Ausgabe 
26.9.1902 Erstes Blatt
 
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Ncver die angefLagten Personen wird auf TLartow gemeldet, daß ihre Zahl 641 betrügt. Darunter sind viele mehrerer Vergehen angeklagt. Die Gesamtzahl der Prozesse belauft sich auf 7L Von ihnen geianaen 41 vor dem Lharkower, 80 vor dem Kiewer Gerichtshof zur Verhand­lung. Der Char lower Gerichtshof wird angeblich 29 Prozesse in Walki verbandeln, 12 in Konstontmograd. In Wolki beginnen die Gerichtssitzungen am 29. September.

Politische Tagesschau.

Da- erste deutsche Deutmalschutzgesetz.

Km 1. Oktober h. I. wird im Großherzogtum Hessen &aS> erste deutsche .Gesetz über den Dendnalschutz, datiert vom 16. Juli 1902, in Kraft treten, das wegen seiner ziel- bewußten, zweckmüßigen Fassung, sowie der billigen Be­rücksichtigung der Rechte der Privatbesitzer volle Beachtung und Anerkennung verdient und bereits auf dem zweiten Denkmaltage in Freiberg i. B- unter allseitigem Bei soll als ein erfreuliches Vorbild auch für die Gesetzgebungen der anderen deutschen Staaten bezeichnet wurde. Das durch beide Kammern nach dem mehrfach ausgearbeiteten Re- gierungs entivurf des Ministerialrates Frhr. v. Biege­leben einstimmig angenommene Gesetz unterscheidet 7 Abschnitte und zwar: 1. Denkmäler im Besitze juristischer Personen des öffentlichen Rechts. 2. Baudenkmäler im Be­sitz von Privatpersonen. 3. Besondere Vorschriften für ein­zelne Fülle. 4. Ausgrabungen und Funde. 5. Organi­sation deS Denkmalschutzes. 6. Naturdenkmäler. 7. Schluß- b-estimmungen. Durch daS Gesetz werden, wie wir noch einmal zusammenfassen wollen, die beweglichen Denkmäler nur insoweit getroffen, als sie sich im öffent­lichen Besitze befinden, während eine Ausdehnung des Schutzes aus die beweglichen Denkmäler im Privatbesitz nicht für angängig erachtet wurde. Ferner ist alS besonders beachtenswert die in Abschnitt 5 Artikel 32 erfolgte Er­nennung eines stündigen DenkmalrateS hervorzuHeden, der sich, abgesehen von den dazu berufenen Mitgliedern der Regierung, aus je einem Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, mindestens zwei Mitgliedern vom hessi­schen Altertums-, Geschichts- oder Kunstverein und zwei in Hessen wohnhaften Denkmalbesitzern . zusammensetzt, in Streitfragen aus Verlangen durch zwei Sachverständige er­gänzt werden kann und in allen Fallen bet der Ausübung des Denkmalschutzes mitzuwirken hat. Nachahmungswert er­scheint ferner auch das Verbot von entstellenden Aufschrif­ten, Reklameschildern und dergleichen an Naturdenkmälern oder in deren.amtlich geschützter Umgebung oder in land- schasllich hervorragenden Gegenden. Beim Inkrafttreten dieses Gesetze- vorhandene.Aufschriften re. dieser Art sind aus kreisanttliche Verfügung zu entfernen, dem Besitzer aber alle durch die .Entfernung erwachsenden Unkosten vom Staate zu vergüten. Es kann wohl dem hessischen Gesetze kein besseres Geleitswort mit aus den Weg gegeben werden, als das, mit dem der Urheber des Entwurfes, Frhr. von Biegeleben, seinen Vortrag auf dem Freiburger Dcnkrnal- vslegetage beschloß:Möchte Hessen durch das (Minnen seines Werkes belohnt werden, dieses Werkes, welches einem großen, idealen Ziele dient: der Hebung des National­bewußtseins, der Wiederbelebung der Liebe zum Vaterland und zur Heimat mittels der Pflege der Denkmäler, der stummen, aber doch beredten Zeugen einer großen Ver­gangenheit. Handell eS sich hier doch um Ziele, zu deren Erreichung alle Edelgesinnten im Volle durch religiöse, politische, soziale Meinungsverschiedenheiten ungehindert, einträcytig zusammenwirken können zum Wohle unseres geliebten deutschen Vaterlandes.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 26. September 1902.

