Ausgabe 
17.11.1902 Drittes Blatt
 
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152. Jahrg

Nr. 270

Erscheiat täglich mit Ausnahme deS SormtagS.

General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen

Ötubiiiv i^uarchist zu

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DieSiebener Lamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^htffifche Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Verantwortlich fGr den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'ichen Unioersitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen,

Hin Attentat gegen den Lelgilchen König.

Wir verbreiteten am Samstag nachmittag folgendes Extr aLlatt:

Brüssel, 15. Novbr. Heute vormittag feuerte ein Indi- vibuum drei Revolverschüsse gegen einen löniglichen LSagen ab. Die lgl. Family kehrte in mehreren Wagen von ditem Trauergotteedienst aus der St. Ursula-Kirche zurück. Der Attentäter vermutete in dem Wagen den König mit dem Grafen von Flandern und dem Prinzen Albert. Der- letzt wurde niemand. Der Attentäter, welcher von der Menge mißhandelt wurde, konnte sofort festgenommeu werden.

Die weiteren Meldungen aus Brüssel lauten:

Tie Persönlichkeit des Attentäters wurde alsbald fest­gestellt. Er nennt sich Rubino , geboren 1859 in Bi- aardo bei Neapel. Er wohnt tu Br'' und gab sich für einen Buchhalter,ams. Eine sofort . .r.nnene ^aus

Parlamentarische Perhandliingen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet,

Deutscher Reichstag.

217. Sitzung vom 15. November,

I Uhr DaS Haus ist sehr schwach besetzt, Am Bundesrathstisch: Kommissare.

Auf der Tagesordnung stehen Petitionen.

Zunächst wird debattirt über Petitionen betreffend Schaffung eines einheitlichen deutschen Vereins- und Versamm­lungsrechts.

Die Kommission beantragt, die Petitionen, soweit sie sich auf die Schaffung eines Reichs-Vereins- und Ver­sammlungsrechts beziehen, dem Reichskanzler zur Be­rücksichtigung zu überweisen, dagegen die Petitionen, die die Gleich st ellung der Frauen mit den Männern be­zwecken, nur insoweit zur Berücksichtigung zu überweisen, als den Frauen die Theilnahme an Vereinen und Versamm­lungen gestattet werden solle, in welchen die Berufsinter­essen derselben zur Verhandlung gelangen, im Uebrigen aber über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Die Freisinnigen beantragen, sämmtliche Petitionen zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Sachse (Soz.) führt lebhafte Beschwerde über die Hand­habung des Vereinsrechts in Sachsen. Die Behörden chikaniren vor Allem die Berufsorganisationen der Arbeiter, indem sie ein­fache Zahlabende der Gewerkschaften für politische Versammlungen erklären u. s. w. Auch sonst passiren dort allerhand Ungeheuer­lichkeiten. So hat zum Beispiel einmal der überwachende Polizei­beamte den Vorsitzenden einer Versammlung aufgcfordert, den Refe­renten zum Aufhören zu ersuchen, weil er schon lange genug ge­sprochen habe. (Große Heiterkeit.) Als der Vorsitzende dieser kuriosen Aufforderung nicht nachkam, löste der Beamte die Ver­sammlung auf. (Hört, hört!) Redner führt noch eine Reihe weite­rer Vorfälle an.

Aba. Dasbach (Centr.) beschwert sich über eine Fälschung der öffentlichen Meinung, die dadurch erzielt werde, daß Personen, die gar nicht zur Centrumspartei gehören oder wenigstens dort nicht bekannt seien, plötzlich im Namen des Centrums Versammlungen anberaumten. Gegen Derartiges müsse eingeschritten werden. Im Uebrigen betont auch er die Nothwendigkeit eines einheitlichen Ver- rins- und Versammlungsrechtes.

