Nr. 299. Drittes Blatt. Sonntag den 22. Deccmber
f8«9.
Dec Gietzever Aiudgcr rrschemi täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener I«mikiendkäl1er werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener A nzeiger
Kenerat-Htnzeiger.
Lierteljähriger ^öonncmentspreiO:
irt 20 Psg. Mit
Bringcrlohn.
Durch die Post bezogen 9 Mark 50 Pfg.
Nedaction, Expedino» und Druckerei:
KchutSratze Ar.7.
Fernsprecher 51
Amts- und Anzeigeblatt für den Avers Glesien.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.
Gratisbeilage: Gießener Aamitienötätter.
Alle Annoncen-Bureaux de- In« und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtlicher Theil. .
Gießen, den 18 December 1889. Betreffend: Taxen der practischen Thierärzte.
Tas Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehend bringen wir die Taxen der practischen Thier» ärzte zu Ihrer Kenntniß, welche in denjenigen Fällen maßgebend sind, in welchen die practischen Thierärzte an Stelle der Grobherzoglichen Kreisveterinärärzte zur Wahrnehmung veterinärpolizeilicher Functionen von uns ermächtigt sind. Hierzu gehört insbesondere die Ausstellung der in unserem AuSschreiben vom 13. v. MtS., betreffend Mastregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche, verlangten Zeugn-ffe.
Bei Verwendung der practischen Veterinä, ätzte als Stellvertreter der Kreisveterinärärzte haben dieselben auch die Gebühren wie He Kreisveterinärärzte zu beanspruchen.
A. Tagegelder: 1) bei Entfernungen biß l'/r Stunden 2 20 /5|, 2) bei Entfernungen von IV2 Stunden und
mehr 4 v«/. 40
ö. Transportkosten: 1) wenn die Entfernung über 1/2 Stunde bis zu 2 Stunden beträgt 2 «X 57 2) ist die
Entfernung 2 Stunden und mehr 3 43 4^.
Außerdem hat der practische Vetermärarzt für die Aus- stellung einer Bejcheinigung eine Vergütung von 70 H zu beanspruchen. Für Dienstleistungen in öffentlichem Jntereffe ist immer die Minimaltaxe in Anwendung zu bringen.
Im Wohnorte kann der practische Vetermärarzt bei Ausstellung einer Bescheinigung 70 H für diese und 60 für den Besuch in Anrechnung bringen, zusammen 1 JL 30
Aus einer Reise kann nur einmal Tagegeld uno Transportkosten berechnet werden, wenn hierbei auch mehrere Orte besucht werden.
Wird der practische Veterinärarzt von mehreren Viehbesitzern gemeinschaftlich an einen Ort berufen, so haben diese die Tagegelder und Transportkosten gemeinschaftlich zu bezahlen, und jeder die Vergütung für die Bescheinigung.
Werden bei einem Eigenthümer mehrere Thiere besichtigt und für diese eine gemeinschaftliche Bescheinigung ausgestellt, dann kann auch nur einmal die Gebühr für bie Bescheinigung berechnet werden.
Der Kreisveterinärarzt kann keine Transportkosten berechnen
v. Gagern.
Vas Kleingewerbe im Großherzogt>,um Hessen.
nn Darmstadt, 16. December.
Im Mai ds. Js. konnten wir von Verhandlungen berichten, welche auf Veranlassung Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein von einer besonders bestellten Commission gepflogen wurden über die Lage und die Beschwerden des hessischen Kleingewerbes.
Die Grundlage dazu war eingehende Mittheilung und Erhebungen einer ganzen Zahl von Ortsgewerbevereinen und freiwilligen Innungen im Lande. Der am 16. Mai d. I. stattgehabten zweiten Sitzung der großen gewerblichen Commission folgten auf Grund dabei gefaßter Beschlüsse längere Einzel Berathungen und wurde alles rückständige Material in einer Sitzung der Gesammt-Commission, welche vor Kurzem stattfand, erledigt.
