Nr. 130
Freitag, 6. Juni 1903
153. Jahrg.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag-.
Die „Glehener Lmnilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „heffifche Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gietzener Anzriaer
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Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universilätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Siehe».
Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
187. Sitzung vom 5. Juni,
1 Uhr. Das Haus ist g u t besetzt.
Am Bundesrathstisch: Gras Posadotoskh u. A.
Aus der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung vtt internationalen Uebereinkunft zum Schutze der für die Landwirthschaft nützlichen Vögel. Betheiligt sind dabei Belgien, Frankreich, Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Oesterreich-Ungarn, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien.
Abg. Beckh-Koburg (fteis. Vp.) erklärt, daß es ihm persönlich eine große Genugthuung bereitet habe, als er die Nachricht von der Ratifizirung der Konvention erhalten hätte. Etwas lange hätte es allerdings gedauert, bis die Verhandlungen zum Abschluß gelangt wären, wenn ein Kind erst nach 7 Jahren legitimirt werde, so sei das immer eine bedauerliche Geschichte (Heiterkeit). Zu seinem größten Leidwesen hätte der dritte Dreibundstaat Italien die Konvention nicht mitunterzeichnet, und doch kämen die größten Klagen über den Vogelmord gerade dorther. Vielleicht gelinge cs dem Staatssekretär, Italien noch nachträglich zum Beitritt zu gewinnen. Nicht recht klar sei es ihm, weshalb Dänemark und Norwegen die Konvention nicht unterzeichnet hätten. Einzelne Punkte der Konvention gingen nicht weit genug, die Frist, innerhalb welcher auch der Handel mit nützlichen Vögeln verboten wäre, sei zu kurz, die dreijährige Frist, in der in den Vertragsstaatcn gesetzgeberische Maßnahmen zur Durchführung der Konvention getroffen werden sollten, sei viel zu lang.
Abg. Dr. Deinhard (nat.-lib.): Unser Verhältnitz zur gefiederten Vogelwelt geht vielfach unser Gcmüth an, denn der Deutsche erholt sich doch lieber in Feld und Flur als in den schalen Vergnügungen der Städte — wenigstens die meisten. (Heiterkeit.) Und es freut uns, wenn ein Vöglein singt von Glück und Lenz und Liebesglück. Das Vöglein hör ich klagen, denn schlecht geht es ihm jetzt, es wird gefangen, gefressen und auf den Hut gesteckt. (Heiterkeit.) Nicht nur gemüthlich ist unser Verhältnitz zur Vogelwelt, gndern auch praktisch. Als praktische Landwirthc sehen wir mit edauern den schweren Schaden, den das Verschwinden unserer Freunde in Feld und Garten, in Obst- und Weinbau und in der Waldlvirthschast jedes Jahr empfindlicher erscheinen läßt. (Sehr richtig!) Wir find ja an dem Verschwinden der Vögel nicht ohne Schuld. Mit dem Erscheinen der Kultur-Ingenieure verschwinden die Hütten und Zärme und all die Unterschlupfc, wo der Vogel sich schützen kann vor Nachstellung. Zum Schuh der Vögel geschieht gar nichts, an unseren Chausseen sehen wir nur langweilige Pappeln, die Niemand etwas nützen, statt daß man Vogelbeeren anpflanzt, die den Vögeln Nahrung bieten. Aber auch in Deutschland werden kleine Vögel — ich sage von kleinen Vögeln niemals fressen — (Heiterkeit) gegessen. In Nordbaiern und Thüringen werden nicht nur .Krammetsvögel und Drosseln gefangen, sondern auch