Ausgabe 
11.4.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 84

0rf$eint täglich außer Sonntags.

Dem Greßener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Eießruer ZamUien- blätler viermal in der Woche beigelegt.

Notanonsdruck u. Ver­lag der Brüh l'schen Univers.-Buch- u.Slein- druckerei (Pietsch ErberO Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulst ratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

FeriüprrchanscklußNr.51.

Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Freitag 11. April 1903

GietzeimAnzeiger

General-Anzeiger w

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

VezugspretSr monatlich 7bPs., viertel* jährlich Pik. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen^ monatlich 65 Pf.; durch! die Poft Mk.2. viertel- jährt. ausschl. Bestell^ Annahme von Anzeige« für die TageSnummer bis vormittags 10 Uhr»! ZeilenpreiS: lokal 12Pj* auswäNS 20 Pfg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Steil: P. Wtltko- für .Stadt und Land" und . Gerichtssaat': R. D i t U mann; für den An­zeigenteil: HanS Beck.

Bekanntmachung.

Der Kirchliche Versicherungs-Verein zu Köln hat seinen Geschäftsbetrieb auf das Großherzogtum Hessen ausgedehnt und Franz Wilhelm Abel, Agentur- und Assckuranzgeschäft in Mainz, Pfaffengasse 10, zum Hauptbevollmächtigten für das Grobherzogtum bestellt.

Gießen, den 9. April 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. 93.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen.

Montag, den 28. April 1902, vormittags 91/4 b i s IO1/4 Uhr, findet im Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Daubringcn die Cmtgcg.nnabme der Wünsche bezüglich der Zuteilung des IL Feldes der Gemarkung Taubringen statt.

Tie Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer bei* zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Eigentümer unterschrieben sein.

Wünsche, welche in dem obengenannten Termine nicht vorgebracht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksich­tigung.

Friedberg, den 7. April 1902.

Ter Großherzogliche Lereinigungskommissär: S p a m e r, Kreisamtmann.

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Politische Äageüschau.

