Ausgabe 
7.6.1902 Fünftes Blatt
 
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Nr. 131 Fünftes Blatt. 152. Jahrgang Samstag 7. Jmn LS»»

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Amts- md Anzeigeblatt für den Meis Glchen ZMZ

^ernsprechanschluß Nr.51. ___________

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Wetter

Juni

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Höchste Temperatur am 5. bis 6. Juni 19,5° C.

Niedrigste 5. 6. 10,9° C.

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Sonnenschein Bew. Himmel Regen

auch am SamStag den 19. Juli zum Konzert auf der Kur- hausterrafse, freien Zutritt. Alle Wehrmänner erhalten zur Erinnerung an das Fest ein elegant ausgestattetes Album von Bad-Nauheim. Nach den bis jetzt eingelaufenen An­meldungen dürfte die Beteiligung am Feste sehr groß werden, da viele Wehrmänner die Gelegenheit benutzen, um auf der Festfahrt Bad-Nauheim, das größte hessische Bad, kennen zu lernen.

e. Bad-Nauheim, 6. Juni. Das Aufhören der kalten Witterung im Mai hat sehr günstig auf die Frequenz unseres Bades eingewirkt. Es langten vom 30. Mai bis 5. Juni nach den amtlichen Zählungen 1406 Personen hier an, sodaß jetzt die Gesamtfrequenz 5978 Kurgäste beträgt. Davon ind gegenwärtig 4347 Gäste. Die Zahl der abgegebenen Bäder vom 1. April bis 5. Juni ist 52,007. Die neue Fassung der allen Sprudelquellen VII und XII ist sehr praktisch und wird von den Kurgästen gelobt; da diese Fassung der Quellen jedoch nur eine provisorische ist, so soll später für den besten Entwurf zu einer Neuanlage der Sprudel-

Meteorotogische Beobachtungen

der Station Gießeiu

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S'B- c,

Aus Stadt und Land.

Gießen, 7. Juni 1902.

* Gießener VolkSbad. Im Mai wurden 8502 Bäder verabreicht gegen 7365 im April 1902 und 9800 im Mai 1901 oder im Durchschnitt auf den ganzen Badetag 815 Bäder gegen 273 im April 1902 oder 367 im Mai 1901. Der Besuch hat sich wie folgt verteill:

Schwimmbad 3598 Männer, darunter 962 zu 10 Pfg.,

794 Frauen, w 210 M 10

Wannenbäder 1. Klasse 292 Männer, 94 Frauen,

2. 765 , 510 ,

Dampf- und Heißluftbäder, sowie Massage zusammen 141 Männer, 15 Frauen. Brausebäder 1940 Manner, 353 Frauen. Die Personenwage wurde von 200 Personen benutzt. Das Bad von 22 Personen besichtigt.

* Der Hessische Hauptverem des Evangelischen Bundes gedenkt am Sonntag den 15. und Montag den 16. Ium seine 7. Landesversammlung m Gießen abzuhalten. Wir wollen nicht verfehlen, unsere evangelischen Leser darauf aufmerksam zu machen. Aus dein reichhaltigen Programm heben wir folgendes hervor: Sonntag den 15. Juni, nach­mittags 3 Uhr: Festgottesdienst in der Stadtkirche unter Mitwirkung des KirchengesangoereinS. Die Festpredigt wird der als Prediger hochgeschätzte Pfarrer Dingeldey-Darm- stadt halten. Abends halb 9 Uhr in Steins Garten: Oeffent- liche Festversammlung. Nach Begrüßungen und Gesängen des Kirchengesangvereins wird Professor D. Krüger, der seine letzten Osterferien in Rom verlebte, von seinen dortigen Eindrücken erzählen. Pfarrer Lio. Dr. Diehl-Hirschhorn, durch seine Forschungen auf dem Geb'.-te der hessischen Kirchen­geschichte rühmlichst bekannt, wird über die Frage sprechen: Warum haben wir evangelischen Heffen geschichtlich betrachtet allen Grund zu reger Anteilnahme an der evangelischen Be­wegung in Oesterreich?" Der zweite Festtag, Montag, bringt um 8 Uhr eine Sitzung des Hilfsausschusses zur Unterstützung der evangelischen Bewegung in Oesterreich und um 10V2 Uhr die geschloßene Mitglieder-Versammlung des Bundes. Es sollen in dieser die Gründe erörtert werden, aus denen die evangelischen Gemeinden Oberhesiens gerade jetzt mehr als seither an den Aufgaben und Arbeiten des evangelischen Bundes sich beteiligen. Pfarrer Fritsch-Ruppertsburg wird diese Besprechung einleiten. Den Schluß des Festes bildet um 2'/z Uhr ein gemeinsames Mittagessen. Wir wünschen dem Feste einen gesegneten und erfolgreichen Verlauf.

