Ausgabe 
18.7.1902 Erstes Blatt
 
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Freitag 18.Jirli1SOS

15Ä Jahrgang

Erstes Blatt.

morgen beringt.

Man muß offen eingestehen, daß die Stellung des Staatsanwalts in diesem Prozeß recht schwierig gewesen ist. Die Thaten der Sanden und Schmidt lassen sich sicherlich nicht so ohne weiteres als die vereinzelten Ausschreitungen verbrecherisch veranlagter Personen erklären.

Die Angeklagten verzichteten auf das Wort. Nur Eduard Sanden bat, man möchte den Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte nicht über ihn verhängen. Damit war die eigentliche Verhandlung geschlossen. Die Verkündigung des Urteils er- solgt heute (Freitag).

Beredte Verteidiger und schweigsame Ktaats- Anwätte.

Der letzte Verhandlungstag des Sand-en-Prozesses nahm einen überaus seltsamen, ja überraschenden Verlauf. Nachdem Justizrat Dr. Sello etwa sechs, Justizrat Munkel etwa eine Stunde lang gesprochen hatten, erhob sich der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Beek, zu der Er­klärung, daß die Ausführungen der Verteidigerwirklich glän­zend" gewesen seien, er aber nichtsdestoweniger bei dem Stand­punkte der Anklage verharren müsse.

Er sprachs und schwieg. Der Staatsanwalt hielt es nicht für notwendig, gegenüber denwirklich glänzenden" Ausführungen der Verteidiger seine gegenteilige Ueberzeugung des näheren zu vertreten. Die Bewunderung, die er den Reden der Anwälte zollte, läßt es als undenkbar erscheinen, daß ihm die lebhaften Anfechtungen, die seine Anklage er­fahren hatte, der Erwiderung unwert geschienen hätten. Ein Zwang, die Verhandlung möglichst rasch zu beenden, aus dem man die rednerische Enthaltsamkeit des öffentlichen An­klägers vielleicht erklären könnte, liegt aber nicht vor. Und ss wird es immerhin ein überaus merkwürdigesKurio- sum in der Geschichte berühmter Prozesse bleiben, daß ein Staatsanwalt auf die zwanzigstündigen Ver­teidigungsreden der Anwälte nichts, aber auch garnichts zu erwidern für notwendig fand.

Aus dem Munde der beiden letzten Verteidiger haben wir erfahren, daß die Angeklagten Ehrenmänner von un- tadelhaftem Charakter seien. Justizrat Sello rühmte dem Angeklagten Otto Sandengrundloses (soll wohl heißen un­endliches) Gottvertrauen" undunermüdliche Treue im Dienste der Bank",Ehrlichkeit" undRastlosigkeit" nach. Ueber allen persönlichen Interessen sei ihm gestanden,was seinen treuen Händen anvertraut war." Wenn auchbei seinem hohen Sonnenfluge das Wachs seiner Flügel geschmolzen sei", untreu sei er doch nie gewesen! Alles in allem biete Otto Sandens Leben einrührendes und schönes Beispiel treuer und ernster Mannesarbeit" dar. Mittiefem Schmerze" habe er aus dem Munde des Staatsanwaltes die Behauptung ge­hört, die Angeklagten hätten wahrscheinlich fünfmal mehr verbrochen, als man ihnen nachweisen könne. Verschiedene Briefe, in denen Otto Sanden nach der Auffassung des Ver­teidigers die Mißwirtschaft, die er getrieben, eingesteht, sind das strenge Ringen einer mit ernsten Dingen beschäftigten Mannesseele" undStunden in sich gekehrten Selbstgesprächs." Die Einnahmen, über die Otto Sanden verfügte (nach den Einschätzungen der Steuerbehörde hat er durchschnittlich jährlich 2 00 0 00 Mark bezogen- und ein Vermögen von über 3 Millionen angehäuft) seien wohlverdient gewesen, die nur der Neid der ehrlichen Arbeit mißgönnen könne. Hier gelte das Bibelwort, daß jeder Ar­

beiter seines Lohnes wert sei.

