Ausgabe 
22.12.1902 Erstes Blatt
 
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Einnahme

Landcsbaugewerkschule .

Gewerbeschule

zu

1650

600

60

8 550

verhinderte

2 000

8600

2 400

Mk.

4 000

80190

9 600

6 440

26 200

19 880

24 500

500 1840 9 750 1965 7 750 1840 1960 1970 1950 1210 6 800 6 000

24 200

25 095

3 000

12 700

150

9 295

im üb-

Aus- gäbe Mk.

45160 9 640

81 685 8 875 9 050 8 780 13 845 15 060

8 055 6 480 30 725 21 440

Gießen erstattete Bericht, indem er ausführte, baß daS Gesetz nur eine Ausführung des Gesetzes von 1897 sei. Das Gesetz wird angenommen, ebenso der Antrag deS Abg. Reh, daß die Fürsorge erstreckt werde auch auf die Beamten, die in Be­trieben beschäftigt sind, die nicht reichsgesetzlich der Unfall­versicherungspflicht unterliegen. Darauf erfolgt die Beratung über daS Gesetz bett. Erheb ung der Steuern und daS Gesetz betr. die Kriminalkassen. Den Bericht erstattete Frhr. Ludwig von Riedesel. Die Anträge werden einstimmig angenommen. Der Präsident teilt mit, daß zum Präsidenten deS dritten Ausschußes Fürst Solmö-HohensolrnS-Lich ge­wählt worden sei und als Vicepräsident dieses Ausschusses Graf Psenburg-Büdingen-Meerholz. Hierauf wird die Kammer geschlossen und in Aussicht gestellt, daß sie erst wieder nach Beendigung des Budgets zusammentreten wird.

Kunstgewerbe u. Handwerkerschule

zu Mainz

Technische Lehranstalten zu Offen- bach Fachschule für Elfenbeinschnitzerei

Staats- zuschuß Mk.

29 850

6 000

14 470

5 700

5 800

6 640

8 485

9 940

6 275

4 200

9 225

9 940

Aus dem hessischen Staatsbudget 1903/04.

FürGewerbliche Unterrichtsanstalten, sowie sonstige Förderung von Handwerk und Kunstgewerbe* sind nach- verzeichnete Beträge vorgesehen:

Bensheim Darmstadt Michelstadt Alsfeld .

Büdingen Friedberg Gießen .

Nidda. .

Alzey . .

Bingen .

WormS .

an Schul- geld Mk.

14 800 2 200 7 415 1210 1510 800

3 400 3150 830 1070 16 200

6 500

Zusammen 197 965

UnterZentralstelle für die Gewerbe und Landes

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 22. Dezember 1902.

** Gedenktage. Am 22. Dezember 1819 wurde in Eilenburg der Liederkomponist Franz Abt geboren. Seit 1838 studierte er Theologie in Leipzig, ging 1841 als Musik­direktor an daS Hoftheater in Bernburg, dann nach Zürich und Braunschweig. Seine vielen hundert Lieder zeichnen sich durch angenehme Melodik, leichte Sangbarkeit und gefälligen Ausdruck aus. Zu den bekannten Liedern Abts gehören: Wenn die Schwalben heimwärts zieh'n" undGute Nacht, du mein herziges Rinb.*

- Das Hochwasser der Wieseck hat das für die Kanalisation längs des Flüßchens bis zur Lahn neuerbaute Siel gründlich eingeweiht. Schon längst ruhten an der Bahnhofstraße und auch an der Wieseck die dort aufgestellten Dampfpumpen, weil deren Arbett den andringenden Waffer- mengen gegenüber nutzlos sein würde. An der Kreuzung der Bahnhoffttaße mit der Wieseck ist das Wasier erheblich übergettetcn und hat rechts und links am Ufer die dort her- gestellten tiefen Schächte vollständig unter Wasier gesetzt.

