Ausgabe 
5.2.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 30

Seneral-Anzeiger. Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Siehrn

Erschein' täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieSiebener Zamilienbliitter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

^.'ctyanniß zu ocr roerussgenostenzcyast iwyt, soll cm anderer Arzt - hinzugezogen werden. In Betreff Dr. Blasins werde ich mich noch­mals informiren und zur Nachachtung empfehlen, daß stets konkret entschieden wird. Der Abg. Stadthagen hat auch bte Fest­setzung der Entschädigung für die Vorsitzenden bemängelt. Ich muß cs aufs Tiefste bedauern, daß er dabei den Präsidenten des Rcichs- bcrsichcrungsamtcs angegriffen hat. der ein hochverdienter, arbeits­reicher Mann ist. Der Präsident hat darüber auch gar nicht selbständig zu entscheiden, sondern nur das Kollegium des Amtes. Anläßlich der vorjährigen Beschwerden habe ich mich an das Reichs- versicherungsamt gewendet und dieses hat auch bestimmte Grund­sätze über die Entschädigung festgesetzt. Doch ist es nicht immer leicht, dieselben durchzuführcn, da die Verhältnisse ganz verschieden sind. Was nun Herrn Felisch anlangt, so hat er zwar für 7500 Mk. seine Räume an die Berufsgcnossenschaft vermiethct, doch erscheint dieser Preis angemessen, da die Bcrufsgcnossenschost für diesen Preis eine solche Wohnung nicht bekommen wurde. Gehalt hat Herr Felisch nie bckommmen, weder mittelbar noch unmittelbar. An Entschädi-

Staatssekretär Graf PosadowSky: Es ist hier mit Recht ge« tadelt worden, daß bisweilen Lasten des llnfallgcsctzcs auf die Ge­meinden abgewälzt sind. Es ist bereits eine Verfügung erlassen, wonach das unter allen Umständen verboten ist. Zur weiteren Ver­minderung von Unfällen ist das Reichsversichcrungsamt damit be­schäftigt, Unfallvcrhütungsvorschriftcn für die Brennerei- und Molkcrcibetricbe zu erlassen. Hinsichtlich der Prüfung der Unfälle habe ich stets auf dem Standpunkt gestanden, daß nichts so gefähr­lich ist, wie eine schematische Behandlung. Der einzelne Fell muß sorgfältig und gewissenhaft untersucht werden. Es soll vorher der behandelnde Arzt gehört werden, und wenn dieser in einem festen

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. 93p.): Meine Ausfüh­rungen basiren nicht auf mangelnder Sympathie gegenüber der Schweiz, sondern auf dem Wunsche, einen ungerechten Zustand zu beseitigen. Wenn das im Vcrtragswege geschieht, so kann von einem Eingreifen in eine fremde Rechtssphäre nicht die Rede sein. Im Uebrigen möchte ich nochmals feststellen, daß das Patentamt auf eine Anfrage der Hamburger Handelskammer in Betreff eines ein- - getragenen Waarenzeichens die Auskunft verweigert hat.

Abg. v. Kardorff tRp): Der Abg. Gamp hat für die zweite Lesung des Zolltarifgesctzes in der Kommission einen Antrag in Betreff unseres Verhaltens zur Schweiz eventuell in Aussicht ge­stellt. Ick boffe. daß er von diesem Anträge absehen wird, ich würde mich wenigstens als Vorsitzender der Zolltarifkommission dem ent­schieden widersetzen, daß Dinge, die ihr nicht vom Reichstage über­wiesen sind, und die mit dem Zolltarif nicht in Zusammenhang stehen, von der Kommission bcrathen werden sollen. Ich hoffe, darin bei der Kommission Unterstützung zu finden.

Das Kapitel wird bewilligt.

132. Jahrg,

Verantwortlich für den allgemeinen Dell: P. Wiltko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Unioersitätsdruckerei (Pietsch Erben). Gießen.

