Ausgabe 
7.10.1902 Erstes Blatt
 
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ohne Debatte gegen wenige Dttumren folgender Resolution Äugeftünmt: ,^Ju Anbetracht der sich Mrfenden polizei­lichen Mißgriffe auf Grundlage deS 8 361 Ziffer 6 deS NetchSstrasgesetzbuchS erklärt der Bund deutscher Frauen- Vereine diesen Paragraph, der ein Ausnahmegesetz für daS Deidliche Geschlecht enthält, für eine Schmach der gesamten Leut sch en Frauenwelt. Die zahlreichen Verhaftungen un­bescholtener Frauen beweisen, daß jede Frau einer untoür- Ligen Polizeiwillkür preisgegeben ist und die Polizei, welche )em Schutze und der Sicherheit der Bürgerschaft dienen toll, wird durch diesen Paragraph zu einer Gefahr für )ie weibliche Hälfte deS Volkes. Der Bund deutscher Frauen- oereine hält eS daher für eine unabweisbare Pflicht jedes deutschen Ehrenmannes, solidarisch mit den deutschen grauen von den gesetzgebenden Körperschaften die Beseitig­ung dieses Paragraphen zu verlangen."

Beschlossen wurde weiter, durch Petitionen und Agita- non für die Zulassung der Mädche n in Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Real­schulen für Knaben einzutreten. Frau Rechtsanwalt Julie daff ermann (Mannheim) empfahl die Absendung einer ßetitwn des Bundes an das preußische Abgeordnetenhaus and an die übrigen Einzelstaaten betr. Zuziehung von kauen zu den Schulaufsichtsbehörden und schuldeputationen. Dem Vorschlag wurde zuge- timmt Tann kam zur Verhandlung eine Interpellation des Frl. Maria Lisch»ewska (Spandau): Welche Ver­pflichtungen erwachsen den Bundesvereinen nach § 2 der Satzungen gegenüber der Frage des Frauenstimm­rechts^

Ein Antrag von Frl. Helene Lange (Berlin) und Arau Bonfort (Hamburg) auf liebergang zur -Ta ge sordnung wird mit großer Mehrheit ab ge­dehnt und in die Besprechung der Interpellation ein- getreten.

Frl. Papprip (Berlin): Auch die gemäßigten Frauen­rechtlerinnen sind jetzt schon Anhängerin des Frauenstimm- recytS. So ist Frl. Sange bet der Begründung der kirchlich- ßozialen Frauengruppe für das Frauenstimmrecht ein ge­treten, sodaß Hofprediger Stöcker nachher erkläre: ihm hätten Dabei die Kniee gezittert. (Stürmische Heiter­leit.) Schließlich wurde mit großer Mehrheit folgende Reso­lution angenommen:

ES ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine tas Verständnis für den Gedanken des Frauen- ßiimmrechtes nach Kräften fördern, weil alle Bestrebungen deS Bundes erst durch das Frauenstimmrecht «tneS dauernden Erfolges sicher sind.

*

Sin Intermezzo zum Frauentage.

Am Montag, so meldet die ,Frkf. Ztg.^, wurde in -Wiesbaden eine der Delegierten des Bundestages, Frau Hilda v. D. aus Berlin, auf dem Wege zum Sitzungssaale von einem Polizisten auf offener Straße arretirt unb zur Wache gebracht,da sie so langsam über die Straße gegangen sei*. Nach Feststellung chrer Persönlichkeit »ourde sie ohne Entschuldigung wegen des Mißgriffs nieder entlasten.

DaS klingt sehr grausam, aber derRh. Courier* hat sich an zuständiger Stelle über diese Affaire erkundigt und foIgenbeS ermittelt: Am Montag Nachmittag bemerkte ein Schutzmann in der Friedrichstraße einen Mann, der von etwa 300 Personen umgeben, langsam die Straße entlang schritt. Der Schutzmann hegte die Befürchtung, es sei etwas Ungebührliches vorgefallen, eilte hinzu und er­suchte den Herrn, ihm auf die Polizeidirektion zu folgen. Hier bat der Vertreter der heiligen Hermandad