Anwesend: Bürgermeister Mecum, die Beigeord­neten Georgi und Grüneberg, die Stadtverordneten EmmeliuS, Euler, Faber, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jann, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Lüber', LooS, Orbig, Petri, Pirr, Schiele und Wallenfels.

Entschuldigt: Die Stadtverordneten Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Brück, Dr. Gutfleisch, Dr. Schäfer, Schaffftaedt und Schmall.

Bürgermeister Mecum bewillkommnet in der ersten Sitzung nach den Ferien die Stadtverordneten, und giebt der Zuversicht Ausdruck, daß die Versammlung mit neuem Eifer an ihre Arbeiten gehen werde. Leider sei die Versammlung noch nicht vollzählig; die Stadtverordneten Dr. Schäfer und Dr. Fuhr seien infolge Erkrankung von den Sitzungen fern­gehalten, Dr. Gaffky wegen des Todes seiner Mutter.

Nachdem unterm 31. Juli beschloßen wurde, den Stadt­geometer mit den Funktionen eines Kreisgeometers zu beauf­tragen, und der Beschluß die Genehmigung der vorgesetzten Behörden gefunden, teilte Bürgermeister Mecum mit, daß der Stadtgeometer als Kreiägeometer bereits seit dem 5. d. M. funktionirt.

Weiter teilt Bürgermeister Mecum mit, daß eine Brief­kastennotiz im Gießener Anzeiger, die in einem speziellen Fall von den hohen Steuern hier gesprochen habe, doch wohl nicht den Thatsachen entspreche. Er führte eine große Reihe Städte an (Berlin, Hannover, Düsseldorf, Magdeburg, Königs­berg, Altona, Halle, Dortmund, Bremen, Danzig, Aachen, Kiel, Crefeld, Schöneberg, Duisburg, Wiesbaden, Münster, Spandau, Frankfurt a. d. O., Potsdam, Königshütte u. a.), in denen die Zuschläge höher seien. In einem Inserat, das die Ansiedelung in Oberkassel bei Düsseldorf empfehle, sei der dort erhobene Prozentsatz von 110 Prozent als sehr mäßig bezeichnet worden, eine Steuer von 100 Prozent, wie sie Gießen erhebe, sei sonach nicht hoch.*)

Eine weitere Mitteilung betrifft das s. Z. beanstandete Baugesuch von F. Bergmann für die Ederslraße 3. Der gegen den damaligen Beschluß erhobene Einspruch ist zurück­gewiesen worden.

*) Dir baden jüngft in einer Brieffastennotiz allerdings eine Kemerkrmg über die Steuern Gießens gemacht; jedoch wollten wir damit unjcrc Stadt nicht in Parallele stellen mit Städten wie Berlin :c., sondern wir berücksichtigten nur die kleine jächsische Heimatstadt deS Fragestellern in der Nahe von Chemnitz. Herr Büraermestler SDiecuni scheint anzunehmen, wir hätten durch unsere Briestaste,nwti^ vor dem Zuzug nach Gießen überhaupt warnen wollen. DaS ist keineswegs der Fall, und mir möchten hier aus­drücklich wiederholen, was wir bereits in jener Antwort aus die Frage des sächsischen Korbmachers getaut haben, nämlich daß ein tüchtiger, strebsamer Geschästsniantl sehr wohl seinen Unterhalt in Gießen finden kann. D. Red.

