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Aus den beiden Arbeitszweigen des Rechnungs­amtes haben wir hier nur einige besonders wichtige Aufgaben in großen Umrissen skizziert. Daneben geht noch ein reiches Maß von unerläßlicher Büroarbeit einher, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Ganzen dringend notwendig ist. Nach außen hin tritt das Rechnungsamt als Betreuer unserer städtischen Finanzverwaltung und des Steuerwesens nicht in besonders markanter Weise in Erscheinung. Seme große Bedeutung für unsere Stadtverwaltung ist aber allen offenbar, die Einblick in den weit­schichtigen Ausgabenkreis der Stadtverwaltung

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Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

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Bekanntmachung

bet Allgemeinen Ortskrankenkasse für Stadt- und Landkreis Gießen in Gießen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1942 wurden bisher schon gewährte Leistungen erhöht und einige Mehr­leistungen neu ein geführt.

Auf Grund des 3. Satzungsnachtrages der Kasse sind folgende Leistungsverbesserungen bekanntzu­geben:

Der Höchstbetrag für kleinere Heilmittel wurde für Mitglieder von 30 Mk. auf 35 Mk. und für die Familienangehörigen von 15 Mk. auf 28 Mk. erhöht.

Ledige Versicherte erhalten bei Durchführung von Krankenhauspflege ein Taschengeld von 1ho des Grundlohnes.

Das Sterbegeld wird itn 30fachen Betrag des Grundlohnes und mit einem Mindestbetrag von 50 Mk. stir Mitglieder gewährt. Für den Ehegatten wird ein Sterbegeld von %, beim Tode eines Kindes bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ein solches von % und bis zum Alter von 18 Jahren ein Sterbegeld in Höhe von % des Mitgliedersterbegeldes gezahlt. Beim Tode sonstiger Angehörigen wird ein Sterbe­geld von % des Mitgliedersterbegeldes gewahrt.

In den Kreis der anspruchsberechtigten Familien­angehörigen wurden alle sonstigen Angehörigen für den Anspruch auf Krankenpflege mit embezogen.

Die Arzneikosten werden für die anspruchsberech- tigfen Familienangehörigen in Höhe von 80 v. H. übernommen.

Der Zuschuß bei Durchführung von Krankenhaus­behandlung von Familienangehörigen beträgt 75 v.H. bei einem Höchstbetrag von täglich 3,75 Mk. Bei Kinderreichen beträgt Der Zuschuß 90 v. H. bis zu einem Höchstbetrag von täglich 4,50 Mk.

Nach der etwa bestehenden Aussteuerung beträgt der Zuschuß für Durchführung von Krankenhaus­behandlung von Mitgliedern und deren Angehörigen täglich 1,20 Mk. als Abgeltung der ärztlichen Be­handlung und der ärztlichen Sachleistungen.

Geschlechtskranke Versicherte und deren Ange­hörige sowie Kranke, die an einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden, haben einen An­spruch auf weitergehende Leistungen bei Inanspruch­nahme von Krankenhausbehandlung und bei Ge­währung von Arzneimitteln.

Der Anspruch für die satzungsmäßigen Mehrlei­stungen entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten, wenn nicht eine Versicherungszeit von 6 Monaten binnen der letzten 12 Monate bei einer anderen Krankenkasse nachgewiesen wird. Für Juden gelten die sahungsmäßigen Mehrleistungen nicht.

Andere Abänderungen von Melde- und Beitrags- vorschrlften, Richtlinien über die Einstufung von Versicherten und Bestimmungen über die Durchfüh­rung der Krankenversicherung der Rentner, sowie Vorschriften über die Höhe und den Anspruch auf das Zusatzsterbegeld für Rentner und deren Fa­milienangehörige sind aus dem 3. Nachtrag zur Satzung der Kasse ersichtlich. _ 309D

Der Satzungsnachtrag kann in den nächsten Tagen bei der Kasse und bei den einzelnen Zahlstellen an­gefordert werden.

Der Kassenleiter: Geiger, Verwaltungsdirektor.

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Bekanntmachung.

Betr.: Ausgabe der Reichsseifenkarten und der Zu- sahseifenkarten für die Monate Februar 1942 bis Mai 1942.

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Die Ausgabe der Reichsseifenkarten und der Zusatzseifenkarten für Kinder erfolgt gegen Vor­lage der arauen Personalausweise durch die Bezirksgeschäftsstellen an folgenden Tagen: ..... " 26. Januar 1942,

