Nr. »15
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Drittes Blatt.
15». Jahrgang
Samstag 13. September 1802
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GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Aeligionsprozeffe.
Ter Leipziger ReligionS-prozeß gegen den Grafen Lev Tolstoj oder vielmehr seinen Uebersetzer und den deutschen Verleger hat mit der rechtskräftigen Freisprechung geendet. Das ist erfreulich, und Die Begründung des Urteils wird in weiten Kreisen Befriedigung erregen. Nur eine Strafkammer hat gesprochen, nicht das Reichsgericht. Wir Pflichten, so schreibt die „Voss. Ztg.", der Strafkammer gern bei; wir freuen und', daß der sächsische Generalstaatsl- anwalt die Zurückweisung der Revision anordnete. Aber Professor Otto Pfleiderer hat Recht, wenn er sagt, man könne sich die Möglichkeit nicht verhehlen, daß ein anderes Gericht auf Grund des § 166 des Strafgesetzbuches auch ebenso gut hätte anders entscheiden können. Wir haben die Akten des Prozesses studieren dürfen, und vermögen uns der Ansicht Pflerderers nur anzuschließen. Als der Professor der Theologie den Aufsatz schrieb, den er jetzt in der Monatsschrift „Deutschland" veröffentlicht, kannte er «zwar die Entscheidung des Leipziger Gerichts, aber nicht iljre schriftliche Begründung, die wir selbst heute der Oeffent- lichkeit zu übergeben in der Lage find. Die Bedenken, die Pslerderer hegte, werden durch dieses Aktenstück verstärkt. „Ein objektives Merkmal, wodurch das Beschimpfende vom drichtbeschimpfenden unterschieden werden könnte, ist nicht erfindlich"; diese Worte Wachs, die Pfleiderer sich an eignet, stimmen vollkommen zu den Ausführungen des Leipziger Gerichtshofes? Worin gipfelt die Begründung der Freisprechung? Nicht in der Feststellung, daß Tolstojs Antwort an den Synod objektiv zulässig, sondern daß Tolstoj ein durch und durch ehrlicher, edler Denker sei, der für sein Recht und für die von ihm erkannte Wahrheit kämpft, und daß bei ihm von einer rohen Beschimpfung überhaupt nicht die Rede sein könne, und daß auch sein Uebersetzer ein anständiger Mann sei, dem eine böse, beschimpfende Absicht nicht unterstellt werden dürfe, und daß auch der Verleger sich alles Ansehens erfreue und nicht aus Sensation spekuliere und daher unverdächtig erscheine. Tas alles ist gewiß zutreffend, und der Gerichtshof hat seine Ansicht sorgfältig und geschickt begründet. Aber diese Begründung legt das Schwergewicht auf den subjektiven Thatbestand. Die Veröffentlichung der Antwort an den Synod schlechthin wird keineswegs für erlaubt und straffrei erklärt. Ter Gerichtshof sagt vielmehr, es komme wesentlich daraus an, von wem die Veröffentlichung ausZehe. Wenn zwei dasselbe thun, ist's nicht dasselbe. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß dieselbe Schrift, die, von Tolstoj verfaßt, von Löwenfeld übersetzt und von Tiederichs verlegt, freigegeben wird, den Verfasser, wenn er Müller heißt, und den Uebersetzer Schultze und den Verleger Lehmann ins Gefängnis bringt — alles unter der heiligen Formel „Von rechts wegen!"