Davon waren I., die Bildung freiwilliger Innungen betr., die dafür gemachten Vorschläge zu prüfen. Man einigte sich dahin, daß nur von der Förderung der auf Grund der Reichsgewerbeordnnng geschafften Innungen die Rede sein könne, daß man hinsichtlich des dabei in Betracht kommenden Lehrlingswesens, zu veranstaltenden Gesellenprüfungen u. s. w. thunlichst mit den Innungen Hand in Hand zu gehen habe und allseitig für Einführung von Lehrverträgen sorgen müsse.
Auch soll das Gewerbeblatt für Hessen derartigen gemeinsamen Bestrebungen als Zugabe dienen und empfiehlt es sich, das Ersuchen an die Großh. Staatsregierung zu richten, um den Erlaß von Anordnungen, welche die gesetzlich geforderte Mitwirkung und Beihülfe der Verwaltungsbehörden bei Entwickelung der Reichs - Gewerbeordnung ermöglichen, Jnnungsbildungen im einheitlichen Sinne bezwecken, sowie auch thunlichste Erleichterungen bei deren Führung gewähren.
Wegen II., das gewerbl. Prüfungswesen betr., kam man zu dem wenn auch nicht einstimmigen Beschluß, daß bei verschiedenen Gewerben, in erster Linie beim Maurer- und Zimmergewerbe, in zweiter Linie bei dem Baugewerbe
überhaupt, die Erbringung eines Befähigungsnachweises in Erwägung zu ziehen sei und der Landesgewerbeverein die betreffenden Bestrebungen zu unterstützen hat. Sollte es sich Herausstellen, daß mit der so beschränkten Einführung des Befähigungs-Nachweises die Einführung staatlich vorgeschriebener Prüfungen Hand in Hand gehen müsse, so erscheine die Ablegung einer Prüfung am Ende der Lehrzeit, bei welcher ein angemessener Bildungsgang Vorbedingung wäre, als das einfachste Mittel jenes Befähigungs-Nachweises. Freiwillige Lehrlings- und Gesellenprüfungen seien zweckmäßig und sollten von allen Ortsgewerbevereinen unterstützt werden.
Die Forderung für einen genau geregelten Bildungsgang oder gar für besondere Meisterprüfungen als Voraussetzung des eigenen Gewerbebetriebes wurde in der Commission zwar erhoben, fand aber keine Mehrheit.
Die noch ausstehenden Beschlüsse, III. das Sub- missionswesen betr., gingen dahin, daß eine Neuregelung desselben im Großherzogthum Hessen auf Grund der in Preußen geltenden Bestimmungen bald zu erfolgen habe.
Zur Durchführung dieser nöthigen Neu-Organisirung müßten die Befugnisse der Behörden erweitert werden, auch wäre, um eine richtige Beurtheilung von Lieferung und Leistung zu ermöglichen, die periodische Aufstellung von Preistabellen, die Veröffentlichung von Resultaten und Kosten verschiedener Ausführungen, sowie die Schaffung einer Materialprüfungsstation nöthig.
Das neugeregelte Submissionsweseu müsse dann aber auch im Großherzogthum allgemein eingeführt werden.
