Zweites Blatt.
Mittwoch 4. Juni 1903
153. Jahrgang
GietzenerAnzeiger
Kf' General-Anzeiger "
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Nr. 128
Deschetnt tLgttch außer Sonntags.
Den, Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Vesflschen Landwirt die Gtedener FamUien- blLtler viermal In der Woche beigelegt.
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Nie Heutige Yummer umfaßt 12 Seiten.
Politische Tagesschau.
Die Erklärung deS Grafen Bülow,
daß die preußische Regierung es ab lehne, an der Beratung der bekannten Zolltarif-Anträge Graf Limburg- Stirum, Dr. Porsch und Frhr. von Zedlitz im preußischen Abgeordnetenhause teilzunehmen, erfährt eine herbe Kritik durch die „Deutsche Tageszeitung". Das genannte Blatt schreibt u. a.:
Unsere Auffassung über das negative Verhalten des preußischen Staatsministeriums ist mit wenigen Worten festgestellt. Wir sind der Meinung, daß Prüf Bülow nicht im Sinne der Reichs Verfassung gehandelt hat und daß seine Ausführungen, welche die Materie der ausschließlichen Kompetenz des Reichstages zuweisen wollten, unhaltbar sind. Woraus besteht denn der Bundesrat? Er ist die Vertretung der Regierungen der das Reich bildenden Einzelstanten. Diese Regierungen haben selbstoerständ- licb ihre Stimmen im Interesse und nach genauer Prüfung der Bedürfnisse ihrer Staaten abzugeben. und es ist klar, daß die Landtage ein gutes Recht haben, auf die Instruktion, ivelche die Regierungen an chre Vertreter im Bundesrate erlassen, durch Beschlüsse, Interpellationen rc. nach Möglichkeit Einfluß zu üben. Ja eL euchtet ohne weiteres ein, daß diesem Rechte der Landtage die V cht der Regierungen entspricht, die Anschammgen der Landes- tretungen auf das genaueste zu erforschen. Diesen Standpunkt ^-ben beim auch in der vorliegenden Frage die Regierungen von Sachsen, Bayern und Hessen eingenommen und sich nach de Anschauung des Reichskanzlers 'augenscheinlich dadurch eine , chlechte staatsrechtliche Zensur zugezogen. Denn wie soll man die schroffe Erklärung des Grafen Bülow in Verbindung mit dem ebenso schroffen Verlaßen des Hauses anders deuten denn als eine Desavouierung derjenigen einzelstaatlichen Regierungen, welche es für ihre Aufgabe hielten, die Interpellationen aus ihren Landtagen eingehend zu beantworten und ihre derzeitige Auffassung der Lage klarzulegen?
Der Vorstand des Bundes der Industriellen hat einstimmig beschlossen, nachstehende Erklärung zur Abwehr der Forderungen des Bundes der Landwirte und des Zeutralverbandes deutscher Industrieller dem Bundesrate, dem Reichstag und den Reichs- und Staatsbehörden zu unterbreiten:
„Der Vorstand des Bundes der Industriellen erblickt in den Zöllen, welche der Bund der Landwirte für Getreide sowie für V i e h und wichtige Nahrungsmittel verlangt, eine schwere Schädigung der G es a m t in t e r e f s e n der Nation, insbesondere aber der Industrie. Er spricht deshalb die Erwartung aus, daß die Reichsregierung und der Reichstag die den Interessen einer stetigen Entwickelung des deutschen Erwerbslebens und den notwendigen Abschlüssen langfristiger brauchbarer Handelsverträge entgegenstehenden Forderungen der Agrarpartei mit Ent- ichiedenheit ablehnen werden. Gleichermaßen spricht der Vorstand des Bundes der Industriellen die Erwartung aus, daß auch eine Erhöhung der Zölle auf Rohstoffe und Halbfabrikate, welche die Produktion der Fertigindustrie belasten und zum Teil in ihren Lebensbedingungen bedrohen würde, von der Reichsregierung und dem Reichstag verweigert werde."
Zur Frage der Eheflocht.
