566
im Buchen-Stöcke.
und
u
25
5—14 m lang,
311
7—21 m lang,
45
8—14 m lang,
Heller.
519
5
1500 Eichen-Wellen,
Nadel-Wellen,
4720
Gummi
256
39
16 rm Eichen-Stöcke,
147
138
Horn.
553
rm Buchen-Scheit,
888
Heller.
539
Eichen-
Fichte-
Waldeigentümer
Ä
N
Fe
tm eter.
L
35
4,30
2.
12
100 —
80
6
Stein.
559
167
410
850
24
72
Nein.
536s
Stein.
556
88
700
215
230
30
80
70
2. Bau- und Nutzholz. Freitag den 24. Januar:
100 Elchenstämme, 15 bis 64
H
ir
Eichen-Stöcke. Nadel-Stöcke.
Eichen-Wellen. Nadel-Wellen.
Ord.° Nr.
G
100
70
20
40
75
140
10,8
181 112,9 5750 6260
130
181
110
Eichen-Scheit, Buchen-Knüppel, Eichen-Knüppel,
n n
u
s L e V
g
"a
Ö
L
c
S
146 45
6 1850 3000 3565
65 60
32 69
rm
30
cm Durchmesser, 5 bis 15 m lang — 64,91 fm.
Buchenstämme, 36 bis 40 cm Durchmesser, 8 bis 10 m lang — 4 fm.
Nadelstämme, 17 bis 40 cm Durchmesser, 5 bis 20 m lang = 111,52 fm, hierunter 30 trn Kiefern- Schnittholz.
Nadelstangen — 7,25 fm.
57 rm Eichen-Knüppel, dabei 2 und 4 m lange, zu Gartenpfählen geeignet, 276 rm Nadel-Knüppel,
Bettstellen, in Holz und Eisen.
Matratzen, vieler Systeme.
W aschkommoden.
Nachtschränke.
Kleiderschränke.
Der Anfang ist am Waldeingang der Kreisstraße Lich- Hattenrod.
Lich, den 15. Januar 1902.
Gr. Bürgermeisterei Lich.
§ £ e G
Eichenschmtthoh'
Versteigerung
im Licher Stadrwuld.
Donnerstag den 30. Januar, vormittags 9‘/2 Uhr beginnend, sollen im Licher Stadtwald, in den Distrikten Großhäuserberg, Vorder- und Hinterwald, versteigert werden:
180 Eichen-Stammabschnitte von 36 bis 70 cm mittlerem Durchmesser — 170 fm Ine halt (ohne Rinde gemessen).
Die Zusammenkunft ist auf der Kreisstraße Lich—Hattenrod, am Waldeingang.
Lich, den 14. Jan. 1902. Großh. Bürgermeisterei Lich.
Iagdverpachtung.
Freitag den 24. Januar, nachmittags 2 Uhr, soll im alten Schulhause dahier die der Gemeinde Rödgen zustehende Feld- und Waldjagd auf weitere 6 Jahre verpachtet werden.
Rödgen, 16. Januar 1902. Grohh.Bürgermeisterei Rödgen.
Für 50 Pfg. ein Wein «esund zu hallen mit ALermarms Ireßputver. Z. h. in oer Drogerie
PittlrppTckrwaaerWw.Markt 8
WlMchtmg.
Freitag den 24. Januar, nachmittags 2 Uhr, wird die Climbacher Gemeindejagd (anschließend an die Allendorfer Jagd), in ca. 15 Min. von den Bahnstationen TreiS und Allendorf a. Lda. erreichbar, auf dem hiesigen Rathause auf 6 Jahre verpachtet.
Climbach, 16. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Climbach.
Hohversteigerung
im sicher Stadtwald.
Freitag den 24. Januar, vormittags 10 Uhr beginnend, sollen im Licher Stadtwald, in den Distrikten Plattenwald,Alte Kühunter und Rothenbusch versteigert werden:
Gemeinde Lich a. Vorderwald b. Hinterwald o. Großhäuserberg
Gemeinde Langsdorf
Gießen, am 15. Januar 1902.
Großherzogliches Amtsgericht.
Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen vormittags um 91/2 Uhr am Jagdhaus.
Gambach, 16. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Gambach.
