wieder umgeackcrt, teils mit Bodenerzeugnissen bedeckt waren. 200—300 Meter vor den Laufgräben am Abhange des Galgenberges waren Trahtbefestigungen gegen einen Sturmangriff durch Infanterie angebracht. Die Südarmee trat am Montag von Gelnhausen aus den Vormarsch an und machte noch am Nachmittag einen Angriff aus den Galgenberg, der wohl noch dazu diente, die Stellung der feindlichen Armee kennen zu lernen. Bei einbrechender Dunkelheit wurde das Gefecht abgebrochen. Die Truppen blieben in Kriegsbereitschaft. Tie Artillerie stand westlich von Burgpracht, die Infanterie bei Kefenrod. Zelte durften nicht ausgeschlagen werden. Tie kalte Herbstwitterung machte ein Schlafen unmöglich. Offiziere und Mannschaften liefen fröstelnd umher und sehnten den Morgen herbei, an dem die Trompeten zur heißen Schlacht blasen sollten. Schon um Vs2 Uhr morgens am 23. September ging das Geknatter los: die Nordarmee unternahm einen Vorstoß gegen die Südarmee, wurde aber zurückgeschlagen. Inzwischen hatte eine Abteilung des 3. Telegraphenbataillons (Koblenz) das Gelände mit einer Telegraphenleitung und Telephonanlage versehen. Tie Jsolierdrähte waren teils aus der Erde, teils eingegraben, teils an Bäumen befestigt. In den frühen Morgenstunden wurde das Schießgelänoe von Truppenabteilungcn abgesperrt. Um 6 Uhr war der Kordon geschlossen und das Gelände von Mensch und Vieh geräumt. Das Haubitzen-Regiment hatte seine schweren Geschütze westlich von ° Burgpracht eingegraben, zum Teil hinter einem Tannenwald. Südlich schlossen sich Abteilungen der Feldartillerie an. Das schaulustige Publikum war auf dem Herzberg bei Hitzkirchen, westlich zur Schußrichtung, untergebracht. Punkt 9i,2 Uhr wurde die Kanonade von der Feldartillerie eröffnet. Schuß folgte aus Schuß. Bald traten die Haubitzenbatterien in Thätigkeit. Auf der ganzen Linie rollte der Tonner der schweren Geschütze. 2i Stunden lang spieen die ehernen Schlünde ein vernichtendes Feuer gegen den Galgen- und Wetzberg. Die 86 Pfund schweren Haubitzen durü)fuhren in des Wortes verwegenster Bedeutung „heulend" die Luft, beim Ein
schlagen die Erde haushoch emporwersend. Ein grandioses Schauspiel! Eine mächtige schwarze Wolke bezeichnete jedesmal die Richtung des Geschosses. Zwischendurch flogen hageldicht die Granaten und Shrapnells, letztere in der Lust krepierend und dabei kleine weiße Wolken am Horizont hinterlassend. Prächtig war der Anblick, wenn eine Batterie Feldgeschütze eine Salve abgab und 6 Feuersäulen zugleich emporstiegen. Ein wahrer Hexensabbath! Um 12 Uhr wurde das Feuer eingestellt, und die höheren Offiziere versammelten sich bei dem Großherzog von Hessen zum Frühstück. Inzwischen hatte sich die Infanterie am Westausgang des Dorfes Kefenrod gesammelt. Gegen 2 Uhr marschierte sie, mit scharfer Munition versehen, ins Gelände, um ihrerseits dem fZeind zum Tanze auszuspielen. Tabei wurde sie von der Artillerie, natürlich jetzt „blind", wirksam unterstützt. Gegen 3 Uhr rückte die Feldartillerie ccl 3 Kilometer vor und bewarf die Stellung des Feindes von drei Seiten mit Geschossen, während «ich die Infanterie zum Sturm vorbereitete. Letztere hatte na-p) einigen Salven das Scharfschießen eingestellt, da drei Mann vermißt wurden, die möglicherweise im Gelände sein konnten. Gegen dreiviertel 4 Uhr stürmte die Infanterie und nahm die Stellung des Feindes mit Hurra. Damit war die Uebung zu Ende. Verschossen waren 540 Feldfhrapnells, 480 Feldgranaten, 540 Haubitzshrapnells, 600 Haubitzgranaten und außerdem 2400 15 Ctm.-Granaten, alles fchars.^Die Infanterie hatte 80 000 scharfe Patronen bei sich, miHte aber, wie bereits mitgeteilt, das Scharfschießen bald einstellen. Selbstverständlich sind auch einige Unglücksfälle zu verzeichnen. So wurden em Obergefreiter und ein Kanonier vom 3. Fußartillerie-Regiment überfahren und schwer verletzt. Ersterer soll tot sein. Erwähnt sei noch, daß an der Uebung viele kommandierende Generäle und andere Offiziere teilnahinen. ■Eie Wirkung der Haubitzen auf die Befestigungen am Galgenbcrg war eine fürchterliche-. Krieg im Frieden
vorgeschriebene Protokoll (Formular B) aufnehmen. Wenn eine Wahlgemeinde aus mehreren Bürgermeistereien besteht, so hat jeder Gemeinderat nur eine Urkundsperson zu wählen; die Leitung der Wahlmännerwahl steht in diesen Fällen dem Bürgermeister der am meisten bevölkerten Gemeinde zu.
