Ausgabe 
6.5.1902 Drittes Blatt
 
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152, Jahrg.

Dienstag, 6. Mai 1902

Nr. 105

Giehener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahm« beS Sonntags.

Seneral-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Sichen

Dieflefcener ZauttlienblStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der Landwirt" erscheint monatlich einmal.

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statuircn.

Abg. Graf Bernstorff-Uelzen (SBcIfe) tritt gleichfalls für den

verantwortlich für den allgemeinen TeS: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotattonsdruck und Verlag der Brü hl'schen UnioersitätLdruckerei (Pietsch Erben), ®te&au

c f c fe.

Inzwischen sind am BundesrathStisch erschienen: Gras von I ü I o tr>, Frhr. von Thielmann, Moller und Frhr.

konvention und der Novelle zum Zuckcrtzeuer-

Parlamentarische PerhanSlnngen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

182. Sitzung vom 5. Mai.

I Uhr. Das Haus ist g u t besetzt.

Am BundesrathStisch: Graf Posadowsky tt A.

Vor Einttitt in die Tagesordnung bemerkt

Präsident Graf Ballestrem. Meine Herren! Ich habe Ihnen eine tief erschütternde Trauernachricht zu übermitteln. (Die An­wesenden erheben sich.) Unser Kollege, das Mitglied des Reichs­tags Johann Friedel, seit dem 6. März 1900 gewählt für den 2. Wahlkreis Oberfranken, ist heute Morgen auf dem Wege von seiner Heimath nach Berlin, wohin er sich als Abgeordneter be­geben wollte, durch einen Eisenbahnunfall getödtet worden. Wir beklagen aufs Schmerzlichste den Verlust des Heimgegangenen, der aus dem Wege der Pflicht den Tod erlitt; wir tperi)cn ihm cm ehrendes Andenken bewahren. Meine Herren! Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben; ich kon- ^^uf1 der Tagesordnung steht zunächst die dritte Verathung der $1 «Eine Generaldebatte findet nicht statt, der Gesetzentwurf wird ohne Debatte definitiv angenommen, tuir die Sozialdemo­kraten und Freisinnigen sttmmen dagegen. _ , .

Es folgt die dritte Berathung der Novelle zum Schutz-

hierdurch ein Eingriff in die Landesgesetzgebung vorgcnommen wird. Die Bedcurung des Konnnissionsanrrages ist eine verhaltnißmatzig beschränke; eine erhebliche, prattische Bedeutung hat die Frage bisher nicht gehabt. Schwierigkeiten haben sich bisher nur ergeben beim Unterricht von Dissidentenlindern. Wir geben ohne Weiteres zu, daß solche Kinder vom Zwang zur Theilnahme am Religions­unterricht befreit werden sollen. Dagegen ist nichts einzuwenten; das ist eine einfache Konsequenz des Satzes von der Gewissens­freiheit. Dagegen wird auch, so viel ich weiß, nur m Preußen und Sachsen verstoßen. Wir stimmen für den Kommissionsanttag mit Rücksicht auf die Würde des Religionsunterrichts, welche durch den Zwang zur Theilnahme nur geschädigt werden kann, und auch mit Rücksicht auf die Wahrhaftigkeit der Kinder, tue gefährdet ist, wenn sie zu Hause das Gegentheil von dem hören, was sie in der Schule vernommen. Wir wollen auch den Schein vermeiden, als wollten wir hier irgendwie die Intoleranz unterstützen. (Beifall.)

Abg. Dr. Bachem (Ctr.): Auch ich bitte Sie, dem Kommissions- beschluß zuzustimmen und fömmtlid)c Anträge abzulehnen. Wir sind im preußischen Abgeordncteichause stets dafür cingctteten, daß den polnischen Kindern der Religionsunterricht auch in ihrer Mutter­sprache crtheilt wird. Aber der Antrag der Polen liegt nicht auf dem Gebiete der Religionsfreiheit, sondern auf dem Gebiete der Schulsprache. Wir können deshalb auch diesem Anttag nicht zu­stimmen, da er außerhalb der Kompetenz dieser Vorlage steht. Außerdem würde der Bundcsrath niemals der Vorlage zustimmcii, wenn der polnische Anttag angenommen würde. Die Annahme dieses Anttages würde also das Gesetz zu Fall bringen, und schon aus diesem Grunde ist er nicht acceptabel. Auch der sozialdemo­kratische Antrag liegt nicht auf dem Gebiete der Rcligionsficihcit, sondern er will geradezu das Gegeiüheil von Neliglonsfrerhert

o n Richthofen.