Bet bet Auslosung städtischer, am L Januar 1903 zurückzuzahlender Schuldverschreibungen werden folgende Nummern gezogen: 189 8r Anlehen: Lit L. Nr. 106, 104, 163, 187, 82, 91 L 2000 Mk., Lit M. Str. 886, 28, 279, 198, 277, 219, 188, 276 ä 1000 SDIL, Lit N. Nr. 27, 461, 886, 566, 214, 652, 14, 180, 666, 29, 780, 428, 148, 800, 458 78 4 500 Mt, Lit 0. Sk. 278, 272, 78, 163, 19, 199 ä 200 Mt, Lit P. Nr. 40, 319, 198, 365, 398, 242, 97, 326 k 100 Mk.; 1894t Anlehen: Lit L. Nr. 821, 887 k 2000 Mk., Lit. M. Nr. 478, 436 k 1000 Mk^ Lit N. Nr. 868, 909, 1001, 810, 1036, 809 k 500 Mk., Lit 0. Nr. 415, 865, 421 k 200 Mk., Lit. P. Nr. 671, 545, 602, 460 k 100 Mk.; 1896r An- lehen: Lit L. Nr. 436 k 2000 Mk., Lit M. Nr. 604 k 1000 Mk., Lit. N. Nr. 1149, 1121 k 500 Mk.

Wegen Vergebung der Verputzarbeiten an dem Gebäude der Realschule an den Weißbindermeister und Stadtverordneten Petri hat sich der Weißbindermeister H. Launspach beschwerdefüyrend an die Stadtverordneten­versammlung geroenbet. Sogleich sein Angebot das niedrigste gewesen, sei ihm der Zuschlag nicht erteilt worden, wahr- scheimich weil Statubaural Schmandt gegen ihn eingenommen sei. Seine (Launspachsl Tüchtigkeit fei nacy Ausweis vor­gelegter Zeugnisse nicht in Zweifel zu ziehen; er bitte um Auskunft über die Zurücksetzung. Bürgermeister Mecum erklärt, daß er das Schreiben L's dahin beant­wortet habe, daß er die verlangte Auskunft verweigern müsse: mit dem Siechenhaus, bezüglich dessen L. ebenso behandelt sein will, tote bei dem Realschulbau, habe Stadt­baurat Schmandt nichts zu thun gehabt DieMitteld- Sonntagsztg/' habe sich ebenfalls über diese Arbeitsver­gebung mißbilligend geäußert; die Arbeit sei It Beschluß vom 17. Juli Herrn Petri zum .Angebot von 3058 Mark übertragen woroen; Herr Petri selbst sei nicht anwesend gewesen und habe sonach auch nicht, wie ihm vorgehalten wurde, mitgeftimmt Stadtv- Haubach hüll die Sache nicht für erledigt, wenn der Vorwurf, hei Vergebung der Arbeit sei parteiisch verfahren worden, erhoben werde; er wünsche Klarlegung des Sachverhalts. Nach seiner Erinne­rung sei damals die Leistungsfähigkeit L-'s in Zweifel ge­zogen worden. Bürgermeister Mecum vertritt die sicht, daß die Stadtverordnetenversammlung nicht ver- vflichtet sei, ihren Beschluß zu begründen. Stadtv- Kirch bezeichnet als Konsequenz dieses Falles die Vergebung aller Arbeiten an den Mindestfordernden und öffentliche Begründung der Beschlüsse. Stadtv- Hanau spricht sich gegen jede Verheimlichung aus. Stadtv- Petri erklärt, obwohl die Sache ihn betreffe, nicht schweigen zu können; unrichtig sei die Meinung, daß er jahraus jahrein für die Stadt beschäftigt sei oder einen Vorzug genösse, weil er Stadtverordneter sei. Stadtv- Heichelheim ist für Vergebung nach dem Niedrigstgebot, sofern nicht schwer­wiegende Gründe dagegen vorliegen. Stadtv- Krumm spricht sich gegen die Art, wie die Handwerker beim Stadt­bauamt bewertet wurden, aus, und ist dafür, daß die Gründe, wenn ein Mindestfordernder nicht berücksichtigt wird, mit­geteilt werden. Stadtv- Haubach spricht sein Bedauern darüber aus, daß der die Stadtverordnetenversammlung verdächtigende Artllel in derMitteld. Sonntagsztg." Auf­nahme gefunden; er konstatiere, daß mehrfach Arbeiten nicht an Stadtverordnete übertragen mürben, eben weil sie Stadt­verordnete seien. Stadtv. Krumm äußert sich miß­billigend Über den Kampf gegen die Zeitungen in der Stadtverordnetenversammlung; er würde sich nicht in her Stadtverordnetenversammlung verteidigen, wenn er in einem Blatte angegriffen würde. Stadtv- Haubach entgegnet, daß die Stadtverordnetenversammlung in der ,3JL S-Ztg." angegriffen worden sei.

