Ausgabe 
15.8.1902 Zweites Blatt
 
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Mion.

Freitag 15. August LSOS

Zweites Blatt.

153. Jahrgang

Nr. 190

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Familien­blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch- u.Stein­druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schul st ratze 7.

Adresse sür Depeschen: Anzeiger Gießen.

FernsprechanschlußNr.bl.

Kunst und Wissenschaft.

Städtebundtheater. Die Idee bc5 Zusammenschlusses ein­zelner Städte zur Gründung eines gemeinsame« Theaters ergreif

Bekanntmachung.

Betr.: Schießübungen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm Nr. 116 am 16., 19., 20. und 21. August d. Js. jedesmal von morgens 7 bis nachmittags 4 Uhr Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Groß-Rechtenbach-Rüb- lingshäuser Hof, Stoppelberg, Nauborn-Reiskirchen-Volperts- Hausen-Weidenhausen ab nut der allgemeinen Schußrichtung von Groß-Rechtenbach nach Westen gegen die Linie Hohe Birken-Stoppelberg abhalten wird. Die Straßen Wetzlar- Groß - Rechtenbach - Wetzlar - Nauborn - Reiskirchen - Volperts- Hausen-Weidenhausen-Groß-Rechtenbach sind für den Verkehr frei. Die Wege, welche in das von vorgenannten Straßen und Wegen umgrenzte Gelände hineinführen, sind gefährdet; sie werden während der Dauer des Schießens durch Posten gesperrt und dürfen, ebenso wie obengenanntes Gelände selbst, nicht betreten werden.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß an den genannten Tagen während der Dauer des Schießens sich keine Kinder, Holzhauer, Holzsammler, Forstleute und Beeren­sucher in den gefährdeten Waldungen und Felder aufhalten dürfen. Die Nachweisungen über Flurbeschädigungen müffen sofort eingereicht werden.

Gießen, den-14. Aug. 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen-

I. V.: Dr. Heinrichs.

Gießen, den 26. Juli 1902.

Betreffend: Die Herbstübungen der Gr. Hess. (25.) Division im Jahre 1902.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Aus Anlaß der bevorstehenden Herbpubungen der Gr. Hess. (25.) Division wollen Sie das Ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal anweisen, gemeinsam mit den den Truppen zugeteilten Gendarmerie-Patrouillen dahin zu wirken, daß Flurschäden durch das Publikum auf den Uebungsfeldern und namentlich in der Nähe der Biwacksplätze verhindert werden.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- Dr. Breidert.

Gießen, den 26. Juli 1902.

Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Allendorf a. L., Mein-Linden, Großen - Linden, Leihgestern und Lang-Göns.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in orts­üblicher Weise zur Kenntnis aller Einwohner bringen, sie auch am Tage vor dem Schießen wiederholen. Auch sind die Einwohner darauf hinzuweisen, daß sie den Weisungen der Posten strikte Folge zu leisten haben.

I. V.: Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Erdardeiten wird der Schrffen- bergerweg von der Licherstraße bis zur Bergstraße am 15. l. Mts. für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, den 14. August 1902.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Roth.

nossenschaftsbildung im Handwerk. Allgemein wurde der Wert der Genossenschaftsbildung anerkannt. Von einer Beschlußfaffung wurde Abstand genommen.

recht" zu einer folgenschweren Verkennung der Sache geführt hat. Der leitende Gedanke der Schrift, daß die Begnadigung eine Pflicht und erst in zweiter Linie ein Recht sei, wird in dem Grundsatz zusammengefaßt, daß die Begnadigung er­folgen muß, wo das Rechtsbewußtsein sie verlangt, und nicht gewährt werden dürfe, wo dieses Motiv nicht vor­liegt. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, verlangt der Verfasser, daß Gnadenakte wie Urteile mit Gründen versehen und der vollen Oeffentlichkeit mitgeteilt werden. Jeder Be­gnadigungsakt ist daher eigentlich ein Spezialgesetz, welches ausspricht, daß im gegebenen Falle das allgemeine Gesetz nicht oder nicht in der Art, wie es angewendet, auf­recht erhalten bleiben dürfe. Die Ueberlassung dieser aus­gleichenden Thätigkeit an eine einzelne Persönlichkeit ist ein Akt höchsten, ehrendsten Vertrauens, und verpflichtet den, welcher es genießt, zur gewissenhaften Einhaltung der von selbst sich ergebenden moralischen Bedenken. Weiter wird ausgeführt, daß schon viel erreicht wäre, wenn die Bear­beitung der Begnadigungsgesuche den Justizbehörden gänzlich entzogen und auch die Berichterstattung ausschließlich den Verwaltungsbehörden übertragen würde, da bei diesen eine Suggestion weniger zu befürchten steht, wie solche bei den in der Strafsache thätig gewesenen Justizbehörden natur­gemäß angenommen werden muß. Es hat in den letzten Jahren allerdings nicht an einzelnen Begnadigungen gefehlt, die den Widerspruch der öffentlichen Meinung wecken mußten. Wir bezweifeln aber, daß in den leitenden Kreisen Geneigtheit zu einer Abänderung der heute geltenden Bestimmungen vor- Händen ist. Jedenfalls darf eine Volksvertretung, die ihre Aufgabe ernst nimmt, nicht unterlassen, den für die einzelne Begnadigung verantwortlichen Minister zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Demonstration der Offizierkorps der Jnsterburger und Gumbinner Garnisonen bei der Abschieds­feier für Oberleutnant Hildebrandt sindet fast ausnahmslos in der Presse die schärfste Verurteilung:

Am bedauerlichsten," schreibt . der konservativ - orthodoxe Reichsbote", . . .ist sicherlich diese Glorifikation von Ver­gehen, die durch das Strafgesetz geahndet werden, in ihrer un­ausbleiblichen Wirkung auf das Denken der breiten, auch der untersten Schichten unseres Volkes. Darf man sich bei solchem Bei­spiel der oberen Stände noch entrüsten, wenn auch die niederen ihre bestraften Mitglieder etwa schon aus den Gefängnissen im Triumphe abholen, oder wenn Sozialdemokraten und Anar­chisten auch ihrenHelden" Ehrenkränze flechten? Wird nicht das zu Religion und Sitte zu erziehende niedere Volk dadurch zu der höchst unbequemen, im Grunde aber recht sehr bedrohlichen Em­pfindung verführt, als gehe es bei uns nach dem Grundsätze: quod licet Jovi, non licet bovi? . . . Rach solchen Vorgängen wird es mit den Straferlassen für Duellvergehen ein Ende haben."

Zu Beginn der Schlußsitzung protestiert Becker-Breslau gegen den Beschluß des Gesamtvorstandes, einen Antrag des VerbandesSchlesien" von der Tagesordnung abzusetzen, der verlangt, daß dem Gesellenverband verboten werde, sichVer­band der Bäcker und Berufsgenossen" zu nennen, was immer -u Verwechselungen mit dem Meisteroerband führe. Gegen wenige Stimmen wurde beschloffen, über den Antrag nicht zu verhandeln. Tann beschäftigte sich der Verbandslag mit Anträgen zur Abänderung des § 129 der Gewerbeord­nung betr. die Ausbildung von Lehrlingen. Nach längerer Debatte wurde folgender Antrag angenommen:Bel der Reichsregierung dahin vorstellig zu werden, daß nur Derjenige Lehrlinge anlernen und ausbilden darf, der den Meistertitel erworben hat." Ein weiterer Antrag, daß nur Meister, die einer Innung angehören, das Recht oer Lehr­lingsausbildung haben sollen, wurde ohne Debatte abgelehnt Paersch-Berlin sprach dann über die Fachvereine de Meistersöhne und ihren Nutzen für das Bäckerhandwerk. Nach kurzer Debatte wurde folgende Resolutton angenommen: Der Germaniaverband beschließt, die Bestrebungen der Vereine für Meistersöhne zu unterstützen."