Sobald die Wahlkommission gebildet ist, hat dieselbe die Urwählerlisten, welche Sie inzwischen von dem Steuerkommissariate zurückerhalten haben werden, nochmals zu prüfen, soweit nötig richtig zu stellen und sodann nach Vorschrift des § 19 der Wahlanleitung vom 8. November 1872 abzuschließen.
Gleichzeitig hat die Wahlkommission nach Vorschrift der §§ 5, 7, und 15 der Wahlanleitung eine besondere Liste der Wählbaren (Formular D) aufzustellen. Eine gleiche Liste der Wählbaren (Formular E) wird Ihnen durch das Großh. Steuerkommissariat mitgeteilr worden sein. Die Wahlkommissiou hat eine Vergleichung der letzteren mit der von ihr selbst aufgestellten Liste der Wählbaren vorzunehmen, diese soweit nötig zu berichtigen uno dann auf dieselbe Art abzuschließen, wie dies bezüglich der Urwählerliste oben bemerkt ist (§ 19 der Wahlauleitung).
Wenn hiernach die Listen der Urwähler und Wählbaren sestgestellt sind, haben Sie dieselben von
Montag dem 13. Oktober l. I. an
3 T a ö e l a n g in dem Wahlorte offen zu legen. Tie vorgeschriebene Bekanntmachung (Formular F) ist in ortsüblicher Weise vor dem Beginne der Lffenlegungsfrift in jeder Gemeinde zu veröffentlichen.
Tie stattgefundene Offenlegung der Listen ist nach Ablauf der Oftenlegungssrist von der Wahlkommission unter den Listen zu bescheinigen (§§ 20 und 21 der Wahlanleitung).
Sollten während der Ofsenlegung Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Listen vorgebracht werden, so- hat die Wahlkommission über dieselben sofort zu entscheiden und die Listen hiernach sofort zu ergänzen oder zu berichtigen (§ 21 der Wahlanleitung).
Sollte gegen die Entscheidung der Wahlkommission Rekurs erhoben werden, so find die Reklamationen mit den Wahlakten sofort und spätestens bis zum 22. Oktober l. I. an uns einzusenden.
Endlich machen wir Sie auf die Bestimmung des § 22 der Wahlanleitung aufmerksam, wonach die Liste der Stimmberechtigten nach stattgehabter Offenlegung der betr. Großh. T-istriktseinnehmerei und dem Gemeindceinnehmer mit dem Ersuchen mitzuteilen ist, die Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Kommunalsteuer länger als 2 Monate sich im Rückstände befinden, in der Spalte „Bemerkungen" mit „St. R." bezw. „C. R." (Restant) mit roter Tinte zu bezeichnen und Ihnen die Liste sodann möglichst beschleunigt zurückzugeben. Seitens des Gemeindeeinnehmers dürfen nur solche kommun al steuerpflichtige Personen als Restanten bezeichnetwerden, welche eine Staatssteuer überhaupt nicht entrichten.
Tie Wahlen der Wahlmänner, zu deren Vornahme eine weitere Weisung von uns nicht mehr erteilt wird, haben
Mittwoch den 29. Oktober l. I. ftattzufinden.
Tag, Stunde und Wahllokal sind spätestens am 25. Oktober d. I. in jeder der Gemeinden, aus denen die Wahlgemeinde besteht, bekannt zu machen (Formular G).
