Ausgabe 
14.6.1902 Viertes Blatt
 
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Nr. 187

Erscheint tSottH außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Zamilien- blLtler viermal in der Woche beigelegt.

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Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

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Samstag 14. Juni LWßST

152. Jahrgang

Viertes Blatt.

GichenerAnzeiger

M' Eeneral-Anzeiger w

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

vezngSprei-, . monatlich?^ Pf., viertes jährlich Mk. 2.A); durch, Aohole- u. Zweigstelle« rnonatlich 66 Pf.; durch die Post Mk. 2.viertel jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeige« für die Lagesnumm« bis vormittags 10 Uhr, ZeilenpreiS: lokal 12 Ps^ auswärts 20 Pfg.

Verantwortlich: Pr den polit. u. allgent Teil: P. Wtttko: für ,Stadt und ßoub* und ,Gerichtssaal^:R.Dttt- mann; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Hessischer Imdtag.

Zweite hessische Ständekammer.

113. Sitzung.

Darmstadt, 13. Iunü

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9^r Uhr.

Arn Regierungsttsch: Staatsminister Roche Exz., Geh. sStaatsrat v. Krug, Mmisteriattäte Braun und Becker, Ober- regierungsrat Weber, Ministeriolsekretär Weberr.

Die Debatte über die Wahlvorlage wird fort* gesetzt.

Abg. Schönberaer (nl.): Die geplante Vermehrung der städtischen Abgeordneten halte er nicht für hinreichend motiviert; die Städte hätten im Landtage eine genügende Vertretung ihrer Interessen, was man vom Lande gerade nicht sagen könne. Dazu komme noch, daß das Interesse der ländlicher: Ubgeordneten nicht so konzentriert sei; das könne man an den Debatten über die Errichtung des Dieburger Amtsgerichts sehen; hätte der Abgeordnete Ohl für Die­burg geftimmt, dann sei Groß-Umstadt benachteiligt und umgekehrt. Der Wahlpflicht stehe er sympachisch gegenüber; im übrigen werde der hessische Staat nicht aus den Fugen gehen, wenn dieVorlage auch nicht angenommen werde.

Abg. Weidner (fr. w. W.): Die vorgesehene stärkere Vertretung der Städte sei eine Benachteiligung des Landes. Die Städte brauchten such wahrlich nicht zu beklagen; im Gegenteil. Oft hätten ländliche Interessen vor den städti­schen zurücktteten müssen. Dies sehe man vor allem auch an der Ablehnung der Kornlagerhäuser. Er würde es gern sehen, wenn zu den 12 in die erste Kammer zu berufenden ausgezeichneten Staatsbürgern auch Vertteter desBauern- und Handelsstandes genommen würden. Die Stadt Worms könne mit einem Vertreter zufrieden sein; außerdem habe sie in der ersten Kammer einen Freund, der eine große Rolle spiele. Das Gleiche sei hinsichtlich Offenbachs der Fall, dessen Vertreter Ulrich im Bewilligen noch über die Regierung sei. Die Abstimmung müsse eine geheime sein. Die Steüerklausel, die zu Wahlbestechungen Anreiz gebe, müsse man fallen lassen. Die Wahlpflicht sei nicht M empfehlen Wenn das Bürgerliche Gesetzbuch dem Manne mit 21 Jahren das Heiraten gestatte, so solle man chm mit diesem Atter auch das Wahlrecht geben

Staatsminister Rothe: Er bitte, die Frage der Ver­mehrung der städtischen Abgeordneten nicht in die General­debatte austragen zu wollen Alsdann sei er in der Lage, dem Hause statistisches Material bringen zu können Daß man die Bevölkerungsgiffer ganz aus dem Spiele lassen müsse, fei eine falsche Ansickst. In allen deutschen Ver­fassungen, auch in der Reichsverfassung, sei diese maß­gebend. In der allgemeinen Wahlpflicht sehe man ein gutes Volkserziehungsmittel. Die Regierung habe alle Gründe, die für ihre Einführung sprachen, in Erwägung gezogen, aber chre Bedenken dagegen feien nicht beseitigt worden.

Abg. Graf Oriol a (nl.) erklärt, daß er hinsichtlich des Paragraphen 4 auf dem Standpunkte der Regierung stehe und das direkte Wahlrecht annehmen werde.

Abg. Heidenreich (nl.): Die Begründung der Vor­

lage sei eine recht dürftige und die Aenderung einer so wich- tigen Verfassungsfrage dürfe man nicht von einer zufälligen Zusammensetzung der Kammer abhängig machen. Eine Ver­fassung dürfe man nicht wechseln wie man etwa den Rock wechsele. Man dürfe nicht Parteiinteressen, sondern nur die Wohlfahrt des Landes im Auge haben. Abgeordneter David habe ein allgemeines, gleiches und geheimes Wahl­recht verlangt; aber in allen Kullurstaaten sei die Aus­übung des Rechtes an gewisse Voraussetzungen gebunden. Nach der BeteiligungsAifser könne man die Güte eines Wahl­rechts nicht beurteilen; an der alten bewährten Ber- fasfung solle man nicht rütteln. Wenn die .Vorlage nicht an­genommen werden solle, so werde jedenfalls das Land einen Schaden nicht erleiden.

