Ausgabe 
18.4.1902 Erstes Blatt
 
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Freitag 18. April LSOS

ISS. Jahrgang

Erstes Blatt.

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Verantwortlich: für den oolil. u. allgem. Teil: P. Wittko; für Stadl und Land' und ,GerichtLlaal':R.Ditl» mann; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Nr. 90

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessische» Landwirt die Siebener flomllle» blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der B h l'sche« Unioerf.-Buch- u. Steile- hruckerei (Piets ch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

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SietzenerAnzeiger

** General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

KeKamtmachung.

Großherzogliches Ministerium der Justiz hat den I. Mai 1902 als den Tag bestimmt, an welchem mit der Anlegung des Grundbuches für die Gemarkung Alb ach zu be­ginnen ist.

Gießen, 17. April 1902.

Großherzogliches Amtsgericht.

Kerveröüche Kinderarbeit.

Paragraph 13ö der Gewerbeordnung verbietet die Be­schäftigung von Kindern in Fabriken. Kinder über 13 Jahre dürfen danach dort nur noch thätig sein, wenn sie die Schule nicht mehr zu besuchen brauchen. Tiefe seit dem Jahre 1891 bestehende Bestimmung hat Die wohl- thÜtige Folge gehabt, daß im Jahre 1900 nur noch 9347 Fabrrk-Mnder gegen 27 485 im Jahre 1900 ermittelt wurden. Andererseits trieb sie indes nicht wenig Kinder der Hausindustrie zu, für welche Schutzvorschriften fehlen. Tie im Jahre 1898 über die gewerbliche Kinderarbeit vor­genommenen Erhebungen ergaben, daß im Deutschen Reiche mehr als eine halbe Million, genau 532 283 Kinder außer­halb der Fabriken gewerblich thätig waren. So hoch die Ziffer ist, sie bleibt hinter dem thatsächlichen Gesamtumfang der Kinderbeschäftigung noch zurück, da gewisse Gebiete des Reiches in die Erhebungen nicht einbezogen waren, und diese selbst teilweise im Frühjahr vorgenommen wurden, also zu einer Zeit, wo eine Anzahl sonst gewerblich be­schäftigter Kinder im landwirtschaftlichen Betrieb Verwendung zu finden pflegt.

Daß eine solche Beschäftigung, zumal wenn sie lange dauert und in gesundheitsgefährlichen Betrieben stattsindet, der geistigen und leiblichen Entwickelung des Kindes in hohem Maße abträglich ist, braucht nicht erst des Näheren dargelegt zu werden. Am besten können die Lehrer die ungünstige Wirkung einer zu frühen gewerblichen Aus­nutzung an der Schlaffheit, Mattigkeit und Teilnahmlosig- keil ihrer Zöglinge in den Unterrichtsstunden erkennen. Die Lehrer waren es deshalb, welche die nachdrücklichsten An­regungen zur Einschränkung der h^usindustriellen Kinder­arbeit gaben und den hauptsächlichsten Anteil an der En­quete von 1898 hatten. Sie sind es auch, auf deren Mit­arbeit bei der Durchführung des zu erlassenden Gesetzes gerechnet werden muß.

Nachdem das Maß der gewerblichen Kinderbeschäftig­ung, wenigstens in ungefähren Umrissen festgestellt ist, darf man mit Abhilsmaßregeln nich^ länger zögern. Allerdings sind hierbei prinzipielle Bedenken gegen einen staatlichen Eingriff in das häusliche Leben zu überwinden. Ueber die eigenen Kinder konnten die Eltern bis zu einem gewissen Grade frei verfügen. "Nun aber tritt angesichts der herrschen­den Mißstände der öffentlich-rechtliche Gesichtspunkt in den Vordergrund. Man betont das Interesse des Staates an der Erhaltung der nationalen Kräfte, an der Ausbildung und Gesundheit der Jugend. Man zweifelt nicht mehr daran, daß zwischen der individualistischen und der sozialen Auf­fassung ein Ausgleich gefunden werden muß.

