Ausgabe 
17.1.1902 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

566

im Buchen-Stöcke.

und

u

25

514 m lang,

311

721 m lang,

45

814 m lang,

Heller.

519

5

1500 Eichen-Wellen,

Nadel-Wellen,

4720

Gummi

256

39

16 rm Eichen-Stöcke,

147

138

Horn.

553

rm Buchen-Scheit,

888

Heller.

539

Eichen-

Fichte-

Waldeigentümer

Ä

N

Fe

tm eter.

L

35

4,30

2.

12

100

80

6

Stein.

559

167

410

850

24

72

Nein.

536s

Stein.

556

88

700

215

230

30

80

70

2. Bau- und Nutzholz. Freitag den 24. Januar:

100 Elchenstämme, 15 bis 64

H

ir

Eichen-Stöcke. Nadel-Stöcke.

Eichen-Wellen. Nadel-Wellen.

Ord.° Nr.

G

100

70

20

40

75

140

10,8

181 112,9 5750 6260

130

181

110

Eichen-Scheit, Buchen-Knüppel, Eichen-Knüppel,

n n

u

s L e V

g

"a

Ö

L

c

S

146 45

6 1850 3000 3565

65 60

32 69

rm

30

cm Durchmesser, 5 bis 15 m lang 64,91 fm.

Buchenstämme, 36 bis 40 cm Durchmesser, 8 bis 10 m lang 4 fm.

Nadelstämme, 17 bis 40 cm Durchmesser, 5 bis 20 m lang = 111,52 fm, hierunter 30 trn Kiefern- Schnittholz.

Nadelstangen 7,25 fm.

57 rm Eichen-Knüppel, da­bei 2 und 4 m lange, zu Gartenpfählen geeignet, 276 rm Nadel-Knüppel,

Bettstellen, in Holz und Eisen.

Matratzen, vieler Systeme.

W aschkommoden.

Nachtschränke.

Kleiderschränke.

Der Anfang ist am Wald­eingang der Kreisstraße Lich- Hattenrod.

Lich, den 15. Januar 1902.

Gr. Bürgermeisterei Lich.

§ £ e G

Eichenschmtthoh'

Versteigerung

im Licher Stadrwuld.

Donnerstag den 30. Ja­nuar, vormittags 9/2 Uhr beginnend, sollen im Licher Stadtwald, in den Distrikten Großhäuserberg, Vorder- und Hinterwald, versteigert werden:

180 Eichen-Stammabschnitte von 36 bis 70 cm mittlerem Durchmesser 170 fm Ine halt (ohne Rinde gemessen).

Die Zusammenkunft ist auf der Kreisstraße LichHatten­rod, am Waldeingang.

Lich, den 14. Jan. 1902. Großh. Bürgermeisterei Lich.

Iagdverpachtung.

Freitag den 24. Januar, nachmittags 2 Uhr, soll im alten Schulhause dahier die der Gemeinde Rödgen zu­stehende Feld- und Waldjagd auf weitere 6 Jahre ver­pachtet werden.

Rödgen, 16. Januar 1902. Grohh.Bürgermeisterei Rödgen.

Für 50 Pfg. ein Wein «esund zu hallen mit ALermarms Ireßputver. Z. h. in oer Drogerie

PittlrppTckrwaaerWw.Markt 8

WlMchtmg.

Freitag den 24. Januar, nachmittags 2 Uhr, wird die Climbacher Gemeindejagd (anschließend an die Allen­dorfer Jagd), in ca. 15 Min. von den Bahnstationen TreiS und Allendorf a. Lda. erreich­bar, auf dem hiesigen Rat­hause auf 6 Jahre verpachtet.

Climbach, 16. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Climbach.

Hohversteigerung

im sicher Stadtwald.

Freitag den 24. Januar, vormittags 10 Uhr beginnend, sollen im Licher Stadtwald, in den Distrikten Plattenwald,Alte Kühunter und Rothenbusch versteigert werden:

Gemeinde Lich a. Vorderwald b. Hinterwald o. Großhäuserberg

Gemeinde Langsdorf

Gießen, am 15. Januar 1902.

Großherzogliches Amtsgericht.

Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen vormittags um 91/2 Uhr am Jagdhaus.

Gambach, 16. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Gambach.

R eu hl. 564

Holz - Versteigerung.

Donnerstag den 23. und Freitag den 24. Januar

Waren und alle Artikel zur Krankenpflege. Wctoria-Drogerie Adolf Bieler, Marktstraße 5.

tFnfauterie°Regiment Nr. 116.

a) Bau- uud Werkholz.

