Ausgabe 
14.1.1902 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Die Irage nach erlittenen Strafen.

Die Ausführung von Brieux'Roter Robe" vor dem Oießeuer Theaterverein grebt uns nochmals Ver­anlassung, die Frage nach erlittenen Strafen vor Gericht M erörtern. Wäre Herr Eugene Brieux ein großer Dichter, Jo hätte er das Unglück gezeigt, wie es rvirklich einzig und allein durch das Gesetz oder seine Ausführung über redliche Personen herausbeschworen wird, über Personen, die keinerlei Verschulden trifft Und an solchen Fällen fehlt es im Leben nicht Der deutsche Gesetzgeber hat ihnen vorzubeugen ge­sucht; der vernünftige, menschlich empfindende Richter wird sie allenthalben sii verhüten bemüht sein, und die öffent­liche Dieinung wird, wenn ein Jurist sich benimmt wie der ehrenwerte Herr Monzon in derRoten Robe"> ihre Stimme zu erheben wissen, bis sie gehört wird. Sie hat es auch vor ein paar Jahren dem Berliner Landgerichtsdirektor Brausewctter gegenüber gethan, von dem einer seiner Kollegen, ein anderer Landgerichtsdirektor in einer anderen 'preußischen Stadt, sagte, als Br. noch im Amte war:Der Mann muß sehr krank sein." Aber weil ein Richter das Gesetz mißbraucht, darf noch nicht über das Gesetz oder den Richterstand der Stab gebrochen werden. Es ist ebenso verrehrt, die Nachforschung und Frage nach Vorbestrafungen gänzlich zu verurteilen, wie ohne NotSchmach und Schande über eine Familie zu bringen, ihr ganzes Leben bis in die geheimsten Falten aufzudecken, Existenzen zu durchwühlen, längst gesühnte und vergessene Verirrungen wieder hervor­zuzerren." Es ist eine Wahrheit, die schon von dem römischen Kaiser Hadrian ausgesprochen wurde, daß nicht blos der Eid der Person für die Richtigkeit ihrer Aussage, sondern hie Person für die Wahrheit des Eides bürge. Darum wird es mitunter unerläßlich sein, das Vorleben des An- geschuldigten wie der Zeugen zu erforschen, um einen Maß­stab für die Glaubwürdigkeit zu gewinnen. Unter Umständen kann der Richter nicht umhin, durch solche Fragen festzu­stellen, ob der Zeuge eidesfähig ist, da die Rechtsbeständigkeit des Verfahrens davon abhängt. § 67 unserer Strafprozeß­ordnung gebietet nicht, sondern gestattet nur Fragen über Vorbestrafrmgen, und nur dann, wenn sie nötig sind. Es heißt im Gesetz:Erforderlichenfalls sind dem Zeugen Fragen über solche Umstände, welche seine Glaub­würdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen . . . vorzu­legen." Ohne hinreichende Veranlassung sollen solche Fragen nicht gestellt toerben. In Uebereinstimmung mit der deut­schen Strafprozeßordnung, mir noch bestimmter, schreibt auch die österreichische vor, daß nach vorausgegangenen straf­gerichtlichen Untersuchungen und deren Ergebnis nicht ge­fragt werden soll, wenn es nichtnach den besonderen Um­ständen des Falles unumgänglich notwendig ist." Die Kriminalisten sind längst darüber einig, daß entbehrliche Fragen über Vorstrafen unbillig, gefährlich, grausam sind, und tot Interesse des Einzelnen wie der Gesamtheit ver­mieden werden müssen. Deshalb hieß es schon in der Be­gründung des Entwurfs der Strafprozeßordnung, zu dem jetzigen § 67:

Es erschien nicht erforderlich, neben der Vorlegung der sogenannten Personalfragen auch diejenige der bisher üblichen Generalfragen unbedingt vorzuschreiben, ha letz­tere in vielen Fällen überflüssig ist und anderseits ein Zeuge, welcher in der Sache selbst m einem falschen Zeug­nis entschlossen ist, schwerlich bei Beantwortung der Generalfragen dasjenige offenbaren wird, was einen Schluß auf seine Unglaubwürdigkeit gestatten würde. Es war daher die Vorlegung von Fragen über Umstände, welche die Glaubwürdigkeit des Zeugen betreffen, ins­besondere auch über die von diesem etwa erlittenen krimi­nellen Strafen, dem Ermessen des Richters überlassen."