Vor den landwirtschaftlichen Betrieben macht der dem Reichstag vorgelegte Entwurr allerdings Halt, obwohl die Arbeit des Rübenziehens und Kartoffelaufneh- me n s unter glühenden Sonnenstrahlen gleichfalls recht an- Jtrengend ist und die Zeit für den Unterricht dadurch über trengend ist und die Zeit für den Unterricht dadurch

regelung ist ferner der HauSdienst, der sich seiner ganzen Natur nach zum Gegenstand gesetzlicher Reglementierung wenig eignet. Nur in gewerblichen Betrieben soll die Kinder­arbeit künftig bestimmten Bescyränkungen unterliegen. Aus einzelnen besonders gefährlichen Betrieben will der Entwurf die Kinder ganz entfernen, so namentlich aus Bauten, Ziegeleien, Brüchen und Gruben, Kalkbrennereien, Glas­bläsereien, Töpfereien, Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink re. bearbeitet wird, aus Färbereien und anderen in einem Verzeichnis besonders aufgeführsten Unternehmungen. Im übrigen wird ein Unterschied zwischen fremden und eigenen Kindern gemacht. Tie ersteren dürfen in Werkstätten, im Handels- und Verkehrsgewerbe unter 12 Jahren üb erb haupt nicht, und über 12 Jahren nicht in der Zeit zwischen acht Uhr abends und acht Uhr morgens, auch nicht vor dem Vormittagsunterrichte beschäftigt werden, letztere unter 10 Jahren nicht, über 10 Jahren nicht in der Zeit zwischen acht Uhr abends und acht Uhr morgens. Für den Betrieb von Gast- und Schankwirtschasten werden noch besondere Vorschriften getroffen.

Tie Motive lassen erkennen, daß man sich die Schwierig­keiten der Kontrolle nickt verhehlt hat . Hier wird die Revisionsarbeit des Reichstages einzusetzen haben, damit einerseits die Absicht des Gesetzgebers in Erfüllung geht und andererseits die Bevölkerung vor Chikanen unb Partei­lichkeit verschont bleibt. Aufmerksam will in dieser Beziehung der § 20 des Entwurfes gelesen sein, der cs dem Bundesrat überläßt, zu bestimmen, inwieweit aus die Aufsicht über die Ausführung dieses Gesetzes der § 139 b der Gewerbe­ordnung Anwendung findet, o. h. inwieweit den Gewerbe- inspettoren die Ueberwachung zu übertragen ist. Ge­werbeinspektoren sind jedenfalls geeignete Kontrollorgane, und weil sie dies sind, sollte versucht werden, bei der Um­grenzung ihrer Befugnisse nicht nur den Bundesrat, son­dern auch den Reichstag zu beteiligen.

Einmal an diese Materie herangetreten, konnte man die Beschäftigung von Kindern bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaustellungen nicht übergehen. Ter Entwurf will Kinder unter 12 Jahren von der Beteiligung an solchen ganz ausschließen und Kinder über 12 Jahren sie nur bis 9 Uhr abends gestatten. Aus- nohmen lann die untere Verwaltungsbehörde bei solchen Vorstellungen und Schaustellungen zulassen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet. Tiefe Ausnahmen mußten mit Rücksicht auf die Kinderrollen in klassischen Stücken vorgesehen werden und können un­bedenklich Platz greifen, wenn in der Person des Leiters der Unternehmung genügende Sicherheit dafür liegt, daß die Kinder vor sittlichen Gefahren behütet bleiben, und wenn durch angemessene Zwischenräume Gesundheitsschädigungen vermieden werden. Auch andere Staaten haben einer der­artigen Erwerbsthätigreil von Kindern einen Riegel vor­geschoben und dabei ebenfalls vornehmlich ihre Verwendung als Artisten, Zirkuskünstler, fahrende Sänger und Musiker in Betracht gezogen.