Die Zolltarif-Kommission

pahm am Donnerstag nach der Vorlage die Positionen 73 bis 75 Bau - und Nutzholz an. Position 73 un­bearbeitet hart für 1 Doppelzentner 0,20 oder 1 Festmeter 1,80, weich für ein D-oppelzentner 0,20, Festmeter 1,20. Position 74 in der Längsrichtung beschlagen hart für ein Doppelzentner 0,50, Festmeter 4 Mk., weich Doppelzentner 0,50, Festmeter 3 Mk. Position 75 in der Längsrichtung gesägt hart Doppelzentner 1,25, Festmeter 10 Mk., weich Doppelzentner 1,25, Festmeter 7,50. Gedämpftes getränktes imprägniertes Bau- und Nutzholz unterliegt einem Zoll­zuschlage für den Festmeter von 2,40 für den Doppel­zentner Harles Holz 0,30, weiches 0,40 Mk. Flöße unter­liegen der Verzollung als Holz. In der Beratung wurde hinzugenommen Position 79, Eisenbahnschwellen aus hartem Holze Doppelzentner 0,40, Festmeter 3,20, ans weichem für ein Doppelzentner 0,40, Festmeter 2,40. Die Position wurde nach der Vorlage cm gen omni eit. Tie Position 76 Erilaholz (Brnyereholz), Kokosholz, unbearbeitet oder in geschnittenen Stücken sind frei, wird angenommen. Po­sition 77 Zedernholz, auch Bleistiftholz, unbe­arbeitet, oder lediglich mit Axt oder Säge bearbeitet, je­doch nicht in Längsrichtung gesägt oder anderer Weise vorgerichtet, für den Doppelzentner 0,10, oder für den Fest­meter 0,60, in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt, für den Doppelzentner 0,25. Tie Position wird in der Fassung der Vorlage angenom­men. Position 78 besagt, Nutzholz von Buchsbaum, Eben­holz, Mahagoni, Palisander, Teakholz, Poüholz unbearbeitet oder lediglich in Querrichtung mit Axt oder Säge be­arbeitet für den Toppelzentner 0,20, für den Feftmeter 1,80, in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert für den Toppel- zentner 0,50 oder für den Festmeter 4 Mark, in der Längs­richtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt, für den Doppelzentner 1,25, für den Festmeter 10 Mk. Tie Position wird in der Fassung der Vorlage angenommen. Position 80 Holzpflasterklötze für den Toppelzentner 1,25 Mk. wird unverändert angenommen. Position 81 Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegenstände erkennbar vorgearbeitete Hölzer für den Doppelzentner 1 Mk. oder für den Festmeter 8 Mk. wird nach der Vorlage angenommen. Position 82 Faßholz (Faßdauben, Faßbodenteile), auch zu solchem erkennbar vor­gearbeitetes Holz (Staliholz), ungefärbt, nicht gehobelt, von Eichenholz, pro Doppelzentner 0,30, Festmeter 2,40 Mark, von anderem hartem Holz Toppelzentner 0,40, Fest­meter 3,20 Mk., von weichem Holz Toppelzentner 0,40, Festmeter 2,40 Mk., wird nach den Regierungssätzen an­genommen. Position 83 setzt fest für Korbweiden, auch gespalten, ungeschält, auch Faschinen, Toppelzentner 0,55, geschält 4 Mk., wird nach der Vorlage angenommen. Position 84 Reifen st äbe (gespalten für Fatz- und ähn­liche Reifen), auch rund gebogen, ungeschält, nicht gehobelt, Toppelzentner 0,55 Mk., geschält, nicht gehobelt, ungeschält und geschält gehobelt, oder mit zur unmitteffcaren Ver­wendung als Reifen erforderlichen Einschnitten, sogenann­ten Schloß, versehen, 4 Mk. Tie Sätze der Vorlage werden angenommen. Position 85 (Holz zur Herstellung von me­chanisch bereitetem Holzstoff, nicht über 1,20 Meter lang, nicht über 24 Zentimeter am schwächeren Ende stark, unter Ueberwackung der Verwendung); Position 86 (Brenn­holz, Stakiiolz, Reisig, Späne, andere nur als Brenn­holz verwertbare Holzabfälle, Wurzeln, Zapfen von Nadel­hölzern, ausgelaugtes Gerbholz, ausgelaugte Gerbrinde, auci) geformt); Position 87 (Holzkohlen, auch ge­pulvert, Holzkohlenbrikets) bleiben zollfrei; Position 88 0,40 Mk. pro Toppelzentner für Holzmehl, Holzwolle, auch für Heizzwecke; die Sätze der Vorlage werden aufrecht er­halten.

Position 89, worin für unbearbeitetes Ko r k- holz Zollfreiheit vorgeschlagen wird, wird genehmigt, desgleichen Pos. 90 betreffend Zollfreih eit fürFarb- hölzer. Es folgt die gemeinsame Beratung der Posi­tionen 91, Gerbrinden, 92, Quebrachholz, 93,