Meisen, Rothschwänzchen u. s. w. Im Mittelalter hatte man strenge Gesetze gegen Vogelverwüstungen, man steckte die Leute in den Thurm und behandelte sie mit dem Stock. Das Letztere geht jetzt nicht mehr. (Heiterkeit.) Glücklicher Weise hat man allmählich erkannt, daß eine Verständigung der Nationen nothwendig sei, die Konferenz in Paris von 1895 hat sich im Wesentlichen über die jetzt vorliegende Vorlage geeinigt. Erfreulicher Weise haben sich auch die Franzosen daran betheiligt. Sie sind nicht nur große Vogclesser, sondern auch die Hauptpräparateure für Vogclleichen, mit denen die Schneegänse in Deutschland ihre Hüte schmücken. (Heiterkeit^ So hat eine einzige Firma in Paris 20 000 Stieglitze in Deutschland bestellt. Indem die Franzosen sich dieser Konvention angcschlossen haben, verzichten sie auf diesen Erwerb. Aber ohne den Beitritt Italiens hat die Sache nur mäßigen Werth. Zwei Herren in Monaco haben in kurzer Zeit 300 Kilo Schwalben gefangen, bei einer großen Hochzeit in Genua wurden 2000 Waldsänger geröstet und auf Schwarzbrod — verspeist wollen wir in diesem Falle sagen. (Heiterkeit.) Man sehe einmal die Art des Fangens in Italien, wo man so einen armen Vogel blenden lätzt, und wo das hinzufliegende Thier unter dem Netz nach Hilfe und nach den anderen ruft und so einer den arideren ins Verderben lockt. Diese Art des Vogelfanges ist in Italien so populär, daß die Abgeordneten des Trentino sich dagegen ausgesprochen haben, daß die österreichischen Gesetze zum Vogelschutz in Südtirol eingeführt werden. Sie schmeicheln sich dabei bei ihren Wählern damit ein. Aber mit der Zeit muß auch auf Italien der Druck von allen civilisirten Nationen, wozu doch auch Italien gehört, eintreten und so stark werden, daß Italien sich dem Beitritt nicht wird entziehen können.
Wir sehen allerdings in dem Gesetz etwas Gme», aoer nur einen Anfang. Die Durchführung ist nicht so leicht, aber ich hoffe, daß mit der Zeit ein Nutzen daraus entspringen wird, der entscheidend auf Deutschland zurückzuführen ist. Wünschen würde ich, daß die Schonzeit, die hier. nur von Ende März bis zum 15. September ausgesprochen wird, auf das gonge Jahr ausgedehnt würde, weit dadurch die Gewohnheit, Vögel zu morden
und zu fressen, ausgerottet wird. Wir können uns auch gegen die Mode, Vogelleichen auf den Hüten zu tragen, einigermaßen dadurch schützen, daß wir auf solche Vogelbälge einen hohen Eingangszoll legen; dann hört die Geschichte auf. Außerdem meine ich, daß Uebertretungen dieses Gesetzes möglichst scharf gestraft werden sollen, etwa nach Art der Bestrafung der Wilderer, denn dieses Vogelmorden ist ein Eingriff in das Recht und den Besitz der Allgemeinheit. Einzelne Vogelarten fehlen zu meinem Erstaunen in dem Gesetz, z. B. die Lerche. Dann fehlt die Drossel, mit Ausnahme der Buschrohrdrossel, die bei uns selten vorkommt. Es fehlt sogar der Virol, den wir Goldamsel nennen und den ic in Norddeutschland Bülow nennen, weil er auch so schön singt. Große Heiterkeit.) Der Bülow sollte doch tüchtig geschützt werden. Heiterkeit.) Ich begrüße die Vorlage mit Freuden und betrachte ic als einen verheißungsvollen Anhang zu besseren- menschenwürdigeren Verhältnissen. (Beifall.)
Wg. von Salisch (kons.) führt aus, daß seine Freunde auch für den Entwurf seien. Auf Einzelheiten wolle er nicht eingehen, sonst würde er 12 Stunden über diese Materie reden können.