Tie sozialdemokratische Presse bezeichnet die Regierungs­vorlage als viel zu milde und stellt in Aussicht, daß, wenn der Reichstag nicht ganze Arbeit leiste und alle schulpflich­tigen Kinder ohne Unterschied von der gewerblichen Thätig- keit ausschließe, die Ausbeutung und Verelendung nach wie vor bei Hunderttausenden von Kindern die Regel bilden werde. Man wird indes Schonung bei den ersten Schritten auf einem Gebiete, das für die Gesetzgebung Neuland ist, nur billigen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch

die Uebergangsbestimmung gutzuheißen, derzufolge für die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Aus­nahmen von etlichen Zwangsvorschriften durch den Bundes­rat, in anderen Fällen dura) die unteren Verwaltungsbe­hörde verfügt werden könne. Es ist genug, daß zunächst ernsthaft ein Anfang gemacht wird. Haben sich diese Be­timmungen erst eingelebt und sind sie der Bevölkerung ver­traut geworden, dann ergiebt fick ihre weitere Ausdehnung von selbst.________________________________________

Politische Tagesschau.

Der deutsche Tabakverein

hat sich erneut mit den Klagen befaßt, die ihm aus Kreisen seiner Mitglieder über die Beraubung von Bahn­sendungen nach England zugegangen sind. Um weiteres Beweismaterial hierfür aus anderen Industrie­zweigen zu gewinnen, wandte sich der Verein auch an die Handelskammern mit der Bitte, die betreffende An­gelegenheit aufmerksam verfolgen zu wollen. Die Han- delskammeru find dem Ersuchen nachgekommen, konnten aber nur feststellen, daß zu Klagen über die Beraubung von Warensendungen auf beut)d:cu Bahnen im allgemeinen ein Anlaß nicht vorlag. Dagegen sind die Klagen über die Beranbmigen von Warensendungen nach England außerordentlich häufig. Ter Handelskammer in Offen­bach, die ihre früheren leider erfolglosen Bemühungen in dieser Angelegenheit im letzten Jahre wieder aufnahm, konnte von der Solinger Handelskammer eine Menge Be­weismaterial, bas ihr von einer Anzahl an ber Aus­fuhr nach Englanb beteiligter Firmen zur Verfügung ge­stellt war, überwiesen werden, hoffentlich gelingt es bald, diesem Mißstand ein Ende zu machen.

Die Ausländer im Deutschen Reiche.

Soeben wird vom statistischen Amt ein ganz besonders interessantes Ergebnis der letzten Volkszählung bclannt ge­macht, nämlich die Zahl der in Deutschland wohnenden Aus­länder und ihre Verteilung auf die verschiedenen Gebiete deS Deutschen Reiches. Besonders bemerkenswert ist die verhält­nismäßig starke Ansammlung von Reichsausländern in einigen Grenz- und Küstengebieten, während wieder andere, gleichfalls an der Landesgrenze liegende Provinzen und Bundesstaaten eine relativ geringe Zahl von Reichsausländern aufzuweisen haben. In Elsaß-Lothringen kommen beispielsweise auf 1000 Reichsangehörige 37,94 Ausländer, während das östliche Reichsgrenzgebiet noch nicht den zehnten Teil hiervon zu ver­zeichnen hat. Rein numerisch stellt sich das Verhältnis na­turgemäß anders und wir lassen nachstehend zur Crientirung des Lesers die genauen, sowohl absoluten wie relativen Zahlen (letztere sind in Klammern beigefügt und zeigen die auf 1000 Reichsinländer entfallenden Ausländer an) der ReichSaus- lünder in den einzelnen Reichsgebieten folgen: In den Pro­vinzen Ostpreußen 7 451 (3,73), Westpreußen 3 893 (2,49), Stadt Berlin 35 026 (18,54), Brandenburg 19 694 (6,34), Pommern 4 437 (2,71), Posen 5 184 (2,75), Sachsen 14 413 (5,05), Schlesien 59 123 (12,67), Schleswig-Holstein 28 591 (20,60), Hannover 16 289 (6,29), Westfalen 46 449 (14,57), Hessen-Nassau 18 215 (9,60), Rheinland 108 820 (18,59), Hohenzollern 509 (762). Im ganzen Königreich Preußen mithin 368 003 (10,68). Weiter folgen Bayern r. d. Rh. mit

Plaudereien aus der Kaiserstadt.