Damit der obige Termin eingehalten werden kann, sind alle Vorarbeiten der Wahlkommission möglichst zu beschleunigen. Bis spätestens 17. Oktober d. I. erwarten wir berichtliche Anzeige über die erfolgte Offenlegung der Listen der Urwähler und Wählbaren, sowie darüber, ob Einwendungen vorgebracht worden sind.
Schließlich empfehlen wir Ihnen noch die genaue Beobachtung der Anleitung zur Wahl der Wahlmänner und der hierzu im Jahre 1887 ergangenen ab ändernden Bestimmungen, welche wir Ihnen mit Amtsblatt Nr. 6 vom 23. Mai 1887 mitgeteilt haben.
Dr. B r e i d e r t.
Gießen, den 23. September 1902.
Betr.: Gegenseitigkeitserklärung zwischen Hessen und Preußen wegen beiderseitiger Stempelbesreiungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogl. Bürgermeistereien und die Vorstände der milden Stiftungen des Greifes.
Die nachstehende Gegenseitigkeitserklärung zwischen Hessen und Preußen wegen beiderseitiger Stewpelbefreiung bringen wir unter der Empfehlung zu Ihrer Kenntnis, sich vorkom. wenden Falls hiernach zu bemessen.
Dr. B r e i h e r t.
Zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung ist vereinbart worden, daß und zwar rückwirkend vorn 1. Januar 1900 an
1. die in Artikel 7 Absatz 1 Ziffer 3—6 des Hessischen Urkundenstempel-Gesetzes ausgeführten Stempelbefreiungen auf Grund des Artikel 7 Absatz 3 des genannten Gesetzes auf Preußische Anstalten u. s. w. ausgedehnt werden,
2. auf Grund des § 5 Absatz 3 des Preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 sowie des Artikels 1 unter 3 c des Preußischen Gesetzes über die Erbschaftssteuer vom 31. Juli 1895 die Stempelbefreiungen des § 5 Absatz 1 d, e, f, des Preußischen Stempelsteuergesetzes und, soweit der Schenkungsstempel in Frage kommt, die Befreiungsoorschristen 2 t, g, h, des Tarifs zum Preußischen Erbschaftssteuergesetze vom
T5aT auch den Hessischen Anstalten u.f.ro. ge- 24. ZZJtai loul währt werden.
Die in Betracht kommenden preußischen Bestimmungen lauten:
§ 5 Absatz 1 Ziffer d, e, f des Stempelsteuergesetzes vom 31. Zuli 1895:
Von der Entrichtung der Stempelsteuer sind befreit:
d. öffentliche Armen-, Kranken-, Arbeits- und Besserungsanstalten, ferner öffentliche Waisenhäuser, vorn Staate genehmigte Hospitäler und andere Versorgungsanstalten, ferner vom Staate genehmigte Vereine für die Kleinkinderbewahranstalten, sowie Stiftungen, welche als milde ausdrücklich anerkannt sind;
e. öffentliche Schulen und Universitäten;
f. Gemeinden (Gutsbezirke) und Verbände von solchen in Armen-, Schul- und Kirchenangelegenheiten.
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Nr. 225 Erstes Blatt.
152. Jahrgang
Donnerstag 25. September 1902
Erscheint täglich außer SonntagS.
feem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem »elfischen Landwirt die Siehener ZamUirn. blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'schen lLnwers^Buch- u. Steindruckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schulstratze 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
AernsprechanschlußNr.bl.
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Bezn n-1 prellt monatluh .viertel« jährlich W. 20; durch Abhole- u eigfieUen monatlich i • bf.; durch diePost Mk. Vierteljahr!. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis voriniltagS 10 Uhr. ZetlenpreiS: lokal 12Pj^ auSwärtS 20 Pfg.
Verantwortlichr für den polit u. allgem. Teil: P. Wtttko: füt „Stadt und fianb“ und .Gerichtssaal': Lurt Platon sl'ir den An- tzeigenteil: HanS Beck.
Gießen, 22. September 1902.
Betr.: Die Wahlen zum 32. Landtag.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Albach, Allendorf a. d. Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Geilshausen, Gießen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Holzheim, Äefselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Ovenhausen, Oueckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Saasen, Stangenrod, Steinbach, Stockhausen, Treis a. d. Lumda und Weickartshain.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 24. Juli L I. — Gießener Anzeiger Nr. 172 — bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß wir auf Grund der Ge
setze vom 8. November 1872 und 6. Juni 1885, sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen die nachverzeichneten Wahlgemeinden gebildet haben, deren jede die bei- xefügte Zahl von Wahlmännern zu wählen hat.