Direktor im Reichsamt des Innern Wermuth bemerkt, die Pra9c ,^cr obligatorischen Werthdeklaration wird seit Langem schon im Rcichsamt des Innern erwogen. Doch ist es nicht ganz leicht, hier zu einem Entschluß zu kommen, da die Ansichten darüber weit auseinander gehen. So haben sich von den Handelskammern und kaufmännischen Korporationen 59 gegen die Werthdeklaration aus­gesprochen, und nur 41 dafür, darunter Hamburg und Bremen. Das Heilmittel liegt vornehmlich in der Fortbildung unseres gegenwärtigen Verfahrens, und die läßt sich das Reichsamt des Innern aufs sorgfältigste angelegen fein.

abg. Stadthagen tSvzd.) wünscht eine Sterblichkeitsstatistik, die alle Zweige der Arbeitcrvcrsicheruiig umfassen solle.

Graf Posadowsky erwidert, daß eine solche Statistik irfion in Angriff genommen sei, aber wegen des Umsanges, unb der Kosten noch nicht hätte zu Ende geführt werben können.

Das Kapitel wird bewilligt.

gungen für laufende Geschäfte hat er in den letzten Jahren nur 790 M. bekommmen. Das Reichsversicherungsamt har dies für angemessen erklärt. Roma locuta est, der Fall ist erledigt. Nun bemängelte Herr Stadthagen iinserc letzte Versicherungsstatistik. Er nannte sie sogar tendenziös. Aber davon kann keine Rede sein, die Statistik beruht auf den amtlichen, polizeilichen Feststellungen. Ein Kommissar wird die Sache noch näher erläutern.

Ein Vertagungsantrag des Abg. Dr. Derlei (kons.) wird einstimmig angenommen.

Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. Marine-EtaE Schluß 6 Uhr.

Beim Kapitel Reichsversicherungsamt bemerkt

Abg. Stadthagen (Soz.): Es ist ungesetzlich, wenn in Hessen- Nassau die Beiträge zu der land- und forstwirthschafflichen Ver­sicherung nicht nach Maßgabe der Grundsteuer, sondern der direkten Staatssteuer erhoben werden. Eine weitere Gesetzwidrigkeit liegt in der hohen Bezahlung der Thötigkeit der Vorsitzenden mancher Berussgenossenschasten, die weit über eine Entschädigung der Aus-.

lagen hinausgeht. Es werden zur Zeit 400015 000 Mark ge- -ahlt, und ich wundere mich, daß der Präsident des ReichSverstcher- niigsamts diesem ungesetzlichen Treiben noch immer kein Ende be­reitet hat. Redner wiederholt sodann besoiiders seine vorjährigen Angriffe, gegen den preußischen Landtagsabgeordneten Felisch, der als Vorsttzenbcr der BcrufSgcnosscnschaft sich der Untreue gegen dieselbe schuldig gemacht habe. Auf eine Anzeige, die ich deS- wegen an die Staatsanwaltschaft richtete, wurde mir erwidert, daß kern öffentliches Interesse zur Erhebung der Anklage vorliege, und auf meine Beschioerde nnirbc mir gesagt, ich hätte kein An­tragsrecht, weff ich nicht persönlich verletzt sei. Ich verstehe nicht, wie sich die Staatsanwaltschaft solche Verstöße gegen das Gesetz erlauben darf; daß das geschehen konnte, ist mir ein Beweis da- für, daß auch die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium bereits unter kapitalistischem Einfluß stehen. Weitere Angriffe er- hebt Redner gegen die Vertrauensärzte der Berufsgenoffenschaften, welche die verunglückten Arbeiter bisweilen auf ganz unzureichende Untersuchung hin mit den Rentenansprüchen abwiesen. Das sei z. B. in rinem Falle gescheheii, wo der Sanitätsrath Dr. BlasiuS cm Gutachten über einen Arbeiter abgab, den er gar nicht ge­sehen hatte. Als ein anderer Arzt, der den Kranken nachher wirklich untersuchte, hierüber seine Mißbilligung aussprach, versuchte eS der Dr. Blasius, über jenen anderen Arzt einen förmlichen Boykott zu verhangen. Es ist vor Gericht scstgestcllt, daß der Dr. BlasiuS ferne Gutachten häufig blos nach einer Tabelle der Berufsgenoffcn- schaft anfertigte. Ein Arzt, der so handelt, macht sich zum Hand­langer und Hausknecht der Bcrufsgenosscnschasten; wozu braucht man dazu einen Arzt, baä würde der erste beste gewissenlose Bureau- beamte besser machen. Tas ist ja ein Hohn auf alle Humanität, wie jetzt von manchen gemeingefährlichen Berufsgenoffenschaften und von ihren Vertrauensärzten gewirthschaftet wird. Das 93 er trauen der Arbeiter zum Reichsversichcrungsamt ist bedenklich gesunken, be­sonders seitdem Herr Gacbcl Präsident ist. Die Zahl der Todes­fälle und Verwundungen auf dem Schlachtfelde der Industrie ist fortdauernd im Wachsen begriffen. Das Jahr 1900 weist allein 8507 Tobte auf, und nicht weniger als 99 087 Schwerverwundete; und zwar sind gerade dort die meisten Unfälle, wo die Unternehmer die größten Gewinne einheimsen, denn dort pflegen die Vor­kehrungen gegen die Unfälle am mangelhaftesten zu sein. Die von der Regierung jetzt herausgegebene Statistik beruht auf unzuver­lässiger Grundlage und ist tendenziös abgefaßt. Besonders gilt dies für die Rubriken über die Ursache des Unfalls. Hier ist man von dem Bestreben geleitet, die Wahrheit zu vertuschen. Die BerufS- genossenschaftcn haben die Zettel ganz einseitig ausgefüllt, sic haben die Wahrheit verdeckt und der Univahrheit zum Siege verholfcn.