Die Zusammenstellung der Ergebnisse der letzten Volkszählung bestätigt die Tl)atsache, daß ein numerisches Ueberwiegen der ledigen weiblichen Bevölkerung über die ledige männliche nicht stattfindek. Im Gegenteil, die Zahl der ledigen männlichen Wesen ist größer als die der weiblichen. Wenn die Zahl des weiblichen Geschlechts im allgemeinen die des männlichen überwiegt, so ist dies Ueberwiegen auf die größere Zahl der Wittwen zurückzuführen. Sehr interessant ist ein Vergleich der Ergebniffe der Volkszählung von 1850 und 1900 in dieser Beziehung. Darnach ist in sämtlichen Altersstufen die Zahl der Verheirateten und Verwittweten beiderlei Geschlechts verhältnismäßig gestiegen, die Eheflucht scheint also abzu- nehmen.
Zleichsparlamentarrsches.
Berlin, 3. Juni.
Im Seniorenkonvent des Reichstages schlug Graf Ballestrem vor, zunächst, nachdem das Sü ßsto f f g e s e tz, wie vorauszusehen, an die Zuckerkommissiion verwiesen ist, das Branntwein st euer g.e setz ausschließlich zu erledigen und hierauf die Brüsseler Konvention und das Zucker st euergesetz. Tie Schflußabstimmung über die Branntwein-und Zuckersteuer soll an einem Tage stattfinden. Ferner sollen erledigt werden das Uebereintommen über den Schutz der für «die Landwirtschaft nützlichen Vögel, die Aufhebung des Diktaturparagraphen, die südafrikanische Bahn und einzelne Rechnungssachen. Aus der Mitte des Seniorenkonvents wurde angeregt, den Toleranzantrag zwischen der Branntwein- und der Zuckersteuer einzuschieben. Diese Vorschläge sanden die Billigung des Seniorenkonvents. Man hofft dieses Arbeitspensum bis Mitte nächster Woche zu erledigen, und sodann die Vertagung des Reichstages eintreten lassen zu können.
Die Z u ck e r st e u e r k o m m i s s i o n des Reichstags nahm den Hauptantrag des Tr. Paasche an, wonach die Verbrauchsabgabe 12 Mk. ab September 1903 und 10 Mk. ab September 1905 betragen soll. Zur Frage der Steuerkredite beantragt Abg. Müller-Fulda, den Inhabern von Zuckerfabriken gegen Sicherstellung für eine Frist von sechs Monaten die Zuckersteuer zu stunden. Staatssekretär von Thielmann spricht sich entgegenkommend aus, meint aber, es sei nicht erforderlich, eine solche Bestimmung gesetzlich sestzulegen. Abg. Müller-Fulda beharrt bei seinem Verlangen. Erfülle die Regierung dieses nicht, werde das
Zentrum mit den Sozialdemokraten für die Aufhebung der Zuckersteuer stimmen. Der Antrag Müller-Fulda wird sodann mit einigen Aenderungen einstimmig angenommen. Es folgt die Beratung der Zollsätze und des Antrages Speck (Ztr.), welcher einen Ueberzoll von 4.80 Mark für raffinierten und von 4.40 Mark für anderen Zucker in das Gesetz einschicben will. Dir. Barth beantragt Ermäßigung des Ueberzolles um 2 Mark, die Sozialdemokraten Streichung des Ueberzolles. Nach erregter Debatte wird derAntragSpeck mit 18 gegen 8 Stimmen angenommen. Morgen Weiterberatung.
Die Z o l l t a r i f k o m m i s j i o n setzte die Beratung bei den Pos. 185 Essig in Fässern 10 Mk., in anderen Behältnissen 48 Mk. pro Doppelzentner, Pos. 275 Essigsäure über 20 Kgr. 12 Mk., darunter 48 Mk., Pos. 307 essigsaure Salze zollfrei, Pos. 347 roher Holzgeist frei, Pos. 348 gereinigter Holzgeist 15 Mk. pro Doppelzentner fort. Es liegt eine Anzahl Anträge vor, deren mehrere in einen Kompromißantrag Gamp, Herold, Schwerin, Müller-Fulda, Kanitz^und Speck zusammeugesaßt find, nach welchem essigsaure Salze 1 Mr., roher Holzgeist 5 Mk., gereinigter Holzgeist 20 Mk. zahlen sollen. Schließlich wird Pos. 185 unverändert nach der Vorlage angenommen, desgl. Pos. 275 mit dem Zusatz des Wortes Essigsäure-Anhydrit, wie ein Antrag Lurz es verlangte. Pos. 307 wird nach dem Antrag Gamp mit dem Zollsatz von 1 Mk. unter Einfügung des Wortes Acetonöl angenommen, ebenso die Positi.onen 347 und 348 nach dem Antrag Gamp. Sodann werden die Positionen 308 Bleizucker, 309 Weinstech, 370 Brechweinstein, 311 kohlensaure Magnesia, 312 kohlensaurer Stron- tian, 313 Zinksalze nach der Vorlage genehmigt. Morgen Weiterberatung.