Seelen-
Wahlgemeinden. zahl
A. die Provinzialhauptstadt Gießen als eigener Wahlbezirk..... 25491
i. im dritten Wahlbezirk der
Provinz Oberhessen: Holzheim...........1107
C. im sechsten Wahlbezirk der
Provinz Oberhessen:
1. Albach ......... . 341
2. Allendorf a. d. Lumda.....1106
3. Allertshausen........268
mit Climbach........249
4. Beltershain.........298
mit Göbelnrod....... 244,
5. Bersrod......... 395
mit Winnerod........ 34
6. Beuern...........996
7. Burkhardsfelden.......683
8. Geilshausen . ........476
9. Grünberg..........1992
10. Harbach .......... 343
11. Kesselbach..........437
12. Lauter ...........418
13. Lindenstruth....... . 344
14. Londorf ..........850
15. Lumda...........390
16. Odenhausen ......... 2971
mit Appenborn . . . w. . . . 11J
17. Oueckborn....... . 529
18. Reinhardshain .......286
19. Reiskirchen.........768
20. Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg . .......479
21. Stangenrod...... 306
22. Steinbach..........984
23. Treis a. d. Lumda ......1138
24. Weickartshain ........ 3781
mit Stockhausen ....... 135/
Zahl der zu wählenden Wahlmänner
50
2
1
2
1
1
1
1
1
1
3
1 1
1
1 1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
Tie Wahl der Wahlmänuer erfolgt in jeder Wahlgemeinde unter der Leitung einer Wahlkommission, welche ans dem Bürgermeister (oder in dessen Verhinderung dem Beigeordneten) und zwei weiteren Urkundspersonen besteht. Die Wahl der letzteren durch den Gemeinderat wollen Sie sofort veranlassen und darüber das
Gin Manöver mit Scharfschießen. *)
Büdingen, 23. Sept.
Das war doch einmal etwas Anderes! Ein Manöver mit scharfer Munition! ftein Wunder, daß die Zahl der „Schlach- ten-Bummler" eine schier endlose war, die sich in die Gegend von Büdingen, Birstein usw. begeben hatten, um den im Anschluß an die Herbstmanöver des 18. Armeekorps stattfindenden Angrisssübuiigen einer kombinierten Division, bestehend aus Truppenteilen der Jnf.-Regimenter 80, 87, 118, Husaren-Regiment Nr. 13, Feldartillerie-Regi- mentern Nr. 3 (Mainz) und Nr. 9 (Ehrenbreitstein) gebildeten Feldchaubitzen-Regiments, beizuwohnen. Die an- greisende Partei (die Südarmee) stand unter dem Kommando des Generalmajors v. Viebahn, Kommandeurs der 50. Infanterie-Brigade. Die Nordarmee unter dem Kommando des Obersten Frhr. Stobt v. Collenberg, Kvmman- beurs des 1. Hess. Jnf.-Negts. Nr. 115, bestehend aus Teilen des 115. Jnf.-Regts., der 13er Husaren, des Feldartillerieregiments Nr. 61 und 3 Kompagnien des 21. Pio- mer-Batailtous. Die Armee hatte sich aus dem Galgenberg zwischen Kefenrod und Wenings verschanzt. Drei Wochen lang hatte das 21. Pionierbataillon gearbeitet, um der Nordarmee eine wahrhaft formidable Stellung herzurichten. Tie Verteidigungslinie war 2—3 Kilometer lang und vollständig kriegsmäßig hergestellt. Die Schützengraben waren mit Kops sch eiben versehen. Auch die Deckungsgraben für die Reserve waren mit Mannschaftsscheiben an gefüllt. Ebenso die vorschriftsmäßig eingedeckten Unterstände der Laufgräben. Die in die letzteren aufgestellten Scheiben waren in sitzender Stellung. Hinter der Infanterie stand die Artillerie mit Geschützen und Bedienungsmannschaften, alles in Holz und Papier natürlich. Die Gräben waren für den Feind vollständig unsichtbar gemacht, da sie oben teils
* Der nachstehende Artikel der „Ofsenb. Ztg." bildet eine Ergänzung unserer gestrigen Notiz aus Wenings.
D. Red.


