Ausgabe 
13.8.1902 Zweites Blatt
 
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Mittwoch 13. August LSHS

Zweites Blatt.

ISS. Jahrgang

VezugSpretSr

monatl

viertel-

Die heutige Mmmer umfaßt 8 Seiten.

für

Gießen, den 10. August 1902.

11

jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 6o Pf.; durch diePost Alk. 2.viertel» jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für bte Tagesnununer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Pf^ auswärts 20 Pfg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für Stadt und 9anb* und Gerichtssaal": Curt Plato; für den An- geigenteil: Hans Beck.

Politische Tagesschau.

Die protestantische liberale Theologie

hatte seit geraumer Zeit einen schweren Stand. Die Ortho­doxie war oben in Berlin beliebt, und Prof. Harnack, der jetzt Ritter des Ordens pour le merite ist, ward früher viel­fach angefeindet. Inzwischen ist eine merkliche Wendung ein­getreten. Der Kaiser plaudert nicht nur gern mit Herrn Ballin, sondern auch mit Herrn Harnack. Und seitdem gar Prof. Delitzsch am Hofe seinen Vortrag gehalten hat über Bibel und Babel" sind die Orthodoxen ärgerlich. Ganz anschaulich berichtet dasEoang. Gemeindeblatt für das Herzogtum Braunschweig über diesen Umschwung:

Immerhin ist durch manche kirchlich-konservative Kreise ein Erschrecken gegangen, das uns fast ein werüg seltsam anmutet. Nachdem seit mehr als einem Menschenalter die alte Theologie in der Gesinnung des Hofes einen starken Stützpunkt gefunden hatte, nachdem namentlich^ bei den Besetzungen der theologischen Pro­fessuren alles Erdenkliche geschehen war, um die moderne Theo­logie mederzuhalten, scheint man zu fürchten, e5 könne sich ein

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Im Offizierkasino ging es gestern flott her. Luftige Weisen gab die Militärkapelle des Artillerie-Regiments 1 im Kasino-Garten zum besten; wiederholt ertönten Hochsund Hurras. Die Teilnahme der Anwohner stieg, als in der neunten Abendstunde eine Abteilung Artillerie 20 bis 30 Mann zu Pferde in Gala mit Haarbusch anrückte, einen Offizier in vierspänniger Equipage zum Bahnhof eskortierte und sich von dem Insassen des Wagens mit einem dreimaligen Hurra verabschiedete. Der Insasse war nicht etwa, wie man nach der Begleitung annehmen mußte, ein gekröntes Haupt, sondern der soeben begnadigte Duellant Oberleutnant Hildebrandt.

Cholera. Von der in Ostasien unter der einheimischen Bevölkerung herrschenden Choleraepidemie ist auch die deutsche Besatzungs-Brigade nicht gänzlich verschont geblieben. Am 27. Juni ist ein Mann in Jangtiun, am 28. Juni je ein ÄLann in Schanhaikwau und Tientsin Torf, am 14. Juli ein Mann in Schanghai, am 23. Juli drei Mann in Schanghai und am 4 .d. Mts. ein Mann in Schankaiwan an Cholera gestorben. Seitdem 4. d. Mts. sind neue Fälle unter den Truppen nicht vorge­kommen, auch ist sonst deren Gesundheitszustand durchaus befriedigend.

Aus Gum- geschrieben:

Verkehr wieder freigegeb-cn wird.

Etwa blind gegangene Geschosse sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr nicht aufzuheben, sondern die Fundstelle ist dem Regiment baldmöglichst mitzuteilen. Der Finder solcher Geschosse erhält 1 Mk. Belohnung.

Tas Regiment wird nach eingagangener Anzeige umgehende Sprengung solcher Geschosse sorgen.

Gießen, 10. August 1902.

Großherzogticyes Kreisamt Gießen- I. V.: Dr. Heinrichs.

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GietzenerAnzeiger

** General-Anzeiger **

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

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Die deutsche Burschenschaft und die Duellfrage.

