Ausgabe 
25.9.1902 Erstes Blatt
 
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wieder umgeackcrt, teils mit Bodenerzeugnissen bedeckt waren. 200300 Meter vor den Laufgräben am Abhange des Galgenberges waren Trahtbefestigungen gegen einen Sturmangriff durch Infanterie angebracht. Die Südarmee trat am Montag von Gelnhausen aus den Vormarsch an und machte noch am Nachmittag einen Angriff aus den Galgen­berg, der wohl noch dazu diente, die Stellung der feind­lichen Armee kennen zu lernen. Bei einbrechender Dunkel­heit wurde das Gefecht abgebrochen. Die Truppen blieben in Kriegsbereitschaft. Tie Artillerie stand westlich von Burgpracht, die Infanterie bei Kefenrod. Zelte durften nicht ausgeschlagen werden. Tie kalte Herbstwitterung machte ein Schlafen unmöglich. Offiziere und Mannschaften liefen fröstelnd umher und sehnten den Morgen herbei, an dem die Trompeten zur heißen Schlacht blasen sollten. Schon um Vs2 Uhr morgens am 23. September ging das Geknatter los: die Nordarmee unternahm einen Vorstoß gegen die Südarmee, wurde aber zurückgeschlagen. In­zwischen hatte eine Abteilung des 3. Telegraphenbataillons (Koblenz) das Gelände mit einer Telegraphenleitung und Telephonanlage versehen. Tie Jsolierdrähte waren teils aus der Erde, teils eingegraben, teils an Bäumen befestigt. In den frühen Morgenstunden wurde das Schießgelänoe von Truppenabteilungcn abgesperrt. Um 6 Uhr war der Kordon geschlossen und das Gelände von Mensch und Vieh geräumt. Das Haubitzen-Regiment hatte seine schweren Ge­schütze westlich von ° Burgpracht eingegraben, zum Teil hinter einem Tannenwald. Südlich schlossen sich Abteil­ungen der Feldartillerie an. Das schaulustige Publikum war auf dem Herzberg bei Hitzkirchen, westlich zur Schuß­richtung, untergebracht. Punkt 9i,2 Uhr wurde die Kano­nade von der Feldartillerie eröffnet. Schuß folgte aus Schuß. Bald traten die Haubitzenbatterien in Thätigkeit. Auf der ganzen Linie rollte der Tonner der schweren Ge­schütze. 2i Stunden lang spieen die ehernen Schlünde ein vernichtendes Feuer gegen den Galgen- und Wetzberg. Die 86 Pfund schweren Haubitzen durü)fuhren in des Wortes verwegenster Bedeutungheulend" die Luft, beim Ein­

schlagen die Erde haushoch emporwersend. Ein grandioses Schauspiel! Eine mächtige schwarze Wolke bezeichnete jedes­mal die Richtung des Geschosses. Zwischendurch flogen hageldicht die Granaten und Shrapnells, letztere in der Lust krepierend und dabei kleine weiße Wolken am Horizont hinterlassend. Prächtig war der Anblick, wenn eine Batterie Feldgeschütze eine Salve abgab und 6 Feuersäulen zugleich emporstiegen. Ein wahrer Hexensabbath! Um 12 Uhr wurde das Feuer eingestellt, und die höheren Offiziere versammel­ten sich bei dem Großherzog von Hessen zum Frühstück. Inzwischen hatte sich die Infanterie am Westausgang des Dorfes Kefenrod gesammelt. Gegen 2 Uhr marschierte sie, mit scharfer Munition versehen, ins Gelände, um ihrerseits dem fZeind zum Tanze auszuspielen. Tabei wurde sie von der Artillerie, natürlich jetztblind", wirksam unterstützt. Gegen 3 Uhr rückte die Feldartillerie ccl 3 Kilometer vor und bewarf die Stellung des Feindes von drei Seiten mit Geschossen, während «ich die Infanterie zum Sturm vorbereitete. Letztere hatte na-p) einigen Salven das Scharfschießen eingestellt, da drei Mann vermißt wurden, die möglicherweise im Gelände sein konnten. Gegen drei­viertel 4 Uhr stürmte die Infanterie und nahm die Stellung des Feindes mit Hurra. Damit war die Uebung zu Ende. Verschossen waren 540 Feldfhrapnells, 480 Feldgranaten, 540 Haubitzshrapnells, 600 Haubitzgranaten und außerdem 2400 15 Ctm.-Granaten, alles fchars.^Die Infanterie hatte 80 000 scharfe Patronen bei sich, miHte aber, wie bereits mitgeteilt, das Scharfschießen bald einstellen. Selbstver­ständlich sind auch einige Unglücksfälle zu verzeichnen. So wurden em Obergefreiter und ein Kanonier vom 3. Fuß­artillerie-Regiment überfahren und schwer verletzt. Ersterer soll tot sein. Erwähnt sei noch, daß an der Uebung viele kommandierende Generäle und andere Offiziere teilnahinen. Eie Wirkung der Haubitzen auf die Befestigungen am Galgenbcrg war eine fürchterliche-. Krieg im Frieden