Reichskanzler Graf v. Bülow: Ich kann es dem Hernr Staats- settetär des Rcichsschatzamts, dem Staatssekretär des RcichSamtS des Innern und dem Direktor der Handelsabthcilung ,m auSwartt« gen Amt, welcher den Brüsseler Verhandlungen beigewohnt hat, überlassen, die Ihnen unterbreitete Vorlage im Einzelnen zu ver­treten. Ich möchte beim Einbringen dieser Vorlage im Namen der verbündeten Regierungen der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Mehrheit dieses hohen Hauses sich der Annahme der Brüsseler uckcrkonvcntion geneigt zeigen möge und ich möchte gleichzeitig die Hoffnung aussprcchcn, daß dies hohe Haus auch den im Anschluß an die Zuckerkonvention nothwendigcn Abänderungen unserer Zucker» tcucrgcsetzgebung, welche eine Herabsetzung der Verbrauchsabgaben enthalten, seine Zustimmung nicht versagen wird.

Gegen den Abschluß der Brüsseler Zuckerkonventton sind mancherlei und verschiedene Einwendungen erhoben worden. Man hat den verbündeten Regierungen vorgcworfcn, daß sie beim Ab» chluß dieser Konventton die Interessen der heimischen Industrie )em Ausland gegenüber nicht genügend wahrgcnommcn hätten. ES 't behauptet worden, daß die Zuckerkonventton den vollständigen Ruin unserer Zuckcrindustrie bedeute, daß sie insbesondere die Interessen des Rübenbaues in der Landwirthschaft schädige, daß die Verhandlungen in Brüssel mit einem Siege des Auslandes, ins­besondere mit einem Siege Englands geschlossen hätten. Die Ver­bündeten Regierungen halten diese Vorwürfe für nicht begründet. In voller Würdigung und Wahrnehmung der Interessen der deut­schen Zuckerindusttie haben die verbündeten Regierungen die sich darbiettndc Gelegenheit benutzt zur endlichen Beseitigung der bis­her direkt und indirctt gewährten Prämien beizuttagen, und sie haben vor Allem gesucht, die deutsche Zuckcrindustrie davor zu be- wahren, daß derselben das Hauptabsatzgcbiet, der englische Markt, verschlossen wird. Auch die Interessen der deutschen Landwirthschaft sind durch den Beschluß der Brüsseler Zuckerkonventton nicht be- einttächtigt worden. Die verbündeten Regierungen sind vielmehr überzeugt, daß der Abschluß der Konvention und die daran sich naturgemäß und nothwendig anschließende Reform uiiserer Zucker- steuergesctzgebung Bedingungen schaffen wird, unter welchen die Landwirthschaft für ihre Rüben in Zukunft lohnendere Preise er­halten wird, als dies jetzt zum Theil der Fall ist. (Widerspruch rechts.) Daß die Mschaffung der Zuckerprämlen an und für sich vom volkswirthschaftlichen wie vom finanziellen und handclrpolitt- schcn Standpunkt aus eine crsttcbcnswerthc Maßnahme ist, wird ja doch Wohl von keiner Seite bestritten werden. (Lachen rechts.)

Als im Jahre 1895 in diesem hohen Hause das jetzt gettende Zuckersteuergesetz mit seiner Erhöhung der Prämien beratyen wurde, ist von den Rednern fast aller Parteien, auch derjenigen, welche in diesem Gesetze einer Erhöhung der Prämien geneigt waren, doch ausdrücklich und übereinstimmend anerkannt worden, daß die Aus­fuhrzuschüsse nur ein Nothbehelf, ein Kampfmittel sein müssen, um dadurch die Beseitigung der Zuckerprämien in anderen Ländern zu erreichen. In der Sitzung vom 27. Februar 1896 bemerkte der Abg. von Puttkammer-Plauth: Gern nimmt die Zuckerindusttie die Prämien nicht, denn ihr ist daran gelegen, in gleichem Licht und in gleicher Luft zu konkurriren. Es ist ihr daher kein angenehmer Gefühl, als Kostgänger des Staates aufzutteten. Wir wollen in Folge dessen ötf Prämien nur so lange haben, wie das Ausland ebensolche, oder noch höhere Prämien hat. Abg. Dr. Schädler be­merkte: Ich halte die Prämien für nicht glücklich, weil sie den An­reiz zur Ueberproduktion geben. Sie sind zwar da und wir können sie von heute auf morgen nicht aus der Welt schafien, wohl

Kommissionsbeschluß ein.

