Nr. 59
Dienstag, 11. März 1902
152. Jahrg.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntag-.
Die „Siebener $amilienbtittef werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hessische Landwirt" ericheint monatlich einmal
Gießener Anzeiger
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Deutscher Reichstag.
161. Sitzung vom lv. Marz.
1 Uhr. DaS HauS ist mäßig besetzt
Am BundeSrathStisch: Graf Posadowsky, Frhr. & Richthosen, Kraetke. Frhr. v. Thielmann u. A
Au' der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berarhung deS Gesetzentwurfs zum Schutze deSGenferNeutralirätS- 8 6' Sie111 o m m i f 1 i o n hat tn dem entscheidenden § 1, der bestimmt, daß daS Genfer Neutralitätszeichen. das Rothe Kreuz auf weißem Grunde, nur mit obrigkeitlicher Erlaubniß geführt werden darf, den Zusatz gemacht:
„Die Erlaubniß darf Vereinen oder Gesellschaften, welche sich im deutschen Reick der Krankenpflege widmen und für den Kriegsfall zur Unterstützung des militärischen SamrätSdiensteS zugelassen sind, nicht versagt werden.
Die von dem Bundesratb sestgestellten Grundsätze (für die Gewährung der Erlaubniß) sind dem Reichstag alSbald zur Kenntnißnahme mitzulheilen."
Der Referent Abg. Dr. Endemonn (nat.-lib.) berichtet kurz über die Verhandlungen der Kommission.
Abg Prinz von Schönatch-Carolath (nat.-lib.) beantragt, den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Kommission cd bloc anzu- nehmen.
Der Antrag wird angenommen, Der Gesetzentwurf wird en bloc einstimmig angenommen.
Es folgt die dritte Lesung des EtatS.
In der Generaldebatte nimmt das Wort
Abg. Dr v. Komierowski (Pole): Mein Fraktionsgenosse Fürst Radziwill hat schon die Ungereimtheiten, die der Abg. Dr. Sattler in seiner Etatsrebe vom 11 Januar vorgebracht hat, gebührend zurückgewiesen sLachen bei den National-Liberalen.) Ich habe den Eindruck gehabt, daß Ihnen das sehr unangenehm gewesen ist. sRuf: O neinl bei den National-Liberalen.) Es ist vollständig unrichtig, daß die Polen in Galizien die ruthenische Sprache im Schulunterricht zu unterdrücken suchen. Es giebt über 1300 Schulen in Galizien, an denen die ruthenische Sprache vorherrscht. Die Behauptung von der Unterdrückung der ruthemschen Sprache durch die Polen ist Klatsch nach Altweiberart. Herr Dr. Sattler ist bei seiner Etatsrede wohl von der Rabulistik seiner hakatistischen Freunde zu sehr beeinflußt gewesen; es ist ebenso schwer mit ihm zu streiten, wie mit einem Blinden über die Farbe, da ihm die innersten religiösen und nationalen Begriffe vollkommen verschlossen sind Dom Staatssekretär Kraetke erhoffe ich, daß er die himmelschreiende Ungerechtigkeit der Uebcrsehungsämter beseitigen wird, über welche die ganze civilisirte Welt empört ist. Fortwährend wird das Brief- geheimniß gegenüber den Polen verletzt.
Abg. Dr. Hasse (nat.lib.): Wir haben nicht mit der Möglichkeit gerechnet, daß die dritte Etatslesung mit einer polnischen Vorlesung beginnen würde, insbesondere nicht, daß der seit längerer Zeit erkrankte Abg. Dr. Sattler in dieser unerhörten Weise hier angegriffen werden würde. Wie sehr die Ausführungen des Abg. Dr. Sattler über die galizischen Schulvcrhältnisse berechtigt waren, ergiebt sich ganz klar aus den Verhandlungen des Wiener Reichs- raths. Es ist daher unbegreiflich, wie der Vorredner dazu kam, dem Abg. Dr. Sattler Klatsch nach Altweibermanier vorzuwerfen; das müßen wir entschieden zurückweisen.
