Nr. 141
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Donnerstag IS. Juni 1903
ISS. Jahrgang
Erstes Blatt.
______ Bezugspreis: @ "WUT monatlich75Pf.,viertele
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V für den pollt. u. allgem.
Amts- md Anzeigeblatt für den Meis Gießen ZMZ
Tx zeigenteil: Hans Beck.
KeKamümachung.
Lamstag den 28. Juni 1902, vormittags 10l/2 Uhr, findet im Saale des Hotels „zum Rappen" in Gießen, Wall thorstraße, eine öffentliche Sitzung des Proviuzialtages der Provinz Oberheffen mit folgender Tages-Ordnung statt:
1. Prüfung der Ergänzungsmahlen zum Provinzialtage.
2. Ersatzwahl zum Provinzialausschuffe für die aus- scheidenden Mitglieder Mühlenbesitzer Georg Falck- Friedberg, Justizrat Dr. Gutfleisch-Gießen, Landgerichtsrat Dr. Schäfer-Gießen, Bürgermeister Stöpler-Lauterbach, sowie der Ersatzmitglieder Kommerzienrat Georgi- Gießen und Kommerzienrat Heyligenstaedt-Gießen, bis Ende 1907, sowie für das verstorbene Mitglied Bürgermeister Fendt zu Schotten bis Ende 1904.
8. Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes für die verstärkte Ober-Ersatz-Kommission an Stelle des nach Wiesbaden verzogenen Kammerdirektors B i e r a u von Friedberg für 1902/04.
4. Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse pro 1900/01, und Rechenschaftsbericht.
5. Feststellung des Voranschlags für 1902/03. Gießen, den 18. Jüni 1902.
Der Vorsitzende des Provinzialtages.
v- Bechtold.
Bekanntmachung.
Heinrich Jost scheidet aus dem Institut der Dienstmänner aus und hat die Aushändigung der von ihm hinterlegten Dienstkaution beantragt. Wir fordern deshalb diejenigen, welche Ansprüche an diese Kaution aus der Eigenschaft des Jost als Dienstmann erheben zu können glauben, auf, solche bei Meidung des Ausschlußes binnen 8 Tagen bei uns vorzubringen.
Gießen, den 17. Juni 1902.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler.
Meifter-Irüfungen
in der Provinz Oberhessen.
Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des Meistertitel — gemäß § 133 der Gewerbeordnung — werden innerhalb des Monates September abgchalten.
Die Gesuche um Zulassung zur Meisterprüfung sind spätestens bis zum 10. August d. I. an die unterzeichnete Prüfungskommission zu richten und denselben gemäß § 2 der Meisterprüfungs-Ordnung folgende Unterlagen beizufügen:
1. Ein kurzer eigenhändig geschriebener Lebenslauf.
2. Eine Geburtsurkunde.
3. Das Prüfungszeugnis.über die Gesellenprüfung, oder der Nachweis darüber, daß der Gesuchsteller die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen gemäß § 129 der Gewerbe-Ordnung sich erworben hat.
4. Der Nachweis über eine mindestens 3 jährige Thätig- keit als Geselle.
5. Die Zeugnisse über etwaigen Besuch gewerblicher Unterrichtsanstalten.
6. Ein polizeiliches Führungszeugnis.
Vor der Anmeldung zur Prüfung ist an das Sekretariat ber Handwerkskammer zu Darmstadt — Kiesstraße 133 — eine Prüfungsgebühr in der Höhe von 25 Mk. einzuzahlen und hierüber eine Quittung dem Gesuche beizulegcn.
Gießen, im Juni 1902.
Die Meister-Prüfungskommission für die Provinz Oberhessen. Traber, Vorsitzender.
Politische Tagesschau.
Zur Reichsfinanzreform.