Abg. Bebel (Soz.): Wir haben unseren Anttag abgeandert, weil wir jede Mißdeutung und jede falsche Auslegung verhindern wollten. Der Anttag entspricht unserem Programm, daß Religion Privatsache ist. Er liegt auch durchaus innerhalb des Rahmens dieses Gesetzes, denn cs handelt sich hier doch um ein Toleranz- gesctz und bei dem soll jeder Zwang vermieden werden. Es ist hier oft vomchristlichen Staat" gesprochen, das ist aber falsch, Deutsch­land ist kein christlicher, sondern ein paritätischer Staat, es gilt in ihm der Grundsatz: Glaube, was Du willst, aber bezahle, was Du sollst! Wenn Deutschland ein christlicher Staat wäre, so würde unsere ganze Militärgesetzgebung in unlösbarem Widerspruch dazu stehen. Der Schulzwang ich unbedingt nöthig, auch wir verlangen, daß die Schule die Kinder für das praktische Leben so gut wie mög­lich ausbildet. Da aber hierfür kein bestimmtes Bekenntniß ge­fordert wird, dürfen die Kinder auch nicht zu einem bestimmten Religionsunterricht gezwungen werden. Der Anttag Schrader klingt ganz schön, er setzt aber einen Zustand voraus, der nicht eristirt Es giebt z. B. Millionen Arbeiter, die nicht auf dem Boden eines Religionsbekenntnisses stehen, sie würden aber aufs Empfindlichste geschädigt werden, wenn sie ihre Kinder vom Reli­gionsunterricht fern halten wollten, und können es deshalb nicht thun. Deshalb verlangen wir, daß der Religionsunterricht aus der Schule entfernt wird. Außerhalb der Schule können Sie (zum Gentrum) Ihre Predigten halten und Ihre Klöster gründen, soviel Sie wollen, dagegen haben wtt nichts. Wir sind nicht religions­feindlich, wtt haben 1872 gegen das Jesuitengesetz gesttrnrnt, und jederzeit die Aufhebung dieses Gesetzes befürwortet, obwohl ein Theil des Eenttums für das Sozialistengesetz eingetreten ist. Wir wollen eben, daß Jeder nach seine Fa<;on selig wttd, aber der Staat soll nicht seine Zwangsmittel dabei anwenden. Meine Freunde werden auch für den Polenanttag sttmmen. Daß Herr Backern dagegen stimmen will, ist sehr pikant, was er gegen den polnischen Anttag anfühtte, waren nur Ausreden. Der Anttag gehört wohl hierher, das Centrum setzt sich jetzt in Widerspruch mit der Haltung, die es bei der Wreschener Interpellation eingenom-

abcr ist unser Ziel die Abschaffung und Beseitigung derselben. Daraus erwächst uns fortgesetzt die Aufgabe, im Verein mit anderen Zucker ausführeichen Staaten darauf hinzuwirken, daß diese Prämien endlich einmal beseitigt werden. Der Abg. Dr. Paasche meinte: Das gebe ich gerne zu, das Ersttebenswertheste wäre, wenn wir alle Prämien beseitigen könnten und Herr von Staudy führt aus: Hier auf dieser Seite haben wir stets erklärt, daß der Zustand uns am liebsten wäre, wenn cs gar keine Exportprämien gäbe. Wtt haben nur verlangt: wenn die Konkurrenzläicher Exportprämien geben, so müssen auch wir solche haben, um den konkurrirenüen Ländern zu begegnen. Bei der Schlußabstimmung über daS Zucker­steuergesetz wurde dann endlich mit großer Mehrheit von dem hohen Hause eine Resolution angenommen, in welcher die verbündeten Regierungen ausdrücklich aufgefordert wurden,mit aller Ent­schiedenheit dahin zu wirken, daß durch internationale Verein­barungen eine Beseitigung der Ausfuhrvergütungen für Zucker in thunlichster Bälde herbeigcführt würde".