Bezüglich der noch IV. zu berathenden Gruppe: „Bestrebungen zur Erlangung politischer Rechte und Ermäßigung öffentlicher Lasten" u. s. w. wurde aus Antrag der dafür bestellten Referenten Dr. Schröder und Stadtverordneter Kinkel beschlossen: a. In Anwendung der betr. Paragraphen der Reichsgewerbeordnung sind gewerbliche Schiedsgerichte in allen Orten mit größerer Gewerbethätigkeit einzurichten, hie und da für größere Bezirke. Ist auch zunächst die neuerdings im Deutschen Reichstag zugesagte Gesetzesvorlage über die Einrichtung und Ausführung gewerb licher Schiedsgerichte abzuwärten, womit für die Zukunft Einigungsämter zu verbinden sind, so scheint die Lösung dieser Frage doch im Großen als eine dringliche, b. Bezüglich der Forderung aus Errichtung von Handwerker- kammern wurde beschlossen, die im Großherzogthum Hessen in langer und gesunder Entwickelung entstandenen und unter der Leitung der Großh. Centralstelle für die Gewerbe wirksamen Ortsgewerbe-Vereine ersetzen mit ihrer Organisation die Handwerkerkammern. Auch ein richtiger entwickeltes Jnnungswesen, als das in Hessen bestehende, kann jedenfalls in diesem Rahmen nur in Verbindung mit Großh. Centralstelle für die Gewerbe volle Anerkennung seiner berechtigten Interessen finden. Zu c. Beschränkung der dreijährigen Militärdienstzeit im Interesse der Ausbildung der jungen Gewerbetreibenden beschloß man, auf die deßfallsigen Bestimmungen der Wehrordnung Abschnitt 14 §§ 89 und 29, 32, 33 hinzuweisen und allen Gewerbevereinen zu empfehlen, dafür zu sorgen, daß mehr als seither Erleichterungen im Militärdienst für junge Gewerbetreibende, in Anwendung der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen erlangt würden. Schließlich beschloß man, d wegen Aus- und Fortbildung der Gewerbestatistik Großherzogl. Regierung zu ersuchen, für Herstellung einer eingehenden Gewerbe- und Berufsstatistik für das Deutsche Reich und zunächst für Hessen Sorge zu tragen, weil die darauf zu verwendenden Arbeiten, besonders auch nach gewerblicher und social-politischer Seite hin sich immer nöthiger erwies.
Im Zusammenhang mit früheren Beschlüssen erschien damit die nächste Aufgabe der Special-Commissionen erledigt. Deren Vorsitzenden Dr. Schröder in Verbindung mit Großh. Centralstelle für die Gewerbe liegt es nun ob, das gesammte Material mit allen Beschlüssen geschäftsordnungsmäßig dem Ausschuß des Landesgewerbevereins zur Erledigung zu überweisen, von wo aus die nöthige Eingabe und das Ersuchen an die Großherzogl. Staatsregierung hoffentlich bald gelangen wird.
Ergab sich auch, daß manche der aus den Kreisen der Gewerbetreibenden kundgegebenen Wünsche und Beschwerden aus eigener Kraft durch größere technische Ausbildung und Zweckmäßigkeit in der Berufsausübung gehoben und erfüllt werden können, so bleibt doch unverkennbar die Forderung nach größerer Förderung des gewerblichen Unterrichtswesens, nach rascher und guter Regelung des Submissionswesens, nach der Ausbildung mancher corporativer Einrichtungen, durchaus berechtigt.
Der Staat, soweit er hierzu helfen kann, darf cs an den erforderlichen finanziellen Mitteln und sonstiger Mithülfe wahrlich in unserer Zeit nicht fehlen lassen, wo einerseits ein immer mächtigerer nnd größerer Fabrikbetrieb, andererseits soeialistische Utopien die feste und geordnete Grundlage unserer, als Mittelstand im Gesammtwesen so nothwendigen Gewerbetreibenden mehr und mehr verkleinern und Unzufriedene geschafft werden.
Cocolei nn* provinzielles.
Gießen, 21. December.