Bruno Büttner beabsichtigt, an der Frankfurter- Kein Hintergebäude (ZigarrensabrM zu errichten.

t der Bestimmung, daß in der Regel Hintergebäude erst" nach Errichtung von Vordergebäuden errichtet werden dürfen, ist Dispens erforderlich, der befürwortet toirix

Bei dem Baugesuch von Joh. Georg Pfaff für die Frankfurterstraße (Ecke Hillebrandstraße) ist TispenS wegen Erkern und Ballons nötig; derselbe wird mit Rücksicht auf die große Breite der Straße befürwortet. ,

Mit Rücksicht auf den gemeinnützigen Charakter der Baugenossenschaft des Evang. Arbeitervereins wird dem Gesuch um Erlaubnis zur Anlage einer nur 125 bis 140 Ctm. hohen Einfriedigung (statt 160 Ctm-) am Mittel­weg und an der Crednerstraße befürwortet.

Das Gesuch von Joh. Prang um Erlaubnis zur Ausführung eines Hintergebäudes in Fachwerk in Löbers Hof wird befürwortet mit der Maßgabe, daß die oberen Räume nicht zu dauerndem Aufenthalte für Menschen benutzt werden.

Heinrich Launspach beabsichtigt an seinem Neu­bau in b'er Mcestraße einen Erker anzubringen; Dispens wird befürwortet.

Die Gesuche von Goldenberg & Markus und Gebr. Rosenbaum um Erbauung von Lagerhäusern auf den ehemals Web er schon Grundstück an den Bahnhöfen werden der vom Stadtbauamt und Baudeputation befürch­teten Verkehrsstörungen wegen nicht befürwortet.

Gegen die Anbringung von Erkern und Balkons am Neubau von I. Happel (Rodheimerstraße) hat die Ver­sammlung nichts zu erinnern.

Restaurateur Iean Brunner ist um Gestattung eines nur zwei Meter breiten Zuganges zu seinem Hause am Ludwigsplatze eingekommen; das Gesuch wird befürwortet.

Joh. Georg Pfaff will in der Liebigstraße einen Neubau von liye Meter Höhe errichten, wogegen an dieser Stelle nur 10 Meter Höhe zulässig ist; das Gesuch wird aus prinzipiellen Gründen abgelehnt.

Tie Firma H. E- Werner hat vor einigen Jahren an dem Hause in der Kaplansgasse eine hölzerne Veranda, und zwar entgegen dem Widerspruch der Stadtverordneten­versammlung errichten lassen. Nunmehr soll die Veranda von Polizeiwegen entfernt werden. Ter Nachfolger des früheren Besitzers sucht unter eingehender Begründung um Belassung des Gebäudes in dem jetzigen ^Zustande nach. Tie Beschlußfassung wird, nachdem sich die Stadtv. Krumm, Pirr, Jann für Erteilung des Dispenses ausgesprochen, vertagt.

Ernst Blödner hat um Gestattung des Ausbaues eines weiteren Stockwerkes auf feinem Hause in der Plock- straße in Fachwerk nachgesucht; es soll bem_ Gesuchsteller gestattet werden, die Gtevelwand in l1/* etein starkem Mauerwerk auszuführen.

Das Gesuch des Buchbinders Ehr. Franz um Er­laubnis zur Anbringung eines 70 Cttn. ausladenden Firmenschildes (zulässig sind 50 Ctm. Artsladung) wird abgelehnt.

Für die aus Anlaß eines Neubaues in der Goethe- straße natmenbig gewordene Straßenaufsüllung soll dem

Schreinermeister Carl Hahn die übliche Vergütung von 1,10 Mk. pro Kbm- vergütet werden.

