Ausgabe 
23.1.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 19

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieLietzener Kamilienblälter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hesstsche Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Donnerstag, 23. Januar 1902

Giehener Anzeiger

152. Jahrg.

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. üßittto; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Bru hl'schen Unioersuatsdruckerei (Pwtsch Erben), Greben.

General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet,

Deutscher Reichstag.

124. Sitzung vom 22. Ianuar,

4'. Uhr. Das Haus ist schwach besetzt.

Am Bundesrathstisch: Gras Bülow, Gras Posa- V o w s k y u. 21.

Aus der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathung des Etats des Reichstags.

Abg. Gamp (Rcichsp.): Ich möchte die Wcgeverhältnisie in der Nähe des Reichstags zur Sprache bringen, die dringend der Ab­änderung bedürfen. Die Wege vom Brandenburger Thor bis zum Reichstag sind gar nicht gepflastert. Auch Pflegt überall so viel Schnee herumzuliegen (Heiterkeit), daß man kaum durchdringen kann. Wenn die Gemeinde Berlin nicht durchkommen kann, mutz das Reich die Kosten tragen, spart cs doch so viel an Diäten. Auch muß die Thiergartenverwaltung sich des Reichstags erinnern, die neuen Wege führen alle vom Reichstag weg. Die Intendanz der königlichen Schauspiele stellt uns ja einige Billets zur Verfügung, aber cs giebt nur schlechte Plätze, ich möchte den Präsidenten bitten, dafür zu sorgen, daß wir bessere bekommen.

Präsident Graf Ballestrem: Ich nehme von den Anregungen des Herrn Gamp Notiz und werde das Nöthige veranlassen.

Abg. Dr. Müllcr-Sagan (freis. Vp.) führt Beschwerde über die Reichstags-Restauration. Er verlange zwar keine lukullischen Ge­nüsse, aber die Speisen müßten doch genießbar und verdaulich fern.

Abg. Pauli (Rp.) hält das Essen im Reichstag für sehr gut. Er esse hier jeden Tag und nehme sonst überhaupt nichts mehr zu sich. (Heiterkeit.)

Präsident Graf Ballestrem bemerkt, daß der Geschmack ver­schieden sei, und cs schwer sei, es Jedem recht zu machen. Ucber- dics liege am Büffet ein Beschwerdebuch aus, in das man Be­schwerden eintragen könne.

Der Etat des Reichstags wird bewilligt.

Es folgt die zweite Berathung des Etats des Reichs­kanzlers.

Abg. Dr. Barth (freis. Vgg.)7 Der Reichskanzler hat im Ab­geordnetenhaus gesagt, daß das Studium der Verfassung jetzt seine Lieblingslektion sei. Hoffentlich bezieht sich dieses Wort auch auf die Reichsverfassung. Wie denkt er denn über die Parität des Reichstags und des Bundesraths. Der Reichstag ist ja so sehr be­scheiden, aber die Jnitiativ-Anträge des Reichstags müßten doch anders behandelt werden. Wenn bei uns Schwerinstage sind, ist kein Mitglied des Bundesraths da. Auch erfährt der Reichstag nie, aus welchen Gründen der Bundcsrath solche Anträge ablchnt. Wir wollten schon eine Interpellation über oiese Frage cinbringen. Wiederholt sind Anträge abgelehnt worden, die fast einstimmig vom Reichstag angenommen sind. Besonders möchte ich fragen, wie eS mit den Reichstagsbeschlüssen zum Schutz des Wahlrechts steht. Wir haben gestern wicvcr gesehen, wie cs in der Praxis mit der per­sönlichen Wahlfreiheit vielfach bestellt ist. Wir haben gestern ein wahres Sortiment von Wahlzetteln gesehen. Die Verschiedenheit dieser Zettel rührt nicht von dem Sinne für Varietäten her (Heiter­keit) ; sie hat nur den Zweck, eine Kontrole über die Abstimmung der Wähler herbeizuführen. Der Reichskanzler ist der Wächter der Verfassung; er muß also diesen Mißbräuchen entgegentreten. Wenn nun der Reichstag einen sorgfältig erwogenen Initiativantrag zum Schutze der Wahlfreiheit angenommen hat, so sollte der Bundcsrath meines Erachtens mit beiden Häiiden zugreifen, statt den Antrag ein­fach ad acta zu legen. An den meisten Kulturländern sind die von uns gemachten Vorschläge bereits durchgeführt.