Die Jnittative für den Zusammentritt der Konferenz in Brüssel zum Zwecke der gemeinschaftlichen Berathungen über die Abschaffung der Zuckerprämien -ist bekanntlich nicht von uns ausgegangen» sondern die erste Anregung dazu ist von anderer Seite gegeben worden; jedenfalls aber haben wir nur im Sinne der uns von diesem hohen Hause gegebenen Direktive gehandelt, indem wir uns an der Konferenz beteiligten und indem wir an der Lösung der uns in der Resolution des Reichstags gestellten Aufgabe nach besten Kräften mitgcwirkt haben. Uns an der Brüsseler Konferenz zu betheiligen, waren wtt um so mehr befugt, als sonst die Gefahr drohte, daß dtt übrigen an der Zuckereinfuhr nach England interessirtcn Länder: Frantteich, Belgien, Holland, sich auch ohne uns mit England über die Frage der Aufhebung der Prämien verständigt und durch Separatabkommen günstigere Bedingungen für ihren Zucker erlangt hätten, während wir das Nachsehen gehabt haben würden. Nicht auS irgend welcher Nachgiebigkeit gegen das Ausland und aus Nach­giebigkeit gegen England, sondern aus reichlich erwogenen Handels- politischen Gründen, aus der uns von dem Hause ertheilten Direk­tive heraus und in voller Würdigung der einheimischen Zucker- industtiellen-Jnteressen haben wtt so gehandelt, wie wtt gethan haben.

Es ist auch der Einwand erhoben worden, daß wir an der Er- Haltung des englischen Zuckermarttes ein so großes Interesse gar nicht hätten, da es uns, selbst wenn England durch Verhängung von Ausgleichszöllen gegen Prämienzucker seinen Markt gegen uns verschließen würde, es doch immer möglich fein würde, andere Absatzgebiete für unseren Zucker zu erschließen. Ich glaube, daß mit diesem Einwand der schwierigen Lage unserer Zuckerindusttie doch nicht genügend Rechnung getragen wird. In der Zuckerkampagne 1901/02 sind ungefähr 23 Millionen Doppelzentner produzirt wor­den, von denen das deutsche Reich etwa nur 7% Millionen Doppel­zentner konsumirt, so daß also 15 bis 16 Millionen ausgeführt werden müssen. Davon nimmt England 6 Millionen Doppelzentner, also fast die Hälfte des Betrages auf. Es würde doch, wie mir scheint, eine sehr mißliche und zweifelhafte Sache fein, mit so be­deutenden Zuckermengen das bisherige Absatzgebie.t aufzugeben und neue Märkte aufsuchen zu müssen. Tas würde um so schwieriger sein, als die Wclivorräthe von Zucker gegenwärttg sehr bedeutend sind und noch immer zunehmen. Es wird behauptet, nach approxima­tiven Schätzungen, daß bis zum Schluß der gegenwärtigen Kam­pagne die Welworräthe 18 dis 20 Millionen Doppelzentner betrage»

truppen-Gesetz. ri .

Abg. Ballermann (nat.-lib.): Ich beantrage, diesen Gegenstand ton der Tagesordnung abzusetzen. Der Abg. Dr. Haste sollte hier­zu einen Abänderungsanttag stellen, er ist jedoch durch das Cifcn; bahnunglück, dem der Kollege Friedel zum Opfer fiel, am Er­scheinen verhindert. , . . s

Der Anttag wttd angenommen, der Gesetzentwurf wird Von der Tagesordnung abgesetzt.

Hierauf wird die zweite Berathung des Toleranz- Antrages beim § 2b fortgesetzt, der bestimmt, daß gegen den Willen des Erztthungsberechtigten ein Kind nicht zur Thett- nahme an dem Religionsunterricht eine andere Religionsgemein­schaft angehalten werden darf, als den in den §§ 2 und 2 a ge­troffenen Bestimmungen entspricht.

Abg. Schrader (frcis. Vgg.) beanttagt, den § 2 b zu fasten: Gegen den Willen der Erziehungsbcrechttgtcn darf em Kind Nicht zur Theilnahme an einem Religionsunterricht oder einem Gottes­dienste angehalten worden." .

Die Polen beantragen, daß der Religionsunterricht nur in ber Muttersprache erthcilt werden darf, während die Sozial­demokraten beantragen, daß der Religionsunterricht in allen Schulen ausnahmslos in Fortfall kommen soll.

Abg. Schrader ifrcis. Vgg.) befürwortet feinen Antrag.