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Mtv M? veverwachung 6er stevetpfNchktgen Gast­stätten durch Kontrollen und Buchprüfungen muß monatlich in rund 210 Fällen durchgeführt werden. Bei der Veranlagung der Vergnügungssteuer sind alljährlich rund 1400 Fälle, bei der Veranlagung der Hunoesteuer rund 600 Fälle zu bearbeiten, bei letzterer außerdem noch rund 80 Steuererlässe im Jahr. Ein großes Maß von Arbeit Hai die Steuer­verwaltung auch bei der Prüfung und Feststellung der Gewerbesteuerausgleichszuschüsse zu leisten. Es handelt sich hierbei um den Gewerbesteuerausgleich, den die Stadt Gießen als Ausgabe an etwa 40 Ge­meinden der Umgegend zu zahlen hat für solche Personen, die in Gießen in Arbeit stehen, in den Nachbarorten aber ihren Wohnsitz haben, so daß für die Wohnsitzgemeinden der gesetzliche Anspruch auf Zahlung eines Gewerbesteuerausgleiches > von der Stadt Gießen besteht, ferner um die Einnahme dieser Ausgleichsbeträge von etwa vier Gemeinden, in denen Volksgenossen aus Gießen beschäftigt sind, so daß in diesen Fällen die Stadt ihren Ausgleichs­anspruch geltend machen kann. Bei diesem steuer­lichen Vorgang handelt es sich um ein reichlich ver­zwicktes Verfahren, bei dem außerdem noch man­cherlei Schwierigkeiten zu überwinden sind, die sich aus der andauernden Veränderung des Arbeits­einsatzes ober des Wohnortes ergeben. Die Führung des Gewerbetagebuchs, in dem die An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerben eingetragen und einer Reihe weiterer Behörden von Amts wegen zur Kenntnis gebracht werden, nimmt ebenfalls einen ansehnlichen Dtajim in der gesamten Arbeitsleistung der Steuerverwaltung ein.

Äon der Börse.

Ruhige Aktienmärkte.

Frankfurt a, M., 23. Januar. Auch in die- fern Berichtszeitraum war die Umsatztätigkeit an den Aktienmärkten ziemlich klein, doch blieb die Tendenz im Grunde fest. Wie seither, standen einige Spezialpapiere im Vordergrund des Inter, esses, wobei größere KursMgerungen durch Ab- gaben interessierter Stellen hintangehalten werden konnten, sodaß die Kursgewinne durchweg nur we­nige Prozente ausmachten. Thüringer Gas, Harpe- ner Bergbau, Metallgesellschaft, Rheinstahl konnten so mehrere Prozente anziehen, auch Buderus, Daimler, BMW., Ilse Bergbau fanden Beachtung, ohne daß aber wesentliche Veränderungen ein. traten. Südd. Zucker, Holzmann, Zell Waldyof kaum verändert, Zell Aschaffenburg konnten auf die Ka. pitalerhöhung hin etwas anziehen und fanden da. her besondere Beachtung. Die JG.-Farben-Aktie 30g bis 206,75 an, Stahlverein lagen um 150 schwankend. Am Bankenmarkt wurden Hypotheken- banken stärker befestigt.

Am Rentenmarkt zeigte sich das übliche Bild. Da wenig Material verfügbar ist, suchte das anlagesuchende Kapital einen Ausweg in der An- schafsung 3,5prozentiger Reichsschatzanweisungen Folge I 1942, die laufend gut gekauft wurden. Die Kurse für Renten lagen weiterhin wenig verän­dert. In Pfandbriefen blieben die Notierungen, so­weit sie vorgenommen werden konnten, unverändert, die Nachfrage bleibt weiterhin ohne ausreichende Deckung. Steuergutscheine I lagen mit 104,75 ziem­lich stabil. Die Reick)saltbesitzanleihe wurde meist zwischen 162,25 und 162,75 genannt

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4. Ausgabetag: Donnerstag, 29. Januar 1942, 5. Ausgabetag: Freitag, 30. Januar 1942. Ausgabezeit: von 813 und von 1518 llhr.

Die Karten werden nur an Erwachsene ausge- händigt. Die Stammabschnitte der alten Seifen­tarten sind zurückzugeben.

Die Zusatzkarten für Aerzte und in der Kran- pflege tätige Personen werden soweit sie nicht von den Kliniken und Anstalten in Emp­fang genommen werden an den vorgenann­ten Tagen in der Zeit von 8 bis 13 Ahr auf Zimmer 1 ausgegeben.

Sofort bei Entgegennahme sind alle Karten hinsichtlich Zahl und Gruppe nachzuprüfen. Spätere Beanstandungen sind zwecklos.

Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß Seifenfarten ohne (Eintragung von Kante uni) Wohnung des Bezugsberechtigten ungültig find und nicht beliefert werden dürfen.

Während der Ausgabetage können Anträge auf

haben rmb dabet Immer wieder Re überragende Be­deutung des Mittelpunktes der städtischen Finanz­wirtschaft, nämlich des Rechnungsamtes, erkennen können. Daß unsere Gießener Finanzen gesund und leistungsfähig sind, um auch großen Aufgaben ge­wachsen zu sein, ift neben der weitschauenden und vorsichtigen Finanzpolitik des Oberbürgermeisters als des Leiters der Stadtverwaltung m weitem Ausmaß auch auf die sorgfältige Arbeit unseres Städtischen Rechnungsamtes, das für die Entschei­dungen der Finanzpolitik gute Unterlagen bereit­stem, zurückzuführen. B.

Handball-Vorschau.

Gauklasse.

Luftwaffe Gießen Pfungstadt.

