Ausgabe 
21.7.1889 Drittes Blatt
 
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Nr. 167. Drittes Blatt. Sonntag den 21. Juli 1889.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Hureau: Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«« Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 W

Amtlicher Hheik.

Gießen, am 17. Juli 1889.

Betreffend: Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschaftlichm Betrieben beschäftigten Personen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des »teilt».

In einzelnen Steuercommissariatsbezirken ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die von größeren Grundbesitzern in Gemäßheit des Formulars A zu der Verordnung vom 11. Juli 1888 (Regierungsblatt Seite 83 ff. insbesondere § 5) eingereichten schriftlichen Anträge in einzelnen Fällen nicht genügen, um die hiernach drillen Betriebsunternehmern in den Umlagekatastern Her Abtheilung (Formular B zu der vorerwähnten Verordnung Spalte o) anzusetzenden Steuerkapitalien bestimmen zu können- r r, c ~ t t ,

Es ist lies regelmäßig dann der Fall, wenn größere Gütercompbxe, welche in Lossen verpachtet find, nur je eine Grundbuchskennziffer Haven, aber verschiedener Bonirät sind und dieses letztere Verhältniß lediglich durch Bruchtheile angegeben ist. . ,

In Fällen dieser Alt fehlt dem Steuercommiffariat jeder Anhaltspunkt dajür, welcher Bonitätsklaffe die verschiedenen Loose angehocen und wie die Steuerkapilalsansätze für diese Loose zu bilden sind. .

Es erscheint daher rothwendig, daß in solchen Fällen die schriftlichen Anträge der betreffenden Grundbesitzer auch Angaben über vre Pachtertragmffe der einzelnen Loose enthalten, um nach dem Verhältniß der ersteren unter sich die der Bonität entsprechenden Steuerkapitalien ermitteln zu können. _

Wir beauftragen Sie, insoweit in Ihren Bürgermeistereien derartige Verhältnisse i - kommen, die betreffenden Grundbesitzer beziehungsweise Ver­waltungen durch öffentliche Bekm nlmachung auf das angegebene Ersorderniß mit dem Ansüg hinzuweisen, daß sie den deßfall:gen Anforderungen aus freien Stücken oder auf Ersuchen der Steuern mmissariate zu entsprechen haben. _ ,

Dieser Anforderung wird am Einfachsten dadurch genügt, daß in den schriftlichen Anträgen, außer den in Lpalte 4 anzugebenden Fcachengehalten der eir zelnen Loose, in Spalte 8 unter Bemerkungen unmittelbar hinter Spalte 7 eine Geldspalte mit und H gezogen wird, in welcher die Pachterträge der Loose beigesügt werden.

I V.: Jost, Regierungsrath.

Politische Ueberficht

Gießen, 20. Juli.

König Albert von Sachsen traf am Donnerstag Nachmittag in Cassel zum Besuche der dortigen Sport- und Jagdausstellung ein, auf dem Bahnhofe von deU Spitzen der Behörden empfangen. Der hohe Gast wurde auf der Fahrt vom Bahnhofe nach seinem-Absteigequartiere im HölclKönig von Preußen" von dem zahlreichen Pub­likum lebhaft begrüßt. Von Cassel aus gedenkt der sächsische Monarch zu den Bühnen- fefl(plchn nach Bayreuth zu reiitn und unterwegs dem herzoglichen Hofe in Meiningen einen Besuch abzustotten.

lieber das Befinden des Erbgroßherzogs von Baden besagt ein amtliches Bulletin vom 18. d. Di.: der Erdgroßherzog halte in der vergangenen Nacht durch Husten unterbrochenen Schlaf. Die Temperatur war heute früh vermindert, während sie gestern Nachmittag gestiegen war. Der Katarrh hat sich etwas verbreitet, die Lungen sind aber unbeteiligt. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend.

Die alljährliche Eonserenz der preußischen Bischöse wird Heuer am 20. August zusammentreten und zwar, rote üblich, wiederum in Fulda. Wie es heißt, beabsichtigen die Beschöfe u. A. einen gemeinsamen Protest gegen die Giordano-Bruno-Feier in Rom zu veröffentlichen.