Abg. Graf von Bernstorfs (Welfe) bedauert, daß man den Storch in die Liste der zu schützenden Vögel ausgenommen habe, Denn der Storch sei ein sehr schädlicher Vogel. Den Kuckuck hätte man leider nicht in diese Liste ausgenommen, und doch sei der Kuckuck der Vertilger der haarigen Raupen, einer der nützlichsten Vögel.
Staatssekretär Graf Posadowskp erwidert, daß eine Anzahl von Gelehrten gehört seien, ehe man das Verzeichniß der nützlichen Vögel aufgestellt habe. Er würde es sehr bedauern, wenn Fehler gemacht wären und nützliche Vögel ausgelassen seien. Vielleicht seien sich aber auch in dieser -Frage die Gelehrten nicht einig. Der Beitritt von Italien haben sich leider nicht erreichen lassen, Deutschland aber würde Alles thun, um die Bestimmungen der Konvention bald durchzuführen.
Hiermit schließt die erste Lesung, die Uebereinkunft wird sofort in zweiter Lesung angenommen.
Es folgt die dritte Berathung des Toleranz-Antrages.
In der Generaldebatte führt
Abg. Schrader (frcis. Vp., fast unverständlich) aus, daß seine Partei für den Antrag stimmen werde. Der Einwand, daß das Reich hier nicht kompetent sei, treffe nicht zu. Wenn es auch richtig sei, daß die katholische Kirche dort, wo sie die Macht habe, nicht tolerant wäre, so beweise dies doch nichts gegen den Antrag.
Abg. Kunert (Soz.) bemerkt, daß der § 1, der die Religionsfreiheit garantire, seinen Freunden shmvathisch fei. Durch den in zweiter Lesung angenommenen Antrag Oertel, daß die allgemeinen landespolizeilichen Vorschriften hiervon unberührt bleiben sollen, sei dieser Paragraph allerdings fast werthlos geworden. Das Gesetz biete aber in seinen weiteren Paragraphen doch manche Vortheile gegenüber dem bestehenden Zustande, namentlich hinsichtlich der Dissi- oenten, und seine Partei werde daher schließlich doch dafür stimmen. Am besten würde es allerdings sein, wenn man die Religion überhaupt aus dem Schulunterricht ausschaltete. Die Ideale, der Sozialdemokratie wirkten veredelnder und erziehlicher als Phantasmagorien über religiöse Gedanken.
Abg. von Schele-Wunstorf (Welfe) erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu dem Toleranzantrage, obgleich manche Bestimmungen nicht unbedenklich seien. Insbesondere würden feine Freunde es lieber gesehen haben, wenn dem Kinde erst mit beendetem sechzehnten Lebensjahre die Entscheidung über sein religiöses Be- kenntniß zugestanden worden wäre und nicht schon mit dem vierzehnten.
Mg. Hieber (nat.-lib.) bekämpft die Ausführungen des Abgeordneten Kunert. Die Probleme, um die es sich hier handele, seien so alt wie der Menschengeist. Solche Probleme, ob die Religion nothwendig oder nicht nothwendig oder gar gefährlich sei, könnten int Reichstage nicht gelöst werden. Jedenfalls fei der Standpunkt, den Herr von Vollmar in diesen Fragen in der Kommission eingenommen habe, viel weniger anfechtbar als der Standpunkt des Herrn Kunert. Mit einigen aus Broschüren herausgerissenen Zitaten dürfe man solche Probleme nicht abthun. Selbst Eltern, die nicht auf kirchlich-dogmatischem Standpunkte ständen, würden doch entschiedenen Protest dagegen erheben, daß der Religionsunterricht aus den Schulen entfernt wird, weil auch sie es in ihrer Mehrzahl anerkennen, daß die christliche Lehre am meisten geeignet ist, den inneren Menschen zu bilden. Gegenüber dem Anträge selbst würde seine Partei sich ablehnend verhalten. Tas Centrum, das den Antrag eingebracht, habe es bisher an Toleranz selbst oft fehlen lassen. Das beweise auch wieder die Thaisache, daß es eine Petition der Altkatholiken Baierns, Kirchenglocken an ihren Gottcsyäusern anbringen zu dürfen, abgelehnt habe.
