Ausgabe 
19.4.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 91

Grsch-tut täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem »esfischen Landwirt die Stehener Zamilien- blLtter viermal in der Woche beigelcgt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'sehen Univers.-Buch- u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktton, Expedition und Druckerei:

Tchulstraße 7,

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gieße«.

FernsprkchansrblußNr.bl.

Drittes Blatt. ISS. Jahrgang Samstag 19. April LS«S

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** General-Anzeiger v ää

u für den polit. u. aügcm.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

U zeigenteU: HanS Beck.

Valitische Tagesschau.

Gemeinverständliche Gesetze.

Der Gesetzentwurf über die Regelung der gewerblichen Kinderarbeit, den wir gestern be­sprochen haben, hat seine fast durchweg günstige Aufnahme verdient, doch wird der Wunsch geäußert, daß die Fassung der Bestimmungen eine einfachere, gemeinverständlichere werde.

Das ist bei sozialpolitischen Gesetzen, die für breite Schichten der Bevölkerung Geltung haben, ein nicht zu unterschätzendes und thatsächlich noch zu wenig berücksich­tigtes Moment. Es kommt bei diesen Gesetzen zu sehr in Betracht, ob sie juristischlückenlos" sind, ob nicht etwa da und dort eine Masche gelassen ist, durch die jemand ent­schlüpfen kann. In den modernen Gesetzen zeigt sich die Juristerei" aus der Höhe. Man staunt beim Durchlesen solcher Schöpfungen, wie wohlbedacht alles ist, um keinen Zweifel darüber zu lassen, was der Verpflichtete zu thun hat. Aber gerade durch diese Unmenge von Details wird häufig Las übersehen, worauf es hauptsächlich ankommt. Vielleicht wäre es zweckmäßig, bei der Vorbereitung solcher sozialpolitischen Gesetzentwürfe außer den Juristen auch solche Personen hinzuzuziehen, tote Lehrer, Journalisten usw., die auf Grund beruflicher Erfahrungen eher im stände sind, b:m Volk eine klare, leicht faßliche Vorstellung zu geben. Man könnte eintoenden, der Reichstag, über­haupt das Parlament, habe es in der Hand, eine Vor­lage durch Textveranderung entsprechend umzugestalten; im Parlament seien ja die erwähnten Berufe zur Genüge vertreten. Aber es sind eben wieder die Juristen, in erster Reihe wenigstens, die das Herumfeilen an den Gesetzes­vorlagen besorgen, und zwar in der Regel mit der Wirkung, daß durch d.e Hinzufügungen und sonstigen Abänderungen das Schwierige für den gemeinen Verstand noch schwieriger, das Komplizierte noch komplizierter wird. Die Parlaments­juristen entdecken scharfen Auges eine Menge Unvollkom­menheiten in dem Werk der Juristen der Regierung. Und so kommt es, daß der juristische Charakter eines Gesetz­entwurfs schließlich noch mehr ausgeprägt wird, eine Gesamtleistung, an der ein Rechtskenner seine helle Freude haben mag, die aber just Dem Rätsel aufgiebt, der sich nach dem neuen Gesetz zu richten hat. Das Praktische wäre, eine zuschwer" geratene Gesetzvorlage von Grund aus um­zuarbeiten. Dazu fehlt es dem Parlament an Zeit; die Regierungen möchten auch wenig erbaut sein von dem Bei­seiteschieben ihrer Leistung. Also ist es eben vorher, ehe ein für weite Kreise bestimmter Entwurf dem Parlament unterbreitet wird, die Frage zu stellen und von Richt­juristen zu behandeln: Sind die Vorschriften für die Auf­fassung auch des Nichtgebildeten geeignet? Sind Fremd­worte nach Möglichkeit vermieden? Können Sätze und Aus­drücke in eine schlichtere Form gebracht werden? Bor allem: was kann, als nicht unbedingt erforderlich und mehr in das Gebiet der behördlichen Anweisung, der Ausführungsbestimmungen" gehörend, aus dem Text ge­strichen werden? Die Knappheit der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesetze ist von Wichtigkeit. Richt nur des Verständnisses wegen; der Bürger wird zurückgeschreckt von dem Studium eines Gesetzes mit einer Unmenge von Para­graphen und ellenlangen Satzperioden. Volkstümliche Ab­fassung der Gesetze ist eine Forderung, die immer wieder erhoben werden muß, gerade im Interesse der Befolgung der Gesetze.

Ter Bahnhof in Homburg v. d. H.