Die vom Kaiser befohlene Untersuchung der Betriebs« und Arbeiterver- hältnifie der Steinkohlengruben hat nunmehr auch in Oberfchlesien ihren Anfang genommen, indem am Montag, dem 15. d. M., die erwähnten Verhältnisse auf der fiskalischen Königsgrube unter Vorsitz des Oderbergraths Althaus einer Untersuchung unterzogen worden sind. Der Untersuchung ist in Schlesien im Großen und Ganzen dieselbe Anweisung zu Grunde gelegt, welche derStaats-Anzeiger", als für Westfalen geltend, vor einiger Zeit veröffentlicht hat. Abweichungen hiervon zeigen sich nur in einigen mehr untergeordneten Punkten. Hoffentlich gelingt es den jetzt in Rheinland- Westfalen, im Saarreoier und nun auch in Oberfchlesien in Thätigkeit getretenen Unter- suchungscommissionen, durch gründliche Prüfung der seitens der Bergleute immer wieder erhobenen Beschwerden und endliche Beseitigung wirklich noch vorhandener liebel; stände eine ehrliche Verständigung zwischen den Grubenverwaltungen und ihren Arbeitern anzubahnen.

In Nürnberg starb der auch von seinen politischen Gegnern hochgeachtete frei­sinnige Landtagsab'geordnete Frankenburger, welcher Nürnberg 1874 bis 1877 auch im Reichstage vertrat.

Nachdem der am 26. Juni als Vertreter des 14. reichsländischen Wahlkreises Stadt und Landkreis Metz zum Reichstagsabgeordneten gewählte Weinhändler Lanique zu Metz die Annahme der Wahl abgelchnt hat, ist neuerdings Wahltermin auf 24. d. M. anberaumt worden, wie dies die Wahlordnung vom 31. Mai 1869 in Art 34 ausdrücklich vorschreibt. Welche Einflüsse Herrn Lanique bestimmt haben mochten, die Wahl abzulehnen, darüber lassen sich nur Vermuthungen anstellen. Candidaturen sind seitdem nicht aufgestellt worden; daß Herr Lanique sich nicht wieder noch einmal um die Stimmen seiner Mitbürger bewerben wird, scheint nicht wahrscheinlich.

Die Bestimmungen für den Gegenbesuch des Kaisers von Oesterreich am Berliner Hofe sind nunmehr endgültig getroffen. Kaiser Franz Josef verläßt am Abend des 10. August mit großem Gefolge Wien und trifft am nächsten Vormittag in Dresden ein, woselbst er dem König Albert einen Besuch abstattet. Um 12 Uhr Mittags seht der Kaiser die Reise nach Berlin fort und erfolgt hier die Ankunft um 4 Uhr Nachmittags. Der Aufenthalt in Berlin ist auf vier Tage berechnet und wird der österreichische Herrscher am 15. August über Passau nach Ischl zurückreisen.

In Paris bildet gegenwärtig die gegen General Boulanger und seine Getreuesten", Rochefort, Dillon u. s. w. seitens des Generalprocurqtors der Republik erhobene Anklage den Mittelpunkt des politischen Tagesinteresses. Bezeichnend für die Lage ist es nun, daß die Anklageschrift gegen Boulanger selbst von den republikanischen Pariser Blättern als zum Theil sehr schwach begründet bezeichnet wird, namentlich was die Anklagen wegen Attentats und Complottes gegen die staatliche Sicherheit anbelangt.

Selbst das dem Ministerium Tirard entschieden freundlich gesinnteJournal des Dsbats" meint, die Staatsanwaltschaft werde vor dem Obersten Gerichtshöfe alle die Thatsachen, welche sie angeführt, zu beweisen haben. Werde der Beweis geführt, so würde es nicht gestattet sein, eine so schwere Anklage leicht zu nehmen, ohne die Einleitung des Pro- cesses zu bedauern. Dagegen werden die Anklagen wegen Veruntreuungen und Unter­schlagungen ziemlich -einft besprochen und scheint es überhaupt, als ob die Anklage auf dieser Grundlage ihr schwerstes Geschütz gegen Boulanger auffahren will. Die An- bänger Boulanger's thun natürlich sehr zuversichtlich und wird aus London gemeldet, daß das in der englischen Hauptstadt am Mittwoch versammelt gewesene Boulangisten- ComitS beschlossen hat, daß derMeister" die Anklage-Acte mit einem neuen Manifeste beantworten sollte. Wer wird in diesem eigenartigen Wettlaufe um die Gunst der öffentlichen Meinung Frankreichs wohl Sieger bleiben, Boulanger oder seine Gegner s Spätestens die französischen Kammerneuwahlen werden hierauf die sichere Antwort geben!