Der Münchener Professor und Unterstaatssekretär a. D. Georg von Mayr, der vor zwei Jahren aus Anlaß der Flottenvorlage die Notwendigkeit neuer indirekter Steuern proklainierte, ift neuerdings in einem im Druck veröffentlichten Vortrag für die^Vermehrung der indirekten Steuern eingetreten. Prof. v. Mayr will, daß für alle Zeit das Reich auf Einnahmen aus indirekten Steuern beschränkt bleiben soll, während das ganze Gebiet der direkten Besteuerung ein für allemal der Ordnung durch die Einzelstaaten zu überlassen wäre. Gleichzeitig sollen die Reichseinnahmen aus den Verbrauchssteuern so gesteigert werden, daß das Reich größere Ueberschüsse herauswirtschaften könnte, die cs dann nach Art der Provinzialdotationen den Einzelstaaten überlassen sollte. Damit hätte man es dann glücklich so weit gebracht, daß die Einzelstaaten dauernd berechtigte Mitgenießer der Einnahmen aus den indirekten Reichssteuern würden. Zum mindesten aber sollte die Heranziehung der Einzelstaaten zu den Reichsausgaben ein für allemal beseitigt werden. Prof. v. Müyr hofft auf diese Weise
auch die deutschen weltpolitischen Pläne aufs beste zu unterstützen. Rach seiner Meinung würden dadurch obendrein die Einzelstaaten in die Lage versetzt werden, sich seinem steuerpolitischem Ideal, dem steuerfreien Existenzminimum von 2000—3000 Mk., allmählich zu nähern. Der Realpolitiker wird allerdings dagegen manches einwenden. Wer z. B. unseren hessischen Landtag kennt, der weiß, daß in einem solchen Falle die bei uns vorherrschende bäuerliche Partei die unferm Lande auf diese Weise zufließenden Gelder in erster Linie zu landwirtschaftlichen Zwecken würde verwenden wollen, was ja einerseits ganz erfreulich wäre, wobei andererseits aber alle übrigen Berufe zu kürz kommen müssen.
Ferner befürwortet Prof. Dr. v. Mayr zur vorläufigen Linderung derReichssinanznot die Erhöhung der Tabaksteuer. Herr v. Thieünann hat sie am 8. Januar ds. Js. angekündigt und Herr v. Mayr begründet sie. „Mit den übertriebenen Vorstellungen von der Volksfeindlichkeit der wichtigsten Verbrauchssteuern, z. B. einer ausgiebigen Tabak- bcsteuerung aufzuräumen", sei eine der Hauptaufgaben indem jetzigen Vorbereitungsstadium der Reichsfinanzreform. Nach seiner Ueberzeugung wäre die 9(ngft vor den Verbrauchssteuern noch ein Rest „von dem doch im übrigen überwundenen theoretisierenden, doktrinären deutschen Philister", und ihre Abstreifung daher dringend von Nöten.
Weiteste Kreise unserer Tabak- und Zigarrenindustrie, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, werden sich von Herrn Prof, v. Mayr keineswegs überzeugen lassen. Es steht für uns außer Frage, daß alle Verbrauchssteuern das Gegenteil von „Volkswohlthaten" sind, und ganz besonders wäre die Erhöhung der Tabaksteuer ein Un heil.
Auf einem südwestdeutschen Banerntage, den der Bund der Landwirte in der vorigen Woche in Mainz veranstaltet hatte, sagte über den Zoll auf Supet- pHosp hat nach dem Referat der „Dtsch. Tagesztg." der stellvertr. Vorsitzende des Bundes der Landwirte, Reichstagsabg. Dr. Roesicke:
Auch die Parteien seien mutig von ihren Versprechungen zurllckgewichen, ja noch mehr. Statt der deutschen Landwirtschaft einen höheren Schutz zu- gewähren für alle ihre Produkte, habe man vor wenigen Tagen in der ZollkominiiNon beantragt, einen Zoll auf Superphosphat, also em zur Produktion nötiges Düngemittel, einzusühren. Dieselben Leute, die dem Bauer seine Einnahmen aus der Erde schmälern wollen, schellen sich also »richt, ihnr auch noch seine Allsgaben für Produktionsmittel zu ver- theuerri. *
Der Antrag, entgegen dem Tarifentwurf, der es bei der Zollfreiheit belassen will, einen Zoll von 50 Pfg. auf Superphosphate zu legen, ging von den Abg. Horn, Paasche, Gäbel, Letocha und Dr. Arendt arrs. Diese fünf Herren treten für die Getreidezölle ein. Herr Gäbel von der Reformpartei ist Gutsbesitzer. Für den Zoll auf Superphosphate stimmten in der Kommission auch Graf v. Kanitz, der bein Bunde der Landwirte ebenfalls angehört sowie der Abg. Gamp. Freisinnige und Sozialdemokraten stimmten gegen den Antrag. Der Abg. Dr. Hahn war grundsätzlich nicht gegen den Zoll, er stimmte zwar gegen den Antrag auf Zollfreiheit, ließ aber durchblicken, daß er in der zweiten Lesimg dafür sein könnte, wenn die Getreidezölle erhöht würden. Die Bauern auf dem südwestdeutschen Banerntag wußten natürlich nichts von den Vorgängen in der Zolltarifkommission.