Das Ermessen des Richters ist nicht mit Willkür gleich­bedeutend, es setzt die gewissenhafte Prüfung der Umstände voraus. Ein Richter, der diese Prüfung unterläßt, verletzt die Pflichten seines Berufs- Er thut es, wenn er ohne Not nach den Vorstrafen fragt oder wenn er sie gar, nachdem er sie durch Auszüge aus den Strafregistern oder auf anderem Wege erfahren hat, brutal in die Oeffentlichkeit bringt Aber es muß zugegeben werden, daß sich nicht immer und allent­halben Richter, Staatsanwälte, Verteidiger der Rücksichten ivewußt gewesen sind, die sie Beschuldigten wie Zeugen und deren Famllien schulden. Freilich, wir wissen, daß in vielen Fällen vom Vorsitzenden, sei es aus eigenem Antrieb, sei es auf Ersuchen von beteiligter oder befreundeter Seite, die gefährliche Frage unterlassen wurde und häufig regelmäßig unterlassen wird. Aber wir wissen auch, wie mitunter so wenig Schonung den Zeugen gegenüber waltete, daß die Justizverwaltungen sich genötigt sahen, auf eine besonnene Leitung der Verhandlungen einzuwirken- Am eingehendsten und treffendsten behandelt die Frage nach erlittenen Strafen ein Erlaß des württembergischen Justizministeriums. Dort heißt es:

Vor allem dürste die Frage nach etwa erlittenen Strafen gegenüber unverdächtigen Zeugen in den öffent­lichen Verhandlungen zur Vermeidung von schädlichen Folgen für Ansehen und bürgerliches Fortkommen des Zeugen soweit chunlich zu vermeiden fein; von der Feststellung der etwa vorliegenden Bestrafung eines Zeugen wird hierbei namentlich auch dann Umgang ge­nommen werden können, wenn der betreffende Straf- fall nach seiner Beschaffenheit oder in Berücksichtigung der inzwischen abgelaufenen Zeit offenbar nicht geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu beeinträchtigen. Allerdings wird die Frage an den Zeugen, ob er wegen Meineids bestraft sei, im Hinblick auf § 161 des Straf­gesetzbuchs, sowie auf § 56 Nr. 2 der Zivilprozeßordnung behufs Fesfftellung der Fähigkeit, als Zeuge eidlich ver­nommen zu werden, oft nicht zu umgehen sein- Es wird ab^r immerhin im einzelnen Fall zu erwägen sein, ob nicht in Ansehung der amtlichen oder sonstigen Stellung, der bekannten Vergangenheit des Zeugen u- s. f. die Möglichkeit einer Bestrafung desselben wegen Meineids als ausgeschlossen erachtet werden kann- Soweit aber nach den Umständen des Falls die Vorlegung der Frage er­forderlich erscheint, wird dieselbe häufig in einer Form erfolgen können, welche die bereits vorläufig bestehende gegenteilige Annahme des Richters ausdrückt und dadurch der Frage ihre verletzende Wirkung benimnrt- Uebrigens wird auch gegenüber den Angeklagten mitunter in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Strafgericht auf die Feststellung von geringfügigen Vorstrafen dann ver­zichtet werden können, wenn diese Vorstrafen nach der Lage der Sache auf die zu treffende Entscheidung ohne jeden Einfluß sind"