Präsident Graf Vallcstrem: Wenn Herr Dr. b. Komierowski diesen Ausdruck gegenüber einem Mitgliede des Hauses gebraucht hat. dann würde das der Ordnung des Reichstags widersprechen. Ich werde mir das Stenogramm kommen lassen, um festzustellen, was er gesagt hat. Bei der Unruhe im Hause habe ich ihn nicht deutlich verstehen können.
Abg. Frhr. v. Schele-Wunstors (Welfe): Ich muß Beschwerde erheben gegen die centtalisttsche Politik im deutschen Reiche. Ueberall wird viel zu viel centralisirt. Der Bundesstaat Preußen geht auch hier mit bösem Beispiel voran, vor Allem in der ganz chauvinistischen Polenpolitik. Ganz loyale Staatsangehörige werden fortgesetzt mißhandelt. Man könnte meinen, daß der Sunplizissimus Recht hat mit den Versen:
„Traurig spricht der liebe Gott: Deutschland steht vor dem Bankrott.'
Abg. Dr. v. Komierowski (Pole): Ich habe erwarten dürfen, daß Herr Dr. Sattler heute hier erscheinen würde, ick habe ihn vor zwei Tagen gesehen. Wenn ich ihn heute auf seinem Platze gesehen hätte, würde ich ihn noch viel schärfer angegriffen haben. Herrn Dr. Hasse stehe ick innerhalb und außerhalb des Hauses stets zur Verfügung. (Unruhe.)
Staatssekretär Kraetke: Gegen die Behauptung, daß das Briefgeheimniß von Postbeamten verletzt würde, muß ich enffchieden Protest einlegen. Herr von Komierowski hat für seine Behauptung keinen Beleg beibringen können. Wenn Briefe unanbringlich sind und geöffnet werden müssen, so geschieht es nach Maßgabe der Postordnung und von Beamten, die sich um den Inhalt nicht zu kümmern haben, sondern lediglick nach der Unterschrift und dem Ort der Absendung sehen, um den Brief dem Absender wieder zustellen zu können. Das geschieht gegenüber den Polen in nicht anderer Weise, wie gegenüber allen anderen Staatsbürgern.
Abg. Dr. v. Dziembowski (Pole): Ich werde beim Postetat daS Material vorlegen, woraus es sich ergiebt, daß den Polen gegenüber thatsächlich das Briefgeheimnitz in unzulässiger Weise wiederholt verletzt worden ist.
Damit schließt die Generaldebatte.
Die Spezialdiskussion beginnt bei dem Etat des Reichstags.
Abg. Eickhoff (frcis. Vgg.) beschwert sich über das Essen im Reichstage. Wenn später einmal ein zweiter Homer sich finden würde, der den Reichstag besänge, dann würde er von den Abgeordneten, die sich zum Essen im Reichstagsrestaurant niedersetzten, sicher nicht singen können: Alle erhoben die Hände zum lecker bereiteten Mahle. (Große Heiterkeit.) Redner schlägt sodann vor, daß für die Budgetkommission ein Protokollführer angestellt werde. Auch die Anstellung eines neuen Bibliothekars sei nöthig.
Präsident Graf Ballestrem sagt zu, daß er die Beschwerden deS Abg. Eickhoff prüfen werde.
Abg. Fischbeck (freis. Vp.) wünscht, daß im Reichstag em neuer Fahrstuhl eingerichtet werde.
Präsident Graf Ballcftrem erwidert, daß die Zeit in den Osterferien wohl nicht für die Einrichtung eines neuen Fahrstuhls ausreicht. Doch werde er dafür sorgen, oaß baldmöglichst für Abhilfe gesorgt werde.