** Die Mull-Abfuhr, welche bei uns auf städtische Kosten erfolgt, wird dadurch gewaltig erschwett, daß die HauShaltungsaorstände ihr Dienstpersonal nicht anweisen, den angesammelten Müll, wie es die Regel sein sollte, an jedem Abholungstage, also Dienstag, Donnerstag und SamStag, zur Abfuhr bereit zu stellen. Der Straßen- meister, dem der Fuhrpark für dieses Geschäft unterstellt ist, klagt mit Recht, daß es häufig vorkomme, daß am Diens­tag und Donnerstag gar keine, am Samstag aber drei Mal so viel gesüllte Kehrichtskastcn auf Leerung warten. Es fehlt dann an Fuhrwerk, um die großen Mafien von Müll zu entfernen, oder es entttehen der Stadt erheblich mehr Kosten, als wenn durch regelmäßiges Herausstellen der Kästen die Arbeit erleichtert wird. In neuerer Zeit macht sich auch wieder die Unsitte bemerkbar, daß man den Kehricht in zur Verladung unzweckmäßigen Gefäßen, ja sogar in Pappkästen (!) auf offene Straße stellt.

§ Butzbach, 21. Dez. Heute nachmittag fand in der geschmückten Turnhalle die Christbescheerung für die Zöglinge der Kleinkinderschule statt. Mit dem Bau der Butzbach-Licher Eisenbahn geht eS langsam vor­wärts, obwohl die Vermesiungen und einige nötig gewordene Umänderungen in den Plänen erfolgt sind. Verflossene Woche sollten nämlich eine Anzahl Grundbesitzer vor dem Ortsgenchtsvorsteher ihre Einwilligung dahin erklären, daß unbeschadet späterer Vereinbarung über den Geländekaufpreis und vorbehaltlich etwaiger Ansprüche auf Flurschadensersatz, die Butzbach-Licher Eisenbahn-Aktiengesellschaft das be­treffende Gelände schon jetzt in Besitz und Benutzung nehmen darf; cs weigerten aber verschiedene Grundstückseigentümer die Abgabe solcher Einwilligungen, so daß dem Beginn der baulichen Arbeit ein ungeahntes Hindernis entgegen getreten ist. Da jedoch die Bahn bis 1. Oktober 1903 fertig gestellt sein muß, bleibt der Aktiengesellschaft event. nur übrig, im Enteignungsverfahren die Besitzeinweisung herbeizuführen.

Hauptlehrer

Zur Veranstaltung von Fachkursen an gewerblichen Lehr­anstalten Zu Unterstützungen an die vorgenannten Anstalten für Beschaffung von Mobiliar u. Unterrichtsgegenständen, ferner für Jnstruktionsrersen der Hauptlehrer u. s. w.

gewerbeverein" find für ähnliche Zwecke noch vorgesehen: Bibliothek, Vorbildersammlung u. s. w. . . . . . Gewerbemuseum, Lehrmittelsammlung u. s. w. . . Förderung derZwecke der Ortsgewerbevereine, Unter­stützung gewerbl. Ausstellungen, Preisausschreiben

Unterstützung der Werkstattlehre von Handwerks­lehrlingen und zur AbhalMng von Kursen für Meister und Gehilfen; kunstgewerblicher Kursus in der Zentralstelle

Förderung der kleineren gewerblichen Unterrichts­anstalten ........

und verwandte Gewerbe zu /14 860

Erbach ........ \ 150

Webschule zu Lauterbach ... 12 906

Stellvertretungskosten für erkrankte und

58 080 14 450

J61 395 11 800 > 3 000

Vermischtes.

*FolgendenWeih nachtSbrief erhielt der Deutsche Tierschutzverein in Berlin:Lieber Herr Tierschutzverein, Papa sagt, daß in der Zeitung steht, daß sie Weihnachts­esel erhalten haben. Ich wolte schon längst einen haben und möchten sie miet einen schicken. Das Fahrgeld koste n 12 Mark in die dritte Klaße und will ich bezahlen. Ick habe in der Sparkasse 16 Mark. Weiter weis ich nichts neues und verbleibe mit herzlichen Grüßen ihr Freund Erwin H.- Der Wunsch des Knaben dürfte jedenfalls in Erfüllung gehen, da gleichzeittg mit dem aus Hamburg an­gekommenen Brief eine Postkarte eintraf, in welcher der Vater des EselfteundeS sich nach den Preisen der Grauttere erkundigte.

