Gerichtssaal.
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19. August dis 20.
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heute noch, nach 14 Tagen, van der Insel Rügen zuruck- Lomnren. Natürlich war er mit der Hotelrechiwung auch dnrchgebrannt. Ter Schlvindler hat ein sehr sicheres Auftreten. Es steht zu vermuten, daH er denselben .Streich
Meteorologische Beobachtungen
der Stativ« Gießen.
KnioerslMs-Uachrichten.
Aus Darmstadt wird gemeldet: Die dem Privatdozerrten an der Technischen Hochschrlle, Direktor der Kunst- und Altertums- sanmlungen des Großh. Museums, Professor Dr. F. Back für das Fach der Geschichte der dekorativen und vervielfältigenden Künste und des Kunstgewerbes erteilte venia legendi wurde für das ganze Fach der Kunstgeschichte erweitert. — Der Privatdozent für Geschichte au der Universität Leipzig, Dr. I. K aerft, ist zum
wollten. Außerdem hatten die ^rerorecyer nocy anoerev ;vieu>- wertzeug bei sich, von dem noch nicht festgestellt werden konnte, wem es genommen worden war. Dagegen konnte Zeuge nicht be- timmt angeben, ob seine Werkstätte mit Gewalt geöffnet worden ei oder ob die Angeklagten eingestiegen wären. Zeuge Silbereisen bestätigt nur, daß er, von feinem Werkmeister geweckt, Tbüre wie Pult erbrochen, Zigarren, Briefmarken und etwa 16 Mk. bares Geld geraubt, gefunden hätte. Seinen Schaden schlug er auf 30—40 Mk. an. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte
a. o. Professor des osterreichstchen Strafre, an der Universität Wien, der Prwatdozent zum a. o. Professor des deutschen Rechtes au der Universität Krakau ernannt worden. — Mit Professor Dr. Traube in München, der den Ruf an Stelle Gundermanns an Misere Universität abgelehnt ljat, hat auch der „Gieß. Anz." ein unaufhörliches Mißgeschick. In einer gestrigen Notiz sollte es heißen, daß er dort (nämlich in München, nicht „doch") zum ordentl. Professor ernannt worden ist. Die Perfidie des Setzkastenkobolds sieht fast wie em böses Omen in Bezug auf den Heurigen aus und uns fallen die
noch öfter ausführen wird.
* Irrtümliche Berh aftung. Irr Eßlingen war die Fran eines angesehenen Fabrikanten auf dem Wege zum Bahnhof begriffen, um ihren Gatten abzucholen. Kürz vor dem Bahnhofe bemerkte sie, wie ein Mann hinter ihr herkam und immerzu „Pst!" machte. Sie aab dieser vermeintlichen Zudringlichkeit kein Gehör und ging weiter. Ta trat der Mann plötzlich vor, faßte die Dame am Handgelenk und erklärte, er sei ein Schutzmann und müsse sie verhaften. Die bestürzte Frau erklärte sich sofort bereit, fidj auf dem Bahnhof zu legitimieren. Diesem Verlangen gab aber der Schutzmann nicht statt; er zog vielmehr die Dame ins Dunkel der Straße zurück, indem er sie fortgesetzt am Handgelenk festhielt. Sie setzte sich zur Wehre und rief um Hilfe. Ein Kaufmann eilte herbei und legitimierte die Dame. Jetzt erst lieh der Schutzmann, der sich in Ciüil- kleidung und nicht im Dienste befand, ab. Er soll nunmehr in Disziplinarstrafe genommen werden, da er sich geweigert haben soll, die vor Aufregung erkrankte Dame um Entschuldigung zu bitten.
* Ein betrügerischer Advokat. Nach eurer Meldung aus Wien wurde der ehemalige christlich-soziale LandtaAdbg. Advokat Dr. Anton Lvebel wegen Betrugs, Veruntreuung und Erpressung verhaftet und dem Landesgericht eingeliefert.