Die Abgg. Albrecht und Genosten ^Soz.) haben ihren Anttag zurückgezogen und ihn durch den folgenden ersetzt:

Der Unterricht in der Religion kommt m allen, der all­gemeinen Erziehung dienenden öffentlichen Schulen und in den diesen gleichgestellten Anstalten als Unterrichtsgegenstand m Fort­fall. Unterricht in der Religion ertheilen zu lassen, steht den Erziehungsberechtigten zu. » .

Abg. Dr. Hieb er (nat.-lib.): Mw werden die drei zu diesem Paragraphen cingebrachten Anträge ablehnen, weil sie schwere Ein- griffe in die Schulgesetzgebung der Einzelstaaten darstellen, die sich zur Zett jedenfalls lein einziger deutscher Bundesstaat gefallen lasten wird und die die Geneigtheit auf Seiten des Bundesraths, überhaupt den Anttag anzunehmen, zweifellos herabmindern wur­den. Das Einbringen dieser Anträge ist deshalb m. E. em tak­tischer Fehler. Bei der Begründung des sozialdemokrati­schen Anttages ist es dem Abg. Kunert offenbar schwer geworden, dem SatzReligion ist Privatsache" eine korrekte Auslegung zu neben Er hat sich vielmehr bedenklich einer Auslegung genähert, die an die scherzhafte Ergänzung dieses Scches erinnert:

Reliaion ist Privatsache, im Uebrtgen aber Unsinn Wenn der Abg. Kunert in seiner Rede die Begriffe Religion und Dogma, sowie Religion und Kirche vollständig idcnttftzirt, so hat er damit eine Unterscheidung geleugnet, ohne die eme fruchtbare Diskussion auf diesem Gebiet heutzutage gar nicht möglich ift Wenn er ferner Religion und Wissenschaft, speziell Naturwistenschaft, in einen solchen Gegensatz stellte, daß eine Vereinigung Setter gar nidit möglich fei, fo müßte sich daraus theoretisch d,e Konsequenz Sen, bäb ein teligtifet Än nicht wissenschaftlich, wenigstens Nicht naturwissenschaftlich, arbeiten könne und daß umgekehrt em wissenschaftlich gebildeter Mann nicht christlich gesinnt sein könne eine Konsequenz, die durch Hunderte und Tausende von Beispielen ad absurdum geführt wird. Praktisch wurde sich aus diesem Gegen­satz die Konsequenz ergeben, daß von Staats wegen den christlich gönnten Lchr-rn überhaupt baä Unt°mcht-n verboten werden müßte, ba jie ja gar nicht wißen,chaftlrch besah,Awaren Und wenn ber Abg. Kunert Religion und Moral als Singe bezerchnet bat die nichts mit einander gemein haben, wenn er die religiöse Moral als eine Moral darstellte, die blos mtt Peitsche und Zuckcr- brod arbeite, so verstehe ich nicht, wie er einen derartigen Satz aegenüber der Moral des Ehristenthurns aussprechen konnte Astz- Lm- die Dedukttoncn des Abg. Kunert waren thetts schief, theil- imklar; eine Erörterung dieser Begründung des Antrages wurde vollkommen werthlos sein. Ich müßte Mich auf das Nwemi der seichtesten Pscudowistenschaft begeben, um mtt ihm auf gleichem Kampfplatz kämpfen zu können. Wenn nach dem sozialdemokratischen Antrag auch in Privatschulen der Religionsunterricht verboten werten soll, so bedeutet das in der That größte Intoleranz und einen Eingriff in die Gewissensfreiheit.

Was den polnischen Anttag anbelangt, so wird man eS gewiß oTS die Norm bezeichnen müssen, daß der Religionsunterricht m der Muttersprache ertöeilt wird, tote sich überhaupt das reli­giöse Leben naturgemäß in der Muttersprache abfptclt. Allem davon eriftiren Ausnahmen; icb erinnere nur an die lateinische Liturgie der römisch-katholischen Kttche. Ferner ist darauf hrn- zuweisen, daß in Grenzgebieten die Minorität sich barm fmten muß daß der Religionsunterricht unter Umstanden in der Sprache ter Majorität ertheilt wird. $a§ wird erstragl'ch sein, wenn nur die Kinder der anderen Sprache genügend mächtig finb. !pn den östlichen Landestheilen des preußischen Staates tft tee ^bwie- rigleü nur dadurch entstanden, daß die Polen ihre Sprache als Kampfmittel gegen den preußischen Staat gebrauchen.

