Nr. 888 Zweites Matt. 158. Jahrgang
Freitag 10. Oktober
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ZN« heutige Kummer umfaßt 8 Seite«
Schwurgericht
P. Gießen, 10. Ott.
Den Vorsitz in der gestrigen Verhandlung, bei der es sich um daS Verbrechen der Brandsti stun g'handekte, führte LandgerichtSrat Schmidt. Die Anklage 'vertritt Staatsanwalt Reuß. Verteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Jung. Beschuldigt ist der roodj. unbescholtene 19jährige Tienst- kuecht Wilbelm Janisch von Kohden bei Friedberg, zuletzt in Diensten des Gutspächters Klein aus der Ludwigshöhe bei Leihgestern. Demselben wurde zur Last gelegt, daß er ein Gebärrde, welches zur Wohnung von Menschen dient, vorsätzlich in Bruno gesetzt habe. Ter Angeklagte erklärt, daß er eines Tages im März d. I. am Ober-Steinbacherhof mit dem ebenfalls in Diensten Kleins stehenden Schäfer zusammen getroffen sei. Derselbe sei mit ihm in das Haus getreten, in dem früher auch einer von dessen Vorgängern gewohnt habe. Schäfer habe ihm ein Streichholz gegeben und ihm gesagt, er solle das Lagerstroh, aus dem der frühere Kollege des Schäfers geschlafen habe und das das sich im zweiten Stock des Hcurses befand, verbrennen. Er habe dies auch g5han. Tas Stroh habe anfänglich nur gequalmt und nicht brennen wollen. Beide seien dann bald darauf aus dem Hause gegangen. Ter Angeklagte will dann noch einmal in das Haus zurückgekehrt sein, um zu sehen, ob das Stroh verbrannt sei, es sei jedoch in dem Raume, wo das Stroh gebrannt habe, ein solcher -Qualm gewesen, daß er wieder habe um- kehren müssen. Später sei der Peter Junker von Steinbach gekommen und habe gefragt, warum es so aus dem Hause heraus rauche. Nachdem der Schäfer erklärt hatte, es brenne, habe Junker gemeint: Wer das Feuer angemacht, solle es auch wieder löschen. Ter Angeklagte will dann wieder in das Haus gegangen sein und das Feuer, das schon dem Erlöschen nahe war, mit den Füßen zuerst ausgetreten haben. Der Schäfer hat dann noch seinen Hut voll Wasser gereicht, womit die Glut vollends gelöscht worden sei. Ter Angeklagte erklärt, der Fußboden sowie die Holzteile an »d-eu Fenstern seien zwar schwarz gewesen, ob dieselben aber angebrannt gewesen seien, wisse er nicht. Auf Befragen des Vorsitzenden, ob der Angeklagte nicht daran gedacht habe, daß daS angelegte Feuer sehr leicht das ganze HauS hätte ergreifen wnnen, erklärt dieser, er habe an die Folgen seiner That nicht gedacht; es sei ihm nur darum zu thun gewesen, das Äroh im Hause durch das Feuer fvrtzuschaffen. Mit seinem Dienstherrn Klein habe er gut gestanden, und es sei chm nicht eingefallen, seinen Herrn zu schädigen. Durch weiteres Befragen wird zur Kenntnis der Geschworenen gebracht, daß der Angellagte anfänglich den Schäfer der That bezichtigt hat, sodaß dieser in Haft genommen wurde. Ter Angellagte erklärt, daß zur Zeit, als er das Feuer angelegt habe, das Häuschen nicht bewohnt war, auch gar nicht zur Wohnung von Menschen dienen konnte, es war nämlich in einem sehr verwahrlosten Zustand. Die Thür stand offen und hing nicht mehr in ihren Angeln, die Fenster waren teilweise zertrümmert. Weder der Schäfer Schäfer, noch sonst jemand wohnte auf dem Ober-Steinbacherhof.