Die konservative Fraktion hat sich heute in mehrstündiger Beratung über die Interpellation Kanitz betreffend den deutsch-amerikanischen Schisf- sahrtsvertrag schlüssig gemacht. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut: Tie Unterzeichneten erlauben sich, an den Reichskanzler folgende Frage zu richten: Welche Bedeutung für den deutschen Seehandel ist nach Ausfassung der verbündeten Riegierungen dem amerikanisch-englischen Schiffahrtstrust und den von deutschen Schisfahrts-Gesellschaften mit demselben getroffenen Vereinbarungen beizumessen?
Aus Stadt und Kaud.
Gießen, den 4. Juni 1902.
** Oeffentliche Lesehalle. Im Zeitungszimmer der öffentlichen Lesehalle sind Karten der Umgegend von Gießen und Touristenführer zur Einsicht dauernd aufgelegt. Wi,r hoffen, Einheimische und Fremde werden von dieser Einrichtung im Sinne des freundlichen Stifters fleißig Gebrauch machen. Wiederholt sei daraus hingewiesen, daß das Zeitungszimmer an den Werktagen von 6—10 Uhr abends, Sonntags von 11 vorm. bis 10 Uhr abends jedem Erwachsenen offen steht. Man findet dort Tagesblätter aller Richtungen, illustrierte Zeitschriften, Meyers Konversationslexikon und andere Nachschlagewerke. Im Mai wurden 2041 Bände ausgeliehen. Von diesen Bänden kommen auf: Erzählende Litteratur 980, Illustrierte Zeitschriften 575, Jugendschristen 198, Litteraturgeschichte 18, Versdichtungen 26, Länder- und Völkerkunde 31, Kulturgeschichte 12, Geschichte und Biographien 82, Naturwissenschaft, Technologie 59, Seewesen 9, Hauswirtschaft 11, Philosophie und Religion 20, Staatswissenschast 7, Fremdsprachliches 13 Bände. Nach auswärts kamen 48 Bände.
Nidda, 3. Juni. Bei der am Sonntag im Gambrinus abgehaltenen Gesellenprüfung wurden vier Lehrlinge zu Gesellen erklärt, ein Schreiner aus Wenings, ein Schreiner aus Betzenrod, ein Glaser aus Nidda und ein Buchbinder aus Ober-Mockstadt, Tie geringe Anzahl der Prüflinge erklärt sich aus der mindestens aus drei Jahre festgesetzten Lehrzeit der jungen Leute.
Darmstadt, 3. Juni. Das Ergebnis der Abrechnung über die Ausstellung der Künstlerkolon ic 1901 schließt mit einem Fehlbeträge von 252 288 Mk. ab. Da die Höhe des Garantiesonds 262 800 Mk. beträgt, so wird wie das „D. Tgbl." schreibt, den Garantiezeichnern angesonnen, 96 Prozent des gezeichneten Betrages zu zahlen. Bekanntlich hat schon ein Teil derselben früher 50 Proz. gezahlt; diese sollen jetzt also noch 46 Proz. nachzahlen. In den Ausgaben sind (mit Hinweglassung der Pfennige) u. a. folgende Ueberschreitungen des Voranschlags zu kon statieren: Provisorische Bauten 141 702 Mk. (gegen 107 000 Mark im Voranschlag), also mehr 34 445 Mk., Musik und Lustbarkeiten 46 383 Mk. (gegen 20 000 i. V.), also mehr 26 383 Mk., Gartenanlage und Nivellierungen 35445 Mk. (gegen 12 000 Mk. i. V.), also mehr 23 445 Mk. Ferner wurden beispielsweise gegen den Voranschlag mehr verausgabt: für Gehälter und Löhne 19 847 Mk., Reklamen rc. 19 063 Mk., Theaterbetrieb 11526 Mk., Inventar 21055 Mk., Ueberdokument 5419 Mk. rc. Im ganzen betrug die Mehr' aus g a b e gegen de n Vo ra n s chl a g 211 948 M k., dem nur eine Ersparnis an Ausgaben von 29 308 Mk. gegenübersteht, darunter sind 25 879 Mk. Ersparnis an Lw norar für die Künstler, welche 14121 Mk. gegen früher beanspruchte 40000 Mk. erhalten sollen. In den Ein- nahmen war gegen den Voranschlag aus den Eintrittsgeldern, Festen und Konzerten die sehr bedeutende Mehreinnahme von 58 126 Mk. zu verzeichnen (198126 Mk. gegen 140 000 Mk. i. V.); trotzdem betrug der A!l s f a l l a n E i n - nahmen gegen den Voranschlag 132140 Mk.; darunter sind 44 520 Mk. Miendereinnahme aus der Lotterie (eingestellt waren 55 000 Mk., eingenommen sind 10 840 (!) Mark), 23 787 Mk. Mindereinnahme aus Schriften und Katalogen rc. (6213 Mk. gegen 30000 Mk. i. V.), 15 000 Mk.