Richt ohne Interesse für die Oeffentlichkeit ist, waS auf dem letzten Burschentage der deutschen Bur­schenschaft in Eisenach beschlossen wurde. Die Be­ratung ergab neue Bestimmungen über die Ehrengesetze und Zweikampfregeln, die der Säbelmensur an und für sich, wie auch dem Kartellträger und Ehrengericht eine erhöhte Bedeutung verleihen. Die neubearbeitete Ehren­ordnung tritt vom 1. Oktober 1902 an in Kraft und ist bindend für sämtliche Burschenschaften derDeutschen Bur­schenschaft". Es wird darüber gemeldet:

Die Bejahung der Anfrage, ob die Neugestaltung der schwersten Säbelmensur (bis zur Kampf­unfähigkeit) im stände fei, auch bei den schwersten Be­leidigungen die Pistolenmensur zu ersetzen, ebnete folgen­dem Antrag den Weg:

Die Deutsche Burschenschaft wolle versuchen, eine einheitliche Bewegung oer satisfaktionsgebenoen und -nehmenden deutschen Studentenschaft zu veranlassen, welche den Zweck haben soll, eine Adresse an das deutsche Offizier korps bezw. an den preußischen Kriegs­minister oder an sämtliche Kriegsminister der einzelnen Bundesstaaten zu richten, des Inhalts, daß bei Strei­tigkeiten zwischen Offizieren und Studenten bezw. ehe­maligen Studenten auch von feiten des Offizierkorps der Säbel als genügende Sühne für Beleidigung anerkannt wird, die Pistole dagegen nur bei Unfähigkeit des einen Teils zur Führung der blanken Waffe zur Anwendung kommen soll."

Der Antrag fand ungeteilten Beifall der Deutschen Burschenschaft und gelangte zur Annahme.

Wir glauben nicyt, daß von einzelnen Kriegsministe­rien sich viele um diesen Antrag kümmern werden. Die jüngst erfolgte Begnadigung des Duellanten Hildebrandt wenigstens läßt das als wahrscheinlich erscheinen.

Heer und Flotte.

Oberleutnant Hildebrandt, binnen wird derBerliner Zeitung'

liberales" Regiment vorbereiten. Interessant war besonders in dieser Beziehung die bekannt gewordene Herrenhausdebatte über die theologischen Professuren. Ta klagt einer von den alten Rittern des Herrenhauses -t- übrigens, soweit wir urteilen können, ein un­bedingt ehrlicher, überzeugter Verteidiger dessen, was für ihn evangelisches Christentum isi über den Unglauben, der auf den Kathedern gelehrt wird. Er zieht die völlig richtige Folgerung: wird dergleichen von den berechtigten theologischen Dozenten ge­kehlt, so können wir den Geistlichen nicht zumuten, daß sie das alles für Lüge und Gottlosigkeit achten, so wie sie den Chormantel anziehen. Kurzum, der Mann spricht nur aus, was hundert Pastoralkonserenzen, wasReichsbote" undKreuz-Ztg.", was eine weitverbreitete kirchliche Zeitschriften-Litteratur von Luthardt und Stöcker an bis herab m den populären Blättchen ihren Lesern beständig vorpredigen. Und er spricht es aus an der Stelle, wo er meinen mußte, der stärksten Resonanz sicher sein zu können, im preußischen Herrenhause, an der Stätte, wo der Geist Derer von Sensft-Pilsach und von Kleist-Retzow noch am unbeschränk­testen herrscht. Aber was geschieht, wie er geendet? Für ihn er­klärt sich auch nicht ein einziger; im ganzen Herrenhause sindet sich niemand, der cs wagen möchte, zu seinen Gunsten öffentlich auf­zutreten. Dagegen Widersacher, die sich gegen ihn erklären, findet er in Menge. An ihrer Spitze den Kultusminister Studt selbst, einen Mann, der noch neulich mHalle zum Nachfolger Beyschla gs einen Mann der Rechten ernannt hat, und zwar gegen den ein­mütigen Wunsch der Fakultät, einen Mann, der der korrekte Bureau- trat der alten Schule ist, und darum auch kirchlich den Paragraphen­standpunkt vertritt. Und der Mann erklärt kalt lächelnd, aus den Universitäten seien moderne und traditionelle Theologie völlig gleich­berechtigt, und er werde keinen Unterschied zwischen ihnen machen! Und ihm sekundiert der Präsident des Obertirchenrats, Bark­hausen, und der geistliche Berater der königlichen Familie, Drnander, nicht minder als der Vertreter der Universität Halle, Professor Löning. Es sind alle keine Umstürzler, weder auf kirch­lichem noch auf staatlichem Gebiet, die im Herrenhause geredet haben; es sind vielmehr gut konservative Leute. Aber die Aechtung der modernen Theologie, die wollen sie nicht mitmachen. Nur gegen exzessive Elemente sott eingeschritten werden, freilich nicht mit staatlichen, sonderii nur mit kirchlichen Mitteln. 5)er Jupiter tor.au s hat mit den Augenwimpern gezuckt! Da sind sie alle um­gefallen, alle, die nach oben schauten! Das hat alles Babel und Bibel gethan!"