etreibe gewaschen und so

um den Namen beS Betreffenden, und erfuhr zu feinem größten Erstaunen, daß er eS mit einer Dame zu thun habe, die sich ihm als eine Berliner Delegierte zum Frauentage legitimierte. Der Schutzmann sorgte zuerst dafür, daß die schaulustige Menge von bannen zog, unb entließ bann bie sehr entrüstete Dame, inbem er ihr, immer noch zweifelnd, bis nach dem Zivilkasino folgte. Die Er- kennungSszene verlief für die Unbeteiligten sehr humo­ristisch. Der Fernstehende nimmt die Lehre daraus, daß die Wiesbadener für die Kleiber-Reformen der Frauenrechtlerinnen noch nicht genügend vorbereitet sind; man hat dort die aller­dings noch vorsintflutliche Ansicht, eine Frau müsse rote eine Frau aussehen, und man könne nichts Verkehrteresthun, als Frauenrechte in Männerkleider verfechten zu wollen.

Gingesandt.

(Für Form und Inhalt alle. unter dieser Rubrik stehenden Artikel Übernimmt die Redaktion dein Publikum gegenübet keinerlei Verantwortung.)

WaS ist Kleie -

Der Sachverständige antwortet: Kleie ist ein Nebenprodukt der Mehlbereitung, bestehend aus den harten, zum Teil verholzten Samenschalen und den elastischen und schwer zu vermahlenden äußeren Kleberschichten des Getreidekornes. Bei den gewöhnlichen Stühlen beträgt die abfallende Kleienmenge 2025 Prozent vom Gewicht des Kornes. Die Kleie enthält neben vielen Eiweißstoffen eine nicht unbeträchtliche Menge von Stärkemehl.

In der Nr. 282 des Gieß. Anz. finde ich den Protokollauszug, bett, die 6. Sitzung der Großh. Handelskammer Gießen, worin u. a. gesagt wird in Bezug aus den Verkehr mit Kleie: Die Handelskammer zu Graudenz hatte es als einen Mißstand be­zeichnet, daß in neuerer Zeit der BegriffKleie" vielfach zum Nach­teil des Handels und der Müllerei verschoben werde, und daher vorgeschlagen, unter Kleie allgemein ein Produkt zu verstehen, welches die Rückstände eines marktgängig gereinigten Getreides enthält". Der deutsche Handelstag suchte durch eine Rundfrage festzustellen, ob auch bei den übrigen Handelskammern das Be­dürfnis nach dieser Festlegung des Begriffes Kleie bestehe. Die Großh. Handelskammer hat sich nach Erkundigung bei Interessenten des Bezirks zu dem Vorschlag der Handelskammer in Graudenz zustimmend geäußert.

Unsere Handelskammer hat sich bei dieser Beschlußfassung und bei der Protokollirung des Beschlusses anscheinend kein Kopfzerbrechen gemacht, denn der Satz:unter Kleie ist allgemein ein Produkt zu verstehen, welches die Rückstände eines marktgängig gereinigten Getreides enthält", hat keinen Sinn. Denn die Rückstände eines marktgängig geremigten Getreides bestehen nicht aus Kleie, sondern aus Unrat aller Art: Unkrautsämereien, Schmutz re. Dian hat offenbar sagen wollen: unter Kleie ist allgemein ein Produkt zu verstehen, welches die Rückstände eines marktgängig gereinigten Getreides bei der Mehlbereitung enthält. In dieser Fassung hätte die Aeußerung der Handelskammer bei Unbeteiligten als harmlos passieren können, nicht aber bei den Landwirten, die die Kleie den Müllern und Händlern abkaufen, um sie an ihre land­wirtschaftlichen Nutztiere zu verfuttern, um Fleisch und Milch zu produziren. Besteht die Kleie aus den Abfällen des Getteidekornes bei der Mehlbereitung, so ist das reine, unverfälschte Kleie, die unseren Nutztieren gut bekommt und gutes Fleisch und gute und zuträgliche Milch liefert. Versteht man aber unter Kleie das, was nach dem Beschluß der Handelskammer in Zukunft Kleie im Handels­verkehr heißen soll, so haben wir es mit einem gefälschten, minder­wertigen Produkt zu thun, das oft gesundheitsschädlich bei der 93er- fütterung wirkt, und mit dem wir dann eine Milch produziren, die Säuglingen und älteren Kindern verderblich wäre.