Präsident Graf Ballestrem: Ein solcher Vorwurf gegen die Verufsgenossenschaften verstößt gegen die Ordnung dieses Hauses.

Abg. Stadthagen (fortfahrcnd): Bei der Ermittelung der Ur­sachen der Unfälle hat man weder Arbeiter, noch Gewerbe-Inspek­toren hcrangezogcn. Aus jeder Seite deS Berichtes geht der Wunsch der Unternehmer hervor, daß der Arbeiter keine Rente erhalten soll, wenn der Unfall durch seine eigene Fahrlässigkeit entstanden ist. All dieses macht die ganze mühevolle Statistik für uns wcrthlos. Was kann es denn für einen Werth haben, wenn über die FrageUnvermeidliche Betriebsunfälle?" nur die Unter­nehmer Auskunft geben sollen. Die Wahrheit wäre nur dann zu erfahren, wenn im kontradiktorischen Verfahren auch Arbeiter da- rüber befragt würden. Ganz fehlt es an einer Rubrik über die Wirkungen der Akkordarbeit, obwohl doch jeder weiß, daß sie Mord­arbeit ist. Ucbcrall herrscht das Bcstrebeg, die Schuld lediglich auf die Arbeiter abzuwälzen. Und dabei liegt die größte Schuld auf Seiten des Unternehmers. Wir müssen deshalb verlangen, daß auch die Arbeiter an der Verwaltung der Berufsgenoffenschaften thcilnchmen und daß ihnen bei Unfällen der volle Schaden ersetzt wird. Auch muß, um die Unfälle einzudämmcn, die achtstündige Arbeitszeit endlich eingeführt werden.

worden, die Schweizer Konkurrenz ist so unlauter wie nur möglich. Auf die Dauer können wir uns das nicht gefallen lassen.

Das Reichspatentamt bringt dem Reiche 6 Millionen ein, da sollte man den Avtheilungs-Vorstehern doch eine bessere und selbständigere Stellung geben, wie sie erst neulich den Avtheilungs- chefs im Reichsgesundheitsamt bewilligt ist.

Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky: In der Schweiz ge­meßen nur solche Erfindungen Patentschutz, die durch Modelle dar­stellbar sind, andere Erfindungen nicht, und zwar ohne Rrickpcht darauf, ob sie in der Schweiz selbst oder im Auslande gemacht sind. Daß dieses Verhältniß für unsere Industrie, die sich zur Erprobung der Erfindungen große ^.aboratoricn anlegt, und der die Patenterwerbung große Kosten verursacht, sehr ungünstig ist, liegt auf der Hand. Es werden da­durch insbesondere die deutschen Farbstofffabriken und die Fabriken pharmazeutischer Artikel getroffen. Unsere Fabrikanten beschweren sich, daß die Schweizer ihre Nachahinuiigcn zu bis 30 Proz. nie- dngcren Preisen verkaufen, nicht nur in der Schweiz, sondern sogar in Deutschland. Wir haben uns an die Schweizerische Regierung mit der Bitte um Abhilfe gewandt, cs wurde uns aber die Nachricht zu Theil, daß der schweizerische Bundesrath hierfür nicht kompe­tent sei, sondern daß hierzu ein Referendum (direkte Volksabstim­mung) nothwendig sein würde. Ich sage aber, wenn wir zu einem neuen Handelsverträge mit der Schweiz kommen wollen und kommen sollen, dann werden wir die unbedingte Forderung stellen, daß unseren berechtigten Anforderungen Genüge geleistet wird. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Vp.): Ein neuer Handels­vertrag ist der richtige Ort, um diesem Raubsystcm ein Ende zu machen. Doch dürfen wir nicht so lange warten, um den Schweizern bie Zähne zu zeigen. Bei Waaren, die aus der Schweiz eingeführt werden und unlauterer Weise nachgeahmt sind, haben schon bie Ge­richte bas Recht, den Schweizern auf die Klauen zu hauen. (Heiter­keit.) Die für bie Patentanwälte eingeführte Vorprüftmg ist un­gesetzlich. Durch die neue Gesetzgebung ist bie Stellung des Präsi­denten des Patentamts so komplizirt geworden, daß er der reine Patent-Uebermensch geworden ist. Auch wirb vielfach über den Ton geklagt, der im Patentamt herrscht. Die Erledigung der Patentgesuche läßt noch immer sehr lange auf sich warten. Die Arbeitsüberlastung des Patentamts beruht wohl zum großen Theilc darauf, daß bei der Vorprüfung der Patente an diesen Arbeiten überflüssige Korrekturen vorgenommen werden, so daß eine solche Patentanmeldung bei der Rückgabe oft ärger aussicht als das Schulheft eines sehr unwissenden Tertianers. Sa z. B. ist in einer Anmeldung das Warteinzig" durchausschließlich", das Wort kontmuirlich" durchbeständig" ersetzt worden. Ferner beschweren sich die Handelskammern, daß das Patentamt auf der einen Seite Zwar sehr eifrig sei in der Einziehung von Erkundigungen, daß cs aber andererseits den Handelskammern nur sehr unzureichende Aus­künfte gebe. (Beifall.)

Staatssekretär Dr. Gras von Posadowsky: Bei einer Behörde, die 785 Beamte hat, können einzelne Mißgriffe wohl Vorkommen, doch stehe ich durchaus auf dem Standpunkt, daß das Institut des Publikums wegen da ist und dessen Wünschen so weit wie möglich entgegenkommen soll. Die Behauptung des Vorredners, daß eine Vorprüfung der zur Patentanwaltschaft sich meldenden Personen un­zulässig sei, widerspricht den Thatsachcn. Es ist sogar eine gesetz­liche Pflicht des Präsidenten des Patentamts, solche Vorprüfungen vorzunehmen.

Abg. Schrader (freis. Vgg.) schließt sich in Betreff des Ver­hältnisses zur Schweiz den Ausführungen der Vorredner an. Für das Patentamt werde die Schaffung einer größeren Zahl höherer juristischer und technischer Stellen nothwendig sein, um tüchtigen Kräften ein Aufrücken zu ermöglichen.

Abg. Stadthagen (Soz.): Die Sache mit der Schweiz liegt doch etwas anders, so illoyal, wie es hier bargestellt wirb, ist die Schweiz nicht. Der Schweizer hat in ber Schweiz nicht mehr Rechte als ber Deutsche, es ist baher ein ungeheurer Eingriff in die Rechte eines Staates, wenn man ben Deutschen mehr Rechte einräumen will, als bie Schweizer besitzen. Woher bekommen bie Schweizer denn ihre Rohstoffe? Doch meistens aus Deutschland. Schützt denn unser Patentrecht überhaupt die geistige Arbeit? Nein, es schützt nur die, die sie zuerst ausveuten. Dagegen muß ich mich erklären, daß hier verlangt wird, es solle, um einige deutsche Firmen zu schützen, cingegriffen werben in die innere Gesetzgebung eines fremden Staates.