* Das Strumpsb and des Hofschauspielers. kVon einem wertvollen und zugleich unangenehmen Verlust betroffen wurde der Hofburgschaufpieler Georg Reimers, der sich gegenwärtig in der Sommerfrische in Whk au Föhr aufhält. Der dortige „Ausrufer" machte nämlich dieser Tage öffentlich folgendes bekannt: „Verloren vor der Musikdirektion ein mit Brillanten besetztes, blauseidenes Strumpfband mit Monumentalverschluß und Gummiklappen. Abzug eben morgens zwischen 7 und 8 Uhr in der Villa Schneider beim Hofschanspieler Reimers gegen 10 Mark Belohnung; Kindern die Hälfte!"
und Strafprozesses s Sache zu untersuchen. Er kst auch bei alledem noch parteiisch; von Lüv.Estreicher der einen Partei bringt er die Leute in Straft, das gar lein Schaden ist und von feiner Partei, da geht er nut den Sentat selbst durch die Wiesen durchs Gras . . . Das Gericht nahm an, daß ein Beweis für die Behauptungen des Berufsklägers keineswegs erbracht seien und daß von dem Schutze des § 193 otr.-43.-9}. nicht die Rede fein lunne. Denn Kaus hcttte nicht aus Interesse, ür einen guten Fell)schütz, als guter Ortsburger so gehandelt, sondern nur dem Feldschützen etwas anhängen wollen. Dena bei einiger Ueberlegung hätte er merken müllen, daß feine Anzeigen unwahr seien. Das Gericht mußte also unter Verurteilung des Angeklagten in die Kosten die Berufung ^urückwerjen. — Ernst Reinhardt von Nidda war von dem Lchössevgerichte Nidda am 30. Mai 1902 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung zu 10 bezw. 6 Mark Geldstrafe verurteilt worden, do- gegen wurde sein Sohn Karl Reinhardt damals freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatte die Staalsanwaltfchast Berufung eingelegt In der heutigen Hauptverhandlung wurde folgender Thcll- bestand festgestellt: Am 25. Januar 1. Js. begab sich der Psmrd- meister Adelberg von Bingenheim in die Wohnung des Karl Reinhardt, um ein Zahlungsverbot Großh. Bezirkskasse Nidda über rückständige Steuer des bei dem Angeklagten Karl Remhardt iw Arbeit stehenden Arheiliaer zu pfänden. Da er unterwegs den Steuerboten Sargk traf, forderte er ihn auf, mchugehen, da er ihn später brauchte. Mit Einwilligung des alten Reinhardt, nämlich, des Ernst Reinhardt ging er in die Wohnung der Angeklagten. Jedoch hatte ihn Emst Reinhardt nicht in sein Auszugsstübchen» sondern in das Zimmer seines Sohnes des Angeklagten Karl Ren»- Hardt geführt. Wie der Pfandmeister an feinen Zustellungen schrieb, rief plötzlich der Alte wütend : Machen Sie, daß Sie hinaus, kommen, oder ich werfe Sie hinaus". Alle Versuche, ihn zu beruhigen, ivaren vergeblich. Unterdessen war auch Karl Reinhardt gewmmen; auch er forderte den Pfandmeister mit den Worten: Machen Sie, daß Sie hinaus kommen, oder ich werfe Sie hinaus, Sie haben bei mir nichts zu thun, schreiben Sie chre Sachen zu Haus" auf, das Haus zu verlassen. Darauf packte der. Pfandmeister seine Sachen zusammen, um in der Wohnung des Ernst Reinhardt zuzustellen. Diese hatte aber letzterer unterdessen verschlossen. Wie er zurückkam, verfetzte chm Ernst Reinhardt einen so heftigen Stoß, daß er beinahe an den Thürpsosten gerannt wäre. Der Staatsanwalt beantragte wegen der Brutalität des Aktes gegen Ernst Reinhardt eine Geldstrafe von 50 DU. wegen Widerstands gegen die Staats- geroalt und eine von 30 Mk. wegen Beleidigung, gegen Karl Reinhardt eine solche von 30 Mk. Auch das Gericht war der Auffassung, daß der Pfandmeister sich in der rechtmäßigen Ausübung seines Berufes befand. Tenn er stellte Reinhardt au; daß er auch Arhelliger zustellte und Sargk in der Wohnung der Angeklagten während der Zustellung war, sei gleichaillig, da sie nichts dagegen eingewandt hallen. Bei der Strcmumessung kam das brutale Ver- halleu der Angeklagten erschwerend, mildernd ihre bisherige Unbestrafthell in Betracht Das Urteil lautete gegen Ernst Remhardt wegen Widerstmrds im Sinn des § 113 StGÄ. auf eine Geldstrafe von 50Mk., wegen Beleidigung aus 3 0 Mk., gegen Karl Reinhardt wegen Widerstand undBeleidigung auf 30ML.