Ausgabe 
27.5.1884 Erstes Blatt
 
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Bekanntmachung.

Bei dem Heranwachsen der Feldfrüchte machen wir ans die durch die Hagelversicherungsgesellschaften gebotene Gelegenheit zur Versicherung gegen Hagelschäden unter dem Anfügen aufmerksam, daß Collecten für Hagelschäden nicht statthaft sind.

Gießen, am 23. Mai 1884. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

_________ Dr. Boekmann.____________________________________________________

Betreffend: Aufsicht über das Fasselvieh. Gießen, am 26. Mai 1884.

Das GroMrzogliche Kreisamt Gießen

an

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachbenannte» Orte.

Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und Zuchteber durch die von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählte Commission wird folgenden Tagen stattfinden: z t p

1) Freitag den 30 d. M. in Garbenteich, Hausen, Watzenborn-Steinberg, Grüningen, Holzheun, Ober-Hörgern, Eberstadt, Dorf-Gill und Lich;

2) Samstag den 31. d. M. in Steinbach, Mach, Annerod, Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod, Ettingshausen, Münster, Ober-

Bessingen und Nieder-Bessingen.

Sie wollen die Bullen- und Eberhaltcr anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Thiere der Commrffron bei deren Eintreffen vor- zusühren, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen.

Weiter empfehlen wir Ihnen, die Mitglieder des Vereins zur Züchtung und Veredlung der reinen Vogelsberger Rtndvreh- raffe, oder solche, welche diesem Vereine beitreten wollen, davon in Kenntniß zu setzen, daß auch Kühe, welche zur Züchtung dieser Nasse verwendet werden sollen, der Commission zur Besichtigung vorgeführt werden

O boekmann.

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Keutschkand. 1

Darmstadt, 24. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog, «re Großh. Hoheit die Prinzessin Elisabeth und Se. Hoheit der Fürst von'But- (tirten sind gestern Abend 10 Uhr aus England hierher zurückgekehrt. Die Herrschaften wurden am Bahnhofe von Ihren Großh. Hoheiten den Prinzen Heinrich und Wilhelm empfangen.

Darmstadt, 24. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfin­gen heute den Oberstabsarzt Dr. Metzler vom Infanterie-Regiment Nr. 98 aus' Retz, den Oberbürgermeister Ohly; zum Vortrag den Staatsminister Freiherrn v. Starck, den Geh. Cabinetsrath Dr. Becker.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 30. April den provisorischen Lehrer an der Realschule zu Michel­stadt Dr. Herrmann Reutzel zum Lehrer an dieser Anstalt,

am 3. Mai den Oberrechnungs-Probator 2. Klasse bei der zweiten Abthei- lrmg der Justificatur der Oberrechnungs-Kammer Johann Philipp Konrad Z e h zum Oberrechnungs-Probator 1. Klaffe bei der gedachten Justificatur-Abtheilung - zu ernennen.

Darmstadt, 24. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 10) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Civildiener-Wittwenkaffe-Commission, die Er­gebnisse der Verwaltung der Civildiener - Wittwenkasse von den Etatsjahren 1881/82 und 1882/83.

2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1884/85 zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Ge­meinden des Kreises Worms genehmigten Umlagen.

3. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Dieburg, die Umlagen der israe­litischen Religions-Gemeinde zu Schaafheim für 1883/84 betreffend.

4. Ordensverleihung.

5. Namensveränderungen.

6. Conmrrenzeröfftmng: Ä

Erledigt ist: Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Leyrerstelle an der Gemeindeschule zu Vadenrod mit einem Gehalt von 900 Mit der CtLlle ist Organistendienst verbunden.

Berlin, 24. Mai. Die dem Bundesrathe vorgelegte Novelle zum Reachsstempelgesetz unterwirft Kauf-, Rückkauf-, Tausch-, Lieferungs- und sonstige Anschaffungs-Geschäfte über die im Auslande zahlbare Wechsel, ausländische Banknoten oder ausländisches Papiergeld, ferner Werthpapiere der unter 1, 2 md 3 des Tarifs bezeichneten Art, oder Mengen von solchen Sachen oder Waaren jeder Art, die nach Gewicht, Maß oder Zahl gehandelt zu werden pflegen, sofern diese Sachen oder Waaren zur Weiterveräußerung in derselben 'Belschafsenheit oder nach vorgängiger Bearbeitung oder Verarbeitung bestimmt fiitö, einem Steuersatz von 2/io pro Mille vom Werth des Gegenstandes des Geschäfts in Abstufungen für je 1000 oder einen Bruchtheil dieses Betrages. Ms Gegenstand des Geschäfts gelten nicht die Prämie, der Curs oder Preis- mterschied, sondern die Wechsel, Banknoten oder das Papiergeld, ferner die Werthpapiere oder die Sachen oder Waaren, auf welche das Geschäft sich bezieht.