Mg. Dr. Bachem (Ctr.) will mit Rücksicht auf die Geschäftslage keine lange Rede halten. Der Antrag hat mehr und mehr Freunde gefunden; es sei das eingetreten, weil die Verhandlungen ruhig und würdig gewesen seien. Tas Centrum habe bei diesem Anträge gezeigt, daß es gewillt sei, seinen Gegnern das zuzugestehen, was es für sich verlange. In Deutschland könne man nur dann zu ersprießlichen konfessionellen Verhältnissen kommen, wenn
allen Parteien das Ihre zugestanden werde Hoffentlich werde Sachsen bald dem Beispiel Mecklenburgs und Braunschweigs folgen und den Katholiken volle Gerechtigkeit gewähren; es könne das nur zum Nutzen des Landes dienen. Die Regierung möchte in eine erneute Erwägung darüber eintreten, ob ihr anfänglicher ablehnender Standpunkt sich aufrecht erhalten lasse. Die Regierung scheine dem Antrag ebenso wie manche Parteien des Hauses ein gewisses Mißtrauen entgegengebracht zu haben; er hoffe, daß dieses Mißtrauen bei der Regierung jetzt ebenso geschwunden ist, tote im Hause.
Hiermit schließt die Generaldiskussion. Es beginnt die Spezialdiskussion.
§ 1 bestimmt, daß jedem Reichsangehörigen völlige Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsübung zusteht und daß die partikularen Vorschriften über das Vereins- und Der» sammlungsrecht hiervon unberührt sein sollen.
Abg. Stolle (Soz.) bekämpft die letztere Bestimmung. Wenn die landesgesetzlichen Vorschriften auftccht erhalten bleiben sollten, hätte der ganze Paragraph keinen Werth. Namentlich in Sachsen beständen so viele polizeiliche Vorschriften, daß die Polizeibehörde stets im Stande wäre, aus irgend einem Grunde religiöse Versammlungen zu verbieten. Redner tadelt in seinen weiteren Ausführungen, daß in Sachsen Juden nicht als Richter angestellt werden.
Sächsischer Gesandter Graf Hohenthal antwortet hierauf, ec kenne nicht sämmtliche sächsische Richter und wisse nicht, ob nicht der eine oder andere darunter jüdisch sei. Jedenfalls hindere fein Gesetz in Sachsen, daß Juden Richter würden. Wenn die jetzige Gesetzgebung in Sachsen für die Scktirer unbequem sei, so könne er nichts daran ändern; so lange die Gesetze beständen, müßten sich die Scktirer ihnen fügen. Der Wechselburger Fall sei nicht unter den Toleranzantrag zu bringen.
Abg. Stockmann (Reichsp.) volemisirt gegen die Rede, die der Abg. Bachem in der zweiten Lesung gehalten hat und erklärt, daß seine Freunde zwar inhaltlich mit dem Paragraphen einverstanden seien, aber doch dagegen stimmen würden, weil sie einen solchen Eingriff in die einzelstaatlichen innerkirchlichen Verhältnisse nicht für berechtigt hielten.
Abg. Dr. Bachem (Centr.) hält seine früheren Behauptungen aufrecht und bemerkt, daß er sie im Einverständniß mit feinen sämmtlichen Freunden gemacht hätte. Der Reichstag sei übrigens nicht der Ort, um religiöse Kontroversen zu entscheiden. Die staatsrechtlichen Fragen, um die es sich handle, hätten mit religiösen Fragen nichts zu thun.
