Ausgabe 
9.7.1902 Erstes Blatt
 
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rung der Futternot, ferner für ben Bau von Kranken- und Genesungshäusern, Vollsheilstätten, Gemeindepflegestationen und Herbergen, Arbeiterkolonien, Volksbädern, Blindenheimen, Lungenheilanstalten, Kleinkinderschulen, Geschäftsräumen für Arbeiternachweis, für Kanalisations- und Straßenbauten und ähnlichen Wohtfahrtseinrichtungen mit zusammen 277,934,600 Mark. Diezugelassene Kasseneinrichtung" für die Arbeiter der Preußisch-Hessischen Eisen­bahngemeinschaft hat für den Bau von Arbeiter­wohnungen allein über 3,500,000 Mark verwandt.

Zu diesen vorgenannten gesetzlichen Aufwendungen kommen noch die freiwilligen Zuwendungen von Arbeit­gebern für ihre Angestellten und Arbeiter, welche im Jahre 1901 über 80,000,000 Mark betrugen, abgesehen von der unausgesetzten Schöpfung und Förderung aller Arten von privaten Wohlfahrtseinrichtungen neben der obligatorischen Arbeiter-Versicherungs-Organisation.

Rechnet man noch den nicht zu schätzenden ideellen Wert des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern neben einander in derselben Organisation auf rein arbeiterfreundlichem Gebiet, in der Verwaltung wie in den Schiedsgerichten, die Fürsorge für die Unfallver­hütung insbesondere dazu, so darf man wohl hoffen, daß den grundsätzlich Unzufriedenen" immer mehr der Boden ent­zogen werde und daß sie schließlich vor der Macht der That- sachen kapitulieren müssen.

Die Zolttarifkommission

Serie! am 8. d. M. den Abschnitt 6, Seber toharen, Kurschnerwaren Und Darmwaren und nahm zunächst nach längerer Debatte die Positionen 544 bis 554 Leder, nach der Vorlage unter Ablehnung mehrerer, aus Herabsetzung der Zollsätze gerichteter Anträge an. Einem Anträge Schrader auf Erhöhung der Zollsätze im Einklänge mit der beschlossenen Erhöhung der Gerbstosfzölle trat Staatssekretär Graf Posadowsky entgegen, indem er bemerkte, die Regierung war mit der Erhöhung der Gerbstosfzölle von vornherein nicht einverstanden. Nach gründlicher Prüfung könne er jetzt erklären, daß die Regie­rung nicht gewillt sei, diese erhöhten Zolle anzu- nehmen. Es sei dringend notwendig, diese Zölle in der zweiten Lesung herabzusetzen. Redner warnt dann vor der Erhöhung der Lederzölle über die Sätze der Vorlage hinaus. Die Regierung sehe in einer Erhöhung der Ledern zolle einen schweren Schlag für die Leder­industrie, namentlich für deren Stellung. In der weiteren Debatte behandelte die Zolltariftommission die Positionen 555, Lederschuhe mit Holzsohlen, und Pos. '556, mit anderen Sohlen. Die Vorlage verlangt in 555, 40 Mk. Zoll, in 556, falls das Paar Schuhe über 1100 Gr. wiegt, 85 Mk., bis zu 1100 Gr. 120 Mk. Zoll. Die Kom­mission nahm schließlich einen Antrag Paasche und Müller- Meiningen an, in Position 555 den Zollsatz auf 30 Mk. zu ermäßigen, nahm zu Position 556 die Vorlage an.

Heer und Flotte.