Weihnachten auf der Post. Wer zur jetzigen Zeil unsere P 0 st an st alten betritt, dem wird nicht entgehen, daß gegenwärtig hier der Superlativ der Regsamkeit herrscht. Wahre Colli-Lawinen kommen und gehen, und die Beamten haben offenbar Noth, die andrängenden Packetmassen zu bewältigen. Das Gefühl, welches uns jetzt Alle beherrscht, daß es stark auf die Entscheidung losdrängt, macht sich eben auch hier, auf der Post, bemerklich. Jeder, der auswärts etwas Liebes hat, dem es zum Christabend eine Freude machen möchte, hat sich sein Päckchen möglichst schon einige Tage früher für die Post zurecht gemacht, denn auch ohne amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen sagt es schon der eigene Verstand, daß bei dem erklärlichen Andrange nur aus diese Weise eine prompte Expedirung zu erwarten sein darf. Mitten in diesem geräuschvollen Treiben bietet sich aber für den stillen Beobachter Gelegenheit, manch hübsches „Bild aus dem Leben" für das öffentliche Sktzzenbuch aufzuzeichnen. Man braucht durchaus nicht mit einem besonders physiognomischen Scharfblick ausgestattet zu sein, um z B. sofort den gewohnheitsmäßigen von dem weihnachtlichen Postgänger unterscheiden zu können. Während der Erstere gewissermaßen mit gleichgültiger Routine seine Packete zu dem Schalterfenster hineinschiebt und sich durch sein ganzes Auf treten und seinen Verkehr mit den Beamten als bereits „hier bekannt" legitimirt, tritt der Letztere zaghafter, bescheidener, unsicherer aus, und der Ausdruck im Gesicht spiegelt das Gefühl wieder, daß Das, was er hier bringt, für ihn etwas ganz besonders Wichtiges bedeutet. Da sehen wir denn als erste Folge hiervon nicht nur weit häufiger als sonst den Vermerk: Vorsicht! Vor Nässe zu bewahren! u. s. w. auf den Packeten und Stiften, nein, auch die Personen selbst, die den Tag über in Erscheinung treten, unterscheiden sich wesentlich von denen des alltäglichen Postpublicums, die Zusammensetzung ist mindestens eine mannigfaltigere. So treffen wir das Ewig-Weibliche, welches gewöhnlich nur durch eine rothbackige Küchenfee vertreten zu sein pflegt, jetzt in auffällig großer Zahl. Der niedliche Backfisch läßt sich'S nicht nehmen, das Weihnachtsgeschenk für den auswärts in der Lehre befindlichen Bruder selbst zur Post zu bringen- die junge Braut, die sonst stets das Mädchen zur Post sandte, hält es für nöthig, das für „Ihn" gearbeitete, bemono- grammte und rosenroth emballirte Cigarrenetui nebst den übrigen Kleinigkeiten eigenhändig hierher zu tragen- sie hat es extra im Briefe bemerkt! Ein altes Mütterchen humpelt herein und keucht unter der Last einer großen mit einem Vorlegeschloß versehenen Kiste, welche die Präsente für den als Pionier in Metz dienenden Sohn enthält. Mit besorgniß- vollen Blicken folgt sie jeder Bewegung des expedirenden Beamten. „Es kommt doch noch rechtzeitig an?" fragt sie. „Nach Metz?" replieirte der Beamte. „Jawohl!" Befriedigt humpelt sie wieder heim, nicht jedoch ohne sich erst noch ein mal an der Thür nach ihrer abgelieferten thenren Last um- gesehen zu haben.....Von der Form und dem Aussehen
vieler Packete auf ihren Inhalt schließen zu können, ist sehr oft nur eine Kleinigkeit. Die fette Weihnachtsgans, der behäbige Schinken, die extra große Wurst, der selbstgebackene Kuchen u. A. m. verleugnen sich nie! — Und genau so wie hier im innern, so doeumentirt sich auch im äußeren postalischen Verkehr die Signatur der Zeit. Man beobachte nur einmal die völlig überladenen Packwagen, die gegenwärtig auf dem Bahnhof einlaufen — und man weiß sofort, woran man ist. Dr. Stephan ist eben sv eine starke Macht, daß ihn selbst der Weihnachtsmann als einen wichtigen Bundesgenossen nicht eiitbehren kann.
Hnioerfitäts - Nachrichten.
Wien, 19. December. Nach hierher gelangten Meldungen ist die Universität Odesia wegen ausgebrochener Unruhen unter den Studenlen gescblossen worben.
Bern. Die theologische Facultät der neugegrundeten Universität Freiburg (Schweiz) soll vom Dominikanerorden übernommen werden.