* »Der Regenschirm als Goldgrube* betitelt sich ein Geschichtchen, daS man in Paris in Folge einer neuen Leihhausvorschrift ausgeheckt hat. Die liebenswürdigen Beamten des Mont-Pietä sind nämlich von ihrem Oberspardirektor angewiesen worden, neue Gebrauchsgegenstände möglichst hoch zu beleihen, um das Pumpgeschäft, daS neuerdings einiger­maßen darniederlag, wieder etwas in Schwung zu bringen. Das neue Rezept, in absehbarer Zett Millionär zu werden, lautet also: Man kaust sich in einem Warenhaus einen ein- fachen Regenschirm für 2 FrcS. 95 CtS. Darauf bringt man ihn ins Leihhaus, das sofort daS Minimum der leihbaren Summe darauf auSzahlt, nämlich 3 FrcS. Den erhaltenen Pfandschein kann man im nächsten Bureau weiter verkaufen, wo man ein Viertel deS Nominalwertes erhält, nämlich 75 Eis. Man hat also 3 FrcS. 75 CtS. für eine Ausgabe von 2 FrcS. 95 Cts. eingenommen, ergibt einen Gewinn von 80 CtS. Wenn man dieses Geschäft nur täglich zehn mal in zehn verschiedenen Filialen des offiziellen LeihkontorS macht, so bezieht man eine tägliche Rente von 8 FrcS., monatlich 240 FrcS., jährlich 2880 Francs. Da hat man eine treff­liche praktische Anwendung des MinisterwortesEnricbissez- vousl, ba§ unter Louis Philippe gesprochen wurde, der bekanntlich den historischen Regenschirm gewisiermaßen im Wappen führte.

Ein jugendlicher Don Juan stand in der Per- on des 18jährigen Bergmanns Willie Mitchell vor dem Gericht von Falkirk im schottischen Bergwerksdistrikt. Eine 17jährige Schöne, Tochter eines Arbeitsgenofien, hatte ihn wegen falscher Schwüre verklagt und forderte eine Ent- chädigung von 5000 Mark zur Heilung der Wunden ihres Herzens. Dem Richter erschien diese Angelegenheit denn doch etwas zukindlich", und er erledigte sie mit dem hochweisen Spruch:Ein Mädchen von 17 Lenzen brauche es mit dem Heiraten nicht so eilig zu haben. Es könne immer noch unter die Haube kommen. Die niedliche Nellie Grant, die Klägerin, solle sich nur gedulden, bis ihr treuloser Willie majorenn geworden fei. Wenn er dann Anstalt mache, emo andere, als sie zu heiraten, so solle sie wieder vor dem Richterstuhl erscheinen und ihre Klage anbringen!"

g. Friebderst, 21. Dez. Verschüttet wurde am Freitag im benachbarten Schwalheim ein filteret Mann. Er hatte sich trotz Verbots in eine dem Georg Müller ge­hörige Sandgrube begeben, die Sandmafien hatten nachge­geben und den Unvorsichtigen vollständig verschüttet. (£rft gestern konnte die Leiche geborgen werden. Ein kleiner Brand entstand Frettag abend hn hiesiaen Warenhaus von Ktlb. Das Feuer konnte nach Stunde gelösch werden. Der Schaden ist unbedeutend.

b. Leusel bei Alsfeld, 21. Dez. Ein einklassiges Schulgebäude mit Lehrerwohnung soll hier erbaut wer­den. Die erforderlichen Rohbauarbeiten und Lieferungen sind bereits ausgeschrieben. Nächsten Dienstag sollen die Arbeiten vergeben werden.

Jedermann wird

in den jetzigen Wintermonaten mit ihren langen Abenden darauf bedacht sein, eine Zeitung zur Hand zu haben, die ihn nicht nur mit Hilfe eines umfassenden Depeschen- und Telephondienstes und eines weit ausgedehnten Netzes von Berichterstattern

über alle wichtigen Ereigniffe

in Stadt und Land orientiert, sondern ihn auch über die wichtigen Reichslagsverhandlungen, wie über die bedeut­samen Beratungen in der Zweiten hessischen Kammer

schnell und zuverlässig unterrichtet

ihm aber auch in spannenden Erzählungen, anregenden und fesselnden Romanen, sowie einer reichen Auswah' aus der bunten Tageschronik eine geeignete, gern gelesene Familienlektüre bietet. Alle diese Vorzüge genießt der Leser durch denGießener Anzeiger", der im 152. Jahrgang steht und nicht nur die älteste, sondern auch

die reichhaltigüe, größte und beliebteste Zeitung

Oberhessens ist. Bestellungen auf denGießener Anzeiger" für das neue Vierteljahr werden bei allen Postanstatten, Zweigstellen, von den Zeitungstvägern und Briefträgern entgegengenommen. Ten Postabonnenten empfehlen wir, daS Abonnement schon jetzt zu erneuern, damit keine Unterbrechung in der Zustellung stattfindet.