Man wird nicht leugnen können, daß dieser Sachverhalt eine gefährliche Rechtsünsicherheit enthält und daß diese Rechtsunsicherheit eine ebenso unbedenkliche Rechts^ Ungleichheit verursachen kann. Deshalb ist die Debatte über 8 166 des Strafgesetzbuches mit der Leipziger Freisprechung nicht abgeschlossen. Ist doch sogar möglich, daß morgen ein neuer Strafprozeß gegen einen neuen Uebersetzer der Tolstojschen Schrift angestrengt wird. Wer steht dafür, daß in München oder Stuttgart oder Pofen ebenfalls die Freisprechung erfolgt und die Staatsanwaltschaft die Revision unterläßt oder zurückzieht? Melleicht wird die Ueber- setzung von einer liberalen oder gar sozialdemokratischen Zeitung veröffentlicht; vielleicht hat ihr Redakteur einmal, wie Paul Lindau wegen eines Auflatzes von Johannes Scherr, das Mißgeschick gehabt, auf Grund des § 166 verurteilt zu werden. Würde auch ihm dann zu gute gehalten werden, daß ihm die Absicht, Gebräuche oder Einrichtungen einer Kirche zu beschimpfen, schlechthin nicht Leigemessen
werden dürfe? Es ist möglich; aber besser ist es, darauf nicht die Probe äu mächen.
Der ß 166 des Strafgesetzbuches ist ein wahres Kreuz für die Gerichte. Alle seine Begriffe sind fließend, unbestimmt, ungreifbar, sie öffnen dem „freien Ermessen" Thür und Thor. ,LVer dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden Aeußerungen Gott lästert, ein Aerger- nis giebt, oder wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Körporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehende Religionsgesellschast oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft . . . wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft." Was ist Aergernis, was Beschimpfung, was Einrichtung oder Gebrauch? Welche Kirchen sind geschützt, welche nicht? Darüber ist eine ganze Litteratur zusammengefchrieben worden, ohne daß eine Einigung erzielt wäre. Was das eine Dutzend Juristen scharfsinnig beweist, wird von einem andern Dutzend Juristen ebenso scharfsinnig widerlegt. Deshalb hat selbst ein Rechtslehrer wie Wachs die ernste Frage aufgeworfen, ob der heutige Rechtszustand, zumal angesichts mancher Entscheidungen des Reichsgerichts, überhaupt noch erträglich sei. Und Wachs steht auf positiv christlichem Boden und ist über dem Verdacht erhaben, daß er sich für „Schimpffreiheit" begeistere. 9tun aber werden die Gesetze nicht bloß für die Juristen gemacht. Jedermann aus dem Volke soll sich nach ihnen richten. Wie soll, wenn schon die Juristen über den Sinn jedes Wortes und über jedes Thatbestandsmerkmal streiten, der Laie wissen, was er sagen darf, ohne dem § 166 zu verfallen, und wo er vor dessen Fangarmen Halt zu machen hat?
Der Leipziger Gerichtshof betont sehr nachdrücklich die Notwendigkeit, die Diskutierfreiheit auch in religiösen Dingen zuzulassen. Er weift auf die Schärfe der Sprache hin, die von ausgezeichneten Geisteshelden geführt wurde. Vor der Strafkammer wurde auch auf Aussprüche Luthers hingewiesen, gegen die Tolstoj ein Muster von Zurückhaltung ist. Wenn Luther heute lebte und spräche und schriebe, er käme aus lange Jahre nach Plötzensee. Man kann getrost behaupten, daß auch der alte Fritz, wenn er nicht König wäre, heute wegen einer Unzahl seiner Aeußerungen nach § 166 des Strafgesetzbuches hinter Schloß und Riegel gebracht würde, zumal wenn er nicht vorher von< einem heiligen Synod aus der Gemeinschaft der Kirche aus- gestoßen wäre. § 166 hemmt die Kritik, fesselt die lieber» zeugung, dämpft die Begeisterung. Er dient nicht dem religiösen Frieden, die Erfahrung hat es bewiesen, sondern erzeugt Erbitterung und erregt Zorn gegen, den Staat, der sich ohne Not in religiöse Angelegenheiten mischt. Das hat man bei den Prozessen um die „Aachener Heiligtümer" und bei ähnlichen Anlässen gesehen. Schon vor Jahren war es dahin gekommen, daß 40 000 Protestanten, darunter viele Geistliche, Eingaben an den Reichstag um Aushebung des § 166 richteten.