Abg. Haas-Mainz (Soz.): Wenn die Abgeordneten Jöckel und Heidenreich ein Programm für die nationallibe­rale Partei ausarbeiten würden, so könne dasselle seiner Ueberzeugung nach von dem reaktionärsten Konservativen unterschrieben werden. Heute schämten sie sich ihrer frü­heren Mmpfe um eine freie Verfassung. Bildung und Besitz seien in der Ersten Kammer in hinreichendem Maße ver­treten; deshalb brauche man nicht noch eine Spezialver­tretung ihrer Interessen in der Zweiten Kammer. Es sei ein Akt der Gerechtigkeit, den bisher benachteiligten Städten eine größere Vertretung zu geben . Wenn man für Als­feld mit seinen 4000 Einwohnern eine Vertretung verlange, so könnten auch andere größere Plätze mit derartigen Wün­schen kommen. Wolle man üach der Steuerleistung ver­fahren, so gehöre den Städten mehr Abgeordnete, andern­falls sei die Vorlage Flickwerk und keine Wahlreform. Auf sogenannte historische Rechte solle man sich nicht versteifen. Die Wahlperiode von 6 Jahren sei M läng .

Staatsminister Rothe erllärt, daß die Regierung im Entwurf alles aufrecht erhalten habe, was man habe auf­recht erhalten können. Dies treffe auch aus die Neu­wahlen zu.

Abg. Pennrich (Ztr.): Eine Vermehrung der städti­schen Abgeordneten sei durchaus angebracht im Hinblick aus die settherige Entwickelung der Städte; er hoffe, daß sich für den ßmttourf eine Zweidrittelmajorität finden werde. An dieser einen Frage jedoch dürfe man die ganze Vorlage nicht scheitern lassen. Den von verschiedenen Seiten künstlich konstruierten Gegensatz zwischen Stadt und Land begreife er nicht. Der einzige Maßstab für die Vertretung im Landtage müsse die Bevölkerungsziffer sein. Bad-Nauheim wünsche einen besonderen Abgeordneten, aber dem könne er nicht zustimmen, denn neue Privllegien dürfe man nicht schaffen. Der Wahlpflicht stehe er als weißer Rabe der Fraktion ablehnend gegenüber, denn diese be­deute eine Prämierung der säumigen Steuerzahler, wie dies Abg. Ulrich treffend hervorgehoben habe. Mit der Gewährung des direkten Wahlrechts habe die Regierung eine bedeutende Konzession gegeben und deshalb solle man zweckmäßigerweise die Kautelerf mit in Kauf nehmen.

Abg. Pitthan (nl.) will ttotz der Bedenken der Re­gierung die Wahlpflicht als Bollwerk gegen die Sozial­demokraten eingeführt wissen. Dem direkten Wahlrecht so­wie den geforderten Kautelen werde er zustimmen.

Abg. Haas-Darmstadt (nl.): Seit seiner parlamen­tarischen Thätigkett stehe er aus dem Boden des direkten und allgemeinen Wahlrechts. Auch mit der allgemeinen Wahl werde man gute Erfahrungen machen. Wenn man das Volk an dem politischen Leben teilnehmen lassen wolle, so solle man es auch in einer Weise chun, daß der Volks­wille zum Ausdruck komme. In dem seitherigen indirekten Wahlrecht habe er stets nur einen Notbehelf gesehen. Bedenken gegen die politische Reife eines Volkes bestünden nicht mehr heutzutage. Daß das indirekte Wahlrecht auch ein gleiches sei, müsse er entschieden bestreiten und es sei jedenfalls ein abnormes Wahlrecht, bei dem der Volkswille nicht zum Ausdruck komine. Auch bei einer Reihe anderer Wahlen sei das direkte Wahttecht einge­führt und er bedauere in dieser Hinsicht die andere Auf­fassung seiner polttischen Freunde. Es habe sogar einmal eine Zeit gegeben, wo man die direkte Wahl auf ihr Parteiprogramm geschrieben habe An der Wahlpflicht hatte er fest, wolle sie aber nicht zur conditio sine qua non machen; sie sei ein treffliches Vollserziehungsmittel. Wenn die Wehrpflicht bestehe, so könne man auch eine Wahl­pflicht einführen, damit der Gesamtwille des Volkes zum Ausdruck komme. Auch hätten wir bereits eine Reihe von ähnlichen Pflichten: wer zum Wahlmann oder Geschworenen gewählt werde, müsse die Wahl annehmen. Nichterfüllung der Wahlpflicht sötte man nicht mit Geldstrafen ahnden, sondern mit Entziehung des Wahlrechts für eine Wahl­periode. Wahlbeeinflussungen durch Kreisräte seien ihm nicht bekannt geworden. Tie Wahl von Beamten innerhalb' chres eigenen Tienstbezirks billige er nicht, damit werde man auch den Beamten eine Wohlthat erweisen. Bezüg­lich des eigenen Wahlrechts der Städte herrsche leider noch keine Gleichheit. Andere Städte könnten mit dem­selben Recht eine Vertretung verlangen wie die historisch privilegierten Städte. Das Voll verdiene das dttekte Wahl­recht, für dessen Gewährung man der Regierung nur dank­bar sein könne.

Schluß 1 Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag 10 Uhr mit derselben Tagesordnung.

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