Justizrat Munckel meinte, nicht die Angeklagten trügen die Schuld an dem Zusammenbruch, sondern die zu weit gehende Aufsicht des staatlichen Organs hätte die Schwierig­keiten der Banken verursacht. Die Angeklagten seien ins­gesamtanständige Menschen", und nurunanständige Menschen" könnten sie des Tantiömenhungers beschuldigen. Eduard Sandens Einkommen (in den letzten 6 Jahren durchschnittlich 385000 Mk.l) sei wohlverdient gewesen! Schließlich erklärte R.-A. Bernstein, Eduard Sanden habe der Preußenbank bei chrem Zusammenbruch aus eigenen Mitteln freiwillige Zuwendungen gemacht, er habe ihr also nichts genommen, sondern ihr noch gegeben.

Selbstverständlich sind es nicht nur diese Ausführungen allein, die der Staatsanwalt unerwidert gelassen hatte. Wie in den beiden voraufgeganenen Tagen beschäftigten sich die Anwälte auch diesmal wieder sehr eingehend mit wirtschaft­lichen und juristischen Emzelfragen. Auch diesmal ging ihre Verteidigung in der Hauptsache dahin, daß eine Spannung zwischen den buchmäßigen Aktiven der Banken und ihrem wirklichen Wert nicht bestanden habe, sondern durch die Machenschaften einer Gegenmine künstlich hervorgerufen worden sei, wo sie aber dennoch vorhanden gewesen wäre, nicht auf den bösen Willen der Angeklagten zurückgeführt werden könnte. Justizrat Munckel behandelte u. a. das Thema der Bilanzverschleierung, erklärte, daß eine vollkommen durchsichtige Bilanz eine Unmög­lichkeit sei, und forderte den Staatsanwalt direkt zu einer Aeußerung darüber auf, wo die gebotene Diskretion der Ge­schäftsberichte aufhöre und die verbotene Verschleierung be­ginne. Der Staatsanwalt ließ sich aber auf eine Erörterung dieser verwickelten Frage nicht ein.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem Großh. Bezirkskassier Dieter dahier infolge seiner Er­krankung die Genehmigung erteilt worden ist, sich von heute ab auf die Dauer von 8 Tagen im Dienste durch den Büreaugehilfen Adolf Ockel vertreten zu lassen. Der Letztere ist sonach während der genannten Zeit befugt, Quittungen für die Großherzogliche Bezirkskasse Gießen II auszustellen.

Gießen, den 16. Juli 1902.

Der Großherzogliche Kontrollbeamte der Lokalkassestellen des Bezirks Gießen.

Schudt.

wollen.

Die Firma Kaufs mann L Co. hatte vor einiger Zett um Fristverlängerung zur Aufführung eines Vorderhauses am Schisfenberger Weg nachgesuclft, war aber abschläglich beschieden worden. Das neuerlich eingereichte Gesuch, für welches nach Ansickft der Baudeputation neue Gründe sprechen, wird mit der Bedingung befürwortet, daß die Gesuchsteller sich verpflichten, spätestens am 1. April 1904 mit dem Bau zu beginnen und bis 1. Oktober desselben Jahres den Rohbau vollenden.

Gegen das Gesuch von August Scheppelmann um Erlaubnis zur Anlage eines Borgartens vor dern Neu­bau am Großen Steinweg Hut die Versammlung nichts em- zuwenden.

Der Leipziger Bankprozetz. XXII.

Leipzig, 17. Juli.

