Ausgabe 
25.6.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 146 Drittes Blatt.

153. Jahrgang

Mittwoch 35. Juni 1903

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Zamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

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Hessischer Landtag.

Zweite yesstsche StändcKammcr.

118. Sitzung.

Darmstadt, 24. Juni.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9^2 Uhr.

Am Regierüngstisch: Staatsminister Rothe Exa, Fi­nanzminister Gnauth Exc., Ministerialräte Ewald, Best, Breidert, Tr. Becker, zweiter Direktor der Hauptstaatskasse Schäfer.

Auf der Tagesordnung steht die Regierungsvor­lage, die öffentlichen Sparkassen betreffend.

Abg. Schönberger (nD will auch Privatpersonen den Beitritt gestattet wissen als Akt der Pietät, da dre bisherigen Kassen ihre Entstehung der Initiative Privater verdanken.

Ministerialrat Breidert erwidert, daß er dies nicht für durchführbar halte; im übrigen sei im Gesetz besttmmt, daß Privatpersonen bis zur nächsten Mitgliederwahl als Gemeindevertreter angesehen werden könnten.

Abg. Gutfleis ch (freip hält die Gemeinden für die vesten Träger des Sparkassenwesens wegen der größeren Sicherheit; auch sei hier die Tividendenjagd ausgeschlossen. Hier kämen vor allem nur öffentliche Sparkassen in Bettacht; auch Private könnten sich zusammenthun, die alsdann die Rechte des Gesetzes erhielten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten.

Abg. Haas-Darmstadt (nl.) begrüßt die Vorlage, wo­durch die rechtlichen Verhältnisse der Sparkassen geregelt werden, mit Freuden. Im Gesetz vermisse er indes zwei Tinge; einmal gestatte das Gesetz die Gründung von Ge­meindekassen, ohne zu sagen, wie groß die Gemeinde sein müsse. Kleinere Gemeinden seien hierzu nicht geeignet. Er schlage vor, daß eine Gemeinde mindestens 10 000 Seelen zählen müsse, wenn sie eine Gemeindesparkasse gründen wolle. Weiter sei es ein Fehler, daß in dem Gesetz keine genaue Abgrenzung der Geschäftsthättgkeit der Sparkassen vorgesehen sei.

Ministerialrat Breidert erwidert, daß die Regierung von einer solchen Grenze abgesehen habe, weil sie es ja bei der Zulassung in der Hand habe, die Errichtung zu gestatten oder nicht. Außerdem könne man im Einzelfall den Ge­schäftskreis der Kassen bei Feststellung des Statuts be­grenzen. Einhettliche Normen könne man hier nicht schaffen.

Abg. Weidner (fr. w. V.) hält eine diesbezügliche gesetzliche Regelung der Verhältnisse, bei der man mit Vor­sicht verfahren müsse, für wünschenswert. Tie erforderliche Garantte vorausgesetzt, solle man den öffentlichen Sparkassen erlauben, auch Darlehen auf Handschein zu gewähren.

Abg. Erk (nl.) will sowohl den Einlegern als auch den Darleihern Rechte verliehen sehen. Die Vorstände der Sparkassen müßten so viel als möglich freie Hand haben und die Rechte der Verwaltungsbeamten dürfe man in dieser Beziehung nicht erwettern. Die Vorlage in Verbindung mit der Pfandbriefbank halte er für eine glückliche Ein­richtung. Durch die Landeskreditkasse sei der Staatskredit in zu hohem Maße in Anspruch genommen worden, wo­durch er eine Schädigung erlitten habe. Bei der Hypo­thekenbank werde dies nicht der Fall sein. Hier könnten die Sparkassen auf hie billigste Weise Geld erhalten. Auch zur Hebung des Staatskredits werde die Pfandbriefbank beitragen.