Dem Dachdeckermeister Jul. Ruckstuhl soll ein 3,87 Quadratmeter messender Gelandestreisen am Neubau in der Steinstraße für 50 Mark überlassen werden.

Tas Gesuch der Firma H. C- Werner um Gestattung der lleberwölbung deS Stadtbaches an der KaplanSgasse wird unter Hinweis auf die begonnene Kanalisatton, mich deren Beendigung der Stadtback) befeitigt wird, ad gelehnt.

PH. Kröck hat um Fortsetzung der Trottoirpflasterung an der Rodheimerstraße biß zu seinem projektierten Neu­bau nachgesucht. Tie Versammlung ist bamit einverstanden, daß dem Gesuchsteller Willfahrung seine- Gesuche- nach Vollendung der Bebauung in Aussicht gestellt wird.

Für Geradelegung des Bürgersteiges über die Wieseck- brücke im Zuge der Bleichstraße und Höherlegung deS Geländers waren 1400 Mk. vorgesehen; die Versammlung beschließt indes, die Brücke bis auf weiteres in dem jetzigen Zustande zu belassen.

Die Unterhaltung von Gräbern, welche bisher, der Fran Babette Dehaie oblag, soll auf Ansuchen derselben auf die Stadt übergehen, gegen eine einmalige Vergütung von 1400 Mk., die Unterhaltung der Begräbnisstätte der Familie Georg Karl Windecker gegen eine Vergütung von 1000 Mk. Stadtv. Hanau bezeichnet es als bedauerlich, daß kürzlich ein Inserat im Anzeiger Platz gesunden, in dem Begräbnisplätze fettens eines Herrn Heß zum Verkaufe ausgeboten werden. Zu der weiteren Bemerkung deAStadtvc Hanau, daß der Verlag deSGieß. Anz." veranlaßt werden möchte, derartige Anzeigen abzulehnen, bemcrEt Bürger­meister Mecum, daß em derartiges Ansinnen zu wett gehe.

Mit dem Bezüge von Steinkohlen durch Ver­mittelung des Gaswerks für die Kesselfeuerung des Schlacht­hauses und dem freihändigen Bezug von Braunkohlen ist die Versammlung einverstanden.

Auf Vorschlag der Oberförsterei hat die landw. Kom­mission beantragt, etwa ein Viertel des demnächst auf- ^arbeitenden Stockholzes so zerlleinem zu lassen, daß dasselbe ohne weitere Zerkleinerung verfeuert werden kann. Dem Anträge, der die Erzielung eines höheren Erlöses an­dern Stockholze bezweckt, wird zugestimmt, ebenso der Er- Höhung des Ho^macherlohnes aus 2.50 Mk. für den Raum­meter. Einem wetteren Anträge, die Versteigerung des Brennholzes in größeren Partten in einem ge­schlossenen Raume (Wirtslokal) abzuhallen, stimmt die Ver­sammlung ebenfalls zu.

Dem Jagdhundklub soll eine Waldparzelle zwischen dem Sck)ützenhause und den Militärschießständen gegen eine jährliche Pacht von 20 Mk. auf die Dauer von 10 Jahren zwecks Anlage eines Schliefplatzes über­lassen werden.

An Stelle des verstorbenen Stadtverordneten Flett wird CarlSteinberger zum Mitglied des WiesenvorstandeS^ Heinrich Simon zum Stelwertreter gewählt.

Der Verlängerung der Pacht zeit bis zum Jahre 1912 für die an Hemr. Leib Mve. verpachteten Trieb- Viertel am Philosophemvald stimmt tue Versammlung nicht zu.

Heinrich Simon, dem die Faselhallung Über-, tragen wurde, hat erklärt, wegen deS Ablaufs des Ver­trages im nächsten Jahre zwei Sim ment Haler Bullen, deren Anschaffung auf Grund stattgehabter Umfrage bei den Viehbesitzern erfolgen soll, nicht anschaffen zu »vollen. I» der Voraussetzung, daß Si.mon sich zur Erschaffung betj Bullen entschließt, wenn der Vertrag jetzt schön verlängert wird, beschließt die Versammlung Verlängerung bis 1906.