Exemplare dieser Broschüre mrA an^TtSIieber bcT Gesellschaft und sonst dem nahestehende Personen verschickt worden, die öffentliches brertung ist somit gegeben. Der Inhalt dieser Broschü» ist schwer beleidigend, denn es wird behauvtet daß Douglas sich unrechtmäßig bereichert und auf Gfontb Äurü& behaltener Papiere Erbschleicherei betrieben habe, forn^ rst auch das der Broschüre vorangesetzte Motiv- Es S frech, Millionen zu veruntreuen, doch der Breis abeft kJ. Betrüger", beleidigend. Die Frage, ob Brandt in Sab? nehmung berechtigter Interessen gehandelt hat, toirb bL netnt. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß Brandt £te ^bende^Kraft, die Seele des ganzen, seit 1894 gegen den Grafen Douglas m Szene gesetzten Unternehmens ist *re Thatigkeit ging darauf hinaus, aus dem Grafen Dvuola- Gelder herauszupressen; zu diesem Zwecke wurden Flua- blätter erlassen, diesem Zwecke diente auch die Broschüre, wie schon aus dem bc«i der Haussuchung vorgefundenen ersten Entwurf des an den Grafen Douglas zu richtenden Schreibens hervorgeht. Wenn der Angeklagte glaubt daß er einen Anspruch an den Grafen Douglas habe, so'muß mit allem Nachdruck gesagt werden, daß er auch nicht den geringsten Anhalt für solchen Anspruch hat, namentlich nach dem Ausgang des Civilprozesses gegen den Grafen Douglas, in welchem die volle Haltlosigkeit des Anspruches betont worden war, und nachd^n der Gras im Prozeß Schönknecht beeidet hatte, daß er nicht einen Pfennig aus der Erbschaft erhalten habe, was ja auch vom Auswärttgen Amte bestätigt worden ist. Bei dieser Sachlage erscheint es gänzlich ausgeschlossen, daß dem Grafen Douglas unrechtmäßigerweise Gelder zugeflossen sind. Jeder Anspruch, den der Angeklagte Brandt gegen den Grafen Douglas Erhebt, erscheint daher schon objektiv ungerechtferttgt. Es kann ihm aber immerhin zugestandes werden, daß, wenn er auch von der Rechtmäßigkeit seine- Anspruchs nicht überzeugt fein konnte, sich in seiner Phon- tafie der Gedanke an die Einbringung der Erbschaft doch