Das Gesetz also nötigt nicht zu der Aufdeckung des Geheimnisses, wie sie das Lebensglück der Familie Mchepare zerstört; es wird wohl in Frankreich so wenig dazu nötigen Joie in Deutschland. Die Justizverwaltung will auch keine solche Anwendung des Gesetzes, daß eine arme Yanetta ausrufen kann: 'Was thut da§ Gesetz, um mir meine Kinder wiederzugeben und um all das Leid^ das es nur

zugeftgt hak, wieder gut zu machen?" Nicht einen typischen, sondern einen Ausnahmefall behandelt der Dichter. Aber wenn gleichwohl dieRote Robe" bei manchem Richter, Staatsanwalt, Verteidiger ungeachtet der Unklarheit der Fragestellung und der Folgewidrigkeit ihrer Beantwortung den Eindruck hervorgcrufeu haben soll, daß nicht nur an der pyrenäischen Grenze, sondern desgleichen hier zu Lande mitunter Zeugen und Angeschuldigte höhere Schonung ver­dienen, als sie finden, so wollen wir Herrn Eugene Brieux Dank wissen-

Vermischtes.

* Berlin, 12. Jan. Aus Furcht vor demAsses- sorexamen hat sich der Referendar St. heute in seiner Wohnung mit einem Revolverschusse in die Schläfe das Leben genommen. St. war 28 Jahre alt. Vor etwa drei Monaten war er nach Berlin gekommen, um das Assessor-Examen abzulegen. Die theoretische Arbeit hatte er abgeliefert, die erste praktische Aufgaoe aber zurück­gegeben, und auch die zweite fürchtete er, nicht be­wältigen zu können.

Neutra, 13. Jan. In dem hiesigen, der Sparkasse gehörenden großen Getreide-Magazin, in welch em bedeutende Mengen Getreide lagerten, brach Feuer aus. Der Schaden ist bedeutend-

* Petersburg, 13. Jan. Beim Brande eines hölzernen Hauses in der letzten Nacht kamen zwölf Menschen um, zwanzig Personen erlitten Brandwunden.

* Olm.ütz, 13- Jan. Der kürzlich unter dem Verdacht, an dem Tode seiner Wirtschafterin Schuld zu sein, verhaftete Pfarrer Riml wurde, nachdem sich seine Unschuld herausgestellt hatte, wieder in Freiheit gesetzt

Baden (böi Wien), 13. Jan. Der städtische Buchhalter Gustav Wastl hat nach seinem eigenen Geständnis 135 000 Kronen städtische Gelder unterschlagen. Er wurde verhaftet Man befürchtet, daß die Summe weit höher ist.

* Ein Skandal im Berliner Metropol-The­ater. DieBerliner Morgenpost" berichtet: Die Ohr­feigenszene aus der Ausstattungsposse:ne feine Num­mer!", die seit Weihnachten das Repertoire des Metropol- Theaters beherrscht, ist anläßlich des Metropol-Theater- balles zur Aufführung gelangt- Die Rolle des Ohrfeigen­spenders hatte um die dritte Morgenstunde ein in einer Rangloge sitzender Herr mit dem Mvnocle übernommen. Seine Nachbarschaft bestand aus einer Gesellschaft von Herren, bei denen der Sekt und das Unterhaltungstalent der Sängerin de-Vöre ihrd Wirkung gethan haben mochten. In solchen Situationen entsteht oft aus einem an sich bedeutungslosen Anlaß ein Strett mit unangenehmen Er­scheinungen. Dem Herrn mit dem Monocle war aus der Nachbarloge ein bischen Champagner auf den Aermel seines Fracks gespritzt- Er warf darauf ein Schimpfwort in die Nebenloge- Der Herr, dem es galt, war der Ritter­gutsbesitzer Dr. jur. v. Bleichröder. Es entspann sich ein Wortwechsel mit anschließendem Faustkamps, dem einer der Begleiter des Herrn v- Bleichröder, der Attache Graf Schönborn, dadurch ein Ende zu machen suchte, daß er den Fremden aufforderte, ihm seine Karte zu über­geben. Die Erwiderung war ein Schimpfwort, das auch den Diplomaten aus dem Gleichgewicht brachte. Der Be­leidiger bekam von dem Grafen einen Schlag ins Auge, der das Monocle zertrümmerte, und eine Zerreißung )es Augenlides zur Folge hatte. Der Angreifer tobte weiter und schlug um sich, fo daß er noch Verschiedenes ab­bekam- Im Publikum war man auf die Szene auf­merksam geworden, und als man einen der Ballgäste mit blutüberströmtem Gesicht aus einer Rangloge stürzen äh, wurden die ungeheuerlichsten Vermutungen laut- Es entstand ein Drängen und Stoßen, man rief nach der Polizei- Einen Augenblick lang schien es, als sollte es zu einer allgemeinen Prügelei kommen, und Direktor Schultz mußte durch ein Spalier erhobener Stöcke dem Ort der Handlung" entgegensteuern. Es gelang ihm nicht, die Gemüter zu beruhigen- Da tauchten Schutzleute auf. Der Verletzte war bald hinausgeschafft Gr begab sich auf die nächste Unfallstation-

