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Die Herren Kaufliebhaber können auf Verlangen bis vor bem Termin der Eröffnung das Holz an Ort und Stelle einsehen. Der Dorzeiger ist Forstwart Keil zu Ettingshausen.
Bemerkt wird, daß sämtliche Kiefcrn-Stämme unter 20 cm Durchmesser sich beim Grubenholz befinden. Sämtliches Holz tfi ohne Rinde gerechnet. Die Gebote können getrennt für jede Holzart, Sortiment und auch nn ganzen geboten werden, auch kann in jeder Abtheilung für jede Holzart getrennt geboten werden. Es können auch Liebhaber auf sämtliches Holz einreichen und zwar ohne jeden Vorbehalt. Die allgemeinen Bedingungen, denen sich die Käufer stillschweigend zu unterwerfen haben, sind bei der Bürgermeisterei einzusehen oder gegen 70 in Briefmarken bei uns zu beziehen. E§ behält sich aber der Ortsvorstand die Genehmigung im Einzelnen, wie iw Ganzen vor. Die Gebote so auszusuchcn, wie es ihnen zur Erzielung der höchsten Gesamteinnahmc und der größtmöglichen Sicherheit für Eingang de§ Kaufpreises am günstigsten erscheint. Der Kaufpreis ist alsbald nach dem Zuschlag durch eine genügende Bürgschaft oder durch Wertpapiere sicher zu stellen und bis Martim l. I. zu bezahlen. Die Gebote sind schriftlich mit passender Aufschrift versehen bis zum 20. Febr. mittags 1 Uhr auf dem Bürgermeisterei-Bureau einzureichen.
Später eingereichtc Gebote bleiben unberücksichtigt. Die Eröffnung findet am 20. Februar nachmittags 2 Uhr auf dem Rathaus statt, wozu die Interessenten eingcladen sind. Die Erteilung des Zuschlags kann bis 8 Tage nach der Eröffnung hinauSgeschoben werden.
Ettingshausen, am 7. Februar 1902.
Großherzogliche Bürgermeisterei Ettingshausen Keil, Beigeordneter.
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Ettingshausen.
Submissions-Holzverkauf.
In den Waldungen der Gemeinde Ettingshausen lagert folgendes Holz zum Verkauf:
I. Abtheilung: Böchersköpfel 1 und 2, Ricdstcin 26 b, 30a
II. Abtheilung: Riedstein 31.
11 Stück Fichten-Schnittholz-Stämme —
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Auf freiwilligen Antrag kommen Wegzugs- und auseinandersetzungshalber auf dem Hofgute Wäldershausen Bahnstation) bei Homberg a. d. Ohm am
Montag, den 17. Februar 1902 und eventuell an den folgenden Tagen, jedesmal vormittags 10 Uhr anfangend,
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Vorkehrungen gegen i)n§ Giniriertn Her tznns-Wnjserlkitnngcn. Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Haus- Wasserleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufnrcrkfam, daß, um dem Einfrieren des Wassers in den HauSwasserlcitungcn bei eintretcuder Kälte vorzubeugeu, cs erforderlich ist, die Hauswasserleittmgen des Abends für die Tauer der Nacht zu ent- feeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Waffer- mcsser befindliche Hauvtabfperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben befindliche Entleerungshähnchen, nachdem cm passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, woraus bezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben daS in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfvcntil der.Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. — Ein größerer Teil des Wassers kann auch schon durch das Zapsoentil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht wird. — Nach slattgchabter Entleerung sind die beiden Zapfventile, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.
Das Schließen des Hauptabspcrrhahnes erfolgt durch Auffetzen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapsen und Drehung im Sinne emes Uhrzeigers, bis Widerstand erfolgt. — Las Dcpnen des Hanpt- absperrhahncs gefchieht durch Drehung in entgegengcfetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wafferenlnahme muß oes Niorgens der Hanptabsperr- hahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärten usw. sind während des Winters mtttelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weife zu entleeren und erteilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher die betreffende Leitung gefertigt hat. Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, Die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere^ festgesetzte Zeit zu beschränken und währeird der übrigen Tageszeit die Hauswaffer- lettungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustAlen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, m kalten Klosett- oder sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die Wafferleitung führt, sofern bafelbft die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oeschen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten.
»ehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorüber- gehend nicht m Gebrauch befindliche Klosetts (rote in Vereins- Häusern usw.) werden durch Emscreuen von etwas Salz (Viehsalz) m das Schlußwasser des Syphons (Wafferabschlusses) gegen Ausfrieren der Schüsseln geschützt.
Tie Wassermcsscr nebst dem nächstanschlictzenden Teil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken ober ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschloffen zu hallen. — Tic Herstellung aller Wassermcsscr, die in Folge nngenügcndcn Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Reparaturen und Anschauung von Hauswasserleitungen werden am schnellsten von denjenigen Znstallationsgeschäften besorgt, welche die betr. Hauswasserleitungen s. Zt. ausgestchrt haben.
Gießen, den 6. November 1901.
Städtisches GaS- und Wasserwerk Gießen.
Otto Bergen. 7309
Holz-Verfteigerung
in der Fürstlichen Hberförsterei ^ich.
Es sollen versteigert werden:
Jlontag den 24. Februar, vormittags 9VS Uhr, aus den Distrikten Koker, ^lonzebühl, Langeberg und Wehrholl
Buchen: 46 rm Scheller, 100 rm Knüppel, 18 rm Stocke, 1000 Wellen; Eichen: 100 rm Knüppel, 48 rm Stocke, 1100 Wellen 10 rm Birken-, Linden- und Nadelholz-Knüppel; 27 Fichten-Derb ftanacn — 2,32 fm — sämtlich aus dem Distrikt Höler.
Unbesehen wird im Höler initoerkanst: Das Wmdsallho^z im Konzebübl, etwas Buchen- und Eichen-Scheiter, -Knüppel, -Stöcke und -Reisig, zusammen ca. 5 rm und die Wellen; im t'anjjcbcrg ca. 20 rm Nadelholz-Stöcke, im Wehrholz ca. 4 rm Nadelholz Stöcke.
Tie Zusammenkunft _ist auf dem Weg von Lich nach Garbenteich, beim sog. Hölereck (Schutzhülle).
Lich, den 12. Februar 1902. 1319
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