das Obligo zu reduzieren versucht. In gleicher Weise ist zwischen Kassel und Leipzig ein Geschäft in 1 700000 fünfprozentigen Obligationen der französischen Gesellschaft für Holzverwertung in Nantes gemacht. Weiterhin gelangt ein ebenfalls 1899 eingeleitetes Geschäft über 650000 fl. sünsprozent. ungarische Obligationen, die an Münchmeyer & Eo. in Hamburg unter Garantie der Bank für Amortisation und Verzinsung verkauft sind, zur Erörterung. Nach Aussage Exners handelte es sich darum, Geld für die Bank zu beschaffen. Der Vorsitzende bemerkt, daß dies aber sofort von der Ttebergesellschaft in Beschlag genommen sei. Der Aufsichtsrat habe keine Kenntnis davon gehabt. Auch in dem Protokoll vom 25. Februar 1899 sei von diesem Geschäft nichts erwähnt. Während das Geld für die ungarischen Obligationen am 8. April 1899 angegangen ist, wurde die Gutschrift aus den 23. März, den Tag der Vereinbarung des Geschäfts, zurückdatiert. Exner findet dies torrett. Die Sachverständigen Plaut und Herrmann sind anderer Meinung; die Buchung durfte von der Bank erst gemacht werden, wenn das Geld von Münchmeyer & Co. einging, andere Buchungen durften nicht geschehen. Ein weiteres Geschäft betrifft den Verkauf von 400 000 sünfprozenkigen Obligationen der Holzdestillations-Aktiengesellschaft in Kasza an die Firma Vorwerk Gebr. & Co. in Hamburg unter der Garantie der Bank für Amortisation und Verzinsung. Das Geschäft wurde im Mai abgeschlossen, aber ebenfalls auf den 31. März 1899 zurückdatiert. Bis zum 7. Juni 1899 wurden zurückdatiert: am 1. April 310 000 Mark, am 8. April 850 Mk., am 10. April 5000 Mk., am 13. April 41 740 Mk., am 22. April 12 634 Mk., 238 100 Mk., am 7. Juni 312 000 Akk. und zwar sämtliche Posten auf den 1. März 1899. Staatsanwalt Weber führt aus, wie kaufmännisch unkorrekt von der Bank verfahren worden fei.
Nach Ansicht des Sachverständigen Kommerzienrat Sies- linb hatte diese unerhörte Buchführung den Zweck, einen Einfluß auf bie Bilanzen von Kassel auszuüben. Exner giebt zu, daß &r den Auftrag hierzu gegeben habe. Sachverständiger Schlieper weift auf die enorme» Höhe der geforderten Garantieprovision von iy2 Prozent hin, das zeige, daß bas Geschäft ein Vorfchußgeschäst gewesen sei. Es erfolgt sodann bte Vereidigung der Herren Kommerzienrat Sieslind, Plauth, Schlieper und Taltrop als Zeugen. Nach Ansicht Plauths waren drei Viertel der Treberaktien in den Händen der Verwaltung, ein Viertel in den Händen des Publikums.
Sachverständiger Banldirektor Herrmann verwahrt sich dagegen, daß derartige Geschäfte, wie sie von der Leipziger Bant gemacht worden seien, auf börsenmäßigen Usancen basieren. Es handelt sich weiter um eine Gutschrift von 4 672 751 Mk. und Wechsel vom 27. bis 30. März 1899, deren Einlösung von den. Acceptanten eigentlich nicht zu erwarten war, unb thatsächlich nicht eingelöft würben. Es waren Wechsel auf bie Tochtergesellschaften unb auf bie AufsichtSratsmitglieber, barunter u. a. auf bie russische Gesellschaft 246 000 Mk., auf Ullrich unb Müller 250000 Mk., Otto 820 000 Mk., Schulze-Delwig 450 000 Mk., Schmibt 450 000 Mk., Hermann Sumpf 600 000 Mk., Arnold Sumps 600 000 Mk., Bergmann 70 000 Mk., Schlegel 175 000 Mark, ferner auf die Tochtergesellschaft in Danzig 44 000 Marb unb 30 000 Sekunbawechsel und auf das Unternehmen in Glücksstabt 420 000 Mk. Alle diese Wechsel wurden prolongiert, bis auf 27 500 Mk., bie ein gelöst mürben, lieber biese Angelegenheit soll nach einer Mitteilung bes Staatsanwalts eingehenber verhanbelt werben, fobalb Schmibt aus Kassel erschienen ist. Aus der Korrespondenz zwischen Kassel und Leipziger Bank im März 1899 geht Wetter hervor, daß Pie Socists anonyme des Probutts chttniques" innerhalb 20 Tagen 2 800 000 Frcs. und am 28. Juli 1200000 Mk. überweisen will und vorbehaltlich des richtigen Eingangs der belgischen Gesellschaft von der Bank gutgeschrieben werden sollen. Wie Exner ausführte, stand es fest, daß die Trebergesellschaft durch Transaktion mtt der Caisse Commerciale in Brüssel einen großen Betrag, flüssig erhielt, der der Leipziger Bank zufließen konnte. Es wird dann die Genehmigung des Aufsichtsrates vom 25. Februar 1899 zu den Geschäften mit Belgien mitgeteilt. Auch Exner hatte sich mit 150 000 Frcs. an der belgischen Gesellschaft beteiligt Der Vorsitzende drückt sein Erstaunen darüber aus, daß Gentzfch und alle Angeklagten sich so von der Persönlichkeit Exners fa sci- n i e r e n l ie ß e n. 2llle sagen, daß sie das feste Vertrauen gehabt haben, daß die Trebergesellfchaft zu einem guten Ende geführt werde. Man habe nach bestem Wissen und Gewissen zu handelli geglaubt. Exner bemerkt, die drei belgischen Finanzgesellschaften hätten doch auch Vertrauen zu der Treberrgeiellschaft gehabt. Hieraus wird die Verhandlung vertagt , >
Generaldirektor Schmidt von der Trebertrocknungs- gesellschaft hat vom Gericht bie Ausforberung erhallen, als Zeuge zu erscheinen. Schmidt wird in den ersten Tagen der nächsten Woche nach Leipzig übergeführt.
Kunst und Wistcnschast
Heidelberg, 24. Juni. Im Dezember v. I. hatte Dr. Wolter- Hamburg eine mit zahlreichen Unterschriften von ehemaligen Schülern der Universität Heidelberg versehene Adresse, betreffend bie Erhaltung b e r Hei de 1 berget Schloßruine in ihrem gegenwärtigen Zustanbe an den Großherzog gerichtet. Aus bem Geh. Kabinett bes Großherzogs ist Dr. Wolter nun ein Schreiben zugegangen, in bem dem „Heibelb. Tgbl."" zufolge der Großherzog die Versicherung geben läßt, daß zu einer Beunruhigung über das Schicksal des Heidelberger Schlosses, wie solche mannigfach obwalte und auch den Wistvß zur Vorlage der Adresse gegeben haben möge, kein Grund vorhanden sei. Der Großl)erzog und seine verantwortlicken Berater feien der Ueberzeugung, daß es bie Aufgabe bet badischen Regierung sei, bie Heibelberger Schloßt ui ne, soweit er irgenb thunlich ist, in bem Zn staub bet äußeren Erscheinung, wie ihn £>ie letzten Jahrhunberte überliefert haben, der Nachwelt zu hinterlassen. Die maßgebenden Faktoren ftünben auf dem Standpunkt, baß bei dem Otto Heinrichsdau in erster Linie unb mit allen annehmbaren