Die Handelskammer Graudenz bat es als einen Mißstand bezeichnet, daß in neuerer Zeit der BegriffKleie" vielfach zum Nachteil des Handels und der Müllerei verschoben werde, und hat vorgeschlagen, unter Kleie allgemein ein Produkt zu verstehen, welches die Rückstände eines marktgängig gereinigten Getreides (bei der Mehlbereitung, füge ich hinzu) enthält. Dem hat sich unsere Handelskammer die große Mehrzahl der Mitglieder, wie ich annehme ganz unbefangen angeschlossen. Daß sich diesem

Beschluß die Landwirte und die Konsumenten von Milch auH äußerste widersetzen mußten, sei begründet durch die nachstehenden Ausführungen:

Marktgängiges Brotgetreide enthält je nach dem guten oder geringeren stände der Felder von denen das Getteide geerntet wurde, einen kleinen oder größeren Prozentsatz oon Unkraut- sämereien und Schmutz. Auch die besten Getteidereinigungs- maschinen, die in der Landwirtschaft benutzt werden, reinigen das Brotgetreide nicht so vollständig, daß unsere beffere Dlühlen das von den Landwirten oder Händlern angelieserten Getreide ohne weiteres zur Bereitung eines tadellosen Brotmehles gebrauchen können. In den besseren Dlühlen passiert das Getreide ehe es »um Vermahlen gelangt, nochmals eine Reinigungsmaschine bester Art, die nahezu alle Unfrautfämereien, auch allen Schmutz aus dem marktgängigen Getreide entfernt Aber auch das genügt unseren besten Dlühlen neuerdings nicht mehr. Nach dieser Reinigung durch Siebe und Gebläse wird das G«'

aller Unrat und Staub, der den Körnern etwa noch anhaftet, ent­fernt. Getrocknet gelangt nun erst das Getreide zur Mehlbereitung. Die Müller sind nun leider vielfach der Ansicht, daß sie das

Recht hätten, den aus dem Getreide entfernten Unrat zu vermahlen und unter die Kleie zu mischen, d. h. sie wollen zii ihrem Vorteil nicht reine Kleine, sondern Kleie unb aus dein marktgängigen Ge­treide entfernten Unrat, nachdem dieser hübsch fein gewaschen und damit unkenntlich gemacht ist, an die Landwirte verkaufen. Und dies unsaubere Geschäft will die Handelskammer guthetßen, das giebt sie durch ihren Beschluß zu erkennen. Die Landwirts wehren sich seit Jahren gegen diese Handlungsweise der Müller, sie schicken Proben der angetaufte» und garantiert reinen Kleie an die Versuchsstationen. Stellen diese die Verunreinigung der Kleie fest, so giebts für die Händler ober Müller Entschädigungsklagen: Tie ostelbische Handelstammer Graudenz bezeichnet es deshalb als einen Mißstand, daß sich in neuerer Zett der BegriffKleie" viel­fach zum Nachteil des Handels und der Müllerei verschoben habe und unsere Handelskammer schließt sich dem an.