Jetzt wird diese Forderung von Pfleiderer wieder ausgenommen. Er ist ein maßvoller Mann, ein Theologe; er zählt 73 Jahre. Und wiewohl in Leipzig auf Freisprechung erkannt wurde, schreibt er:
,/Der § 166 ist sobald wie möglich aus dem deutschen Strafgesetzbuche zu streichen, denn 1. läßt er durch seine, unbestimmte und vieldeutige Formulierung dem subjektiven Ermessen der Richter zu vielen Spielraum uno verursacht dadurch eine bedenkliche Unsicherheit der Rechtsprechung; 2. führt seine Anwendung bei konfessionellen Streitigkeiten unvermeidlich zu inneren Widersprüchen, indem der Schutz der Einrichtungen der einen Kirche nicht ohne Schädigung der ebenfalls unter Schutz gestellten Einrichtungen der anderen möglich ist; 3. widerspricht die Anwendung von Zwang in religiösen Dingen überhaupt sowohl dem Wesen des modernen Rechtsstaates als auch den Grundsätzen evangelischer Gewissensfreiheit; 4. wird
der Zweck, religiöse Kämpfe zu unterdrücken, durch das Strafgesetz nicht nur nicht erreicht, sondern diese Kümpfe werden dadurch noch verschärft und vergiftet; und 5. wird dadurch die Religion des Volkes nicht, wie der Staat doch wünscht, erhalten und gefördert, sondern sie wird vielmehr in ihrem innersten Wesen als Sache freier Ueberzeugung schwer geschädigt."
Wann wird die Gesetzgebung sich dieser Auffassung an* schließen? „Es ist", so sagt Pfleiderer, „ein großer und verhängnisvoller Irrtum der kleinmütigen und ruhebedürftigen Seelen, zu meinen, daß der Kampf um die religiöse Wahrheit ein unbedingtes und mit allen Mitteln zu vermeidendes Uebel ist. Wie er unter Umständen unvermeidlich ist, so kann er auch ein sehr heilsames Mittel werden, um die trägen Geister zu beleben, in den Gleichgiltigen den Sinn für den Wert der religiös-sittlichen Güter zu erwecken, die Leichtsinnigen zu ernster Selbstbesinnung und die Zaghaften zu mannhafter Thatkraft aufzurütteln. Wenn verkehrte Meinungen im Volke grassieren, ist wenig damit geholfen, daß man sie durch Gewaltmittel zurücttrrängt, sodaß sie im Stillen weiter wuchern und den Organismus vergiften und untergraben; viel zweckdienlicher ists, man läßt sie in der Weise sich äußern, daß die gesunde Vernunft sich gegen sie Gehör und Geltung verschaffen kann, wie Dies bei allen mit geistigen Waffen geführten Kämpfen doch zuletzt immer zu erwarten ist."
In Berlin verhandelt heute der deutsche Juristentag. Bis übers Jahr wird § 166 des Strafgesetzbuches nicht beseitigt sein. Denn jeder Fortschritt braucht hier zu Londe geraume Zeit, ehe er sich durchringt. Ob es nicht, gerade angesichts des Urteils der Leipziger Strafkammer im Prozeß Tolstoj, angebracht wäre, § 166 auf die Tagesordnung für ben nächsten Juristentag zu stellen?
Vermischtes.