Abg. Hieber snat.-lib.): Daß wir es auf diesem Gebiete in den verschiedenen Staaten mit veralteten Vorschriften zu thun haben, ist nicht zu bestreiten. Auf der einen Seite chikanöse Auslegungen des Gesetzes, auf der anderen stillschweigend zugelassene Verletzun­gen. An dem evangelisch-sozialen Kongreß 1901 in Braunschweig durften Frauen nicht Theil nehmen. Der braunschweigische Staats­minister, der den Kongreß eröffnete, drückte sein Bedauern darüber aus und fügte hinzu, er wünsche, daß das Vereins- und Vecsamm- lungsrecht bald vereinsgesetzlich geregelt werden möge. (Hört, hört!) In ftischer Erinnerung ist noch der Fall des Fräulein Helene Simon in Köln. Nach derSozialen Praxis" ist in Köln ein Arbei­terinnenverein mit der Auflösung bedroht worden, weil er ein Re­ferat über die Verhandlungen der Gesellschaft für soziale Reform angekündigt hatte. Wovon sollen denn diese Frauen sprechen? Ein Verein ist doch kein Kaffeekränzchen. Für solche Polizeichikcmen

fein und »einen Prinzipien gemäß gehandelt zn haben, ein Revolver Rubmer befanden sich noch vier Kugeln. AlS er festgehalten wurde, rief er aus:Ich bin ein Unglücklicher, und der Anblick so vieler glücklicher Men­schen hat mich zur Thar getrieben 1" Er erklärte weiter, er fei arbeitslos und hätte sich bereits an den italienischen Gesandten und an den italienischen Konsul gewendet, um nach Italien zurückgeschickt zu werden. Er habe die That begangen, weil die vielen Uniformen mit ihrem vielen Golde ihn .Msgeregt hätten. Äer Privatsekretär des Königs erflaru, b<ß die Pistolen scharf geladen waren und daß die eine Hcheide de- Wagens zertrümmert wurde. Er zielte auf den dritten Nagen, tn dem sich u. a. Oberhofmarschall Graf d'Oultremont befand. In Ru­binos Taschen wurde ein Paket Revolverpatronen ge­funden. Lrr flc;. ..;cmbant dcr 'gSschule, Keucker, er­kundigte sich int . . ..«gc dcS k. wer bei der Ver-

Staatssekretar anwesend ist, wenn z anderen Herren vom Bundesrath namentlich der Herren aus Sachsen, sehr erfreut bin und hoffe, daß sie jetzt mit Feuereifer für oas volle Vereins- und Versammlungsrccht wirken werden. Freilich ist es ja ganz unmöglich, mit einem so leeren Hause Ein­druck auf den Bunoesrath zu machen. Gestern natürlich, wo es sich darum handelte, sich die Taschen zu füllen, war das Haus dicht besetzt. (Zuruf des Abg. Dr. Oertel.) Herr Derlei, Sie sind frei­lich eine sehr gewichtige Persönlichkeit (Heiterkeit), aber alle die fehlenden Mitglieder von Der Rechten können Sie uns doch nicht ersetzen. (Heiterkeit.) Ich empfehle die Annahme des fteisinnigen

Antrages.

Abg. Dr. Müller-Meiningen lfteis. Vp.) spricht seine Ge- nugthnung darüber aus, daß der sächsische Bundesrathsbevollmäch­tigte anwesend ist. Hoffentlich würde dieser jetzt auf eine Reform des Vereinsrechts dringen. Vielleicht hätte ihn jedoch nicht der Feuereifer für ein Vereinsrecht hierhergetrieben, sondern das schlechte Gewissen über die Anwendung des Vereinsrechts in Sachsen. Geradezu unglaublich fei es, daß die Kölner Polizei ver­boten habe, daß Frl. Helene Stöcker auf der Generalversammlung des Vereins für soziale Reform ein Referat hielt, während die­selbe Polizei zu der internationalen Konferenz für soziale Reform eine Engländerin, Ms. Anderson, ohne Weiteres zuließ. In wahr­haft erschreckender Weise hätten in letzter Zeit auch die Verhaftungen von Damen auf Grund des Dirnenparagraphen zugenommen; eine sei verhaftet, weil sie kurze Haare hatte, eine, weil sie Reform- kleidung trug, eine, weil sie. zu langsam ging, und eine andere, weil sie sich unauffällig benahm. (Große Heiterkeit.) Sollen Frauen nicht das Recht haben, gegen solche Verhaftungen sich zu­sammen zu thun und geharnischten Protest dagegen einzulegen?

haben wir schlechterdings kein Verständniß.