Hamburg, 8. Juli. In Sachen der Kollision zwischen dem englischen DampferFirsby", Kap. Tyres, und dem Torpedoboot 42, Kommandant Kapi- täpleutnant Rosensto ck v. Rhön eck, über die heute vor dem Hamburger Seeamt verhandelt wurde, gab das Seeamt folgenden Spruch: Der am 24. Juni morgens in der Nähe von Cuxhaven stattgehabte Zusammenstoß zwischen dem Torpedoboot 42 und dem englischen DampferFirsby", wodurch das Torpedoboot zum Sinken gebracht wurde und der Kommandant nebst drei Mann der Besatzung das Leben verloren haben, ist durch Führung des DampfersFirsby" verschuldet worden. Es ist als erwiesen anzusehen, daß derFirsby" nach dem Absetzen, das Lvotsen bei der Alten Liebe ein wenig auf der westlichen Seite der Leitlinie war, und daß er beim Erblicken des grünen Lichtes des in die Leitlinie einsteuernden Torpedobootes sich zu spät entschloß, unter Backbordruder die rechte Seite seines Fahrwassers wieder zu gewinnen. Manöver des Torpedobootes sind nicht äts Ursache für den Vorfall anzusehen. Zu bemerken bleibt jedoch, daß die Situation weniger schwierig geworden wäre, wenn der Kommandant des Torpedobootes nicht in der Leitlinie aufgesteuert wäre, sondern die Leitfeuer hätte aus­einander halten lassen. Das Einsteueru in die Leitlinie ist in dem Nordseehandbuche für Torpedoboote vorgeschrieben. Diese Vorschrift steht nicht im Einklang mit der Hamburgi­schen Verordnung betr. Rhede und Elbfährwasser bei Cux­haven vom 15. Mai 1898. Die prompte Rettung eines Teiles der Besatzung des gesunkenen Torpedobootes durch den DampferFirsby" verdient Anerkennung.

Der Leipziger Bankprozetz. xv.

Leipzig, 8. Juli.

Es gelangt das Protokoll der Aussichtsrats-Sitzung vom 21. Februar 1901 zur Verlesung, das eine vertrauliche Erläuterung zu dem Geschäftsbericht und der Bi­lanz über 1900 enthält. Desgleichen kommt der Geschäftsbericht für 1900 zur Verlesung. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Bericht eine irrige Vorstellung über den Gang der Geschäfte erwecke, man vermisse das schwere Engagement der Leipziger Bank mit der Trebergesell- schast. Es scheine, als ob die Leipziger Bank in der Haupt- sache nur zu Gunsten der sächsischen Industrie gearbeitet und hierbei Gewinn erzielt habe. Exner sagt aus, daß der Bericht seiner Feder entstamme. Es sei unrichtig, wenn die Anklage bel)aupte, daß die Ausdehnung des Ge­schäfts der Trebergesellschaft allein zuzuschreiben fet Wenn der Bericht die Verbindung mit der Trebergesellschaft nicht erwähne, so sei dies aus dem Grunde geschehen, weil man in der Regel nur dann die Verbindungen erwähne, wenn sie notleidend geworden. Auf den Vorhalt des Vor­sitzenden, wie die Bank Dividende von 9 Prozent verteilen konnte, während doch das ganze Aktienkapital und die Reserve in der Trebergesellschaft investiert waren, erwidern Exner und Gentzsch, daß die Bank doch in der glücklichen Lage gewesen sei, diese Dividende zu zahlen. .Der Vorsitzende bemerkt, daß die Berechnung der Dividende auf einer vollständig falschen Grund­lage erfolgt mar. Von 95 Millionen Debitoren seien 83 Millionen als gedeckt bezeichnet worden. Welchen Wert diese Deckung HEe, könne man an der Bonität Kassels wohl bemessen. Der Geschäftsbericht enthalte lauter Phrasen. Gentzsch sagt aus, daß er bis aus den letzten Tag auf die Fusion gebaut habe, und die Bank günstig beurteilt habe. Gentzsch sagt, er habe das vollste Vertrauen zu der Bank gehabt, auch fein ganzes Vermögen tu Aktien derselben flngetegt. Exuör wird befragt, tote hoch er Ende 1899

das Obligo der Trebergesellschaft geschätzt habe. Exner agt, ja taxieren kann ich es nicht. Eine sonderbare Auf- assung meint der Vorsitzende.