Der Sitzung wohnten Justizminister Otto und General- staatsanwalt Goßler bei. Präsident Müller verkündet die formulierten Schuld frag en. Bezüglich Exners und Gentzschs werden den Geschworenen sechs Schuldfragen vor­gelegt. Die Fragen lauten aus betrügerischen Ban­kerott, Verschleierung inzwei Fällen, nament­lich bezüglich der im Februar 1901 herausgegebenen Bilanz für das Rechnungsjahr 1900 und bezüglich des in der Ge­neralversammlung vom 19. März 1901 erstatteten Berichtes, wie bezüglich der beiden am 25. Juni 1901 veröffentlichten Communiquäs, aus Betrug in zwei Fällen, betr. die Bankhäuser von der Heydt u. Co. und S. Bleichröder, auf Untreue gegenüber der Leipziger Hypothekenbank. Betreffs Dodels lauten die Schuldfragen wegen Bilanzverschleierung und Untreue gegen die Leipziger Hypothekenbank. Schröder, Meyer und Wölker sind beschuldigt der Verschleierung, be­gangen bei der Aufstellung der Bilanz, bei der Anfertigung des Berichtes, sowie bei der Veröffentlichuna der beiden Communiques. Den Angeklagten Fiebiger, Barster und Wilken wird zur Last gelegt, daß sie avn der Verschleierung bezüglich der Bilanz und des Berichtes teilnahmen. Be­züglich sämtlichjer Schuldftagen für alle Angeklagten wird die Unterfrage auf Zubilligung mildernderUm stände

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 17. Juli 1902.

Anweseitd: Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Geovai und Grüneberg, die Stadtverordneten Brück, Emme-' lins, Euler, Faber, Dr. Gaffky, Dr. Gutfleisch, Hanau, Hau­bach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Hann, Jughardt, Keller, Kirch- Krumm, Leib, Löber, ^.oos, Orbtg,

Petri, Pirr, Schassstaedt, Schmall unb Wallenfels. Ent­schuldigt: die Stadtv. Dr. Fuhr, Dr. Schäfer, Schiele .

Bürgermeister Mecum giebt nach Eröffnung her Der* sammlung Kenntnis von dem Ableben des Stadtverordneten Flett, sowie von einem Schreiben der Hinterbliebenen- in dem das Dahinscheiden des Genannten angezeigt wird. Herr Flett habe seit dem Jahre 1893 der Stadtverordneten­versammlung angehört und sich stets als eifriges Mitglied derselben bethätigt, besonders als bewährter Mitarbeiter in der landwirtschaftlichen, Markt-, Pferdemarkt- und Schlachthauskommission. Um den Da h ing es chied en en,