Abg. Roesicke (Dessau, b. k. Fr.): In den letzten Tagen ist wiederholt von dem Ansehen des Parlamentarismus die Rede ge­wesen. Ich glaube aber kaum, daß die Regierungen dazu beitragen, dieses Ansehen zu heben, wenn sie einem seit Jahren vom Reichs­tage aufgestellten und allseitig als berechtigt anerkannten Wunsche fortdauernd Widerstand leisten. Ein einheitliches Vereins- und Ver­sammlungsrecht für das deutsche Reich ist ein äußerst dringendes Be- dürfniß. Beschämend ist, daß es noch immer einzelstaatliche Gesetze ?iebt, welche den Frauen die Theilnahme an Vereinen und Ver- ammlungen verbieten und sie damit auf eine Stufe stellen mit Lehrlingen, Schülern oder solchen Personen, welche die bürgerlichen Ehrenrechte verloren haben. Bedauerlich ist es, daß heute kein ich auch über die Gegenwart der

suchung führte zur Beschlagnahme einer umfangreichen Korrespondenz sowie zahlreicher a n a r ch i st i s u, e r Schrif­ten. Mit der Untersua)ung der Angelegenheit ist der Pro- turator Nagels betraut. Tie Gendarmerie mußte blank ziehen, um den Attentäter vor der wütenden Volksmenge zu schützen, die fortwährend rief:Tod den Anarchisten", unterbrochen von Hochrufen auf den König. Selbstver­ständlich rief die Nachricht im ganzen Lande tiefe Ent­rüstung hervor. Infolge des Attentats bildeten sich in allen Orten Ansammlungen, in denen das Ereignis be­sprochen wurde. Tetz Cefteren bürte man die Ansicht äußern, obgleich der König in den letzten Monaten an Volkstümlichkeit eingebüßt habe, hätten auch die Brüsseler Blätter durch ihre maßlosen An­griffe gegen die Person des Königs einen großen Teil her 83er anttoertung für den Vorfall zu tragen.

Dem Verhör d.s ..uentäter* auf der Polizei wohnte

Weimar ist klar bewiesen, daß das Vereinsgesetz richtig auSgelcgt wird. Der Vorredner bezieht sich auf die Broschüre von übbe, aber Abbe ist kein Jurist, sondern Mathematiker. Daß ein Vortrag über Goethe verboten ist, ist mir gänzlich unbekannt. (Lachen bei Den Sozialdemokraten.) - w

Abg. Heine (Soz.): Das ist doch sonderbar, denn daS Verbot ist in allen Zeitungen besprochen. Solche Vorträge sind nicht nur auf dem Lande, sondern sogar in Jena und Weimar verboten wor­den. Die Broschüre von Abbe beweist mit zwingender Logik, daß die Regierung im Unrecht ist; er gehört eben nicht zu den Juristen, die den Wald vor Bäumen nicht sehen. (Sehr gut! bet den Soz.) Der Geheimrath Fischer will uns nicht antworten. Nun, die säch­sische Regierung wird uns schon Rede stehen müssen. Dafür werden wir sorgen. Beifall bei den Soz.)

Abg. Dr. Hcrzfcld (Soz.) führt aus, daß die mecklenburgische Regierung durch ihre Handhabung des Vereinsrechts das Vereins­recht in Mecklenburg geradezu illusorisch mache.

Abg. Dr. Barth (fteis. Vggst: Ich bedaure, daß die Konser­vativen heute in so geringer Zahl anwesend sind, vielleicht hat die Abfassung der lex Aichbichler die Herren so angestrengt, daß sie sich jetzt erholen müssen. (Heiterkeit.) Sie hätten heute hören können, in welcher Weise konservative Grundsätze auf dem Gebiete des Ver­einsrechts ausgeübt werden. Redner verliest den Wortlaut emcS Erlasses des Bürgermeisters von Weimar, nach welchem dort ausdringenden Gründen des öffentlichen Wohls" ein Vortrag über Goethe verboten sei. Das Ministerium hat dies Verbot bestätigt, ein Verbot, einen Vortrag über einen Mann zu halten, der ein Kollege des Ministers war. (Große Heiterkeit.) Durch dieses abderitische Vorgehen hat das Ministerium das Hohn­gelächter der ganzen gebildeten Welt hervorgerufen.