— Karl U t) 1 IL war beschuldigt, einen Betrug im strafrechtlichen Rückfall begangen zu haben. Verbrechen gegen §§ 263, 264. Da er geständig war, wurde nur Kaufmann Hieronymus von Nidda als Zeuge vernommen. Im übrigen wurde auf die Vernehmung der Zeugen verzichtet. Das Gericht erkannte auf schuldig des Betrugs im Rückfalle und verurteilte den Angeklagten zu einer ® e samtgefängnisftrafe von 1 Jahr 3 Monaten unter Einbeziehung zahlreicher Vorstrafen. — Als letzte Sache steht d» gegen Johannes Küster von Lauterbach wegen Körperverletzung und Bedrohung. Er war vom Schöffengericht Lauterbach am 7. Juli 1902 wegen Körperverletzung im Sinn des §241 StGB, in eine Gesamtgefängnisstrafe von 2 Monat und 1 Tag verurteilt worden. Gegen dieses UrteU legte er Berufung ein. In der heullgen Hauptverhandlung wurde der Thatbestand des angefochtenen Ur- tells hn wesentlichen bestätigt Der Angeklagte behauptet aber, es mit der Drohung, er wolle Schuchhard kalt machen, nicht so ernst gemeint zu k^ben. Das Gericht erachtete für festgestellt, daß der Angeklagte den lHährigen Schuchhard in die Lust geworfen und roh behandell habe. Da dieser jedoch gesundhellliche Nachteile, nicht Halle und der Angeklagte wegen Rohheitsdelikten noch nicht vorbestraft ist, so erkannte es unter Stattgebung der Berufung auf eine Gesamtgefängnisstrafe von 1 J^ahr 1 Monat gegen ihn. Die Kosten der Berufung sielen der Staatskasse zur Last«
Evhtt llnd ferne neunjährige ToMer, toafjierö ferne Frmr hv f ftrungALos darnieder liegt-
* Karlsruhe, 20. Ang. In dem Orte Malschchald bei Ettlingen entstanden in der Familie Grünling Streitigkeiten zwischen dem Vater imb den Söhnen, die einen blutigen Ansgang nahmen. Der älteste Sohn stand dem Vater bei, was die zwei jüngeren Bruder so in Mrfregung brachte, daß sie sich auf den ältesten mit Messern stürzten. Sie bearbeiteten ihn derart, daß er blutüberströmt zusammenbrach und nach kurzer Zeit seinen Geist auf- gab. Die THLter wurden verhaftet.
* Bozen, 20. Ang. Der Berg Rod es a zeigt bedenk-
Krrche und Schule.
Zur Frage nach dem geschichtlichen Jesus" betitelt sich ein in Nr. 33 des Protestantenblattes (Verlag von Carl Schünemann in Bremen) erschienener Aufsatz von Fr. Steudel in Bremen über einen im Truck veröffentlichten Vortrag des Gießener Prof. Dr. Oskar Holtzmann, der „das Messias- bewußtsein Jesu und seine neueste Bestreitung" behandelte.
chönen Verft Trojans ein:
„Stand halten vor diesem Sauern Weder Schlösser noch Mauern."
Krieskaflen der Redaktion.
Frau Bertha S. Die Sache hat gar keine Eile.
R. Das Zllat lautet eigentlich: »Des Lebens Unverstand nut Wehmut genießen, ist Tugerw und Begriff" und stammt von dem kurfürstlich hessischen General und Oberhofmarschall Hans Adolf v. Thummel, der in dem Glauben, ein Dichter zu sein, viele ährv liche Verse beging. Dieser Ausspruch veranlaßte einen cand. theol« ins Fremdenbuch der Rudelsburg folgende Worte (mit ZeichnnnH einzutragen: .
,Unb wer des Lebens Unverstand
5)lit Wehmut will genießen, Der lehne sich an erae Wand Und strample mit den Füßen/
liche Sprünge. In den umliegenden Ortschaften herrscht große Bestürzung, da man einen Bergsturz befürchtet.