Alsdann äußern sich die angeklagten Mitglieder des Aufsichtsrats, zunächst Meier, Schröder, Wölker und Dr. Fiebiger ausdrücklich über ihre Stellungnahme zu dem Geschäftsbericht. Aus dem lebhaften Verhör, mit dem der Vorsitzende die Angeklagten unterzieht, und aus der Ver­lesung ihrer in der Voruntersuchung gemachten Angaben ;eht hervor, daß sie sämtlich in dem Bericht keine Un­wahrheiten erblickt und die Verteilung einer neunprozenti­gen Dividende für angemessen gehalten haben. Nach einer 'ürzen Pause äußert Sachverstänoiger Bankdirektor Herr­mann seine Ansicht über den Bericht. Der Sachverständige vermißt auch hier wieder, wie in dem Bericht für 1899 irgend einen Hinweis auf Kassel. Aber mitzuteilen, daß die Kasseler Gesellschaft einen nennenswerten Betrag der Bank schulde, sei absolut ausgeschlossen gewesen., Die Leip­ziger Bank würde sich dadurch schwer geschädigt haben. Der Sachverständige vermißt in der Bilanz die vollständige Wiedergabe aller einzelnen Verhältnisse. Ein großer Fehler sei dadurch gemacht worden, daß man den Kasseler An­gaben niemals nachgespürt, sondern sich nur mit den gegebenen Mitteilungen zufrieden gegeben habe. Kom­merzienrat Sieskind sagt, der Bericht sei durchaus nicht ein richtiges Bild von der Lage der Bank. Wie die Sache stand, durfte keine Dividende verteilt werden, da man wußte, daß bei einem Aktienkapital von 48 Millionen eine Beteiligung von 83 Millionen an der Trebertrocknung bestand. Alan hätte damals aushören müssen, unbekümmert um die daraus entspringenden Folgen. Der Konkurs sei unausbleiblich gewesen. Fortsetzung der Verhandlung morgen.____________

Aus Stadt und Sand.

Gießen, den 9. Juli 1902.

-Die Beisetzung der Leiche des Provinzialdirektors Geheimen Rates v. Bechtold sand unter zahlreicher Betei­ligung von Behörden aus allen Teilen des Landes, s owie Ver­tretern privater Korporationen und einer Menge dem Ver­storbenen persönlich nahestehender Leidtragender gestern abend um 6 Uhr in Darmstadt statt. Uns wird darüber ge­meldet :

Der Sarg war nach der Ueberführung von Gießen nach Darnistadt alsbald nach der Friedhofskapelle gebracht worden, von wo sich der Leichenkondukt in Bewegung setzte. Unter den vielen, den Sarg schmückenden, meist mit riesigen Schleifen versehenen Blumenspenden bemerkten wir u. a. einen von dem Großherzog gesandten Kranz mit rot-weißen Schleifen, deren Enden ein ver­schlungenes E L zierten. An dem vorderen Ende des Sarges hing ein Kranz mit grün-rot-goldenen Farben von dem Corps Teu­tonia in Gießen, dessen A. H. der Verstorbene gewesen ist. Zu­nächst hinter dem Sarge kam der Geistliche, der Superintendent für Oberhessen, Petersen, die nächsten Angehörigen und dann die übrigen Leidtragenden. In seiner Ansprache am Grabe hob der Geistliche die stete Pflichttreue, die weit bekannte humane Ge­sinnung des Verstorbenen sowohl seinen Untergebenen, wie auch Fernerstehenden gegenüber hervor, er wies darauf hin, daß er in seinem Beruse gesucht habe, Gott zu dienen als Gottes Pilgrim und Bürger des Herrn. Der Geistliche streifte dann mit einigen Worten den beruflichen Lebensgang des Verstorbenen, immer wieder die überall gezeigte Schlichtheit des Verstorbenen hervorhebend. Mitten aus der Lebensarbeit sei er herausgerissen worden, abberufen von seinem Gotte, aber ihm sei auch dadurch erspart geblieben die oft chwer zu ertragende Vorbereitung auf den kommenden Tod durch Alter und Krankheit zu erfahren. Wohl sei der Verstorbene ohne Abschied von den Seinen nehmen zu können geschieden, aber doch habe er noch das Glück gehabt, zu erleben, daß auch sein jüngstes Kind fertig hinaustrete ins Leben; so sei seine Lebensarbeit fertig und abgeschlossen gewesen, und er sei einaegangen zur Ewigkeit. Nachdem der Geisttiche noch Gebet und Segen gesprochen hatte, legte Regierungsrat Dr. Wagner von Gießen namens der Be­