Oben hatte ich gesagt, in unseren Handelsmühlen werde das marktgängige Getreide vor der Verwendung zur Mehlberettung nochmals und sehr sorgfältig gereinigt. Durch diesen Reinigungs­prozeß werden Unkrautsämereien, verkümmerte unb zerschlagene Getreidekörner unb Schmutz entfernt, bas sind neben der Kleie, bie sich beim Vermahle» bes gereinigten Getreibes ergiebt, bie Rück­stände des marktgängigen Getreides, bie als Kleie in Zukunft un­angefochten in ben Verkehr kommen sollen. Taß burch eiue solch« Herstellung von Kleien bie ßanbroirte empftnblich geschädigt werben würben, liegt auf ber Hanb. Enthält marktgängiges Brobgetreib« viel Unkrautsämereien, selbst bis. zu 10 pEt. unb mehr, so wirb es immerhin noch gekauft, fein Hänbler unb kein Müller bezahlt aber für solche Waare ben gleichen Preis, als für Waare, bie nur we­nige Prozent Unkrautsämereien enthält. Anscheinend tadellos ge- gereinigtes Getreide, wie es ber Lanbwirt, wenn es möglich ist, liefert, enthält immer noch 14 pEt. Rückstänbe irgenbwelcher Art. Ter Müller, ber nicht einwandfreie Waare für einen niedrigeren Preis kauft, rechnet, da er in dieser Richtung Erfahrungen hat, damit, baß er aus biefer Waare so unb so viel Prozent heraus- putzt unb bezahlt von vornherein bie Waare niebriger. Er kommt somit garnicht in Schaben, wenn er ben sogenannten Ausputz als solchen irgenbroie verwertet, er handelt aber unehrlich, wenn er diesen Ausputz vermahlt unb unter bie Kleie mischt. Er soll nun aber in biefem Verfahren burch bie Hanbelskammern unterstützt werben, benn alle Rückstänbe bes marktgängig gereinigten Getrei­des, die sich bei ber Mehlbereitung ergeben, sollen in Zukunft cm- stanbslos Kleie heißen. Ergiebt alfo ein Zentner burch die Diühle gereinigten unb vermahlenen Getreibes 20 Pfb. Kleie unb 10 Pfb. Unrat (Unkrautsamen, verkrüppelte Oetreibefömer unb Schmutz), so enthielte ein Zentner sogenannte Kleie 50 pEt. Stoffe, bie nicht Kleie sinb, unb doch soll bie Mischung als Kleie in ben Hcmbel kommen unb bezahlt werben. Schon oben sagte ich, baß daß es auch im Interesse berMilchkonsumenten liege, baß ein der­artiger Handelsbrauch nicht unbeanstandet bleibe. Die Unkraut­sämereien haben zum Teil giftige Eigenschaften. Zum größten Teil bestehen dieselben aus dem Samen des Ackersenfs unb ber Korn­rade. Diese enthält ein besonders gefährliches Gift. Tiere, die in ber Kleie erhebliche Mengen zermahlener Kornrabe ober Ackersenf aufnehmen, erkranken ober gehen ein. Taß auch burch solche Kleien gewonnene Kuhmilch für Kinder in hohem Maße gesund­heitsschädlich wirkt, leuchtet ohne Weiteres em. Jedenfalls werden die landwirüchaftlichen Körperschaften das chrige dazu beitragen, daß diesen Beschlüssen der Handelskammer entgegengetreten wirb-

Submission.

Für die Großherzogl. neuen Kliniken in Gießen soll die Lieferung nachbenannter 93er- A-Hrungsgegenstände auf dem öffentlichen Submissionswege □ergeben roerben: 6693

20 Ltr. Aepfel

600 gute Speisekartoffeln

15 , gelbe Mäuschen­kartoffeln

10 untererbige Kohlrabi

2 , obererbige Kohlrabi

10 , Zwiebel

2 , Roterüben

2 Meerrettig

10 Gelberüben

35 , Weißkraut

150 Stck. Rottraut MO , Wirsing 200 Stck. Lauch 350 Sellerie

Die Lieferungsbedingungen k önnen auf dem Verroaltungs- bareau der neuen Kliniken an ben Wochentagen nachmittags oon 3 bis 6 Uhr eingesehen □erben.

Offerten unter Beischluß von Musterproben sind verschlossen mit entsprechender Aufschrift riersehen bis zum

Samstag, 11. Oktbr. 1902 mittags 12 Uhr

auf dem oben erwähnten Bureau ernzuretchen. Zuschlagsfrist biß pm 15. Oktober 1902.

Gießen, 25. Septbr. 1902. Kroßh. Verwaltungs-Direktion der neuen Kliniken.

Uerdmgung

ber Herstellung unb Lieferung oon 100 000 bis 125 000 Losen für bie Hessisch-Thüringische (Mittel- beutsche) Staatslotterre in Voll- unb Klassenlosen. Der Druck muß in Darmstadt stattfinden.

Schriftliche Angebote sinb bis spätestens Montag, den 20. vttober 1902, nachmittags 4 Uhr bei uns einzureichen.

Zuschlag: 24. Oktober 1902. Die Bedingungen sind bei uns einzu- sehen ober gegen Einsendung von 1 Mark erhältlich.

Darmstadt, d. 4. Oktober 1902. 6969 Direktion

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Gießen, den 25. September 1902. 6682

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