Drsjischer Landtag.
Zweite hessische Ständekammer.
115. Sitzung.
Darmstadt, 18. Juni.
Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9.15 Uhr.
Am Regierungstisch: Staatsminifter Rothe Exe., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerialrat Dr. Becker, Oberregie- rungsrat Weber, Ministerialsekretär Dr. Weber.
Die Debatte über die W a h l v o r l a g e wird fortgesetzt.
Abg. Haas-Darmstadt (nl.) beantragt, im Artikel 1 statt der Ausdrücke „Stände" bezw. „Landstände" die Bezeichnung „Landtag" zu setzen. Denn von einer „ständigen" Vertretung in der zweiten Kammer könne nicht die Rede sein, und der Ausdruck entspreche nicht mehr den heutigen Verhältnissen; auch sei diese Ausdrucksweise in keinem anderen Bundesstaat eingeführt.
Abg. David (Sozi stimmt den Ausführungen des Vorredners zu; mit abgestorbenen Ausdrücken müsse man bei dieser Gelegenheit aufräumen. Er sei prinzipiell für die Abschaffung der ersten Kamin er, was ja auch einem früheren nationalliberalen Wunsche entspreche. .Von einem diesbezüglichen Anträge werde seine Partei nur aus dem Grunde absehen, weil sie von dessen Aussichtslosigkeit überzeugt sei, und die Mahlreform nicht gefährden wolle. Dagegen würden sie gegen den Paragraphen 1 stimmen.
Staatsminister Rothe erklärt, daß die Verfassungsurkunde nur von „Landständen" spreche, die Bezeichnung „Landtag" stehe deshalb im Widerspruch mit dem Wortlaut der Versassungsurtuiide. Er sei von der Notwendigkeit einer derartigen Aenderung nicht überzeugt. Bezüglich der Aeuße- rung des Abg. David erkläre er, daß die Negierung an dem altbewährten Institut' der ersten Kammer unbedingt festhalte.
Abg. Gut fleisch (freis.) pflichtet den Ausführungen des Abg. Haas bei. Solange der Llbg. Weidner Ausführungen mache, wie seine gestrigen, muffe man frei) sein, wenn die erste Kammer noch vorhanden sei.
Der Artikel 1 der Vorlage sowie der A n t r a g H a a s
werden sodann mit allen gegen eine Stimme angenommen.
Es folgt der Artikel 2, der die Zusammensetzung der ersten Kammer regelt. Gegen früher sind hier im Entwurf folgende Aenderungen vorgesehen: Während seither der Kanzler der Landesuniversität bezw. im Verhinderungsfall ein Mitglied des akademischen Senats! Mitglied der ersten Kammer ist, soll nach dem Entwurf die Landesuniversität allgemein ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Senats haben. Der Technischen Hochschule soll das gleiche Recht eingeräumt werden. Ferner soll nach Position 10 des Artikels 2 der Großherzog das Recht haben, höchstens drei der Bürgermeister der unter Städte- ordnung stehenden Städte in die erste Kammer zu berufen, und zwar für die Dauer des Landtags. Der Ausschuß ist mit diesen Aenderungen einverstanden.
Abg. Weidner (fr. w. V.) beantragt zu Pos. 9, wonach dem Großherzog das Recht zustehen soll, zwölf auK- gezeichnete Staatsbürger auf Lebenszeit zu Mitgliedern der ersten Kammer zu berufen (seither 10!), den Zusatz hinzuzufügen, daß die Hälfte davon aus Leuten zu nehmen sei, die auf dem Lande wohnen; weiter beantragt er den Strich der oben genannten Pos. 10. Hierdurch werde das gefürchtete Uebergewicht der städtischen Vertretung gegenüber der ländlichen verhütet.
Mg. David (Soz.) ist der Ansicht, daß alle diese Aw» träge darauf hinauslaufen sollen, der ersten Kammer frisches Blut zuzuführen. Aber einen so wie so verfallenden Körper solle man nicht künstlich aufrecht zu erhalten suchen; neuen Wein solle man nicht in alte Schläuche füllen. Hinsichtlich der zu berufenden ausgezeichneten Staatsbürger solle man die Bestimmung treffen, daß die Hälfte nur ein Einkommen unter 1200 Mark und nur Volksschulbildung haben müsse. Von der Stellung eines dahingehenden Antrages sehe er indes ab, weil er die erste Kammer überhaupt nicht verstärkt sehen wolle.