Dke Konservativen und Klerikalen im preutz Abgeordneten hause haben unter Führung des Grafen Limburg-Stirum bei der zweiten Lesung des Eisen- bahnetats die Forderung für den Neubau des Bahnhofs in Homburg v. d- H. a b g e l e h n t. Diese Ablehnung hat zweifellos einen stark ausgeprägten politischen Chaxakter. Sie richtet chren Pfeil direkt gegen die Kron«, und sie gewinnt deshalb eine besondere Tragweite, da es, wie dieKöln. Ztg." ichreibt, ausgeschlossen erscheint, daß diesem unzweideutigen Vorgehen der unentwegten konservativen Opposition die entsprechende Gegenaktion fehlen wird. Es ist längst bekannt, daß der Kaiser sich ganz besonders lebhaft für die Herstellung erträglicher Zustände auf dem Baynhofe in Homburg interessiert hat, und in dieser Thatsache dürfte der Schlüssel für die Lösung des von der Mehrheit aufgegebenen Rätsels liegen. Es ist für jeden Kenner unserer politischen Verhältnisse bezeichnend, daß gerade der erbittertste Führer der konservativen Opposition es ist, der seinen Standpunkt mit Aufbietung ungewöhn­licher Kraftanstrengung durchzusetzen bemüht ist. Das ge­nannte nationalliberale Kölner Blatt polemisiert aus diesem Grunde sehr heftig gegen den Grafen Limburg und die Klerikalen.

Aus Stadt uni) KanS.

Gießen, den 18. April 1902.

** Offene Stellen für Mllitäranwärter im Be­reiche des 18. Armeekorps- Königl. Eisenbahndirektion in Frankfurt (Main), Dienstort wird bei der Einberufung be­stimmt, Stationsnack)twächter, zunächst 700 Mark diätarische Jahres-Besoldung, bei der Anstellung als etatsmäßiger Nachtwächter 700 Mark Jahresgehalt und der tarifmäßige Wohnungsgeldzuschuß (jährlich 60240 Mk.), an dessen Stelle eine Dienstwohnung treten kann. Kaiser!. Ober- poftdirektion Frankfurt (Main) 2 Briefträger, und Post­schaffner, je 900 Mk. jährlich und der gesetzliche Wohn­ungsgeldzuschuß. Kaiser!. Lberpostdirektion Frankfurt (Main), 2 Landbriefträger, je 700 Mk. jährlich und der aesetzliche Wohnungsgeldzuschuß. Schlüchtern, Ortspolizei­

behörde, Feldhüter, 500 Mk. Weidenau (Sieg), Amt, Polizei-Wachtmeister, 1500 Mk. Gehalt und 200 Mk. Wohn­ungsgeldzuschuß für Unverheiratete, 300 Mk. für Verhei­ratete und 120 Mk. Kleidergeld.

** Für Baulustige. Wir machen auf die im amt­lichen Teil unseres Blattes wiederholt veröffentlichte Be- kannttnachung der Bürgermeisterei aufmerksam, wonach für Anschlüsse von Aborten usw. an die städtische Kanali­sation voraussichtlich folgende Bestimmungen getroffen werden:

Sämtliche Aborte sind mit Wasserspülung und Wasserverschluß zu versehen; die Spülung muß aus be­sonderen Spülbehältern erfolgen; unmittelbarer Anschluß der Abortbecken an die Wasserleitung ist verboten. Zur Ableitung unreiner Flüssigkeiten dürfen innerhalb der Gebäude nur starkwandige gußeiserne Musfenrohre nach den im Jahre 1889 vom Architekten- und Ingenieur- Verein aufgestellten DZormalien verwendet werden. Die Fallrohre dürfen nicht mehr als 10 Zentimeter, die annähernd wagerechten Rohre nicht mehr als 15 Zenti­meter Durchmesser im Lichten haben. Die Dichtung der Muffen muß durch Hanfstrick und verstemmten Bleiverguß erfolgen. Die Fallrohre sind im gleichen Durchmesser als Dunstrohre über Dach zu führen und mit Regenkappe äu versehen. Das eigentliche Dunstrohr, bezw. der letzte Aufsatz des Fallrohres, kann aus Zinkblech bestehen.