amten der Provinzialdirektion und des Kreises Gießen, sowie namens des Provlnzialausschusses Oberhessens unb des Kreis­ausschusses Gießens Kränze nieder, worauf Rentner Schwab eine Blumenspende im Namen des Kunstvereins des Großherzogtums Hessen niederlegte. Damit schloß die Trauerfeier. Unter den Leid­tragenden bemerkten wir die Vertreter des Ministeriums: die drei Staatsminister Rothe, Dittmar und Gnauth, weiter Exz. v. West er well er, den Platzkommandanten Frhrn. v. Lyncker u. a. Allseitig hört mau anerkennende Worte über den Verstorbenen, dem icherlich jeder, der ihn gekannt und mit ihm zu chun gehabt hat, ein ehrendes Andenken bewahren wird."

Der ne-ue Provinzialdirektor non Ober* Hessen. Wie man uns aus Darrnstadt von einer Seite rnckteilt, die wir für gut unterrichtet zu halten allen Grund haben, verlautet dort gerüchtweise, daß als Nachfolger des verstorbenen Geheimrats v. Bechthold Herr Ministerialra Dr. Andreas Breidert in Aussicht genommen worden sei. Wir geben indeß diese Meldung mit der nötigen Reserve wieder.

Von der Ersten Kamm er. Namens des Peillions- ausschuffes der Ersten Kammer hat der Fürst zu Solms- Hohensolms-Lich über die Vorstellung der die Entfestigung wünschenden Einwohner Kastels Bericht erstattet. Es wird beantragt, dem Beschlüsse der Zweiter Kammer beizutreten, die die Frage:Will die Kammer, nach dem Anträge ihres Ausschusses, an die Großh. Regierung das Ersuchen richten, bei dem Abschluß der bezüglichen Verhandlungen mit der Militärbehörde für Wahrung der Interessen der Bewohner Kastels energisch einzutreten und die Vorstellung damit für erledigt erklären?" mit allen Stimmen bejaht hat.

Zur Wahlrechtsvorlage. Die an Über­raschungen ohnehin schon so reiche Geschichte der neuen Wahl­rechtsvorlage ist um ein neues überraschendes Kapite bereichert worden. Nach den vielerörterten Verhandlungen in der Zweiten Kammer war man allgemein gespannt, welche Stellung die am Donnerstag zusammentretende Erste Kammer zu der Vorlage nehmen werde, und nun ersieh man aus ihrer 70 Gegenstände umfassenden Tagesordnung, daß sich die Wahlrechtsvorlage auf derselben überhaupt nicht befindet. Die Erste Kammer scheint bedauerlicher­weise anzunehmen, daß eine Einigung mit der Zweiten Kammer in dieser Angelegenheit vorerst doch nicht zu er­zielen sei.

- Der Verband der Schulze-Delitzschen Genossen­schaften für Starkenburg und Oberhessen tagte am 6. d. M. in Dieburg. Unter Mitwirkung des Ge­nossenschaftsanwalts Dr. Crüger wurden genossenschaftliche Dinge in reger Diskussion erörtert. An Stelle des verstorbe­nen Direktors Bernhardt wurde Volksbankdirektor Gemind er- Darmstadt zum Verbandsdirektor und Direktor Weitzel- Darmstadt zu deffen Stellvertreter gewählt. Der Ver- bandstag findet 1903 m Reichelsheim i. Q. statt.