Abg. Gutfleisch (freis.) erklärt, daß mit den von üem Abg. Haas vorgebrachten Bedenken auch der Ausschuß sich beschäftigt habe, aber eine Formulierung habe er nicht für möglich gehalten. Ter Regierung habe der Ausschuß indes anheimgegeben, hier die größtmögliche Vorsicht im Interesse der Sicherheit der Sparkassen walten zu lassen. Einer Begrenzung des Geschäftsverkehrs der öffentlichen Sparkassen habe der Ausschuß ablehnend gegenüber ge­standen. Auch ohne die Gunst der hessischen Gesetzgebung habe sich das Sparkassewesen im Großherzogtum durch die Tüchtigkeit der Vorstände gut entwickelt. Täe langfristigen Hypotheken würden wohl in Zukunft der Pfandbriefbank zufallen und die Sparkassen würden auf die kurzfristigen angewiesen sein. Mit der Zeit werde es wohl dahin kommen, daß der Personalkredit ausschließlich den Vorschußvereinen zufallen werde, vorerst aber könne der Personalkredit für die Sparkassen nicht entbehrt werden. Zwang solle man dabei nicht anwenden.

Ab-g. Haas-Darmstadt (nl.) hält es für dringend er­wünscht, daß zum Schutze der bestehenden Sparkassen fest­gesetzt werde, welche Einwohnerzahl eine Gemeinde zur Er­richtung einer Sparkasse haben müsse. Außerdem müsse der Regierung das Recht zuerkannt werden, bestimmen zu können, wie weit der Geschäfts kreis der Sparkassen im Einzel­fall ausgedehnt werden könne. Tie Gemeinden dürfe man für den Einzelschuldner nicht mithasten lassendes sei genug, wenn sie allgemein haften. Bankgeschäfte wie Kontokorrent­verkehr rc. sollten den Sparkassen untersagt sein.

Die Generaldebatte wird sodann geschlossen und in die Spezialberatung eingetreten.

Artikel 1 des Gesetzes, der bestimmt, daß die öffentliche Sparkasse der staatlichen Anerkendung bedarf, wrrd an- aenommen. Ebenso Artikel 2, der die Sparkassen einteilt in Gemeinde-, Bezirks- und Kreissparkassen.

Artikel 3 bestimmt, daß die Kassen unter der Aufsicht Les Ministeriums und des Kreisamtes stehen. Außerdem sollen periodische, die ganze Geschäftsgebahrung treffende Revisionen durch geeignete Revisoren stattftnden; die Jahresbilanz und der Bericht des Revisors sind zu ver- ö^^Abg^^Gutfleisch (freis.) will die Revisionsberichte nur auszugsweise veröffentlicht wissen.

Abg. Haas-Darmstadt (nl.) beantragt, daß der Re­gierung im Gesetz das Recht zuerkannt werden soll, all­gemein oder für Einzelfälle die Geschäftsthätigkeit der ein­zelnen Kallen begrenzen zu können.

Ter Ausschuß beantragt folgende Zusätze zu Artikel3: Tie Vorschriften für die Prüfung und den Abschluß der Gemeinderechnungen finden hierbei entsprechende An­wendung." Weiter beantragt er die Beifügung des folgen­den Absatzes:Die Einrichtungen der Sparkassen und die Geschäftsführung derselben in allen Zweigen der Verwal­tung sind mindestens in jedem zweiten Jahre der Prüfung durch einen der Verttetung und Verwaltung der Kassen nicht angehörigen sachverständigen Revisor zu unterwerfen, >en der Kassenvorstand im ständigen Amt oder von Fall zu Fall ernennt. Die Jahresberichte und Revisionsberichte ind auszugsweise in den Amtsblättern der Sparta, se- bezirke zu veröffentlichen.