Ter als Zeuge vernommene Schäfer Schäfer deponiert, daß er nicht mehr im Dienste des Pächters Klein sei, er sei von diesem entlassen worden. Er habe am Tage des Brandes am Ober-Steinbacherhof die Schafe gehütet, da habe ihm Janisch ein Streichholz abverlangt, das er ihm auch gegeben habe. Er sei weder im Hause selbst gewesen, als der Angellagte das Feuer angelegt habe, noch habe er diesem geheißen, das Lagerstroh anzuzünden. Richtig sei, daß er Janisch seinen Hut voll Wasser gereicht habe, als dieser das Feuer löschte. Ter Ober-Steinbacherhof bestehe aus dem Hause, in welchem der Angellagte den Brand anlegte, das, solange er bei Klein war, nicht bewohnt und auch sehr verwahrlost gewesen sei, und einer alten Scheuer, welche als Schafftall benutzt worden sei. Ter Angellagte bleibt ganz entschieden dabei, daß der Schäfer ihm geheißen habe, das Stroh anzuzünden, und daß dieser mit dabei gestanden habe, als er dies gethan. Der Zeuge Schäfer wird vorerst nicht vereidigt.
Ter Gutspächter Klein schildert, wie ihm im März d. I. sein Schäfer meldete, daß es im Steinbacherhof gebrannt habe. Er habe gleich nach dem Thäter geforscht, aber vorerst darüber Sicheres nicht ermitteln können. Weil er nun geglaubt habe, es komme dabei doch nichts heraus, und weil er sich die vielen Wege sparen wollte, die eine Untersuchung mit sich bringe, fei von ihm die Anzeige unterlassen worden. Mit dem Schläfer sei er in Differenzen geraten und habe denselben entlassen. Dieser habe ihn dann wegen eines Lohnrückstandes verklagt, und da habe er den Janisch vorgenommen, und dieser habe ihm gestanden, daß Schäfer den Brand angelegt habe, worauf dann der Zeuge Anzeige beim Gendarmen erstattet habe. Janisch sei über zwei Jahre sein Knecht gewesen, er könne über denselben keine Klage führen, derselbe habe sich brav und ojrdentlich geführt. Ter Vorsitzende fragt den Zeugen, wie er denn mit Schäfer zufrieden gewesen sei, und was er über dessen Betragen sagen könne. Ehe der Zeuge noch antworten kann, bricht er ohnmächtig zusammen und muß aus dem Saale getragen werden. • Infolge dieses aufregenden Vorfalles wurde die Sitzung auf kurze Zeit unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird mitge- teill, daß der Zeuge Klein sich zwar erholt hat, daß aber zu befürchten steht, daß durch dessen weitere Vernehmung sich möglicherweise derselbe Austritt wiederholen würde. Infolgedessen verzichten Staatsanwalt und Verteidiger auf jdeffen Vernehmung. Nach Vernehmung weiterer zwei
Zeugen wird das Augenscheinsprotokoll verlesen, in welchem der Untersuchungsrichter erklärt, daß in dem in Rede stehenden Haus die Dielung und Holzteile von Fenster und Thür ungebrannt sich vor gefunden haben.
Rechtsanwall Dr. Jung erklärt, er bitte die Sache zu vertagen, da er nicht umhin könne, den Untersuchungsrichter, dessen Protokollführer und den Gendarmen, der bei der Augenscheinseinnahme zugegen war, darüber als Zeugen zu hören, ob das Feuer wirllich Teile des Hauses ergriffen gehabt, ober ob die Dielen usw. blos schwarz vom Rauch gewesen seien. Die Feststellungen des Protokolls genügten ihm nicht. Ter Gerichtshof beschließt, nachdem Staatsanwalt Reuß gegen die Vertagung keinen Einwand erhoben, die Sache bis zur nächsten Schwurgerichts- r er tobe zu vertagen. Dr. Jung bittet, den Angeklagten aus der Haft zu entlassen. Tie Verhandlung habe unzweifelhaft ergeben, daß es sich überhaupt Nicht um ein zur Wohnung von Menschen ~ bienendes Gebäude — wie die Anklage annehme — handele. Tie That des Angellagten sei doch weiter nichts als ein dummer Streich, der wenn überhaupt, doch nur mit einer geringen Strafe geahndet werden würde. Staatsanwalt Reuß widerspricht dem Anträge des Verteidigers. Es handele sich hier um ein Verbrechen, dessen Janisch angellagt fei, und es stehe den Geschworenen zu, darüber zu urteilen, wie sich die That des Angellagten qualifizieren, er sei aber bereit, in eine Haftentlassung zu willigen, falls eine Kaution von 500 Mark geleistet werde. Der Verteidiger erklärt, sein Klient sei ohne Mittel und könne daher die geforderte Sicherhell nicht leisten, er bitte, seinen Klienten trotzdem aus der Hast zu entlassen. Auf Befragen des Vorsitzenden erllärt Janisch, er finde, wenn er entlassen werde, eine Unterkunst bei seiner Mutter in Kohden. Ter Gerichtshof lehnt trotzdem die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angellagten ohne Sicherheitsleistung ab.