sonstige Gerbstoffe, 381 Gerbstoffextrakte. Die Sozialdemo­kraten beantragen Zollfreiheit für Gerbrinden und Que- bracho, das Zentrum will für Gerbrinden den Regierungssatz von 50 Pfennig auf 1,50 Mk. und für Quebracho den Satz von 1 Mark aus 7 Mark erhöhen, für die übrigen Gerbstoffe, welche die Regierung zollfrei einlassen will, 3 M a r k Z 0 l l haben und den Satz von 2 Mark für flüssige Gerbstoffextrakte auf 14, den Satz von 4 Mk. für feste auf 28 Mark erhöhen. Wurm (Soz.) meint, nur die zollfreie Einfuhr von Quebracho werde die Großindustrie konkurrenzfähig erhalten, ein Zoll da­gegen Amerika zum Siege verhelfen. Bröckmann (Ztr.) verweist auf den Niedergang der deutschen Schälwaldungen. Tie Gerberei mit Lohe bedürfe des Schutzes. Staatssekretär Graf Posadowskv hält an der früheren Erklärung der Regierung fest, sie beabsichtige nicht, veraltete Me­thoden durch Schutzzölle zu erhalten, oder technische Fort­schritte zu hemmen. Ob die Schutzzölle dem Schälwald auf­helfen könnten, fei überhaupt zweifelhaft, jedenfalls sei Quebracho nicht die Ursache des Rückganges der Eichenrinde. Außerdem könne man das Publikum nicht zwingen, nur mit Eichenrinde gegerbte Lederwaren zu laufen, das Publi­kum wolle lediglich gut aussehende Ware. Er bitte ent­schieden, die Zentrumsanträge abzulehnen. Beumer (nl.) tritt ebenfalls für Zollfreiheit ein. Wer die Lohgerbung wünsche, wie beispielsweise die Militärverwaltung, könne dieselbe auch trotz der Zollfreiheit des Quebrachos er­halten. Nach längerer Debatte, in der auch der Vertreter Württembergs und Handelsminister Möller gegen den höheren Quebrachozoll sprechen, werden sämtliche vom Zentrum beantragten Zollerhöhungen mit 16 gegen 8 Stimmen angenommen. Positionen 94 bis 98, welche Zollfreiheit verlangen für Eicheln, Kastanien, Torfstreu, Moos, Terpentin, Lack, Gummi, Kautschuck, Gut­tapercha, Kampfer, werden angenommen.

Zur bevorstehenden Beratung der Viehzölle in der Zollkommission brachten Gamp, Herold, Schwerin-Löwitz und Sieg folgende Ko m pr 0 m i ßa n t g e ein: Pferde im Werte von 3001000 Mk. 90 Mk. Zoll pro Stück, statt 75 im Entwurf, bis 2500 Mk. Wert 180 Mk., statt 150 im Entwurf, über 2500 Mk. 360 Mk., statt 300. Ter Bundesrat ist befugt, Zuchtpferde unter 2 Jahren zu einem Stückzoll von 10 Mk., ältere zu 20 Mk. einzulassen. Vorstehende Pferdezölle dürfen durch Verträge nicht mehr als um 20 Prozent ermäßigt werden. Für Rindvieh 18 Mk. pro Toppelzentner Lebendgewicht, während der Entwurf an­setzt für Bullen und Nühe 25 Mk. pro Stück, Jung­vieh 15 Mk. pro Stück, Käl b e r 4 Mk. pro Stück, -Ochsen 12 Mk. pro Doppelzentner Lebendgewicht. Der Bundesrat darf Zuchtbullen von Höhenvieh zum Stückzolle von 9 Mk. einlassen. Auch diese Rindviehzölle dürfen ver­tragsmäßig nicht mehr als um 20 Prozent er­mäßigt werden. Ferner Schafe 18 Mk. pro Toppel­zentner, statt 2 Mk. pro Stück. Schweine 18 Mk. pro Doppelzentner statt 10 Mk. pro Stück. Frisches Fleisch einschließlich Schweinespeck, pro Toppelzentner 45 Mk., statt 30 des Entwurfs, einfach zubereitetes Fleisch 60, statt 35, zum feineren Tafelgenuß zubereitet 120, statt 75. Schweinespeck soll einem Zollzuschlage von 36 Prozent unterliegen, sonstiges knochenfreies Fleisch, auch Schinken einem Zollzuschlag von 20 Prozent. Die Sozialdemo­kraten beantragen Z 0 llfreiheit für Pferde, Maul­tiere, Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Feder­vieh und Fleisch.

Nene Enthüllungen über die Morde in Südafrika.