Tie Abgg. Schönberger und Dr. Gutfleisch prechen sich gegen den Antrag Haas aus. Ohne Not solle man in das Geschäftsleben der Kassen nicht eingreifen. Ter Personalkredit werde so wie so eine Einschränkung er- ähren. Nicht durch den Zwang der Negierung, sondern aus sich heraus müßten die Kassen sich entwickeln. Durch ein solches Eingreifen könne man blühende Geschäfte zer- tören; auch beeinträchtige man dadurch die Arbeitsfreudig­keit der Leiter der Sparkassen. Den Geschästskreis der Sparkassen dürfe man nicht durch Verfügungen der Aus- ichtsbehörden beschränken.

Nachdem sich noch die Abgg. Erck (nl.) und Pitth an gegen den Antrag Haas ausgesprochen haben, wird ab­gestimmt. Der Antrag Haas wird abgelehnt und Artikel 3 in der Fassung des Ausschusses angenommen.

Artikel 4 bestimmt, daß jede öffentliche Sparkasse Satz­ungen haben muß. Der Artikel wird ohne Debatte ange­nommen. Ebenso die Artikel 5, 6 und 7.

Artikel 8 wird gestrichen, Artikel 9 und 10 ange­nommen.

Ebenso Arttkel 9 a, wonach die Staats- mrd Gemeinde­behörden verpflichtet sind, den Ersuchen der Vorstände öffent­licher Sparkassen zu entsprechen. Artikel 11 findet debatte- lose Zustimmung.

Nach einer Pause wünscht Abg. Pennrich (Zentr.), daß in den nächsten Tagen seine Jnterpellatton über die Pulverexplosion in Bingen beantwortet werde. Präsident Haas erwidert, daß die Antwort der Regierung soeben ein- gelausen sei.

Tte Artikel 12 und 13 werden angenommen.

Zu Artikel 14 beantragt Abg. Koch (nl.) die Aenderung, daß den Vorständen der öffentlichen Sparkassen das Kredit- nehmen untersagt sei; für die Aufsichtsräte seien bestimmte Vorschriften zu treffen.

Ministerialrat Breidert erklärt, daß letzteres nicht angängig sei, weil nicht alle Sparkassen Aufsichtsräte be­sitzen; manche Kassen hätten nur einen Vorstand. Im übrigen sei es indes nicht ausgeschlossen, daß bei der Weiterent­wicklung der Sparkasse allgemein Aussichtsräte eingeführt würden.

Abg. T-r. Gut fleisch (freis.) schließt sich diesen Aus­führungen an. Das Kreditnehmen der Mitglieder des Vor­standes bei der eigenen Kasse sei nicht angängig; hier ge­nüge indes eine diesbezügliche Festsetzung im Sparkasse- statut.

Ter Antrag Koch wird sodann abgelehnt und der Aus­schußantrag genehmigt.

Artikel lo und 16 werden debattelos genehmigt.

Artikel 18, der die Einrichtung einer Einlegerversamm­lung vorsieht, wird als unzweckmäßig gestrichen. In gleicher Weise werden gestrichen die Artikel 19 und 20, während den Artikeln 21 und 22 zugestimmt wird.

Artikel 23 handelt von der Berechnung des.Verhältnisses, in welchem die Mitglieder zur Deckung eines Fehlbetrages beizuttagen haben. In der Regel soll hier das Statut die Normen geben. Fehlt eine solche Bestimmung, dann soll nach dem Ausschußantrag das Verhältnis so berechnet wer­den, daß zur einen Hälfte die letztmalig amtlich festgestellte Bevölkerungsziffer der beteiligten Gemeinden oder Kreise, zur anderen Hälfte die Gesamftumme der in diesen Gemein­den oder Kreisen zur Vermögenssteuer veranlagten Ver­mögen zu Grunde gelegt wird.

Ter Artikel 23 wird sodann nach kurzer Debatte in der vorgeschlagenen Fassung angenommen.

Tie Artikel 2435 werden debattelos angenommen.

Ueber den Artikel 36 erhebt sich eine mrze Debatte, worauf der Artikel angenommen wird.