** Der 19. Hessische Feuerwehrtag wird bekanntlich in diesem Jahre in den Tagen vom 19.21. Juli in Bad- Nauheim stattsinden. Schon sett Wochen arbeitet em Fest­ausschuß, zusammengesetzt aus allen Kreisen der Bevölkerung, an den Vorbereitungen zum Feste. Man will nicht allein den braven Wehrmännern Hessens eine schöne Feier auf einem geeigneten Festplatze zwischen der Stadt und dem Hochwalde, sondern auch den Kurgästen Bad-Nauheims eme hübsche Ab­wechselung bieten. Für die Musik ist dre Kapelle des Gqrde- Dragoner-Regiments Nr. 23 in Darmstadt gewonnen, auch wollen einige Wehren ihre eigenen Musikkapellen mitbringen. Feuerwehrleute in Uniform haben zu allen Veranstallungen,

Kolorrialpost.

D&erftTefctn ant Pavel, Kommandeur der Schutz- Lruppe in Kamerun, berichtet über seinen Zug von Bali uacy Bauyo:

Am 8. Januar wurde der Wütarfch von Bali seitens der' Expedition angetreten; ihre Stärke betrug 5 Offiziere, 4 weiße Unteroffiziere, 150 farbige Soldaten und 600 Träger. Am Nachmittag desselben Tages wurde in Ba­rn end a, der neu begründeten Station, Unterkunft bezogen. Bamenda selbst ist ein großes Dorf, stark bevölkert. Am 9. Januar traf die ^pedrtion in Bmnbui ein, wo sie freund­lich empfangen wurde und wo die Häuptlinge von Bekom, Bmniliki, Bamedjon und Bambiri mit Geschenken erschienen, hocherfreut, daß die Basutos bestraft und sie von der Tribut- pslicht befrell feien. Am 10. Januar wurde der Marsch nach Bamessin fortgesetzt und dabei das 3000 Meter hohe Grenzgebirge nach Osten überschritten. Am andern Tage ging es nach Babungo in wechselndem Gelände von 1400 bis 1200 Meter. In Babungo war großartiger Empfang. Ter Häuptling nttt seinen Großen kam der Expedition eine Stunde entgegen und lieferte reichliche Verpflegung. Am 13. Januar wurde auf dem Marsche ein 3000 Meter hohes Gebirge überschritten und in dem Dorfe Kinkolo Quartter bezogen; dann ging es nach Nuna, durch die Ämdschaft Banso und nach deren Hauptstadt KurnLo. Ueberall fteund- licher Empfang- bis am 21. Januar Bantem, die Grenze des Sultanats Bango, erreicht war. Die nächsten Tage gingen die Marsche durch schmutzige Haussadörfer mit Grashütten ohne Lehmunterbau bis nach Kinüru, das zwei Tage vorher durch den Häuptling von Bahum niederge­brannt worden war. Da dieser Ort nur drei Tagereisen in südwestlicher Richtung entfernt liegt, wurde beschlossen, den Häuptling zur Rechenschaft zu ziehen. Am 27. gelangte die Expedllion nach Tibete, wo sie erfuhr, daß Bahum nicht drei, sondern sieben Tagemärsche entfernt wäre, der Häuptling von Bahum außerdem durchwegs friedfertig fei. Tas Dorf Kinkau sei von einem Nachbar Häuptling in nörd­licher Richtung verbrannt worden. Am 1. Februar wurde her Marsch über Lugerre, Marhalba, Ribau, Tukurra nach Banyo fortgesetzt, wo ich am 7. Februar eintraf und die Ermordung des Oberleutnants Nolte erfuhr.

bassins ein Preisausschreiben erlassen werden.