den hervorragende Charaktereigenschaften auszeichneten, trauerten auch seine Mitbürger. Der Bürgermeister hebt emer hervor die Bereitwilligkeit, mit der der Dahingeschie- )ene manchem durch Rat und Thal beigestanden, und das Vertrauen seiner Mitbürger, die ihn mit über 1500 Stimmen wiedergewählt. Er werde weiter leben in dank­barer Erinnerung für das, was er der Stadl und für seine Mitbürger gethan. Zum Zeichen der Trauer um den ver­storbenen Kollegen erhebt sich die Versammlung von den Sitzen, nachdem der Bürgermeister die Stadtverordneten, eingeladen, sich vollzählig an der Beerdigung zu beteiligen. Die Versammlung stimmt hierauf dem Anträge zu, daß dem Wunsche des Verstorbenen gemäß derselbe neben der Grabstätte seines Vaters beerdigt wird. Von dem Großh. Ministerium des Innern ist ein Schreiben ein ge­gangen, worin der Befriedigung über den von der Stadl bewilligten Zuschuß von 75 000 Mk. für die bei Gießen zu errichtende Irrenanstalt ausgedrückl wird. Der Zuschuß habe wesentlich zu dem Beschlüsse, daß die Anstalt in Gießen errichtet wird, beigetragen, und Halle zur Folge, daß die gleiche Summe zur Verwendung für eine in Grünberg zu errichtende Anstalt für Schwachsinnige verwendet werden kann. Ein Schreiben der Direktion der höheren und er­weiterten Mädchenschule in Betreff der Debatte in dar Ver­sammlung vom 4. d. M. über das I u g e n d f e st besagt u. a.: Die Unterstellung eines Stadtverordneten, als habe die Direktion alles gethan, um die Schülerinnen vom Jugend­este abzuhalten, sei grundlos; für Schülerinnen, die sich am Jugendfest beteiligen wollten, sei der Unterricht früher geschlossen. Wenn die Begründung der ablehnenden Hal­tung in der vorigen Sladtverordnetensitzung im Wortlaut vor gelesen worden sei, sei es unbegreiflich, wie zu rmt?r- leUen sei, die Direktion habe unsitttiche Attentate der Stu­dentenschaft auf die Kinder vorgeschützl; die Direktion habe nur von Unannehmlichkeiten, denen die Kinder ausgesetzt, zudringlichen Zuschauern, Keckheiten der männlichen Jugend gesprochen. Die Direktion verwahre sich entschieden da­gegen, daß man es so deuten könne, wie es in einer Zeitung lehe. Die Kollegen der höheren und erweiterten Mädchen- chule glauben in Bezug auf Arbeitswilligkeit unb Arbeits- reudigkeit der Lehrer hinter den Kollegen anderer An- tatten nicht zurückzustehen; es sei falsche zu meinen, weil das Fest viel Arbeit bringe, beteilige sich die Anstalt nicht am Fest. Ebenso falsch sei der Vorwurf,,die Anstalt hielte ich für zu> gut, um gemeinschaftliche Feste mit der Volks­chule zu feiern; die Direktion weist diesen Vorwurf ent­schieden zurück. Schon unter den Amtsvorgängern des Di­rektors, im Jahre 1891 und 1893, seien Bedenken vorhanden gewesen, ob sich die Anstalt am Jugeirdfeste beteiligen soll.

Bürgermeister Mecum bemerkt dazu, daß die Ver­sammlung in eine Erörterung hierüber wohl nicht einzutreten brauche; nach inzwischen gewordener Mitteilung sei gegen jenes Lokalblatt wegen des über die betr. Stadtverordneten­versammlung veröffentlichten Berichtes Strafantrag gestellt. Von einer an die Stadlverordnetenver- ।ammlung gerichteten Einladung zum Berbandsfeste der mtttelrheinischen Evang. Arbeitervereine am 27. d. M wird Kenntnis genommen. Einer in voriger Versammlung von dem Stadtv. Krumm gegebenen Anregung zufolge Hal Bürgermeister Mecum die Feldschützen angewiesen, ihr besonderes Augenmerk auf die durch Komblumensucher verursachte Beschädigung der Getreidefelder zu richten. Mit Bezug auf eine in Nr. 163 desGieß. Anz." befind­liche Notiz, wonach die Stadtverordneten in Marburg be­schlossen, zur Einleitung der Verhandlungen über die Grün­dung eines Städtebundthearers eine Kommission zu wählen, und an diese Notiz der Wunsch geknüpft wurde, daß auch die städtischen Behörden zu Gießen sich entschließen möchten, der Frage näher zu treten teilt Bürgermeister Mecum mit, daß die Stadt Gießen aus dem hessischen Städte­lag durch den Stadtverordneten Kirch vertreten gewesen; weiter teilt der Bürgermeister mit, daß betr. des hiesigen Theaters Verhandlungen über Verbesserungen in chesters im Gange seien. (Das ist ja sehr erfreulich zu hören. So scheinen unsere öfter gegebenen Anregungen doch nicht ganz so- frucht- und nutzlos geblieben zu sein, als man jetzt seltsamerweise es darstellen zu wollen scheint. D. 9teb. desGieß. Anz.") Stadtv. Hanau führt Beschwerde über die Fahrgeschwindigkett der Automobile und fragt an, ob bezüglich derselben keine Bestimmungen beständen, bezw. ob nicht dagegen eingefchritlen werden könne. Bürger­meister Mecum erklärt, die Polizei darauf Hinweisen zu

Nr. 166

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden rm Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener ZamUien- dlätter viermal in der Woche beigelegt.