* Meran, 20. Ang. Infolge von Wvlkenbrüchen ist der Bach Naif ausgetreten und hat alle Brücken weggerissen Die Pension Naifmühle bei Valentin wurde durch die Wasserflut zum Einsturz gebracht. Unter den Trümmern sand Frau Dr. Schoepf ans Leipzig mit einer Kindergärtnerin den Tod. Der Sohn und das Dienst- mädcheit der Frau Dr. Schpepf wurden verletzt. Der Schaden wird lajuf 100000 Gulden geschätzt. Auch das Passeierthal erlitt großen Schaden.
»Newyork, 20. Aug. Aus Guayaquil wird gemeldet, daß die Stadt Bo d egas-Equad o r durch eine Feuersbrunst zerstört worden ist.
* Der falsche Kempinski- Ein Mann, der sich Kempinski nennt und angiebt, für ein Wiesbadener Haus zu reisen und der Bruder des Weinhandlers Kempinski ui Hamburg zu sein, brandschatzt seit einiger Zeit die Hotels. Einen Hoteloberkellner in Stralsund legte er z. B. auf folgende Weise hinein Sein Reisekofser wäre chm irrtümlich nach, Rostock anstatt nach Stralsund gesandt, er hätte aber schon an seinen Bruder in Hamburg telephoniert und beLme Geld telegraphisch im Laufe des Tages angewiesen Selbstverständlich war dieses Gespräch, das mit dem Telephon des Hotels stattfand, fingiert. Da er aber S den Tag ausnutzen möchte, wollte er seine Geschjäfts- en auf der Insel Rügen besnchM und lieh sich zu diesem Zweck von dem Oberkellner 35 Mk. bares Geld. Abends wollte er wieder zurück sein Er fuhr heimlich ob unter Mitnahme feiner wenigen Habseligkeiten und soll ch 14 Tagen, von der Insel Rügen zurück- rrtich war er mit der Hotelrechnung auch
gegen Hardt eine Gesamtzuchthausstrafe von 5 Jahren, gegen Bendfeld, dessen Vorstrafen nicht so erheblich und hoch, und der auch angestiftet sei, 4 Jahre Gefängnis, gegen beide Auferlegung der Kosten des Verfahrens. Das Urteil lautete gegen Hardt auf 4 Jahre 6 Monate Zuchthaus, da es sich m beiden Fällen um strafrechtlichen Rückfall handelt. gegen Bendfeld auf 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahren, sowie Stellung unter Polizeiaufsicht und Verurteilung in die Kosten des Strafprozesses. — Es wurde darauf gegen den Dienstknecht Ludwig Sch mahl von Frankenbach verhandelt. Er wurde beschuldigt, tm strafrechtlichen Rückfälle im Februar 1902 zu Gießer: dem Fuhrmann Philipp Weigel eine Unterhose in der Absicht reckstswidriger Aneignung genommen zu haben. Trotz hartnäckigen Längens gelangte das Gericht auf Grund der Beweisaufnahme zur Ueberzeugung von seiner Schuld und veruttellte chn in Anbetracht des geringen Wertes des gestohlenen Gutes zu einer Gesamtgefangnis strafe von 7 Monaten, wobei 5 Monate einer früheren Strafe in Anrechnung kamen. — Ferner wurde Taglöhner Heinrich Jung in Gießen beschuldigt, im strafrechtlichen Rückfälle am 23. Mai 1902 zu Gießen einen Wagen Sägespahne im Werte von 2 Mark der Firma Demper u. Dort von deren Zimmerplatz in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen zu haben. Es wurde fest- gestellt, daß Jung nach 7 Uhr, also wie die Leute der Firma Demper u. Dort nicht mehr auf ihrem Zimmerplatze am Leih- geftemerroege waren, mit einem Jungen sein Wägelchen voll Spähne lud. Wie er darauf von dem Heizer der Akttenbrauerei Schneider zur Rede gestellt wurde, behauptete er, zum Holen des Holzes Erlaubnis zu habem Dies war aber keineswegs der Fall. Der Staatsanwalt beantragte wegen des geringen Wertes des gestohlenen Gutes von der Zuchchausstrase abzustehen, wegen der vielen Vorstrafen aber auf eine nicht zu geringe Gefängnisstrafe zu erkennen. Das Gericht verurteille den Angeklagten zu fünf Monaten Gefängnis und zur Tragung der Kosten. — Konrad Kaus von Reinhardshain war vom Schöffengericht Grimberg am 4. Juni 1902 wegen Beleidigung des Feldfchützen von Remhards- hain, Menz, gemäß §§ 185, 186, 196 Str.