Wiesbaden, 5. Juni. Prof. Wedewer veröffent­licht imRhein. Kur." nochmals eine Erwiderung aus >ie Aeußerung des Dr. Br es gen, die folgenden Wort­laut hat: Tie gestrige Abendnummer desRh. K." bringt eine Zuschrift des Dr. Bresgen, worin derselbe in Ab­rede stellt, daß er in seiner Beschwerde an die Behörde die heimliche Aufnahme feines Sohnes in die kath. Kirche durch mich behauptet habe. Da ich einersetts die Wahr­heitsliebe des Dr. Bresgen nicht anzweifeln darf, ander- etts aber mit eigenen Augen diesen Vorwurf in seiner Beschwerde gelesen, und in meinerAeußerung" an dre Behörde deren Konzept vor mir liegt diesen Vor­wurf als Nr. 1 widerlegen mußte, so liefert mir dies den Beweis, wie angegriffen der Beschwerdeführer ist, >a er heute nicht mehr weiß und deshalb in Abrede stellt, was er als Hauptsache in seiner Beschwerde schriftlich be­hauptet und sogar mitAeußerungen anderer" zu be­legen versucht hat. Ich dachte zuerst aus Rücksicht zu chweigen, aber so aufrichtig ich auch den Seelenzustand nnes schwer getroffenen Vaters bedauern kann, so glaube ich, als das völlig unschuldige Opfer dieser Auffassung, doch zum Schutze meiner Ehre die Thatsachen feststellen zu müssen. Wiesbaden, 5. Juni 1902. Prof. Dr. Wedewer.

** Kleine Mitteilungen aus Heffen und den Nachbarstaaten. Ganz wie im Vorjahre, in dem allerdings die Katastrophe weit später eintrat, hat wegen Unrentabilität der Direktor des im Wiesbadener Walhalla-Theater spielenden Operetten- Ensembles seine Vorstellungen eingestellt. Unter den brotlos gewordenen Mitgliedern besinden sich auch sieben Chor­mitglieder, welche in letzter Saison am Mainzer Stadttheater engagiert waren. In München erschoß ein Friseur au der Straße die 18jährige Buchhalterin Henrich aus Hof­heim bei Höchst a.M. und machte darauf einen Selbstmord­versuch.

Genchtssaal.

S. Gieße«, 6. Juni. Gewerbegericht. Den Vorsitz führt Stadtverordneter Keller. Als Beisitzer fungieren Bauunternehmer Heinrich W i n n und Zigarrenmacher Johannes Rudolph. In der Sache des Glasergesellen Johann Jakob Bergmann hier gegen Ludwig Schmidt Ww. betr. Entschädigung wegen unbe­fugter kündigungsloser Entlassung, über die wir bereits berichteten, wurden die als Zeugen benannten Personen vernommen. Ein Zeuge, der Geselle Euler, sagt unter Eid aus, daß Kläger sowohl am 2. als auch am 3. Mai die Arbeit verlassen habe, und das ememal in einer Wirtschaft gesessen habe, während er das zweite­mal zur Frühstückszeit weggegangen und erst nachmittags zur Ar­beit wieder erschienen sei. Ter junge Schmidt habe damals wegen des Weggehens dem Bergmann Vorhaltungen gemacht. Am 27. Mai sei seines Wissens Bergmanns Junae gekommen und habe nach Brettern des Glasers Bierau gefragt. Auf Bergmanns Frage, wo Bierau sei, habe der Junge entgegnet:da Dome". Bergmann sei darauf fortgegangen, nachdem er chm, Zeugen, gesagt, er möge es der Frau Schmidt mitteilen. Daß auch der Friseur Schenk einmal in der Werkstätte gewesen, erinnere er sich, ob aber am 27. Mai oder zur andren Zeit, wiffe er nicht; er habe auch nicht gehört, was Schenk dem Bergmann gesagt. Zeuge Schenk gießt an, den Bergmann am 27. Mai morgens, gegen die Frühstückszeit, zu Uhrmacher Koch gerufen zu haben, und Koch bestätigt, daß Bergmann bei ihm gewesen, um event. einen Kaufvertrag zu Pa­pier zu bringen. Bergmann sei mit den: Kaufliebhaber zu einem Glase Bier gegangen, gegen 11 Uhr vormittags aber noch ein­mal in seinem Laden erschienen, jedoch alsbald wieder wegge- gangen. Das Gericht hat die Klage kostenfällig abgewiesen, indem