Beim KapitelPatent-Amt" beschwert sich

M>g. Gamp (Reichsp.) darüber, daß die Schweiz keinen ge­nügenden Patentschutz habe. Es ist mit der Stellung eines Kultur- staatcv nicht vereinbar, wenn in der Schweiz kein genügender Schutz für das geistige Eigenthum besteht. Unter diesen Umständen wird es sehr Ichwer seien, einen Handelsvertrag mit ber Schweiz abzuschließen, wenn keine Abhilfe erfolgt, würden wir zu Gegen- maßregeln greifen müssen.

Abg. Dr. Paasche (nl.) stimmt dem Abg. Gamp bei. Unter ben gegenwärtigen Verhältnissen werden unsere chemischen Fabriken durch die Schweizer Greiizfabriken geradezu ausgeplündert. Schon vor 8 Jahren ist auf diesen illoyalen Kampf hingewiesen, ahne daß bisher etwas geschehen ist. Und dach hat damals die Regierung die Berechtigung dieser Klage anerkannt. Seitdem find die Zustände nicht besser, sondern schlimmer ge=.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet,

Deutscher Reichstag.

134. Sitzung vom 4. Februar.

1 Uhr. Das Haus ist ä u ß c r st schwach besetzt.

Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky u. Ä.

Die zweite Berathung des Etats des Reichsamts des Innern wird bei den dauernden Ausgaben, KapitelStatistisches Amt" fortgesetzt.

ES ist hier eine Forderung für eine neue Abtheilung des Statistischen Amts zur Arbeiterstatistik eingestellt. Die Kommission, in die diese Forderung verwiesen ist, hat sie unverändert bewilligt.

Berichterstatter Abg. v. Tiedemann : Die bisher ber Kommission für Arbeiterstatistik zugewiesenen Obliegenheiten sollen auch bei der in Neuorganisation in vollem Umfange bestehen bleiben. Um die neue Stelle hierzu in ben Stand zu setzen, ist beabsichtigt, dieselbe durch einen Beirath von 12 Mitgliedern zu verstärken, von denen je 6 vom Bundesrath und vom Reichstage zu wählen sein würden.

Abg. Dr Pachnicke (frf. 93g.): Ich will zwar nicht gegen den Titel sprechen, möchte aber doch bemerken, daß wir mehr verlangt haben und auch mehr erwartet hätten. Wir haben ein besonderes Arbeitsamt verlangt, und statt dessen bekommen wir nur eine neue Abtheilung zum Statistischen Amt Jedenfalls wünschen wir, daß das, was jetzt geschaffen werden soll, wenigstens gut sunkttonirt, und dazu erscheint es mir als erstrebenswerth, daß der neuen Abtheilung ein Beirath beigegeben wird, der

zu gleichen Theilen aus Arbeitern, Arbeitgebern und neu-

tralen Sachverständigen zu bestehen hatte. Ich würde es ferner für zweckmäßig halten, wenn sich die neue Ab­theilung nicht auf bie der Gewerbeordnung unterstellten Arbeiter beschränkte, sondern auch die landwirthschasllichen Arbeiter berück­sichtigte. Die Berichte müßten in einer allgemein verständlichen Sprache abgefaßt werden und nicht zu theuer fein, damit sie Jedermann zugänglich sind.