Abg. Dr. Tcinhard. (nat.-lib.) geht auf die Bethätigung der Toleranz seitens des bairischen CentrumS ein. Dort haben Sie (zum Centrum) die Macht, wie haben Sie sich da verhalten? Sie haben die Regierung veranlaßt, die Bestimmungen zu Hngunftcn anderer Konfessionen auf das Schärfste durchzuführen. Manche dieser Bestimmungen waren vorher nie angewandt worden; jetzt wurden sie, so streng als es nur eben ging, zur Anwendung gebracht. So haben Sie Ihre Toleranz bewiesen! Herr Bachem hat angeführt, daß der Antrag einem gewissen Mißtrauen begegnet sei. Sehr richtig! Wenn Sie in Baiern so Verfahren, so dürfen Sie sich nicht wundern, daß man Ihren Toleranzanträgen Mißtrauen entgegenbringt. Alles das, was, wie Herr Bachem mit so großer Entrüstung feiner Zeit anführte, den paar Katholiken in Mecklenburg versagt wurde, das Glockengeläute ic., wird auch in Baiern den Altkatholiken nicht zugestanden. Und es ist Ihnen (zum Centrumj oft genug Gelegenheit geboten worden, Ihre Toleranz zu betätigen. Ich bitte Sie, möglichst zahlreich gegen das Gesetz zu stimmen. (Beifall bei den National-Liberalen.)
Nach kurzer weiterer Debatte wird § 1 angenommen; dagegen stimmen die National-Liberalen und Freikonservativen.
Die §§ 2, 2a, 2b und 2c (Bestimmungen über da^ religiöse Bekenntnis; und Erziehung der Kinder) werden gfc! lls nach kurzer Debatte angenommen.
§ 3 (Austritt aus der Neligionsgemcinsch los angenommen, ebenso der Rest u.s.
Die Gesammtabstimmung ,lll0 ,.lltCuti
im Ganzen ist auf Antrag des Abg. Dr. Hievor eine n a m c n t - I i ch e.
Der Toleranz-Antrag wird mit 163 gegen 60 Stimmen angenommen. Dagegen stimmen die National- Liberalen mit zwei Ausnahmen und die meisten Konservativen und Mitglieder der Neichspartei; dafür stimmen Centrum, Freisinnige, Polen-, Sozialdemokraten und die national-liberalen Abgg. Graf O r i o l a und Schlumberger (Hosp. d. Nat.-Lib.j. 3 Abgeordnete haben sich der Abstimmung enthalten.
Das Resultat dcr Abstimmung wird vom Centrum mit lautem Bravo begrüßt.
Hierauf vertagt sieh das Haus auf S o n n a b c n b 1 Uhr. (Kleine Vorlagen, Rech nun gssachen, Aufhebung des Diktaturparagraphen in Elsaß-Lothringen und Petitionen.)
Schluß 6 Uhr.
Hessischer Landtag.
Zweite Hessische StändeLammer.
107. Sitzung.
Darmstadt, 5. Juni.
Dritter Präsident Reinhart eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 15 Min.
Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exz., Finanzminister Gnauth Exz., Geh. Staatsrat Krug v. Nidda, Ministerialrat Ewald.
Es wird mit der Beratung des Main-Neckarbahn^Ber- trags fortgefahren.
Präsident Reinhart ruft den Abg. David wegen einiger gestrigen Ausdrücke nachträglich zur Ordnung.