Mindereinnahme aus der Restaurationsverpachtung (5000 Mark gegen 20000 Mk. i. V.), 10 000 Mk. Minderem-- nähme aus dem Theaterbetrieb, 9980 Mk. Mindereinnahme aus Ansichtspostkarten und Photographien (4020 Mk. gegen 14 000 Mk. i. V.), 9607 Mk. Mindereinnahme aus der Garderobe (393 Mk. gegen 10 000 (!) Mk. i. V.). Das Defizit von 252 288 Mt. setzt sich somit zusammen aus 182 640 Mk. Mehrausgaben und 69 648 Mk. Mindereinnahmen. Die Gesamtausgabe betrug 496639 Mark, die Ge s am t e in n a h m e 244 351 Mk., im Voranschlag balancierten beide mit 314 000 Mk. Am Freitag, 6. d. M., nachmittags 4 Uhr, findet eine Versammlung der Garantie- fondszeichner statt. — Angesichts dieser Ziffern, und da der über alles Erwarten zahlreiche Besuch der Ausstellung und das prächtige Wetter noch eine Mehreinnahme von 58000 Mark gebracht haben, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, schreibt das genannte Blatt, da.ß der Voranschlag mit einem unbegreiflichen Optimismus ausgestellt worden ist, der einen nüchternen und praktischen Geschäftssinn gar sehr vermissen läßt, wie die Abrechnung andererseits die Frage nayelegen muß, ob man sich von allem Anfang an in den Ausgaben nicht hätte einer weisen Beschränkung befleißigen sollen, anstatt einen vertrauensvoll für Ausnahmejälle gezeichneten Garantiefonds ohne weiteres als zu oerlaborierendes Kapital zu betrachten. Auch kann man die Frage nicht unterdrücken: Wie würde sich wohl erst das finanzielle Verhältnis gestaltet haben, wenn die Ausstellung nicht von einem so beispiellosen Wetterglück begünstigt worden wäre.
Gerichts I aal.