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ahr. ftaujmann, firm in Er. md Kolomalw.°Br., verh, i. Oktober Lertrauenspoft ieferenzen. Offerten uns M an die Erved. d. Al che jur meinen Bruder, i- 2 Jahre als Lehrling in eine zengejchäjtthätigw., paffer. Jing als Volontär. M Mje erwiinjchl. EeflLst ÜÄ72 an die lstpeü. erbet: ivcheu mit guten Zeugn.st Stelle in bürg. Hause d.M n, reufe/süistgärtchen 3.

Nr. 188

erscheint täglich

außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger roerben im Wechsel mit dem Kesfischen Landwirt die Siebener Zamilien- blatter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch-u. Stein­druckerei (Pietsch (Srben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

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Adresse für Depeschen: Anzeiger Gietzeu.

Fernsprechanschluß Nr. 51.

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Löhuing.

Zu der Blättermeldung, daß die Stellung des Ober- präsidenten von Posen, Dr. v. Bitter, erschüttert sei, erfährt dieElb. Ztg.": Herr von Bitter habe vom Finanz- Mtnifter Frhrn. v. Rheinbaben lediglich den Auftrag erhalten, dem Provinzialsteuer-Direktor Löhning nahe zu legen, wegen seiner Stellung zur Polenpoli­tik der Regierung seine Pensionie runy zu erbit­ten. Herr v. Bitter habe jedoch Herrn Löhnmg gegenüber die Aufforderung zum Rücktritt ganz eigen­mächtig damit motiviert, daß dieser wegen seiner Heirat mit der Tochter eines ehemaligen Feldwebels als Provinzialsteuer-Direktor in Preußen unmöglich geworden sei. DieElb. Ztg." fügt hinzu, daß sie diese Nachricht aus bester Quelle erhalten habe, und behauptet des Wei­teren, Herr v. Bitter habe sich auch schon wegen der auf- bauschenden Behandlung der Äffaire Endell mißliebig ge­macht; diese Angelegenheit solle Herr v. Podbielski jetzt ordnen. Weiter lieft man, daß Herr v. Rheinbaben durch den Fall Löhning gar nicht berührt, blos daß er nicht all­zugern Finanzminister in Berlin sei. Und schließlich wird Graf P o s a d o w s k y als künftiger Oberpräs ident von Pofen genannt. Man sieht dieInformationen" riefeln etwas reichlich. Weniger wäre mehr gewesen.

DiePos. Ztg." meldet: Oberregierungsrat Paul G e s ch werde spätestens am 1. Januar Pofen wieder verlassen.

Die Gegenwart (Nr. 32) bringt einenv. S." unter­zeichneten Artikel, in dem behauptet wird, in Posen seien der Ob er Präsident, der Polizeipräsident und der Oberbürgermeister jüdischer Abkunft (was uns in Bezug auf die beiden erstgenannten Herren nicht bekannt ist). Herr v. S. ist der Ansicht, Offiziere dürften sich über Subalternbeamte nicht höhnend äußern, da sie selbst als Verabschiedete nur als solche verwendet werden könnten und oft genug unter Vorgesetzte aus dem Unter­offizierstande kämen. In den Zentralbehörden würden frühere Unteroffiziere Geh. Hofräte und erhielten als solche den Rang der Regicrungs-, Legations- und Finanz­räte, auch als Gipfel des Ehrgeizes die Krone um den Hals, also einen Generalsorden. Der Verfasser weist auch darauf hin, daß ein Provinzialsteuerdirektor nicht zu den repräsentativen Beamten gehöre. Um so bemerkenswerter ist der Vorfall in Posen, zumal wenn man ihn mit der Begnadigung des Oberleutnants Hildebrandt ver­gleicht. Der Herr Leutnant darf im königlichen Dienst ver­bleiben, obgleich er einen Menschen getötet hat, der Ge­heimrat Löhning aber nicht, denn er ließ sich Schlimmeres zu Schulden kommen: er hat eines Feldwebels Tochter geheiratet.