Jnlande wohnhafte Personen, welche die abgabenpflichtigen Geschäfte für eigene Rechnung oder als Commissionare gewerbsmäßig betreiben, haben ein nun den Namen lautendes, von der Steuerbehörde beglaubigtes Steuerbuch zu führen, die abgabenpflichtigen Geschäfte darin einzutragen, am Monatsschluffe das; Steuerbuch abzuschließen, spätestens am sechsten Tage des folgenden Monats { unter Einzahlung des berechneten Abgabenbetrages an die Steuerbehörde abzu- I

liefere. In gleicher Weise haben vereidigte Makler Tagebuchauszüge, welche dergleichen Geschäfte gewerbsmäßig als nicht vereidigte Makler vermitteln, Ver- zeichniffe zu führen und vorzulegen.

In der Jungferhaide unweit Saatwinkel hatten sich gestern in früher Morgenstunde gegen 3000 Socialdemokraten ein Rendezvous gegeben, angeblich um über diejenigen Abgeordneten der deutsch-freisinnigen Partei, welche für die »Verlängerung des Soeialistengesetzes gestimmt, zu Gericht zu sitzen. Die Be­hörden hatten indeffen von diesem Meeting unter freiem Himmel Wind bekom­men und schleunigst wurden Gensd'armerie-Mannschaften aus den beiden Kreisen Osthavelland und Niederbarnim aufgeboten und nach dem Versammlungsort beordert, woselbst sofort die Auflösung des Meetings erfolgte. Es mag dabei nicht ganz friedlich hergegangen sein, denn die Gensd'armen sahen sich genöthigt, 13 Verhaftungen vorzunehmen. Elf der Verhafteten wurden nach Tegel, zwei nach Plötzensee abgeführt. Mehrfache Versuche, das Meeting in kleineren Grup­pen fortzusetzen, wurden durch die Gensd'armen vereitelt.

Berlin, 24. Mai. Der Kaiser empfing heute Vormittag den Besuch des Kronprinzen, welcher zuvor die combinirte Garde-Jnfanterie-Brigade Hier­selbst besichtigte und heute Abend zu den Vermählungs-Feierlichkeiten nach Rum- penheim abzureisen gedenkt. Sodann sand in Gegenwart der kronpvinzlichen Familie die Grundsteinlegung zu der neuen englischen Kirche statt.

Der Kronprinz ist Abends mit Extrazug nach Rumpenheim abgereist.

Die Actiengesetz-Commission strich auf Antrag Mayer (Halle) Mnea 3 des Artikels 173, so daß die Ausstellung von Actien nur auf Inhaber zulässig ist. Alinea 2 des Artikels 181 wurde mit Antrag Porsch angenommen, wonach das darin zum Nachtheil der Privatglüubiger eines ausscheidenden, persönlich haftenden Gesellschafters constituirte Privileg von 5 Jahren auf 3 Jahre be­schränkt robb. Artikel 181a bis 185 blieben unverändert und 186 bis 201 wurden mit den zum dritten Titel bereits früher beschlossenen Aenderungen an­genommen.

Leipzig, 2t. Mai. Kraszewski wird wie die ihm Nahestehenden versichern kein Gnadengesuch überreichen. Der zweite Verurtheilte, Hentsch, wurde heute in's Zuchthaus nach Halle abgeführt. Die gesammten Proceßkosten im Betrage von nahe 10,000 muß Kraszewski allein bezahlen, weil Hentsch notorisch kein Vermögen besitzt.

Rostock, 24. Mai. Heute früh 6V2 Uhr brach in einem Speicher, in welchem sich die Montirungs-Bestände des Füsilier-Regiments Nr. 90 befanden, Feuer aus. Der Speicher ist ausgebrannt.

Arankreich.

Naris, 24. Mai. Der Verfaffungs-Revisions-Entwurf wurde heute in der Kammer eingebracht; derselbe enthält einen einzigen Artikel, der die bekannten Punkte, worauf die Revision sich zu erstrecken hat, angiebt. Die Motive setzen die Ansichten der Regierung auseinander über die verschiedenen, dem Congresse zu unterbreitenden Punkte und legen dar, diese Punkte seien nicht vollständig formulirt; es bleibe dem Congresse überlassen, eine genaue Fassung derselben festzustellen.

General Thomassin ist anstatt des General Berckheim zum Comman- deur des 4. Corps, der diplomatische Agent in Tientsin, Fournier, zum Linien- schiffs-Capitän ernannt.

Anläßlich der morgen bei den Grabstätten der Communards auf dem. Kirchhofe Pöre la Chaise beabsichtigten Kundgebung sind von der Polizei um* fassende Vorkehrungen getroffen, um jede Ruhestörung sernzuhalten,