vorgeschriebene Protokoll (Formular B) aufnehmen. Wenn eine Wahlgemeinde aus mehreren Bürgermeistereien besteht, so hat jeder Gemeinderat nur eine Urkundsperson zu wählen; die Leitung der Wahlmännerwahl steht in diesen Fällen dem Bürgermeister der am meisten bevölkerten Ge­meinde zu.

Sobald die Wahlkommission gebildet ist, hat dieselbe die Urwählerlisten, welche Sie inzwischen von dem Steuerkommissariate zurückerhalten haben werden, noch­mals zu prüfen, soweit nötig richtig zu stellen und sodann nach Vorschrift des § 19 der Wahlanleitung vom 8. November 1872 abzuschließen.

Gleichzeitig hat die Wahlkommission nach Vorschrift der §§ 5, 7, und 15 der Wahlanleitung eine besondere Liste der Wählbaren (Formular D) aufzustellen. Eine gleiche Liste der Wählbaren (Formular E) wird Ihnen durch das Großh. Steuerkommissariat mitgeteilr worden sein. Die Wahlkommissiou hat eine Vergleichung der letzteren mit der von ihr selbst aufgestellten Liste der Wählbaren vorzunehmen, diese soweit nötig zu berichtigen uno dann auf dieselbe Art abzuschließen, wie dies bezüglich der Urwählerliste oben bemerkt ist (§ 19 der Wahlauleitung).

Wenn hiernach die Listen der Urwähler und Wähl­baren sestgestellt sind, haben Sie dieselben von

Montag dem 13. Oktober l. I. an

3 T a ö e l a n g in dem Wahlorte offen zu legen. Tie vor­geschriebene Bekanntmachung (Formular F) ist in orts­üblicher Weise vor dem Beginne der Lffenlegungsfrift in jeder Gemeinde zu veröffentlichen.

Tie stattgefundene Offenlegung der Listen ist nach Ablauf der Oftenlegungssrist von der Wahlkommission unter den Listen zu bescheinigen (§§ 20 und 21 der Wahl­anleitung).

Sollten während der Ofsenlegung Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Listen vorgebracht werden, so- hat die Wahlkommission über dieselben sofort zu entscheiden und die Listen hiernach sofort zu ergänzen oder zu berichtigen (§ 21 der Wahlanleitung).

Sollte gegen die Entscheidung der Wahlkommission Rekurs erhoben werden, so find die Reklamationen mit den Wahlakten sofort und spätestens bis zum 22. Oktober l. I. an uns einzusenden.

Endlich machen wir Sie auf die Bestimmung des § 22 der Wahlanleitung aufmerksam, wonach die Liste der Stimm­berechtigten nach stattgehabter Offenlegung der betr. Großh. T-istriktseinnehmerei und dem Gemeindceinnehmer mit dem Ersuchen mitzuteilen ist, die Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Kommunalsteuer länger als 2 Monate sich im Rückstände befinden, in der SpalteBemerkungen" mitSt. R." bezw.C. R." (Restant) mit roter Tinte zu bezeichnen und Ihnen die Liste sodann möglichst beschleunigt zurückzugeben. Seitens des Gemeindeeinnehmers dürfen nur solche kommun al steuerpflichtige Personen als Rest­anten bezeichnetwerden, welche eine Staats­steuer überhaupt nicht entrichten.

Tie Wahlen der Wahlmänner, zu deren Vornahme eine weitere Weisung von uns nicht mehr erteilt wird, haben

Mittwoch den 29. Oktober l. I. ftattzufinden.

Tag, Stunde und Wahllokal sind spätestens am 25. Oktober d. I. in jeder der Gemeinden, aus denen die Wahlgemeinde besteht, bekannt zu machen (Formular G).