es annahm, daß Kläger, nachdem er bereits zweimal die Arbeit verlaffen und deshalb von dem Vertreter der Bellagten verwarnt worden war, nicht berechtigt mar, ohne Zustimmung der Arbeü- geberin oder deren Vertreters, welch Erstere er mit leichter Mühe )ätte befragen können, die Arbeit zu verlassen, daß der Kläger aber auch in der Lage gewesen, die Arbeit um 11 Uhr wieder aufzu­nehmen. Statt dessen sei er erst nachmittags um 1 Uhr wieder zur Arbeit gekommen. In diesem Verhalten erblickte das Gericht ein unbefugtes Verlassen der Arbeit, das den Arbeitgeber zur Ent­lassung des Arbeiters ohne Einhaltung der Kündigungsfrist be° rLCt)t1^n dem Tolstoi-Prozeß gegen Direktor Dr. Loewenfeld ist nach Mitteilung der Leipziger Staats­anwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ab­gelehnt worden. Die Verhandlung, die ans formellen Gründen vertagt wurde, findet in der letzten Woche dieses Monats statt. Die Angeklagten haben die .Vorladung von mehr als 100 deutschen Gelehrten als Zeugen beantragt.

M a i n z, 5. Juni. 'Der Bierbrauer Johann König wurde im Mai v. I. bei Ausübung einer Arbeit in einem Keller der Rheinischen Bierbrauerei zu Weisenau von seinem Kol­legen Albert überfallen und ermordet. Der Thater wurde vom Schwurgericht zu 10 Jahren Zuchthaus ver­urteilt. Die Sachverständigen konstatierten, daß er erblick belastet sei und an Wut-anfällen leide. Er kam auch bald darauf ins Irrenhaus. Die Wttwe des König, die fünf Kinder hat, war bei der Brau er eib erufs genossen^ schäft auf Grund des Unfallgesetzes um Gewährung der Rente eingekommen, der Anspruch war aber abgelehnt worden, weil kein Betriebsunfall vorliege und dem Tode des König eine Schlägerei vorausgegangen sei. Die Witwe erhob Klage und machte geltend, es sei keine Schlägerei vorangegangen, ihr Alarm fei von dem Wahnsinnigen wäh­rend seiner Arbeit überfallen und getötet worden. Der Tod stehe in ursächlichem Zusammeithang mit dem Betrieb. Das Schiedsgericht der Arbetterversicherung schloß sich dieser Ansicht an und verurteilte die Berussgenossen-' schaft zur Zahlung der Rente an die Witwe und deren Kinder.