Ein frühererBuschveld-Karabinier" hat derLiverpool Post" weitere Enthüllungen über das Treiben des Offiziers- korps der genannten Truppe gemacht. Aus den Mitteilungen sind besonders interessant die Angaben über das Geschick des deutschen Missionars Heese, des Holländers van Buiren und mehrerer Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren. Der Gewährsmann derLiverpool Post", der selbst ein Liver­pooler ist, berichtet wie folgt:Bei Spelonken, etwa dreißig Meilen nördlich von Pietersburg, wurden die ersten Mord- thaten begangen. Sergeant Wrench nahm mit 10 Mann 8 Buren gefangen. Er kam mit ihnen an einer deutschen Missionsstation vorbei. Der Missionar, der die Abteilung sah, bot ihnen guten Tag. Die Leutnants Morant und Hancock trafen die Patrouille und befahlen, man solle die Gefangenen erschießen. Der Missionar fand die Leichen der ermordeten Buren. Er spannte feine Kapkarre an und machte sich auf den Weg nach Pietersburg, um den Vorfall zu melden. Ich befand mich in dem Fort, als die Patrouille zurückkehrte, und erfuhr bald von der Geschichte. Der deutsche Missionar mußte an unserem Fort vorbeilommen, und die Offiziere sahen ihn. Leutnant Hancock ging hinaus und sprach mit ihm. Wir konnten sehen, daß sie in einen Wortwechsel gerieten. Der Deutsche setzte sodann seine Reise fort. Als Leutnant Hancock in das Fort zurückgekommen war, rief er feinem Kaffern- biener zu, daß dieser sein Pferd satteln sollte. Er holte sich dann feinen Karabiner und ritt hinter dem Missionar her. Erst sehr spät, gegen Mitternacht, kam er zurück. Er sprach mit feinem Menschen. Am nächsten Tage fand eine Patrouille die Leiche des ermordeten Missionars auf der Straße liegen. Sie ließ sie liegen. Daraus ging eine andere Patrouille, zu der auch ich gehörte, hinaus und holte die Leiche. Wir gaben dem Missionar eine anständige Beerdigung." Der Bericht geht weiter:Ein Holländer namens van Buiren hatte sich über das Erschießen der acht Buren sehr heftig aus­gesprochen. Eines Tages befahlen ihm die Leutnants Morant und Hancock, er solle aufsatteln, um mit ihnen und mit

Moronis Burschen, einem Holländer, der Botha hieß, einen Patrouillenritt zu machen. Rach der späteren gerichtlichen Aussage des Botha schoß einer der Offiziere nach dem van Buiren, während man über das Feld ritt, und traf ihn in die Schulter, aber ohne ihn zu töten. Van Buiren sagte darauf:Ich dachte nicht, daß Sie einen Ihrer eigenen Leute erschießen würden!"Du sprichst noch?" antwortete Morant und schoß ihn dann mit drei weiteren Schüssen tot. Am nächsten Tage wurde im Tagesbefehl bekannt gemacht, daß van Buiren im Kampfe den Tod eines rechtschaffenen und tapferen Soldaten erlitten habe." Der Berichterstatter fährt fort:Einige Zeit darauf faßte eine andere Patrouille einen Burenwagen ab, auf dem sich auch zwei Knaben im Alter von etwa 10 und 12 Jahren und ein kleines Mädchen befanden. Die Leute kamen herein, um sich zu ergeben. Die Patrouille erhielt den Befehl, auf den Wagen zu schießen. Das Mädchen und einer der Knaben waren verwundet worden. Der unverwundete Knabe nahm seinen kleinen Bruder auf den Rücken und versuchte, ihn wegzutragen, als ein weiterer Schuß beide tdt niederstreckte. Das kleine Mädchen starb einige Tage später an den erhaltenen Verwundungen." Der Gewährsmann derLiverpool Post" sucht eine Erklärung für die maßlose Verrohung der Buschveld-KarabinierS und hauptsächlich des Offizierskorps derselben zu finden. Er sagt: Im ganzen sind etwa 35 bis 40 Personen gemordet worden. In einigen Fällen war das Motiv Raubgier, in den meisten aber eine durch Saufen hervorgerufene Verkommenheit. Man wollte morden, und wen man mordete, darauf kam es nicht sonderlich an. In Pietersburg kosteten 1 Dutzend Flaschen Whisky nur 32 Schilling, während man in Kapstadt für die einzelne Flasche 6 Schill. 6 Pence bezahlen mußte. Der Whisky wurde durch die Kantinen von der Regierung geliefert. Weder Offiziere noch Mannschaften hatten jemals Mangel an Whisky, und ich möchte behaupten, daß die anderen Truppenteile in Südafrika ebenso viel Whisky zur Verfügung hatten."