Die übrigen Artikel werden ohne Debatte genehmigt. Tamit ist das Sparkassegesetz erledigt.

Schluß 1 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 9 Uhr. Tages­ordnung : Pfandbriefbank.

Universitüts-Uachrichtcn.

Dr. Windelband, Professor der Philosophie in Straß­burg, der zum Nachfolger Pfleiderers an der Tübinger Hochschule ausersehen war, bleibt nun doch in Straßburg, da es in letzter Stunde gelungen ist, ihn der dortigen Universität zu erhalten. Der a.-o. Professor Dr. Heimberger in Straßburg i. E. er­hielt einen Ruf als o. Professor für Strafrecht, Strafprozeß und Zwilprozeß an die neuerrichtete juristische Fakultät zu Münster i. W. Aus Freiburg L B. wird gemeldet: Der Direktor der psychiatrischen Klinik, Professor Dr. Hermann Emminghaus, ist auf sein Ansuchen wegen leidender Gesund­heit in den Ruhestand versetzt worden. Man schreibt uns aus Leipzig: Ter Geh. Kirchenrat Professor D. Hauck, Direktor des archäologischen Instituts der hiesigen Universität, hat den an ihn seitens der Universität B e r l i n ergangenen Ruf auf den Lehrstuhl Rankes abgelehnt. Wie aus Wien berichtet wird, wurde der ordentliche Professor der Dermatologie und Syphilis an der Leip­ziger Universität, D. Gustav Riehl, pnmo loco zum Ordinarius der durch den Tod Kaposis erledigten Lehrkanzel vorgeschlagen. Zum Nachfolger Ulrich Köhlers für die Professur für alte Geschichte an der Universität Berlin ist Prosefsor Eduard Meyer in Halle ausersehen. Man schreibt aus Zürich: In der philosophischen Fakultät der hiesigen Hochschule hat sich Dr.

Ernst T a p p o l e t für das Fach der romanischen Philologie habili­tiert. Ter neuernannte a.-o. Professor für vergleichende Litte- ratnrqeschichte an der Universität in Zürich, Dr. L. P. Betz, hielt seine Antrittsvorlesung über das Thema:Deutschlands Anteil an der amerikanischen Lilleratur". Man schreibt uns: An der Uni­versität Genf sind gegenwärtig unter den 903 immatrikulierten Studenten 254 Damen, von denen 2 Jura, 171 Medizin, 40Philo­sophie und 41 Naturwissenschaften studieren; in der medizinischen Fakultät, tue im Ganzen 351 Immatrikulierte zählt, machen die 171 Studentinen fast die Hälfte aus. Der seit 1870 an der tier­ärztlichen Hochschule in Dresden als Professor wirkende Geh. Aledizmalrat Dr. ph 1. et m<-d. Siedamgrotzky ist in Wies­baden gestorben. Er genoß als Vertreter der tierärztlichen Wissenschaft ein hohes Ansehen und wurde von der medizinischen Fakultät der Universität Leipzig vor einigen Jahren zum Doctor nonoris can*a ernannt.

Kunst und Wissenschaft.

Wer wtrd Theater direkter'? Dem Mainzer Journal wird gemeldet: Die Theaterdeputation hat am Samstag eine Sitzung abgehalten, um eine Prüfung der Bewerber um die Stelle eines Theaterdirektors für unser Stadttheater vorzunehmen. Das Resultat war ,daß sieben der Bewerber zur engeren Wahl gestellt wurden, während die übrigen 33 Bewerber ausschieden. Unter den sieben Kandi­daten für die Tirektorstelle befinden sich u. a. die Herren Rainer Simons, der frühere Direktor des Mainzer Stadt­theaters, Peter Liebig aus Mainz, setther Leiter des Hof­theaters in Altenburg, Karl Schröder, Direktor des Stadss- theaters in Augsburg, Steinert, Direktor des Stadttheaters in Barmen (das Barmer Theater wurde bekanntlich durch Feuer zerstört). Wenn man einem Gerücht Glauben schenken darf, bestände über die Person des zukünftigen Theater­direktors kein Zweifel mehr, besonders seitdem zwischen der in Frage kommenden Persönlichkeit und dem Dirigenten der städtischen Kapelle Herrn Steinbach eine seither nicht bestandene Uebereinstimmung erzielt worden sei. Dazu be­merkt das Mainzer Blatt noch. da,ß eine derartige Ver­ständigung zwischen Rainer Simons und Steinbach aller­dings stattgefunden habe .