Dankbar anzuerkennen ist, daß die Regierung es sich hat än- tzelegcn sein lassen, die traditionellen freundschaftlichen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten zu pflegen. Das ist umso wcrthvoller, als ein Theil der amerikanischen Presse bemüht ist, die Absichten Deutschlands in Bezug auf Amerika zu verdächtigen. Erfreulicher Weise hat sich aber in den letzten Wochen gezeigt, welch ein reicher Fonds von Werthschähung und Hochachtung für uns in Amerika vor­handen ist. Die große Mehrheit der Deutschen wünscht gute Be­ziehungen zu Amerika; es bricht sich bei uns immer mehr die Ueber- zeugung Bahn, daß nicht nur die wirthschaftlichen Leistungen, son­dern auch die Kulturleistungen der Amerikaner höchst respektabel sind.

Reichskanzler Graf Bülow: Gegenüber den Ausführungen des Herrn Vorredners möchte ich zunächst betonen, daß ich mir wie meiner übrigen durch die Reichsverfasiung mir auferlegten Pflich­ten so auch insbesondere der Pflicht bewußt bin, dafür zu sorgen, daß bei Wahlhandlungen die bestehenden Gesetze auf das Genaueste beobachtet werden. Wenn in dem'Wahlvorgang, den der Herr Vorredner soeben zur Sprache gebracht hat, die bestehenden Gesetze irgendwie berletzt worden sind, so wird Remedur dafür selbst­verständlich eintrejcn. Eine Abänderung des Wahlgesetzes bezüglich der Wahlvorschrifttzn in der vom Abg. Barth angeregten Weise in Aussicht zu stellen, bin ich allerdings nicht in der Lage. .(.Hört, hört!)

Nun hat der Herr Mg. Barth weiter berührt die Stellung­nahme der Verbündeten Regierungen gegenüber Initiativ- Anträgen aus diesem hohen Hause und die Haltung der ver­bündeten Regierungen gegenüber solchen Initiativanträgen. Gegen­über diesen Ausführungen des Abg. Barth muß ich für die ver­bündeten Regierungen das Recht wahren, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Weise sie sich vertreten lassen wollen bei der Berathung von Initiativanträgen in diesem hohen Hause. (Beifall rechts.) Das ist ein Grundsatz, der, soviel ich weiß, schon von dem Fürsten Bismarck aufgestellt worden ist (Widerspruch links), welcher der Schöpfer der Reichsverfassung war. Gewiß, dieser Grundsatz ist von dem Fürsten Bismarck immer festgchalten worden, und ich habe als Reichskanzler die Pflicht, die Rechte der verbündeten Regierungen in dieser Beziehung nicht beschränken zu lassen. Im Uebrigen möchte ich dem Abg. Barth bemerken, daß ich gewiß durchdrungen bin von der Parität, der aufrechtzuerhaltenden Parität zwischen diesem hohen Hause und den verbündeten Regie­rungen. Der Herr 2lbg. Barth wird aber selbst nicht bestreiten wollen, daß schon manche Vorlage der verbündeten Regierungen von diesem hohen Hause nicht angenommen worden ist (Sehr richtig! rechts. Lärm und Lachen links), daß also auch die verbündeten Regierungen unter Umständen in der Lage sein können, Anträgen, die aus diesem hohen Hause gestellt werden, ihre Zustimmung nicht oder noch nicht zu ertheilen.

Endlich danke ich dem Herrn Mg. Barth für die Art, tote er unsere auswärtigen Beziehungen und speziell unsere Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika (Lachen rechts) besprochen hat, bitte ihn aber, nicht die Schwierigkeit zu überschätzen, die durch die wirthschaftliche Politik des Reichs hineingetragen worden ist in unsere Beziehungen zu Amerika. Uebcr diese Beziehungen habe ich mich ja schon ich glaube, es ist 3 Jahre her vor diesem hohen Hause ausgesprochen; ich glaube, daß das, was ich damals dar­gelegt habe, auch heute die Zustimmung dieses hohen Hauses finden wird: nämlich, daß wir von dem Wunsche erfüllt sind, auf der Basis voller Gegenseitigkeit und gegenseitiger Achtung zu den Ver­

einigten Staaten die traditionellen Beziehungen aufrecht zu erhalten, die immer zwischen uns und den Vereinigten Staaten bestanden haben. Ein Ausdruck dieser Beziehungen ist die Reise, welche der Bruder unseres Kaisers nach Amerika unternehmen wird und ich bin überzeugt, der Empfang, der ihm zu Theil werden wird, wird entsprechen den gegenseitigen Gefühlen zweier großer Völker. (Beifall.)