Baulustigen wird empfohlen, bei Neubauten die be­treffenden Anlagen schon jeht entsprechend einzurichten, bezw. sich vor Ausführung der Abortanlagen an maß­gebender Stelle (Stadtbauamt) zu erkundigen, da unvor­schriftsmäßig ausgeführte Anlagen, zu dünnwandige Rohre usw. wieder entfernt werden müssen.

a. Nidda, 17. April, ^tachtzem nunmehr die Arbeiten an der neuerbauten Kreis st raße Nidda Dan ern - heim soweit vorgeschritten sind, daß in den nächsten Tagen die Dampfwalze mit ihrer Thätigkeit beginnen kann, wird die Straße wohl bau) dem Verkehr übergeben werden, wodurch ein langgehegter Wunsch der Bevölkerung erfüllt wird. Hoffentlich wird die neue Straße, wie das beabsichtigt sein soll, bis nach Staden weitergeführt und hierdurch dem Vogelsberg eine neue direkte Verbindung mit der westlichen Wetterau und der Gegend vou Frankfurt am Main gegeben. Sicherlich wird sich hier ein reger Verkehr entwickeln. Besonders dürfte die Straße von Rad- fichrern benutzt werden, da sie, sich stets im Rcddathal hin- ziehend, keinerlei nennenswerte Steigungen aufzuweffen hat. Wie man hört, wird die hiesige neue katholische Kirche am zweiten P fing st feier tag provisorisch eingeweiht und von da ab ber Gottesdienst abgehalten werden. Die endgiltige Einweihung durch den Bi,chof soll im Juli stattfinden.

-h- Kaulftos, 16. April. Heute fand im Gemeinde­wald die Brenn- und Nutzholz-Versteigerung statt. Die Preise waren gegen voriges Jahr niedrig. Buchenscheitholz 1. Kl. wurde im Durchschnitt mit 5 Mk. pro Raummeter; Scheitholz 2. Kl- mit 44,50 Mark; Buchenknüppel 1. Kl. mit 4,505 Mk. pro Raummeter, 2. Kl. mit 3 Mk.; Buchenreisig mit 60 Pfg. und Fichtenreisig mit 90 Pfg. pro Raummeter verkauft- Das Fichtenstammholz hatte einen äußerst niedrigen Preis, 58 Mk. pro Fest­meter.

§ Vom höh eren Vogelsberg, 17. April- Mit Beginn des Frühlings haben sich auch schon Touristen eingestellt. Wenig erfreulich sehen jedoch manche Straßen besonders die Kreisstraßen für die Radler aus. Durch das zu späte Eindecken, sogar im Februar noch, liegen viele Rollsteine zerstreut, die manche Kreisstraßenwarte unbeachtet lassen. Es wäre im In­teresse des Fremdenverrehrs sehr angebracht, wenn hier Wandel zum Besseren geschaffen würde.

Kassel, 16. April. Hier verstarb nach längerem Leiden ein ehemaliger Lehrer unseres Kaisers, aus der Zeit, da er Schüler des hiesigen Friedrich-Gymnasiums war, Prof. Dr- Kius. Er wirkte seit 1872 an der Anstalt, bis ihn seit Monaten ein schweres Leiden aufs Krankenlager warf. Wiederholt wurden ihm Beweise allerhöchster Huld zu Teil, u. a. auch durch Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse und des Kronen-Ordens 3- Klasse. Im Kriege 1870/71 hatte sich Dr. Kius das Eiserne Kreuz 2. Klasse er­worben. Der Kaiser sandte der Witwe des Professors Dr. Kius das folgende Telegramm:

Tief bewegt spreche Ich Ihnen Meine herzlichste Teilnahme aus. Ich werde Meines treuen und bewährten Lehrers in Dankbarkett stets Mich erinnern."

Gerichtssaal.

e. Gießen, 16. April. (Gewerbegericht.) Ten Vorsitz führt Beigeordneter Wolff. Als Beisitzer fungieren Metzgermeister Ludwig Pirr und Weißbinder Johann Schäfer. Beisitzer Schneidermeister Heinrich Le ib war verhindert. Für ibn trat Herr Pirr ein. lieber oie Klag­sache des Kochs Alois Göbel gegen Restaurateur Ska- l i tz k y haben wir bereite berichtet. Im heutigen Termin erschien nur der Beklagte. Nach dem Gewerbegerichtsgesetz vom 29. Juli 1890 wäre im Fragefall nach Lage der Sache zu entscheiden gewesen, allein nach der am 1. Januar d. I. in Kraft getretenen Novelle zum Gewerbegerichtsgesetz ift auch im zweiten unb folgenden Termin bei dem Nichter­scheinen der einen Partei auf Antrag der erschienenen Partei Verfäumnisurteil zu erlassen. Der Beklagte stellte jedoch keinen Antrag. Der Maurergeselle Wilhelm Steinmüller hier verlangt von dem 'T' lurermeifter Franz Stumpf aus Garbenteich 39.10 Mk. Entschädigung wegen unbefugter kündigungsloser Entlassung. Der Beklagte beantragt Klageabweisung; er giebt habet zu, den Kläger zur Arbeit