R eu hl. 564
Holz - Versteigerung.
Donnerstag den 23. und Freitag den 24. Januar
Waren und alle Artikel zur Krankenpflege. Wctoria-Drogerie Adolf Bieler, Marktstraße 5.
tFnfauterie°Regiment Nr. 116.
a) Bau- uud Werkholz.
Eichenstämme von 24—46 cm Durchm.,
17,04 fm haltend,
Fichtenstämme von 14—38 cm Durchm.,
201,21 fm haltend,
Kiefernstämme von 24—40 cm Durchm.,
41,34 fm haltend, dabei Schnittholz, Fichten-Derbstangen, 7,97 fm haltend, Spalier- und Bohnen-Stangen,
b) Brennholz
«8
S>
Hohversteigerung imGambacherEemkwdkwald 1. Brennholz.
Donnerstag den23.Jauuar
Submissions-Verkauf bereits gefällten Holzes.
Das nachstehende, un laufenden Winter gefällte Bau- und Nutzholz soll auf dem Wege der Submission verkauft werden und sind Gebote in verschlossenen und portofreien Schreiben mit der Auffchrift „Holzsubmission" bis spätestens den 31. Januar 1902 bei der unterzeichneten Großh. Bürgermeisterei Lich einzureichen. Später eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt.
Die Eröffnung der eingelaufenen Schreiben erfolgt am olgenden Tage, d. h. am 1. Februar 1902, vormittags 10‘/2 Uhr, auf dem Bürgermeisterei-Büreau in Lich, in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter.
Die Gebote sind getrennt nach Waldeigentümer, Holzart uud Sortiment pro Raummeter nnd Festmeter einzureichen und zwar ohne jeden Vorbehalt. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen, denen sich die Käufer stillschweigend zu unterwerfen haben, find bei den betreffenden Waldeigentümern einzusehen oder gegen 70 Pfg. in Briefmarken bei uns zu beziehen.
Sämtliches Holz ist entrindet gemessen. Die Gemeinde behält sich vor, die Gebote so auszusuchen, wie ihr zur Erzielung der höchsten Gesamteinnahme und der größtmöglichsten Sicherheit für Eingang des Kaufpreffes am günstigsten erscheint.
Das Holz wird auf Wunsch im Walde vorgezeigt nach vorheriger Anmeldung bei den sub. Ord.-Nr. 1 bis 5 angeführten gleichnamigen Großh. Bürgermeistereien.
Kiefern- u. Fichtenstämme von 14 bis 37 cm Durchmesser und 6 bis 20 m Länge mit 155 fm (die Kiefernstämme eignen sich zu Schnittholz).
Derbstangen von 7 bis 13 cm Durchmesser und 8 bis 17 m Länge mit 70 fm (meistenteils zu Weißbinderstang, geeign.) Eichenstämme von 14 bis 32 cm Durchmesser und 6 bis 10 m Länge mit 12 fm.
rm Kiefern - Werkholz, 3,50 m Länge, zu Pfosten und Pmnpenstöc^ geeign.
Der Anfang und die Zusammenkunft ist des Morgens 97, Uhr zunächst der Kreisstraße Steinbach — Annerod beim Gießener Fernewald und kommen anfangs die Fichtenstangen und Sparren zur Versteigerung, dagegen die Eichenstämme nachmittags.
Steinbach, 15. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Steinbach.
Krämer. 555
Auf das unter 1 bezeichnete Gehölz kann getrennt für jeden Bezirk a, b und c eingereicht werden. 538
Lich, den 15. Januar 1902.
I. A.:
Großherzogliche Bürgermeisterei Lich.
Heller.
Hohversteigerung
Mittwoch den 22. Januar 1902 soll in dem Steinbacher Gemeindewald, Distrikt Heegheck und Ameisekopf, nachverzeichnetes Holz versteigert werden.
FAY’s * FAY’s * ächte Sodener * mineraJ-Pastiiien h*b#n tfd) W
Gpidemlen glän>«*d b«wäj>rt. Versäumt« St« nicht, solch« del dem e«ston Jtuftreten *4kr Erkältungen, die mit Erkrankungen der Respfratiensorgane oerkunden sind, pi gebrauchen. St« beugen da mancher schweren Krankheit vor u. ersparen sich spätere Vorwürfe.