Abg. Dasbach ((Str.): Die Wahlprüfungen beweisen, daß oft von einer geheimen Wahl nicht die Rede ist. Wenn der Bundcsrath das nicht cinsieht, bcdaure ich seine mangelhafte Einsicht. (Große Heiterkeit.) Der Reichstag hat zwar wiederholt Bundcsraths-An- träge abgelehnt, aber er hat auch stets seine Gründe dafür ange­geben. Der Reichstag hat den Gchcimräthcn, die die Gesetze aus- arbcitcn, die Gehälter erhöht, aber der Bundcsrath will dem Reichs­tag nicht mal den ortsüblichen Tageslohn zahlen. (Heiterkeit.) Jetzt kann in Folge des Diätcnmangels eine kleine Minderheit den Reichs­tag terrorisiren und alle Gesetze zu Fall bringen.

Abg. Singer (Soz.) : Der Bundesrath müßte wenigstens Rück­sicht auf den Reichstag nehmen. Schon die einfache Höflichkeit ver­langte es, daß der Bundesrath bei Initiativanträgen zugegen ist. Die Regierung scheint zu meinen, daß der Reichstag nur ein noth- wcndigcö Uebel sei, von einer Parität ist keine Rede. Das Gesetz zum Schutze des geheimen Wahlrechts hätte schon längst erlassen werden sollen. Wann hilft eine Remedur, wenn die gröbsten Wahl- becinflussungen vorgekommen sind. Ein Abgeordneter, der auf Grund solcher Beeinflussungen gewählt ist. sitzt denn doch ein paar Jahre hier. WaS nützt es da. wenn wirklich ein Landrath einen kleinen Rüffel kriegt, beim nächsten Ordensfcst bekommt er ja doch einen Orden. Verletzungen des Wahlrechts scheinen jetzt beinahe den Beifall der Regierung zu finden.

Präsident Graf Ballcstrem erklärt diesen Satz für unzulässig.

Abg. Singer (fortfahrend): Die Wahlbeeinflussungen der Be­amten mit oder ohne Wissen ihrer Vorgesetzten, richten sich nur gegen die Oppositionsparteien. Kein Wunder, daß die Rechte nicht über Verletzung des Wahlrechts klagt. Gegen uns aber werden alle Be­amten, vom Landrath bis zum Nachtwächter mobil gemacht. Ganz verzweifle ich aber doch noch nicht an der Willfährigkeit des Reichs­kanzlers, hat er doch wiederholt erklärt, daß er mit dem Reichstag zufammcngehen will. Möge er denn dafür sorget^ daß wenigstens das Wahlrecht gesichert wird.

Reichskanzler Graf Bülow: Es liegt auf der Hand, daß, wenn die verbündeten Regierungen an eine Acnbcrung des bestehenden Wahlgesetzes Herangehen, noch sehr viele andere Wünsche hervor­treten werden. (Sehr richtig!) Da ist es einigermaßen begreif­lich, wenn die Regierung, ehe sie eine so schwierige unb strittige Materie anschneidct. sich die Sache überlegt. Bisher hat sie sich an den Gruirdsatz gehalten: quieta non movere. Das bestehende Wahlrecht kann aber doch nicht so traurig fein, wie die beiden Herren Redner zu meinen scheinen, da es einen so ausgezeichneten und stattlichen Reichstag hervorgebracht hat. (Heiterkeit.) Was nun die Frage der Diäten angeht, so darf man doch nicht vergeßen, daß die beftebenbe Diätenlosigkeit der verfassungsmäßige Zustand ist. Sic ist seiner Zeit vom Fürsten Bismarck betrachtet worden als die Voraussetzung, als das Korrelat des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts. Es mag ja eine offene Frage fein, ob es politisch ober nicht politisch, zweckmäßig oder nicht zweckmäßig ist, die Diätenlosigkeit aufrecht zu erhalten. Daraus aber, daß sie den verfassungsmäßigen Zustand aufrecht erhält, kann man der Re­gierung billiger Weise keinen Vorwurf machen. (Beifall rechts.)

