Ausgabe 
17.12.1902 Drittes Blatt
 
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Mittwoch 17. Dezember 1909

152. Jahrgang

Drittes Blatt.

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Nr. 29«

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Dem Gießen er Anzeiger werden im Wechiel mit dem Kefflfchen Landwirt die Siehener Familien, blätter viermal in der Woche be,gelegt.

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger w **

Amts- und Anzeigeblatt für den Meis Gietzen

Z)te Abflkordaeten-Berfammtung des ^audes- Aerbandes hesstscher Keuerwehre«

sand am Sonntag dem 14. Dezember in Frankfurt a. M. statt. Vertreten waren 83 Wehren (36 auS Rheinhessen, 31 auS Starkenburg und 17 auS Oberhessen). Der Vor­sitzende deS LandeSauSschusieS, Branddirektor Ke Her» Mainz, eröffnete die Sitzung, bewillkommnete die Abgeordneten, so­wie den Vorsitzenden der Großh. Brandversicherungskammer zu Darmstadt, Geh. Rat Wolff, und brachte auf den Protektor der hessischen Feuerwehren, S. K. H. den Großherzog, ein Hoch auS. Geh. Rat Wolff sprach dem Vorsitzenden seinen Dank für die Bewillkommnung auS und versicherte, daß die Kammer, insbesondere der weitere Ausschuß derselben wie die Beamten jederzeit bemüht seien, die im Interesse deS Feuer­löschwesens für notwendig erachteten Verbesserungen und die darauf gerichteten Wünsche der Wehren immer vorrirteils- frei zu prüfen und danach ihre Entschließung zu treffen. Der Vorsitzende gedachte hierauf der Verdienste, die sich der am 23. Juli 1902 verstorbene Vorsitzende des LandesauS- schusseS, Branddirektor Pricken in Mainz, um die Förde­rung deS LöfchwesenS deS Landes wie seiner Vaterstadt Mainz erworben. Die Versammlung ehrte da§ Andenken PrickenS durch Erheben von den Sitzen. Der Vorsitzende brachte weiter ein* Rundschreiben des Ausschusses des deut­schen Feuerwehr-VerbandeS zur Kenntnis der Versammlung, wonach der 17. d eutsche F eue rw eh rtag, der ursprüng­lich für daS Jahr 1903 vorgesehen war, erst im Jahre 1904, und zwar in Mainz stattsinden soll.

Die beantragte Aenderung in den Bestimmungen über geleistete Brandhilfe in benachbarten Kreisen, wonach in Zukunft die Entschädigung nach den Sätzen des BrandorteS, bezw. des Kreises, in dem der Brandort liegt, bemessen werden soll, hat daS Großh. Ministerium nicht ge- nehmigt; eS werden sonach auch künftig die Entschädigungen gewährt, wie sie an dem Ort, bezw. in dem Kreise gelten, tn dem die zur Hilfe angerufene Wehr sich befindet. lieber einen weiteren Antrag, die Entschädigung auch dann zu ge­währen, wenn die angerufene Feuerwehr nicht zur Verwendung kam ober auf dem Wege nach der Brandstätte zurückbeordert wurde, steht die Entscheidung noch auS. Der Vorsitzende nahm schließlich Veranlassung, der Fürsorge zu gedenken, die die Großh. Regierung dem Feuer­löschwesen entgegenbringt. Die Großh. Brandver­sicherung Ska m mer hatte s. Zt. 100 000 Mark bereit ge- stellt, um daraus Feuerwehrleute zu entschädigen, die bei Bränden ober Hebungen verunglückt, ober sich babei eine Krank- heit zugezogen haben. Dieser Fonb würbe auf 200 000 Mk. erhöht. Geh. Rat Wolff erklärte hierzu in ber Debatte über die Herausgabe eine? FeuerwehrhanbbucheS, baß so­wohl baS von ben Krankenkassen gewährte Krankengelb auf die Höhe beS Arbeitsverbienstes des Geschädigten seitens der BrandversicherrmgSanstalt aufgefüllt, wie bei dauernder Er­werbsunfähigkeit die Rente, die die Unfallversicherung auf 68-/ Proz. bemißt, mit 100 Proz. gewährt werde, er em­pfehle aber in allen Fällen umgehende Meldung von statt­gehabten Dienstbeschädigungen. Weiter hat die Re- gierung angeordnet, daß an Gemeinden, die eine allen Anforderungen genügende Wasserleitung besitzen, bezw. anlegen, 2 Pfg. für je 100 Mk. Umlagekapital vergütet werden. Der Landesausschuß gab ein ausführliches Gut- achten über die zweckdienlichste Anlage von Wasserleitungen. Nach dem Bericht über die Aachen-Münchener Unter- stützungskasse verausgabte dieselbe im Jahre 1901/02 178 Mk. 65 Pfg.; die Einnahme betrug 384 Mk. 21 Pfg., ba§ Vermögen 3719 Mk. 16 Pfg. Ein Mitglied in WormS