* Grenoble, 11. Sept. Ein außerordentlich heftiger Sturm, der fast einem Cyclon glich, ging heute im Kanton Vinay nieder und vernichtete Weinstöcke und Nußbäume. Es fielen 240 Gramm schwere Schlossen, durch die eine Menge Vögel getötet wurden. Die Schlossen durchschlugen das Glasdach einer Seidenwarenfabrik. Mehrere Personen wurden verletzet. Der Verlust ist noch unberechenbar. ■
* Shocking! Eine heikle Frage hatte unlängst ein Londoner Gerichtshof zu erörtern. Es handelte " sich darum, ob es schicklich sei, daß Damen bei einem Manne Schwimmunterricht nähmen. In England besteht nämlich ein Gesetz, welches vorschreibt, daß Männer nur 100 Aards, also ungefähr 92 Meter, entfernt von einer Frau baden dürfen. Ein bekannter Londoner Schwimmlehrer, welcher auch sehr vielen englischen ~ Damen Schwimmunterricht erteilt, erhielt vor einigen Tagen eine Vorladung vor den Richter, und hier wurde chm erklärt, daß er wegen Übertretung des oben genannten Gesetzes angenagt sei. Der Ankläger hatte gleichzeitig entrüstet auf das Unsittliche und Unschickliche des Verfahrens hin- getoiefen , daß Damen bei einem Herrn Schwimmunterricht nehmen. Der Gerichtshof tarn zu der Ueberzeugung, daß etwas Unschickliches hierin nicht gefunden werden könne, verurteilte aber gleichwohl den .Angeklagten zu einem Schilling, der niedrigsten Strafe, und legte ihm die Hälfte der Kosten des Verfahrens auf.
* Ein Damenhut als Ursache eines Bot- schäfterwechsels. Jetzt erfährt man endlich aus „authentischer Quelle", roanun Herr v. Montebello, der französische Botschafter in Petersburg, in so brüsker Weise von seinem Posten entfernt wird: ein neuer Hut seiner Frau hat ihn zu Fall gebracht, lieber diese merkwürdige politisch-gesellschaftliche Angelegenheit berichtet ein „Wissen-
Mauderelen aus der Kaiserstadt.
(Nachdruck verboten.)
Vom Begräbnis Rudolf Virchows. — Goldwäsche am Branden« burger Thor. — Ter Rolandbrunnen. — Ein lOjähr. Jubiläum.
Eine milde klare Herbstsonne sandte ihre Strahlen über Berlin, »lls am Dienstag mittag Rudolf Virchow, der große Wohlthäter der Menschheit, in feierlichster Weise zu seiner letzte:: Ruhestätte geleitet wurde. Ich sah den Zug die Yorkstraße passieren, das letzte Kilometer auf dem etwa fünf Kilometer langen Wege vom Rathaus bis znm Mat- thäuskirchhof. Mancher, der an der erhebenden Trauerfeier im Stadthause teilgenommen, war im Zuge nicht zu erblicken. Aber bei der Länge des Weges durfte man das nicht ganz standfesten älteren Herren kaum verargen. Auch war das Gefolge, unter dem sich vor allem die parteipolitischen Lokalvereine der Hauptstadt, sowie die studentischen Verbindungen hervorthaten, trotz mancher Lücke ein imposantes. Freilich außer dem Studentenkäppi, einer persischen Lammfellmütze und ein paar militärärztlichen Helmen gab es nur Cylinder. Daß Rudolf Virchow 1870 und 1871 in feiner staunenswerten Unermüdlichkeit Lazarette organisiert, Kranke operiert, junge Aerzte geschult und so auch auf diesem Gebiete Tausenden Hilfe gebracht hat, schien man im Heeresnachwuchs ganz vergessen zu haben., Uniformen sah man außer denen der paar Generalärzte nicht! Dafür sildete das große Berlin durch seine in musterhafter Ordnung verharrenden Bürger ein Spalier auf dem langen Wege, und aufrichttger Trauer voll hing jedes Auge an oem blumengeschmückten Sarge, der die sterbliche Hülle des großen Toten barg. Und wenn auch viele aus den •anteren Schichten des Volkes die Bedeutung dieses Gewaltigen kaum ahnten, seine segensreiche ^.hDigkeit im