* Das grausige Experiment eines Arztes. Von einem Londoner Arzt wurde kürzlich anläßlich einer Wette ein geradezu grausiges Experiment unternommen, das beinahe einem Menschen das Leben gekostet hätte. Der Mediziner behauptete, ein kerngesunder, kräftiger und durch­aus phantastisch veranlagter Mann könne durch die Macht einer eigenen Einbildung bis an den Rand des Grabes gebracht lüerben. Um dies zu beweisen, ließ man mit Hllfe eines Krahns eine 2 Meter hohe Kristallglocke über einen muskulösen Arbeiter, der sich für 100 Mk. zum Versuchsobjekt hergegeben hatte, niedersinten. Dem Mann war gesagt worden, daß man nur ausprobieren wolle, wie lange ein Mensch in dem dicht geschlossenen Glasgefäß atmen önne, ehe die darin enthaltene Luft gänzlich verbraucht sei. Man versicherte ihm, daißdie Glocke, sobald wirkliche Erstick­ungsgefahr eintreten sollte, in die Höhe gewunden werden olle. Der in dem transparenten Behälter gefangene Ar­beiter hatte keine Ahnung von einer am Glockenhals ange­brachten Vorrichtong, mittels derer beim Drücken auf einen kaum sichtbaren Knopf der obere Aufsatz der Glocke ein wenig zur Seite geschoben wurde, sodaß sich ein Hemer Spalt bildete, durch den genügend Luft einzuströmen vermochte. In dem beruhigenden Bewußtsein, daß dem Mann in der Glocke nicht die geringste Gefahr drohe, setzten sich die dem eltsamen Experiment beiwohnenden Herren nieder und be­obachteten mit Spannung den Eingeschlossenen. Es dauerte gar nicht lange, da begann dieser bereits unruhig zu werden. Alle weiteren Symptome deuteten darauf hin, daß der Ge- angene mtt Atemnot kämpfte. Plötzlich wurde er ganz wild. Wie ein Raubtier duckte er sich, um dann mit Ge­berden der Verzweiflung aufzuspringen und seinen schweren Körper gegen die Glaswand fallen zu lassen. Mit geballten Fäusten trommelte er gegen Die Seiten der Glocke, die unter )er Mast seiner Schläge dumpf erdröhnte. Die Bewegungen des Rasenden, dessen Augen aus den Höhlen traten, waren unheimlich mit anzusehen. Wie der Arzt selbst eingestand, hatte er ein solches Resultat seiner Beweisführung nicht erwartet. Man gab zu, daß die Wette glänzend gewonnen war und wollte nun den eben bewußtlos zu Boden stürzenden Insassen der Glocke aus seiner Todesangst erlösen. Wer aber beschreibt das Entsetzen der Llnwesenden, als es sich herausstellt, daß die schon erwähnte Vorrichtung nicht fun^ tioniertc und der Unglückliche sich in der That in einem fast völlig luftleeren Raum befand. Schnell sollte die Glocke hochgehoben werden, doch auch die Maschinerie des Krahns versagte, und es blieb nichts übrig, als die starke Kryställ- wölbung mit einer Eisenstange zu zertrümmern. Erst nach längerer Zeit gelang es, den endlich befreiten Mann wieder ins Leben zurückzurufen . . .