Beim Etat des „Reichskanzlers" schlägt
Abg. Dr. von TztembowSki (Pole) vor. die Aemter deS Reichskanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten zu .'rennen. Wenn dies geschieht, wird der Reichskanzler mehr Zeit haben, den Wünschen des Reichstags nachzukommen Der Reichskanzler sprach von einer vorhandenen polnischen Gefahr, verwies die Be- ralbung über die Polenfrage aber vor das Forum des Abgeord- nerenhauseS Wenn der Reichskanzler aber meint, daß eme polnische Getahr besteht, dann ist der Reichstag unter allen Umstanden kompetent tn polnischen Angelegenheiten Ter Rechtslehrer Zacharia erkennt das auch an. Reichörecht geht eben vor Landrecht
Staatssekretär Graf PofadowSkvi Der Reichskanzler ist leider wegen leichten Unwohlseins am Erscheinen verhindert, sonst hätte er sicher dem Vorredner erwidert. Das Gebiet das der Vorredner berührt, ist eine rein preußische Anaelegenheit. das Reichs- recht kommt hier gar nicht in Frage Deshalb würde sick die preußische Regierung auch nicht abhalten lassen, hier den Forderungen der Staatsraison nachzukommen. Der Satz: Reicks- recht geht vor Landrecht besagt nur. daß da. wo eine reicksgesetz- licke Regelung erfolgt ist. Die Landesgesetzgebung aufhort. (Beifall.)
Präsident Graf Dallestremt AuS dem Stenogramm entnehme sch, daß der Abg von Komierowski thatsäcklich die Worte: „Polemik nack Altweibermanier" gebraucht hat. Dies ist ein beleidigender Ausdruck gegen einen anderen Abgeordneten. Ich rufe deshalb den Abg von Komierowski zur Ordnung.
Beim Etat des Auswärtigen Amts befürwortet
Abg. Münch-Ferber (nat.-lib.) eine Resolution, in einen Nachttagsetat oder spätestens in den nächstjährigen Reicksbaus Haltsetat 20 000 Mark zur Vorbereitung der Errichtung von Handelskammern im Auslande emzusetzen. Ich muß an meiner früheren Bemerkung festhalten, daß die Errichtung solcher Handelskammern von den deutschen Firmen im Auslande dringend gewünscht wird. Die Lesterreicker. die Franzosen, die Amerikaner haben Handelskammern im Auslande, die sich vortrefflich bewahren, nur wir Deutschen haben sie nock nicht. Handelskammern im Auslande würden in wirksamster Weise die deutschen Konsuln unterstützen. Sie würden nicht nur zur Auskunftsertheilung dienen, sondern auch als Schiedsgerichte thätig sein können Der Abg. Frese hat sich in seiner Bekämpfung der Errichtung ausländischer Handelskammern mit der Handelskammer in Bremen in Widerspruch gesetzt. Auch die Lübecker Handelskammer steht der Institution sehr wohlwollend gegenüber. Sehr wunderbar verhielten sich die Hamburger. Die einzige, allerdings nicht von Reichs- Wegen gegründete, Handelskammer, die wir im Auslände haben, ist die in Brüssel, und sie wird von Hamburgern sehr fleißig benützt, ttotzdem sind sie Gegner meines Antrages. Ich meine, dieser Antrag ist so bescheiden gefaßt, daß ihm die Reichsregierung nicht widersprechen sollte.
Dbg.EahenSlv ((5fr.) i Meine Partei steht der Resolution an sich zwar sympathisch gegenüber, hat aber verschiedene Bedenken, die ihr die Annahme nicht möglich machen. Der Zweck der Resolution könnte vielleicht auch dadurch erreicht werden, daß auf die Vorbildung der Konsulatsaspiranren in kaufmännischer Beziehung mehr Gewicht gelegt würde
Staatssekretär Frhr. o. Nickthofen: Die deutschen Konsuln im Auslande sind ebenso gut wie die Handelskammern in der Lage» Auskünfte zu ertheilen. Sie beweisen hierbei auch ein großes Entgegenkommen: freilich können sie nicht ,wie es ost gewünscht wird, sofort eine telegraphische Auskunft ertheilen, wenn nicht wenigstens die Kosten dafür vorher bezahlt sind. Dafür, daß die Konsulatsaspiranten sich genügende Handelstecknische Keniitnisse aneignen, verspreche ich das Meinige zu thun. Der Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande wird auch von einer Reihe inländischer Handelskammern widersprochen. So haben z. B. die Handelskammern in Essen und Offenbach ein solches Vorgehen ausdrücklich für verfehlt erklärt.