Schließlich beschäftigte sich der Bäckertag mit der Ge-

ein; sie pflegte dort oft zu spielen. Als die (Stern aus der Waschküche in die Wohnung zurückkehrten, vermißten ie bald Elisabeth. Schließlich alarmierten sie sämtliche Hausbewohner ,die bis spät in die Nacht hinein umsonst nach dem Kinde suchten. Auch alle am Dienstag vormittag vorgenommenen Recherchen waren vergeblich. Gegen 1 Uhr erschien dann in einer Plötzenseer Gastwirtschaft ein reduziert gekleideter Mann, der erzählte, er habe in einer Schonung der Jungfernheide eine Kindesleiche gesehen. Man wies ihn an den Gutsvorsteher von Plötzensee, der alsbald mit dem Manne, dem Comptoirdiener Baake an Ort und Stelle eilte. Der Mann führte sie in eine zwischen dem Spandauer Schiffahrtskanal und dem Kirchhof der St. Johannis- und Heilandsgemeinde Gelegene Schonung, wo die Leiche lag. Gleiche der erste Anblick ließ erkennen, daß das Mädchen erwürgt und vergewaltigt worden war. Am Halse erkannte man die Spuren der Mörderhand, die Zunge hing halb durchbissen aus dem Munde, die Augen waren aus dem etwas zur Seite geneigten Kopfe weit herausgetreten, der Unterleib schwer verletzt, die Kniee hoch hinaufge^ogen. Der Gutsvorsteher sorgte für sofortige Absperrung des Platzes und gab Telegramme an die Charlottenburger und Berliner Kriminalpolizei. Von letzterer erschienen nach' kurzer Zeit der Stellvertreter des Chefs, Gerichtsassessor Dr. Lindenau mit Kommissaren von der Mordkommission, sowie vom Er­kennungsdienst nebst ihren Unterbeamten. Später erschien die Gerichtskommission, sowie der Gerichtsarzt Dr. Störmer. Während nun eine Photographie der Leiche ausgenommen wuroe, begannen Recherchen nach dem Mörder. Nahe am Fundort, der auch der Thatort sein muß, lagen zerrissene Spielkarten und Papierfetzen. Unweit der Mordstelle führt der Weg nach Saatwinkel und der Militär-Versuchsanstalt vorbei; auch ankerten in der Mordnacht unweit des Platzes fast 150 Kähne. Der Mann, der die Leiche auffcmd und dies dem Gutsvorsteher anzeigte, ist vorläufig in Ge- lpahrsam genommen worden.

'Der neue Schinderhannes. Aus dem Unter» westerwald wird geschrieben: Mehr als in Wirklichkeit scheint hier in der Phantasie ein neuer Kneisl, der Räuber Klaus zu spuken. Für alle Erzählungen über Besuche und Angriffe, die er gemacht haben soll, kann indessen niemand etwas Greifbares anführen. Die Gendarmen zu Montabaur gaben sich alle Mühe, ihn einzufangen und sind, wie man hört, tagelang nicht aus denBodener Fichten" gegangen, haben sich sogar das Essen dorthin bringen lassen, aber von Klaus, der dort sein Hauptquartier haben soll, wurde nichts entdeckt. (Wenn er wirklich existiert, dürste er sich schwerlich gerade da aufhalten, wo die Gendarmen ihre Mahlzeiten einnehmen. D. Red.) Auch die auf sein Einfangen ausgesetzten 200 Mk. konnte noch niemand verdienen. Die Bewohner fangen bald an, nicht mehr recht an den Klaus zu glauben und wahr­scheinlich sind es Witzbolde, die an Thüren schreiben:In dieses Haus kommt der Klaus" oder dergleichen. Niemand hat noch nähere Bekanntschaft mit ihm gemacht, wenigstens ist eine haltbare Thatsache dafür von keiner Seite verbürgt. Uebrigens sind die Märchen bekanntlich am beliebtesten, bei denen es den Zuhörern recht gruselt.

* Aus den Bergen. Ein junger Mann, Namens Patissier aus Paris, machte von Moritzbad aus mit seinen Angehörigen einen Ausflug ins Fexthal und stü r z t e b e i m Edelweißsuchen ab. Er verschied sofort. Die Hitze aus der Nordseite des Simplontunnels hat einen halben Grad abgenommen. Man glaubt, die jüngste hohe Temperatur zufälligen Ursachen zufchreibeu zu sollen und hofft, mit den Arbeiten wieder bedeutend rascher vorschxeiten zu können, sofern keine neuen Komplikationen eintreten.

* Ein alpiner Held. Wir teilten kürzlich mit, daß dieMünchn. N. Nachr." die Nachricht brachten, der junge Münchener Schriftsteller Otto Müller werde seit einer Alpen­tour vermißt. Dann brachte das genannte Blatt ein längeres rührendes Eingesandt eines Oberst a. D. Müller, der über seinenverlorenen Sohn" klagte. All das war, wie wir schon meldeten, Schwindel. Der Oberst Müller ist längst tot und der Schriftsteller Müller meldete sich selber bei dem ge­nannten Blatte als völlig munter und gesund. Jetzt tele­graphiert die Mutter des famosenSchriftstellers" Müller, daß ihr Sohn sich alsVerfasser" des ganzen Schwindels bekannt habe. Ein Redakteur derM. N. N." hat den Fall an Ort und Stelle aufgeklärt und hatte dabei Gelegenheit, die bodenlose Verlogenheit des jungen Müller kennen zu lernen, die wohl ihresgleichen sucht.