Im zweiten Heimspiel der Rückrunde empfängt die Gießener Luftwaffe Pfungstadt. Diese steht an vierter Stelle der Tabelle. Die Mannschaft ist gleich­mäßig besetzt und ist für alle Vereine ein ernster Gegner. Die Luftwaffe hat aus den letzten Spielen gelernt und sich gut nach vorn gearbeitet. Erfreu­licherweise ift ein weiterer Formanstieg zu ver­zeichnen. Wenn man die letzten bewährten Auf­stellungen bringt und den Gegner auf eigenem Boden nicht unterschätzt, werden die Gäste ihren knappen 7:5-Vorspielsieg nicht wiederholen können.

Kreisklasfe.

Heuchelheim hat auf die Austragung der wei­teren Spiele verzichtet. Im letzten Spiel stehen sich gegenüber

Luftwaffe 2. Holzheim.

Bei einem Siege oder Unentschieden kann sich Holzheim die erste Stelle sichern. Im Falle einer Niederlage sind gUe Mannschaften, mit Ausnahme Heuchelheims,, punktgleich. Holzheim besitzt durch Abgänge leider nicht mehr die frühere Stärke. Die Soldaten haben auf der anderen Seite eine lange Ruhepause gehabt. Bei nochmaligem Einsatz aller Kräfte können die Gäste einen knappen Sieg er­ringen. Das Vorspiel endete 8:6 für Holzheim.

HJ.-Spiele im Bann 116.

Grüningen Mtv. Gießen. Lang-Göns L i ch.

Watzenborn Holzhe im.______

Llbschlußergebnis des Jahres zu ermitteln und damit zugleich den Stand der städtischen Finanzen am tfnbe des Wirtschaftsjahres zwecks Entlastung des Oberbürgermeisters als des verantwortlichen Leiters bst Stadtverwaltung festzulegen.

Die Steuerverwaltung stellt alljährlich den Steuerbedarf für das neue Haushaltsjahr fest. Dabei dienen ihr als Ausgangspunkt für bie Be­rechnungen die Erfahrungen des laufenden Jahres und der vorhergehenoen Jahre sowie die Ausweise der Finanzstatistik. Die Ermittlung her Ausschlags­atze für die verschiedenen Steuerarten hat sie gleich- alls vorzunehmen, um dann nach der Genehmigung >es neuen Haushaltsplanes die Veranlagung der Steuerpflichtigen durchzuführen. Für das Ausmaß dieser Arbeit seien hier einige Zahlen genannt. Für die Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und von Grundstücken sind alljährlich rund 8500 Grundsteuerposten zu veranlagen, da­neben ist das Grundsteuermeßbetragsverzeichnis zu führen. Boi der Gewerbesteuer mit der Zweigstellen- (ieuer sind jährlich rund 2000 Gewerbesteuerposten zu bearbeiten. Hinzu kommt bei der Grund- und der Gewerbesteuer die Bearbeitung der Gesuche um voll­ständige oder teilweise Erlässe, die sich im gegen­wärtigen Haushaltsjahre auf rund 630 Fälle aus Migkeits- oder gesetzlichen Gründen erstreckten, während ferner rund 440 Gesuche um Stundungen bzw. Ratenzahlungen zu bearbeiten waren. Sehr Diel Arbeit ist in jedem Jahr auch mit der Veranla­gung der Bürgersteuer verbunden. Im laufenden Haushaltsjahre 1941 waren von der Steuerverwal­tung unserer Stadt rund 20 000 Bürgersteuerpflich­tige auf Lohnsteuerkarte und rund 3500 Bürger- steuerpflichtige auf Steuerbescheide zu veranlagen, außerdem rund 1200 Gesuche um Steuererlaß zu bearbeiten. Die Veranlagung der Getränkesteuer

Bekanntmachung.

Bär.: Musterung der Dienstpflichtigen des Ge­burtsjahrgangs 1924.

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. 5.1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26.6.1935 und der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 17.4.1937 wird hiermit folgendes bekannt- gemacht:

Die Musterung der Dienstpflichtigen des Geburts­jahrgangs 1924, die im Stadtkreis Gießen wohnhaft oder aufenthältlich find, findet am

2 3., 4. und 5. Februar 1942, jeweils von 8 Ahr vormittags ab im Restaurant Zum Burghof", Burggraben 9, statt.

Die Dienstpflichtigen, die eine Vorladung zum Erscheinen zur Musterung nicht erhalten haben, laben sich unaufgefordert in der oben angegebenen Zeit zur Musterung zu stellen.

Ausgenommen sind diejenigen Dienstpflichtigen, die im Besitz eines Wehrpasses und Annahme^ scheines sind oder bereits Reichsarbeitsdienst abge­leistet haben. 337D

Nichtbefolgung dieser Bekanntmachung zieht Be­strafung nach sich. Evtl, werden polizeiliche Zwangs­maßnahmen gegen die Säumigen ergriffen.

Gießen, den 24. Januar 1942.

Der Polizeidirektor.

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II j Durchführung des Haushaltsplanes zu verarbeiten

1 jst, sondern auch zu Statistiken für die Finanzwirt-

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