Schloß fr eiheitslotterie. Gegenüber der metjt- ach aufgetretenen Behauptung, daß eine Verschiebung der planmäßig am nächsten Dienstag den 15. d. M. statt finden­den Ziehung der Schloßfreiheitslotterie beschlossen worden fei, erfahren wir auf eingezogene Erkundigung, daß ein solcher Beschluß keineswegs gefaßt worden sei.

** Brandschäden statt st ik. Nach einer von bet Großh. Brandversicherungsanstalt für Gebäude gefertigten Statistik tarnen im Großherzogtum in den Jahren 1887 bis 1901 nach Abzug der Blitzschäden 6176 Gebäude- chäden d u r ch Br an d vor, von welchen 371 erwiesener­maßen und 121 mutmaßlich durch Kinder verur- acht waren. Es sind dies nahezu 8 Prozent der raglichen Brände, unb berechnet sich der entstandene Ge­bäudeschaden auf 871097, bezw. 234 316, zusammen 1105413 Mark. Diese Summe erhöht sich noch durch den Schaden an Mobilien und die durch Kinder verursachten Brände von im freien Feld sitzenden Fruchthaufen. 8 Kinder büßten bei den Gebäudebränden das Leben ein. Das Einsperren von noch nicht schulpflichtigen Kindern ohne Aufsicht in >en Wohnungen, sowie Sorglosigkeit im Aufbewahren der Streichhölzer (meist Phosphorhölzer statt schwedischer) in Küchen, Stuben, Wirtszimmern und -Gärten oder Kegel­bahnen, so daß die Kinder sie leicht erreichen konnten,, pflegten das Unglück heraufzubeschwören. Tas Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 832:

Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht übet eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit ober wegen ihres geistigen ober körperlichen Zustandes ber Beaufsichtigung bebarf, ist zum Ersätze des Schadens verpflichtet, ben biese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er feiner Aufsichtspflicht genügt hat, ober wenn ber Schaben auch bei gehöriger Aufsichtssührung entstauben sein würde.

Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, wel­cher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt" Hierin liegt eine eindringliche Warnung für Eltern, Vormünder und Pfleger zu einer sorgfältigen Ueberwachung ber Kinber, namentlich zur herannahenden Zeit der Ernte­monate, wo Scheunen und Höfe mit Stroh unb Heu ge­füllt zu sein pflegen. Werben bie Aufsichtspflichtigen bei einem burch Kinder verursachten Brande von einer Feuer­versicherungsgesellschaft auf Schadensersatz belangt, so liegt ihnen der Beweis der geübten genügenden Aufsicht ob.

Bad-Nauheim, 8. Juli. Das neue Inhala­torium, über dessen Eröffnung wir bereits berichteten, ist seit Montag in Benutzung und die alten Inhalatoriums- räume an der Trinkhalle von diesem Tage ab geschloffen. Das Inhalatorium ist geöffnet von 81 Uhr und 4 bis 6 Uhr. Der gemeldete Selbstmord einer junger Russin, angeblich Frau von Sasnoska aus Petersburg, ist noch in Dunkel gehüllt; weder der Polizei, noch dem General­konsulat in Frankfurt a. M. ist es bis jetzt gelungen, etwas Näheres über die Persönlichkeit der Unglücklichen zu erfahren.