Abg. Bassermann (nat.-lib.): Eins muß zweifellos verlangt werden, nämlich, daß der Bundcsrath wenigstens durch Kom­missare bei Initiativanträgen zugegen ist. Wenn kein Bundes- rathsmitglied zugegen ist, so sieht oas beinahe wie eine Mißachtung deS Reichstages aus. Ein Mißstand ist auch, daß der Bundcsrath Jahre lang Initiativanträge des Reichstages liegen läßt. Auch die Gründe der Ablehnung müßte der Reichstag erfahren. Ich kann keinen Grund einsehen, weshalb uns nicht die Gründe mit- getheilt werden. Bei der Diätenlosigkeit haben sich so viele Mißstände herausgestellt, daß unbedingt Remedur geschaffen werden muß. Was man mit der Versagung der Diäten beabsich­tigte, hat man ja doch nicht erreicht.

Auch meine Partei ist stets allen Verletzungen des Wahl­geheimnisses entgegengetreten. Der Redner unserer Fraktion hat gestern ausdrücklich erklärt, daß wir eine Reihe von Vorkommnissen bei der Wahl im Saarrevier mißbilligen. Ich kann auch darauf Hinweisen, daß wir für die Einführung des Jsolir- raumes unb besonderer Couverts eingetreten sind im Interesse besserer Sicherung des Wahlrechts. Wir haben ein solches Ver- sahrcn feit 1897 in Baden unb alle Parteien sind bamit zu­frieden.

Abg. Dr. Derlei (lonf.)t Auch wir sind entschlossen, die Ver­fassung zu wahren. Ich glaube aber nicht, daß die Haltung des Bundesraths gegenüber Initiativanträgen dem Geiste der Ver­fassung widerspricht. Wenn wir die Gründe für die Ablehnung solcher Anträge wissen wollen, was oft Wünschenswerth ist, können wir ja interpelliren. Die Beispiele der Vorredner kann ich um eins ergänzen: Als der Bundcsrath unseren Antrag auf Aufhebung der gemischten Ticmsitlager abgelehnt hatte, lobte die Linke die Klug­heit des Bundesraths Herr Dasbach meint, wenn wir einen An­trag ablehnten, so gäben wir die Gründe an, der Bundesrath thue das nicht. Aber wir sind doch zuweilen in der Ablehnung von An­trägen noch unhöflicher als der Bundesrath; ich erinnere an die Arbeitswilligen-Vorlage. Der Initiativantrag über das Wahlgesetz erscheint uns als nicht durchführbar; er entspricht auch nicht der Würde des Reichsvürgers. (Lachen unb Lärm links.) Uebrigens verstehe ich nicht, weshalb Sie sich so darüber aufregen, daß bei Wahlen verschiedene Zettel benutzt werden. Je verschiedener die ?ettel sind, um so weniger kann man die einzelnen erkennen. Stürmisches Gelächter.) Ich mit einem Theil meiner Freunde bin für Diäten, aber nicht für Berliner Abgeordnete. Für das Linsengericht der Diäten werden wir aber feine Konzessionen machen. Von den jetzigen Mitgliedern der Rechten ist keiner gegen das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht. Wir Agrarier wollen auch gute Beziehungen zu Amerika, aber gute Beziehungen können nicht aufrecht erhalten werden durch unberechtigte wirthschaftliche Bevorzugungen.

Reichskanzler Graf Bülow: Gegenüber den letzten Aus­führungen des Herrn Vorredners möchte ich hervorheben, baß, wenn ich' gesagt habe, daß wir auf der Basis voller Gegenseitigkeit in Frieden und Freundschaft mit Amerika leben wollten, dies die selbst­verständliche Voraussetzung ist für unser Verhältniß zu allen Staaten sowohl in Europa, wie an irgend einem anderen Punkt der Erde. Im Uebrigen bin ich dem Vorredner dankbar für die Zustimmung, die er mancher meiner Ausführungen geliehen hat. Er hat dabei allerdings gesagt, es würde ihm lieb fein, wenn die Verbündeten Regierungen im Fall der Ablehnung von Initiativanträgen d»e Gründe ihrer Ablehnung angeben wollten. Demgegenüber muß ich doch darauf Hinweisen, daß das für die verbündeten Regierungen nicht immer möglich ist. Denn die Vertreter der verbündeten Regierungen im Bundesrath stimmen ab auf Grund der In­struktionen, die sie erhalten, per majora, und sie sind häufig gar