(Nachdruck verboten.)

Nachklänge von der Wafseruot. Ter Luxusdampfer auf dem Nord-OstseeKamü. Der Schaden von der Hundesperre.

In ber großen Seestadt Leipzig War einst eine Wassernot . .

Das alte Leierkastenlieb mit den famosen Illustra­tionen ist in vcrschiebeneu Variationen wieder zu Ehren gekommen, seit uns ber Aprilhimmel zum Zielpunkt seiner etwas groben Scherze gemacht unb uns in der Nacht zum Montag ein endloses Gewitter mit einem richtigen kleinen Wolkenbruch beschert hat. Unb wie das so in dem großen steinernen Meer zuzugehen pflegt: bie meisten ber Ein­wohner lagen behaglich in ihren Betten, murmelten schlaf­trunken ein paar Verwünschungen auf bie Erbsenmusik, bie ber strömende Regen auf den Fensterblechen ausführte, hörten auch wohl den nicht allzu lebhaften Donner unb legten sich bann auf die andere Seite, ahnungslos, daß in der Nachbarschaft Menschen um ihr Hab unb Gut bangten, baß Hunderte von fleißigen Leuten, bie in früher Morgenstunde in die Werkstatt müssen, den Weg verlegt fanben, daß anderswo wiederum die Polizei in höflicher Kürze an die Schlafstuben-Thüren pochte und ersuchte, binnen fünf Minuten" die Wohnung zu räumen, da Einsturzgefahr vorliege. Die kleinen Seen, die sich an einzelnen Bahnunterführungen mit lebhaftem Verkehr unb auch sonst an tiefer liegenben Stellen gebildet hatten, gaben mitunter Bilder voll drolliger Komik zum Besten, die von ben unvermeidlichen Amateur-Photographen vielfach auf ber Platte festgehalten würben. Alte und junge Weib­lein, die Huckepack durch die Fluten kamen, waren keine Seltenheit. An ber Tempelhofer Straße hatten sogar unternehmende Leute ein Floß gebaut, unb vermittelten darauf den Verkehr. Freilich war es ein tückisches Fahr­zeug, bas ständig .Tauchergelüste hatte. Aber trotzdem mangelte es nicht an Zuspruch.Immer ran, Männeken", lud der Kapitän s^ieichlerisch ein, um möglichst Piel zu