Die Resolution Münch-Ferber wird hierauf gegen die Stimmen der National-Liberalen abgelebt
Staatssekretär Frhr. v. Richthofen: Ich möchte kurz auf den vom Abg. Bebel in der zweiten Etatsberathung erwähnten Fall, betteffend die Verhaftung einer Frau Krügel in Polangen zurückkommen. Der Fall ist thaffächlich passirt. Die Frau stand nach Mittheilung der russischen Behörden in dem Verdacht, mit ihrem Manne und anderen Personen z. B. einem gewißen Schlaume Hirsch Feierstein Schriften revolutionären Inhalts nach Rußland eingeschmuggelt zu haben. Unser Botschafter in Petersburg ist von dem Schmied Krügel ersucht worden, die Freilassung seiner Frau zu erwirken, und darauf wurde ihm die eben genannte Mittheilung gemacht. Der Botschafter hat sich dann aber mit dem deutschen Konsul in Libcm in Verbindung gesetzt, und dieser hat die Frau besucht und von ihr erfahren, daß sie sich über schlechte Behandlung im Allgemeinen nicht zu beklagen habe. Durch das katserliche Konsulat sind der Frau Krügel wiederholt Wäsche- und Kleidungsstücke zugestellt worden. Die Untersuchung ist im Januar beendet worden, die Akten sind dem Justizministerium in Petersburg bereits zugegangen und der Abschluß der Sache steht nahe bevor. — Daß man den Schmied Krügel zwangsweise über die russische Grenze zu entführen versucht habe, wie Herr Bebel behauptete, dafür haben die angestellten Ermittelungen kernen Anhalt ergeben, ebensowemg dafür, daß der Mann von russischen Geheimpolrzisten auf preußischem Boden überwacht fei. Die zuständigen Behörden stellen das entschieden in Abrede.
Abg. Bebel sSoz.): Eine Verurtheilung der Frau in Rußland wurde nicht möglich sein, aud) wenn sie wirklich auf deutschem Boden an der Einführung revolutionärer Schriften nach Rußland mit- aewirkt hätte; die Verurtheilung wäre nur bann denkbar, wenn man sie auf russischem Gebiete bei Ausübung der That ergriffen hätte. Die Nachricht von der beabsichtigten Verschleppung des Krügel habe ich aus direkter Quelle und ich werde den Mann ersuchen, dem Staatssekretär sein Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.
Staatssekretär Frhr. v. Richthofen: Die russischen Behörden behaupten, daß die Frau selbst die Schriften nach Rußland herüber- getragen habe. Da die russischen Behörden in solchen Dingen keinen Spaß verstehen, wie jedes Kind an der Grenze weiß, so mag es ja zutteffen. daß die Frau einer etwas kräftigen, rauhen Behandlung ausgesetzt gewesen ist.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hasse (nat.-lib.) spricht
Staatssekretär Frhr. v. Richthofen die Hoffnung aus. daß der Fonds zur Unterstützung deutscher Schulen im Auslande im nächsten Etat erhöht werden könne. Eine Centtalisation dieses Schulwesens würde sich dagegen nicht empfehlen, ebenso wenig eine allgemeine schultechnische und nationale Schulaufsicht. Denn der würden die einzelnen Staaten des Auslandes vielleicht Widerstand entgegensetzen.
Abg. Schrader (freif. Vgg.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Dr. Hasse an, daß mehr für die demschen Schulen im Ausland
gefckebe. und wünscht, daß den Lebrern im Auslande ihre dort zuge- brachre Trenstzert angerechnet werde.