Ein Gegenstück zum Fall Löhning wird aus Bayern gemeldet. Aus einer Stadt dieses zweitgrößten Bundes­staates schreibt man:Die politischen und unpolitischen Blätter Bayerns ereifern sich in allen Tonarten über den Fall Löhning, und manche lassen durchblicken:Gott sei Dank, wir Wilde sind doch bessere Menschen!" Hier ein Fall Löhning bayrischen Formats: Ein Beamter wurde von der Beförderung einzig und allein deshalb aus­geschlossen, weil er eine zahlreiche Familie hat. Dies feiunvernünftig und nicht mehr zeitgemäß", hieß es,unvernünftige Männer aber eignen sich nicht zur Beförderung." Der Mann ist heute noch, auf seinem Durchgangsposten und büßt für feine zahlreiche Familie, und diese mit ihm. Warum schreibt man da in Bayern den Beamten nid# einfach das Zölibat vor? Das müßte dann ja nach der im obigen Falle bekundeten Auffasfung der Behörden dasAllervernünftigste" undZeitgemäßeste" fein. Oder es wird vielleicht in ftder Verwaltung festgesetzt, wie viel Kinder den Beamten in jeder Raugüafte gebattet sind.

Gerichlssaal.

Gietzeu, 12. August. S chöffeng ericht. Des Ver­gehens der Bedrohung nach § 241 Str.-G.-B. war der Handels- mann Schäfer berichtigt. Derselbe war aus Anlaß eines Vieh- Handels mit dem Handelsmann Katz in Streit geraten, in Verlauf dessen er letzterem eine Mistgabel mit drohender Gebärde auf die Brust setzte. Die Verhandlung endete mit Verurteilung des Ange­klagten zu drei Mark Geldstrafe. Der Zigarrenarbeiter Jakob Lenz aus Heuchelheim hatte sich wegen Hausfriedensbruchs in Realkonkurrenz mit Sachbeschädigung, begangen gegen die Witwe Hofmann dortselbst, zu verantworten. Er war in den Hof derselben eingedrungen, um dort seine Tochter einer Angelegenheit wegen zur Rede zu stellen. Da man ihm jedoch die Thür zur Stube nicht freiwillig aufmachte, zertrümmerte er eine Fensterscheibe. Das Gericht hielt einen Hausfriedensbruch nicht für vorliegend und verurteilte Lenz nur wegen Sachbeschädigung zu 25 Mark G e l d st r a f e. Die Anklagebank zierten sodann zwei energische Damen, die Witwe Katharina Herzberg und die Frau Katharina Hammel, beide aus Gersrod. Die erste ist bereits viermal wegen Beleidigung vorbestraft, letztere einmal wegen Körperverletzung, was sie jedoch für einen Justizirrtum hält, dabei Körperverletzung mindestens Blut fließen müsse". Beide sind nunmehr angetlagt, den Feldschützen Spar in seiner Eigenschaft als Beamter, durch abfällige Aeußerungen über dessen Pflichterfüllung beleidigt zu haben. Das Gericht verurteilt die Kalh. Herzberg insgesamt zu 40 Mark, die Kath. Hammel zu 10 Mark Geldstrafe. Der noch jugendliche H. Kuhl, durch Verweis bereits vor­bestraft, war wegen Unterschlagung angezeigt. Er hatte von seinem Dienstherrn aur Erledigung von Aufträgen Geld erhalten, zog es jedoch vor, oaffelbe auf der Heuchelheimer Kirmes zu verjubeln. Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe für angemessen und verurteilte Kuhl zu drei Tagen Gefängnis. Ein billiges Mittags- mahl versuchte sich vergangenen Juli Philipp Pseiser aus Hausen au verschaffen. Er halle in der Gastwirtschaft zur Stadt Marburg Mittagessen, Bier und Zigarren bestellt, verschwand aber schließlich ohne zu zahlen. Obwohl er drei Tage später sich bewogen fühlte, seine Schuld zu begleichen, mußte er wegen Betrugs verurteilt werden, da damals Anzeige bereits ergangen war. Das Gericht erkannte auf 14 Tage Gefängnis. Tie letzte Verhandlung hatte einen recht rohen Vorfall ginn Gegenstand. Der Handels­mann Hermann Ziegelstein in Treis a. d. Lumda übersiel anläßlich einer Differenz bei einem Kuhhandel den M. Wetzstein, einen altersschwachen, halb blinden Mann, rücklings, indem er ihn durch einen Schlag auf den Kops mit einem daumendicken Knüppel zu Boden streckte. Außerdem hatte er bei dieser Gelegenheit den Han­delsmann Amend mit Totschlag bedroht. Das Gericht verurteilte den Ziegelstein angesichts der großen Brutalität der Thal zu edier Gesamtftrafe von 3 Monaten und 1 Woche Gefäng^nds.