Die Dortmunder Theaterbau-Kommisstou entschied sich einstimmig für das Projekt des Architekten Prof. Martin Dülfer- München. Außer Dülfer waren an dem Dortmunder Wettkampf Regierungsbaumeister Moritz-Köln und die Wiener Firma Fellner u. Hellmer beteiligt Wenn sich das Preisgericht für das Dülfer- sche Projekt entschied, so hat es damit nur bewiesen, daß es die modernen Nlonumentalansprüche in ästhetischer wie in rein technischer Beziehung in die That umzusetzen gesonnen ist, und daß es eine selbständige und originelle architektonische Arbeit, die in der Anlage sowohl wie int kompositionellen Aufbau neue Aiögltchkeiten zu realisieren sucht, thatsächlich über das her­gebrachte, schon so und so oft gesehene Theaterschema stellt Tas Dortmunder Theater ist der zweite Theaterbau Dülfers' das Meraner Stadttheater ist Tülfers erste derartige Monu­mentalarbeit

Literarische Neuerscheinungen.

(Besprechung Vorbehalten).

Bock, Alfred. Kinder des Volkes. Roman. (145 S.) Berlin, F. Fontane u. Eo. 2 Mk., geb. 3 Mk.

Haupt, Dr. med. Aug., Soden am Taunus. Ein Ratgeber und Führer während des Kurgebrauchs. 3. verm. und verb. Aust. (VI, 152 S. m. Karten re.) Würzburg, A. Stubers Verlag. Kart 2 Mark.

Sternfeld, Prof. Dr. Rich^ Zur Einführung in Beethovens Missa soienin s. (77 S.) Berlin, Harmonie.

Jahrbuch der bildenden Kunst 1902. Unter Mitwirkung von Dr. Wold. v. Seidlitz-Dresden, herausg. von Max Martersteig. (XI, 113,327 S. m. zahlr. Jll.) Berlin bW. 48, Verlag der Deutsch. Jahrbuch-Ges., geb. 8 Mk.

Gorjki, Maxim. Gewesene Menschen. Gesammelte Er­zählungen aus dem Russischen von Mich. Feofanoff. Mit Buch­schmuck von Otto Ubbelohde. (232 S.) Leipzig, Eugen Diederichs. 2 Wart.

Maeterlinck, Maurice. Der begrabene Tempel. Autoris. Ausgabe, in das Deutsche übertragen von Fr. v. Oppeln-Broni- kowski. Mit Schmuckleisten und Initialen von Wilh. Müller- Schönfeld. (223 S.) Ebenda. 4.50 Mk.

Rehse, Fr. Luise. Bratbüchlein zur Herstellung nahrhafter und wohlschmeckender Bratspeisen ohne Fleisch. 5. verb. Aust. (59 S.) Hannover, Adolf Spanholz. 60 Pfg.

Kompottbüchlein. Nebst einem Anhang: Tas Einmachen. (29 S.) Hannover, Adolf Rehse. 30 Pfg.

Strecker, Karl. Totentanz. L3. Tausend. (188 S.) Ham­burg, Aug. Harms.

Der Kuustwart Rich. Wagnerheft 60 Pfg.

Nord und Süd. Juliheft. 2 Alk.

Deutsche Monatsschrift. Juliheft 2 Mk.

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