Staatsiekretär Frhr v. Rickttiosen erwidert, daß er Alles thun werde um die Lehrer im Auslände vor Nachtbeilen zu bewahren. Von dem preußischen Kultusministerium sei bereits ein Erlaß ergangen daß den Lehrern im Auslande die dort verbrachte Dienst- zeit auf das Besoldungsdiensialter angerechnet werde. Redner theilt febann mit daß die verbündeten Regierungen sich entschlossen haben, gegen die Einsetzung der 30 000 Maf für die AuswanderungS- auskunftssielle in den e i n m a 1 i g e n Ausgaben so daß sie also nur für dies eine Jahr bewilligt werden, feinen Widerspruch zu erheben.
Angenommen wird zu dieser Position noch eine Resolution Eahenslh lCtt.j. wonach die 80 000 Mark nur unter der Bedingung bewilligt werden sollen, daß die Auskunftsstelle sich verpflichtet, dem Reichskanzler jährlich über ihre Thätigkeit Bericht zu erstatten.
Zum Etat des Re chSamtS des Innern sind 2 neue Resolutionen eingegangen:
Zunächst eine Resolution Münch-Ferber (nat.-lib.) und Genossen.
„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dafür Sorge trage« zu wollen, daß der gewerbsmäßige Handel mit Essigsäure, sogenannter Efsigesicnz. in einer bestimmten Konzentration als Genuhmittel unter die Vorschriften über den Handel mit Gifte« gestellt werde."
Sodann eine Resolution Franken (nat.-lib.) und Genosien, „den Reichskanzler zu ersuchen, thunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf, betteffend die Unfallfürsorge bei Arbeiten, welche freitotHig zur Rettung von Personen und zur Bergung von Gegenständen vorgenommen werden, vorzulegen unter besonderer Berücksichtigung der bei solcher Thätigkeit vorkommende« Feuer-, Wasser- und anderen Gefahren."
Abg. Beck (Heidelberg, nat.-lib.) bringt einen Erlaß des preußischen Handelsministers zur Sprache, in dem cs heißt, daß den Anfordenmgen des neuen Gewerbe-GerichtSgesetzes genügt sei, wenn in Städten über 20 000 Einwohner Gewerbegerichte für bestimmte Distrikte oder für bestimmte Gewerbe bestehen. Ein allgemeines Gewerbegericht braucht dann nicht mehr errichtet zu totx> den. Das entspricht weder dem Sinne des Gesetzes noch Der Absicht der gesetzgebenden Faktoren. Eine Klarstellung der Frage ist im Interesse der einheitlichen Ausführung des GewerbcgerichtS- geseyes durchaus erforderlich,
Abg. Zubeil (Soz.): Wie der Staatssekretär heute feinen Wetz angeben kann, auf dem der Erlaß dcS preußischen Handelsministers beseitigt werden kann, so muß der Reichstag dem § 17 des Gesetzes, in dem für Orte mit über 20 000 Einwohner die Errichtung vo« Gewerbegerichten obligatorisch gemacht ist, eine Fassung geben, die sede Mißdeutung ausschließt. Wir dürfen nicht dulden, daß durch eine solche Verordnung ein Gesetz einfach illusorisch gemacht wird. In der Presse, auch in der Centtumspresse, hat merkwürdigerweise gestanden, daß Abg. Trimborn, der Vater des Gesetzes, sich mit der Verordnung einverstanden erklärt habe. Ja, in der „Frankfurter Zeitung" war zu lesen, daß dadurch der Centrumsfraktion die Hände gebunden seien. Hoffentlich stellt sich diese Nachricht älS falsch heraus.