D. Gießen, 3. Juni. Strafkammer. Den Vorsitz führt Landgerichtsdircktor Tr. Günaerich. Zur Verhandlung stehen verschiedene Privacklagesachen. Maurermeister Reuß aus Friedberg hatte Prioatklage gegen den Maurermeister H o 11 e s von da vor dem Amtsgericht Friedberg erhoben, dieser gegen ersteren Widerklage. Beide halten Arbeiten an einem Neubau übernommen. Eine Aet'.ßerung des Reuß über Arbeiten des Hottes bezw. dessen Arbeiter ivar diesem in übertriebener Gestalt zu Ohren gekommen und gab Anlaß zu einem Streit zwischen beiden, bei welchem beiderseits beleidigende Aeußerungen fielen. Durch Urteil des Amtsgerichts Friedberg war Hottes zu einer Geldstrafe von 30 Mk., Reuß zu 5 Alk. verurteilt worden. Dem Prioatkläger war außerdem die Befugnis zugesprochen worden, das Erkenntnis gegen den Beklagten zu veröffeiitlichen. Beide Angeklagte hatten Berufung eingelegt. Tas Berufungsgericht verwirft die Berufuilg beider Teile mit der Maßgabe, daß auch dem Angeklagten und Widerkläger die Befugnis zugesprocheu wird, die Verurteilung des Privatklägers und Widerbeklagten zu veröffentlichen, da beiderseits die Beleidigung eine öffentliche war. — In der Strafsache gegen den Gärtner Gustav Adolf Jung atls Tarmstadt, gegen den tvegen Sachbeschädigung Anklage erhoben wordeli war, weil er im Februar Reben an dem Park-Hotel in Bad-Nauheim böswillig abgeschnitten haben soll, wird das Urteil verküildet: Der Angeklagte wird der zur Anklage stehenden Begangenschaft für nicht schuldig erkannt und von Strafe und Kosten sreigesprochen. Es erfolgt Freisprechung, obwohl es sehr wahrscheinlich ist, daß eine Sachbeschädigung, wie sie die Anklage behauptet, von dem Angeklagten begangen worden ist. Ein ausreichender Beweis hierfür liegt jedoch nicht vor; festgestellt ist nur das Vorliegen eines als Feldfrevel zu bestrafenden Deliktes, wegen dessen eine Bestrafung nicht erfolgen konnte, da bezüglich dieses Deliktes Verjährung eingetreten ist. — Heinrich Keil XII. ans Ettingshausen war durch Urteil des Amtsgerichts Laubach wegen Beleidigung des Joh. Opper LI. von da auf erhobene Privatklage desselben zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt worden, weil er gelegentlich eines Wortwechsels mit der Ehefrau des Prwatklägers sich über diesen beleidigend ausgesprochen hatte, insbesondere ihm auch 'Meineid vorgeworfen, ferner in der Wirtschaft des Steil zu Ettinghausen anderen Personen gegenüber diese Aeußerungen wiederholt und bekräftigt hat. Es waren ca. 20 Zeugen geladen, von denen der größte Teil vernommen wurde. Nach längerer Verhandlung verkündete das Gericht das Urteil dahingehend, daß die Berufung des Angeklagten als unbegründet kostenfällig verworfen wird. Die von dem Angeklagten versuchte Beweisführung für die Wahrheit seiner Behauptungen mißglückte vollständig. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigungen und mit Rücksicht daraus, daß Angeklagte gänzlich imveranlaßt die schiveren Vorwürfe gegen den Prtvatklager erhoben hat, hielt das Gericht die erkannte Strafe in ihrer Höhe für durchaus angemessen. — Vertagt wurde die Verhandlung in der Privatklagesache Stöpler gegen Wallach. — Wegen Gefährdung der Sittlichkeit wurde die Beleidigungsklage des Heinrich Hitzel II. aus Münzenberg als Vertreter seiner minderjährigen Tochter gegen Tobias Wagner von da unter Ausschluß der Oessentlichkeit verhandelt. Beide Teile haben gegen ein schöffengerichtliches Urteil Berufung eingelegt. Kläger beantragt Erkenntnis auf eine höhere Strafe gegen den Beklagten, der zu 3 Mark Strafe verurteilt worden war. Angeklagter bittet um Freisprechung. Reiches Zellgenmaterial war aufgevoten worden. Ta der Wahrheitsbeweis, den Angeklagter für feine Behauptung antrat, mißglückte, wurde seine Berufiing als unbegründet zurück- gewiesen, dagegen der Berufung des Privatkläqers stattgegeben, und der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Mark eoent. zehn Tagen Gefängnis und zur Tragung auch der nicht unbeträchtlichen Kosten der Berufungsinstanz verurteilt.____'
Eingesandt.^
Für Form und Jnhmt ut.i. u.uei ow,er Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Tier und Mensch im Lahnbad.
Hat ein Mensch zum Klagen Grund, Sagt man: Der kam auf den Hund! Doch wer in der Lahn geschwommen, Ter ist unter’n Hund gekommen!
Es ist in letzter Zeit bedauerlicher Weise wiederholt vor- gefommen, daß Damen, die im Philosophemvald spazieren gingen von jüngeren Herren (?) angeredet und behelligt wurden. Es wäre wünschenswert, daß die S'.cherheitsbehörde ihre Organe anwiese auf derart Zudringliche zu fahnden. _______ o. '
Darmstädter Möbelfabrik (160 Zimm.-Einricht.), Preisl. grat. 3821
lli-o ne, ß iscuits Cakes-Tabrilt §