Vermischtes.

* Der grauenhafte Lustmord in der Jungfern» Heide bei Berlin, den wir gestern mitteilten, hat in Berlin große Bestürzung und Erregung hervorgerufen. Es werden uns zu dem entsetzlichen Vorfall folgende Einzelheiten be­richtet: Am Montag Abend kehrte der Comptoirdiener Baake heim. Ihm entgegen kam sein Töchterchen Elisa­beth und sagte ihm, er möge gleich in den Waschkeller kommen .Das Kind ging dann zu einem Kaufmmin, wo es sich für 5 Pfg. Bonbons kaufte. Auf dem RücÜvege cheint Elisabeth Baake an der Wohnung ihrer Eltern vor­über und in den Garten an einer Milchbude gegangen zu

politische Tagesschau.

Die Begnadigung des Oberleutnants Hildebrandt macht die Frage nach den Grenzen des Begnadigungsrechts aktuell. In einer kürzlich erschienenen Schrift:Das Begnadigungsrecht, Altes und Neues aus Leben und Reichstag", von einem alten Verleidiger, wird darauf hingewiesen, daß die unzutreffende BezeichnungBegnadigungs-

. _ _ _ Bezugspreis:

jfew monatlich 75 Ps., viertel»

Eichener Anzeiger General-Anzeiger v v w wr den polit. u. altgem.

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen MW V -^r ' U geigenteil: Hans Beck.

Kolonialpost.

Die Lindi- Hinterland -Gesellschaft, eine Gründung der Firma Karl Perrot in Mainz, ist in Konkurs geraten. Ihr Kapital beträgt 200000 Mk-, die Passiva 81 000 Mk., denen außer einem schwer zu schätzenden Landstriche von 6000 Morgen bei Linoi in Ostafrika nur einige tausend Mark Forderungen gegenüberstehen.

Nach einem Telegramm desDaily Telegraph" aus Newyork vom 13. August meldet eine Depesche aus Van­couver, daß die deutsche Strafexpedition wegen der grausamen Ermordung der Gattin des Händlers Wolf auf Neu-Pommern fürchterliche Rache gegen die Eingeborenen geübt habe. Die deutschen Streitkräfte landeten in der Nacht zwei Meilen unterhalb des Eingeborenendorfes, überrumpelten die Schwarzen im Schlafe und töteten erbarmungslos jedes Mit­glied des Stammes, selbst den eingeborenen Führer der Deutschen, der feine Landsleute den letzteren verraten hatte. (Es handelt sich hier anscheinend um dieselbe Straf­expedition, über die schon früher und zuletzt amtlich im Deutschen Kolonialblatt" vom 1. August berichtet worden ist. Danach hatten aber die Eingeborenen ihr Dorf schon vor Eintreffen der Expedition verlassen. Red.)

~ Der 13. Aeröandstag des ßeutralveiöandes deutscher Zräcker-IimungenKermania",

Köln, den 14. August.

Betr.: Wie oben.

Das GroscherMliche Kreisamt Gießen

an die Gr. Gendarmerien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Verfügung weisen wir Sie an, die den Truppen zugetcilten Gendarmerie-Pa­trouillen bei ihrer vorbezeichneten Aufgabe nach Möglichkeit zu unterstützen.

Großherzoaliche° Kreisamt Gießen-

Dr. Breidert.

Dekannlmachung.

Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die diesjährige Hauptkörung im Kreise Gießen in der zweiten Hälfte des Monats September stattsinden wird. Die Vieh­besitzer, welche Faseltiere zur Körung zu bringen beabsichtigen, haben innerhalb einer Woche nach dem Erscheiner dieser Be­kanntmachung ihr Vorhaben dem zuständigen Kreistierarzt anzuzeigen.

Gießen, 14. August 1902. .

Grotzyerzogtich^ Kreisamt Gießen-

I. 23.: Dr. Heinrichs.

rre'l, Schulstr. 7

26.30 91.75 87-80 06.75 - 215.90 188.00 134.00

J42.10 153.70

18.20 171.50 192.20 179.80 161.00

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in der Exped. 03Ä üllgTzräulem, wH belsberger Stenographie Zchreibinafchme ausgeb., Stelle a. e. Bureau. ^-pAGiMt.

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