Dienste der Gemeinde, sein unablässiges Bemühen auf dem Felde der Hygiene, durch das Berlin eine der gesundesten Städte der Erde geworden ist, kennen sie doch. Jener 4. März 1872, wo zwischen Berlins Ehrenbürger Kechhann und Rudolf Virchow der damalige Kronprinz „unser Fritz" saß, um über die geplante großartige Kanalisation der Hauptstadt im Kreise der Stadtväter näheres zu erfahren, ist in dem an Auszeichnungen aller Art so reichen Leben Virchows wohl einer her schönsten und eigenartigsten Tage gewesen. Gab Kaiser Friedrich doch durch seine Platzwahl den Beweis, daß die politischen Konflitte, in die Virchow zumal vor dem großen Kriege verwickelt gewesen, keinerlei Einfluß auf seine Wertschätzung des überzeugungstreuen Mannes gehabt hatten. Tie Schulen Berlins waren aus Anlaß dieses Begräbnistages nicht geschlossen, wie ein paar Wochen früher, als der König von Italien einzog, doch kam noch manch Berliner Kind ftüh genug, um sich das Bild einzuprägen, wie ein König der Wissenschaft auszog aus Berlin zu jenem friedvollen Park, der fortan eine Pilgerstätte sein wird für die Intelligenzen aller Kultur- Nationen. Und als Greis vielleicht wird er einer späteren Generation berichten von dem milden, sonnigen Herbsttag, an dem man Rudolf Virchow zu Grabe getragen. Vielleicht auch kramt er mit zitternder Hand aus vergilbten Blättern eine jener „Trauerpostkarten", die die verdiensthungrige Industrie sich auch bei diesem Anlasse nicht geschenkt hat.
Am Brandenburger Thor ist nach ben verrauschten Festtagen zu Ehren der kleinen italienischen Majestät ein großes Gerüst erstanden und eine böse Goldwäsche etabliert worden. Wer es auf dem Gewissen hat, daß man die Säulenkannelierungen der historischen Einzugspforte schonungslos vergoldet hat, weiß ich nicht. Jedenfalls war es feine Betätigung allzuguten Geschmacks, einem Fürsten, der frie an grauen Steindenkmälern reichste Stadt
I der Welt seine Hauptstadt nennen darf, das Brandenburger ,Thor in Tapezier-Vergoldung vorzuführen. Wie lange es dauern wird, ehe die Spuren dieses verblüffenden Glanzes wieder beseitigt sind, läßt sich nicht absehen; denn ich glaube nicht, daß die „Goldwäsche" ein endgiltiges Resultat liefert. Vielleicht mahnen die übrig bleibenden Spuren bei künftigen Gelegenheiten daran, bei der Ausschmückung unserer Triumphstraße die — Pinsel nicht heranzulassen. — Als Abschluß der Siegesallee im Süden ist unlängst der viel- umstrittene Rolandsbrunnen enthüllt worden, der als Gesamtbild nicht gerade von der glücklichsten Wirkung ist. Massig und steif, in der Hauptfigur sogar „hölzern" trotz des mineralischen Materials, erhebt er sich an der Stelle des früheren Wrangelbrunnens. Aber in Einzelheiten, den wasserspeienden Fröschen und anderem figürlichen Schmuck, hat Otto Lessing, der Bildhauer, manches Feine und Anmutige geschaffen. Taß die schnoddrigen Berliner diesen Roland wegen seines Hifthorns als den „Nachtwächter Der Siegesallee" bezeichnen, sei nebenbei bemerkt. Einer unserer publizistischen „Nachtwächter", Rufer im Streit und Anwalt der öffentlichen Meinung, der Herausgeber der „Zukunft", Maximilian Hard en, muß in diesen Tagen die Wahrheit des alten Spruches: „Gott schütze mich vor meinen Freunden rc." erfahren. Einer dieser Freunde, nämlich Herr Max Martersteig, der wie Harden von der Bühne an den Schreibtisch gelangt ist, ladet öffentlich zu einer Feier des Hehnjährigen Bestehens der „Zukunft" ein, um ihrem Begründer dadurch eine Ehre zu erweisen: demselben Maximilian, der sich vor ein paar Jahren so spöttisch über die Feier eines zehnjährigen Regierungsjublläums ausgelassen hat. Traut Herr Martersteig der Zukunft der „Zukunft Nicht, daß er die „25" nicht abwarten will?