Eichenstämme von 2446 cm Durchm.,

17,04 fm haltend,

Fichtenstämme von 1438 cm Durchm.,

201,21 fm haltend,

Kiefernstämme von 2440 cm Durchm.,

41,34 fm haltend, dabei Schnittholz, Fichten-Derbstangen, 7,97 fm haltend, Spalier- und Bohnen-Stangen,

b) Brennholz

«8

S>

Hohversteigerung imGambacherEemkwdkwald 1. Brennholz.

Donnerstag den23.Jauuar

Submissions-Verkauf bereits gefällten Holzes.

Das nachstehende, un laufenden Winter gefällte Bau- und Nutzholz soll auf dem Wege der Submission verkauft werden und sind Gebote in verschlossenen und portofreien Schreiben mit der AuffchriftHolzsubmission" bis spätestens den 31. Januar 1902 bei der unterzeichneten Großh. Bürgermeisterei Lich einzureichen. Später eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt.

Die Eröffnung der eingelaufenen Schreiben erfolgt am olgenden Tage, d. h. am 1. Februar 1902, vormittags 10/2 Uhr, auf dem Bürgermeisterei-Büreau in Lich, in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter.

Die Gebote sind getrennt nach Waldeigentümer, Holzart uud Sortiment pro Raummeter nnd Festmeter einzureichen und zwar ohne jeden Vorbehalt. Die allgemeinen Verkaufs­bedingungen, denen sich die Käufer stillschweigend zu unter­werfen haben, find bei den betreffenden Waldeigentümern einzusehen oder gegen 70 Pfg. in Briefmarken bei uns zu beziehen.

Sämtliches Holz ist entrindet gemessen. Die Gemeinde behält sich vor, die Gebote so auszusuchen, wie ihr zur Er­zielung der höchsten Gesamteinnahme und der größtmöglichsten Sicherheit für Eingang des Kaufpreffes am günstigsten erscheint.

Das Holz wird auf Wunsch im Walde vorgezeigt nach vorheriger Anmeldung bei den sub. Ord.-Nr. 1 bis 5 an­geführten gleichnamigen Großh. Bürgermeistereien.

Kiefern- u. Fichtenstämme von 14 bis 37 cm Durch­messer und 6 bis 20 m Länge mit 155 fm (die Kiefernstämme eignen sich zu Schnittholz).

Derbstangen von 7 bis 13 cm Durchmesser und 8 bis 17 m Länge mit 70 fm (meistenteils zu Weißbinderstang, geeign.) Eichenstämme von 14 bis 32 cm Durchmesser und 6 bis 10 m Länge mit 12 fm.

rm Kiefern - Werkholz, 3,50 m Länge, zu Pfosten und Pmnpenstöc^ geeign.

Der Anfang und die Zu­sammenkunft ist des Morgens 97, Uhr zunächst der Kreis­straße Steinbach Annerod beim Gießener Fernewald und kommen anfangs die Fichten­stangen und Sparren zur Versteigerung, dagegen die Eichenstämme nachmittags.

Steinbach, 15. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Steinbach.

Krämer. 555

Auf das unter 1 bezeichnete Gehölz kann getrennt für jeden Bezirk a, b und c eingereicht werden. 538

Lich, den 15. Januar 1902.

I. A.:

Großherzogliche Bürgermeisterei Lich.

Heller.

Hohversteigerung

Mittwoch den 22. Ja­nuar 1902 soll in dem Steinbacher Gemeindewald, Distrikt Heegheck und Ameise­kopf, nachverzeichnetes Holz versteigert werden.

FAYs * FAYs * ächte Sodener * mineraJ-Pastiiien h*b#n tfd) W

Gpidemlen glän>«*d b«wäj>rt. Versäumt« St« nicht, solch« del dem e«ston Jtuftreten *4kr Er­kältungen, die mit Erkrankungen der Respfratiensorgane oerkunden sind, pi gebrauchen. St« beugen da mancher schweren Krankheit vor u. ersparen sich spätere Vorwürfe.

Für nur 86 Pfg.

per Schachtel erhältlich In allen Jfpoti)., Drog, U. Mineralwasser Handlungen.

Bemerkt wird, daß das Bau- und Werkholz am ersten Tag, das Brennholz, die 2 und 4 Meter langen Eichen- Knüppel, sowie die Spalier- und Bohnenstangen am zweiten Tag zur Versteigerung kommen und das Holz größtenteils an chauffierten Wegen lagert.

Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen auf dem Schnitt- runkt OppenröderwegPfingstschneise.

Annerod, den 16. Januar 1902.

Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod.

Bekanntmachung.

In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen: Kaufmann Wilhelm Nowack jr. zu Gießen ist als Teilhaber in die FirmaC. W. Nowack & Sohn" zu Gießen eingetreten.

Grosse Auswahl

in gediegenen, vollständigen

Buchen-Wellen,

Eichen- u. Birkenwellen, rm Buchen-Stöcke, Eichen-Stöcke,

Nchten-Derbstangen, 4,29 fm,

Fichten-Reisstangen, 2,25 fm.

1902, jedesmal von morgens 9*/, Uhr an, soll in dem Anneröder Gemeindewald, in den Abteilungen 4 Pfingstweide 5b Hennert nachverzeichnetes Holz versteigert werden:

/ m Buchen-Scheiter.

Eichen-Scheiter.

Nadel-Scheiter.

Stück Buchen-Wellen.

Nadel-Stöcke.

C. Röhr & Co

Bahnhofstrasse.

M8läse u. and. Nagetiere vertilgt schnell u. sich. Freybergs (Delitzsch)

Delicia-Rattenknchen

Menschen,Haustieren u. Geflügel un­schädlich. Man verl.stets Freybergs Dellcia-Rattenkuohen. Vorrätig in Dosen zu 0,50 und 1,00 Mk. bei Otto Schaaf u. in d. Hirsch* Apotheke, Giessen. 117

Haufen Abraumholz,dar­unter 48 rm dürre Eichen-Knüppel.

Gießen, den 1A/L 02.

Steckbrief.

, Gegen den unten beschriebenen Musketier Gabriel Heiligen­thal der 2. Komp« Jnf.-Regts. Mr. 116, welcher flüchtig ist, ist

ibie

Teppiche

iSorhänge,Portibren,Rouleaux, Gobelins Tischdecken, Läuferstoffe, Linoleum-Neste sehr billig. 289

H. C- Werner, KaM«N?i8.

Schreinerei, Polsterwerkstatt und Lagerräume: Seltersweg 6, Htrh.

eeeeeeeeeee«eeee@c

Bekanntmachung, lbetrefferch: Die Ausführung des Kraukeuversichcrungsgesetzes; shier: die Versicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden, sowie der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge.

Nachstehendes Ortsstatut ivird hierdurch zur öffentlichen Kennt- gebracht. Nach demselben sind vom 3. Februar 1902 an Die Hausgewerbetreibenden, sowie die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Handlungs-Gehilfen uud -Lehrlinge beiderlei Gestblechtcs der KraukenverficherurrgSpflicht unter- jlvorfttt. Im Einzelnen wird zu dem Ortsstatut das Folgende

Handlungsgehilfen sind von der Versicherungspflicht befreit, frvenn der Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechs zweiürütel Mark für den Arbeitstag oder, sofern Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabschnitten benrefien ist, zwettausend Mark für das Aahr gerechnet, übersteigt (vergl. § 2b des Krankenversicherungs- Gesetzes).

. Die versicherungspflichtigen Handlungsgehilfen und -Lehrlinge Pnd, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 63 des Vrankenversicherungsgesetzes) einer Betriebskrankenkasse anzugehören S>en, oder Mitglieder einer freien Hilsskaffe sind, welche den Än­

derungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt, zu dahier bestehenden Ortskraukcukasse anzumelden. Da nach dem OrtSslatut die Vorschriften der §§ 49 und 54 des Krankenver- 'Acherungsgesetzes auf die Arbeitgeber der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge Anwendung zu finden haben, fiud die Arbeitgeber, -soweit ihre Gehilfen uud Lehrlinge einer Ortskraukcukasse mrgehöreu, insbesondere verpflichtet:

a) den geltenden Meldebestimmungeu nachzukounuen, b) die statutenmäßigen Kassenbeiträge au die Ortskranken­kasse eiuzuzahlen,

0) ein Drittel der Kassenbeiträge anä eigenen Mitteln )tt leisten»

Gießen, den 1L Januar 1902.

.Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.