Staatsminister Rothe erklärt, die Auswahl dieser 12 Mitglieder müsse ein freies Recht des Großherzogs bleiben. Wenn der Abg. Weidner einen Landwirt in ber Kammer vermisse, so erinnere er nur an den Landwirt Wernher in Nierstein, der lebenslängliches Mitglied der ersten Kammer gewesen sei. Die Vermehrung der städtischen Abgeordneten sei bedingt durch die große Entwickelung der Städte.
Abg. Weid iler (fr. w. V.) will nur Leute berufen wissen, die die Verhältnisse des Landes genau kennen; ob es nun Landwirte, Bürgermeister, Beamte oder Arbeiter seien, sei durchaus gleichgiltig.
Der Artikel 2 wird >odanngegen 5 Stimmen angenommen. Der Antrag Weidner wird abgelehnt, ebenso die Vorschrift der Pos. 9, wonach der Großherzvg 12 ausgezeichnete Staatsbürger berufen könne.
Geh. Staatsrat v. Krug macht darauf aufmerksam, daß jede Verfassungsänderung mit Zweidrittelmajorität beschlossen werden müsse, was hier bei Pos. 9 nicht der Fall sei.
Abg. Ulrich (Lvz.) hält die jetzige Abstimmung nur für eine provisorische; die definitive Abstimmung solle bei der beschlossenen zweiten Lesung stattfinden.
Abg. Jockel (nl.) glaubt, daß jetzt schon diese Zwei- drittelmajorität erforderlich fei.
Es entspinnt sich hierüber eine Längere Debatte, ob jetzt der ganze Artikel abgelehnt sei oder ob die Schlußabstimmung bei ber zweiten Lesung mit Zweidrittelmajoritäit gengüe. Hierbei wurde festgestellt, daß, soweit in einzelnen Punkten eine Ablehnung erfolge, das frühere Gesetz in Kraft bleibt.
Auf Antrag des Abg. Gutfleisch tritt eine längere Pause ein, damit die Parteien sich über diese Frage schlüssig machen können.
Nachdem wieder in die Tagesordnung eingetreten worden ist, erklärt
Präsident Haas int Anschluß an die Geschäftsordnungsdebatte, daß die Pof. 9, die mit einfacher Majorität abgelehnt worden sei, in dem 1872er Gesetz enthalten sei, das einen Bestandteil der Verfassung bilde und deshalb nur mit Zweidrittelmajorität abgeändert werden könne. Ebenso sei für die Pos. 10 diese Mehrheit iwtwendig, deshalb sei diese Position hier als abgelehnt zu betrachten, weil diese Mehrheit nicht vorhanden sei.
Es folgt die Beratung des Artikels 3, der von ber Zusammensetzung der zweiten Kammer handelt.
Ter Entwurf sieht 15 städtische Abgeordnete vor: Darmstadt uni) Mainz je 3, Gießen, Offenbach und Worms je zwei, und Friedberg, Alsfeld und Bingen je einen, sowie vierzig Abgeordnete aus den nicht mit einem besonderen Wahlrecht begabten Städten und den Landgemeinden in den zu diesem Zweck gebildeten Wahlkreisen.
Hierzu liegt eine Reihe von Anträgen vor, die eine Verminderung der städtischen Abgeordneten vorsieht.
Abg. Wolf (fr. w. V.): Den Städten Darmsiadt, Mainz und Offenbach solle man je einen Vertreter mehr geben, nicht aber sei dies angebracht bei Worms und Gießen. Sein Kompromißantrag bezwecke also die Vermehrung der städtischen Abgeordneten um drei statt um fünf. Auch die Statistik gebe ihm in dieser Beziehung Recht. In Starkenburg käme nach ver Vorlage auf 3,00 Wähler ein Vertreter, in Rheinhessen auf 3500 und in Oberhessen sogar nur auf 3100; außerdem zahle an Einkommensteuer Starkenburg 3,380 000 Mk., Rheinhessen 3 352 000 Mk. und Ob erheben nur 1368 000 Mk. Von irgend einer schlechten Behandlung Oberhessens könne man deshalb nicht reden, und er begreife nicht den lebhaften Widerspruch der Locrhejsen ^Trotzdem das Zentrum von der Vorlage wenig Nutzen'habe stimme es doch in volksfreundlicher Weise geschlossen für