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per Schachtel erhältlich In allen Jfpoti)., Drog, U. Mineralwasser Handlungen.
Bemerkt wird, daß das Bau- und Werkholz am ersten Tag, das Brennholz, die 2 und 4 Meter langen Eichen- Knüppel, sowie die Spalier- und Bohnenstangen am zweiten Tag zur Versteigerung kommen und das Holz größtenteils an chauffierten Wegen lagert.
Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen auf dem Schnitt- runkt Oppenröderweg—Pfingstschneise.
Annerod, den 16. Januar 1902.
Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod.
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen: Kaufmann Wilhelm Nowack jr. zu Gießen ist als Teilhaber in die Firma „C. W. Nowack & Sohn" zu Gießen eingetreten.
Grosse Auswahl
in gediegenen, vollständigen
Buchen-Wellen,
Eichen- u. Birkenwellen, rm Buchen-Stöcke, „ Eichen-Stöcke,
Nchten-Derbstangen, 4,29 fm,
Fichten-Reisstangen, 2,25 fm.
1902, jedesmal von morgens 9*/, Uhr an, soll in dem Anneröder Gemeindewald, in den Abteilungen 4 Pfingstweide 5b Hennert nachverzeichnetes Holz versteigert werden:
/ m Buchen-Scheiter.
„ Eichen-Scheiter.
„ Nadel-Scheiter.
Stück Buchen-Wellen.
„ Nadel-Stöcke.
C. Röhr & Co
Bahnhofstrasse.
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Haufen Abraumholz,darunter 48 rm dürre Eichen-Knüppel.
Gießen, den 1A/L 02.
Steckbrief.
, Gegen den unten beschriebenen Musketier Gabriel Heiligenthal der 2. Komp« Jnf.-Regts. Mr. 116, welcher flüchtig ist, ist
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Bekanntmachung, lbetrefferch: Die Ausführung des Kraukeuversichcrungsgesetzes; shier: die Versicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden, sowie der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge.
Nachstehendes Ortsstatut ivird hierdurch zur öffentlichen Kennt- gebracht. Nach demselben sind vom 3. Februar 1902 an Die Hausgewerbetreibenden, sowie die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Handlungs-Gehilfen uud -Lehrlinge beiderlei Gestblechtcs der KraukenverficherurrgSpflicht unter- jlvorfttt. Im Einzelnen wird zu dem Ortsstatut das Folgende
Handlungsgehilfen sind von der Versicherungspflicht befreit, frvenn der Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechs zweiürütel Mark für den Arbeitstag oder, sofern Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabschnitten benrefien ist, zwettausend Mark für das Aahr gerechnet, übersteigt (vergl. § 2b des Krankenversicherungs- Gesetzes).
. Die versicherungspflichtigen Handlungsgehilfen und -Lehrlinge Pnd, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 63 des Vrankenversicherungsgesetzes) einer Betriebskrankenkasse anzugehören S>en, oder Mitglieder einer freien Hilsskaffe sind, welche den Än
derungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt, zu dahier bestehenden Ortskraukcukasse anzumelden. Da nach dem OrtSslatut die Vorschriften der §§ 49 und 54 des Krankenver- 'Acherungsgesetzes auf die Arbeitgeber der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge Anwendung zu finden haben, fiud die Arbeitgeber, -soweit ihre Gehilfen uud Lehrlinge einer Ortskraukcukasse mrgehöreu, insbesondere verpflichtet:
a) den geltenden Meldebestimmungeu nachzukounuen, b) die statutenmäßigen Kassenbeiträge au die Ortskrankenkasse eiuzuzahlen,
0) ein Drittel der Kassenbeiträge anä eigenen Mitteln )tt leisten»
Gießen, den 1L Januar 1902.
.Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Wolff.
--------—,—Ö„V„L, wegen Verdachts der Fahnenflucht ver- 3:. Es wiro ersucht, ihn zu sten und au die nächste ärbehörde zum Wettertrans- port hierher abzuliefern.
gez. von Dewitz Oberst mRegiments-Kommandeur
Beschreibung: Atter: 26 Jahre, Größe: 1,72 Mtr., Statur: stark,
Einzelne Stücke in jeder Preislage
billigst berechnet
C. Röhr & Co.
Iagdverpachtung.