Geheimrath Dr. Paulsen erwidert, daß selbstverständlich nicht ein Vortrag über Goethe verboten werden sollte. (Lachen bei den Soz.) Goethe sollte vielmehr nur als Deckmantel für einen andern Vortrag benützt werden. (Stürmische Heiterkeit.) Mit Goethe habe das Verbot nichts zu thun. (Lachen bei den Soz.)

Abg. Thiele (Soz.) beschwert sich darüber, bafc "xn dm Ge­werkschaften oft Schwierigkeiten in den Weg würden.

Abg. Dr. Barth meint, der Vortrag i'ster Gocche sei also nur verboten, weil ein Sozialdemokrat ihn halten wollte. Die Sozi' L demokraten dürften demnach überhaupt nicht öffentlich reden m Sachfen-Weimar; sie seien dort also vvllstätidig rechtlos.

Hiermit schließt die Debatte.

Die Petitionen werden entsprechend dem Anträge der Frei­sinnigen alle zusammen zur Berücksichtigung überwiesen.

Es folgen Petitionen betreffend Einführung des Befähi­gungsnachweises für das Bauhandwerk.

Zur Geschäftsordnung bemerkt

Abg. Singer (Soz.): Es ist schon bei der vorigen Diskussion bemerkt worden, daß das Haus nur mangelhaft besetzt ist; es ist ferner konstatirt, daß gerade die Rechte und das Centrum außer­ordentlich mangelhaft vertreten find. Nun handelt es sich hier um eine Frage zur Förderung der sogenannten Mittelstandpolitik, und gerade die Rechte und das Centrum behaupten ja immer, daß sie ganz besonders für den Mittelstand eintreten. Ich stelle fest, daß bei Der Rechten und beim Centrum ein Interesse an anderen Dingen als am Zolltarif kaum vorhanden zu fein schemt. (Sehr gut! links.) Ich muß es den an dieser Frage betheiligten Herren überlassen, sich mit der Rechten und dem Centrum auseinanderzusetzen und sich für die Theilnahme zu bedanken, die sie durch ihre Abwesenheit ihnen beweisen. (Sehr gut! links.) Wir wünschen, daß die Petition in Gegenwart der Rechten und des Centrums behandelt wird, und daß die Entscheidung in einem Hause fällt, das vollständig besetzt ist, denn wir sind der Meinung, daß gerade Petitionen das Recht haben auf ein gut besetztes Haus. (Beifall links.) Wir finden uns zu unserer Freude darin in Uebereinftimmung mit Herrn Dr. Bachem, der leider durch Unwohlsein verhindert ist, hier zu sein. (Heiter­keit links.) Ich beantrage also Absetzung dieses Gegen­standes von der Tagesordnung.

Abg. Dr. Barth (freif. Vgg.): Ich verstehe die Erwägungen des Herrn Singer. Aber andererseits ist es doch sehr lehrreich, wenn wir in die Diskussion über die Petition eintreten, um dann innerhalb der Diskussion zu erkennen, wie außerordentlich schwach gerade Diejenigen im Hause vertreten sind, die sich vor der Oeffent- lichkeit als Vertreter des Mittelstandes aufspielen. Ich widerspreche daher dem Antrag Singer und bitte, einen Beschluß des Hauses herbeizuführen.

Abg. Singer (Soz.): Herr Präsident, ich bezweifle die Be­schlußfähigkeit des Hauses. (Unruhe.)

Präsident Graf Ballestrem: Ja, diesem Zweifel muß ich mich anschließen. Die Verhandlungen müssen also abgebrochen werdem

Von verschiedenen Seiten des Hauses ist an mich die Bitte ge­richtet, die Tage zwischen Sonntag und Mittwoch frei zu lassen, weil viele Herren zu dem Feiertage nach Haufe fahren wollen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, Donnerstag 1 Uhr die nächste Sitzung abzuhalten mit der Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Lesung des Zolltarifs.