Die rnsfischen Studenten.

DerTimes" wird aus Moskau geschrieben: Die Un»- ruhen, die im vergangenen Monat in der alten Hauptstadt des russischen Reiches stattfanden, waren ernster als amtlich zugegeben wurde. Es kann auch nicht behauptet werden, daß die Polizei große Milde an den Tag gelegt hätte. Ab­gesehen von 95 Studenten, die nach Ostsibirien verbannt wurden, und von 500 weiteren Studenten, die man in die Gefängnisse von Archangel und anderen entfernten Orten des Reiches überführte, sind noch viele in Moskau in Hast. In Verbindung damit steht eine merkwürdige Mitteilung, die am 2. April dem amerikanischen Konsul zuging. Diese angeblich von den Müttern und Schwestern der verhafteten Studenten herrührende Eingabe erhebt Einspruch gegen die Grausam-- feiten, denen die Gefangenen unterworfen worden sein sollen. Der Zar, so hieß es, kenne die Thatsachen nicht, sonst werde» er in seiner bekannten Herzensgüte sofort dem Verhalten der Behörden Einhalt thun. Der Konsul möge, als Vertreter des freien und erleuchteten amerikanischen Volkes, dem Kaiser mitteilen, welche Grausamkeiten man in seinem Namen ver­übe. Die Studenten bestehen darauf, für alles, was sie ver­brochen haben sollen, vor Gericht gestellt zu werden, und sollen die Annahme von Speisen verweigern, bevor ihnen dies zugesichert ist. Alle bisher verhängten Strafen sind auf dem Verwaltungswege, d. h. ohne Verhör und lediglich nach einer polizeilichen Untersuchung, verfügt worden. Unter diesen Umständen scheint der Unschuldige mit dem Schuldigen ge­litten zu haben. In einem Fall wurde ein Student auf drei Monate in das Gefängnis von Archangel geschickt, weil er das Verbrechen begangen hatte, einer Versammlung von Studenten beizuwohnen. Sofort, als er bemerkte, was die Absicht der Mehrzahl der Anwesenden war, nämlich die Ver­anstaltung einer revolutionären Kundgebung, verließ er mit noch 100 anderen Studenten die Versammlung, weil er mit derartigen Plänen nichts zu thun haben wollte. Trotzdem wurde er bald daraus verhaftet und befindet sich jetzt im Ge­fängnis von Archangel. Welche Gefühle das Vorgehen der Polizei erweckt hat, zeigt sich in dem Versuch einer jungen Dame, den Chef derPolizei zu ermorden. Nach beunruhigender als die Thatsache, daß solche Verbrechen versucht werden, ist der halbherzige Unwille oder gar die Zu­stimmung, mit der man diese Unthaten allgemein betrachtet. Tas führende reaktionäre Blatt, dieMoskowskija Wjedomosti", veröffentlichte vor wenigen Tagen eine lobende Schilderung des Lebens des im vorigen Jahre ermordeten Unterrichts­ministers. Das Blatt griff dabei dieintelligenten" russischen Kreise an, weil diese den Minister gehaßt hätten. Es ging sogar soweit, zu behaupten, daß die Nachricht von der Er­mordung von den gebildeten Klassen nicht nur nicht mit Un­willen, sondern sogar mit Genugfhuung ausgenommen worden sei.

Sitzung -er Sla-tveror-neten.

Gießen, 10. April 1902.

Anwesend: Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Gsoroi und Grüneb.rg, die Stadtverordneten Brück, Emme- lius, Euler, Faber, Flett, Tr. Gafsky, Dr. Gutfleisch, Hanau, Heichelheim, Helfrich, Heyligenftaedt, Huhn, Jughardt,