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden' Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Dem Eingesandt in Nr. 8 Ihres geschätzten Blattes ist zu erwidern, daß die in der Johannesstraße, zwischen Schwesternhaus und Sparkassengebäude, gefällte schöne alte und sehr lebensfähige Linde, die unteren Räume der Spar­kasse gar nicht verdunkeln konnte, da an dieser Seite nur ein Fenster angebracht ist, auch konnte diese Linde eine architektonische Schönheit nicht verdecken, well die­selbe an der betreffenden Sette des Gebäudes nicht vor­handen ist. Dagegen aber verdeckte die gefallene Linde den unschönen Anblick der häßlichen Gebäude im Hinter­gründe, und wenn über kurz oder lang der Schüler'sche Garten, durch den Bau eines Saalbaues, manche schönen Bäume verlieren wird, so dürfte das jetzigeGrün in Fülle" zum großen Tell verschwinden.

Wir müssen dabei bleiben, daß die Fällung der besagten Linde nicht notwendig war. Daß die S^adt verordn n eie n ihre Genehmigung dazu erteift hatten, wußten wir nicht.

Gettchtssaal.

* Berlin, 13. Jan. Die erneute Verhandlung gegen den Unteroffizier Marten wird bereits in der ersten Hälfte des Februar in Gumbinnen stattfinden. Marten wird kür^ vorher dorthin gebracht werden-

Kandel und Verkehr. Volkswirtschaft.

Köln, 11. Jan. DieK. Z." erfährt aus sicherer Quelle, der Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben und der Handelsminister Möller hätten bezüglich des Erwerbs von angebotenen Kohlen- aerechtssamen und Gewerkschaften heute vereinbatt, oap auf Grund des in einer Hinsicht erweiterten Progranuns des Ministers Brefeld nur über folgende Angebote in Unterhandlungen getreten werden sott: 1. betr. die Zeche Waltrop, 2. betr. die sogen. Vohwinkel'schen Berggerechtsame und endlich 3. betr. die im Kreise Recklingshausen gelegene mit 2 nahezu fertiggestellten Doppelschacht-- anlagen versehene ZecheVereinigte Gladbeck" nebst einer Reihe daran anstoßender Felder. Durch die Ankäufe, heißt es in dem Artikel weiter, die insgesamt etwa 50 Mill. Mk. kosten würden, würde der Staat 96 Maximalfelder in bester Lage erwerben.

Washington, 10. Jan. Nach dem Bericht des Ackerbau­bureaus ist der Ertrag des Winter- und Sommerweizens 14,8 Bushels per Acre. Der Durchschnittsstand des neuen Winter­weizens wird auf 87,6 geschätzt. Die mit Weizen bebaute Fläche beträgt 32 Mitt. Acres, die mit Roggen bebaute 1250 000 Acres.

Spielplan der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Opernhaus.

Mittwoch, 15. Jan.*) 4. Abonnementkonzert. Donnerstag, 16. Jan. «Der fliegende Holländer". Freitag, 17. Jan.Die Geisha und der Ritter". Hierauf:Kesa". Samstag, 18. Jan., nachmit­tags 3/2 Uhr.Aschenbrödel". Abends 7 Uhr:Die Geisha und der Ritter". Hierauf: .Mesa." Sonntag, 19. Jan., nachmittags 3'/, Uhr.Aschenbrödel". Abends 7 Uhr:Carmen". Montag, 20. Jan. Geschlossen.