Abg. Singer (Soz.) bittet ums Wort zur Geschäftsordnung. Er hatte offenbar übersehen, daß durch die Konstatirung der Be­schlußunfähigkeit die Sitzung abgebrochen, ein weiteres Sprechen daher unmöglich ist. Selbstverständlich erhält er das Wort nicht. Die wenigen anwesenden Mitglieder der Rechten und des Centtums brechen in ein schadenfrohes Gelächter aus.

Nächste Sitzung: Donner st ag 1 Uhr (Forts ehung der zweiten Benützung de§ Zolltarifgesetzes).

Schluß Uhr.

Seine Freunde würden nicht eher ruhen, als bis Wandel geschaffen ist und die Frauen zu ihrem Rechte gekommen sind. (Beifall links.)

Abg. Jessen (Däne) führt Klage über die Handhabung des Vereinsgesetzes gegen die Dänen in Nordschleswig. Dispense für Schulkinder im Sommer zur Landarbeit würden genehmigt oder verweigert, je nachdem der betreffende Landwirth Mitglied eines dänischen Vereins sei oder nicht. Sogar landwirthschaftliche Ver­eine würden als polittsche behandelt.

Abg. Stolle (Soz.): Mein verehrter Landsmann, Herr Geh. Rath Fischer (Große Heiterkeit) beklagte sich neulich darüber, daß wir die sächsische Polizei angegriffen haben. In der That wird das Vereinsgesetz in Sachsen gegen uns anders ausgelegt als gegen andere Parteien. Redner führt zahlreiche Einzelfälle an. In einer Versammlung fiel der Amtshauptmann Rumpel einem Redner ins Wort und fragte denselben, ein Gemeinderathsmitglied, das er sehr gut kannte, wer er sei. Der Vorsitzende sagte zu Herrn Rumpel: Ja, wer sind Sie denn?",Ich bin der Amtshauptmann Rumpel", antwortete er. Er hatte aber keine Legitimation bei sich und sagte, der anwesende Abgeordnete Stolle kennt mich. Na, sagte ich mir, wie Du mir, so ich Dir. Kannte Herr Rumpel das Gemeinde­rathsmitglied nicht, so kannte ich Herrn Rumpel nicht. (Große Heiterkeit.) Die Beamten verlangen, daß die VersammlungSeinbe- rufer das Gesetz bis aufs Tipfelchen über dem i befolgen, sie selbst aber befolgen es nicht. Das Gesetz wird in einer Weife aufgelegt, die das Versammlungsrecht illusorisch macht. Bei Versammlungen unter freiem Himmel'hat die Polizei sogar Angst, es könnte mal ein Spatz, der Proletarier unter den Vögeln, etwas hören. (Heiter­keit.) Das Versammlungsrecht steht für die Arbeiter nur auf dem Papier. Die Sozialdemokraten werden, da sie aus dem sächsischen Landtage verdrängt sind, die Frage des Vereinsgesetzes immer und immer lr -.cber im Reichstage anschneiden. Dassächsische Juwel" hindert die Acl' 'ter, über ihre eigenen Angelegenheiten in Ver­sammlungen zu beujuiib's"daß von einem Koalitionsrecht in Sachsen nicht mehr die Rede sein kann. Die Frauen haben die­selben Pflichten gegen Staat und Kommune, wie die Männer, und sie sollten nicht das Recht haben, in öffentlichen Versammlungen ihre Angelegenheiten zu besprechen? Hier gilt es Zustände zu schaffen, die eine gerechtere Verkeilung von Recht und Pflicht er­möglichen.

Sächsischer Bundesbevollmächtigter Dr. Fischer: Es ist von Seiten zweier Herren darüber geklagt worden, daß feine Ver­treter der Neichsregierung heute anwesend sind. Zunächst möchte ich Ihnen doch das Eine sagen: Man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashause sitzt. (Heiterkeit.) Bei so schwach be­setzten Bänken des Reichstags ist Der Vorwurf gegen die BundeS- tiertreter doppelt unangebracht. Was die Beschwerden über die Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts in Sachsen anlangt, so glaube ich, daß der Worte hierüber genug gewechselt sind. (Zuruf bei den Soz.: Aber laßt uns endlich Thaten seh'n! Heiterkeit.) Meiner Ansicht nach hat die Behörde allerdings Grund zu ihrer Praxis gegen die Sozialdemokratie. Und ich will die Er­klärung abgeben, daß ich mich auf weitere Auseinandersetzungen über diesen Punkt weder heute noch in Zukunft einlassen werde. (Ironischer Beifall bei Öen Soz.)