angenommen, chn jedoch wieder entlassen zu haben, weil seine übrigen Arbeiter mit dem Kläger nicht zusammen arbeiten wollten. Er sei bereit, den Kläger noch 12 Arbeits­tage z»u beschäftigen. Der Kläger erklärt, bei dem Be­klagten die Arbeit nicht mehr aufnehmen zu wollen, ba* gegen seinen Entschädigungsanspruch auf 6 Mk. für die Zeit von Montag Mittag bis heute Mittag zu ermäßigen. Tas Gericht verurteilt den Bellagten zur Zahlung einer Entschädigung von 5.60 Mk. und zur Kostentragung, indem es annimmt, daß die Entlassung des Klägers eine unbefugte gewesen und daß der Betrag von 2.80 Mk. als Entschädig­ung für den Tag, im Fragefall, angemessen erscheine. Tie Klage des Schlossergesellen Ludwig Schneider hier gegen den Spenglermeister Otto Kretschmann hier, die auf Zahlung von 30 Mk. Entschädigung gerichtet ist, wird damit begründet, daß Schneider behauptet, von Kretschmann als Arbeiter angenommen, jedoch nicht eingestellt worden zu fein. Beklagter beantragt Klageabweisung, indem er ausführt, daß ein festes Abkommen noch nicht getroffen gewesen sei. Ta bei der angeblichen Vereinbarung nur die Ehefrau des Bellagten anwesend war, erläßt das Gericht Beweisbeschluß. Es soll darnach die Ehefrau Kretschmann demnächst als Zeuge vernommen werden. Tie letzte Klage betrifft den Einspruch des Maurermeisters Heinr. Wilhelm Rinn von Heuchelheim gegen ein Versäumnisurteil des Gewerbegerichts vom 29. März, welches auf Antrag des Maurers Phil. Laucht zu Krofdorf gegen ihn wegen Herausgabe seiner Jnvalidenkarte und Zahlung von Ent­schädigung wegen der verspäteten Herausgabe derselben, er­gangen war. Da der Einspruch frist- und formgersecht ein­gelegt ist, wird er für zulässig erklärt. Es wirH zur noch­maligen Verhandlung der Sache geschritten. Die Parteien einigen sich dahin, daß Beklagter dem Kläger eine Entschä­digung von 1.50 Mk .zahlt. W Jnvalidenkarte hat Kläger inzwischen erhalten.

Mainz, 17. April. Im Dezember Und Januar hatte sich in einer großen Anzahl von rheinhessischen und einigen starkenburgischen Gemeinden ein junger Mann bei dem Bürgermeister als Katasterbeamter zur Kontrolle ber Flurbücher oorgeftellt. Bei dieser Arbeit hat der Betreffende während der Abwesenheit der Bürgermeister die W a i s e n - und Armenbüchfenberaubt. Es lagen nicht weniger als 17 Fälle vor. Der Dieb, der Geometer­gehilfe Adam Arnold aus Hamm, wurde gestern von der Strafkammer zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Landwühchast.

Unter dem Protektorate der Prinzessin Friedrich Leo« pold von Preußen findet eine allgemeine Deutsche Obst-Ausstellung vom 2.5. Oktober in Stettin, veranstaltet von der Landwirtschaftskammer für Pommern bei Gelegenheit der 16. Versammlung deutscher Po- mologen und Obstzüchter, statt. Der Plan der Ausstellung wird auf Wunsch von der Landwirtscl-aftskam- mer für Pommern in Stettin, Werderstraße 31/32 über­sandt. Alle Anfragen sind mit der Bezeichnung Obst- Ausstellung, Landwirtschaftskammer Stettin, an diese zu richten.

Näder.

Bad Brückenau in der Rhön liegt inmitten präch­tiger Buchen- unb Eichen-Hochwaldungen, sodaß Prof. Dr. Pfeiffer aus München sagen konnte:Vielleicht mit Aus­nahme von Baden-Baden und Teplitz möchte wohl lein Gesundbrunnen in Rücksicht der Lage, der hehren Pracht der Natur, der Kraft der Vegetation und der lieblichen Harmonie des Ganzen dem Bade Brückenau den Vorrang streitig machen." Sowohl das Kgl. Kurhotel wie die drei Dependenzen werden am 15. Mai eröffnet. Die Preise für Logis und Verpflegung sollen im Kgl. Kurhause äußerst mäßig sein.

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Horst, Ricgclpfao.

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