Aus Stadt und Saud.
Gießen, 10. Oktober 1902.
** Das Großh. Regierungsblatt, Beilage Nr. 24, ausgegeben am 7. Oktober d. I., enthält: 1. Heber- sicht der für das Jahr 1902/03 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg. 2. Verzeichnis der Vorlesungen, Hebungen und Praktika, welche un Wintersemester 1902/03 in den sechs Fachabteilungeü der Großh. Technischen Hochschule zu Darmstadt abgehallen werden. 3. Ordensverleihungen. 4. Namensveränderung. 5. Nuhe- standsversetzungen. Am 13. September wurde die Lehrerin an der höheren Mädchenschule zu Gießen Mathilde Frank auf ihr Nachsuchen, unter Anerkennung ihrer langjährigen treuen Dienest, mit Wirkung vom 1. Oktober an, am 24. September wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Södel, Kr. Friedberg, Wilhelm Loos auf sein Nach? suchen unter Anerkennung seiner mehr als 60 jährigen treuen Dienste mit Wirkung vom 1. Oll. an, an demselben Tage wurde der Schullehrer an der Gemeinbeschule zu Flonheim, Kr. Alzey, Philipp Metzger auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner längjährigen treuen Tienste, mit Wirkung vom 1. Oktober an, an demselben Tage wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Nieder-Wöllstadt, Kr. Friedberg, Konrad Falk auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vorn 1. Oktober an, an demselben Tage wurde der Lehrer an der Taubstummenanstalt zu Friedberg, Johannes Landau auf fein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vorn 16. Oktober an, — in den Ruhestand versetzt. 6. Konkurrenzeröffnungen. Erledigt sind: eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Ge- rneindeschule zu Nieder-Rarnstadt, im Kreise Darmstadt. Mit der Stelle kann die Hälfte des Organistendienstes verbunden werden, eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Groß-Zimmern, Kr. Dieburg, beide mit dem gesetzlichen nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehalte. 7. Berichtigung.