Samstag den 1. Februar, nachmittags 2 Uhr, soll die hiesige Feldjagd auf weitere 6 Jahre auf dem Bürgermeisterei-Bureau verpachtet werden.
Otterbach, 14. Jan. 1302. Gr. Bürgermeisterei Otterbach. _______Schneucker. 525 K. 53/00.
Freitag de« 24. Iavuar, nachmittags 21/, Uhr, sollen auf hiesigem Ortsgericht die vor dem Namen des Wily. Steinbach stehenden Grundstücke öffentlich meistbietend versteigert werden.
Es wird bemerkt, daß, wenn sonstige Hinderniffe nicht ent- aegensiehen, der Zuschlag vom Amtsgericht auch dann erteilt würde, wenn ein der Schätzung entsprechender Preis nicht erziett wird. 253
Gießen, 4. Januar 1902. Großh. Ortsaericht Gießen.
Gros.
Haare: hellblond, Augen: grau, Nase: stark und gebogen, Mund: jgero^ Bart: Schnurrbart.
Kleidung: Feldmütze, Litewka, Tuchhose, Zugstiefel. 505 , Die Richtigkeit der Abschrift beicbeiniat
von Rabenau, Leutnant und Gerichtsoffizier.
Iagdverpachtung.
Freitag de« 24. Januar, vormittags 11 Uhr, wird die der Gemeinde Allendorf a. d. Lda. (Station der fneuerbartten Bahn Lollar— Londorf) zustehende Jagd, ico. 580 ha Wald und ca. <840 ha Feld rc., im Rathaus- saale daselbst in zwei ALteil- '«ngen auf 6 Jahre verpachtet.
Allendorf cu d. Lumda, den 14. Januar 1902.
Großherzogl. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda.
Ortsstatut
für die Wrovinzial-KaupLstadt Hießen.
«Betreffend:: Ausführung des KraukeuverficherungSgesetzeS.
Nach Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 7. November 1901 und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1901 zu Nr. M. d. I. 37610 wird in Gemäßheit der §§ 2 und 54 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. Aprll 1892 jfir die Stadt Gießen das folgende Ortsstatut erlassen:
§ L
Die Versicherungsvflicht wird gemäß § 2 des Krankenver- stcherungsgesetzes ausgedehnt:
a) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebs- stätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie), und zwar auch für den Fall, daß sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen und auch für die Zett, währerrd welcher sie nur vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten;
h) auf Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, sowett dieselben nicht nach § 1 des Krankenversicherungsgesetzes versicherungs- pflichtig sind.
§ 2.
Die Vorschriften der §§ 49—54 des Krankenverficherungs- Hefetzes finden auf die Arbeitgeber der Handlungsgehilfen und ^-Lehrlinge Anwendung.
§ 3.
Die Bestimmungen über An- und Abmeldung, sowie Zahlung ber Beiträge finden auf die in § 1, pes. a, dieses Ortsstatuts gekannten Personen (Hausgewerbetreibende) in der Weise Anwendung:
a) daß die Hausgewerbetreibenden für sich und die etwa von i^nen beschäftigten Personen selbst die erforderlichen Meldungen au vollziehen haben;
b) daß den versicherten Hausgewerbetreibenden selbst die Einzahlung der Beiträge obliegt:
o) daß sämtliche Arbeitgeber, für welche der Hausgewerbetreibende innerhalb der Kalenderwoche beschäfttgt war, verpflichtet sind, demselben „ein Drittel der auf bte Woche entfallenden Kassenbeiträge zu ersetzen und zwar nach Maßgabe der auf die einzelnen Arbeitgeber entfallenden Arbeitszeiten bezw. Arbeitslöhne.
Die von den Hausgewerbetreibenden chrersetts angenommenen ^Arbeiter sind gemäß t? 1 des Krankenversicherungsgesetzes ver- ficherungspflichttg und es gttt denselben gegenüber der Hausgewerbetreibende als Arbeitgeber im Sinne des § 51 des Gesetzes.
§ 4.
Dieses Statut tritt mtt dem 3. Februar 1902 in Kraft.
Gießen, den 1L Januar 1902. 459
Grvßherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Wolff.