Abg. Groeber (Centr.): Es wird unserer Partei der Vorwurf gemacht, uns fei es mit der freiheitlichen Ausgestaltung des Ver­einsrechts nicht ernst. (Zuruf: Allerdings!) Nun, das ist nicht richtig. Mein Freund Bachem (Zuruf: Wo ist er?) er ist durch Unwohlsein verhindert, zu erscheinen (Lachen links) ist schon vor Jahren für die reichsgesetzliche Regelung des Vereins- und Ver­sammlungsrechts eingetreten. Allerdings wollten wir eine solche für alle Arten von Vereinen, auch für religiöse und kirchliche. Und leider haben wir da nicht immer die genügende Unterstützung auf der linken Seite des Hauses gefunden. Jedenfalls: es ist nicht zu bestreiten, daß wir für die freiheitliche Regelung des Vereinsrechts oft eingetreten sind. Wir wollen eine allgemeine freiheitliche Rege­lung des Vereins- und Versammlungsrechts; dazu gehört aber auch, daß die religiösen und kirchlichen Vereine völlige Freiheit erlangen. Auf diesem Geibete ist die rechtliche Entwickelung noch am rückstän­digsten. Der Herr Direktor Fischer sagte nun zwar, über Sachsen seien der Worte nun genug gewechselt; ja, das ist auch unsere An­sicht, .die sächsische Regierung sollte nun endlich mit der Tbat einer freiheitlichen Vereinsgesetzgebung vorgehen und sich nicht von Mecklenburg überholen lassen. (Sächsischer Bundesbevollmächtigter Dr. Fischer: Na, na! Große Heiterkeit.) Bei uns in Wür- temberg legt man den politisirenden Frauen keine solchen Beschrän­kungen auf, wie in anderen Einzelstaaten. Politisirende Frauen giebt es überall, ob es gerade eine angenehme Sorte ist, das aller­dings ist eine andere Frage. (Heiterkeit.) Man wird annehmcn können, daß die Frauen sich in Versammlungen hauptsächlich mit Berufsinteressen beschäftigen werden. Wenn wir nur endlich erst von den Regierungen eine Vorlage bekämen. Daß sie gut ausge­staltet wird, dafür werden wir schon sorgen. Ich würde mich freuen, wenn das Haus seinen Beschluß möglichst einstimmig faßte; nur dadurch können wir auf die verbündeten Regierungen Eindruck machen und sie zur Vorlegung eines Gesetzentwurfes veranlassen. (Beifall.)

Abg. Säubert (Soz.) beschwert sich über die Handhabung des Vereinsrechts in Sachsen-Weimar. Selbst ein so angesehener Mann wie der Jenenser Professor Abbe habe zugeben müssen, daß dieses Vereinsrecht nur gegen die Sozialdemokraten angewandt werde, sozialdemokrattsche Versammlungen würden dort ohne jeden Rechts­grund verboten. Das fei das Weimar, von dem einer der größten deutschen Klassiker gesagt habe: Mehr Licht! (Heiterkeit.)

Geheimrath Dr. Paulsen, BundeSrathsbevollmächtigter für Sachsen-Weimar: Auf Einzelfälle kann ich hier nicht eingehen. Dagegen mutz ich meine Regierung gegen den Vorwurf willkürlicher GeseheSauslegung verwahren. Daß die Herren hier die Vereins­gesetze der Einzelstaaten Iritifiren, ist ihr Recht, aber ob die Gesetze richtig gehandhabt werden, das zu untersuchen, ist Sache der Land­tage (Widerspruch bei den Soz.) und im Landtag bon Sachsen-

Montag, 17. November 1902

Gießener Anzeiger

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