** Der Feldbergturm wird am Sonntag den 12. Oktober in feierlicher Weise seiner Bestimmung übergeben werden. Der Vorsitzende des Gesamtausschusses, Oberbürgermeister Dr. A d i ck e s - Frankfurt a. M., wird die erste Ansprache halten, worauf von Seiten der ausführenden Bau- ftrma durch den Baurat Philipp Holz mann - Frankfurt a.M. die Uebergabe des Turmes an den Taunsklub erfolgt. Vor und während der Feier wird der Schuler'sche Männerchor entsprechende Chöre vortragen und eine Musikapelle spielen. Selbverständlich ist für Ausschmückung des Turmes, reservierte Plätze und bergt, mehr nach jeder Richtung hin Sorge getragen. Das Panorama, das sich von der Plattform des Thurmes aus dem Beschauer erschließen wird, wird überraschend sein, denn die dem Feldberg zu Füßen liegenden Thäler mit ihren vielen reizenden Städtchen und Orten, die seither bet dem Begehen des Plateaus nur in geringem Maße sich dem Feldbergbesteiger zeigten, sind jetzt sämtlich zu sehen, und der Blick in weite Fernen dürste einem Panorama gleichkommen, das in den deutschen Mittelgebirgen wohl einzig dastehen wird. Der Turm, der einen oberen geoßen und einen unteren kleineren Saal, Turmzimmer, sowie eine Wärterwohnung umfaßt, ist bis zur ersten Plattform 7 Meter, bis zur oberen Plattform 22 Meter, bis zum Turm- zimmer 25 Meter und bis zur Spitze des Adlers, der ihn krönt, 35 Meter hoch. Der Besucher des Turmes wird sich also 900 Meter über dem Meere befinden. Um auf die erste Terrasse zu gelangen, hat man 21 Stufen zu ersteigen, bis zur oberen Terrasse aber deren 131, jedoch ist die Anordnung
der Stufen und Podeste so vortrefflich, daß der 9(ufgang für Jedermann äußerst bequem ist. — Die ersten Arbeiten am Bau begannen mit dem 17. Mai 1901 und schon am 7. Juli 1901 konnte die feierliche ©nmbfteinlegung vorgenommen werben. Im Rohbau würbe ber Turm im Juli 1902 voll- enbet unb nun ragt ber stolze Bau, besten genialer Entwurf bem Baumeister Abolf Haehnle - Frankfurt a. M, zu verbauten ist, als eine prächtige Schöpfung beutscher Baukunst in bie Lüste.
(:) Herbstein, 7. Okt. Gestern fand hier die Generalversammlung ber Spar- und Leih kasse Herbstein statt. Ter Direktor Oberamtsrichter W e i f f e n- bach eröffnete die Versammlung um 10 Hhr mit Verlesung des Rechenschaftsberichtes. Sodann wurde die Jahresrechnung durch den Rechner Waitz verlesen. Ferner wurden verschiedene Summen zu gewissen gemeinnützigen Zwecken, wie alljährlich, bewilligt. Ter Direktor und die Ausschußmitglieder pro 1903 und 1904 wurden durch Akklamation wiedergewählt. Ter fünfte Punkt ber Tagesordnung war der bedeutendste der diesjährigen Generalversammlung: es handelte sich nämlich um die Umwandlung der Kasse in eine öffentliche Sparkasse gemäß Gesetzes vom 8. August 1902. Obwohl die Mehrheit nicht dafür war, sv wurde doch die Sache dahin gemeinsam geregelt, daß jeder der 140 Aktionäre eine Abfindungssumme von 200 Mark, innerhalb drei Monate zahlbar, sowie seine Aktie mit 20 Mark zurückbezahlt bekommt. Tie Sparkasse hat bis zum 1. Ott. 1902 ein eigenes Vermögen von 102084,91 Mark, und hat somit jeder Aktionär einen sehr bedeutenden Verlust an dem Vermögen, welches für ca. 140 Aktionäre etwa 700 Mark pro Aktie betragen wurde. Sämtliche Aktionäre waren diesmal erschienen und gingen meistens mißgestimmt nach Hause.
Gerichtssaal.