-G.-Bs. in eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen genommen worden. Dagegen Halle er Berufung beim Landgericht Gießen verfolgt. Aus dem Schöffengerichtsurteile verdient hervorgehoben zu werben, daß der Angeklagte 11 Mal, darunter 5 Mal wegen Beleidigung vorbestraft sei; der Wahr- heüsbeweiß sei ihm völlig mißlungen, erschwerend komme in Betracht die Schwere des Vorwurfs gegen einen Verwaltungsbeamten, das Gewohnheits- und geschäftsmäßige Gebühren des Beschuldigten sowie seine Vorstrafen. Kaus hatte nämlich an das Kreisamt Gießen eine Anzeige ungefähr folgenden Inhalts gerichtet: Reinhardshain, 19. Dezember 1901. Ich, als neuer Ortsbürger, Konrad Knaus, möchte das Kreisamt in Kenntms setzen, wte's mit dem Feldschützen Menz steht. Erstens hat er zwei schwere Last Futter gesreoell, 2. geht er bald jeden Tag auf den Gemeinden-Taglohn und läßt den Felddienst im Stich, indem soviel im Feld gestohlen wurde, 3. hat er die Aepsel der Gemeinde aufgelesen und aus demKord hat jemand von seinen Leuten die schönsteherausgelesen, 5. hat er einen falschen Eid geschworen: Höfer Konrad konnte am Weg auf sein Grundstück und das ist doch nicht wahr. Wir hüten Großh. Kreisamt diese
August 21,0» C.
, 13,0» C.
E. Gießen, 19. Aug. Ferienstrafkammer. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Güngerich, die Anklagebchörde vertrat Staatsanwalt Reuß. — Zuerst stand die Sllafsache gegen Karl Hardt von Gießen und Joh. Nikolaus Benfeld aus ßiebjacf zur Aburteilung. Es wurde beiden zur Last gelegt, daß sie in Gießen in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai 1902 gemeinschaftlich dem Schlvffermeister Martin Dörr eine Anzahl Schlüssel, Dietriche und einen Holz- und Steinmeisei aus seiner Werkstätte und dem Jab- ritanten Eduard Silbereisen, bezw. dessen Kommis Karl Stern bares Geld, Brief- und Wechselstempelmarken, ein Kistchen Zigarren und ein Portemonnaie aus dem Comptoir der Silbereisen'schen Essigfabrik mittels Einbruchs, Einsteigens und Erbrechens von Behältnissen in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen iahen. Außerdem wurde noch Hardt allein angeklagt, daß er zu Frankfurt a. M. am 28. Februar 1902 einen dunkelblauen Anzug im Werte von 30 Mk. dem Taglöhner Joh. Waldweiler aus dessen verschlossenem Schranke unter Eröffnung desselben mittels salschen Schlüssels oder anderer zur ordnungsmäßigen Eröffnung nicht be- timmter Werkzeuge in der Absicht rechtswidriger Zueigliung roeg- genommen habe. Beide Angeklagten, die trotz ihrer Jugend schoii eine stattliche Reihe von Verbrechen, insbesondere von Einbruchs- diebstählen, begangen haben, waren in der heutigen Hauptverhcmd- lung im wesentlichen geständig, sodaß auch auf die Vernehmung der Zeugen mtt Ausnahme der Bestohlenen verzichtet werden konnte. Es wurde durch Vernehmung des Schlossers Dörr festgestellt, daß ihm 16 für einen Neubau bestimmte Schlüssel, Dietriche, Bund- schlüssel, Hauptschlüffel und Sperrwerkzeuge — alles zusammen genommen hatte 50 Mk. Wert — genommen worden war. Bet den Dieben fand man diese Gegenstände nur zum Teil wieder, da sie ige davon, wie die Bundschlüssel, in die Wieseck geworfen haben illten. Außerdem hatten die Verbrecher noch anderes Diebs-
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Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis daß der städttsche Friedhof in der Zeit vom 16.„August bis lo Oktober von morgens 6 Uhr bis abends 8 Uhr geöffnet bleibt, und daß die auf dem Friedhof Verweilenden eine Viertelstunde vor Schluß desselben auf diesen durch ein Glockenzeichen aufmerfjam gemacht werden.
Gießen, am 16. August 1902. ^64
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