--------,ÖVL, wegen Verdachts der Fahnenflucht ver- 3:. Es wiro ersucht, ihn zu sten und au die nächste ärbehörde zum Wettertrans- port hierher abzuliefern.

gez. von Dewitz Oberst mRegiments-Kommandeur

Beschreibung: Atter: 26 Jahre, Größe: 1,72 Mtr., Statur: stark,

Einzelne Stücke in jeder Preislage

billigst berechnet

C. Röhr & Co.

Iagdverpachtung.

Samstag den 1. Februar, nachmittags 2 Uhr, soll die hiesige Feldjagd auf weitere 6 Jahre auf dem Bürger­meisterei-Bureau verpachtet werden.

Otterbach, 14. Jan. 1302. Gr. Bürgermeisterei Otterbach. _______Schneucker. 525 K. 53/00.

Freitag de« 24. Iavuar, nachmittags 21/, Uhr, sollen auf hiesigem Ortsgericht die vor dem Namen des Wily. Steinbach stehenden Grundstücke öffentlich meistbietend versteigert werden.

Es wird bemerkt, daß, wenn sonstige Hinderniffe nicht ent- aegensiehen, der Zuschlag vom Amtsgericht auch dann erteilt würde, wenn ein der Schätzung entsprechender Preis nicht erziett wird. 253

Gießen, 4. Januar 1902. Großh. Ortsaericht Gießen.

Gros.

Haare: hellblond, Augen: grau, Nase: stark und gebogen, Mund: jgero^ Bart: Schnurrbart.

Kleidung: Feldmütze, Litewka, Tuchhose, Zugstiefel. 505 , Die Richtigkeit der Abschrift beicbeiniat

von Rabenau, Leutnant und Gerichtsoffizier.

Iagdverpachtung.

Freitag de« 24. Januar, vormittags 11 Uhr, wird die der Gemeinde Allen­dorf a. d. Lda. (Station der fneuerbartten Bahn Lollar Londorf) zustehende Jagd, ico. 580 ha Wald und ca. <840 ha Feld rc., im Rathaus- saale daselbst in zwei ALteil- '«ngen auf 6 Jahre verpachtet.

Allendorf cu d. Lumda, den 14. Januar 1902.

Großherzogl. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda.

Ortsstatut

für die Wrovinzial-KaupLstadt Hießen.

«Betreffend:: Ausführung des KraukeuverficherungSgesetzeS.

Nach Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 7. No­vember 1901 und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1901 zu Nr. M. d. I. 37610 wird in Gemäßheit der §§ 2 und 54 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. Aprll 1892 jfir die Stadt Gießen das folgende Ortsstatut erlassen:

§ L

Die Versicherungsvflicht wird gemäß § 2 des Krankenver- stcherungsgesetzes ausgedehnt:

a) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebs- stätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbe­treibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie), und zwar auch für den Fall, daß sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen und auch für die Zett, währerrd welcher sie nur vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten;

h) auf Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, sowett dieselben nicht nach § 1 des Krankenversicherungsgesetzes versicherungs- pflichtig sind.

§ 2.

Die Vorschriften der §§ 4954 des Krankenverficherungs- Hefetzes finden auf die Arbeitgeber der Handlungsgehilfen und ^-Lehrlinge Anwendung.

§ 3.

Die Bestimmungen über An- und Abmeldung, sowie Zahlung ber Beiträge finden auf die in § 1, pes. a, dieses Ortsstatuts ge­kannten Personen (Hausgewerbetreibende) in der Weise Anwendung:

a) daß die Hausgewerbetreibenden für sich und die etwa von i^nen beschäftigten Personen selbst die erforderlichen Meldungen au vollziehen haben;

b) daß den versicherten Hausgewerbetreibenden selbst die Ein­zahlung der Beiträge obliegt:

o) daß sämtliche Arbeitgeber, für welche der Hausgewerbetreibende innerhalb der Kalenderwoche beschäfttgt war, verpflichtet sind, demselbenein Drittel der auf bte Woche entfallenden Kassenbeiträge zu ersetzen und zwar nach Maßgabe der auf die einzelnen Arbeitgeber entfallenden Arbeitszeiten bezw. Arbeitslöhne.

Die von den Hausgewerbetreibenden chrersetts angenommenen ^Arbeiter sind gemäß t? 1 des Krankenversicherungsgesetzes ver- ficherungspflichttg und es gttt denselben gegenüber der Haus­gewerbetreibende als Arbeitgeber im Sinne des § 51 des Gesetzes.

§ 4.

Dieses Statut tritt mtt dem 3. Februar 1902 in Kraft.

Gießen, den 1L Januar 1902. 459

Grvßherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.