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Nunmehr beginnt Staatsanwalt Weber fein P Iai­do y e r. Er schickt voraus, daß die Anträge bezüglich sämt­licher Schuld frag en bejaht werden möchten, und giebt eine ausführliche Uebersicht über die Ursachen und Wirkungen der Verhältnisse, welche den Sturz der Bank besiegelten. Als Wendepunkt zur Abwehr der gefährlichen Verbindung mit Kassel war das Jahr 1898 zu bezeichnen. Trotzdem glaubte die Leipziger Verwaltung erst am ö. April an eine Gefahr. Der Staatsanwalt stellt fest, daß durchaus nicht daran zu denken sei, die an der Katastrophe Schuldigen in Kassel zu suchen und zu meinen, daß die Leipziger die Getäuschten seien. Der Staatsanwalt ist nicht davon über­zeugt, daß für Exners Handeln Geldgier die Triebfeder gewesen sei. Selbstverständlich sei aber die Absicht auf Ge­winn nicht völlig in den Hintergrund getreten. Exner sei von falschem Ehrgefühl geleitet gewesen und habe ein großes Finanzgenie sein wollen. Alle Vorwürfe, die gegen Exner zu erheben seien, richteten sich auch gegen Gentzsch, der seil 1898 feine ruhige Stunde mehr gehabt haben wollte. Seiner Vertauschung der Rechtsanwallspraxis mit der Direktorial- Thäligkeit habe nur die Sucht nach größerem Gewinn zu Grunde gelegen, seinem Verbleiben bei der Bank, seinem Verlangen nach hohen Tantiemen, Fälschungen der Direk­tion kämen durchaus nicht in Frage. Aber auch ohne Sekre­tariat wäre es ihr nicht so leicht gefallen, die großen En­gagements bei der Trebergesellfchafl so lange vor den Beamten und allen Interessenten zu verheimlichen und sie im Unklaren zu lassen. Mit Freuden wolle er fest­ellen, daß sämtliche Beamte dem Verdachte, an den straf­baren Handlungen teilgenommen zu haben, fern ständen. Mit außergewöhnlichem Raffinement habe die Bank em viel verzweigtes System buchmäßiger Effekten in außer­ordentlich rieten Konten geschaffen, während die Verhält­nisse gaiiz anders lagen unb andere Buchungen erfordert hätten. Der Staatsanwalt wendet sich dann der von der Bank fortdauernd geübten Verheimlichung der bestehenden Engagements in der Anlegung neuer Konten zu. Er führt weiter aus, daß das Schicksal der Leipziger Bank schon iy2 Jahre vor dem Ausbruch des Kontur,es besiegelt gewesen sei Das 22 Millionen-Geschäft mit den sechs Herren der Trebergesellschaft in Kassel, dessen Initiative auf Exner zurückzuführen sei, stelle die raffinierte,te Schwindelet Ex­ners dar Das ganze Geschäft, wie das Solidarvorschuß- konto, sei ein Scheingeschäfl von Anfang bis zu Eiide ge­wesen nur um das Konio Ordinario zu ermäßigen. Der Staatsanwalt gehl alle Treberkontos und Obligos im ein­zelnen durch unb weist nach, wie in den Buchern der Bant volle Unklarheit über den Vermögensstand der Bank geherrscht habe, sodaß eine Uebersichl über denselben Ege,chlo,sen war, so harmlos die Buchungen and} aus sahen. Der staats- anroalt weist am Schlüsse v-züglia» der Anklage auf ben Paragraph 239, Ziffer 4 und den Paragraph 240 der Kon- kursordnnng hin nnd d-ruhrt den Pnnkt der Verhe.mlrchung der dortigen Korrespondenz und der Verheimlichung der ^Hauptbücher. Auf. Vorschlag des Vorfttzenden unterbricht der Staatsanwalt gegen 3 Uhr seine |aft volle sechs Siunbenbauernde Rede. Die Fortsetzung wurde auf

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