Schauspielhaus.

Mittwoch, 15. Jan.*)Mamsell Torrrbillon". Donnerstag, 16. Jan., abends 7,8 Uhr.Hofgunst". Freitag, 17. Jan. ,Mum- vacivagabundus." Samstag, 18. Jan.Die größte Sünde". Sonntag, 19. Jan. 37, Uhr.Mamsell Tourbillon". 7 Uhr.Dio größte Sünde." Montag, 20. Jan. ,Mumpacivagabundus."

*) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.

Wöchentliche Ucberficht der Todesfälle in der Stadt Gießen.

53. Woche. Vom 29. bis 31. Dezember 1901. Sterblichkeitsziffer: 8,03, nach Abzug von 2 Ortsfremden 4,07%n. (Einwohnerzahl: airgenommen zu 25 900 (inkl. 1600 Mann Militär), Kinder

Es starben an:

Krebs

Tribeckulose des

Gehirns

Verunglückung

Zusammen: Erwachsene: im vorn

1. Lebensjahr: 2.15. Jahr

1 (1) 1 (1) - -

1 1

2 (1) 2 (1) - -

Summa: 4 (2) 3 (2) 1

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie uiet der Todesfälle in der betteffenden Krankhett auf von auswärts r rach' Gießen gebrachte Kranke kommen.

Neueste Meldungen.

Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.

Berlin, 14. Jan. Dem Reichstag ging ein Ver­zeichnis von Pettkionen zum Zolltarif zu: 13 Bitten um Annahme des Doppeltarifs, 22 wollen ihn direkt abgelehnt wissen, 50 andere bringen spezielle Wünsche vor und sprechen sich für die Ablehnung des ganzen Tarifs aus. In ben, einzelnen Tarifnummern liegt eine Unmasse von Petitionen vor, die im einzelnen wiederum von mehreren Ortschaften gemeinsam eingebracht worden sind.

Berlin, 14. Jan. Das erste Auftreten Coquelins im Kgl. Schauspielhause mit seiner Truppe, unter ihnen Frau Durant, wurde von dem überfüllten Hause mit großem Bei- all ausgenommen.

Frankfurt a- M, 13. Jan. Heute nachmittag kam es wieder zu Straßenkundgebungen Arbeits­loser- In der Hasengasse und Schnurgasse gingen die Schutzleute mit blankem Säbel vor- Mehrfache Verletzungen sollen vorgekommen sein. Es erfolgten auch- mehrfache Sistierungen-

Siegburg, 13. Jan. Bei der Reichstags-Ersatz­wahl im Wahlkreise Siegburg-Waldbröhl wurde nach amt­licher Feststellung der Kandidat des Zentrums, Amtsrichter Dr. Becker, gewählt.

Breslau, 14. Jan. Während des gestrigen Vorstellung im Stadttheater brach infolge Kurzschlusses ein Bühnen brand aus, wobei drei Schauspielerinnen Brandwunden er­litten. Ein weiterer Unglücksfall ist nicht vorgekommen.

Danzig, 14. Jan. Zahlmeister Meyer vom 72. Feld-- artillerie-Regiment wurde wegen Unterschlagungen und Urkundenfälschüngen von der Strafkammer zu 22 Monaten Gefängnis und 1000 Mk. Geldstrafe verurteilt.

Loudon, 14. Jan. Eine Depesche Kitcheners meldet aus Johannesburg von gestern: Oberst Winth fing einen Brief von Piet Viljoen auf, aus dem hervorgeht, daß der Burenkommandant Oppermann, dem mehrere Kom­mandos unterstellt waren, im Kampfe mit Oberst Plumer bei Onverwacht gefallen ist. Das Gefecht soll bedeutend gewesen sein.