nicht in der Lage, zu sagen, weshalb sie ihre Stimmen pro oder contra einen Antrag abgeben. (Lachen und Lärmen links.) Meine Herren, bie Vertreter her Verbündeten Regierungen im Bunbcs- rath könnten nicht genöthigt werden, zu sagen, weshalb ihre Re­gierung für ober gegen einen Antrag stimmt. Das liegt im Wesen des Reichs, das eine Bündniß ist zwischen Fürsten und Staaten, die das deutsche Reich gebildet haben und im Wesen des BundeS- raths. der nicht eine Volksvertretung ist. sondern eine Versammlung, in der die einzelnen Staaten unb Fürsten vertreten sind. Unb ich besitze als Reichskanzler gar nicht bie Möglichkeit, diese Herren zu zwingen, mir die Gründe anzugeben, aus denen sie diesem oder jenem Antrag aus diesem hohen Hause geneigt oder nicht geneigt sind. Ich möchte übrigens darauf Hinweisen, daß doch auch, wenn der Reichstag sich gegenüber einem Vorschlag der Verbündeten Re­gierungen ablebucnb verhält, nicht immer alle Gründe für die Mi lehnung uns angeben werden, und daß diese Gründe oft sehr wider­sprechender Natur sind. Beispielsweise haben wir bei der Berathung der Zolltarisvorlage gesehen, daß diese Vorlage aus sehr verschie­denen Gründen und sehr verschiedenen Motiven bekämpft worden ist,

Abg. Dasbach ((Str.): Die Politik des Centrums ist. jede Vorlage zu prüfen vom Standpunkte der Gerechtigkeit. Von diesem Standpunkte aus tritt auch das Centrum für eine Aenderung bet Ausfllhrungsbestimmungen zum Wahlgesetz ein. denn wir wollen, baß unter allen llmftänbcn Verletzungen des Wahlgeheimnisses vermieden werben. Ich hcbauerc. daß bet Reichskanzler dieser wichtigen Fmbcrnng gegenüber eine ablehnende Haltung ein» genommen hat Das Gleiche gilt von dem Diätenantrage. Die Diäten sollen doch leine Besoldung fein, sondern lediglich ein Ersatz des baten Auslagen; sie stehen daher auch nicht im Widerspruch mit der Verfassung Der Reichstag hat nun in jedem Jahre der Forderung nach Diäten mit so großer Mehrheit Ausdruck gegeben, baß man seitens des BundcSralhs auf dieses Votum doch etwas mehr Gewicht legen sollte.

Abg. Lcnzmaun srs Vp.) Der Bunbesrath sagt einfach: Wir treten ja doch euren Initiativanträgen nicht bei. deshalb bleiben wir fort! Das ist leine Art unb Weise. Man betrachtet unsere Initiativanträge nut beshalb gewöhnlich als quantite negHgeable, weil man um die Gründe verlegen ist. da der Grund oft nur darin liegt, baß diese Anträge an gewisser Stelle nicht gefallen, z. B. der Diätenantrag. Wir verlangen auch nicht, daß unS in jedem Falle die Gründe für die ablehnende Haltung der Regierung genannt werden; aber es sollte doch der Regel nach geschehen. Der Reichskanzler selber ist ja, so viel man sagt, für die Diäten gewesen, aber da kam ein anderer unb sagte: Die Herren Männer Leute (Große Heiterkeit) brauchen feine Diäten I Der Antrag Rickert aus Einführung von Maßnahmen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses ist sehr alt. älter als meine parlamentarische Thätigkeit Allzu großes Verstänbniß gehört doch ivirklich nicht dazu, um bie Nothwenbigkcit einheitlicher und absolut gleichmäßiger Stimmzettel zu begreifen.