erhielt 60 Mk. und ein Mitglied m Gießen 26 Mk. Unter­stützung. Die Ausfertigung neuer Satzungen und Fest­stellung einer Geschäftsordnung für die Abgeorb- neten-Versammlung wurde dem Landesausschuß über­tragen. Der Entwurf soll in der .Hessischen Feuerwehrzeitung" veröffentlicht werden, um den Wehren Gelegenheit zu geben, allenfallsige Aendernngen und Ergänzungen vorzubringen. Kommandant Damm von Friedberg erstattete Bericht über die Neuauflage eines UebungSbucheS; er schlägt vor, das­selbe zu einem Handbuch, zu einem Ratgeber in allen daS Löschwesen, seine Nebeneinrichtungen, Unterstützungskasse usw., betreffenden Angelegenheiten auszugestalten. In der Debatte wurde vorgeschlagen, mechanische Leitern nur dann freistehend zu besteigen, wenn ein Anlegen derselben nicht angängig; von anderer Seite wurde betont, daß Hebungen an frei­stehenden Leitern nicht zu umgehen seien, weil sich die Wehrmänner sonst nicht die nötige Sicherheit aneignen könnten. Auch in Bezug auf die Aufnahme der Schläuche auf freistehende Leitern, die Verwendung ded Sprungtuches nur im Falle der Not, wurden Vorschläge gemacht und die Aufnahme genauer Vorschriften darüber in das Handbuch em­pfohlen, besonders auch Anweisung für Fälle gegeben, bei denen daS Vorhandensein von Acetylenapparaten in brennenden oder unter Wasser zu nehmenden Gebäuden in Betracht zu ziehen ist. Da bereits Abänderungs-Vorschläge vorlagen, das Material auch ziemlich umfangreich ist, wurde beschlossen, dem Landesausschuß die Bearbeitung zu übertragen und nötigenfalls in einer außerordentlichen Delegierten - Ver­sammlung über die endgiüige Fassung zu beschließen. Die Feuerwehr Nidda hat beantragt, der Landesausschuß hessischer Feuerwehren möge Großh. Staatsregierung ersuchen, dahin zu wirken, daß dieHessische Feuerwehrzeitung" in jeder Feuerwehr zu halten und eventuell ans der Kreis­kasse zu bezahlen ist. Die Versammlung genehmigt, daß ber Landesausschuß sich nochmals an die Kreisämter, die bereits derartige Verfügungen an die Gemeinden erlassen, wendet. Die von derselben Wehr beantragte Stiftung eines EhrendiplomS für 20jährige Dienstzeit durch ben LandeS- auSschuß wurde abgelehnt. Es wurde von den Gegnern des Antrages bemerkt, daß bereits Diplome für 16jährige Dienst­zeit von einigen Gemeinden gestiftet wurden; nach 25jähriger Dienstzeit erhielten die Feuerwehrmänner daS Ehrenzeichen deS GroßherzogS; eS liege sonach keine Veranlassung vor, die Zahl der Auszeichnungen zu vermehren. Der Antrag auf Erlaß genereller Verfügungen seitens der Staatsregierung bez. deS Art. 11, Abs. 2 ber LandeS-Feuerlöschorbnung, so­wie auf Einführung eines einheitlichen Abzeichens für die Delegirten, baS bei den Abstimmungen sichtbar zu tragen ist, würbe zurückgezogen. In dem nun folgenden Vortrag dek Kreisfeuerwehrinspektors Völkcr-Dieburg über die Aus­rüstung der freiwilligen Feuerwehren und d as ZanitätSwesen wurde dargelegt, daß die Ausrüstung der Feuerwehren nicht genüge, wenn diese zur Hilfeleistung bei Eisenbahnunfällen, HauSeinsturz und Hochwassergefahr gerufen würden, auch fehlten den Feuerwehren Mannschaften, die Hilfe leisten könnten, wenn bei Bränden und anderen Un­fällen Menschen verunglückten. Redner trat für Bildung von Sanitätsabteilungen ein. Es sei nur konsequent gehandelt, die von ihm vorgeschlagenen Einrichttmgen zu treffen, nachdem die Brandversicherungskammer beschlossen, auch solche Feuer­wehrleute zu unterstützen, die nicht nur bei Bränden, sondern auch bei anderen Hilfeleistungen an ihrer Gesundheit Schaden erlitten. An den Vortrag schloß sich eine lebhafte Aus­sprache für und wider, worauf die Versammlung geschloffen wurde.