Seb. Gießen, 7. Okt. Strafkammer. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Güngerich, bie Antlagebehörbe vertrat Oberstaatsanwalt Theobald. — Vor Beginn der Verhandlung nahm ber Vorsitzenbe Veranlassung, SanttätSrat Dr. Vogel in Laubach, ber in ber Strafsache gegen Rechner Schreiner von ba als Zeuge unb Sachverständiger vernommen worden war, und bezüglich dessen der Sitzungsbericht eines auswärtigen Blattes unrichtige unb verletzende Behauptungen aufgestellt hatte, nachdrücklich in Schutz zu nehmen, indem er u. A. bemerkte; Herr Dr. Vogel fei nicht, wie in jenem Bericht behauptet werde, von dem Angeklagten als Entlastungszeuge sistiert, sondern von der Anklage- behörde geladen gewesen; auch sei es nicht richtig, daß der Genannte zu Schreiner in llgend welchen Beziehungen ftche, abgesehen von solchen rein geschäftlicher Art; endlich habe Dr. Vogel nicht bekundet, daß Schreiners Geisteszustand zur Zeit der That offenbar gelitten gehabt, sondern nur in Bezug auf die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten Bedenken geäußert. Der Vorsitzende fügte hinzu, daß er Veranlaffung nehmen werde, diejenigen Berichterstatter, die durch die Art ihrer Berichterstattung bewiesen, daß sie eritweder nicht ben guten Willen, oder nicht die Fähigkett besäßen, objektiv zu berichten, aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Hierauf kommt die Strafsache gegen Johannes Schäg aur Verhandlung. Dieser hat gegen das Urteil des Großh. Schöffengeiächts Herbstein, durch welches er wegen Mißhandlung seiner Frau zu vier Wochen Gefängnis verurteilt war, Berufung eingelegt. DaS Urteil des genannten Gerichts stellt fest, daß der Angeklagte, welcher sehr bem Trünke ergeben ist, mit seiner Frau in Streit geraten war unb sie im Verlauf desselben mit einem Lattenstück auf die linke Hand schlug, sodaß eine stark blutende Wunde entstand. Der Vorfall wurde von der Gendarmerie — ohne Veranlaffung der Ehefrau — der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Eine neue Beweisaufnahme findet in der Berufungsinstanz nicht statt. Auf Grund der Feststellungen des Schöffengerichts bestätigt das Berufungsgericht das erste Urteil. — Um falsche Beurkundung im Sinne des § 848 St.-G.-B. handelte es sich in der Strafsache gegen den Großh. Bürgermeister Heller von Lich. Die Anklage legt ihm zur Last, daß er in fünf verschiedenen Fällen Thatsachen anders beurkimdet habe, als sie sich vor ihm abgespielt hätten. Beispielsweise hat er Urkunden, die sein Bureaugehülse in seiner Abwesenheit ausgenommen hatte, als von ihm vollzogen beglaubigt. Das Gericht erkennt nach einer umfangreichen Beweisaufnahme — 17 Zeugen waren erschienen — ben Angeklagten schuldig der falschen Beurkundung in vier Begangenschaften unb verurteilte ihn in eine Gesamtstrafe von 1 Monat 3 Wochen Gefängnis. Dem Angeklagten war seitens seiner vorgesetzten Behörde in Betreff seiner Dienst- slihrung das beste Zeugnis ailsgestellt worden. Bemerkenswert ist, daß dieser Fall zur Denunziation zur Anzeige gebracht wurde. Wenn auch der Denunziant — wie in dem Urteilsgrunde hervorgehoben — immer verächtlich fei, so müsse das Gericht eine durch Denunziation zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft gebrachte strafbare Handliing doch so wie jede auf andere Weise in Erfahrung gebrachte behandeln. — Der Schneider Karl Gaspari von Freienfeen ist der unternommenen Verleitung zum Meineid beschuldigt. Derselbe halte die beiden Hauptzeugen in einer gegen ihn gerichteten Privatklagsache unter Versprechungen aufgeforbert, günstig für ihn auszilsagen. Tas Urteil lautet wegen zweier Verbrechen nach § 159 St.-G.-B. auf 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus. — In ber Strafsache gegen ben Polizeibiener Schmidt von Lich wegen Unter- schlaguiig hatte sich das Schöffeiigericht Lich für unzuständig erklärt. Ter Angeklagte steht deshalb heute vor der Strafkammer. Tas Gericht giialisiziert bie That als Betrug und verurteilt den Angeklagten dieserhalb zil einem Monat Gefängnis. — Wegen dreier Körperverletzungen nad) § 223 bezw. §§ 223, 223a St.-GD., begangen im September v. Js. an dem Schneider Karl Ruhl in Salz unb im Frühjahr b. Js. an ben Gebrüdern Sill von ba erhält ber Angeklagte Muth von Salz 2 Monat 2 Wochen Gefängnis.
Für die gesamte Redaktion verantworllich. I. V.: Curt Plato.
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