Die freihändig erfolgte Abgabe von Deckreisem und sonstigem Gehölz aus den Waldungen im Gesamtbetrag- von 605 SJlt wird nachträglich genehmigt.

Zum Mitglied der auf Grund des Gesetzes Über die Entschädigung für tat Milz- und Rauschbrand gefallene Tiere eingesetzten Kommission wird Oekonom Kitz an Stelle des verstorbenen Stadtv. Flett gewählt.

Die folgenden Gegenstände: 37) Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, 38) Antrag deS VeremS der Gastwirte von Gießen und Umgegend auf Aufhebung des Einfuhrverbots von lebendem Vieh und 39) Antrag deS Stadtv. Krumm betr. den Zinsfuß der Sparkasse, konnte in der sozialpoliti­schen Kommission nicht vorberaten werden, weshalb deren Wsetzung von der Tagesordnung beantragt worden war. Aus Vorschlag des Beigeordneten Georgi wird Beratung über Punkt 38 beschlossen. Die vom 12. September datierte Eingabe der Gastwirte besagt, daß die Erhöbung der Fleischpreise eingetreten fei, weil in Deutschland der Be­darf an Schlachtvieh nicht gedeckt werden könne. Die hohen Fleischpreise empfinden die Gastwttte als bedeutendste Ab­nehmer der Metzger aber besonders drückend; die Folge sei eine Erhöhung der Preise für Fleischspeisen, oder Ver- Wendung minderwertigen Fleisches; unter den teuren Fleischpreisen leide daS ganze Volk. Bürgermeister Mecum macht Zahlenangaben über die Schlachtungen im hiesigen Schlachthause in den letzten Jahren und kommt zum Schlüsse, daß die Schlachtungen nicht in dem Prozent­sätze, in dem die Bevölkerungszahl zunahm, stiegen, son­dern sich verringerten, besonders in den letzten yJlanaten habe sich die Volkscrnährung verschlechtert. Stadtv. Pirr berichtet über die Thätigleit des Fleischerverbandes betreffs der Fleischiwt und des Vieh-Einfuhrverbots; in Gießen habe man von einer Erhöhung der Fleischpreise (mit Ausnahme des Schweinefleisches) abgesehen, weil der Be­darf zurückgegangen. Die hiesigen Metzger würden es mit Freuden begrüßen, wenn, wie die- in anderen Städten bereits geschehen, die Stadtverordneten sich der Petition der Gastwirte anschlössen. Redner wendet sich gegen die Annahme, daß die Fleischnot eine vorübergehende Er­scheinung sei; eine Seucheneinschleppung sei bei der Ein­fuhr von Schlachtvieh aus dem Auslande nicht möglich, da das Vieh an der Grenze untersucht und dann in plom­bierten Wagen in die Schlachthäuser gebracht werde. Von der Sperre hätten nur die großen Landwirte Vorteil, die Heinen nicht, weil sie die Jungschweine um soviel teurer bezahlen müßten. Tie Versammlung beschließt hierauf ein­stimmig, die an ib'ie hessische Regierung, den Reichskanzler und Bundesrat zu richtende Petition der Gastwirte um AushSung des Einfuhrverbots von Schlachtvieh zu unter­stützen.

Von den vorliegenden Gesuchen um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb werden durch Bejahung der Bedürfnisfrage befürwortet: Gesuch von Carl Bez tut die Wirtschaft im Darmstädter Haus; Gesuch von Ida Kratz Wwe. für die Wirtschaft im Hause Brandgasse 6; Gesuch von Georg Ruthsatz für das Haus Schiller- ftraße 14, Gesuch von Emil Kalbfleisch für das Haus Marburgerstraße 27 (die Konzession soll unter der Be­dingung erteilt werden, daß die für das nebeiianstehend« Haus des Gesuchstellers erteilte Konzession zurückgegebe» wird-; Gesuch von Louis Feld haus für den Deutschen Hoj dm Neuenweg; Gesuch von Gustav Skalitzky um