Vermischtes.

.Frau von Gemmingen*, auchGräfin be Spaa" verhaftet. Eine stattliche Dame mit äußerst sicherem Auftreten pflegte in den vornehmen Pensionaten deS Westens- Berlins zweistandesgemäß" auSgeftattetc Zimmer zu be^ wohnen. Entweder ließ sie sich erst durch eine andere Frcms anmelden, oder sie kam gleich selbst, in kostbare Gewänder und Pelze gehüllt und stellte sich als Frau von Gemmingen oder Gräfin de Spaa vor. Wenn sie sich etwas eingelebtt und einen guten Posten Schulden gemacht hatte, suchte sie: große Geschäfte auf, kaufte die besten Sachen und ließ sie sich nach dem Pensionat bringen.Zufällig" war sie nicht zu Hause, wenn die Sachen kamen und bezahlt werden sollten.; Aber für so eine feine Dame mit besten Beziehungen zue' hiesigen Aristokratte gab man die Einkäufe gern auch ohne/ Geld ab. Das Ende war, daß dieAristokratin" die Sache» zusarnrnenpackte, bei Nacht und Nebel verschwand und auch die Pensionsrechnung zu zahlen vergaß. Daß sie in bet Zerstreutheit einmal einen w ertv ollen Ring behielt, sollte ihr verhängnisvoll werden. In einem Pensionat in der Kantstraße lernte sie als Gräfin br Spaa einen Herrn kennen. Als dieser ihr eines Tages einen kostbaren Ring zur Ansicht in die Hand gab, wurde sie plötzlich abgerufen» vergaß ihm den Ring wieder zu geben und verschwand in der nächsten Nacht. Am Sonnabend hatte der Herr dafl Vergnügen, die Gräfin in der Friedrichstraße wiederzusehen. Er bat höflich, ihm den Ring wiederzugeben, sie konnte eS aber augenblicklich nicht, weil sie ihn einer anderen Dame, zur Ansicht gegeben und noch nicht zurückbekommen batte*; Dem Herrn kam das jedoch etwas verdächttg vor, zumal dch die Gräfin in der Kantstraße vergessen hatte, ihre neue Woh4 nung anzugeben. Er konnte ihr daher einen Gang zur Poli zei nicht ersparen. Hier blieb sie babei, daß sie biej Gräfin de Spaa sei, und gab an, daß sie jetzt in der Lützow* straße wohne. Als die Revierpolizei bald festgestellt batte»; daß die angegebene Nummer nur eine Baustelle ist, fiel e-, ihr ein, daß sie sich geirrt habe. Sie wohne ja Kurfürsten dämm Nummer so und so und begreife gar nicht, wie sie sich so habe irren können. Aber mit der neuen Wohnung war eS wieder nichts. Am Kurfürstendamm steht auf dem bezeichneten Grundstück zwar schon ein Haus, aber eS ist noch nicht fertig, und eS haust noch Niemand darin als bei Bauwächter. Nach fo viel Pech verzichtete die Gräfin darauf, zum dritten Mal zu raten, aber sie geriet in hell« Entrüstung und legte lebhaft Verwahrung em, als man sie nun einlud, zrir Kriminalpolizei mitzugehen. Drohend er­innerte sie die Beamten an die vielen Mißgriffe der Polizei, und ein Mißgriff gegen eine Gräfin be Spaa werbe natürlich ber Polizei noch recht teuer zu stehen kom­men. Aber es half alles nichts, ttnb bei ber Kriminalpolizei, kam bieAristokratin" mit ber Entrüstung erst recht nicht durch, da ihre Personalangaben auS ber hiesigen Aristokratie, auf die sie sich berief, ganz unb gar nicht stimmen wollten. Doch kleinlaut würbe bie Dame, als die Kriminalpolizei so­gar io ungalant war, den Meßbienst an ihr zu er­proben. Nun bauerte eS auch gar nicht lange mehr, ba verwandelte sich die Gräfin in eine schlichte Fanny Schmidt, die Tochter eines kleinen Gastwirts au8 der Er­furter Gegend, eine lange gesuchte Hochstaplerin, bie wahr­scheinlich noch viel mehr auf bem Gewissen hat, als bisher zur Anzeige gekommen ist.

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