Vermischte-.

Stuttgart, 16. Juli. Wohl selten kommt es vor, daß Jemand den Tod eines Verwandten anzeigt und daß gleichzeitig in derselben Zeitung sein eigener Trauerbrief erscheint. So geschah es imSchwäb. Merkur" vom Sonntag mit Oberst von Milz, dem früheren Platzcommandanten von Stuttgart, der den Tod seiner in Ludwigsburg verstorbenen greisen Mutter vom Freitag Nachmittag meldet und in der Nacht selbst vom Tod unerwartet weggcrafft wurde.

Aus Bromberg wird derBerl. Ztg" über einen verunglückten Auf­stieg der Berliner militärischen Luftschiffer-Abtheilung geschrieben:Am 12. Juli, Vormittags 9 Uhr, stiegen in Schöneberg bei Berlin der Offizier Gurlitt und zwei Soldaten in einem Ballon auf. Als sie sich zwischen 12 und 1 Uhr bei Samot- schin niederlassen wollt-n, blieb der Anker im Telegraphendraht hängen, riß einige Stangen um und brach ab. 'Nun kappten die Soldaten einige der Taue, mit denen die Gondel an dem Ballon befestigt war. Ehe aber sämmtliche Taue abgeschnitten waren, ergriff ein Windstoß den Ballon und trieb ihn weiter. Dabei wurde zunächst der eine der Soldaten herausgeschleudert und blieb bewußtlos über eine halbe Stunde am Netzedamm liegen. Ebenso fiel auch der zweite Soldat aus der Gondel und stürzte in einen Wossertümpel, wo er außer dem unfreiwilligen Bade keinen Schaden nahm. Offizier Gurlitt, welcher sich durch einen Sprung zur Erde retten wollte, verwickelte sich dabei in das Ventiltau, in welchem er mit einem Fuße hängen blieb. Nun wurde der Offizier von dem mit rasender Schnelligkeit weitertreibenden Ballon noch zwei Kilometer fort- getragen bezw. geschleift, und zwar bis zu der Ortschaft Heliodorowo, wo der Ballon zwischen zwei Bäumen hängen blieb. Hier befreiten dortige Einwohner den besinnungs­losen Offizier aus feiner schrecklichen Lage und brachten ihn nach dem Dominium Samotschin. Der gänzlich unbrauchbar gewordene Ballon ist bereits wieder nach Berlin zurückgesandt worden.

Ein montenegrinischer Wojwode fand, daß einfränkischer" Regenschirm durchausnicht ohne" sei, schaffte sich also einen solchen an und wartete mit Unge­duld auf die Gelegenheit, mit ihm zu parabiren. Richtig hatte St. Petrus ein Ein­sehen und öffnete sämmtliche Schleusen seines himmlischen Amtsbereiches; selbst­verständlich eilte besagter Wojwode sofort mit aufgespanntem Regendache auf den großen Platz vor dem fürstlichen Schlosse, wo er vergnüglich schmunzelnd auf- und abschlenderte. Plötzlich stand jedoch der Fürst vor ihm, ritz ihm den schirm mit den Worten aus der Hand:Seit wann trägt der Montenegriner einen Regenschirm, Du Memme?" ließ ihm das verpönte Culturinstrument zweimal auf den Kopf nieder- I sausen und zugleich zerbrach er cS dann in Stücke; seither wurden in Montenegro zwar ziemlich viele Schirme gekauft, aber getragen werden sie nur, wenn es der Fürst nickt sieht. Sobald es heißt,der Fürst kommt", eilen die Herren Wojwoden wie die ertappten Schulknaben, um ihre Schirme verschwinden zu lassen. Ist eine strammere Selbstherrschaft überhaupt denkbar ?

Eine hübsche Beleuchtung der Rechtspflege in Amerika liefert folgender Vorfall, der sich unweit Milford, Jnd., zugetragen hat. Ein dort neu ernannter , Friedensrichter redete nack Schließung der Verhandlung die Geschworenen (Jury) i folgendermaßen an:Gentlemen of the Jury! Es ist mir ein völlig neues Geschäft, 1 den Geschworenen Rathschläge zu geben, denn dies ist mein erster Fall. Sie müssen ' übrigens ebenso gut misten, was Sie zu thun haben, als ich es Ihnen sagen kann. 1 Sie hörten die Zeugen, den Staatsanwalt, den Vertheidiger. Wohl, wenn Sie dem