Der Anttaq Schrader ist das gebe ich ohne Weiteres zu durchaus diskutabel. Aber bei unseren sehr komplizirteii^und sehr tersckstetenarttgcii Schulverhältnisten, die sich durch die Jahrhunderte lanqe^historische Entwickelung gebildet haben, wurde dieser Anrrag tech einen zu starken Eingriff in die Schulgesitzgebung der Einzel­starten bedeuten. Der Abg. Schrader, dem ich bei verschiedenen fetter Anträge gern gefolgt bin, scheint doch ems zu unterschcchen: bic Rücksicht auf dir Gcwisirn-fr-ihrit brr K,nb°r. b,r boch auch ,n

M"7-n"Lmmißwn--mtr-g-nnrn, obgleich

men hat.

Abg. Graf Bcrnstorff-Lauenburg (Rp.) erklärt sich gegen alle Anträge und auch gegen den Kommissionsbeschluß, da die ganze Materie vor das Forum der Landesgesetzgebung gehörte.

Abg. Kunert (Soz.) empfiehlt nochmals Annahme des sozial- demottatischen Antrags.

Abg. Richter (freif. Vp.) erklärt sich gegen alle Abanderungs- anträge, und zwar aus taktischen Gründen. Der Abg. Kunert kenne anscheinend noch nicht den Unterschied zwischen der Formu- Itrung eines Programms und der prattischen parlamentarischen Gesehgebungsarbeit. Man rede doch nicht nur, um die Zeit zu ber- trödeln.

Abg. Bebel (Soz.) weist darauf hin, daß kein Antrag Kunert, sondern ein Anttag der sozialdemokratischen Fraktton vorliege. Die Sozioldemottaten hätten durchaus nicht die Zeit bertrobelt; sie müßten selbst darüber entscheiden, wie lange sie reden wollten.

Die Diskussttn schließt damit.

Unter Ablehnung aller Abänderungsanttäge wttd § 26 m der Kommissionsfassung gegen die Stimmen der Rechten angenommen.

tz 2c bestimmt nach der Kommissionsfastung, daß dem Kinde nach vollendetem 14. Lebensjahre die Entscheidung über fein religiöses Bekenntniß zusteht.

Abg. Dr. Hieber (nat.-lib.) beantragt, statt des 14. das 16. Lebensjahr festzusctzcn. Im Allgemeinen werde der vierzehnjähriae Mensch noch nicht die nötige sittliche Reife besitzen, um über sein religiöses Bekenntniß zu entscheiden.

Abg. Gröber (Ett.) erfiärt sich gegen den Anttag; man müsse die Altersgrenze so niedrig als möglich setzen.

Abg. Stadthagen (Soz.) erklärt sich ebenfalls gegen den An­ttag Hieber. Ihm wäre es am liebsten, man griffe auf das kanonische Recht zurück, welches das 7. Lebensjahr als Altersgrenze festsetzte. Ter Abg. Hieber habe für die Nothwendigkeit der Fest­setzung des 16. Lebensjahres keinen Beweis erbracht.

Abg. Dr. Hieber (nat.-lib.): EinenBeweis" kann man natür­lich für die Nothwendigkeit solcher Anttäge nicht führen. Ich glaube aber nach wie vor, daß das 16. Lebensjahr die zweckmäßigste Grenze ist.

Der § 2c wird unter Ablehnung des Antrags Hieber in der Kommissionsfastung angenommen.

Die §§ 3la enthalten Bestimmungen über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft.

Abg. von Stondy (kons.) spricht sich gegen diese Paragraphen aus, da sic einen Eingriff in die Hoheitsrechte der Einzelstaaten darstellten; ebenso äußert sich Graf Bernstorff-Lauenburg (Np.).

Abg. Gröber (Ett.) befürwortet den Kommissttnsbeschluß. Es r handle sich hier gar nicht um religiöse Fragen, sondern lediglich 1! um die bürgerlich-vermögensrechtlichen Folgen des Austritts.

Die §§ 34a werden hierauf debattelos in der Kommiffttns- fassung angenommen.

i Hiermit ist die zwette Lesung des Toleranz-Antrags erledigt.

> Es folgt die erste Berathung ter Brüsseler Zucker -