Abg. Trimborn (Ctt.): Nachdem der Dbg. Zubeil in so beredter Weise meine Vaterschaft für dieses parlamentarische Kind fest- gestellt hat — Sie werden wissen, daß parlamentarischer Vater zu werden, sehr schwer ist (Große Heiterkeit) — sollte man wirklich glauben, ich hätte eS schon zu einer kleinen parlamentarischen Berühmtheit gebracht. Ich höre das heute zum ersten Mal. So weit habe ich es aber doch noch nickt gebracht und werde ich es wahrscheinlich nie bringen .daß preußische Minister, ehe sie Resttipte erlassen. mich um ihr Einverständniß bitten. Bei dem Gedanken allein wird mir beinahe schwindelig. In der neuen GcwerbegerichtS- novelle hieß es ursprünglich, daß „in" jedem Orte mit über 20 000 Einwohnern ein Gewerbegericht bestehen müsse. Nun hatten tote aber eine ganze Reihe von Gewerbegerichten, die sich über mehrere Orte erstreckten. Es ergeben sich daraus keinerlei Mißstände; wir hatten keinen Anlaß, hier eine Theilung des Gerichts zu verlangen und änderten daher, um das Fortbestehen dieser gemeinschaftlichen Gerichte zu ermöglichen, die ursprüngliche Fassung dahin ab. daß „für" alle Städte nicht „in" allen Städten mit über 20 000 Einwohnern die Errichtung von Gewerbegerichten obligatorisch fein solle. Daraus weist der erste Satz der Verordnung des Ministers Möller hin; dieser erste Satz ist durchaus korrekt. Anders verhält es sich mit dem zweiten Satz, der von dem Vorredner angefochten worden ist. Dieser Sah ist mit der Gewerbegerichtsnovelle auch meiner Auffassung nach nicht in Einklang zu bringen. Ein Gewerbegericht ist doch keine Harmonika, die man auseinander und zusammen ziehen kann. (Heiterkeit.) Ich möchte wünschen, daß die Unrichtigkeit dieser Interpretation möglichst bald maßgebend festgestellt wird.
Staatssekretär Graf v. Posadowsky: Ich glaube, bei der Auslegung des Gesetzes müssen wir nicht nur auf den Vater als ben toir ben Abg. Trimborn mit voller Anerkennung bezeichnen können, sondern auch auf ben Großvater und Urgroßvater des Gesetzes zurückgehen. (Heiterkeit.) Der § 7 des Gewerbegerichtsgesetzes findet sich bereits entsprechend als § 6 im Gesetz von 1890, und dieser § 6 entstammt dem § 13 einer Vorlage von 1878, die nicht Gesetz geworden ist. In dem Kommissionsbericht über den Entwurf von 1878 heißt es nun, der Zweck des § 13 sei, die Möglichkeit zu gewähren, unter Berücksichtigung der toirthschaftlichen und lokalen Verhältnisse in einzelnen Orten mehrere selbständige Gewerbegerichte für bestimmte Stadttheile ober bestimmte Gewerbe einzurichten. DaS wurde damals auch von einem Regierungs- bertreter hervorgehoben. Daraus folgt, daß zwar unter allen Umständen ein Gewerbegericht errichtet werden muß, daß aber daS Gewerbegericht getheilt werden kann sowohl nach Berufszweigen als auch nach Stadttheilen. Die Orte, in denen die Gcwerbe- gerichte obligatorisch sind, müsicn sie für alle Berufszweige haben; eine Theilung der Gerichte nach Berufen oder nach der örtlichen Lage ist aber zulässig. Es sind auch gemeinsame Gewerbegerichte für mehrere Orte zulässig. Der Gedanke war aber vollkommen ausgeschlossen, daß man etwa für ganz auseinanderliegenbe Orte em gemeinsames Gewerbegericht einrichten könnte.
Wegen des von dem Vorredner erwähnten Erlasses bin ich mit Dem preußischen Handelsminister in Verbindung getreten und er hat mir daraufhin heute Morgen ein Resttipt mitgetheilt, das er unter bem 8. März 1902 erlassen hat. Es ist darin zunächst er- tvahnt. daß der Erlaß des Ministers eine lebhafte Erörterung ver- anlaßt und die Befürchtung erweckt habe, cs könne mit Hilfe der Auslegung dieses Erlasses der Zweck der Novelle gefährdet werden. Es heißt dann weiter, dies sei nicht die Absicht des Erlaßes gewesen; vielmehr werde von allen bctheiligten Behörden die volle mW unemgeschräntte Durchführung des Gesetzes erwartet. Der