Sanz fmglaublicher Weise festgesetzt hat, sodaß ihm die Möglichkeit, das Ziel zu erreichen, immer vorschwebte, te» halb bleibt die Frage der versuchten Erpressung bei ihm außer Bettacht, aber es muß verneint werden, daß er in der Wahrnehmung berechtigter Interessen sich befunden und zur Wahrnehmung solcher Interessen gehandelt hab? Nach- dem der Angeklagte alle die Vorgänge, die vor Erscheinen der Broschüre liegen, mit durchgemacht hat, muß als Grund zur .Verbreitung der Broschüre angesehen werden, daß er nur aus Rachsucht und um fern Mütchen an dem Grahn zu kühlen, ihn in der Oeffentlichikeit bloßstellen wollte. Em solches Mottv ist kein berechttgteS, unb der Angeklagte uruß nach § 186 bestraft werden. Der Versuch, die Wahr­heit der Beschuldigung nachzuweisen, ist vollständig miß- hingen, wie von der Verteidigung selbst anerkannt worden, so sehr mißlungen, daß die Angeklagten vorgezogen haben, flüchttg zu werden. Durch die Beweisaufnahme ist auch nicht der Schatten einer Berechttgung des erhobenen Vor­wurfs erwiesen. Was Bethge betrifft, so muß in der Neber- gäbe der Druckschrift an den Grafen D. der Thatbestcmb der Beleidigung und versuchten Erpressung erblickt werden, der Beleidigung aber nur im Sinne deS § 185. Auch ihm ift der Schutz deS § 193 abgcsprvchen worden; schon die einfache Thatsache, daß er nach Ansicht des GerichK mit der Broschüre eine Erpressung versucht hat, schließt die Wahr­nehmung berechtigter Interessen cmA. Er kennt auch alle Phasen der Brandtschen Erbschastssache seit Jahren Ä ist ganz gleichgiMg, ob eine Millionenerbschast bestanden Hit, und ob noch, irgend welche Ansprüche an dieselbe «ltend gemacht werden können oder nicht. Darüber hat hier der Gerichtshof nicht zu befinden Zum Sttafmaß war M berücksichtigen die Ungeheuerlichkeit der Beschul- d i g u n g und die Beharrlich kett und Konsequenz, mit der wan seit 1895 den Grafen Douglas unablässig verfolgt hat. Dem Angeklagten Brandt formte guter Glauben nicht zu- gesprochen werden; bei geringer Prüfung konnte ihm ein guter Glauben an die Wahrheit seiner Behauptungen nicht verbleiben, und bei geringer Selbstprüfung formte er nicht annehmen, daß ihm vom Grafen Douglas Erbschaftsgelder vorenthalten würden Da die Angeklagten von den ver- werfiichen Mottven geleitet wurden, Rache zu üben und den Grafen Douglas bloßAustellen, so war eine hohe und harte ©träfe am Platze. Aus all diesen Gründen hat der Gerichtshof, wie gemeldet, den Angeklagten Brandt zu zwei Jahren, den Angeklagten Bethke zu andetthalb Jahren Gefängnis, letzteren auch zu drei Jahren Ehrverlust ver­urteilt und dem Nebenkläger die PublikattonsbefugniS zugesprochen.

Spielplan der vereinigte» Frankfurter Padtiheatrr.

Opernhaus.

"Dienstag den 23. Dezember*):Der Postillon von Lon- jtimeau/ Mittwoch den 24. Dezember geschloffen. Donner-toq den 25. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: Zum ersten Male: Lohengrin." Freitag den 26. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: Frau Holle" Abends 7 Uhr'Carmen". SamStag den 27. Dez^ nachmittags halb 4 Uhr:Frau Holle." Abends 7 Uhr: .Die Fledermaus/ Sonntag den 28.Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: Frau Holle." Abends 7 Uhr:Mignon." Montag den 29. Dez., nachmittags halb 4 Uhr:Frau Holle." Abends 7 Uhr:Der Waffenschmied".

Schauspielhaus.

Dienstag den 23. Dezember*):Monna Banna." Mittwoch den 24. Dezember geschloffen. Donnerstag den 25. Dezember, nach- mittags halb 4 Uhr: Neu einstudiert:Der verwunschene Prinz. Abends 7 Uhr:Monna 23anna". Freitag den 26. Dezember, nachmittag? halb 4 Uhr:Die zärtlichen Verwandten." Abends 7 Uhr:Alt-Heidelberg." Samstag den 27. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:Der verwunschene Prinz." Abends 7 Uhr: »Die Joumalisten." Sonntag den 28. Dezember, nachmittag halb 4 Uhr: Flachsmann als Erzieher." Abends 7 Uhr:Im bunten Rock. Montag den 29. Dezember:Monna Vanna."

*) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.

Gerichtssaal.

Tie Brand'sche Million en-Erbsch aft. Ter umfangreiche Prozeß in Berlin bat, wie schon berichtet, mit der Verurteilung der beiden Angeklagten Brandt und Bethke geendet. Tie Urteilsbegründung faßt die wesent­lichsten Punkte der Anklage wie folgt zusammen: In rhat- ächlicber Beziehung steht fest, daß der Angeklagte Betbke >em Grasen Douglas die Broschüre mit einem Schreiben Herr eicht hat, in welchem gleichzeitig zum Ausdruck ge- iracht wurde, daß es in seiner Macht stehe, die Ber*- breittrng zu verhiridem Mein dies Schreiben hatte keinen Erfolg, es folgte ein zweites Schreiben, in dem >as Erscheinen Ider Broschüre schon für den nächsten Tag in Aussicht gestellt wurde. Sie ist von Brandt verfaßt, die Verbreitung ist erfolgt, indem große Pakete verschjick't und den Brand-tschen Erbinteressenten zur Verfügung go

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