Abg. Bebel (Soz.): Die Position ist von uns zunächst mit Miß­trauen aufgenommen worden, weil wir besorgten, sie habe lediglich den Zweck, der Kommission für Arbeiterstatistil die Flügel zu be­schneiden. Diese Kommission sah es nicht lediglich als ihre Aufgabe an, statistische Zahlen zu sammeln, sondern auch ihre Schlüsse daraus zu ziehen und Anträge bei den Regierungen zu stellen. Die Erklärung des Staatssekretärs, daß diescBefugnisse uneingeschränkt fortbestehen bleiben sollen, hat unsere Bedenken zerstreut WünscheuSwerth wäre aller­dings die Zuziehung von Praktikern, Gewerbe-Inspektoren u. s w. Befriedigt sind wir von der Positton allerdings nicht, wir nehmen sie nur als eine Abschlagszahlung auf bie Begründung eines all­gemeinen Arbeitsamtes.

Abg. Dr Haffe (nl.) Unsere Einfuhr- und Ausfuhrstatisttk läßt insofern manches zu wünschen übrig, als wir die Mengen zwar zahlenmäßig, die Werthe aber nur schätzungsweise kennen lernen. Dieser Subjektivismus der Schätzung mußte vermieden werden entweder durch Vervollkommnung der bestehenden ober durch Schaffnnb einer ganz neuen Methode. Will man die bisherige Methode beibehalten, dann muß man den Sachverständigen mehr Muße lassen zur Ermittelung der Werthe; will man das nicht, bann wird man allgemein zum Deklarationszwang kommen müssen. Auch bei bem Statistischen Amt muß eine Beseitigung des Monopols der Juristen gefordert werden; einige Stellen sollte man dem Handelsstande Vorbehalten.

Abg. Dr Spahn (Etr.) schließt sich im Wesentlichen ben Aus­führungen des Abg. Dr Pachnicke an Auch er sehe in ber Schaffung biefer Abtheilung nur einen Versuch.

Staatssekretär Dr. Gras v. Posadowsky Ich würde es nicht für eine praktische Konstruktion halten, ber neuen Abtheilung einen ständigen Bcirath von Arbeitern und Arbeitgebern beizugeben. Da heute der Einzelne doch nur bezüglich eines kleinen Theils des modernen Erwerbslebens sachverständig sein kann, so würde ein ständiger Beirath nicht in allen Fällen den an ihn gestellten Anforderungen gerecht werden können, es wird sich mehr empfehlen, von Fall zu Fall Sachverständige aus den Kreisen der Arbeiter und Arbeitgeber hinzuzuziehen. Ich werde dafür sorgen, daß das statistische Amt in allen Fällen, wo es nothwendig ist, von dieser Bcfugniß Gebrauch macht. Selbstver­ständlich soll die Kommission keineswegs delerioris conditionis sein; sie soll das Recht haben, ihre Thätigkeit auf alle Gebiete der Arbeiterstatistik auszudehnen und auch direkt mit allen Landes- behörben zu verkehren. Daß diese Abtheilung auch einen periodischen Bericht herausgeben muß ist ganz selbstverständlich, denn sie macht ja ihre Arbeiten nicht für sich, sondern gerade zu dem Zwecke, die allgemeine Beurtheilung wirthschastspolitischer Fragen zu er­leichtern.

Mittwoch, 5. Februar 1902

Siebener Anzeiger

Geheimrath Hans: Ich glaube, schiefer kann man eine Situa­tion nicht barstellen, als es ber Vorrebncr gethan hat. Wie er be- <v r..T, -- , ------......- -*>

haupten kann, baß bas Ausbeutungssystem auf beutscher Seite licac, V ,ü tmt5 *u Berufsgenossenschaft sicht, soll cm anderer Arzt wirb nicht leicht jemanbem verstänblich sein. Der Schaben, ben ---- unsere Jnbustrie crleibet, ist ganz enorm; es wirb uns auf bem ganzen Weltmarkt eine ungeheure Konkurrenz gemacht, unb bie unter ber Verletzung unseres Patentrechts hergcstcllten Nach­ahmungen werben sogar in Deutschland eingeführt. Daß wir nicht in bie autonome Gesetzgebung ber Schweiz eingreifen wollen, ist selbstverständlich; bie bisherigen Schritte haben sich auf bem Boden durchaus freundschaftlicher Vorstellung bewegt, und bie Stimmen, welche bie Nothwenbigkeit einer Aenberung bes schweizerischen Patentrechts anerkennen, fangen sich auch in ber Schweiz bereits zu mehren an.