Abg. v. Brentano (Ztr.): Vor kurzer Zeit sei in der „Frankfurter Zeit" ein Artikel erschienen, worin ausgeführt sei, daß neuerdings Preußen wiederum auf die bekannte Blindheit der Hessen spekuliere. Daß Hessen in Bezug auf sein Eisenbahnwesen seine Selbständigkeit durch den Gemeinschaftsvertrag vom Jahre 1896 verloren habe, daran seien die Nationalliberalen schuld, und diese Preisgabe hätten sie in der Folge, da die Mehrheit des hessischen Volkes anderer Meinung sei, mit dem Verlust ihrer Majorität in der Zweiten Kammer bezahlen müssen. Wenn heute der vorliegende Vertrag vielleicht mit knapper Mehrheit zu stände komme, so sei dies das Werk der Freb- finnigen, die (diesmal den „Ruhm" davon trügen. Er sei durchaus kein prinzipieller Gegner des Vertrages, aber
man hätte bessere Bedingungen von der preußischen Regierung erlangen müssen. Eigentlich könne er ja dem Vertrag ruhig zustimmen, denn die Verantwortung für den 1896er Vertrag trügen einzig und allein die Negierung und die damalige Mehrheit der Nationalliberalen. Durch verschiedene Maßnahmen der preußisch-hessischen Eisenbahnverwaltung habe eine starke Mißstimmung im Lande Platz gegriffen. In Preußen glaube man anscheinend, daß man mit Hessen machen könne, was man wolle, und es sei endlich einmal an der Zeit, Preußen energisch zuzurufen: bis hierher und nicht weiter. Eine Ohrfeige ohne gleichen sei es, daß die bayrischen, württembergcschen, badischen rc. Eisenbahnen überall Erleichterungen aurn Besuche der landwirtschaftlichen Ausstellung in Mannheim gewährten, während die preußisch-hessische Gemeinschaft sich we^g.re, solche zu treffen. Tie Bahnhofssperre, die viel zu rigoros gehandhabt werde, werde sich nie bei uns einbürgern; hier müßten ebenfalls Erleichterungen getroffen werden. Tas Gleiche sei der Fall mit den Platzcarten. Er empfehle eine Vertagung der Abstimmung, nicht als Feind Preußens, sondern aus seiner Pflicht heraus als hessischer Abgeordneter. Im Ausschußbericht sei ausgeführt, daß es den Beamten sreistehen solle, in ihrem bisherigen hessischen Verhältnis zu bleiben oder sich in die Gemeinschaft übernehmen zu lassen. Er frage nun an, ob diesen Beamten bei einem eventuellen [Übertritt Nebeneinnahmen wie Kilometergelder, Uebernachtungsgebühreu nnb Kleidergelder erhalten bleiben. Im Falle der Ablehnung des Vertrages werde man auch der Regierung den Rücken gegenüber Preußen stärken, lieber
den neuen Vertrag ließe sich reden, wenn wirklich bündel freundliche Zuge;.u. om,se gemacht wurden. Auch Preußen lunue es nur angenehm sein, wenn der Vertrag, statt durch eine zufällige Majorität, mit großer Mehrheit angenommen werden würde. Er empfehle deshalb dem Hause die Annahme des Vertagungsantrags.
Ministerialrat Ewald: Durch irrtümliche Auffassung der Situation sei eine Beunruhigung in den Beamtenkreisen der Main-Neckarbahn eingetreten. Tazu fei gar fein Grund vorhanden, denn Entlassungen fänden nicht statt, sondern alle Angestellten uni) Arbeiter wuroen in die Gemeinschaft übernommen, wobei es den hessischen Beamten überlassen bleibe, in ihrem alten Gehalts- und Pensionsverhältnis zu bleiben. Wer beim alten bleibe, bekomme selbstver- stündlich alle Vorteile des hessischen Beamtengesetzes. Dagegen sei dies bezüglich der wandelbaren Bezüge nicht oer Fall; hier fönuien Ausnahmen nicht zugestanden werden. Eine Verschleierung der Lage dieser Beamten werde indes nicht enurcten, da gegebenenfalls die Gewährung einer entsprechenden Nebenvergütung eintreten werde. Die freie Dienstkleidung werde allerdings für die Zukunft Wegfällen. Tie Aussichten der noch nicht angestellten Expeditionsgehilfen auf Anstellung würden günstiger werden; ebenso würden denjenigen Beamten der Main-Neckarbahn, die eine Besoldung^zulage in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April nächsten Jahres zu erwarten hätten, diese Vorteile gleichfalls gewäyrt. Was die Versetzungssrage an- lange, so solle eine solche für diese Beamten nut in den Ti etrü-nsbezirken Mainz und Frankfurt erfolgen. Werde