Reichskanzler Graf v. Bülow: Herr DaSbach meinte, die Annahme des Diätenantrages würde feine Verfassungsänderung bedeuten. ES mag eine offene Frage sein, ob bie Annahme dieses Antrages durch die Regierungen zweckmäßig ober unzweckmäßig, politisch ober unpolitisch ist. aber daß sie eine Verfassungsänderung involvirte. halte ich für zweifellos, denn her Antrag will den Ab- georbneten Tagegelder gewähren unb § 32 der Reichsverfasiung estimmt ausdrücklich: Die ReichStagsabgeorbneten erhalten keine Besoldung ober Entschäbigung. Tagegelder aber sind selbstverständlich eine Entschädigung. Herrn Lenzmann gegenüber bemerke ich. daß darin, baß sich bie Regierungen bei Initiativ­anträgen nicht vertreten lassen, nichl im entferntesten eine Un­höflichkeit liegt ich glaube, daß unS im Hause Mangel an Höflichkeit überhaupt nicht vorgeworfen werden kann sondern die Betheiligung erfolgt deshalb in den meisten Fällen nicht, weil sie praktisch keinen besonderen Nutzen haben würde, denn die Kom­missare können keine bindenden Erklärungen abgeben, bevor sich die Regierungen schlüssig gemacht haben. Dazu aber bedürfen sie oft langwieriger Erwägungen. Daß aber später oft den Initiativ­anträgen Rechnung getragen wird, sobald diese Erwägungen ab­geschlossen sind. daS beweist ja eine große Zahl von Gesetzen, die solchen Initiativanträgen entsprechend von den Negierungen ein­gebracht unb vom Hause verabschiedet sind

Mg. von Lcvctzow (kons.): Das Verlangen nach Diäten ist vom Reichstage nicht einstimmig gestellt worden, sondern auS den Reihen der konservativen Abgeordneten ist dagegen vielfacher Widerspruch geäußert worden. Unsere Gründe gegen die Diäten bestehen auch heute noch, wohl aber halten wir einen anderen Punkt für weniger bedenklich: die Gewährung freier Eisenbahn- fahrt durch das ganze Reich. (Beifall.) Ich für meine Person hoffe, daß dies das praktische Ergebniß unserer Verhandlung sein wird (Erneuter Beifall.)

Mg. Beckh (fr. Vp.): Der Haken bei der Abänderung deS Wahlverfahrens steckt wieder einmal in Preußen: Das zetzige Wahl­recht ist nicht nach dem Geiste der Verfassung.

Mg. v. Tiedemann (Rp.): Ich stehe bezüglich der Diätenfrage auf dem Standpunkte des Herrn u. Lcvetzow Die Diätenlosigkeit ist ein Correlat des geheimen Wahlrechts Wenn man die geheime Abstimmung obschafite. ließe sich vielleicht über die Diäten reden. Sie (nach links) haben mit den Initiativanträgen bezüglich der Diäten angefangen, wenn man einmal begonnen hat. an der Ver­fassung zu rütteln, bann ist nicht abzusehen, wann man mit dem Rütteln aufhört.

Damit schließt die Diskussion.

Der TitelReichskanzler" wird bewilligt, ebenso debattelos der Rest des Etats des Reichskanzlers.

Es folgt der Etat des Reichsamts des Innern.

Zum TitelStaatssekretär" liegt folgende Resolu­tion Bassermann (nl), Dr. Hitze (Str.), Rösicke (b. L F ), Trimborn (Str.) vor:Den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage alljährlich eine Uebersicht vorzulegen über die ArbeitS- verbältnisse in den Betrieben des Reichs und in den Werkstätten der Heeresverwaltung; insbesondere über die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die von ihnen bezogenen Löhne, die Arbeitsdauer unb die zu ihren Gunsten getroffenen Einrichtungen."

Abg. Dr. Hitze: Gerade in der jetzigen Zeit des tvlrthschast- lichen Niedergangs wäre es angebracht, das Koalitionsrecht der Arbeiter auszubauen, und auf dem Gebiete der Organisation den Arbeitern möglichst entgegenzukommen. Erfteulich ist es, daß unser Antrag über die Gewerbegerichte zur Annahme im Bundcsrath ge­langt rst. Hoffentlich wird für die Wahlen zum Gewerbegericht an möglichst vielen Orten die Verhältnißwahl eingeführt, lieber den beim Bundesrath befindlichen Entwurf zur Regelung der Kinder­arbeit hat ein Berliner Lokalblatt Mittheilungen gemacht; ich Weitz nicht ob das richtig, halte es jedenfalls für unzulässig, daß eine Zeitung solche Mittheilungen bringen kann, die uns nicht gemacht worden sind. Schon lange warten wir auf eine Verordnung zur Regelung der Verhältnisse in der Cigarren-Jndustrie. Die Ver­hältnisse sind dort vielfach noch recht traurige. Daß die Zinkhütten­ordnung erst am 1. Juli 1003 in Kraft treten foll, hat bei den Att