profitieren.Die Fahrt über den Nord-Ostsee-Kanal geht gleich los. Zwanzig Pfennje be lumpichte Person! Del 's doch alle Billigkeit uff so 'nen Luxusdampfer!" Der arme Geschäftsreisende, ber, weiß b.r Himmel, was auf ber anderen Seite an ben Mann bringen wollte, ging benn auch richtig noch an Borb unb mit Hilfe feines Parapluis gelang es ihm mühsam, bie Balance zu halten. Ta plötz­lich, wo ber Ozean am tiefsten war, neigt sich ber Luxusdampfer" unb sank langsam, wie weilanb ber Becher bes Königs von Thule, in bie brobelnbe, spülenbe unb vor allen Dingen unendlich schmutzige Tiefe. Der Musterkoffer machte einen Absprung wie ein Wasser- afrobat, Bemannung unb Passagiere verschwanben bis an ben Hals in den scheußlichen Fluten; von dem Jünger Merkurs war eine Zeit lang sogar nur der Regenschirm zu sehen, der wie eine Kirchturmspitze Vinetas aus dem Meeresgrunbe ragte. Aber schneller, als sich s erzählen läßt, waren hilfsbereite Hände zur Stelle unb als der Kapitän im Hafen bie Häupter feiner Lieben zählte, konnte er voll Stolz konstatieren, baß kein teures Haupt fehlte. Von bem Reisenben wollte er jetzt nur noch die Hälfte bes ausbebungenen Lohnes, welche Ermäßigung dieser je- boch vornehm ablehnte unb sich dann schleunigstauf bie Tour" begab. Ein ähnliches Mißgeschick traf im Ozean an ber Yorkstraße einen Bäckerwagen, der mitten burch bas nasse Element fuhr. Es öffneten sich nämlich vom Wasser­druck bie Hinteren Thüren, unb wie ber Teufel rutschten bie dahinter aufgestapelten Brote in bie höhnisch auf- klatschenbe Tiefe. Ein höherer Offizier, der die Katzbach- straße hinauffuhr unb bie Flut burch bie Ritzen ber Droschke bringen sah, wollte seinem Groll über ben däm­lichen Kutscher Luft machen, ber feiner Meinung nach einen anberen Weg hätte wählen können. Just im ungeeignetsten Moment riß er bie Thür auf, um sofort bis an ben Leib im Wasser zu sitzen. Auf ben überschwemmten Polstern hockend, mußte er ben Rest bes Weges zum kippelt zu­rücklegen! Er wirb sicherlich noch manchen Leibensgefährten gehabt haben! Der Schaden, der in den Kellern angenchtet ist, läA sich zur Zeit noch nicht übersehen. Im Bazar

von Tietz hat man ca. 20 000 Mark an Waren zugesetzt, allein für 8000 Mark Konfitüren, bie unten lagerten, ähnlich ist's in vielen anberen Geschäften, besonbers in Souterain- Hanbluugen. Die nächsten Wochen werden uns eine Fülle von Ausverkäufen ber so beliebtenbei der Wassernot befähigten Waren" bringen. Ter eo. Vorrat kann unter ber Wasserleitung täglich neu ergänzt werben! Eine ein» bringliche Lehre haben jedenfalls die Hausbesitzer und solche, bie es werden wollen, erhalten. Tie leichtfertige, nur auf ben äußeren Schein berechnete Ar( ber Berliner Bauten ist bei ben zahlreichen Unterspülungen ber Mauern einmal schreckhaft zutage getreten! Ab.er beswegen wirb zweifel­los weiter gesündigt werben.Nach uns bie ^unbflut. ist unb bleibt bie Devise ber berliner Bau-Unternehmer!

Noch eine anbere Not herrscht i.i ber Reichshauptstadt in biefen ersten Frühlingstagen Sie betrifft bie vier­füßigen Lieblinge ber Kinber, sowie unverheirateten Xan­ten unb einsamen Ehepaare. Die Toll.FUt eines Artisten- pubels hat bie Hunbesperre über Berlin heraufbeschworen, bie sehr streng dura-geführt wirb. Wer »)nch Berlin will, lasse daher feinen Hund diesmal bafjeim; zum mindesten vergesse er nicht die Steuermarke oder, we's diese nicht giebt, die Quittung über erlegte Hundesteuer; selbstver­ständlich auch Maulkorb unb Leine nicht. Zweifellos wird ber Hundebestaiib Berlins burch diese Maßregel park de­zimiert. Bei dem Riesenverkehr berührt es übrigens nur angenehm, wenn dem Ahnungslosen nicht, wie bisher, große Jagd- ober Fleischerhunde zwischen bie Füße laufen unb womöglich zu Fall bringen. ES ist darin ein bischen viel gesündigt worden; benn Hundeliebe wird bekanntlich sehr oft zur Affenliebe, die sich schrecklich entrüsten kann, wenn irgend ein Barbarden süßen Liebling", dem alle Unarten der Welt mit Fleiß angewöhnt zu sein scheinen, mit irgend einem Namen belegt, der nicht aus dem Knigge für Hunde" stammt. Tr? Guten, Wohlerzogenen, müssen natürlich mit unter bieem drakonischen Gesetz leiben. Aber ist das nicht überall so in der Welf? Ä. R.