In einem Urteil vom 17. Juli 1901 (Entscheidung des R.-G. in Sttass. Bd. 34 S. 295)' hat das Reichsgericht aus­gesprochen, daß die Tötung aufsichtslos jagen­der Hunde durch den Jagdberechtigten sich als vorsätzliche Sachbeschädigung im Sinne des §303 des Str.-G.-B. darstelle, sofern nicht besondere landesgesetz. liche Vorschriften das Gegentell bestimmten oder etwa die Voraussetzungen des § 228 des B. G.-B. vorlägen. Die An­wendbarkeit dieses Paragraphen setzt zweierlei voraus: 1. daß die Tötung des Hundes zur Abwehr eines dem Jagdberechtigten drohenden Schoens erforderlich ist; es muß also von dem aufsichtslos jagenden Hunde dem Jagd­berechtigten ein Schaden drohen mrd dieser Schaden muß auf keine andere Weise als durch das Töten des Hundes, abgewendet werden können. 2. Daß der von dem Hunde her drohende Schaden nicht verhältnismäßig kleiner ist als der durch Tötung des Hundes dessen Eigentümer erwach­sende Schaden. Hier liegt die Hauptschwierigkeit. 'Ber Jagdberechtigte muß sich genau ansehen, ob er einen wert­losen Hund oder einen wertvollen Rassehund vor sich hat, und danach sorgfältig abschätzen, ob die ihm entstehende Gefahr eines Schadens nicht außer Verhältnis zu dem Werte des Hundes steht. Andernfalls kann er fid), auf den Schutz des Paragraphen 228 des B. G.-B. nicht berufen. Jeder Jagdberechligte wird gut thun, sich erst eingehend über das in seinem Jagdrevier geltende Recht zu infor­mieren, wenn er sich nicht der Strafverfolgung aus Para­graph 303 des Str.-G.-B. aussetzen will.

Gijendchn-Zeltung.

Petersburg, 5. Juni. Zwischen dem russischen Eisenbahnnetz einerseits, den deutschen fotote den niederländisch en Eisenbahnen andererseits sei ein Abkommen getroffen worden bezüglich des direkten Tarifs zwischen Petersburg, Moskau, Warschau, Lodz, Odessa, Kietv, Dwinsk, Amsterdam, Haag, Bar­men, Düsseldorf, Berlin, Danzig, Frankfurt a. M., Wiesbaden, Hamburg, Königsberg, Heidelberg, und Leipzig- Für den Reiseverkehr zwischen diesen Sta­tionen sollen die 45 Tage giltigen Rundrei se- billets zu ermäßigtem Preise ausgegeben werden.

Mit neuartigen Eisenbahnwagen 4. Klasse werden seit einigen Tagen auf der Strecke HamburgKiel Versuche angestellt. Diese neuen Wagen haben die Thüren an den Längsseiten und weisen im Innern drei zusammen­hängende Sitzrechen auf. An den Seiten befinden sich einige Stehplätze. Sollten sich diese Wagen bewähren, so ist die Einstellung tveiterer nach demselben System ge- bauter Wagen in Aussicht genommen.

Sohönfei (Oberpfalz), den 26. Dez. OL

Auf eine Anfrage schreibt ein Herr:Bestätige den Empfang Ihres Werten vom 12. d. M.; kann Ihnen über Ihre Obermeyers Herba­seife nur Gutes berichten und lege Ihnen aus Dankbarkeit, daß Sie mich von dem lästigen Nebel befreit haben, ein Zeugnis bei. Zeugnis über Obermeyers Herbaseife: Da ich sehr starke Hautausschläge hatte und trotz allen Ailtteln, die ich anwandte, meine Hautaus­schläge nicht vergingen, probierte ich Obernreyers Herbaseife und choir nach kurzer Zeit waren meine Hawausschläge spurlos ver­schwunden, kann deshalb obige Seife nicht genug empfchlen." Hochachtungsvoll Aiax Rothes, Oberschreiber.

Rach solchen Zeugnissen können alle, die an Hautausschlägen, Flechten, Scrofeln, Sommersprossen oder sonstigen Hautunrelnigkeiten leiden, mit großer Zuversicht Obermeyers Herbaseise gebrauchen. Zu haben in Apotheken, Drogerien, Parfümerien, per Stück Mk. 1,25, oder vom Fabrikanten Gioth in Hanau a. M. Bestandteile: 90 Proz. Seife, 2 Proz. Salbei, 3 Proz Arnica, 1,5 arab. Waffer- becherkvaut, 3,5 Proz. Harnkraut.________________________________907

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