Damit der obige Termin eingehalten werden kann, sind alle Vorarbeiten der Wahlkommission möglichst zu beschleunigen. Bis spätestens 17. Oktober d. I. erwarten wir berichtliche Anzeige über die erfolgte Offenlegung der Listen der Ur­wähler und Wählbaren, sowie darüber, ob Einwendungen vorgebracht worden sind.

Schließlich empfehlen wir Ihnen noch die genaue Be­obachtung der Anleitung zur Wahl der Wahlmänner und der hierzu im Jahre 1887 ergangenen ab ändernden Be­stimmungen, welche wir Ihnen mit Amtsblatt Nr. 6 vom 23. Mai 1887 mitgeteilt haben.

Dr. B r e i d e r t.

Gießen, den 23. September 1902.

Betr.: Gegenseitigkeitserklärung zwischen Hessen und Preußen wegen beiderseitiger Stempelbesreiungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogl. Bürgermeistereien und die Vor­stände der milden Stiftungen des Greifes.

Die nachstehende Gegenseitigkeitserklärung zwischen Hessen und Preußen wegen beiderseitiger Stewpelbefreiung bringen wir unter der Empfehlung zu Ihrer Kenntnis, sich vorkom. wenden Falls hiernach zu bemessen.

Dr. B r e i h e r t.

Zwischen der Großherzoglich Hessischen und der König­lich Preußischen Regierung ist vereinbart worden, daß und zwar rückwirkend vorn 1. Januar 1900 an

1. die in Artikel 7 Absatz 1 Ziffer 36 des Hessischen Urkundenstempel-Gesetzes ausgeführten Stempelbefrei­ungen auf Grund des Artikel 7 Absatz 3 des genannten Gesetzes auf Preußische Anstalten u. s. w. ausgedehnt werden,

2. auf Grund des § 5 Absatz 3 des Preußischen Stempel­steuergesetzes vom 31. Juli 1895 sowie des Artikels 1 unter 3 c des Preußischen Gesetzes über die Erb­schaftssteuer vom 31. Juli 1895 die Stempelbe­freiungen des § 5 Absatz 1 d, e, f, des Preußischen Stempelsteuergesetzes und, soweit der Schenkungsstempel in Frage kommt, die Befreiungsoorschristen 2 t, g, h, des Tarifs zum Preußischen Erbschaftssteuergesetze vom

T5aT auch den Hessischen Anstalten u.f.ro. ge- 24. ZZJtai loul währt werden.

Die in Betracht kommenden preußischen Bestimmungen lauten:

§ 5 Absatz 1 Ziffer d, e, f des Stempelsteuergesetzes vom 31. Zuli 1895:

Von der Entrichtung der Stempelsteuer sind befreit:

d. öffentliche Armen-, Kranken-, Arbeits- und Besserungs­anstalten, ferner öffentliche Waisenhäuser, vorn Staate genehmigte Hospitäler und andere Versorgungsanstalten, ferner vom Staate genehmigte Vereine für die Klein­kinderbewahranstalten, sowie Stiftungen, welche als milde ausdrücklich anerkannt sind;

e. öffentliche Schulen und Universitäten;

f. Gemeinden (Gutsbezirke) und Verbände von solchen in Armen-, Schul- und Kirchenangelegenheiten.

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ilamem, abzug- ,

Nr. 225 Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Donnerstag 25. September 1902

Erscheint täglich außer SonntagS.

feem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem »elfischen Landwirt die Siehener ZamUirn. blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'schen lLnwers^Buch- u. Stein­druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulstratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

AernsprechanschlußNr.bl.

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Bezn n-1 prellt monatluh .viertel« jährlich W. 20; durch Abhole- u eigfieUen monatlich i bf.; durch diePost Mk. Viertel­jahr!. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis voriniltagS 10 Uhr. ZetlenpreiS: lokal 12Pj^ auSwärtS 20 Pfg.

Verantwortlichr für den polit u. allgem. Teil: P. Wtttko: füt Stadt und fianb und .Gerichtssaal': Lurt Platon sl'ir den An- tzeigenteil: HanS Beck.

Gießen, 22. September 1902.

Betr.: Die Wahlen zum 32. Landtag.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Albach, Allendorf a. d. Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Geilshausen, Gießen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Holzheim, Äefselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Ovenhausen, Oueckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Saasen, Stangenrod, Steinbach, Stockhausen, Treis a. d. Lumda und Weickartshain.

Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 24. Juli L I. Gießener Anzeiger Nr. 172 bringen wir hier­durch zur öffentlichen Kenntnis, daß wir auf Grund der Ge­

setze vom 8. November 1872 und 6. Juni 1885, sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen die nachverzeich­neten Wahlgemeinden gebildet haben, deren jede die bei- xefügte Zahl von Wahlmännern zu wählen hat.

Seelen-

Wahlgemeinden. zahl

A. die Provinzialhauptstadt Gießen als eigener Wahlbezirk..... 25491

i. im dritten Wahlbezirk der

Provinz Oberhessen: Holzheim...........1107

C. im sechsten Wahlbezirk der

Provinz Oberhessen:

1. Albach ......... . 341

2. Allendorf a. d. Lumda.....1106

3. Allertshausen........268

mit Climbach........249

4. Beltershain.........298

mit Göbelnrod....... 244,

5. Bersrod......... 395

mit Winnerod........ 34

6. Beuern...........996

7. Burkhardsfelden.......683

8. Geilshausen . ........476

9. Grünberg..........1992

10. Harbach .......... 343

11. Kesselbach..........437

12. Lauter ...........418

13. Lindenstruth....... . 344

14. Londorf ..........850

15. Lumda...........390

16. Odenhausen ......... 2971

mit Appenborn . . . w. . . . 11J

17. Oueckborn....... . 529

18. Reinhardshain .......286

19. Reiskirchen.........768

20. Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg . .......479

21. Stangenrod...... 306

22. Steinbach..........984

23. Treis a. d. Lumda ......1138

24. Weickartshain ........ 3781

mit Stockhausen ....... 135/

Zahl der zu wählenden Wahlmänner

50

2

1

2

1

1

1

1

1

1

3

1 1

1

1 1

1

1

1

1

1

1

1

1

2

1

Tie Wahl der Wahlmänuer erfolgt in jeder Wahl­gemeinde unter der Leitung einer Wahlkommission, welche ans dem Bürgermeister (oder in dessen Verhinderung dem Beigeordneten) und zwei weiteren Urkundspersonen besteht. Die Wahl der letzteren durch den Gemeinderat wollen Sie sofort veranlassen und darüber das

Gin Manöver mit Scharfschießen. *)

Büdingen, 23. Sept.

Das war doch einmal etwas Anderes! Ein Manöver mit scharfer Munition! ftein Wunder, daß die Zahl derSchlach- ten-Bummler" eine schier endlose war, die sich in die Gegend von Büdingen, Birstein usw. begeben hatten, um den im Anschluß an die Herbstmanöver des 18. Armee­korps stattfindenden Angrisssübuiigen einer kombinierten Division, bestehend aus Truppenteilen der Jnf.-Regimenter 80, 87, 118, Husaren-Regiment Nr. 13, Feldartillerie-Regi- mentern Nr. 3 (Mainz) und Nr. 9 (Ehrenbreitstein) ge­bildeten Feldchaubitzen-Regiments, beizuwohnen. Die an- greisende Partei (die Südarmee) stand unter dem Kom­mando des Generalmajors v. Viebahn, Kommandeurs der 50. Infanterie-Brigade. Die Nordarmee unter dem Kom­mando des Obersten Frhr. Stobt v. Collenberg, Kvmman- beurs des 1. Hess. Jnf.-Negts. Nr. 115, bestehend aus Teilen des 115. Jnf.-Regts., der 13er Husaren, des Feld­artillerieregiments Nr. 61 und 3 Kompagnien des 21. Pio- mer-Batailtous. Die Armee hatte sich aus dem Galgenberg zwischen Kefenrod und Wenings verschanzt. Drei Wochen lang hatte das 21. Pionierbataillon gearbeitet, um der Nord­armee eine wahrhaft formidable Stellung herzurichten. Tie Verteidigungslinie war 23 Kilometer lang und vollständig kriegsmäßig hergestellt. Die Schützengraben waren mit Kops sch eiben versehen. Auch die Deckungsgraben für die Reserve waren mit Mannschaftsscheiben an gefüllt. Ebenso die vorschriftsmäßig eingedeckten Unterstände der Lauf­gräben. Die in die letzteren aufgestellten Scheiben waren in sitzender Stellung. Hinter der Infanterie stand die Ar­tillerie mit Geschützen und Bedienungsmannschaften, alles in Holz und Papier natürlich. Die Gräben waren für den Feind vollständig unsichtbar gemacht, da sie oben teils

* Der nachstehende Artikel derOfsenb. Ztg." bildet eine Ergänzung unserer gestrigen Notiz aus Wenings.

D. Red.