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Bet?.: Wie oben.

Das Großheyogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgermeistereien Bellersheim, Obborn­hofen, Utphe, Trais - Horloff, Inheiden, Hungen, Bettenhausen, Muschenheim, Ebcrstadt und Ober- Hörgern.

Tie vorstehende Bekanntmachung wölken Sie in orts­üblicher Weise zur Kenntnis aller Einwohner bringen, sie auch am Tage vor dem Schießen wiederholen. Auch sind die Einwohner darauf hinzuweifen, daß sie den Weisungen der Posten strikte Folge zu leisten haben.

I. V.: Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

In einem Gehöfte zu Ruttershausen ist ein Fall von Schweinerotlauf festgestellt worden.

Gießen, den 8. August 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- I. V.: Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

Am Sonntag dem 17. d. Mts., nachmittags 3V2 Uhr, findet eine Generalversammlung des Kreiszuchtvereins im Kreise Gießen (Vogelsberger Vieh) im Cafe Ebel in Gießen statt, wozu ich die Mitglieder des Vereins ergebenst einladc. Tagesordnung:

1. Wahl des Direktors und Stellvertreters.

2. Bestimmung der Schauen in 1903/04.

3. Referat des Herrn Oekonomierats Leithiger von Alsfeld überZwecke und Ziele des Zuchtvereins". Büdingen, 10. August 1902.

Der Direktor

de§ Kreiszuchtvereins ün Kreise Gießen (Vogelsberger Vieh). Boe ckmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Schießübungen.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung imGießener An­zeiger" Nr. 182 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht, daß das für den 13., 14. und 16. August vorgesehen ge­wesene Schießen des Infanterie-Regiments Nr. 168 nicht an diesen Tagen, sondern am 14., 16. und 18. August in der­selben Weise wie in obiger Bekanntmachung erwähnt, statt- findet.

Gießen, den 10. August 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

Betr.: Schießübungen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Feldartill erie-Rcgintent Nr. 61 zu Darmstadt am Donnerstag, dem 2 8. August d. I., ein Schsießen mit scharfer Acunition in dem Gelände zwischen den Ort­schaften Schswalheim, Rödgen, Wisselsheim, Steinfttrth, Oppershofen, Rockenberg, Münzenberg, Obbornhofen, Wohn­bach, Wölfersheim, Södel, Melbach, Beienheim, Dorheim abhalten wird.

Von 8 Uhr vorm. ab darf das bezeichnete Gelände, welches durchs Sicherheitspoften abgespcrrt ist und die durchs dasselbe führenden Straßen nicht mehr betreten werden.

Tas Schießen beginnt um 9 Uhr 45 Min. vorm. und endigt voraussichtlich gegen HV2 Uhr vorm., um welche Zeit die Poften eingezogen werden und das Gelände dem