In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde, wie wir demWetterauer Anz." entnehmen, über das Projekt der Medizinalabtellung des Kriegsministeriums auf Errichtung eines befonberen Militärkurhauses in Bad - Nauheim beraten. (Wir hatten über dieses Projekt bereits vor einigen Tagen berichtet. D. Red.) Bei dem Sanlläts- amt soll nun angefragt werden: 1. Welche Gründe

bestehen für die Medizinalabtellung, oon dem feiterigen Grundsätze auf Unterbringung der Militär-Kurgäste zu einem Pflegesatze von 3 Mark in guten Privatquartieren abzu- gehen?.2. Würde das Sanllätsamt befürworten, den seit-! beugen Grundsatz für Bad-Nauheim aufrecht zu erhallen,! wenn bei Unterbringung der Militär-Kurgäste der Stadtoor-. stand hilfreich zur Seite stehen würde? 3. Steht zu er­warten, daß der Besuch des hiesigen Bades durch Mllllär- Kurgäste großer als jetzt wird, wenn ein eigenes Haus zur Unterbringung der Leute gekauft ober gemietet wird?

Von unserem Nauheimer Korrespondenten wird dazw noch gemeldet, daß die Errichtung eines besonderen Militär-^ Kurhauses in den Kreisen der Vermieter der oberen Stadt wenig Beifall gefunden hat; denn dort nimmt man die Militärpersonen sehr gerne für den Pensionspreis von drei Mark pro Mann auf. Es liegt nun allerdings ein schwer­wiegender Grund vor, der die Milllärverwaltung leitet. Irr den Prioatpensionen sind die Soldaten naturgemäß ohne militärische Aufsicht. Diese ungewohnte Freiheit, ohne Appell und ohne Vorgesetzte, verführt manche Soldaten, die Kur leichtsinnig zu betreiben und die schönen Tage von Nau­heim mehr zu Vergnügungen, zu Ausflügen rc. zu benützen. Mit der Errichtung eines Militär-Kurhauses, mit einem Auf-i sicht führenden Unteroffizier, dürste es mit solchen Freihellen zu Ende sein.

Mainflingen, 8. Juli. Ein sell etwa 20 Jahren hier unbekannt gebliebenes Dokument, ein Kommunal- Steuerzettel, wird neuerdings unserer Bevöllerung prä* sentiert. Die Wiedereinführung der Gemeindesteuern roar; wegen größerer Gemeindeausgaben, Geländeerwerbung für, die nach Zellhausen führende Chauffee, Kanalbauten unbt Straßenpflasterungen nicht länger abzuwenden. In früheren Jahren pflegten alljährlich 5000 Mk. Kommunalsteuern er­hoben zu werden; Heuer hat man diesen Betrag auf 2000 Mark reduziert. Der bisher übliche ortsbürgerliche Nutzen bleibt ungeschmälert fortbestehen. Er setzt sich zusammen aus 1 Raummeter Kiefernscheitholz, 25 Tannenwellen und der Grasnutzung von 2 Wiesen. Dazu gesellt sich ein Baarbetrag aus der Gemeindekasse, der sich im Vorjahre auf 15,95 Mk. belief. Die günstigen finanziellen Verhällniffe gestatteten schon feit einer langen Reche von Jahren die Bestreitung, eines Teiles der Lehrmittel für sämtliche Kinder unserer beiden Volksschulklassen aus Gemeindemllteln; sämt­liche Rechenheftchen für die Schulkinder werden aus der Ge­meindekaffe bezahlt 2c. Glückliches Mainflingen!

Frankfurt a. M., 8. Juli. DerDeutsche Rab* biner-Verband" beschäftigte sich u. a. auch mit der Bekämpfung des Mädchenhandels. Darüber be­richtete Rosenack-Bremen:

Dieses tiefernste Kapitel darf nicht mit Still­schweigen übergangen werden. Vor zehn Jahren wurde im Reichstag zuerst davon gesprochen, daß es vornehmlich Juden seien, die diesen Handel treiben, und daß haupt­sächlich jüdische Mädchen diesem Handel zum Opfer fallen. Leider ist vieles davon wahr. Dieser organisierte Handel erstreckt sich über die ganze Welt. Der Redner charakteri­sierte unter Anführung vieler Thatsachen das Treibe« derverworfensten, und gew-isseulofesten aller Menschen",